Grünfläche und Bepflanzung
Neubau Mehrfamilienhäuser Grünheide
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Vorbemerkungen Pflanzarbeiten 1. Allgemeines Alle nachfolgenden Pflanzarbeiten umfassen die Lieferung der Gehölze, die Vorbereitung der Pflanzflächen, das Pflanzen selbst sowie die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gemäß den Beschreibungen in den jeweiligen Positionen und den einschlägigen DIN-Normen (insb. DIN 18916, 18917, 18919). 2. Material und Lieferung Es sind ausschließlich die in den Positionen spezifizierten Pflanzenqualitäten zu liefern. Der Auftragnehmer übernimmt alle anfallenden Materialien (Aushub, Schnittgut, Unrat) und ist für deren fachgerechte Entsorgung verantwortlich. 3. Ausführung - Die Pflanzflächen sind vorzubereiten (lockern, von Fremdkörpern und Unkraut befreien). - Pflanzgruben und Substrate sind entsprechend den Anforderungen für Sträucher und Bäume vorzubereiten. Überschüssiger Bodenaushub ist abzufahren. - Nach dem Pflanzen sind die Gehölze einzuschlämmen. - Baumscheiben und Pflanzflächen sind zum Schutz vor Austrocknung und Verunkrautung mit Rindenmulch abzudecken. - Bei Bäumen sind Verdunstungsschutz (Jute-Bandage) und eine standsichere Verankerung (Dreibock) fachgerecht herzustellen. 4. Pflege Die Leistungen umfassen sowohl die Fertigstellungspflege als auch die mehrjährige Entwicklungspflege. Dazu gehören regelmäßiges Wässern, Unkrautbeseitigung, Düngung, das Richten der Pflanzen, die Kontrolle der Verankerung sowie Schädlingskontrollen gemäß den Vorgaben der Positionen. Die Anzahl der Pflege- und Wässerungsgänge ist den jeweiligen Positionen zu entnehmen.
Vorbemerkungen Pflanzarbeiten
DGNB und QNG Hinweis Dokumentation Einhaltung Vorgaben DGNB Zertifizierung Prüfzeugnisse, Herstellerdatenblätter und Zulassungen für die vom AN zum Einbau oder zeitweise Überlassung vorgesehenen Stoffe und Bauteile zum Nachweis Ihrer Eignung und Güte sind dem AG vom AN rechtzeitig, mindestens jedoch auf Anforderung vor Ausführungsbeginn in übersichtlicher, prüfbarer digitaler Form und/oder über internetbasierte Planmanagement-Plattform zu übergeben. Mindestens 10 Werktage vor Bestellung und Ausführungsbeginn muss der AN der Bauleitung folgende Unterlagen zur Prüfung und Freigabe für die zu verwendenden Materialien und Produkte vorlegen: " Produktdeklarationen, z.B. EPD, RAL, GISCode " Technische Informationen " Sicherheitsdatenblätter sowie Zulassungen der ausgeschriebenen bzw. angebotenen Produkte und Materialien (alternativ: andere Nachweise über die Inhaltsstoffe, z.B. WECOBIS) " Dokumentation von sämtlichen Inhaltsstoffen bei Transport und Baustellenmischungen " Herstellererklärungen zur Inhaltsstoffe; SVHC-Erklärung der Hersteller von Erzeugnissen " Umwelt- und Sozialverträglichkeitssiegel für internationale Materialimporte mit Handelszertifikaten der Lieferanten oder Hersteller Alternativ zur eigenständigen Beschaffung und Einreichung der Produktdatenblätter durch den AN wird eine Übersichtsliste (Anlage 3) bereitgestellt, in die sämtliche zur Verwendung vorgesehenen Materialien einzutragen sind. In diesem Fall übernimmt der Auditor die Beschaffung der erforderlichen Produktdatenblätter. Sofern erforderlich, ist der Auftragnehmer verpflichtet, bei der Beschaffung der entsprechenden Produktdatenblätter unterstützend mitzuwirken. Die vollständig ausgefüllte Übersichtsliste ist der Bauleitung spätestens 10 Werktage vor Bestellung und Ausführungsbeginn zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Für alle nachzuweisenden Anforderungen der geforderten Qualitätsstufe 3 (QS3) ist ein prüfbarer Nachweis entsprechend der Kriterienmatrix zu erbringen. Die vollständige Kriterienmatrix kann im DGNB Kriterium ENV1.2 nachgeschlagen werden und dient diesen Vorbemerkungen als Anlage 1. Die Zeiträume für die Prüfung und Freigabe der Produkt- und Materialunterlagen und ggf. längere Lieferzeiten sind in den Ausführungsablauf einzukalkulieren. Die Freigabe der Bauleitung entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung, zugelassene, geeignete und vertragskonforme Produkte bzw. Verfahren einzusetzen. Ohne Bestätigung des AG dürfen entsprechende Arbeiten nicht begonnen werden. Risiko und Kosten einer Annahmeverweigerung bzw. eines rückstandslosen Rückbaus von nicht freigegebenen Produkten, Transport- und Baustellen-mischungen trägt der AN. Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produkts oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen), eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produkts, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden. Möglichkeiten des Nachweises sind z.B. die aktuelle Bestätigung mindestens drei marktrelevanter Hersteller, dass ein für die angestrebte Qualitätsstufe (Qualitätsstufe 3) geeignetes Produkt nicht verfügbar ist, oder der Nachweis, dass aus Gründen  höherer Gewalt  (Witterung, natürliche Gelegenheiten) die Verwendung des geeigneten Produktes technisch nicht möglich war. Anträge zu Ausnahmen müssen vor dem Einbau vorgelegt und freigegen werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmenregelung. Die verbauten Materialien und Hilfsstoffe sind abschließend mittels Lieferscheinen oder Rechnungen des Lieferanten, Chargen- und Produktaufklebern zu belegen. Anlagen: DGNB Anlage 1 DGNB Kriterienmatrix S.54 QNG Anlage 2 QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 Anlage 3 Materialliste Übersicht
DGNB und QNG
1 Ausstattung, Landschaftsbau
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Ausstattung, Landschaftsbau
1.1 Oberboden- und Pflanzarbeiten
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Oberboden- und Pflanzarbeiten