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Allgemeine Projektbeschreibung ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG
Die Gemeinde Nennslingen plant einen Ersatzneubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte,
mit drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen.
Die Baustellenanschrift lautet:
Kirchenweg 7
Flur Nr. 2249 / 2776 / Gemarkung Nennslingen
91790 Nennslingen
Es handelt sich um einen zweigeschossigen, rechteckigen Baukörper, welcher zur Südseite in das Gelände eingeschoben ist.
Dadurch erscheint das Gebäude straßenseitig als zweigeschossiger Baukörper und zur Gartenseite eingeschossig mit Unterkellerung.
Das Dach ist als Pultdach zur Nordseite hin mit ca. 3° (ca. 5,2 %) geneigt.
Max. Länge: 27,35 m
Max. Breite: 19,05 m
OK First: +7,985 m
Ok Traufe: +6,76 m
Überbaute Grundfläche: ca. 521 m²
Bruttogeschoßfläche: ca. 1.042m²
Brutto-Rauminhalt: ca. 4.427 m³
Höhe OK FFB EG +/-0,00m liegt bei +532,47 m NHN
Lage / Erschließung
Das Baugrundstück befindet sich nordwestlich der Gemeinde Nennslingen, unmittelbar westlich angrenzend an die katholische Kirche Mariä Namen.
Das Baugrundstück ist derzeit unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt.
Westlich des Grundstücks befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, nördlich schließt Wohnbebauung an.
Südlich des Grundstücks befindet sich eine bepflanzte Fläche.
Das Grundstück weißt ein Gefälle von Süden nach Norden auf.
Die geplante Erschließung mit Verkehrswegen und Stellplätzen wird im Zuge der Baumaßnahme seitens der Gemeinde Nennslingen errichtet.
Baukonstruktion
Der Ersatzneubau der Kindertagesstätte ist als zweigeschossiger Baukörper in Massivbauweise mit Stahlbetondecken und Mauerwerkswänden geplant.
Der Baukörper wird in Hanglage errichtet.
Die Bodenplatte wird als tragende Bodenplatte in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Teilweise sind Maßnahmen zur Bodenverbesserung erforderlich.
Das hangseitige Erdgeschoss wird im Bereich der Südseite mit Stahlbetonwänden errichtet. Die offene West-, Nord- und Ostseite wird in Mauerwerksbauweise ausgeführt.
Die Geschossdecke über dem Erdgeschoss wird in Stahlbetonbauweise errichtet. Das gesamte 1. Obergeschoss wird in Mauerwerksbauweise ausgeführt.
Die Decke über dem 1. Obergeschoss wird als Stahlbetonkonstruktion mit einer Dachneigung von 3° ausgeführt und bildet das Pultdach.
Der Dachaufbau besteht aus einer bituminösen Abdichtung auf der Stahlbetondecke, einer darauf angeordneten Wärmedämmung sowie einer Folienabdichtung als oberster Dachhaut.
Die beiden Geschosse werden über eine Stahlbeton-Fertigteiltreppe miteinander verbunden. Im Bereich der Treppe ist ein Oberlicht in der Geschossdecke zur Belichtung vorgesehen.
Die Mauerwerksfassade erhält einen Putz mit Besenstrichstruktur.
Die Fenster werden in Holz-Aluminium-Bauweise ausgeführt. Teilweise kommen Aluminiumfenster und -türen zum Einsatz.
Die Bodenaufbauten werden als schwimmende Estrichkonstruktionen mit Linoleum- bzw. Fliesenbelägen ausgeführt.
Baustrom / Bauwasser wird bauseits vom AG gestellt.
Allgemeine Projektbeschreibung
ATV DIN 18 299 ALLGEMEINE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN DIN 18299 und Baubeschreibung
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Die Baustelle für den Neubau der Kindertagesstätte Nennslingen liegt westlich von Nennslingen auf dem Flurstück Nr. 2249/2776/ Gemarkung Nennslingen am Kirchenweg.
Die Andienung der Baustelle erfolgt über den Kirchenweg. Ein Durchgangsverkehr ist nicht möglich, da der Kirchenweg im Bereich des Baugrundstücks endet und als landwirtschaftlicher bekiester Weg nach Westen weiterführt.
Eine Durchfahrtsmöglichkeit für Feuerwehr und Rettungsdienst muss dennoch freigehalten werden.
Die Baustelleneinrichtung wird sich auf dem Flurstück 2249/2776 im Bereich westlich und östlich des Baugrundstücks befinden. Dort können auch die Büro- und Materialcontainer aufgestellt werden. Lagerflächen sind auf dem Baufeld in begrenztem Umfang vorhanden.
Jeder AN hat für seine Transporte die Verkehrssicherungspflicht im Straßenraum und Zufahrtsbereich zu übernehmen. Die Gegebenheiten sollten vor Angebotsabgabe vor Ort überprüft werden. Siehe Lageplan. Die Baustelle und Zuwege sind während der Arbeiten sauber zu halten. Beschädigungen der Straße sind vom AN zu beseitigen bzw. die Kosten hierfür zu übernehmen. Nach den Arbeiten werden Kontrollbegehungen durchgeführt.
0.1.2 keine
0.1.3 siehe beiliegende Pläne (Verkleinerungen)
0.1.4 siehe Punkt 0.1.1
0.1.5 siehe Punkt 0.1.1
0.1.6 siehe Punkt 0.1.1
0.1.7 Wasseranschlüsse und Baustromverteiler werden durch das Gewerk Baumeisterarbeiten hergestellt.
Die Verbrauchskosten von Strom und Wasser werden durch den AG übernommen.
0.1.8 siehe Punkt 0.1.1
0.1.9 Baugrundgutachten liegt bauseits vor
0.1.10 siehe Punkt 0.1.9
0.1.11 keine
0.1.12 Auf die allgemeinen und besonderen Vorschriften zur Abfallentsorgung der kommunalen Abfallwirtschaft des Landratsamtes Weißenburg Gunzenhausen wird verwiesen.
0.1.13 keine, siehe Punkt 0.1.9
0.1.14 siehe Punkt 0.1.1.
Zudem befindet sich im osten des Baugrundstücks die kath. Kirche Mariä Namen, die im Zuge der Baumaßnahme geschützt werden muss.
0.1.15 Der Baustelleneinrichtungsplan ist zu beachten.
0.1.16 Im Baufeld befinden sich verschiedene Strom-, Abwasser- und Versorgungsleitungen (Gas), welche im Zuge der Baumaßnahme teilweise umverlegt oder rückgebaut werden, bzw. zu schützen sind.
0.1.17 Leitungsauskünfte zum Grundstück liegen vor und sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
0.1.18 Kampfmittelerkundung ist bauseits erfolgt. Bericht liegt vor.
0.1.19 siehe Punkt 0.1.16
0.1.20 keine
0.1.21 siehe Punkt 0.1.9
0.1.22 Vorbereitende Arbeiten, Geländeberäumung, bauseits werden Bäume und Sträucher vor Beginn der Baumaßnahme gerodet.
0.1.23 Die vorbereitenden Arbeiten werden vorab durchgeführt, dennoch kann es zu Überschneidungen mit anderen Gewerken kommen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Nach Vertragsfristen und in Absprache mit der örtlichen Bauleitung
0.2.2 keine
0.2.3 SiGe-Plan und Baustellenordnung liegen zum Zeitpunkt der Ausführung vor
0.2.4 SiGe-Plan und Baustellenordnung liegen zum Zeitpunkt der Ausführung vor
0.2.5 wie Allgemeine Bau- / Projektbeschreibung.
Aller Aushub ist auf Halde zwischenzulagern. Die Beprobungen sind AG Leistung. Die fachgerechte Entsorgung laut Untersuchungsergebnisse ist AN Leistung.
0.2.6 Gemäß den Forderungen der kommunalen Abfallwirtschaft des Landratsamtes Weißenburg Gunzenhausen
Getrennte Entsorgung von Abfällen ist gefordert. Entsorgung vom jeweiligen Verursacher selbst.
0.2.7 keine, siehe Baustelleneinrichtungsplan
0.2.8 Lagerflächen werden durch den Baustelleneinrichter geschaffen, Unterkünfte für die eigene Belegschaft sind Leistung des Auftragnehmers. Ansonsten laut LV und BE-Plan.
0.2.9 Besondere Vereinbarungen im Gewerk Baumeister und Gerüstbau
0.2.10 Nur nach Rücksprache und Freigaben durch Geologen
0.2.11 keine
0.2.12 Von den verwendeten Baustoffen und Hilfsmaterialien etc. dürfen keine gesundheitlichen Risiken sowie keine Substanz schädigenden Reaktionen ausgehen (Foggingeffekte, Algenbildungen, Schimmelpilzbildungen, Hautreizungen, Allergie auslösende Stoffe etc.).
