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Technische Vorbemerkungen I. Technische Vorbemerkungen
Die folgenden zusätzlichen technischen Vorschriften zum Leistungsumfang ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B und VOB Teil C jeweils neueste Fassung. Beide sind Bestandteile des Vertrages und werden durch Unterschrift des Leistungsumfanges vom Auftragnehmer als verbindlich anerkannt. Weiterhin sind sämtliche Auflagen im Bauschein und Arbeitsstättenrichtlinien bei der Kalkulation zugrunde zu legen.
I.I Hinweis zu besonderen Leistungen
Nachstehende Leistungen sind gemäß den Allgemeinen Vorbemerkungen sowie den besonderen Vorbemerkungen in die Einheitspreise einzurechnen.
Nachprüfung aller vom Auftraggeber oder dessen Treuhänder zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Angaben und Nachprüfung aller für den Einbau der Anlagen erforderlichen Arbeiten auf fach- und maßgerechte Ausführung.
Anmeldung und Anträge bei Baubehörden und diesen gleichzusetzenden Stellen einschl. Anfertigung der hierzu notwendigen Unterlagen unter Beachtung der bestehenden bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften.
Einrichtung und Räumung der Baustelle.
Transport der Materialien, Werkzeuge und Rüstzeuge zur Einbaustelle, wenn sie vom Auftraggeber geliefert werden mit Rücktransport.
Kosten für Frachten, Verpackung und Transportversicherung.
Vorhalten der Kleingeräte, Werkzeuge und Rüstzeuge
Schutz- und Versicherungsmaßnahmen nach Unfallverhütungs- und Polizeivorschriften.
Gestellung von Hilfskräften für Transport, Montage und Nebenarbeiten.
Überwachung der Montagearbeiten.
Überwachung der einschlägigen baulichen Arbeiten.
Schutz der ausgeführten Leistungen und der für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigung und Diebstahl bis zur Schlussabnahme
Eindübeln von Befestigungen an betonierten Bauteilen. Schießen ist nicht gestattet (Unfallgefahr)
Abdrücken aller Leitungen, Dichtigkeits- und Rauchproben. S. ebenfalls Pkt. 1.5.
Probeweise Inbetriebnahme der Anlagen und Einregulierung, soweit sie nicht in einer besonderen Position des Leistungsverzeichnisses erfasst sind.
Einweisung des Bedienungspersonals.
Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen usw. für Montage- und Aufsichtspersonen.
Beschilderung der gesamten Anlagen (Resopal) soweit nicht in einer besonderen Position der Leistungsverzeichnisse erfasste Rohrleitungskennzeichnungen nach DIN 2403 und 2402.
Gebrauchs- und Schlussabnahmen nach Fertigstellung der Anlagen. Aufmaß einschl. Vorhalten von Messgeräten. Abnahmemessungen und Wirkungsgradnachweise einschl. Vorhalten von Messgeräten, soweit sie nicht in einer besonderen Position des Leistungsverzeichnisses erfasst sind.
Für Motoren, Pumpen und Armaturen, etc. sind gleiche Fabrikate zu verwenden. Grundsätzlich sind EU-Normmotore der Bauformen "B" und "V" zu verwenden. Die Schutzart der Motore ist grundsätzlich IP 44 nach IEC-Publication bzw. P 33 nach DIN 40050. Die Ersatzteillieferungen für sämtliche Apparate und Aggregate muss auf eine Dauer von 15 Jahren gewährleistet sein. Der Bezug von vorgenannten Ersatzteilen muss durch eine Niederlassung, auch bei ausländischen Fabrikaten, in ummittelbarer Nähe des Bauvorhabens gewährleistet sein.
Sämtliche verwendeten Eisenteile müssen verzinkt sein. Winkelrahmen aus Profileisen zur Sicherung der Fundamentkanten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Grundsätzlich sind Rohre der Werkstoffgüte St35 nach DIN 1629 zu verwenden. Hierüber sind die entsprechenden Prüfberichte bzw. Atteste vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Werkstoffgüte, durch Proben aus dem installierten Rohrnetz prüfen zu lassen. Die Kosten für die Probeentnahmen, den Verschluss der Entnahmestellen, sowie die Werkstoffanalyse sind vom Bieter zu tragen und mit den Einheitspreisen abgegolten. An allen nichtleitenden Rohr-, Kanal- und Aggregatsverbindungen ist ein Potentialausgleich in Form von Cu-Schienen bzw. kräftigem verzinktem Lochbandeisen herzustellen. S. ebenfalls Pkt. I.V.
