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ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Gerüstarbeiten nach DIN 18451
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
1.1 Die Ausführung der Gerüstarbeiten erfolgt nach VOB
Teil C DIN 18451.
1.2 Es gelten alle zum Zeitpunkt der Erstellung des
Leistungsverzeichnis gültigen DIN-Vorschriften und
gewerkespezifischen und / oder gewerketangierenden
Regelwerke, die den allgemein anerkannten Regeln der
Bautechnik und den Eingeführten Technischen
Baubestimmungen (ETB) entsprechen.
1.3 Zusätzlich sind die Sicherheitsregeln für Arbeits-
und Schutzgerüste sowie die Aufbau- und
Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu
beachten.
1.4 Sämtliche aus diesen Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen (ZTV) und den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen (ATV) resultierenden Kosten sind
in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung
für die ausgeführten Leistungen erfolgt nicht, sofern
nicht in besonderen Positionen ausgewiesen.
2. Stoffe, Bauteile und Richtfabrikate
2.1 Grundsätzlich sind nur korrosionsgeschützte
Gerüstbau- und Verankerungsteile zugelassen.
2.2 Das ausgeschriebene Gerüst muss geeignet sein für
die Ausführung von:
- Rohbauarbeiten
- Putzarbeiten / Wärmedämmverbundsystem
- Malerarbeiten
- Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
- Metallbau- und Schlosserarbeiten (Fenster und Türen).
2.3 Der Verankerungsuntergrund besteht aus Mauerwerk
und Beton, teilweise sind Gerüste freistehend auszuführen
und entsprechend abzusteifen. Absteifungen an
freistehenden oder vorübergehend freistehenden Gerüstabschnitten sind in
erforderlichem Umfang zu montieren und werden nicht
gesondert vergütet.
3. Angaben zur Ausführung
3.1 Die Gerüstdübel sind senkrecht oder waagerecht in
Flucht zum Gebäude einzusetzen. Das Erstellen des
Verankerungsplanes und der statische Nachweis sind in
die Gerüstpositionen einzukalkulieren.
3.2 Das Aufstellen und Abbauen der Arbeitsrüstung
erfolgt nach Baufortschritt abschnittsweise in Teilflächen bzw.
Teilabschnitten, zeitlich versetzt und nach vorheriger
Absprache mit der örtlichen Bauleitung. Die
Anforderung zum Rüsten, Umrüsten bzw. Abrüsten erfolgt durch die
Bauüberwachung schriftlich und/oder mündlich 5 Tage vor
Ausführungsbeginn.
Die für den abschnittsweisen Auf- und Abbau im Zuge des
Baufortschrittes erforderlichen An- und Abfahrten sind
einzukalkulieren. Vergütungsanspruch für zusätzliche
An- und Abfahrten besteht ausschließlich bei Gerüstarbeiten auf
Anweisung der örtlichen Bauüberwachung wie z. B.
Erweiterung, Umbau und Abbau für Fassadengewerke etc.
3.3 Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen zum
Schutz und zur Sicherheit in Bereichen von Geh-, Fahr- und
Arbeitsräumen, einschl. der Erschwernisse für
Überbrückungen der Abbretterungen und Folienabdeckungen. Beistellung
der Verkehrs- und Warnbeschilderung einschließlich der
erforderlichen Betriebsmittel.
3.4 Während des Abrüstens werden die Ankerlöcher in der
Fassade bauseits geschlossen und beigeputzt.
Für diese Arbeiten muss dem Gewerk
Wärmedämm-Verbundsystem eine Nutzung des Gerüstes
während des Abbaus ermöglicht werden.
3.5 Leistungsbestandteil ist fernerhin das Sichern des
Gerüstes gegen unbefugtes, ungehindertes Besteigen der
Rüstungsebenen.
3.6 Einbau ausreichender Leitergänge nach Absprache
mit der Bauleitung.
3.7 Das Gelände des einzurüstenden Gebäudes besteht
vorwiegend aus unbefestigtem und teilweise geneigtem
oder abschüssigem Boden der Bodenklasse 1.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Lastverteilungen
sind dabei zwingend für die o.a. Flächen zu
berücksichtigen.
3.8 Das Gerüst ist grundsätzlich in der Lastklasse 4
herzustellen.
3.9 Der Abstand des Grundgerüstes zur Rohbauwand ist
unter Berücksichtungung der Regelwerke und
Unfallverhütungsvorschriften so zu wählen, dass im
Anschluss an die Rohbauarbeiten ein WDVS mit einer Gesamtstärke
von 19 cm auf die Fassaden aufgebracht werden kann. Für die
Rohbauarbeiten ist der Abstand zwischen Grundgerüst und
Außenkante Rohbau ggf. mit Innenkonsolen zu überbrücken.
3.10 Der Zeitpunkt für den Beginn der
Gebrauchsüberlassung ist der Bauüberwachung des AG anzuzeigen.
4. Bieterangaben zur Ausführung
4.1 Fassadengerüst, angebotenes System:
.............................
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01 Vorderhaus
01
Vorderhaus
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
02 Gartenhaus
02
Gartenhaus
02.01 Fassadengerüst
02.01
Fassadengerüst