Auf die Grenzwerte, Klassifizierungen entsprechend der gültigen Normen und Richtlinien wird verwiesen.
0.2.13 Vom Auftragnehmer ist die entsprechende Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile durch Prüfzeugnisse etc. nachzuweisen. Für die zum Einsatz kommenden Materialien sind die Zulassungsbescheide und die Übereinstimmungserklärungen spätestens mit Einreichen der Schlussrechnung vorzulegen. Nachweise zum Wärme- und Schallschutzschutz sind vom Auftragnehmer im Rahmen der Werkplanung zu erbringen und zur Freigabe vorzulegen, soweit zutreffend.
0.2.14 siehe Hinweise LV
0.2.15 Bauschuttentsorgung in Abstimmung mit der kommunalen Abfallwirtschaft des LRA Weißenburg-Gunzenhausen zur Abfallbeseitigung.
Entsorgungsnachweise sind unaufgefordert im Original dem Bauherrn/Architekten spätestens zwei Wochen nach Ausführung vorzulegen.
0.2.16 keine
0.2.17 keine
0.2.18 siehe Hinweise LV
0.2.19 keine
0.2.20 keine
0.2.21 keine
0.2.22 Abrechnung gemäß VOB/C bzw. den Angaben in den Leistungsbeschreibungen.
Die Abrechnungen sind vom Auftragnehmer über entsprechende Abrechnungspläne zu dokumentieren. Die Pläne sind mit der jeweiligen Teilrechnung einzureichen.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3.1 keine
0.3.2 keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen
0.4.1 Nebenleistungen
Es gilt Abschnitt 4.1 aller ATV.
0.4.2 Besondere Leistungen
Es gilt Abschnitt 4.2 aller ATV.
0.5 Abrechnungseinheiten
siehe LV-Positionen
ATV DIN 18 299
BAUSTELLENORGANISATION, KOSTEN-/ QUALITÄTS-/ TERMINMANAGENT, ABNAHMEN BAUSTELLENORGANISATION, KOSTEN-/ QUALITÄTS-/ TERMINMANAGENT, ABNAHMEN
Die Baustellenorganisation, das Kosten-, Qualitäts- und Terminmanagement für die geforderten/ beschriebenen Leistungen obliegt dem AN/Bieter.
Der AN hat die vertragliche Verpflichtung, die Ausführung der übertragenen Leistungen zu Leiten (VOB/B § 4 Abs. 1 (3) und entsprechend den Vorgaben der VOB/B § 4 Abs. 2 mangelfrei und termingerecht zu erstellen. Das gilt auch für Nachunternehmer des beauftragten AN.
Von Seiten der Bauleitung wird alle 7 Tage ein Koordinierungsgespräch durchgeführt. Alle beteiligten Firmen haben mit ihrem verantwortlichen Bauleiter hier teilzunehmen. Der verantwortliche Bauleiter ist im Bietergespräch zu benennen.
Dem AN werden vom AG die Grundlagenpläne des Architekten, Tragwerkplaners, TGA-Fachplaners in zweifacher Ausfertigung als Lichtpause zur Verfügung gestellt.
Der AN hat spätestens 2 (zwei) Wochen nach Auftragsvergabe einen detailierten Planungs- und Baufristenplan, auf der Basis des Gesamtbauzeitenplans des Auftraggebers, über seine vertraglichen Leistungen zu übergeben, aus dem auch die einzelnen Planungsphasen hervorgehen. Anhand dieser Fristenpläne ist die Einhaltung der Vertragsfristen nachzuweisen.
Werden vom AN Leistungen an zugelassene ausländische Subunternehmer, Montagepartner, Werkvertragskolonnen bzw. Mitarbeiter vergeben, so ist je Arbeitsgruppe/ Kolonne ein sehr gut Deutsch sprechender, auch in technischer Hinsicht weisungsbefugter Vorarbeiter, ganztägig beizustellen.
Der AN hat als Vertragsleistung arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und davon dem AG wöchentlich - soweit nichts anderes vereinbart - eine Durchschrift zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können.
Über die von der Objektüberwachung im Auftrag des AG durchgeführte Aufmaß-/ Rechnungsprüfung erhält der AN einen Rücklauf. Korrekturen an/ in den Aufmaßen/ Rechnungen sind vom AN zu prüfen, Unstimmigkeiten bis zur nächsten Abrechnung zu klären und die unstreitigen Korrekturen bei der nächsten Abrechnung zu übernehmen.
Gewichtsnachweis bei Baustofflieferungen:
Ergänzend zu § 14 Abs. 1 und 2 VOB/B wird folgendes festgelegt: Für die Abrechnung von vertragsgerechten Stoffen nach Gewicht ist der Verbrauch durch Vorlage der Frachtbriefe oder der Wiegescheine laufend nachzuweisen; dies gilt auch für vom AG beigestellte Stoffe.
Nachträge:
Nachträge sind anzumelden und rechtzeitig vor Ausführung der zusätzlichen, geänderten Leistung zur Prüfung beim Auftraggeber vorzulegen. Nachtragsangebote sind auf der Basis des Hauptangebotes zu kalkulieren. Eventuelle Nachlässe sind zu berücksichtigen, da die Abrechnung über EDV durchgeführt wird. Evtl. Nachlässe werden grundsätzlich abgezogen. Dies gilt auch für Nachträge.
Als Nachweis der Kalkulation und zur Prüfung des Nachtrages durch den Auftraggeber sind mit dem Nachtrag vorzulegen:
Datum der Nachtragsankündigung
Ausführliche Begründung für die Nachtragsgrundlage nach VOB/B § 2
Einzelkalkulation zu jeder Position mit Aufgliederung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, Sonstige- und Nachunternehmerkostenanteile und deren Zuschläge.
Bei Materialkostenangaben sind diese mit Stoffkostennachweisen zu belegen.
Übernahme betriebstechnischer Anlagen:
Sofern die Prüfung auf Vertragsmäßigkeit (Funktionsprüfung) aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine Übernahme statt.
Mit der Übernahme
Endet die Schutzpflicht des Auftragnehmers nach
§ 4 Abs. 5 VOB/B
Geht die Gefahr nach § 12 Abs. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über
Sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen, wenn der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich der Nachträge stellt; eine für die vertragsgemäße Erfüllung gestellte Sicherheit wird angerechnet.
Die Leistung wird nach § 12 VOB/B abgenommen, sobald die Vertragsmäßigkeit durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme.
Der AG beabsichtigt die Abnahme im Rahmen einer förmliche Abnahme gemäß VOB/B § 12 (4) durchzuführen.
BAUSTELLENORGANISATION, KOSTEN-/ QUALITÄTS-/ TERMINMANAGENT, ABNAHMEN
4 Entwässerungskanalarbeiten / Drainage
4
Entwässerungskanalarbeiten / Drainage
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VETRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) 1. Für die Erstellung der Anlagen gelten, sofern nicht nachstehend etwas anderes bestimmt wird, die technischen Vorschriften der VOB, Teil C, ferner alle einschlägigen DIN/EN-Vorschriften und die sonstigen behördlichen Vorschriften (Gewerbeaufsicht, Brandschutz, Umweltschutz usw.) und die örtlichen Bauauflagen und Richtlinien der Versorgungsunternehmen, sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und die Vertrags- und Vergabebedingungen.
Der Auftragnehmer haftet voll verantwortlich für die Einhaltung aller gültigen Vorschriften, Normen und Richtlinien, sowie den Vorschriften der Baubehörde, Ver- und Entsorgungsbetriebs (Baurechtsamt, Stadtwerke usw.), aller zuständigen Ämter (Branddirektion usw.) und aller anderen zuständigen Behörden. Die Auflagen der Baugenehmigungen usw. sind zu beachten. Sind in den vorgenannten DIN-Normen für die Ausführung aller beschriebenen Leistungen keine Regelungen getroffen, gelten die entsprechenden anderen technischen Vorschriften der VOB.
2. Die Planeinsicht kann nach Absprache mit dem Auftraggeber gewährt werden. Mit Behinderungen bzw. Unterbrechungen der Arbeiten muss gerechnet werden. Rechtzeitig durch den AG angezeigte Behinderungen bzw. Unterbrechungen der Arbeiten berechtigen nicht zu
Nachforderungen.
Die Arbeiten sind mit größter Sorgfalt auszuführen.
Sämtlich Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik sowie den geltenden Vorschriften, insbesonders hinsichtlich Sicherheit, Lärmschutz, Reinhaltung von Luft, Boden und Wasser entsprechen.
3. Die aufgeführten Leistungen umfassen die komplette Lieferung, Transport zum Aufstellort, Montage, Herstellung der Anschlüsse zu den Leitungen etc. für die kompletten Anlagen. Die Anlage ist in betriebsfertigem Zustand zu übergeben. Sämtliche hierfür erforderlichen Arbeits- und Hilfsmaterialien, Befestigungen, Dichtungen, Werkzeuge, Arbeitskräfte, Gerüste, Grabenverbauten, Hilfsstoffe usw. sind einzurechnen. Ebenfalls einzurechnen sind die notwendigen Aufwendungen für Funktionskontrollen, Inbetriebnahmen, Einregulierungen, Abnahmen und Einweisungen des Bedienungspersonals. Bei der Anlieferung der Materialien und sonstiger Bauteile ist darauf zu achten, dass sie den bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechen und in einwandfreiem Zustand befinden. Bzgl. dem Transport, der Lagerung, der Verlegung und Montage sind die entsprechenden Herstellervorschriften zu beachten.
4. Die Lieferungen und Leistungen verstehen sich einschließlich aller zur vollständigen und betriebsbereiten Herstellung erforderlichen Materialien, auch wenn diese nicht besonders aufgeführt sind.
5. Für die Koordination mit den anderen Gewerken ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Er hat über Leitungsführung etc. mit den anderen am Bau beteiligten Firmen Absprachen zu treffen. Die zeichnerische Lage ist nicht unbedingt maßgebend. Ohne Abstimmung verlegte Leitungen müssen auf Verlangen der Bauleitung kostenfrei demontiert und richtig verlegt werden. Alle Materialien sind so zu bestellen, anzuliefern und zu montieren, dass das allgemeine Bauprogramm nicht aufgehalten wird. Lieferfristen von Materialien sind vom AN zu vertreten.
6. Grundsätzlich wird nur eine fachgerechte und sorgfältige Ausführung abgenommen. Alle nicht den Regeln der Technik entsprechend verarbeiteten und verlegten Materialien, nicht vertrags- und planmäßig ausgeführte Anlagenteile, sowie Mängel aufweisende Arbeiten, sind unverzüglich zu entfernen und durch vertragsgemäße Anlagenteile zu ersetzen. Der Auftragnehmer übernimmt die Garantie für die einwandfreie technische und wirtschaftliche Funktion der Anlage sowie für eine technisch und handwerklich einwandfreie und saubere Arbeit.
7. Für die Ausführung von Stemm- und Brecharbeiten und dergleichen Eingriffen in den Bestand hat der AN vorher bei der Bauleitung rechtzeitig unter Berücksichtigung der Zeit für notwendige Rückfragen die Genehmigung einzuholen, um die statische Festigkeit des Gebäudes nicht zu gefährden. Aussparungen sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und dem Statiker anzuzeichnen und zu erstellen.
8. Die Ausführungsunterlagen erhält der AN digital als PDF und DWG-Format. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vom Unternehmer in eigener Verantwortung nachzurechnen, bzw. auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen und die entdeckten Mängel, bzw. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, oder die Güte der ausgeschriebenen Fabrikate, sowie Änderungen, sind vor Beginn der Arbeiten dem AG schriftlich mitzuteilen. Alle in den Plänen oder in dem LV genannten Größen, Dimensionen, Aussparungen etc. sind selbstverantwortlich auf Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle nachzuprüfen. Die Ausführungsplanung beinhaltet den Planungsstand zum Zeitpunkt der Vergabe.
Der Auftragnehmer hat Montagepläne als eigenständige neue Pläne auf der Grundlage der vom Auftraggeber (AG) gestellten Ausführungsplanung in CAD anzufertigen. Wenn erforderlich, sind diese Pläne durch Detailpläne zu ergänzen. Vom AN zu liefernde Unterlagen sind sowohl in Papierform (2-fach) als auch in digitaler Form einzureichen. Diese beinhalten die Montageplanung, ggf. Detail-, bzw. Werkstattzeichnungen, Berechnungen, etc. Verwendet der AN von den beauftragten abweichende Fabrikate und Typen bei der weiteren Bearbeitung, bedarf es neben der Genehmigung durch den AG auch der Aktualisierung der Ausführungs- und Montageplanung durch den AN. Dementsprechend sind auch die nach der Vergabe auftretenden baulichen und nutzerseitigen Veränderungen in die Montageplanung vom AN zu übernehmen. Der Auftragnehmer hat die Montagezeichnungen umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen und dafür zu sorgen, dass alle an der Erstellung der Gesamtanlagen beteiligten Firmen die zur einwandfreien Funktion der Anlagen notwendigen Unterlagen erhalten. Der Auftraggeber und dessen Beauftragte sind über die Durchführung dieser Maßnahmen umgehend zu informieren. Notwendige Änderungen sind umgehend vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und dessen Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Ein Arbeitsbeginn ohne Montagepläne und entsprechende Koordination mit den anderen Gewerken ist nicht zulässig. Die Montagearbeiten sind ausschließlich anhand genehmigter Montagepläne durchzuführen.
Bautagesberichte - 3-fach
Taglohnrapporte und Arbeitsberichte - 3-fach
Abschlagszahlungen - 3-fach
Nachtragsangebote - 3-fach
Aufmasse und Massenzusammenstellungen - 3-fach
Mess- und Druckprüfprotokolle - 3-fach
Entsorgungsnachweise, Prüfzertifikate, sonst. Protokolle - 3-fach
Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen sind nach
behördlichen Vorgaben zu erstellen
9. Materialbeschaffung kann nur nach Prüfung der Ausführungsplanung vorgenommen werden. Materialien die bauseits einzubauen sind, hat der Auftragnehmer, mit den zugehörigen Montagerichtlinien, rechtzeitig und unaufgefordert zu übergeben. Die Haftung für die Materialien bleibt bis zur Abnahme beim Auftragnehmer.
10. Die eingebauten Anlagenteile sind, wie in der VOB vorgeschrieben, zu schützen. Vor Inbetriebnahme müssen die gesamten Anlagen gründlich vom Bauschmutz gereinigt werden, insbesondere ist Wert auf saubere Rohrinnenseiten zu legen.
11. Der AN hat den Einbau von Einlegeteilen in Beton, Mauerwerk (wie z. B. Rohrdurchführungen, Revisionstüren), die von der Baufirma ausgeführt werden, zu überwachen. Soweit erforderlich, hat der AN wesentliche Konstruktionsmerkmale seiner Leistung im Detail und in Zusammenarbeit mit dem Architekten und dem Projektanten aufzuzeichnen und zur Genehmigung vorzulegen.
12. Alle Gebäudekoten sind vor Beginn der Arbeiten örtlich zu überprüfen und ggf. zu ändern. Alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße und Höhenquoten sind vom AN in eigener Verantwortung und im Benehmen mit der Bauleitung zu prüfen und soweit erforderlich zu nehmen. Der Auftragnehmer hat die Einmessung seiner Leistungen selbst auszuführen, dabei ist von den bauseitigen Achs- und Höhenvermessungspunkten auszugehen. Eventuell erforderliche Tektur-Pläne sind vom AN in entsprechender Anzahl an zu fertigen. Diese sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Der Auftragnehmer hat den Rohbau zu überprüfen und die dem Rohbauunternehmer zugestandenen zulässigen Toleranzen bei seiner Planung und Ausführung, zusätzlich eines etwa erforderlichen Spielraumes und notwendiger Sicherheitszuschläge, zu berücksichtigen und der AN hat diese Abmaße mit seinen Konstruktionen auszugleichen.
13. Druckproben, Dichtigkeitsprüfungen, Spülungen und Inbetriebnahmen sind ggf. in Teilabschnitten durchzuführen und durch Protokolle zu belegen. Der Auftraggeber oder sein Beauftragter ist so rechtzeitig schriftlich zu informieren, dass er daran teilnehmen kann. Die Pauschalvergütung für die jeweilige Position wird nur einmal vergütet, auch wenn die Ausführung, z. B. bedingt durch den Bauablauf, in mehreren Abschnitten erfolgen muss.
14. Die Abnahme von Anlagen erfolgt gem. VOB Teil B und C - es wird unterschieden zwischen:
1. Technische Abnahme (Abnahme von Teilleistungen bzw. später nicht mehr sichtbarer Teile)
2. Schlussabnahme (gesamte Leistung)
10 Tage vor der Schlussabnahme müssen die Unterlagen "Technische Dokumentation (Revisionsunterlagen)" vorliegen. Die Schlussabnahme wird ausschließlich nach Eingang folgender Erklärung in zu vereinbarender Frist
durchgeführt:
Der Auftragnehmer erklärt schriftlich:
Alle Montagearbeiten sind abgeschlossen und komplett.
