To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
V O R B E M E R K U N G E N
Angaben und Hinweise zur Baustelle
1.1 Veranlassung und Art der baulichen Maßnahmen
Die im Jahr 2020 auf dem Grundstück Inhauser Landstraße 20 in
Wilhelmshaven eröffnete kombinierte Einrichtung "Bunte Wache" vereint
zentrale Dienste wie Feuerwehr, Katastrophenschutzstab, den
Rettungsdienst der Feuerwehr, einen externen Rettungsdienst sowie die
Polizei unter einem Dach.
Heute stößt die Feuer- und Rettungswache an ihre Grenzen: Es fehlen
zentrale Funktionseinheiten wie eine Atemschutzübungsanlage, moderne
Schulungsräume oder erweiterte Trainingsflächen. Notwendige Ausbildungs-
und Verwaltungs-bereiche sind derzeit auf mehrere Standorte im
Stadtgebiet verteilt.
Mit dem Projekt Wilhelmshavener Akademie für Sicherheit in Energiewende
und Bevölkerungsschutz (WASEB) soll diese Situation grundlegend
verbessert werden. Ziel ist es, die Feuer- und Rettungswache funktional
zu erweitern, zukunftsfähig aufzustellen und als leistungsstarkes
Zentrum für Ausbildung, Einsatzvorbereitung und Krisenmanagement
weiterzuentwickeln.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist in einem ersten Bauabschnitt die
Errichtung folgender Gebäude vorgesehen:
Ein Multifunktionsgebäude mit Schulungs-, Büro- und Besprechungsräumen,
Atemschutzübungsanlage, Sanitäreinrichtungen
Ein Technikgebäude für Geräte und Netzersatzanlage zur Sicherstellung
der Einsatzbereitschaft.
Gegenstand des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses sind die für das
Projekt erforderlichen Rohbau-Putz-u. Estricharbeiten.
1.2 Lage und Erreichbarkeit der Baustelle:
Der Baustellenbereich befindet sich auf dem Grundstück der Feuer- und
Rettungswache 2, Inhauser Landstraße 20, 26388 Wilhelmshaven. Er liegt
nordöstlich der Inhauser Landstraße (L 811) und ist direkt über diese
erreichbar. Südlich der Zufahrt mündet die L 811 in einem Abstand von
etwa 100 m in die Posener Straße sowie die Ostfriesenstraße ein.
Bei der Nutzung öffentlicher und privater Straßen und Wege sind die
jeweils zulässigen Höchstbelastungen einzuhalten. Gegebenenfalls
erforderliche Sondergenehmigungen sind vom Auftragnehmer einzuholen;
hierfür entstehende Kosten werden nicht gesondert vergütet.
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe eines Angebotes zu
besichtigen.
1.3 Verkehrsverhältnisse im Baustellenbereich
Auf dem Grundstück kann es aufgrund von Einsätzen der dort stationierten
Feuerwehr, Rettungswache und Polizei zu Behinderungen kommen. Die
Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sind jederzeit freizuhalten.
Östlich der Baustelle befindet sich die Grundschule Finkenburg, deren
Erschließung über die Posener Straße erfolgt. Insbesondere in den
Morgenstunden sowie mittags ist dort mit einem erhöhten
Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Die Verkehrsführung und die Verkehrswege für den Baubetrieb sind im
Vorfeld sorgfältig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grundsätzlich ist
davon auszugehen, dass eine freie Zufahrt zur Baustelle gewährleistet
werden kann.
Die sorgfältige Verkehrssicherung sowie die laufende Reinigung der durch
die Bautätigkeit verschmutzten Wege und Straßen liegt für die gesamte
Dauer der Arbeiten in der Verantwortung des Auftragnehmers (AN). Die
ZTV-SA für Sicherungsarbeiten an Straßen sind zu beachten. Der AN hat
für eine ausreichende Vorhaltung aller erforderlichen
Absperreinrichtungen bis zum Abschluss der Arbeiten zu sorgen und
sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zur Sicherheit der Baustelle
notwendig sind.
Vom AN genutzte oder angrenzende Wege und Flächen sind nach Abschluss
der Bauleistungen wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
1.4 Versorgungsanschlüsse
Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen für Wasser und
Strom sind Sache des AN. Strom, Wasser usw. werden bauseits gestellt.
