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Baubeschreibung /Vorbemerkungen Bei dem Bauvorhaben handelt es sich u Baubeschreibung /Vorbemerkungen
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten und Tiefgarage.
Angeboten werden sollen die Gewerke Schmutzwasser- und Regenwasserkanal jeweils betriebsfertig.
Die Arbeiten sind ist nach den Plänen und Berechnungen des TGA-Fachplaners auszuführen.
Die ausgeschriebenen Materialien sind Vorschläge des Planers aufgrund mehrfacher Gespräche mit dem Bauherrn. Gleichwertige Materialien dürfen verwendet werden. Werden andere als die ausgeschriebenen Materialien oder Fabrikate verwendet, so ist die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachzuweisen.
Die Bauleistungen erfolgen im Namen und auf Rechnung des Bauherrn.
Lager- und Arbeitsplätze werden vom AG ausschließlich im Bereich der Baustelle zur Verfügung gestellt und durch die örtliche Bauleitung nach Maßgaben der laufenden Arbeiten angewiesen.
Für die Ausführung von Bauleistungen gelten: Die VOB Teil B und C (DIN 1961, DIN 18299-18451) in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung, sofern im Leistungsverzeichnis keine abweichenden Angaben gemacht werden.
Sämtliche Angebotspreise sind Festpreise. Sämtliche dem Auftragnehmer im Zuge der Arbeiten entstehenden Kosten sind in die EP einzurechnen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, beinhalten die EP grundsätzlich das vollständige Herstellen, Liefern und Einbauen im Sinne der Leistungsbeschreibung, dem Stand der Technik, den Regeln der Baukunst sowie den einschlägigen DIN Normen. Die EP verstehen sich einschl. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennt auszuführenden Leistungen aus Gründen der Bauwerkskoordination oder der Witterung, bzw. für den Fall, dass die Leistung dies aus technischen Gründen erfordert. Bei der zwischenzeitlichen Einstellung der Arbeiten und bei Fertigstellung sind sämtliche erstellten oder vorbereiteten Bauteile zum Schutz gegen Witterungseinflüsse und Beschädigung zu schützen. Abweichungen von der Baubeschreibung, den Kosten, oder den Zeichnungen sind von der Bauleitung freizugeben. Nachträge müssen vor der Ausführung freigegeben werden. Fehlt diese Freigabe, so behält sich der AG vor, die Arbeiten zu Lasten des AN abändern zu lassen.
Die Arbeiten sind zügig, in Absprache mit der Bauleitung und in Zusammenarbeit mit den anderen Gewerken durchzuführen. Der AN verpflichtet sich, über die örtlichen Verhältnisse informiert zu sein.
Nachträge, die aus Unwissenheit über die Örtlichkeit, die Beschaffenheit der Gebäude herrühren werden nicht anerkannt. Dies gilt auch bezüglich Geräte- und Materialtransport zur oder innerhalb der Baustelle.
Zusätzliche Vorbemerkungen
1. Es soll eine betriebsfertige Sanitär-/Lüftung- & Heizungsinstallation ausgeführt werden.
2. Alle angebotenen und später verwendeten Materialien müssen ausschließlich Markenfabrikate oder glwtg.
sein und den derzeit gültigen VDE/DIN Vorschriften entsprechen.
3. Werden andere als die ausgeschriebenen Materialien oder Fabrikate verwendet, so ist die Gleichwertigkeit
vom Auftragnehmer nachzuweisen.
4. Im Auftragsfall muss dem Landratsamt die Berufsgenossenschafts- Mitgliednummer des Auftragsnehmers
angegeben werden: Wir bitten um Angabe der Daten:
Mitglied der Berufsgenossenschaft: .......................................................................
..............................
seit: ................................................................. .
Mitgliedsnummer: ...............................................
Vertragsgrundlage
! Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender
Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Technischen
und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.
Sonstige Vereinbarungen
- Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
- Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
- Alle Einzelpreise sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
- Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprägungen
sind dort vollständig und kompakt einzutragen.
- Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichniss haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich
vereinbart werden.
- Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
- Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
- Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.
