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ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME Der Kreis Schleswig-Flensburg ist Bauherr für ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude mit Tiefgarage in
der Wassermühlenstraße 43 in Kappeln.
Grundfläche : 2.053 m²
Nettoraumfläche (NRF) : 2.637 m²
Grundfläche (GRF) : 668 m²
Grundfläche Tiefgarage : 1.136 m²
Die Rohbauarbeiten für das Gebäude ruhen seit Oktober 2025 und werden vom bisher beauftragten Unternehmen nicht mehr fortgeführt. Das Vertragsverhältnis wurde inzwischen gelöst.
Die Gründungsarbeiten sind abgeschlossen. Die Arbeiten wurden durch den Prüfstatiker begleitet und abgenommen.
Das Grundstück wird erschlossen über eine Stichstraße von der Wassermühlenstraße aus. Der Unterbau der Stichstraße ist hergestellt und dient als Baustellenzufahrt.
KONSTRUKTION
Das Gebäude wird als Stahlbeton-Skelettbau erstellt. Streifenfundamente, Stahlbeton-Außenwände der
Tiefgarage und die auskragende Stahlbetondecke werden in Ortbeton hergestellt. Die Tiefgarage wird
gepflastert. Die Betongüte erfordert, die Ausführung als Ü2 Baustelle.
Die aufgehenden Geschosse EG und OG werden mit Stahlbeton-Fertigteilen, Systemriegeln aus Stahl und
Spannbeton-Hohldielendecken hergestellt.
Die Außenwände sind nichttragend und werden aus Holz-Rahmenbau - Fertigteilwänden hergestellt.
Das Staffelgeschoss und die Dachdecke werden demzufolge als Holzkonstruktion gebaut.
Die Bodenverhältnisse erfordern eine Ringdrainage in der Bauphase und dem dauerhaften Betrieb.
OBJEKTBESICHTIGUNG
Dem Bieter wird dringend empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen.
ANLAGEN
Die dem LV beigefügten Anlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bei der Kalkulation zu
berücksichtigen. Zur Anlage gehören:
· die Ausführungspläne
· die Brandschutzplanung
· die geprüfte Statik inkl. Positionspläne, Schal- und Bewehrungspläne
· das Wärmeschutzkonzept
UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN
Der Bieter hat auf Fehler und Unklarheiten, die ihm bei der Kalkulation des Angebotes in den
Angebotsunterlagen auffallen, spätestens mit Abgabe des Angebotes schriftlich hinzuweisen.
Alle in diesem LV ausgeschriebenen Leistungen beinhalten das Liefern und Montieren des Materials, wenn
nicht im Positionstext etwas anderes bestimmt ist.
MATERIALVORGABEN
In einzelnen Positionen werden Fabrikate und Materialangaben des Bieters (gekennzeichnet durch
Punktfolgen) abgefragt. Die Angaben sind zwingend zu erbringen.
TERMINE
Der Baustart erfolgt unmittelbar nach Aufftragserteilung. Für die gegenwärtigen Leistung ist spätestens 2
Wochen nach Auftragserteilung ein Bauablaufplan vorzulegen mit Darstellung der Lieferfristen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt sofort, jedoch spätestens 14 Kalendertage, nach Beauftragung.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Teile der Baustelleneinrichtung sind bereits aufgebaut und direkt durch den Bauherrn beauftragt. Dazu gehört:
- Baukran Typ "Liebherr Turmdrehkran Form 150 EC-B mit Ausladung = 45 m"
- Bauzaun
- Baustrom- und Bauwasseranschluss
- Rückhaltesystem zur Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer der vorliegenden Ausschreibung soll den verantwortlichen Betrieb des Baukrans übernehmen und über die dafür erforderlichen Nachweise verfügen.
Weiter soll der Auftragnehmer während der Arbeitseinsätze darauf Acht geben, dass sich die Baustelleneinrichtung im ordnungsgemäßen Zustand befindet. Insbesondere sollen die routinemäßigen Kontrollen der Verkehrssicherung gem. RAS21 durchgeführt werden. Dazu muss der der Auftragnehmer über einen MVAS-Nachweis verfügen.
