Stahlbauarbeiten
Neubau Servierschnitt IV
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Allgemeine Angaben zur Baustelle gemäß A Allgemeine Angaben zur Baustelle gemäß ATV DIN 18299 0.1.1 Lage der Baustelle: Bell Deutschland GmbH & Co.KG Königstraße 3 26676  Harkebrügge - Barßel Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung: Zufahrtsmöglichkeit über Königstraße auf das Betriebsgelände. Die Zufahrt zum Betriebsgelände ist abgegrenzt und wird kontrolliert, die Mitarbeiter und Fahrzeuge des Auftragnehmers sind persönlich anzumelden. Der Mehraufwand ist in die Positionen einzukalkulieren. Über evtl. vorhandene Lastbeschränkungen hinsichtlich der Zufahrtsstraßen hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe selber zu informieren. Öffentliche Straßen, Gehwege etc. sowie die Einfahrtsstraße sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. 0.1.2 Besondere betriebliche Bedingungen: Die Baumaßnahmen werden bei laufendem Betrieb erfolgen. Es kommt zu Publikums- und Werksverkehr. Der Werksverkehr hat grundsätzlich Vorrang. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Industriebetriebes zur Herstellung von Schinken- und Fleischprodukten am Standort Königstraße 3 in 26676 Barßel / Harkebrügge. Der Gebäudebestand ist über mehrere Jahrzehnte gewachsen und weist unterschiedliche Bauabschnitte auf. Die geplante Maßnahme betrifft den westlich gelegenen Bereich des Betriebsgeländes. Dort wird eine zusätzliche Produktionshalle mit den Bereichen Produktion (High Care / Low Care), Froster, Büro- und Sozialräume, Kantine sowie Technikflächen errichtet. Weiterhin erfolgen Umbauarbeiten im Bestandsgebäude (Umnutzung von Sanitär- und Sozialräumen zu Büroflächen) sowie brandschutztechnische Maßnahmen im Bereich einer inneren Brandwand. Das Bauvorhaben wird im laufenden Betrieb durchgeführt. Dem Auftragnehmer wird empfohlen eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe durchzuführen. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkunge n: Der Umschlagverkehr auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ist zu beachten. Der Umschlagverkehr hat grundsätzlich Vorrang. Insbesondere ist zu beachten, dass sich an der nördlichsten Stelle der Anlieferungsstrecke eine enge Kurve befindet. Diese Stelle kann nur mit verminderter Geschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit befahren werden. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser : Ein Baustromverteiler mit separatem Zähler, sowie ein Wasseranschluss für alle am Bau Beteiligten wird bauseits zur Verfügung gestellt. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume: Dem Auftragnehmer wird auf dem Betriebsgelände eine gesicherte, nicht überdachte Lagerfläche zur Nutzung für die Ausführung seiner Leistungen zur Verfügung gestellt. Die Lagerfläche befindet sich in einer Entfernung von ca. 100,00 m zum Ausführungsbereich. Zusätzlich steht dem Auftragnehmer außerhalb des Betriebsgeländes, im Bereich der Junker-Harke-Straße, eine weitere Lagerfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist nicht gesichert und wird dem Auftragnehmer zur eigenverantwortlichen Nutzung überlassen. Für die Sicherung, Ordnung und den Schutz der dort gelagerten Materialien, Geräte und sonstigen Gegenstände ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen Das beiliegende Geotechnische Gutachten des Ing.-Büro Schmitz & Beilke vom 27.11.2025 ist zu beachten. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Die Hydrogeologischen Angaben aus dem beiliegenden Geotechnische Gutachten des Ing.-Büro Schmitz & Beilke vom 27.11.2025 sind zu beachten. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall: Abfälle sind arbeitstäglich zu entsorgen. Die Baustelle ist in einem ordentlichen Zustand zu halten. Der Mehraufwand ist in die Position "Baustelleneinrichtung" einzukalkulieren. 0.1.13 Art und Umfang des Schutzes von Verkehrsflächen: Die umliegenden Pflasterflächen sind Lkw-befahrbar, aber vor dauerhafter Verschmutzung und Beschädigung mit geeigneten Maßnahmen zu schützen 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Es befinden sich auf dem Baugelände bzw. in unmittelbarer Nähe Versorgungsleitungen. Die Pläne werden auf Verlangen vorgelegt. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Im Bereich des Baufelds sind Regenentwässerungsleitungen. Die Bestandspläne des Auftraggebers sind vor Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer einzusehen. 0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen: Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer die Arbeiten in dem eigenen Betrieb ausführt. Ein SiGeKo wird daher nicht bestellt. 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Die Laboruntersuchung von BÖKER und PARTNER vom 27.11.2025 ist zu beachten. Der Bodenaushub ist gemäß EBV als BM-0 eingestuft und uneingeschränkt verwertbar.