Die Anlage hat keine wesentlichen Mängel und ist betriebsbereit. Sämtliche vereinbarten schriftlichen Unterlagen und Pläne liegen vor.
Abnahmeverweigerung (zu VOB/B § 12, Ziffer 3):
Wird die Abnahme auf Grund wesentlicher Mängel verweigert, so trägt der Auftragnehmer die Kosten, die dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten durch den Mehraufwand entstehen. Dies gilt auch für mehrfache Kontrollen der Mängelbeseitigung.
Verweigerung der Abnahme (zu VOB/B § 12):
Ist durch Verschulden des Auftragnehmers bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin die Abnahme nicht durchzuführen, kann der Bauherr die Abnahme verweigern. Der Auftragnehmer betreibt die Anlage auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung bis zur Abnahme. Es gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber die Anlage auch länger als 6 Werktage bis zur Abnahme benutzen kann (VOB/B § 12/5 (2)).
15. Revisionsunterlagen
Revisionsunterlagen (in getrennten Ordnern) - 2-fach
Der Bieter muss farbige Revisionspläne mind. Maßstab 1:50, in 2-facher Fertigung als Farbplots auf Papier, sowie 2-fach digital auf CD-ROM als DWG-, Plot- und PDF-Dateien zur Verfügung stellen.
Ein Satz der Bestandsunterlagen ist dem AG mindestens 2 Wochen vor der Abnahme an den AG zu übergeben. Die Unterlagen erhält der AN nach der Prüfung zurück. Die kompletten, ggf. nach Prüfung überarbeiteten Revisionsunterlagen, sind spätestens 10 Arbeitstage vor Stellung der Schlussrechnung der Bauleitung zur Weitergabe an den Bauherrn zu übergeben. Die Bestandsunterlagen, sind grundsätzlich 2-fach in DIN A4-Format gefaltet zu liefern und in Ordner einzugliedern. Wartungsrelevante Einbauteile sind zu dokumentieren.
16. Zur Vermeidung der Behinderung der Tätigkeit anderer am Bau beteiligten Firmen verpflichtet sich der Auftragnehmer ohne Aufforderung durch die Bauleitung ein Einvernehmen über die Folge der Arbeitsausführung mit den Firmen herzustellen, deren Tätigkeit zeitlich vorangeht oder nachfolgt, oder gleichlaufend ist und die Vorleistung anderer Unternehmer zu überprüfen. Der AN hat bei der Ausführung seiner Arbeiten die konstruktiven Gegebenheiten des Bauwerks und alle statischen Belange zu berücksichtigen. Die Koordination der den einzelnen Auftragnehmern obliegenden Leistungen und Lieferungen, wie z. B. Leitungsführungen und Geräteordnungen untereinander ist nach Abstimmung mit der Bauüberwachung bzw. Bauleitung Sache der einzelnen Auftragnehmer. Sämtliche für die Koordination erforderlichen Angaben sind an die beteiligten Firmen zu machen. Die Verantwortung bezüglich der Koordinationspflicht mit allen Gewerken liegt ausschließlich bei den einzelnen Auftragnehmern.
Weiters hat der AN von Inangriffnahme einer Teilleistung die Pläne mit den Gegebenheiten in der Natur zu vergleichen, alle Masse und Höhen zu überprüfen und die dafür erforderlichen Vermessungsarbeiten auszuführen.
17. Der Auftragnehmer hat als seinen verantwortlichen Vertreter auf der Baustelle im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eine geeignete Fachkraft (Obermonteur) schriftlich zu benennen. Änderungen diesen Vertreters sind schriftlich anzuzeigen. Der AN hat täglich ein Bautagebuch zu führen, bei der Bauleitung wöchentlich abzugeben und abzeichnen zu lassen.
18. Der AN stellt bis zur Übergabe des Bauwerkes einen Fachbauleiter. Der AN verpflichtet sich an den turnusmäßig vom AG festgelegten Besprechungen persönlich teilzunehmen bzw. einen voll verantwortlichen und weisungsbefugten Vertreter zu stellen. Es wird angestrebt, den Zeitaufwand möglichst auf die den AN treffenden Fragen zu beschränken, dies setzt aber voraus, dass der AN frühzeitig vorher seine eigenen Fragestellungen mit den jeweils Betroffenen abgeklärt und hiervon die Bauleitung informiert. Der Detailablauf wird vom AG nach den Gegebenheiten von Fall zu Fall noch festgelegt. Vor Beginn der Arbeiten ist mit dem Bauherrn und der Bauleitung eine ausführliche Anlaufbesprechung durchzuführen, in dem sämtliche Verfahrens- und Arbeitsvorgänge vom AN genau erläutert werden. Vor Beginn der Arbeiten ist eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung durchzuführen, um festzustellen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit eine qualitätsgerechte Durchführung der Leistung ermöglicht wird. Für jeden Bauabschnitt muss eine Ablaufplanung hinsichtlich der technischen Durchführung des Verfahrens, mit Hinweisen auf geltende Anweisungen, zu erstellende Protokolle und Angaben zum zeitlichen Verlauf, erstellt und dokumentiert werden. Abweichungen von der Planung und dem Auftrag sind dem Auftraggeber und dessen Beauftragten unaufgefordert sofort als solche schriftlich mitzuteilen. Dies gilt sowohl für die Planung, die Kosten und Termine wie für die Ausführung.
19. Als Nebenleistungen gilt ohne Einschränkung übriger Vertragsbedingungen, dass die Montage nach Abruf durch die Bauleitung in mehreren Teilabschnitten erfolgt. Dies gilt auch für vorweg zu erbringende Einzelleistungen in zeitlich und örtlich getrennten Abschnitten. Im Detail richten sich die Arbeiten des AN im vorgenannten Sinne der abschnittsweisen Ausführung nach dem fortgeschriebenen Terminplan. Der Bauabwicklungsplan des AN hat sich an diesem zu orientieren und die Durchführung einzelner Arbeiten in Abschnitten bzw. das Vorziehen von Teilleistungen zu berücksichtigen. Im einzelnen wird im LV nur noch in besonderen Fällen auf abschnittweises Arbeiten hingewiesen. Alle Arbeiten sind entsprechend den festgelegten Baufristen auszuführen. Zuschläge für Über-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtstunden werden nicht vergütet.
20. Arbeiten während der Frostperiode sind vom AN ohne zusätzliche Vergütung auszuführen. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen der einzelnen Positionen zu erfassen.
21. Sollten zur Ausführung des Bauwerkes Lieferungen und Leistungen notwendig werden, die im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind, so muss hierfür rechtzeitig vor Bedarfsantritt ein vollständiges Nachtragsangebot vorgelegt werden. Das Nachtragsangebot ist wie das Leistungsverzeichnis des Hauptauftrages aufzubauen. Die Nachweise für den Bruttoeinkaufspreis und den dem AN gewährten Rabatt sind zwingend dem Nachtragsangebot beizulegen. Der Kalkulationsnachweis ist mit mindestens den nachfolgend aufgeführten Spalten vorzulegen: Pos/Bezeich. / Brutto / Rabatt / EK-Netto / Auf. / VK-Netto / Minuten / _/min / Montage / Gesamt
22. Sämtliche Genehmigungsunterlagen bei Behörden sind vom AN anzufertigen und komplett einzureichen. Duplikate sind der Bauleitung sowie der Fachbauleitung zu übergeben. Der AN hat alle notwendigen Verhandlungen mit den Behörden selbst zu führen und der Bauleitung schriftlich darüber zu berichten. Während notwendiger Abnahmen an der Baustelle hat der AN einen kompetenten Vertreter bei zu stellen. Dies ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle anfallenden Kosten für Erstprüfungen oder Genehmigung durch TÜV, Gewerbeaufsicht oder andere Behörden sind von diesen direkt mit dem AG zu verrechnen. Folgekosten durch Wiederholungsprüfungen sind vom AN zu tragen.
23. Die im Leistungsverzeichnis angeführten Gegenstände sind ihrem Verwendungszweck entsprechend beschrieben und als Richtwerte sind Fabrikate oder Bezugsquellen angegeben. Es können jedoch auch gleichwertige Einbauteile anderer Fabrikate angeboten werden. Diese Alternativen sind unter Angabe des Herstellers, der Type und aller sonstigen wichtigen technischen Details analog der jeweiligen Hauptpositionen anzugeben.
24. Die im LV geforderten Qualitäten sind zu verwenden. Eigenmächtige Qualitätsminderung kann nicht geduldet werden; bei Feststellung sind die betreffenden Anlagenteile unverzüglich und kostenlos auszuwechseln.
25. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass und unterliegt den Bestimmungen der DIN / VOB-C, wobei die der Abrechnungs-, bzw. Mengeneinheitsansatz der Leistungsbeschreibung entspricht. Sämtliche zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Materialien, Formstücke etc. sind in die beschriebenen Leistungenspositionen einzurechnen. Der Bauherr behält sich eine getrennte Rechnung der Bauteile vor.
26. Lagerflächen und Räume werden ausschließlich von der örtlichen Bauleitung festgelegt. Die Montage sowie Lagerung der Materialien hat so zu erfolgen, dass die Mitarbeiter des AG und evtl. andere auf der Baustelle befindlichen Firmen nicht behindert werden. Der Transport von Geräten, Bauteilen oder sonstiger Gegenstände ist auf die baulichen Gegebenheiten abzustimmen.
Mit den Preisen sind abgegolten:
Zwischentransporte, unabhängig von der Technologie (nicht jedoch vom Auftraggeber angeordnete Zwischenlagerung)
Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle
Verkehrssicherung und laufende Reinigung der benutzten öffentlichen Straßen und Wege, soweit die Verschmutzung durch Arbeiten des Auftragnehmers verursacht wurde
Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers
27. Die Verdingungsunterlagen werden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seitenzahlen zu prüfen und fehlende Blätter beim Auftraggeber anzufordern. Doppelseiten sind auszusortieren und zu vernichten. Angebote mit fehlenden Seiten können nicht gewertet werden.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VETRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
4.2 Entwässerungskanalarbeiten
4.2
Entwässerungskanalarbeiten
6 Stahlbeton- und Betonarbeiten / Fertigteile / Betonstahl / Einbauteile
6
Stahlbeton- und Betonarbeiten / Fertigteile / Betonstahl / Einbauteile
6.1 Stahlbetonarbeiten
6.1
Stahlbetonarbeiten
6.2 Stahlbetonfertigteile - Treppenläufe / L-Steine
6.2
Stahlbetonfertigteile - Treppenläufe / L-Steine
6.3 Betonstahl und Einbauteile
6.3
Betonstahl und Einbauteile
7 Mauerarbeiten
7
Mauerarbeiten
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Mauerarbeiten nach DIN 18330 Für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten gilt folgende Regelung:
Eventuelle Arbeitsunterbrechungen aufgrund des Baufortschrittes im Bereich der Rohbauarbeiten (Zimmerer, Dachdecker etc.) oder anderer notwendig werdender Arbeiten sind zu berücksichtigen und haben auf den Einheitspreis keinen Einfluss.
Auf die Einhaltung und Beachtung der DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau in Verbindung mit dem Energieeinsparungsgesetz sowie DIN 4109 Schallschutz im Hochbau sei besonders verwiesen.
Das Mauerwerk der Innen- und Außenwände ist unabhängig des Formates vollfugig auszuführen.
Ausgleichs-, Anschluss- und Abschlusssteine anderer, kleinerer Formate im Bereich der Hauptpositionen sind anteilig, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, einzukalkulieren.
Obere Abschlüsse von Wänden, Wandteilen, Brüstungen etc. sind im Zuge der Mauerarbeiten mit einer Mörtelabgleichung MG II zu versehen, damit das Eindringen von Regenwasser bzw. Beton in die Hohlkammern unterbunden wird. Die Leistung ist in die EHP einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.
Im Bereich von Brüstungen ist die oberste Mauerschicht beidseitig eingebunden (verzahnt) mit dem Anschlussmauerwerk auszuführen.
Innen- und Außenwände sind untereinander und miteinander zu verzahnen. Bei Schlitzzahnungen sind entspr. Maueranker vorzusehen. Die DIN 4109 ist zu beachten.
Bei der Anlegung und Ausführung von Durchbrüchen und Schlitzen ist DIN 1053 Abschnitt 3.5 und DIN 4109 (Restwanddicke) zu beachten. Fehlende Schlitze sind im Nachhinein nur durch entspr. Fräsen herzustellen.
Vor dem Verschließen von Schlitzen und Durchbrüchen ist vom Planer die Freigabe zum Schließen einzuholen.
Das Einmessen und Anlegen von Öffnungen an Fenstern und Türen etc. ist einzukalkulieren.
Nachstehende Maßtoleranzen gem. DIN 18 202 Ausgabe Mai 1988 gelten als vereinbart und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
Tabelle 1 und 2 begrenzt auf max + 5 mm
Tabelle 3, Zeile 3 und 6 begrenzt auf max: + 5 mm
Die Arbeitsgerüste bis zu einer zu bearbeitenden Fläche von 3,5 m OKRFB Höhe sind stets einzukalkulieren.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Mauerarbeiten nach DIN 18330
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
MAUERWERKSARBEITEN 1. Allgemeines
Die Ausführung der Mauerwerksarbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen, den Herstellervorschriften des verwendeten Ziegelsystems sowie den Vorgaben der statischen Berechnung zu erfolgen.
2. Material
Es dürfen ausschließlich die in den Leistungsverzeichnissen beschriebenen Planziegel, Ergänzungsziegel und Systembauteile des jeweiligen Herstellers verwendet werden. Der Austausch gegen gleichwertige Fabrikate bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
3. Vermauerung
Die Vermauerung der Planziegel hat im Dünnbettverfahren gemäß den Herstellervorschriften zu erfolgen. Lagerfugen sind vollflächig auszuführen. Stoßfugen werden entsprechend den Vorgaben des verwendeten Ziegelsystems ausgeführt.
4. Ergänzungs- und Passsteine
Das Zuschneiden von Ziegeln ist auf das technisch notwendige Mindestmaß zu beschränken. Ergänzungs-, Laibungs-, Anschlag- und Passsteine sind entsprechend den Herstellervorschriften einzubauen. Sichtbare Bruchstücke sind nicht zulässig.
5. Maßtoleranzen
Die zulässigen Maßabweichungen richten sich nach DIN 18202 in der jeweils gültigen Fassung. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Toleranzen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
6. Witterungsschutz
Der Auftragnehmer hat sämtliche Mauerwerkskronen und offene Wandbereiche arbeitstäglich gegen Niederschlag durch geeignete Maßnahmen abzudecken. Durchfeuchtete Baustoffe dürfen nicht eingebaut werden.
7. Nachweise
Vor Beginn der Ausführung sind auf Verlangen der Bauleitung Produktdatenblätter, Zulassungen, Leistungserklärungen sowie gegebenenfalls Verwendbarkeitsnachweise vorzulegen.
8. Nebenleistungen
Sämtliche für die fachgerechte Ausführung erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C DIN 18330 sind mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Positionen vorgesehen sind.
9. Wandbildende Schlitze, Aussparungen, Installationskanäle und sonstige Eingriffe in die Ziegelstruktur sind nur entsprechend den Herstellervorschriften zulässig. Die Verwendung von Schlagwerkzeugen zur Herstellung von Schlitzen oder Aussparungen ist nicht zulässig.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
MAUERWERKSARBEITEN
MAUERWERK - AUSSENWÄNDE .
MAUERWERK - AUSSENWÄNDE
7._.0001 Waagerechte Abdichtung AL 0,2 D, d = 49 cm Waagerechte Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit,
in Wänden aus Mauerwerk, Auflagerflächen abgleichen,
Mörtel MG III DIN 1053, Abdichtung einlagig, aus Dichtungsbahnen AL 0,2 D, DIN 18 190 Teil 4,
Stoßüberdeckungen geklebt, zweiseitig ca. 10 cm überstehend.
Wanddicke: ca. 49 cm
Ausführung über BP EG
7._.0001
Waagerechte Abdichtung AL 0,2 D, d = 49 cm
60.00
lfdm
7._.0002 Waagerechte Abdichtung AL 0,2 D, d = 20 cm Waagerechte Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit wie vor beschrieben jedoch:
Streifenbreite ca. 30 cm
Ausführung im Bereich unter Außenwänden auf Decke
über EG.
7._.0002
Waagerechte Abdichtung AL 0,2 D, d = 20 cm
92.00
lfdm
7._.0003 Mauerwerk der Außenwand EG,OG d = 49 cm Mauerziegel der Außenwand, Wanddicke = 49 cm, liefern und nach Planunterlagen gemäß DIN 1053 flucht- und lotrecht unter Verwendung von Anfangs- ,Eck- und Höhenausgleichsziegeln herstellen. Höhenausgleichs- ziegel (einseitig geschliffen) sind in der 1. Lage zu verarbeiten
Format: 247 x 490 x 249 mm
Wärmeleitfähigkeit: 0,08 W/(m*K)
Steinfestigkeitsklasse: 8
Rohdichteklasse: 0,65 kg/dm³
zul. Druckspannung: 1,4 MN/m²
(fk = 3,6 MN/m²) Feuerwiderstandsklasse: REI-M 90
Verarbeitung: VD-System
z.B. Plan SL 08 von STENGEL nach Zulassung Z-17.1-1149 oder gleichwertig
Agebotenes Fabrikat:
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist vorzulegen.
