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DGNB und QNG Hinweis Dokumentation Einhaltung Vorgaben DGNB Zertifizierung
Prüfzeugnisse, Herstellerdatenblätter und Zulassungen für die vom AN zum Einbau oder zeitweise Überlassung vorgesehenen Stoffe und Bauteile zum Nachweis Ihrer Eignung und Güte sind dem AG vom AN rechtzeitig, mindestens jedoch auf Anforderung vor Ausführungsbeginn in übersichtlicher, prüfbarer digitaler Form und/oder über internetbasierte Planmanagement-Plattform zu übergeben.
Mindestens 10 Werktage vor Bestellung und Ausführungsbeginn muss der AN der Bauleitung folgende Unterlagen zur Prüfung und Freigabe für die zu verwendenden Materialien und Produkte vorlegen:
" Produktdeklarationen, z.B. EPD, RAL, GISCode
" Technische Informationen
" Sicherheitsdatenblätter sowie Zulassungen der
ausgeschriebenen bzw. angebotenen Produkte und Materialien (alternativ: andere Nachweise über die Inhaltsstoffe, z.B. WECOBIS)
" Dokumentation von sämtlichen Inhaltsstoffen bei Transport und Baustellenmischungen
" Herstellererklärungen zur Inhaltsstoffe; SVHC-Erklärung der Hersteller von Erzeugnissen
" Umwelt- und Sozialverträglichkeitssiegel für internationale Materialimporte mit Handelszertifikaten der Lieferanten oder Hersteller
Alternativ zur eigenständigen Beschaffung und Einreichung der Produktdatenblätter durch den AN wird eine Übersichtsliste (Anlage 3) bereitgestellt, in die sämtliche zur Verwendung vorgesehenen Materialien einzutragen sind. In diesem Fall übernimmt der Auditor die Beschaffung der erforderlichen Produktdatenblätter. Sofern erforderlich, ist der Auftragnehmer verpflichtet, bei der Beschaffung der entsprechenden Produktdatenblätter unterstützend mitzuwirken. Die vollständig ausgefüllte Übersichtsliste ist der Bauleitung spätestens 10 Werktage vor Bestellung und Ausführungsbeginn zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Für alle nachzuweisenden Anforderungen der geforderten Qualitätsstufe 3 (QS3) ist ein prüfbarer Nachweis entsprechend der Kriterienmatrix zu erbringen. Die vollständige Kriterienmatrix kann im DGNB Kriterium ENV1.2 nachgeschlagen werden und dient diesen Vorbemerkungen als Anlage 1. Die Zeiträume für die Prüfung und Freigabe der Produkt- und Materialunterlagen und ggf. längere Lieferzeiten sind in den Ausführungsablauf einzukalkulieren.
Die Freigabe der Bauleitung entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung, zugelassene, geeignete und vertragskonforme Produkte bzw. Verfahren einzusetzen. Ohne Bestätigung des AG dürfen entsprechende Arbeiten nicht begonnen werden. Risiko und Kosten einer Annahmeverweigerung bzw. eines rückstandslosen Rückbaus von nicht freigegebenen Produkten, Transport- und Baustellen-mischungen trägt der AN.
Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produkts oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen), eine der genannten
Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produkts, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden.
Möglichkeiten des Nachweises sind z.B. die aktuelle Bestätigung mindestens drei marktrelevanter Hersteller, dass ein für die angestrebte Qualitätsstufe (Qualitätsstufe 3) geeignetes Produkt nicht verfügbar ist, oder der Nachweis, dass aus Gründen höherer Gewalt (Witterung, natürliche Gelegenheiten) die Verwendung des geeigneten Produktes technisch nicht möglich war. Anträge zu Ausnahmen müssen vor dem Einbau vorgelegt und freigegen werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmenregelung.
Die verbauten Materialien und Hilfsstoffe sind abschließend mittels Lieferscheinen oder Rechnungen des Lieferanten, Chargen- und Produktaufklebern zu belegen.
Anlagen:
DGNB Anlage 1 DGNB Kriterienmatrix S.54
QNG Anlage 2 QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023
Anlage 3 Materialliste Übersicht
DGNB und QNG
Vorbermerkungen Untergrundvorbereitung und Grundierungen sind im EP einzurechnen: Putze der Mörtelgruppe PII u. PIII
Feste, normal saugende Putze ohne Vorbehandlung beschichten. Auf grob porösen, sandenden,
saugenden Putzen ein Grundanstrich mit OptiGrund o. glw. anbringen.
Gipsplatten (Gipskartonplatten): Spachtelgrate abschleifen, weiche Gipsspachtelstellen mit Caparol-Tiefgrund TB
festigen.
Ein Grundanstrich mit Caparol-Haftgrund, OptiGrund , CapaSol LF o.glw.
