Fassadenarbeiten, Trapezblech
Neubau LIT Prüffeld
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02 20260827_LV-Fassade/Trapezblech
02
20260827_LV-Fassade/Trapezblech
Vorbemerkungen Baubeschreibung Die Firma NKT möchte eine weitere Prüfhalle an der bestehenden Prüfhalle C425 errichten. Der Neubau grenzt direkt an das Gebäude C425 und C427 an. Das Baugrundstück befindet sich im Chempark Leverkusen, Düsseldorfer Straße 400, 51061 Köln. Ausführungsrichtlinien und Normen Für die Ausführung der Arbeiten gelten - Die VOB Teil C in Ihrer neuesten Fassung. - Alle von der zu erbringenden Leistung berührten DIN- und   DIN-EN-Normen. - Alle von der zu erbringenden Leistung berührten Verornungen   und Richtlinien   zur Ausführung. - Alle von der zu erbringenden Leistung berührten Fachregeln   und Merkblätter   der zuständigen Verbände und   Gütegemeinschaften. - Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller. - Vorschriften und Richtlinien des Bauherrn sowie dessen   allgemeine und technischen Vertragsbedingungen. - Alle von der zu erbringenden Leistung berührten umwelt-,   wärme-, schall- und   brandschutztechnischen Auflagen der   zuständigen Genehmigungsbehörde. - Die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes. Allgemeine Hinweise Der Bieter ist gehalten die im Leistungsverzeichnis beschriebene Ausführung der Arbeiten auf Vollständigkeit, Fachgerechtigkeit und Eignung für den Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Bei Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis oder und den angegebenen Unterlagen des Bauherrn gemachten Angaben, hat der Bieter vor Auftragsannahme seine Einwände zu äussern und schriftlich zu begründen. Nachträglich geäusserte Bedenken werden nicht anerkannt. Einheitspreispositionen sind mit anzubieten, da entsprechende Nachbeauftragungen durch den AG möglich sind. Die angegebenen Masse sind Richtwerte, für die keine Gewähr übernommen wird. Die genauen Masse sind am Bau zu ermitteln, wobei die Anschlüsse an andere Bauteile zu berücksichtigen sind. Alle angrenzenden Bauteile, insbesondere Sichtbetonoberflächen, Fassade etc. sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen Prüfzeugnisse entsprechend Anforderungen des Leistungstextes vorweisen und den Anforderungen der Bauordnung des zuständigen Bundeslandes genügen. Die Angaben aus den zugehörigen Prüfzeugnissen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen und im Einheitspreis enthalten. Die Ausführung der Arbeiten ist ausschließlich von qualifizierten Fachkräften mit entsprechender Ausbildung ausführen zu lassen. Alle Befestigungen an die Rohbaukonstruktion sind als Bohr- und Dübelbefestigung zu kalkulieren. Der Bieter hat selbsttätig, ohne besondere Aufforderung, vor Beginn der Montagearbeiten die Befestigungsgründe und Befestigungstiefen zu erkunden und die Befestigungsmittel darauf abzustimmen. Der Nachunternehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung an Koordinationsbesprechungen auf der Baustelle oder im Büro des  Auftraggebers teilzunehmen. Gütenachweis Die einzubauenden Materialien und Bauprodukte müssen einer Güteüberwachung unterliegen und das Übereinstimmungszeichen "Ü-Zeichen" tragen. Die Güte sicherung muss aus Eigenüberwachung nach Überwachungsrichtlinie des DIBT  und Fremdüberwachung bestehen. Der Hersteller muss Mitglied des Deutschen Institut`s für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. sein. Nebenangebote Sondervorschläge und kostengünstigere Alternativangebote sind erwünscht. Sie sind unter Hinweis auf die LV-Position in einem Nebenangebot einzureichen. Dabei ist die Gleichwertigkeit des Angebotes in geeigneter Weise durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Dokumentation Vor Montagebeginn, auch einzelner Leistungen, sind die Dokumentationsunterlagen der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Spätestens 4 Wochen vor dem Gesamtfertigstellungstermines ist die vollständige Dokumentation dem AG in 3-facher Ausfertigung und digital als PDF und DWG Datei zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen müssen den letztgültigen, tatsächlich gebauten Stand wiedergeben. Die fehlende oder unvollständige Vorlage der Dokumentationsunterlagen stellt