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Techn. Leistungsbeschreibung
Technische Leistungsbeschreibung
1. Umfang der Anlage
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst den kompletten Einbau einer Sanitäranlage in den Neubau eines Lager- u. Versandgebäudes in 97947 Grünsfeld-Paimar.
2. Technische Vorschriften
Alle für das Gewerk anwendbaren DIN- und sonstigen Vorschriften sind in ihrer zum Baubeginn gültigen Fassung Vertragsbestandteil für Baustoffe, Herstellung und Ausführungsgüte.
Ergänzend zur VOB gelten alle DIN- und sonstigen Vorschriften, insbesondere:
DIN 1988 Trinkwasserleitungsanlage in Grundstücken
Bestimmungen für den Bau und Betrieb
DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18381 VOB/ATV Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten
DIN 1961 Verdingungsordnung für Bauleistungen
Arbeitsstättenrichtlinien
Einschlägige örtliche Vorschriften und Verordnungen
GEG
Landesbauvorschriften
3. Sanitärobjekte
Gemäß LV-Beschreibung
4. Warmwasserbereitung
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral mit Durchlauferhitzer bzw. Untertischspeicher.
5. Trinkwasserrohrleitungen
Steigleitungen für Verteilung, Kaltwasser in Edelstahl.
Als Absperrarmaturen und Unterputzventile sind Armaturen DIN-, DVGW-geprüft, wartungsfrei, mit Entleerung und Verschraubung einzusetzen.
Die Absicherung der Entnahmestellen mit Schlauchanschluss erfolgt als Einzelsicherung nach DIN 1988
Teil 4.
Die Anlage ist so ausreichend zu bezeichnen und zu beschildern, dass sich ortsfremde Personen jederzeit ohne größere Planeinsicht zu Recht finden.
Die Fließrichtung ist mit geeigneten Symbolen und Farben nach DIN entsprechend anzubringen.
6. Entwässerung
Steigleitungen in SML-Rohr
Ausführung Sammel- und Anschlussleitungen in Geberit Silent PP.
7. Wärmedämmung / Brandschutz
Die Wärmedämmung ist nach den Forderungen des Gebäudeenergiesetzes (GEG) in nicht brennbarer Ausführung Klasse A1 zu liefern.
Wärmedämmung der Heizungs- und Trinkwasserrohrleitungen mit Mineralfasermatten alukaschiert nach GEG.
Sämtliche Armaturen erhalten abnehmbare Dämmkappen aus Aluminiumblech.
Auf gute Ausdehnungsmöglichkeit und Schalldämmung ist äußerste Sorgfalt zu legen.
In allen Rohraufhängungen bzw. Rohrschellen sind verrottbare Gummieinlagen oder gleichwertiges Material einzulegen. Es sind die DIN-Vorschriften, Schallschutz im Hochbau“, DIN 4109, Blatt 2 und 5, zu beachten.
Der Brandschutz ist nach den Vorgaben der MLAR Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie auszuführen.
Sämtliche Rohrdurchtritte durch die Decken sind mit systemzugelassenen Deckenschotts auszuführen.
Verschließen von Wand- und Deckendurchbrüchen:
Alle TGA-Gewerke betreffenden Wand- und Deckendurchbrüche (Beton und Mauerwerk) ausgenommen Metallständer werden von der TGA-Firma mit Mörtel bzw. Brandschutzmörtel entsprechend Anforderung geschlossen.
8. Schnittstelle HSLK zu Elektro
Leistung Elektro: - Zuleitungskabel von der Elektro-Unterverteilung bis Verbraucher Sanitär
Leistung TGA-Gewerke HSLK: - Ablängen und Auflegen der verlegten Kabel
- Verlegen weiterer Kabel
- Funktionskontrolle und Inbetriebnahme
9. Wartungsarbeiten
Die Wartungsarbeiten der beschriebenen Anlagenteile sind nach VDMA-Richtlinien mit anzubieten.
10. Nebenleistungen
Technische Schnittstellen sind vor Montagebeginn zwischen den beauftragten ausführenden Firmen detailliert abzustimmen. Soweit dies im Zuge der Ausführungsplanung möglich ist, sind die einzelnen Komponenten in die Planung und Leistungsverzeichnisse eingeflossen.