Soweit nicht in gesonderten Positionen erfasst, ist das Liefern, Vorhalten und Entfernen der für die eigenen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtung einschließlich aller Werkzeuge, Geräte, Maschinen,
Hebezeuge, Aufzüge, Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste und Sicherheitseinrichtungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeitsstättenrichtlinien für Baustellen sind zu beachten.
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Wassermühlenstraße. Der AN hat ausschließlich der ausgewiesenen
Verkehrswege zu benutzen. Umfangreiche Materiallieferungen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Materiallager- und Containeraufstellflächen stehen lediglich innerhalb eines abgegrenzten Bereiches zur
Verfügung. Die Aufteilung ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Wenn der Baubetrieb es erfordert, hat der AN sein Material oder Container auf dem Baugelände
umzuräumen, ohne dass dem AG daraus Kosten entstehen.
Das Baugrundstück darf nur zum Zweck der Belieferung oder Entsorgung befahren werden.
Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände nur bedingt für PKW noch für LKW vorhanden.
Genehmigungen und Kosten für Anmietungen auf öffentlichem oder privatem Grund sind ggf. vom AN zu
übernehmen.
ABFALL und BAUSCHUTT
Die Baustelle ist täglich aufzuräumen. Die Entsorgung von Abfall und Bauschutt, soweit von den Leistungen
des AN herrührend, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Trotz
Aufforderung durch die Bauleitung nicht beseitigte Abfälle und Verschmutzungen werden bauseits auf
Kosten des Verursachers entfernt. Ist dieser nicht feststellbar, werden die Kosten nach billigem Ermessen
der Bauleitung des AG auf die an der Baustelle tätigen Gewerke verteilt.
BESCHÄDIGUNGEN
Verursacht der AN Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen oder Anlagen, so hat er unverzüglich die
Bauleitung davon zu unterrichten und die Beseitigung des Schadens auf seine Kosten zu veranlassen.
VERARBEITUNG FEUERGEFÄHRLICHER MATERIALIEN
Die Verarbeitung von feuergefährlichen Materialien (z.B. Kleber) ist rechtzeitig vor Beginn der Bauleitung
schriftlich anzuzeigen mit Angabe über
- den geplanten Beginn der Arbeiten
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- den Ort der Arbeiten (Angabe der Räume).
Ebenfalls schriftlich anzuzeigen ist die tatsächliche Beendigung der Arbeiten.
STUNDENLOHNARBEITEN ZUM NACHWEIS
Dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Auftraggebers oder seines Beauftragten ausgeführt
werden.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den
tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und
desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden.
Die Arbeitsnachweise sind unaufgefordert arbeitstäglich, mindestens wöchentlich, der Bauleitung zur
Unterschrift vorzulegen. Verspätet vorgelegte bzw. nicht unterschriebene Arbeitsnachweise werden zur
Abrechnung nicht anerkannt.
Bei Rechnungslegung ist der Ausführungszeitraum für Stundenlohnarbeiten aufzuführen.
VERTRAGSGRUNDLAGEN
Vertragsgrundlage wird die VOB in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Die Zulagen sind von der Verwendung auf der Baustelle im Rahmen der zu erbringenden Dokumentation
vorzulegen. Die zur Anwendung gelangenden Baustoffe müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME
02 Baustelleneinrichtung für alle Gewerke
02
Baustelleneinrichtung für alle Gewerke
02.__.0050 Baustraße Baustraße aus Recyclingmaterial ca. 30 cm stark.
Frostschutz und Schottertragschichten aus
gebrochenem Natursteinschotter 0/45 mit
Vlies als trennende Unterlage liefern und
einbauen.
befahrbar für schwere Baustellenfahrzeuge,
ausreichend verdichten einschl. Unterhaltung.