1.5 Flächen für Baustelleneinrichtung
Zur Unterbringung der erforderlichen Baustelleneinrichtung kann auf dem
Gelände nach Absprache mit dem AG eine ausreichende Fläche zur
Verfügung gestellt werden.
1.6 Bodenverhältnisse
Im Baustellenbereich zeigt sich bis 6 m Tiefe eine zweischichtige
Bodenstruktur aus Auffüllungen und darunterliegenden Weichschichten. Die
oberflächennahen Auffüllungen (0,5-1,8 m unter GOK) bestehen aus
umgelagertem Klei, Sanden und vereinzelten Fremdstoffen wie Bauschutt.
Darunter folgen natürlich gewachsene Weichschichten aus Klei und
Mischwatt, deren Zusammensetzung und Konsistenz stark variieren. Diese
Schichten enthalten hohe Schluff- und Tonanteile sowie organische
Bestandteile, teilweise auch Muschelreste, Torf- und Sandlinsen. Die
Konsistenz reicht von breiig bis halbfest.
Weitere Informationen sind dem angefügten geotechnischen Gutachten zu
entnehmen.
1.7 Hydrogeologische Verhältnisse
Der mittlere Grundwasserstand liegt laut LBEG bei einem Flurabstand von
ca. 1,00 m. Nähere Angaben sind dem angefügten geotechnischen Gutachten
zu entnehmen.
1.8 Kampfmittel im Baustellenbereich
Nach der Luftbildauswertung des Kamfmittelbeseitigungsdienstes liegt im
Baustellbereich kein Kampfmittelverdacht vor.
1.9 Sicherungsmaßnahmen
Öffentliche und private Nachbargrundstücke sind vor Beschädigungen zu
schützen. Der Auftragnehmer haftet während der Bauzeit bis zur
förmlichen Übergabe der Leistungen an den Auftraggeber für alle Schäden,
die durch die Bautätigkeit an Erschließungsleitungen, an bestehenden
Ver- und Entsorgungsleitungen, öffentlichen und privaten
Verkehrsanlagen, Bepflanzungen und Grünanlagen der an das Grundstück
grenzenden Bebauung und an sonstigen Anlagen auf dem Baugrundstück und
benachbarten Grundstücken entstehen.
1.10 Vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorgung
Über die genaue Lage der vorhandenen Leitungstrassen der Ver- und
Entsorgung auf den Nachbargrundstücken hat der AN sich anhand aktueller
Leitungspläne zu informieren und diese während der Bauzeit zu beachten
und zu schützen. Leitungsschäden infolge von Bautätigkeit sind nach
Rücksprache mit den Leitungsträgern auf Kosten des AN zu beheben. Der AN
hat vor Beginn der Baumaßnahme bei sämtlichen Leitungsträgern aktuelle
Leitungspläne anzufordern und diese während der gesamten Bauzeit auf der
Baustelle vorzuhalten.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Vorgehensweise
Vor Beginn der Arbeiten ist der betroffene Baustellenbereich sorgfältig
zu schützen. Grünflächen über den Baustellenbereich hinaus dürfen durch
Baustellenfahrzeuge nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung
befahren werden. Die nötigen Transporte sind so zu koordinieren, dass
Beeinträchtigungen der benachbarten Einrichtungen so gering wie möglich
gehalten werden.
3. Bauabwicklung
3.1 Tagesberichte/ Bautagebuch des Auftragnehmers
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch während der Gesamtdauer der
Baumaß- nahme zu führen. Hierin sind detailliert aufzuführen:
Datum, Beginn und Ende der Schicht,
Wetter (Niederschläge, Temperatur),
Anzahl und Qualifikation der Arbeitskräfte,
ggf. geleistete Stundenlohnarbeiten,
Einsatz der Geräte,
ausgeführte Arbeiten,
eingebaute Stoffe und Bauteile,
besondere Anweisungen des AG.
Das Bautagebuch sowie Stundenzettel für besondere Leistungen im
Stundenlohn sind jeweils spätestens am Montag der folgenden Woche der
Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben.
V O R B E M E R K U N G E N
2 Rohbau-Putz-u. Estricharbeiten
2
Rohbau-Putz-u. Estricharbeiten
2.1
2.1
2.2 Technikgebäude für NEA und Geräte
2.2
Technikgebäude für NEA und Geräte