7._.0003
Mauerwerk der Außenwand EG,OG d = 49 cm
510.00
m²
7._.0004 Zulage - Ausnehmung für Sockeldämmung Zulage zu vor beschriebenem Mauerwerk der Außenwand für das Ausnehmen / Zuschneiden der unteren Reihen der Steine zur bauseitigen Montage einer Sockeldämmung.
Ausnehmung (BxH): ca. 12,5 x 39 cm
Ausführung: Fußpunkt Mauerwerk EG
7._.0004
Zulage - Ausnehmung für Sockeldämmung
60.00
lfdm
7._.0005 Zulage - Mauerstein schmäler schneiden, d = 31cm Zulage zu vor beschriebenem Mauerwerk der Außenwand für das Schneiden von Steinen im Bereich Stahlbetonsturz.
Die Steine müssen auf eine Wandstärke von ca. 31cm geschnitten werden.
Ausführung: vor Stahlbetonsturz Fenster EG
7._.0005
Zulage - Mauerstein schmäler schneiden, d = 31cm
2.00
m²
7._.0006 Zulage - Angleichen Ortgang an schräge Decke, 3,0° Zulage zu vor beschriebenem Mauerwerk der Außenwand für das Angleichen / Schneiden des oberen Mauerabschlusses im Bereich der geneigten Decke (ca. 3,0°) über OG.
Ausführung: oberer Abschluss Mauerwerk OG,
Bereich Ortgang
7._.0006
Zulage - Angleichen Ortgang an schräge Decke, 3,0°
40.00
lfdm
7._.0007 Zulage - Höhenausgleichsstein Zulage zu vor beschriebenem Mauerwerk der Außenwand für Höhenausgleichssteine.
Liefern und versetzen von Höhenausgleichsziegeln des verwendeten Ziegelsystems zur Anpassung der Wandhöhe an die vorgegebene Geschosshöhe bzw. Deckenunterkante.
Einschließlich aller Anpassungs-, Schneide- und Versetzarbeiten.
7._.0007
Zulage - Höhenausgleichsstein
150.00
lfdm
7._.0008 Zulage - Zentrierlager, t = 10mm Zulage zu vor beschriebenem Mauerwerk der Außenwand für das Liefern und Einbauen, gemäß Montageanleitungen des Herstellers, von unbewehrten Zentrierlagern mit Prüfzeugnis zur Zentrierung der Lasteinleitung ins Mauerwerk.
Lagerdicke: t = 10 mm
Wanddicke im Bereich Lager: ca. 190 mm
z.B. MAX FRANK, Egcodist C oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
7._.0008
Zulage - Zentrierlager, t = 10mm
150.00
lfdm
7._.0009 Mauerwerk als Randschalung/Vormauerung, d = 24 cm, Decke EG Mauerwerk wie vor, als Vormauerung / Deckenrandschalung im Bereich der Decke über EG, d = 24cm.
Dicke: 24 cm
Höhe: ca. 36 cm
7._.0009
Mauerwerk als Randschalung/Vormauerung, d = 24 cm, Decke EG
25.00
m²
7._.0010 Mauerwerk als Randschalung/Attikaaufkantung, d = 24 cm, Decke OG Mauerwerk wie vor, als Vormauerung / Deckenrandschalung / Attikaaufkantung im Bereich der Decke über OG, d = 24cm.
Dicke: 24 cm
Höhe: ca. 54 cm
7._.0010
Mauerwerk als Randschalung/Attikaaufkantung, d = 24 cm, Decke OG
50.00
m²
7._.0011 Zulage - Angleichen und Abschrägen oberseitig, 3,0° Zulage zu vor beschriebener Randschalung / Attikaaufkantung für das Angleichen der Höhe und das oberseitige Abschrägen zur Anpassung an das Dachgefälle (ca. 3,0°).
Ausführung: Bereich First und Traufe
7._.0011
Zulage - Angleichen und Abschrägen oberseitig, 3,0°
55.00
lfdm
7._.0012 Zulage - Angleichen und Anpassen an das Dachgefälle Zulage zu vor beschriebener Randschalung / Attikaaufkantung für das Angleichen der Höhe und das Schneiden der Steine ober- und unterseitig zur Anpassung an das Dachgefälle (ca. 3,0°).
Ausführung: Bereich Ortgang
7._.0012
Zulage - Angleichen und Anpassen an das Dachgefälle
38.00
lfdm
7._.0013 Durchbrüche herstellen, Querschnitt bis 500 cm² Durchbrüche im Mauerwerk der Außenwand beim Aufmauern herstellen.
Die Aussparungen sind nach erfolgter Rohinstallation zu schließen mit MG II A und Steinen, beidseitig überspannen mit Putzträger, Erschwernis wegen der Rohrdurchführungen und der Gleichen sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Wanddicke ca. 49cm
7._.0013
Durchbrüche herstellen, Querschnitt bis 500 cm²
2.00
Stk
7._.0014 Herstellen von Öffnungen, ca. 0,885m x 0,95m, d 49cm Herstellen von Öffnungen im Mauerwerk der Außenwand beim Aufmauern in Mauerwerk als Fenster- und Türöffnungen.
Wanddicke 49cm.
Einzelgröße (b/h) ca. 0,885m x 0,95m
7._.0014
Herstellen von Öffnungen, ca. 0,885m x 0,95m, d 49cm
4.00
Stk
7._.0015 Herstellen von Öffnungen, ca. 0,885m x 1,53m, d 49cm Herstellen von Öffnungen wie vor beschrieben jedoch
Einzelgröße (b/h) ca. 0,885m x 1,53m
7._.0015
Herstellen von Öffnungen, ca. 0,885m x 1,53m, d 49cm
1.00
Stk
7._.0016 Herstellen von Öffnungen, ca. 1,26m x 2,385m, d 49cm Herstellen von Öffnungen wie vor beschrieben jedoch
Einzelgröße (b/h) ca. 1,26m x 2,385m
7._.0016
Herstellen von Öffnungen, ca. 1,26m x 2,385m, d 49cm
3.00
Stk
7._.0017 Herstellen von Öffnungen, ca. 1,885m x 1,53/2,01m, d 49cm Herstellen von Öffnungen wie vor beschrieben jedoch
Einzelgröße (b/h) ca. 1,885m x 1,53m bzw. 2,01m
7._.0017
Herstellen von Öffnungen, ca. 1,885m x 1,53/2,01m, d 49cm
10.00
Stk
7._.0018 Herstellen von Öffnungen, ca. 1,885/2,50m x 2,385m, d 49cm Herstellen von Öffnungen wie vor beschrieben jedoch
Einzelgröße (b/h) ca. 1,885m bzw. 2,50m x 2,385m
7._.0018
Herstellen von Öffnungen, ca. 1,885/2,50m x 2,385m, d 49cm
2.00
Stk
7._.0019 Herstellen von Öffnungen, ca. 3,51m x 2,385m, d 49cm Herstellen von Öffnungen wie vor beschrieben jedoch
Einzelgröße (b/h) ca. 3,51m x 2,385m
7._.0019
Herstellen von Öffnungen, ca. 3,51m x 2,385m, d 49cm
5.00
Stk
7._.0020 Herstellen von Öffnungen, ca. 4,51m x 2,385m, d 49cm Herstellen von Öffnungen wie vor beschrieben jedoch
Einzelgröße (b/h) ca. 4,51m x 2,385m
7._.0020
Herstellen von Öffnungen, ca. 4,51m x 2,385m, d 49cm
1.00
Stk
7._.0021 Abgleichen von Fensterlaibungen/Brüstungen/Stürze MG II A, Abgleichfl. ca. 49 cm Abgleichen von Fensterlaibungen/Brüstungen/Stürzen etc. mit Mörtel MG II A, ca. 2 cm dick.
Breite der Abgleichsfläche b bis 49 cm.