Sämtliche nicht korrosionsgeschützten Apparate und Aggregate sind mit 2-maligem Grundanstrich nach DIN 55900 zu versehen.
I.II Akustik
Grundsätzlich darf die von den technischen Anlagen ausgehende Beschallung durch Luft und/oder Körperschallübertragung, in nächst benachbarten, zu schützenden Räumen nachfolgende Werte nicht überschreiten. Hierzu sind entsprechende Gründungen der Aggregate, die Störkräfte erzeugen, notwendig, um mit bestimmten Isolationsgütegraden eine dementsprechende Körperschallreduktion zu erzielen. Die Einhaltung der VDI-Richtlinien 2058 muss garantiert werden. Zulässige Lautstärken in Räumen. Allgemein 40 dB (A) Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohnnachbarschaft sowie Aufenthaltsräume der Schule sind bei Luftöffnungen nach außen und bei Dachventilatoren erforderlich. Die technischen Anlagen des Gebäudes sind so zu gestalten, dass die Geräuschemissionen, gemessen 0,5 m, vor den Fenstern der Aufenthalts-/Unterrichtsbereiche, einen Beurteilungspegel von 40 dB (A) nicht überschreiten. Der Beurteilungspegel ist entsprechend der VDI-Richtlinie 2058,Blatt 1, (Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft)nach dem Takt-Maximalpegel-Verfahren bei einer Takt-Zeit von 5 Sekunden zu ermitteln. Hörbare Einzeltöne sind nicht zulässig - Umwälzpumpen, auf bauseits vorgehaltenem Fundament, sind über Gummi-Metall-Elemente bei einem Isolationsgütegrad von 93 % zu gründen. Kältemaschinen sollen auf Viskosedämpfern (Reduzierung der Amplitude beim Resonanzdurchgang) gelagert werden. Ventilatoren sind in den Kastengeräten mit vorgedämpftem Isolationswirkungsgrad zu montieren, unter das Kastengerät (Fundamentrahmen bzw. Platte) sind Gummistreifen in einer Stärke von 25 mm mit einer Shore-Härte von A 40 zu legen. Alle sonstigen Anlagenteile (wie z.B. Rohre, Kanäle, Kessel usw.) sind körperschallisoliert durch handelsübliche Aufhängungselemente mit dem Baukörper in Verbund zu setzen. Alle Rohre und Kanaldurchführungen sind schallsicher, z. B. bei Kanaldurchführungen durch Ummantelung, Kanal im Durchbruch mit Silanmatten zu gestalten.
I.III Zusätzliche Forderungen an den Auftragnehmer
a.) Die Angaben zum Transportweg erfolgen nach bestem Wissen. Sie entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht, die örtlichen Gegebenheiten selbst zu prüfen. Mehrkostenforderungen auf Grund von Unkenntnis der Transportschwierigkeiten können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
b.) Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Ausführung nicht ausführbar ist oder von anderen beteiligten Firmen nicht ausgeführt wird, so ist er verpflichtet, unverzüglich der Bauleitung Mitteilung zu machen. Werden Arbeiten begonnen oder vollendet, obwohl der Auftragnehmer wissen muss, dass aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen diese nicht akzeptiert werden, so muss er den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wieder herstellen.
c.) Die Anlage ist in betriebsbereitem Zustand nach Einweisung des Bedienungspersonals und Aushändigung der Betriebs- und Wartungsanweisungen zu übergeben. Hierüber ist ein Übergabeprotokoll auszustellen, dessen Kopie zusammen mit der Abnahmebereitschafts-Meldung der Bauleitung einzuschicken ist.
d.) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird, gilt: Die Übergabe der Anlage ersetzt nicht die Abnahme durch die Bauleitung.
e.) Die Arbeiten finden auf dem fertigen Boden mit Versiegelung statt. Der Boden ist bei allen Arbeiten vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Insbesondere seien hier Schweißarbeiten genannt. Bei der Nutzung von Rollgerüsten ist darauf zu achten, dass die Bereifung keine Spuren hinterlässt (z.B. schwarze Gummireifen). Schwere Werkzeuge und Materialien sind gegen Herabfallen zu sichern.
I.IV Planunterlagen
Ausführungspläne werden seitens des Bauherrn zur Verfügung gestellt.
a.) Montagepläne:
Die Montagepläne sind 2fach zu erstellen. Die Anlagen sind in die Montagepläne einzutragen und farbig anzulegen. Wenn erforderlich, sind diese Pläne durch Detailpläne zu ergänzen. In den Montageplänen sind alle Anlagenteile aufzuführen. Hierzu gehören z.B., wenn mit beauftragt, auch Leitungen der regel- und elektrotechnischen Einrichtungen, die Lage von Reglern, Stellgliedern, Fernthermometern, Motoren etc. Zu den Montagezeichnungen gehören Fließ-, Strang- und Schaltschemata. In die Fließschemata sind alle wesentlichen Leistungsdaten einzutragen.