einen Mangel dar. Technische Bearbeitung Es daf nur nach vom AG freigegebenen Zeichnungen gebaut werden. Für die Freigaben ist ein Zeitraum von zwei Wochen erforderlich. Es sind mind. zwei Prüfläufe einzukalkulieren. Falls erforderlich sind die Unterlagen durch einen Prüfingenieur zu prüfen und dort einzureichen. Im Projekt wird das Planportal Dalux genutzt. Alle Unterlagen sind dort selbstständig einzuholen und auch nur dort zur Freigabe mit dem Projektplanschlüssel einzureichen. Der AN wird über Planaktualisierungen per Mial vom System informiert und ist somit für die Aktualität der Plangrundlage selbst verantwortlich. Die Anzahl und Art der Befestigungsmittel hat der Auftragnehmer nach den geltenden Regeln der Technik für die Flächen sowie für Rand- und Eckbereiche zu bemessen und auf die Ausführungsart und die Werkstoffe des Dachaufbaus abzustimmen. Für Planungs- und Montageleistungen gilt die IFBS-Fachregel 8.01 „Montage  Richtlinie für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen aus Metallprofiltafeln“. Trapezblech-Dacheindeckung Die Stahltrapezprofile sind gemäß den Anforderungen der DIN EN 1993-1-3 auszulegen und gegen Korrosion zu schützen. Die Ober- und Rückseite der Profile ist in Korrosionsschutzklasse II auszuführen. Für die Auswahl der Korrosionsschutzsysteme gilt DIN 55634, Tabelle 1. Durch das amtliche Übereinstimmungszeichen ist nachzuweisen, dass das gewählte Korrosionsschutzsystem den Anforderungen der DIN 55634 entspricht und die Einhaltung der dafür festgelegten Eigenschaften gewährleistet ist. Rostschutz gewährleistet bleibt. Farbe: nach Wahl des Auftraggebers Befestigung: nach Wahl des Auftragnehmers aus rostfreiem Material entsprechend der Zulassung, dem geprüften statischen Nachweis und den konstruktiven Erfordernissen gemäß DIN EN 1993-1-3. Stahlfassadenkonstruktion Als tragende Wandschale ist eine horizontal von Stütze zu Stütze gespannte Stahlfassadenkonstruktion vorgesehen, bestehend aus C-Kassetten mit eingelegtem Dämmstoff und vertikalem Trapezblech. Zur Befestigung der Fassade sind in die Betonfertigteilstützen beispielsweise HTU-Schienen oder gleichwertige Bauteile und im Attikabereich T-Profile als Befestigung einbetoniert. Die im Schallschutz- und Brandschutzgutachten geforderten Werte der Fassadenkonstruktion der Hallen sind vom Auftragnehmer einzuhalten und zu garantieren. Für Planungs- und Montageleistungen gilt die IFBS-Fachregel 8.01 „Montage  Richtlinie für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen aus Metallprofiltafeln“. Alle nicht nach Fachregel ausgeführten Schnittkanten und beschädigten Stellen der Beschichtung sind unverzüglich so nachzubessern, dass ein einwandfreier Rostschutz gewährleistet bleibt. Dem Auftraggeber sind detaillierte Berechnungen, Beschreibungen, Pläne und Zeichnungen einschließlich Detaildarstellungen über die vorgesehenen Fassaden- und Unterkonstruktionen, deren Befestigung an der Gebäudekonstruktion sowie ihre Verbindungen untereinander und zu Formteilen vorzulegen. Für die eingesetzten Materialien sind Güte- und Festigkeitsnachweise sowie Zulassungen und Prüfzeugnisse behördlich anerkannter Prüfinstitute vorzulegen. Farbe: Grauweiß, ähnlich RAL 9002, bzw. nach Farbkonzept des Auftraggebers Fassadenformteile Die Anmerkungen zu den nachfolgenden Fassadenformteilen gelten für alle Fassadensysteme. Alle Kant- und Formteile müssen gemäß statischem Nachweis, einschließlich der erforderlichen Unterkonstruktionen, Kantungen, Ausschnitte, Träger, Dichtungen und Trennlagen, wie in den Beschreibungen für die Fassade dargestellt. Die Detailstatik, beispielsweise für Befestigungen, Verbindungen und Anschlüsse, erstellt der Auftragnehmer im Rahmen seiner gesondert vergüteten Planungsleistungen. Zuschnittsbreite der Formteile je Profil gemäß Detailplanung bzw. Erfordernis. Alle Kant- und Formteile müssen beschichtet sein; die Farbe ist entsprechend der Fassadengestaltung nach Wahl des Auftraggebers auszuführen. Befestigung der Profile und Bleche Die Befestigung der Profilbleche ist entsprechend den DIN-Vorschriften und den „Richtlinien für Fassadenbekleidungen mit und ohne Unterkonstruktion“ vorzunehmen. Dem Auftraggeber sind detaillierte Beschreibungen und/oder