- Skontovereinbarung: -
- Sicherheitseinbehalt: 10% Sicherheitseinbehalt
- Gewährleistung: 5% Gewährleistungseinbehalt (als Bankbürgschaft)
- Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung (Ausschreibungsart)
Abzüge Netto Abzüge Brutto
- Erfüllungsbürgschaft -
- Bauwesensversicherung 0,30%
- anteilige Baubeschilderung -
- anteilige Baureinigung -
- anteiliges Bauwasser 0,10%
- anteiliger Baustrom 0,30%
Anbieter - Datum, Unterschrift Wichtiger Hinweis
- Zusätzlich zur Papierform oder PDF-Datei können Sie diese
Ausschreibungsunterlagen auch als Austauschdatei per
E-Mail bzw. Datenträger erhalten.
- Austauschformat: GAEB 90 / 2000 / XML 3.13
(Datenart 81 / 83)
Stempel - GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '11PPP'
- Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht.
....................................................................
Anbieter - Unterschrift
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. VERTRAGSINHALT
Vertragsbestandteile sind das Auftragsschreiben (= Bauvertrag), das Leistungsverzeichnis einschl. Vertragsbedingungen und der ergänzenden techn. Vorbemerkungen, Planungs- und Ausführungs- unterlagen, die „VOB“ Teil B und C in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung sowie das Angebot des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Die Liefer- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ohne Gültigkeit, wenn sie den vorliegenen Vertragsbedingungen widersprechen.
2. PREISE
Die dem Vertrag zugrundeliegenden Einheitspreise sind Festpreise einschl. aller Lohn-, Gehalts- und Materialkosten, sowie Nebenkosten. Materialpreis- oder Lohnerhöhungen während der Ausführungszeit dürfen nicht nachgefordert werden. Die Kosten für das Einrichten der Baustelle, Vorhalten und notwendiger Gerüste und Geräte sind in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht im LV eine eigene Position dafür vorgesehen ist. Massenänderungen infolge von Planungs- bzw. Ausführungsänderungen verändern die Einheitspreise nicht. Die Abrechnung erfolgt nach den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses aufgrund eines vor Ort erstellten Aufmaßes.
3. AUFÜHRUNGSFRISTEN
Die im Terminplan enthaltenen, bzw. auf Blatt 1 des Leistungsverzeichnisses oder im Bauvertrag festgelegten Fristen gelten als Vertragsfristen. Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführungsfristen ist der Auftraggeber berechtigt, für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% der Auftragssumme, insgesamt jedoch höchstens 10% der Auftragssumme einzubehalten.
4. ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Abnahme wird nach Beendigung aller Arbeiten im Beisein von Auftraggeber, Auftragnehmer und Projektierungsbüro vor Ort durchgeführt. Für später unzugängliche Teile hat der Auftragnehmer rechtzeitig eine vorläufige Abnahme zu beantragen. Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 638 BGB 5 Jahre vom Tag der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber; im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B Teilabnahmen bewirken den Beginn der Gewährleistungsfrist nicht.
5. VERGÜTUNG
Abschlagszahlungen werden in Höhe von 90 % des Wertes der jeweils erbrachten Leistung (prüffähige Aufstellung lt. § 14 VOB/B muß beigefügt sein) innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang gewährt. Die Schlußrechnung ist unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung in prüffähiger Form (§ 14 VOB/B) in dreifacher Ausfertigung vorzulegen: Die Schlußzahlung erfolgt nach den Bestimmungen und mit der Wirkung des § 16 VOB/B in Höhe von 95 % des anerkannten Rechnungsbetrages. Der Differenzbetrag in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages gilt als vereinbarte Sicherheitsleistung, die unverzinslich 2 Jahre vom Tage der mängelfreien Abnahme an gerechnet einbehalten wird. Es steht dem Auftragnehmer frei, über diesen Betrag
eine unbefristete, unwiderrufliche und unbedingt selbstschuldnerische Bankbürgschaft bereit zu stellen. Sämtliche Rechnungen (Abschlags- und Schlußrechnung) sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen bei Fa.
Energietechnik Hagn GmbH
Blankensteinstraße 3, 83700 Rottach-Egern.
Der Autragnehmer hat mit Einreichung der Schlußrechnung Bestandspläne 3-fach kostenlos mitzuliefern.
6. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung einer Leistung den jeweils gültigen gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften nachzukommen. Er haftet bei Nichtbeachtung der Vorschriften allein für alle sich hieraus ergebenden Strafen Unfälle sowie Personen- oder
S a c h s c h ä d e n .