11. Massenmehrungen/Massenminderungen
Der Bauherr ist berechtigt, vor und nach der Beauftragung einzelne Positionen oder gesamte Titel im Leistungsumfang zu mehren bzw. zu mindern, dies berechtigt den Auftragnehmer nicht, dadurch die Einheitspreise zu verändern.
12. Montagepläne
Der Auftragnehmer erhält Ausführungspläne, auf deren Basis die Montagepläne und sämtliche Montagedetails zu erstellen sind. Die Koordination mit den Ausbaugewerken hat vorab zu erfolgen.
Mit der Montage darf erst begonnen werden, wenn die Montagepläne vom Auftraggeber oder dessen Vertreter genehmigt sind.
Die Montageplanung sowie die Teilnahme an den regelmäßigen Baustellenterminen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Eventuelle Änderungen der Montagepläne sind in die Einheitspreisen einzurechnen.
13. Änderungen an der Ausführungsplanung
Die dem Auftragnehmer übergebene Ausführungsplanung ist von den Planungsbüros fachtechnisch koordiniert worden. Die vom Auftragnehmer zu erstellende Werkstattplanung darf die Ausführungsplanung nicht ändern, nur vertiefen. Sollten dennoch geringfügige Änderungen notwendig sein, ist zunächst das Ingenieurbüro über die beabsichtigten Änderungen zu informieren. Die Änderungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn das Ingenieurbüro zugestimmt hat. Änderungen sind farbig kenntlich zu machen. Wenn Werkstattpläne zu Änderungen bei der koordinierten Ausführungsplanung führen sollten, hat der Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
14. Insgemeinkosten
In die Einheitspreise mit einzurechnen sind alle Insgemeinkosten, wie z. B. Fracht und Transport der Materialien und Werkzeuge frei Baustelle. Auslösung, Rücktransport der Restmaterialien, Druckprobeabnahme, Aufmaße, Übergabe etc. einschl. Bedienungsanweisung und Einweisung des Bedienungspersonals.
Alle erforderlichen Prüfberichte, TÜV, Brandschutz etc. sind Bestandteil der Insgemeinkosten.
15. Bemusterung
Der Auftragnehmer hat alle ausgeschriebenen Materialien vor Bestellung dem Bauherrn als Muster vorzulegen und freigeben zu lassen. Dies betrifft insbesondere alle Bauteile, die zu anderen Gewerken zu koordinieren sind, z. B. In Größe und Farbe.
16. Alternative Fabrikate
Die ausgeschriebenen Fabrikate stellen einen Qualitätsstandard dar.
Alternative Fabrikate sind mit der Angebotsabgabe verbindlich zu benennen und zur technischen Prüfung vorzulegen. Nach Vergabe sind keine Fabrikatsänderungen mehr zulässig.
17. Tagelohnarbeiten
Tagelohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung durch den Bauherrn ausgeführt werden.
Die Ausführung ist in Form von Tagesberichten zu dokumentieren und spätestens innerhalb von 5 Werktagen durch den Bauherrn bzw. dessen Vertreter gegenzuzeichnen.
Die Unterschrift der Tagesberichte bestätigt lediglich, dass die aufgeführten Arbeiten ausgeführt sind. Aufwendungen von Material und Zeiteinsatz können in der Rechnung korrigiert werden, wenn z. B. Leistungen auf Tagesberichten in LV-Hauptpositionen enthalten sind.
Werden Mehrleistungen gegenüber dem Auftrag erforderlich, so sind diese durch den Auftragnehmer innerhalb von 5 Werktagen nach bekannt werden in Form von prüffähigen Nachträgen zu erstellen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Beauftragung erfolgen.
Nachträge sind einschl. Kalkulationsnachweis auf der Basis des Hauptauftrages vorzulegen.
18. Preisbindung
Die Preisbindung gilt für die vorgesehene Bauzeit inkl. einer nicht durch den Unternehmer zu verantwortenden Verlängerung der Bauzeit von weiteren 3 Monaten.
19. Dokumentation
Das Betriebspersonal ist in die Anlagenteile einzuweisen. Dafür ist/sind beim AG die einzuweisende/n Person/Personen zu erfragen. