Gerüstbauarbeiten
B37
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ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Gerüstarbeiten nach DIN 18451 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage 1.1 Die Ausführung der Gerüstarbeiten erfolgt nach VOB Teil C DIN 18451. 1.2 Es gelten alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnis gültigen DIN-Vorschriften und gewerkespezifischen und / oder gewerketangierenden Regelwerke, die den allgemein anerkannten  Regeln der Bautechnik und den Eingeführten Technischen Baubestimmungen (ETB) entsprechen. 1.3 Zusätzlich sind die Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten. 1.4 Sämtliche aus diesen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) resultierenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung für die ausgeführten Leistungen erfolgt nicht, sofern nicht in besonderen Positionen ausgewiesen. 2. Stoffe, Bauteile und Richtfabrikate 2.1 Grundsätzlich sind nur korrosionsgeschützte Gerüstbau- und Verankerungsteile zugelassen. 2.2 Das ausgeschriebene Gerüst muss geeignet sein für die Ausführung von: - Rohbauarbeiten - Putzarbeiten / Wärmedämmverbundsystem - Malerarbeiten - Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten - Metallbau- und Schlosserarbeiten (Fenster und Türen). 2.3 Der Verankerungsuntergrund besteht aus Mauerwerk und Beton, teilweise sind Gerüste freistehend auszuführen und entsprechend abzusteifen. Absteifungen an freistehenden oder vorübergehend freistehenden Gerüstabschnitten sind in erforderlichem Umfang zu montieren und werden nicht gesondert vergütet. 3. Angaben zur Ausführung 3.1 Die Gerüstdübel sind senkrecht oder waagerecht in Flucht zum Gebäude einzusetzen. Das Erstellen des Verankerungsplanes und der statische Nachweis sind in die Gerüstpositionen einzukalkulieren. 3.2 Das Aufstellen und Abbauen der Arbeitsrüstung erfolgt nach Baufortschritt abschnittsweise in Teilflächen bzw. Teilabschnitten, zeitlich versetzt und nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung. Die Anforderung zum Rüsten, Umrüsten bzw. Abrüsten erfolgt durch die Bauüberwachung schriftlich und/oder mündlich 5 Tage vor Ausführungsbeginn. Die für den abschnittsweisen Auf- und Abbau im Zuge des Baufortschrittes erforderlichen An- und Abfahrten sind einzukalkulieren. Vergütungsanspruch für zusätzliche An- und Abfahrten besteht ausschließlich bei Gerüstarbeiten auf Anweisung der örtlichen Bauüberwachung wie z. B. Erweiterung, Umbau und Abbau  für Fassadengewerke etc. 3.3 Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit in Bereichen von Geh-, Fahr- und Arbeitsräumen, einschl. der Erschwernisse für Überbrückungen der Abbretterungen und Folienabdeckungen. Beistellung der Verkehrs- und Warnbeschilderung einschließlich der erforderlichen Betriebsmittel. 3.4 Während des Abrüstens werden die Ankerlöcher in der Fassade bauseits geschlossen und beigeputzt. Für diese Arbeiten muss dem Gewerk Wärmedämm-Verbundsystem eine Nutzung des Gerüstes während des Abbaus ermöglicht werden. 3.5 Leistungsbestandteil ist fernerhin das Sichern des Gerüstes gegen unbefugtes, ungehindertes Besteigen der Rüstungsebenen. 3.6 Einbau ausreichender Leitergänge nach Absprache mit der Bauleitung. 3.7 Das Gelände des einzurüstenden Gebäudes besteht vorwiegend aus unbefestigtem und teilweise geneigtem oder abschüssigem Boden der Bodenklasse 1. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Lastverteilungen sind dabei zwingend für die o.a. Flächen zu berücksichtigen. 3.8 Das Gerüst ist grundsätzlich in der Lastklasse 4 herzustellen. 3.9 Der Abstand des Grundgerüstes zur Rohbauwand ist unter Berücksichtungung der Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften so zu wählen, dass im Anschluss an die Rohbauarbeiten ein WDVS mit einer Gesamtstärke von 19 cm auf die Fassaden aufgebracht werden kann. Für die Rohbauarbeiten ist der Abstand zwischen Grundgerüst und Außenkante Rohbau ggf. mit Innenkonsolen zu überbrücken. 3.10 Der Zeitpunkt für den Beginn der Gebrauchsüberlassung ist der Bauüberwachung des AG anzuzeigen. 4. Bieterangaben zur Ausführung 4.1 Fassadengerüst, angebotenes System: .............................
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01 Vorderhaus
01
Vorderhaus
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
02 Gartenhaus
02
Gartenhaus
02.01 Fassadengerüst
02.01
Fassadengerüst