Gerüstarbeiten
Neubau Mierendorffstraße
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VORBEMERKUNGEN ZU DE GERÜSTARBEITEN ALLGEMEINES ----------- Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik,  insbesondere: - ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen - ATV DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten - DIN 4420 - Arbeits- und Schutzgerüste - DIN 4421 - Traggerüste - DIN 4422-1 - Fahrbare Arbeitsbühnen Die folgenden Bemerkungen sind zu beachten und in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden. - Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu   informieren, insbesonders sind die   Transportentfernungen, der Einsatz von Geräten,   Hilfmitteln etc. im Umfang, wie es für die   Leistungserbringung notwendig ist bei der Preisbildung    zu berücksichtigen. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in   der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate,    Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der    Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung    anzumelden. - Für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung gelten die   Vorschriften der  DIN 18 345, sofern in den Positionen, - Dem AN obliegt das Aufstellen und die Koordinierung    aller Außen-Gerüste für die in diesem LV beschriebenen    Leistungen - Die Fassadengerüste sind so herzustellen, daß alle   erf. Arbeiten an der Fassade (Arbeiten an den Fenstern,   Malerarbeiten, Putzarbeiten sowie Dachdecker- und   Klempnerarbeiten) davon ausgeführt werden können. - Der Ausgleich unterschiedlicher Geländehöhen und   Geländeversprünge bei den Einrüstarbeiten ist mit   einzukalkulieren. - Evtl. Mehrleistungen durch mehrmaligen An- und Abbau   von Gerüsten aufgrund der gegebenen Baustellensituation   und der Bauzeit werden nicht gesondert vergütet. Sie   sind in die EP einzurechnen. - Stillstandszeiten aufgrund von Witterungsverhältnissen in   Wintermonaten gelten nicht als Gebrauchsüberlassungszeiten. Weiterhin sind folgende Leistungen, falls nicht gesondert beschrieben, in die Angebotspreise einzukalkulieren: - Das ordnungsgemäße Verschließen der Löcher der Gerüstanker im Material der jeweiligen Außenwand im Zuge des Rückbaues des Fassadengerüstes - Fassadenseitige Verbreiterungen der Gerüstlagen auch    bei Abstand von mehr als 30 cm durch typengerechte Konsolverbreiterungen - Auswechslungen und Aussparungen - Aufwendungen für behördliche Genehmigungen - Liefern von Zulassungsbescheiden bzw. statischen Berechnungen für den Nachweis der Standsicherheit  von Gerüsten und der für diesen Nachweis erforderlichen Zeichnungen - Anbringung von Belastungsschildern der Gerüste in       ausreichender Anzahl, Angaben in kg/m2
VORBEMERKUNGEN ZU DE GERÜSTARBEITEN
01 Gerüst Baugrube
01
Gerüst Baugrube
01.0010 Treppenturm Baugrube Treppenturm in der Baugrube als Zugang Treppenturm nach DIN EN 12811-1 (Arbeitsgerüste), entsprechend Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-1, Pkt. 4.2)  zugelassene Konstruktion als Aufstieg aus der Baugrube aufstellen, als einläufige Treppe Laufbreite:   0,60 m Leistung einschließlich Außen- und Innengeländer mit entsprechenden Halterungen erstellen, vorhalten und wieder entfernen. inkl. 4 Wochen Grundvorhaltung Höhe: bis ca. 2,15 m Einbauort: Bereich Baugrube, straßenseitig
01.0010
Treppenturm Baugrube
1.00
St
01.0020 Vorhaltung Treppenturm Baugrube Vorbeschriebener Treppenturm der Pos.1.1.10 Gebrauchsüberlassung über 4 Wochen hinaus, für weitere 4 Wochen
01.0020
Vorhaltung Treppenturm Baugrube
O
4.00
StWo
02 Fassadengerüst
02
Fassadengerüst