7._.0021
Abgleichen von Fensterlaibungen/Brüstungen/Stürze MG II A, Abgleichfl. ca. 49 cm
180.00
lfdm
7._.0022 Überdecken der Öffnungen, d = 49 cm, B = 0,885m - 1,26m Überdecken der Öffnungen im Mauerwerk der Außenwand wie folgt:
Aufbau von Innen nach Außen
- Ziegelsturz 11,5 x 113cm
- Mineralwolle-Dämmung, WLG 035, ca. 20cm
- Ziegelsturz 17,5 x 113cm
Im Preis enthalten ist das Abgleichen des Sturzauflagers und das kraftschlüssige Ausmauern/Ausmörteln der Sturzstirnseiten zum Anschlussmauerwerk.
Wanddicke: 49 cm
Lichte Breite: 0,885m - 1,26m
7._.0022
Überdecken der Öffnungen, d = 49 cm, B = 0,885m - 1,26m
15.00
lfdm
7._.0023 Überdecken der Öffnungen, d = 49 cm, B = 1,885m Überdecken der Öffnungen im Mauerwerk der Außenwand wie vor beschrieben jedoch:
Lichte Breite: 1,885m
7._.0023
Überdecken der Öffnungen, d = 49 cm, B = 1,885m
28.00
lfdm
7._.0024 Überdecken der Öffnungen, d = 49 cm, B = 2,50m - 3,51m Überdecken der Öffnungen im Mauerwerk der Außenwand mit U-Schale, d = 49 cm.
U-Schale aus Ziegel, d=49cm liefern und im System der Außenwand nach der Planunterlagen und Herstellervorgaben gemäß DIN 1053 flucht- und lotrecht als Sturz aufmauern. Einschl. Verfüllen mit Beton, mind. C20/25.
Inkl. Wärmedämmung in Ziegel-U-Schale liefern und einbauen.
Wärmedämmung aus Mineralwolle, nichtbrennbar, Euroklasse A1, Wärmeleitgruppe 035 oder besser,
Dicke ca. 100 mm, passgenau in die Ziegel-U-Schale einstellen.
Einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Anpassungen,
Befestigungen sowie aller Nebenleistungen zur dauerhaften Lagesicherung bis zur Betonage.
Einbau entsprechend den Herstellerangaben des verwendeten Ziegelsystems.
Mauerwerk, ohne Stoßfugenverzahnung, NM II a
Stahl in gesonderter Position.
Lichte Breite: 2,50m - 3,51m
7._.0024
Überdecken der Öffnungen, d = 49 cm, B = 2,50m - 3,51m
25.00
lfdm
7._.0025 Überdecken der Öffnungen, d = 49 cm, B = 4,51m Überdecken der Öffnungen im Mauerwerk der Außenwand mit U-Schale, d = 17,5 cm. Inkl. Ausdämmen innenseitiger Hohlraum.
U-Schale aus Ziegel, d=17,5cm liefern und im System der Außenwand nach der Planunterlagen und Herstellervorgaben gemäß DIN 1053 flucht- und lotrecht als Sturz aufmauern. Einschl. Verfüllen mit Beton, mind. C20/25.
Inkl. Wärmedämmung zum Ausfüllen des Hohlraums zwischen Stb-Sturz (innen) und U-Schale (außen) liefern und einbauen.
Wärmedämmung aus Mineralwolle, nichtbrennbar, Euroklasse A1, Wärmeleitgruppe 035 oder besser,
Dicke ca. 100 mm, passgenau in den Zwischeraum einbauen.
Einschließlich erforderlicher Zuschnitte, Anpassungen,
Befestigungen sowie aller Nebenleistungen zur dauerhaften Lagesicherung.
Einbau entsprechend den Herstellerangaben des verwendeten Ziegelsystems.
Mauerwerk, ohne Stoßfugenverzahnung, NM II a
Stahl in gesonderter Position.
Lichte Breite: 4,51m
7._.0025
Überdecken der Öffnungen, d = 49 cm, B = 4,51m
5.00
lfdm
7._.0026 Jalousiekasten wärmegedämmt, d = 49cm, B = 1,88m - 3,51m Jalousiekasten aus Ziegel-Systembauteilen für Wandstärke 49,0 cm, passend zum angebotenen Ziegelsystem, liefern und fachgerecht einbauen.
Ausführung als integrierter Jalousie-/Raffstorekasten zum Einbau in Fenster- und Fenstertüröffnungen in
49,0 cm starkem Ziegelmauerwerk.
Einschließlich aller erforderlichen Formsteine, Auflager, Pass- und Anpassungsarbeiten, Zuschnitte, Vermörtelungen, Befestigungsmittel sowie aller Anschlüsse an das angrenzende
Mauerwerk nach Herstellervorgaben.
Der Einbau hat lot-, flucht- und höhengerecht entsprechend den Werk- und Ausführungsplänen
zu erfolgen.
Alle Nebenleistungen, Materialverluste, Transport- und
Versetzarbeiten sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Lichte Breite: ca. 1,88m - 3,51m
Produkteigenschaften:
Mehrkammer Vollziegel-System, Formstein offen
Wärmedämmung mit Neopor
hohe Stabilität, mit eingebauten Sturz, statisch selbsttragend durch mehrfach Baustahlbewehrung
für Motor- und Kurbelbedienung
Auflager vollflächig gedämmt
(lichtes Rohbaumaß + 13cm Auflager je Seite)
Stirndeckel beidseitig wärmegedämmt
z.B. Stengel Ziegel, Jalousiekasten 49er, Art.-Nr.:215 oder gleichwertig
Angebot. Produkt:
7._.0026
Jalousiekasten wärmegedämmt, d = 49cm, B = 1,88m - 3,51m
38.00
lfdm
7._.0027 Jalousiekasten wärmegedämmt, d = 30cm, B = 4,51m Jalousiekasten aus Ziegel-Systembauteilen wie vor beschrieben jedoch:
Baubreite (Wandstärke) = 30cm
7._.0027
Jalousiekasten wärmegedämmt, d = 30cm, B = 4,51m
5.00
lfdm
7._.0028 Ziegel-Rolladenkasten, wärmegedämmt, d = 49cm, B = 1,885m Ziegel-Rollladenkasten, selbsttragend, geschlossene Ausführung, d = 490 mm liefern und nach Angaben des Herstellers einbauen.
Ziegel-Rollladenkasten für Wandstärke 49cm, geschlossene Ausführung über Öffnung,
lichte Weite 1,885cm.
Ausstattung für elektrischen Antrieb:
Lagerhalter, Lager, Teleskopwelle,
Gurtscheibe, Endkappe.
Lagerhalter und Teleskopwelle vormontiert
Auflagertiefe: 2 x ca. 12 cm in Mörtelbett (mind. MG LM21); Seitliche Stirndeckel, Profil-Wärmedämmung NEOPOR (WLG 032), Auflagerdämmung.
Erhöhte Eigentragfähigkeit mit dreifacher Rundstahlbewehrung nach Angaben des Herstellers liefern und einbauen.
7._.0028
Ziegel-Rolladenkasten, wärmegedämmt, d = 49cm, B = 1,885m
2.00
Stk
7._.0029 Stützendämmschalung Liefern und in das Mauerwerk der Außenwand einbinden von einteiligen, wärmebrückenoptimierter Stützen-Dämmschalung zum bauseitigen Ausfüllen mit Beton und Armierung mit Stahl laut bauseitig erstellter Statik.
Elemente in Mauersteinhöhe 249 mm zum bauseitigen Stecken mittels Feder-Nut-Verbindung.
Universell einsetzbare Ausführung als Druck- oder Zugstütze im Eckbereich.
Aus druckfestem Neopor, WLG mind. 035.
Schwer entflammbar, Brandschutz-Klasse B1
auf allen vier Seiten eine gerillte Oberflächenstruktur für optimierte Verkrallung mit dem Putz, PU-Klebeschaum oder Mörtel.
an allen vier möglichen Außenseiten mit einer mineralischen UV-Schutzbeschichtung mit Putzhaftgrund-Funktion (Farbton: Rot) beschichtet.
Mauerwerksstärke: 365 mm
Betonkernstärke: 220 x 220 mm
(quadratischer Betonkern)
Elementhöhe: 249 mm im gesteckten Zustand
Stützenhöhe: 3,14- 4,00 m
Bewehrung in separater Position.
z.B. Stengel Ziegel, Margo-Stützen-Dämmschalung "Stein Basic" oder gleichwertig.
Angebot. Produkt:
7._.0029
Stützendämmschalung
6.00
Stk
MAUERWERK - INNENWÄNDE .
MAUERWERK - INNENWÄNDE
7._.0030 Waagerechte Abdichtung AL 0,2 D, d = 24 cm Waagerechte Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit,
in Wänden aus Mauerwerk, Auflagerflächen abgleichen,
Mörtel MG III DIN 1053, Abdichtung einlagig, aus Dichtungsbahnen AL 0,2 D, DIN 18 190 Teil 4,
Stoßüberdeckungen geklebt, zweiseitig ca. 10 cm überstehend.