02.__.0050
Baustraße
500.00
m²
02.__.0060 Auflockerung verdichter Boden inkl. Rückbau Baustraße Auflockerung des verdichteten Bodens zur Rekultivierung als Ackerfläche (ca. 50 cm tief) inkl. Rückbau teilw. vorhandener Baustraße
02.__.0060
Auflockerung verdichter Boden inkl. Rückbau Baustraße
500.00
m²
04 Erdarbeiten
04
Erdarbeiten
Allgemeine Kalkulationsgrundlagen für Erdarbeiten Auf dem Baufeld ist ca. 500 m3 Bodenaushub vorhanden, der vsl. nicht wieder eingebaut werden kann und entsorgt werden soll.
Die Baugrube ist größtenteils bereits ausgehoben. Bodenaushub ist ggf. noch in Teilbereichen erforderlich, u.a. vor dem Einbau der Drainage.
Von der neu erstellten Stichstraße sind Schmutz- und Regenwasserleitungen vorgestreckt. Das LV umfasst die außenliegenden Schmutz- und Regenwasserleitungen, die Übergabeschächte und die entsprechenden Anschlüsse.
Die Grundleitungen unterhalb der Fundamente sind bereits ausgeführt und werden durch den Auftragnehmer mit angeschlossen und im Rahmen der Dichtigkeitsprüfung mit geprüft.
Zu Beginn der Arbeiten soll die Ringdrainage um das Gebäude herum sowie die notwendigen Anschlussarbeiten bis zum öffentlichen Regenwasserkanal ausgeführt werden.
Allgemeine Kalkulationsgrundlagen für Erdarbeiten
04.__.0010 Bodenaushub Bodenaushub als Maschinenaushub. Boden profilgerecht lösen und in Mieten auf Baufeld lagern.
Massenermittlung nach Volumen im fest eingebauten Zustand (keine Auflockerungsfaktoren)
04.__.0010
Bodenaushub
250.00
m3
04.__.0020 Bodenprobe Bodenproben je 500 m3 zur Bestimmung der Zuordnungswerte nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
04.__.0020
Bodenprobe
2.00
Stk
04.__.0030 Bodenaushub BM-0 nach EBV entsorgen In Mieten vorhandener, nach EBV unbelasteter Bodenaushub (BM-0), laden und entsorgen.
04.__.0030
Bodenaushub BM-0 nach EBV entsorgen
700.00
m3
04.__.0040 ZULAGE für BM-F0 nach EBV Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch BM-F0 nach EBV.
04.__.0040
ZULAGE für BM-F0 nach EBV
W
150.00
m3
04.__.0050 ZULAGE für BM-F1 nach EBV Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch BM-F1 nach EBV.
04.__.0050
ZULAGE für BM-F1 nach EBV
W
50.00
m3
04.__.0060 ZULAGE für BM-F2 nach EBV Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch BM-F2 nach EBV.
04.__.0060
ZULAGE für BM-F2 nach EBV
W
50.00
m3
04.__.0070 ZULAGE für BM-F3 nach EBV Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch BM-F3 nach EBV.
04.__.0070
ZULAGE für BM-F3 nach EBV
W
50.00
m3
04.__.0080 Füllkies für Bodenaustausch und Anfüllungen Liefern und einbauen von verdichtungsfähigem Füllkies
in nicht tragfähigen Baugrubenbereichen und in
Arbieitsräumen Lageweise einbauen und ausreichend
verdichten, Proktordichte DPr 100% ist nachzuweisen.
04.__.0080
Füllkies für Bodenaustausch und Anfüllungen
450.00
m3
04.__.0090 Rohrleitungsgraben bis 2,75 m Tiefe Leitungsgraben für Rohre der nachfolgenden Postionen DN 160 und DN 110
mit notwendigem Grabenverbau im Gefälle herstellen.
Der Aushub ist zu entsorgen, der Graben zu verfüllen mit Kies.
Aushubtiefe: T bis 2,75 m
Breite : ca. 2,0 m
04.__.0090
Rohrleitungsgraben bis 2,75 m Tiefe
5.00
m
04.__.0100 Rohrleitungsgraben bis 1,00 m Tiefe Leistung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch
Aushubtiefe: T bis 1,00 m
Breite : ca. 1,0 m
04.__.0100
Rohrleitungsgraben bis 1,00 m Tiefe
150.00
m
04.__.0110 Füllstofffreies Vollwandrohr, DN 110 Füllstofffreies Vollwandrohr und Formstücke aus Polypropylen
gem. DIN EN 14758-1 mit werksseitig eingelegter
patentierter Lippendichtung einschließlich der Form-
und Verbindungsstücke sowie des Bettungskieses liefern
und fachgerecht im geplanten Gefälle verlegen einschl.
notwendiger Erd- und Gründungsarbeiten.
System KG 2000 oder gleichwertig
Nennweite DN 110/Querschnitt DN 100
04.__.0110
Füllstofffreies Vollwandrohr, DN 110
200.00
m
04.__.0120 Füllstofffreies Vollwandrohr, DN 160 Leistung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch
Nennweite DN 160/Querschnitt DN 150
04.__.0120
Füllstofffreies Vollwandrohr, DN 160
200.00
m
04.__.0130 Füllstofffreies Vollwandrohr, Reduktion DN 160/110 Leistung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch
Reduktion von Nennweite DN 160 zu DN 110
04.__.0130
Füllstofffreies Vollwandrohr, Reduktion DN 160/110
25.00
Stck
04.__.0140 Füllstofffreies Vollwandrohr, Bogen DN 110 Leistung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch
Bogen Nennweite DN 110/Querschnitt DN 100
04.__.0140
Füllstofffreies Vollwandrohr, Bogen DN 110
40.00
Stck
04.__.0150 Füllstofffreies Vollwandrohr, Bogen DN 160 Leistung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch
Bogen Nennweite DN 160/Querschnitt DN 150
04.__.0150
Füllstofffreies Vollwandrohr, Bogen DN 160
40.00
Stck
04.__.0160 Füllstofffreies Vollwandrohr, Abzweiger DN 110/110 Leistung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch
Abweiger 45°Nennweite DN 110/Querschnitt DN 100
04.__.0160
Füllstofffreies Vollwandrohr, Abzweiger DN 110/110
20.00
Stck
04.__.0170 Füllstofffreies Vollwandrohr, Abzweiger DN 160/110 Leistung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch
Abweiger 45°Nennweite DN 160 mit Abweig DN 110
04.__.0170
Füllstofffreies Vollwandrohr, Abzweiger DN 160/110
20.00
Stck
04.__.0180 Füllstofffreies Vollwandrohr, Abzweiger DN 160/160 Leistung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch
Abweiger 45°Nennweite DN 160/Querschnitt DN 160
04.__.0180
Füllstofffreies Vollwandrohr, Abzweiger DN 160/160
20.00
Stck
04.__.0190 Rohr an Schacht anschließen, Revisionsöffnung Füllstofffreies Vollwandrohr DN 100 bis DN 150 fachgerecht an bauseitigen
Schacht aus anschließen, einschl. Mehrleistung
zum Rohrgrabenaushub für Erdarbeiten und Herstellung
der Zulauföffnung.
04.__.0190
Rohr an Schacht anschließen, Revisionsöffnung
8.00
Stck
04.__.0200 Betonschacht 1000 mm als Pumpensumpf Betonschacht 1000mm Durchmesser als Pumpensumpf
T bis 2,00 m
liefern und einbauen einschl. aller Erdarbeiten.
Schacht aus Betonfertigteilen. Steigeisen zweiläufig
nach DIN 1212, 4 St/m einbauen.
Schacht DU = 1000 mm.
Lichte Schachttiefe bis 3,00 m.
Auflager aus Beton C 8/10, 10 cm dick, herstellen.
Fugendichtung mit Gleitringdichtung aus Elastomeren und
Lastübertragungsring.
04.__.0200
Betonschacht 1000 mm als Pumpensumpf
1.00
Stck
04.__.0210 Kunststoffschacht 600 mm als Übergabeschacht Kunststoffschacht 600mm Durchmesser als Übergabeschacht
zur öffentlichen Kanaisation,
T bis 3,25 m
Schachtboden DN 200, Schachtrohr, Teleskopadapter
Schachtabdeckung Begu.Rahmen Kl. B
mit Lüftung, inkl. Schmutzfänger verzinkt, mit Kreuzstange
nach DIN 1221 schwer. Einschl. aller Erdarbeiten.