Zeichnungen über die vorgesehene Befestigung der Elemente an der Gebäudekonstruktion und untereinander vorzulegen. Für die eingesetzten Materialien sind Güte- und Festigkeitsnachweise sowie Zulassungen und Prüfzeugnisse behördlich anerkannter Prüfinstitute vorzulegen. Trennlagen und Überbrückung Grundsätzlich sind zwischen unterschiedlichen Materialien Trennlagen vorzusehen. Um den Blitzschutz und die Abschirmwirkung zu gewährleisten, ist jedes Blech oder Bauteil an mindestens zwei Punkten leitend mit dem benachbarten Bauteil zu verbinden. Abdichten von Fugen Alle konstruktiven Fugen und Anschlusspunkte zwischen Fassade und Bauwerk sind mit einer dauerelastischen Versiegelungsmasse und mit Füllprofilen bzw. Fülleinlagen abzudichten. Die Versiegelungsarbeiten sind nach Angaben des Herstellerwerks auszuführen. Das Einstreichen der Fugenflanken mit Primer, das Vorfüllen mit geeignetem Material sowie das fachgerechte Versiegeln gehören zum Leistungsumfang. Fugendichtungsmasse bei Fugen ≤ 5/5 mm Fugendichtungsmasse bei Fugen ≥ 5/5 mm, Zweikomponentenmaterial Das Abdichten der Fugen gilt als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Ausbessern beschädigter Beschichtungen Vor Montagebeginn hat sich der Auftragnehmer vom ordnungsgemäßen Zustand des Korrosionsschutzes der Unterkonstruktion und Tragprofile zu überzeugen. Während der Montage der Dach- und Wandbekleidungen entstandene Beschädigungen am Korrosionsschutz der Stahlkonstruktion hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten auszubessern bzw. ausbessern zu lassen. Fertiggestellte Außenwandbekleidungen sind in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Sichtbare Schnittkanten und/oder während der Montage abgeschabte Beschichtungsstellen sind mit einer geeigneten, in Farbton und Glanzgrad passenden Farbe für den Auftraggeber kostenlos auszubessern. Stahlteile, Verbindungsmittel Sämtliche verwendeten Verbindungsmittel werden in verzinkter Ausführung gemäß DIN 18364 bzw. DIN EN ISO 12944-1 eingebaut. Andere Stahlteile sind entsprechend DIN EN ISO 12944-4 bis zum Entrostungsgrad Sa 2½ zu entrosten und mit einer penetrierenden Zweikomponenten-Grundbeschichtung auf Epoxidharzbasis mit einer Trockenfilmdicke von mindestens 80 µm zu grundieren. Innenbauteile sind mit einer Zweikomponenten-Deckbeschichtung von mindestens 80 µm zu beschichten. Außenbauteile erhalten zusätzlich eine Zwischenbeschichtung von mindestens 80 µm. Schweißarbeiten dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die den erforderlichen Eignungsnachweis nach DIN 18800-7 bzw. DIN EN 1090-1 zum Schweißen erbracht haben. Leistungsumfang Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten - Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Rüstungen,   Absperrung und dgl. - Lieferung aller zur vollständigen Leistung erforderlichen   Materialien zur   Baustelle. - Transporte auf der Baustelle. - Fachgerechter Einbau. - Ausführung der Arbeiten in zeitlich und örtlichen Abschnitten,   die nach  Abstimmung mit dem AN vom AG festgelegt werden - Ausbau des Seitenschutzes zum Gebäudein in zeitlich und   örtlichen Abschnitten   abgestimmt auf den Baufortschritt der   Fassadenarbeiten, die nach Abstimmung mit dem AN vom AG   festgelegt werden - Massnahmen zum Schutz von Bauteilen und   Einrichtungsgegenständen sowie dessen späteren Entfernung   und Entsorgung. - Dokumentation und Technische Bearbeitung. - Massnahmen zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften,   der  allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der   Berufsgenossenschaften   und der Baustellenverordnung - Maschinen, Geräte, Rüstungen zur Ausführung der Arbeiten oberhalb der Bestandsgebäude, wie Trafo, Transporthalle und WAB - Werkspezifische Kosten der Ausweiserstellung, sowie Unterweisungszeiten Das vom Bieter abzugebende Angebot versteht sich als gebrauchsfertige Leistung incl. aller nicht wörtlich benannten Nebenleistungen, Befestigungsmaterialien, Verbindungsmittel etc. die zur vollständigen und schlüsselfertigen Erstellung gemäß den anerkannten Regeln der Technik gehören.
Vorbemerkungen
02.01 Gerüstbauarbeiten
02.01
Gerüstbauarbeiten
02.03 Fassadenbekleidung Trapezblech
02.03
Fassadenbekleidung Trapezblech