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftpflichtansprüchen, die durch seine Arbeiten entstehen können, frei. Der Auftraggeber haftet nicht für Verluste oder
Beschädigungen durch Feuer, Wasser oder dergleichen, an Materialien oder Gegenständen, die dem Auftragnehmer oder seinen Leuten gehören, sowie an Arbeiten, solange sie nicht vom Auftraggeber übernommen sind. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, daß er Mitglieder der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und seinen Beitragsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
HEIZUNGSANLAGEN
Brandschutz
Die Mauerdurchführungen durch Branschutzabschnitte sind gemäß den Bauteilanforderungen im Brandschutznachweis auszuführen. Die Befestigung der Installation erfolgt gemäß der im Brandschutznachweis geforderten Feuerwiderstandsklasse. Die Richtigkeit der Ausführung ist nachzuweisen.
Schallschutz
Für den Schallschutz ist generell die Schallschutzstufe III vorgesehen. Stufe III kann man
bei einer Wohnung erwarten, die auch in ihrer sonstigen Ausstattung gehobenen Komfortansprüchen genügt. Es gelten die in VDI 4100, Beiblatt 2 vorgeschlagenen
Werte für einen erhöhten Schallschutz:
akustische Größe SSt II SSt III
Luftschallschutz zwischen fremden
horizontal R-w in dB 56 59
Aufenthaltsräumen vertikal R-w in dB 57 60
Luftschallschutz zwischen Aufenthaltsräumen
und fremden Treppenhäusern
und Fluren R-w in dB 56 59
Trittschallschutz zwischen Aufenthaltsräumen
und fremden Räumen L-n,w in dB 46 39
Trittschallschutz zwischen Aufenthaltsräumen
und fremden Treppenhäusern L-n,w in dB 53 46
Geräusche von Wasserinstallationen
Lln in dB(A) 30 25
Geräusche von sonstigen haustechnischen Anlagen
LAFmax in dB(A) 30 25
Alle vorgesehenen Komponenten (Befestigungen, Dämmung, Armaturenanschlüsse, Rohrarmaturen, Wannentragesysteme etc.) sind auf diese Schallschutzstufe abzustimmen!
Möglichen Folgen bei abweichender Ausführung:
Abnahmeverweigerung, Kürzung der Schlusszahlung, Forderung nach Schadenersatz insbesondere bei Wertminderung des Objektes (bei Schallproblemen in der Regel 10 - 20%)
Die Ausführung der Anlagen hat unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien, der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erfolgen.
Genehmigungen und Auflagen für Arbeiten, die der Überwachung und Kontrolle der zuständigen Behörden unterliegen, sind vor Montagebeginn einzuholen.
Dem Auftragnehmer obliegt die Überprüfung der ihm übergebenen Ausführungs-, Schlitz-und Grundleitungspläne in Verbindung mit den Ausschreibungsunterlagen gemäß VOB.
Etwaige Bedenken über die gewählte Ausführung sind schriftlich anzuzeigen.
Die Ausführungsunterlagen entsprechen dem Planungsstand bei Übergabe. Die sich danach ergebenden Änderungen hat der Auftragnehmer mit der Bauleitung abzustimmen und die Ausführungsplanung entsprechend festzuschreiben.
Der Auftragnehmer hat sich in Verbindung mit der Bauleitung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen so abzustimmen, damit es zu keiner Behinderung der jeweiligen Gewerke kommt.
Insbesondere sind alle notwendigen Angaben für Leistungen anderer Firmen, die sein Gewerk betreffen (z. B. Stromlaufpläne usw.), diesen rechtzeitigen zu übergeben.
Bei allen wesentlichen Positionen sind bestimmte Fabrikate und Typen vorgeschrieben, welche vom Bauherrn und Planer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht als die am besten geeignete befunden worden sind. Der Bieter ist daher verpflichtet, diese Produkte oder Gleichwertige anzubieten und einzubauen. Vor Bestellung und Montagebeginn sind alle sichtbaren Teile, die für die Architektur von Bedeutung sind (z.B. Heizflächen, Lüftungsauslässe, San. Einrichtungs-gegenstände usw.) mit der Bauleitung bzw. Planer nochmals auf Verwendung und Einbau abzustimmen. Auf Anforderung sind Muster zur Verfügung zu stellen bzw. Besichtigungsmöglichkeiten zu nennen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer Bestandspläne und Unterlagen in 3-facher Ausfertigung zu übergeben.