Wanddicke: ca. 24cm
7._.0030
Waagerechte Abdichtung AL 0,2 D, d = 24 cm
95.00
lfdm
7._.0031 Mauerwerk der Innenwand, 10 DF, d = 24,0 cm Tragendes Innenwandmauerwerk aus Planziegeln, Mauerziegel DIN 105 - HLZ -,12 - 1,2 - 6 DF
(365 x 240 x 113), MG II A, im Dünnbettverfahren herstellen.
Ausführung einschließlich aller erforderlichen Ergänzungs-, Pass-, Ausgleichs- und Laibungssteine, Anarbeiten an angrenzende Bauteile, Verzahnungen, Maueranschlüsse, sowie aller erforderlichen Schneide- und Versetzarbeiten.
Die Ausführung hat nach den Herstellervorschriften, den anerkannten Regeln der Technik sowie DIN EN 1996 (Eurocode 6) und DIN 18330 zu erfolgen.
7._.0031
Mauerwerk der Innenwand, 10 DF, d = 24,0 cm
310.00
m²
7._.0032 Zulage - Mauerwerk anschließen, Stumpfstoß, Beton Zulage zu Mauerwerk der Innenwand für den Anschluss mit stumpfen Stoß an vorhandene Wand aus Beton.
Anschlussschienen, Maueranschlusslaschen in gesonderter Position.
Wanddicke: 24 cm
7._.0032
Zulage - Mauerwerk anschließen, Stumpfstoß, Beton
12.00
lfdm
7._.0033 Zulage - Höhenausgleichsstein Zulage zu vor beschriebenem Mauerwerk der Innennwand für Höhenausgleichssteine.
Liefern und versetzen von Höhenausgleichsziegeln des verwendeten Ziegelsystems zur Anpassung der Wandhöhe an die vorgegebene Geschosshöhe bzw. Deckenunterkante.
Einschließlich aller Anpassungs-, Schneide- und Versetzarbeiten.
7._.0033
Zulage - Höhenausgleichsstein
95.00
lfdm
7._.0034 Zulage - Angleichen an schräge Decke, 3,0° Zulage zu vor beschriebenem Mauerwerk der Innenwad für das Angleichen / Schneiden des oberen Mauerabschlusses im Bereich der geneigten Decke (ca. 3,0°) über OG.
Ausführung: oberer Abschluss Mauerwerk OG
7._.0034
Zulage - Angleichen an schräge Decke, 3,0°
12.00
lfdm
7._.0035 Herstellen von Tür-Öffnungen, ca. 0,885m x 2,135m, d 24cm Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern in Mauerwerk der Innenwand als Fenster- und Türöffnungen.
Wanddicke: 24cm.
Größe (b/h): ca. 0,885m x 2,135m
7._.0035
Herstellen von Tür-Öffnungen, ca. 0,885m x 2,135m, d 24cm
1.00
Stk
7._.0036 Herstellen von Tür-Öffnungen, ca. 1,01m x 2,135m, d 24cm Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern in Mauerwerk der Innenwand als Fenster- und Türöffnungen.
Wanddicke: 24cm.
Größe (b/h): ca. 1,01m x 2,135m
7._.0036
Herstellen von Tür-Öffnungen, ca. 1,01m x 2,135m, d 24cm
7.00
Stk
7._.0037 Herstellen von Tür-Öffnungen, ca. 1,51m x 2,135m, d 24cm Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern in Mauerwerk der Innenwand als Fenster- und Türöffnungen.
Wanddicke: 24cm.
Größe (b/h): ca. 1,51m x 2,135m
7._.0037
Herstellen von Tür-Öffnungen, ca. 1,51m x 2,135m, d 24cm
6.00
Stk
7._.0038 Herstellen von Tür-Öffnungen, ca. 1,85m x 2,135m, d 24cm Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern in Mauerwerk der Innenwand als Fenster- und Türöffnungen.
Wanddicke: 24cm.
Größe (b/h): ca. 1,85m x 2,135m
7._.0038
Herstellen von Tür-Öffnungen, ca. 1,85m x 2,135m, d 24cm
1.00
Stk
7._.0039 Überdecken der Öffnungen, d 24 cm, B 0,885m - 1,01m Überdecken der Öffnungen im Mauerwerk der Innenwand, mit bis 2 Stück Fertigteilstürzen, 113 mm hoch.
Im Preis enthalten ist das Abgleichen des Sturzauflagers und das kraftschlüssige Ausmauern/Ausmörteln der Sturzstirnseiten zum Anschlussmauerwerk.
Wanddicke: 24 cm
Lichte Breite: 0,885m - 1,01m.
7._.0039
Überdecken der Öffnungen, d 24 cm, B 0,885m - 1,01m
10.00
lfdm
7._.0040 Überdecken der Öffnungen, d 24 cm, B 1,51m - 1,85m Überdecken der Öffnungen im Mauerwerk der Innenwand, mit bis 2 Stück Fertigteilstürzen, 113 mm hoch.
Im Preis enthalten ist das Abgleichen des Sturzauflagers und das kraftschlüssige Ausmauern/Ausmörteln der Sturzstirnseiten zum Anschlussmauerwerk.
Wanddicke: 24 cm
Lichte Breite: 1,51m - 1,85m
7._.0040
Überdecken der Öffnungen, d 24 cm, B 1,51m - 1,85m
15.00
lfdm
7._.0041 Durchbrüche herstellen und schließen, Querschnitt bis 500 cm² Durchbrüche im Mauerwerk der Innenwand beim Aufmauern herstellen.
Herstellung von Durchbrüchen bis 500 cm²
Die Aussparungen sind nach erfolgter Rohinstallation zu schließen mit MG II A und Steinen beidseitig überspannen mit Putzträger, Erschwernis wegen der Rohrdurchführungen und der Gleichen sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Wanddicke ca. 24cm
7._.0041
Durchbrüche herstellen und schließen, Querschnitt bis 500 cm²
8.00
Stk
7._.0042 Durchbrüche herstellen und schließen, Querschnitt 501 - 1000 cm² Durchbrüche im Mauerwerk der Innenwand herstellen und später verschließen wie vor beschr. jedoch:
Größe Durchführungen 501 - 1000 cm²
7._.0042
Durchbrüche herstellen und schließen, Querschnitt 501 - 1000 cm²
10.00
Stk
7._.0043 Durchbrüche herstellen und schließen, Querschnitt 1001 - 1800 cm² Durchbrüche im Mauerwerk der Innenwand herstellen und später verschließen wie vor beschr. jedoch:
Größe Durchführungen 1001 - 1800 cm²
7._.0043
Durchbrüche herstellen und schließen, Querschnitt 1001 - 1800 cm²
7.00
Stk
7._.0044 Durchbrüche herstellen und schließen, Querschnitt 1801 - 3400 cm² Durchbrüche im Mauerwerk der Innenwand herstellen und später verschließen wie vor beschr. jedoch:
Größe Durchführungen 1801 - 3400 cm²
7._.0044
Durchbrüche herstellen und schließen, Querschnitt 1801 - 3400 cm²
4.00
Stk
7._.0045 Durchbrüche herstellen und schließen, rund, D = 25cm Durchbrüche im Mauerwerk der Innenwand herstellen.
Herstellung von Durchbrüchen in rundem Durchmesser, D=25cm
Die Aussparungen sind nach erfolgter Rohinstallation zu schließen mit MG II A und Steinen beidseitig überspannen mit Putzträger, Erschwernis wegen der Rohrdurchführungen und der Gleichen sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Wanddicke ca. 24cm
7._.0045
Durchbrüche herstellen und schließen, rund, D = 25cm
1.00
Stk
7._.0046 Nische herstellen, 89cm x 96cm Nische im Mauerwerk der Innenwand beim Aufmauern herstellen.
Herstellung von Nische für HK-Verteiler
Tiefe der Nische ca. 11 cm
7._.0046
Nische herstellen, 89cm x 96cm
1.00
Stk
7._.0047 Schlitze herstellen und schließen, B = 15cm, T = 15cm Schlitze im Mauerwerk der Innenwand beim Aufmauern herstellen.
Herstellung von Schlitzen:
Breite: ca. 15 cm
Tiefe: ca. 15 cm
Die Schlitze sind nach erfolgter Rohinstallation zu schließen mit MG II A und Steinen. Beidseitig überspannen mit Putzträger, Erschwernis wegen Installationen und der Gleichen sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Höhe bis ca. 3,20 m
7._.0047
Schlitze herstellen und schließen, B = 15cm, T = 15cm
20.00
lfdm