Der Auftragnehmer hat die Berechnungen und die Montagepläne umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen und dafür zu sorgen, dass alle an der Erstellung der Gesamtanlagen beteiligten Firmen, die zur einwandfreien Funktion der Anlagen notwendigen Unterlagen erhalten. Das gilt besonders für Angaben für Heiz- und Kühlleistungen, Druckverluste für Wärmetauscher und Regelventile, elektrische Anschlusswerte, Lage der Anschlüsse, etc. Die Montagearbeiten sind ausschließlich anhand genehmigter Montagepläne durchzuführen:
b.) Bestandsunterlagen:
Die Bestandsunterlagen sind dreifach zu erstellen (einfach als elektronische Datei auf CD-ROM). Hierzu gehören folgende Unterlagen:
1.) Bestandszeichnungen. Sie sind im gleichen Maßstab und gleichem Umfang wie die Montagezeichnungen zu fertigen und durch Übersichtspläne zu ergänzen. Wesentliche Anlagenteile sind mit Positionsnummern zu versehen.
2.) Ein zusätzlicher Satz Fließ- und Schaltschemata alterungsbeständig, zum Aushang in den Technischen Zentrale.
3.) Ein zusätzlicher Satz Stromlauf- und Bauschaltpläne (Klemmenpläne) zur Unterbringung in den Schalttafeln.
4.) Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführten Messungen mit Ist- und Sollwerten.
5.) Anlagen- und Funktionsbeschreibung.
6.) Bedienungsanweisung.
7.) Schmierplan.
8.) Ersatzteilliste.
9.) Kopie von behördlichen Prüfbescheinigungen und Werkstatteste.
I.V Ergänzungen zur VOB/C
Sämtliche DIN-Vorschriften der auszuführenden Gewerksbereiche nach VOB/C, jeweils neueste Fassung, sind zu berücksichtigen.
Insgemeinkosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, falls hierfür keine gesonderte Position ausgewiesen ist.
Prüft der Auftraggeber oder dessen Beauftragter vom Auftragnehmer erarbeitete Unterlagen, so wird durch diese Prüfung die Gewährleistung des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
Alle Leistungen für die Erdung von Anlagenteilen, entsprechend den örtlichen Vorschriften unterliegen als Nebenleistungen der Ausführung und Verantwortung des Auftragnehmers.
Bei Einheitspreisabrechnung ist das Aufmaß gemeinsam mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten durchzuführen. Müssen Teilaufmaße durchgeführt werden, sind die aufgemessenen Anlagenteile auf einer dem Aufmaß beigefügten Zeichnung zu kennzeichnen.
Dichtigkeitsproben sind erforderlichenfalls auch in Teilabschnitten durchzuführen. Dichtigkeitsproben, Inbetriebnahme sowie Einregulierung sind durch Protokolle zu belegen.
Der Auftragnehmer oder sein Beauftragter ist so rechtzeitig zu informieren, dass er an den Dichtigkeitsproben, der Inbetriebnahme und der Einregulierung teilnehmen kann.
Stemm- und Bohrarbeiten für Befestigungen aller Art sowie das Nachstemmen von Schlitzen und Durchbrüchen und das Einsetzen von Halterungen gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Verwendung von Gips und Gebrauch von Schussapparaten ist verboten.
Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer mit diesen zu vereinbaren.
Ort / Datum Firmenstempel /Unterschrift
Technische Vorbemerkungen
01 KG 440 -Starkstromanlagen
01
KG 440 -Starkstromanlagen
01.01 KG 443 Niederspannungsanlagen
01.01
KG 443 Niederspannungsanlagen
01.02 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.02
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.03 KG 445 Beleuchtungsanlagen
01.03
KG 445 Beleuchtungsanlagen
01.04 KG 446 Blitzschutz-/ Erdungsanlagen
01.04
KG 446 Blitzschutz-/ Erdungsanlagen
01.05 KG 449 Sonstiges, Starkstromanlagen
01.05
KG 449 Sonstiges, Starkstromanlagen
02 KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
02
KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
02.02 KG 456 Gefahren- und Alarmanlagen
02.02
KG 456 Gefahren- und Alarmanlagen
02.03 KG 457 Übertragungsnetze
02.03
KG 457 Übertragungsnetze