02.0010 Fassadengerüst W06 - Straßenseitig Systemgerüst DIN 4420, als Arbeits- und Schutzgerüst Lastklasse 3 -  200 kg/m² - jede Gerüstlage belegt, - inkl. Fußbretter, auf jeder Lage, umlaufend - verankern mit Dübel und Ankerschraube   (Verankerung in Mauerwerkswand) Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Breitenklasse W06 Höhe: bis ca. 14,60 m Einbauort: Fassade, straßenseitig
02.0010
Fassadengerüst W06 - Straßenseitig
245.00
m2
02.0020 alt. Fassadengerüst W09 wie vor, jedoch:        Breitenklasse W09
02.0020
alt. Fassadengerüst W09
O
245.00
m2
02.0030 Vorhaltung Fassadengerüst (W06) Vorbeschriebenes Fassadengerüst der Pos.1.2.10 Gebrauchsüberlassung über 4 Wochen hinaus, für weitere 36 Wochen
02.0030
Vorhaltung Fassadengerüst (W06)
8,820.00
m2Wo
02.0040 Treppenturm - Straßenseitig Treppenturm für Fassadengerüst, Straßenseite Höhe ca. 14,60 m Treppenturm nach DIN EN 12811-1 (Arbeitsgerüste), entsprechend Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-1, Pkt. 4.2)  zugelassene Konstruktion als Aufstieg bis zur Dachfläche aufstellen, als einläufige Treppe, mit Zwischenpodesten entsprechend den Etagenhöhen auf- und abbauen. Laufbreite:   0,60 m Leistung einschließlich Außen- und Innengeländer mit entsprechenden Halterungen erstellen, vorhalten und wieder entfernen. inkl. 4 Wochen Grundvorhaltung
02.0040
Treppenturm - Straßenseitig
1.00
St
02.0050 Vorhaltung Treppenturm Vorbeschriebenen Gerüsttreppenturm der Pos.1.2.40 Gebrauchsüberlassung über 4 Wochen hinaus, für weitere 36 Wochen
02.0050
Vorhaltung Treppenturm
36.00
StWo
02.0060 Fassadengerüst W06 - Hofseitig Systemgerüst DIN 4420, als Arbeits- und Schutzgerüst Lastklasse 3 -  200 kg/m² - jede Gerüstlage belegt, - inkl. Fußbretter, auf jeder Lage, umlaufend - verankern mit Dübel und Ankerschraube    (Verankerung in Mauerwerkswand) Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Breitenklasse W06 Höhe: bis ca. 17,50 m Einbauort: Fassade, hofseitig
02.0060
Fassadengerüst W06 - Hofseitig
380.00
m2
02.0070 Vorhaltung Fassadengerüst (W06) Vorbeschriebenes Fassadengerüst der Pos.1.2.60 Gebrauchsüberlassung über 4 Wochen hinaus, für weitere 36 Wochen
02.0070
Vorhaltung Fassadengerüst (W06)
13,680.00
m2Wo
02.0080 Treppenturm - hofseitig Treppenturm für Fassadengerüst, Hofseite Höhe ca 17,50 m Treppenturm nach DIN EN 12811-1 (Arbeitsgerüste), entsprechend Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-1, Pkt. 4.2)  zugelassene Konstruktion als Aufstieg bis zur Dachfläche aufstellen, als einläufige Treppe, mit Zwischenpodesten entsprechend den Etagenhöhen auf- und abbauen. Laufbreite:   0,60 m Leistung einschließlich Außen- und Innengeländer mit entsprechenden Halterungen erstellen, vorhalten und wieder entfernen. inkl. 4 Wochen Grundvorhaltung
02.0080
Treppenturm - hofseitig
1.00
St
02.0090 Vorhaltung Treppenturm Vorbeschriebenen Treppenturm der Pos.1.2.80 Gebrauchsüberlassung über 4 Wochen hinaus, für weitere 36 Wochen
02.0090
Vorhaltung Treppenturm
36.00
StWo
02.0100 Seitenschutznetz - Straßenseitig Anbringen und Abnehmen der Gerüstbekleidung, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), als Schutz vor herabfallenden Gegenständen mit engmaschigen Netzen, einschl. zusätzlich erforderlicher Verankerungen.
02.0100
Seitenschutznetz - Straßenseitig
245.00
m2
02.0110 Vorhaltung Seitenschutznetz Vorbeschriebenes Schutznetz der Pos.1.2.100 Gebrauchsüberlassung über 4 Wochen hinaus, für weitere 36 Wochen
02.0110
Vorhaltung Seitenschutznetz
8,820.00
m2Wo
03 Dachfanggerüst
03
Dachfanggerüst
03.0010 Dachfanggerüst, h = 2 m, mit Netzen Aufbauen von Schutzeinrichtungen an Standgerüst, als Dachfanggerüst DIN 4420-1, Schutzwand aus Netzen, Höhe: ca. 2 m inkl. 4 Wochen Grundvorhaltung
03.0010
Dachfanggerüst, h = 2 m, mit Netzen
39.00
m
03.0020 Vorhaltung Dachfanggerüst Vorbeschriebenes Dachfangnetz der Pos.1.3.10 Gebrauchsüberlassung über 4 Wochen hinaus, für weitere 36 Wochen
03.0020
Vorhaltung Dachfanggerüst
1,404.00
mWo