Ansonsten gelten die vorstehenden Vertragsbedingungen.
Desweiteren sind folgende DIN-Normen zu beachten:
DIN 2404 Kennfarben für Heizungsrohrleitungen
DIN 2410 Rohre; Übersicht über Normen für Teil 1 Stahlrohre
DIN 2448 Nahtlose Stahlrohre, Maße, längenbezogene Massen
DIN 2500 Flansche; Allgemeine Angaben, Übersicht
DIN 2501 Flansche, Anschlußmaße Teil 1
DIN 2605 Rohrbogen zum Einschweißen, Stahl- Teil 1,2 rohre (Bauart 2 - d Kurzbogen)
DIN 2631 Vorschweißflansche, Nenndruck 6
DIN 2632 Vorschweißflansche, Nenndruck 10
DIN 2633 Vorschweißflansche, Nenndruck 16
DIN 2634 Vorschweißflansche, Nenndruck 25
DIN 2635 Vorschweißflansche, Nenndruck 40
DIN 2699 Teil 1 Whithworth-Rohrgewinde für Gewinderohre und Fittings; Zylindrische
Innengewinde und kegeliges Außengewinde, Gewindemaße
DIN 3202 Teil 2 Baulängen von Armaturen, Einschweißarmaturen
DIN 3202 Teil 3 Baulängen von Armaturen, Einklemmarmaturen
DIN 3258 Teil 2 Flammenüberwachung an Gasverbrauchseinrichtungen; Automatische
Zündsicherungen
DIN 3320 Teil 1 Sicherheitsventile; Sicherheitsabsperrventile, Begriffe, Größenbemessung,
Kennzeichnung
DIN 3440 Temperaturregel- und begrenzungseinrichtungen für Wärmeerzeugungsanlagen,
Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
DIN 2440 Stahlrohre; Mittelschwere Gewinderohre
DIN 2441 Stahlrohre; Schwere Gewinderohre
DIN 2690 Flachdichtungen für Flansche mit ebener Dichtfläche; Nenndruck 1..40
DIN 3841 Heizungsarmaturen, Heizkörper- Teil 1 ventile PN 10, Maße, Werkstoffe,
Ausführung
DIN 3842 Heizungsarmaturen; Heizkörper-Verschraubungen PN 10, Maße, Werkstoffe,
Ausführung
DIN 3848 Heizungsarmaturen; Füll- und Entleerungshähne PN 12,5; Maße, Werkstoffe
DIN 4102 Teil 1-18 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Begriffe, Anforderungen
und Prüfungen; allgemein und für verschiedene Baustoffe und -teile
DIN 4108 Teil 1 Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten
DIN 4108 Teil 2 Wärmeschutz im Hochbau; Wärmedämmung und Wärmespeicherung;
Anforderungen und Hinweis für Planung und Ausführung
DIN 4108 Teil 3 Wärmeschutz im Hochbau; Klimabedingter Feuchteschutz;
Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4701 Teil 1 Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden; Grundlagen
der Berechnung
DIN 4701 Teil 2 Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden;
Tabellen, Bilder, Algorithmen
DIN 4701 Teil 3 Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden; Auslegung
der Raumheizungseinrichtungen
DIN 4702 Teil 1 Heizkessel; Begriffe; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
DIN 4702 Teil 2 Heizkessel; Prüfregeln
DIN 4702 Teil 3 Heizkessel; Gas-Spezialheizkessel mit Brenner ohne Gebläse
DIN 4703 Teil 1 Wärmeleistung von Raumheizkörpern
DIN 4703 Teil 3 Wärmeleistung von Raumheizkörpern; Allgemeines, Umrechnung
DIN 4708 Teil 1 Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Begriffe und Berechnungsgrundlagen
DIN 4708 Teil 2 Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Regeln zur Ermittlung des Wärmebedarfs
zur Erwärmung von Trinkwasser in Wohnbauten
DIN 4708 Teil 3 Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Regeln zur Leistungsprüfung von
Wassererwärmen für Wohnbauten
DIN 4725 Teil 1-3 Warmwasser-Fußbodenheizungen
DIN 4726 Rohrleitungen aus Kunststoffen für..4729 Warmwasser-Fußbodenheizungen
DIN 4747 Teil 1 Fernwärmeanlagen
DIN 4751 Teil 1 Heizungsanlagen; Sicherheitstechnische Ausrüstung von Warmwasser-
heizungen mit Vorlauftemperaturen bis 110° C
DIN 4751 Teil 2 Sicherheitstechnische Ausrüstung von Heizungsanlagen mit Vorlauf-
temperaturen bis 110° C; Offene und geschlossene Wasserheizungsanlagen
bis 300 000 kcal/h mit thermostatischer Absicherung
DIN 4753 Teil 1 Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser; Ausführung,
Ausrüstung und Prüfung
DIN 4755 Teil 1 Ölfeuerungsanlagen; Ölfeuerung in Heizungsanlagen; Sicherheitstechnische
Anforderungen
DIN 4807 Teil 1-3 Ausdehnungsgefäße
DIN 8564 Teil 1 Schweißen im Rohrleitungsbau; Rohrleitungen aus Stahl, Herstellung,
Schweißnahtprüfung
DIN 18 380 VOB, Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C; Allgemeine technische
Vorschriften für Bauleistungen; Heizungs- und zentrale
Brauchwassererwärmungsanlagen
DIN 32 729 Regel- und Sicherheitseinrichtungen für Heizungsanlgen; Witterungsgeführte
Regler der Vorlauftemperatur
prEN 303 Ölspezialheizkessel bis 350 kW
prEN 304 Ölspezialheizkessel bis 350 kW .- Prüfung
VBG 1..126 Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften;
Diverse Sachbereiche und Branchen
VBG 1 Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen
Berufsgenossenschaften; Allgemeine Vorschriften
Baubeschreibung /Vorbemerkungen Bei dem Bauvorhaben handelt es sich u
2 Grundstücksentwässerung
2
Grundstücksentwässerung
2.01 Schmutzwasserkanal
2.01
Schmutzwasserkanal
Der Schmutzwasserkanal ist auf das bestehende Einlass- Stück am städti Der Schmutzwasserkanal ist auf das bestehende Einlass- Stück am städtischen Straßennkanal anzuschließen (siehe Entwässerungsplan)!
Die Bestandsschächte sind abzubrechen. Der neue Schacht ist gemäß Entwässerungsplan in den Kanal einzubinden.
Der Schmutzwasserkanal ist auf das bestehende Einlass- Stück am städti
2.02 Schächte und Zubehör
2.02
Schächte und Zubehör
2.03 Leitungen und Zubehör
2.03
Leitungen und Zubehör
2.04 Aushub und Verfüllung
2.04
Aushub und Verfüllung
2.05 Grundleitungen
2.05
Grundleitungen
Hinweis Die Grundleitungen sind an gelieferten Pumpenschacht anzuschließen.
Der Pumpschacht ist Bestandteil der Ausschreibung.
Hinweis
2.06 Hebeschacht und Zubehör
2.06
Hebeschacht und Zubehör
2.07 Grundleitungen und Zubehör
2.07
Grundleitungen und Zubehör
2.08 Aushub und Verfüllung
2.08
Aushub und Verfüllung
2.09 Druck-, Lüftungs- und Elektroleitungen mit Zubehör
2.09
Druck-, Lüftungs- und Elektroleitungen mit Zubehör
2.10 Druckleitungen und Zubehör
2.10
Druckleitungen und Zubehör
2.11 Lüftungsleitungen und Zubehör
2.11
Lüftungsleitungen und Zubehör
2.12 Elektro- Leerrohr und Zubehör
2.12
Elektro- Leerrohr und Zubehör
2.13 Aushub und Verfüllung
2.13
Aushub und Verfüllung
4 Niederschlagswasserentsorgung
4
Niederschlagswasserentsorgung
4.01 Rigole und Zubehör
4.01
Rigole und Zubehör
4.02 R 1 Rigole TG
4.02
R 1 Rigole TG
4.03 Rigole TG Zusätzliche Produkte
4.03
Rigole TG Zusätzliche Produkte
4.04 Regenwasserkanal
4.04
Regenwasserkanal
4.05 Leitungen und Zubehör
4.05
Leitungen und Zubehör
4.06 Aushub und Verfüllung
4.06
Aushub und Verfüllung
4.07 Heizband und Zubehör
4.07
Heizband und Zubehör
4.08 Inbetriebnahme und Übergabe
4.08
Inbetriebnahme und Übergabe
4.09 Lohn
4.09
Lohn