Beton: Vorhandene Trennmittelrückstände sowie mehlende, sandende Substanzen entfernen, diese Leistungen
sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Die Baubeschreibung des Bauherren/Mieters ist allein verbindlich.
Bemusterung und Aufmaß ist vor Bestellung und Ausführung mit dem AG / Bauherrn abzustimmen.
Planungsunterlagen sind beim GU nach vorheriger Rücksprache einzusehen oder werden per E-Mail zugesendet.
Alle Qualitäten, Mengen, Fabrikate, Maße und Anschlüsse gemäß Baubeschreibung,
Planung und Detailplanung des Bauherren / Mieters sind einzuhalten.
Die Mengen und die Leistungsbeschreibungen des LV des GU gilt als
Kalkulationsgrundlage in Verbindung mit der Baubeschreibung des Investor/Mieters.
Der Bieter hat vor Vertragsabschluss Gelegenheit Mengen, Maße und Qualitäten zu prüfen.
Für die Innenarbeiten sind die Gerüste und Arbeitsbühnen vom NU in die Einheitspreise einzurechnen.
Muster und Musterflächen sind ohne weitere Kosten zu übergeben bzw. herzustellen.
Die angebotenen Fabrikate und Farben sind zu bemustern und vom Auftrageber freizugeben.
Schützen von Bauteilen und Untergrundvorbereitung sind in den Einheitspreisen einzurechnen.
Dauerelastische Fugen zwischen Bauteilen aller Art sind von NU eigenverantwortlich oder auf Anweisung der
GU-Bauleitung einzubauen, sie sind in den Einheitspreisen der Anstrichsysteme enthalten
(Acrylfugen in die EP´s einzurechnen) und werden nicht gesondert vergütet.
Von verwendeten Baustoffen und Beschichtungen dürfen weder von Ihrer Grundsubstanz noch von
irgendwelchen Beimengungen Emissionen ausgehen, die nach dem Einbau in den Innenräumen zu unzulässigen
Konzentrationen führen.
Die Endbehandlung wird hinsichtlich Oberflächen u. Farbton bemustert u. durch die Betreiberin nach
Bemusterung bestätigt.
Die Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen, Restmaterial in Container laden.
Zum Leistungsumfang gehört auch das Ansetzen von Farbmustern in beurteilungsfähiger Größe, das Abkleben
und Abdecken von Beschlägen, Treppenbelägen, Bauteilen und sonstigen farbempfindlichen Baukörpern, das
Aus- u. Wiedereinbauen von Dichtungsprofilen in Türzargen und dergleichen, sowie das scharfe Trennen von
Anstrichen verschiedener Farbe bzw. Farbtöne, auch wenn hierfür das Kleben von Abdeckbändern erforderlich
wird.
Vorarbeiten, wie das Entfernen von Verunreinigungen sowie Schleifen, Entstauben, Grundierungen, Verkitten,
Ausbessern kleiner Putzschäden sind ebenfalls Nebenarbeiten und gehören zur geforderten Leistung der einzelnen Positionen.
Die Anstricharbeiten sind bis zur Abnahme u. Inbetriebnahme vor Beschädigung und Verunreinigung zu
schützen. Wenn terminlich möglich, kann vor Möblierung und Ausstattung des Betreibers eine gemeinsame
Leistungsfeststellung der Oberflächen erfolgen. Beschlags- und Bauteile aller Art, deren Oberfläche nicht
gestrichen werden sollen, sind vor irrtümlichem Überstreichen oder Verschmutzen durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Die Art des Farbauftrags an Wand- u. Deckenflächen kann als Streich- o. Sprühanstrich mit geeigneten Schutzmaßnahmen erfolgen. Der Umfang der
Arbeiten bestimmt sich raumweise nach dem Bemusterungsprotokoll des Betreibers.
Beim Anstrich von Stahltüren bzw. Stahlzargen ist der Zargengummi vor Malerarbeiten auszubauen und nach
der Fertigstellung des Anstriches wieder fachgerecht einzubauen.
Folgende Angaben dienen der Orientierung:
wenn Malervlies verwendet wird: immer mit Anstrich einschl. aller Wand- und Deckenanschlüsse sowie an
Einbauteile fachgerecht herstellen.
Flächengewicht Malervlies: min. 130 g/m².
Anstriche sind grundsätzlich mindestens in der Nassabriebklasse 2 herzustellen.
Vorbermerkungen
1 Haus A
1
Haus A
1. 1 Wandflächen/ Decken
1. 1
Wandflächen/ Decken
1. 2 Sonstige
1. 2
Sonstige
1. 3 Arbeiten zum Nachweis
1. 3
Arbeiten zum Nachweis
2 Haus B
2
Haus B
2. 1 Wandflächen/ Decken
2. 1
Wandflächen/ Decken
2. 2 Sonstige
2. 2
Sonstige
2. 3 Arbeiten zum Nachweis
2. 3
Arbeiten zum Nachweis