Allgemeine Angaben zur Baustelle gemäß A
Allgemeine Angaben zur Ausführung gemäß Allgemeine Angaben zur Ausführung gemäß ATV DIN 18299 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: Die Ausführung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der zweite Bauabschnitt beginnt erst nach vollständigem Abschluss des ersten Bauabschnitts und nach Freigabe durch den Auftraggeber. Arbeitsunterbrechungen sowie örtliche, zeitliche oder artbedingte Beschränkungen, insbesondere durch parallele Arbeiten anderer Gewerke oder durch Vorleistungen Dritter, sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Der hieraus entstehende Mehraufwand ist in der Einheitspreisposition „Baustelleneinrichtung“ einzukalkulieren; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Auftragnehmer hat die Leistungen aufeinander abzustimmen, die Koordination eigenverantwortlich sicherzustellen und die vorgegebenen Termine der Bauabschnitte verbindlich einzuhalten. Es wird ein Baustartgespräch zusammen mit der Bauleitung und dem Bauherrn durchgeführt. 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Der im Zuge der Bohrarbeiten anfallende Erdaushub ist in Behältern des AN zu sammeln, abzufahren und zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Zusammensetzung des Bodens ist dem beiliegenden Geotechnischen Gutachten des Büro Schmitz&Beilke vom 26.02.2026 sowie BÖKER und PARTNER vom 27.11.2025 zu entnehmen. 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Der Auftraggeber führt eine förmliche Abnahme für Teilleistungen vor Inbetriebnahme durch. § 12 Abs. 5, S. 1 und 2 VOB/B oder § 640 Abs. 1 S. 2 BGB (fiktive Abnahme) werden ausgeschlossen. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme seiner Leistung (§ 644 BGB). § 7 VOB/B wird ausgeschlossen 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen: Die Abrechnung der Leistungen kann nach den Ausführungsplänen erfolgen.
Allgemeine Angaben zur Ausführung gemäß
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen ( Teil B: Die VOB Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" DIN 1961 - Ausgabe 2019 [in der aktuellen Fassung] wird als Angebotsgrundlage vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers bzw. Bieters werden nicht Angebotsbestandteil.
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen (
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbe Teil C: Gemäß VOB Teil B §1 (1) werden die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C Ausgabe 2019 [in der aktuellen Fassung] für die jeweiligen Gewerke Bestandteil des Angebotes als Vertragsgrundlage vereinbart. Insbesondere wird die ATV - DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" als Angebotsgrundlage vereinbart. Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die keine ATV in VOB/C bestehen. Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis DIN 18459 haben Vorrang. Weitere Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der ATV DIN 18300 bis DIN 18459 gelten für die jeweiligen Gewerke als vereinbart. Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV) sind in der Leistungsbeschreibung nur zu erwähnen, wenn sie ausnahmsweise selbstständig vergütet werden sollen. Eine ausdrückliche Erwähnung ist nur geboten, wenn die Kosten der Nebenleistung von erheblicher Bedeutung für die Preisbildung sind. Dies kommt insbesondere für das Einrichten und Räumen der Baustelle in Betracht. Auf folgende Bestimmungen der DIN 18299 wird insbesondere hingewiesen: Stoffe, Bauteile: Allgemeines Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen grundsätzlich die Lieferung der dazugehörigen ungebrauchten Stoffe und Bauteile, Abladen, ordnungsgemäßes Lagern auf der Baustelle und fachgerechter Einbau bzw. Montage nach den beschriebenen Fachregeln, dem Stand der Technik und den Herstellervorschriften, einschließlich sämtlicher erforderlicher Befestigungsmittel. Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein. Nebenleistungen Die ordnungsgemäße, regelmäßige Reinigung der Baustelle, einschließlich regelmäßige Entsorgung der durch die Bearbeitung anfallenden Abfälle und Baustoffreste, ist Gegenstand der Leistungen. Die hierfür anfallenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Es wird vorausgesetzt, dass der Unternehmer selbstständig für einen annehmbaren Zustand der Baustelle sorgt! Die Unfallverhütungsvorschriften sind in jedem Falle zu beachten und einzuhalten.
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbe
06 Stahlbauarbeiten (Außentreppe/Stahlpodes
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Stahlbauarbeiten (Außentreppe/Stahlpodes
06.01 Baustelleneinrichtung
06.01
Baustelleneinrichtung
06.02 Stahlaußentreppe
06.02
Stahlaußentreppe
06.03 Zugangstreppe - Verbindungsgang EG
06.03
Zugangstreppe - Verbindungsgang EG
06.04 Stahlkonstruktion - Verbindungsgang 2.OG
06.04
Stahlkonstruktion - Verbindungsgang 2.OG