04.__.0210
Kunststoffschacht 600 mm als Übergabeschacht
2.00
Stck
04.__.0220 Alternativ: Betonschacht 1000 mm als Übergabeschacht Betonschacht 1000mm Durchmesser als Übergabeschacht
zur öffentlichen Kanaisation, T bis 3,25 m
liefern und einbauen einschl. aller Erdarbeiten.
Schacht aus Betonfertigteilen. Steigeisen zweiläufig
nach DIN 1212, 4 St/m einbauen.
Schacht DU = 1000 mm.
Lichte Schachttiefe über 2,00 bis 3,00 m.
Auflager aus Beton C 8/10, 10 cm dick, herstellen.
Fugendichtung mit Gleitringdichtung aus Elastomeren und
Lastübertragungsring.
Schachtsohle mit Beton-Halbschale als Durchlaufrinne,
übrige Sohle aus Beton C 16/20 mit Zementglattstrich
herstellen.
04.__.0220
Alternativ: Betonschacht 1000 mm als Übergabeschacht
O
2.00
Stck
04.__.0230 ZULAGE für Schlammfang Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch Ausführung als Schlammfangschacht für Anschluss Drainage.
04.__.0230
ZULAGE für Schlammfang
1.00
Stck
04.__.0240 Ringdrainage aus geschlitzten PVC-Profilen DN 100 Drainageleitung aus quergeschlitzten PVC-Tunnelprofilen
liefern, verlegen inkl. aller Formstücke. Allseitige
Umhüllung mit Filterkies Kies 8/16 und Abdeckung mit
Filtervlies.
Inkl. Gefälleplanum und sonstiger notwendiger
Erdarbeiten.
Ausführung und Verlegung nach DIN 4095. Mindestgefälle
von 0,5%, DN 100
04.__.0240
Ringdrainage aus geschlitzten PVC-Profilen DN 100
200.00
m
04.__.0250 Spül-, Kontroll- und Sammelschacht DA 315 Aus PVC-U nach DIN 4095, Bauhöhe 80 cm, Nutzhöhe 65 cm,
Farbe orange, mit 3 Stück Anschlussstutzen DN 200,
3 Stück Blindstopfen,
mit arretierbarer und trittfester Schachtabdeckung (PP),
mit füllbarem Doppelboden zur Verbesserung der
Stand- und Auftriebssicherheit (siehe nachfolgende
Position "Beton-, Kies- Sandfüllung")
liefern und einbauen.
04.__.0250
Spül-, Kontroll- und Sammelschacht DA 315
16.00
Stk
04.__.0260 Schachtaufsetzrohr DN 315 Schachtaufsetzrohr DN 315 aus PVC (U) mit angeformter
Muffe, Farbe Orange, Gesamtlänge 105 cm,
Nutzlänge 80 cm, liefern und einbauen.
04.__.0260
Schachtaufsetzrohr DN 315
105.00
m
04.__.0270 Wasserdichtheitsprüfung der Grundleitungen nach DIN 4033 Wasserdichtheitsprüfung nach DIN 4033 mit Wasser
oder Druckluft, zur Dichtheitsprüfung der gesamten
Abwasserrohrleitung, Protokollierung der Ergebnisse,
Wasser liefern und schadlos beseitigen für RW und SW.
04.__.0270
Wasserdichtheitsprüfung der Grundleitungen nach DIN 4033
L
2.00
Psch
08 Nachweisarbeiten
08
Nachweisarbeiten
08.__.0020 Facharbeiterstunde zum Nachweis Facharbeiterstunde zum Nachweis.
08.__.0020
Facharbeiterstunde zum Nachweis
W
80.00
h
08.__.0030 Helferstunde zum Nachweis Stunden eines Helfers zum Nachweis.
08.__.0030
Helferstunde zum Nachweis
W
80.00
h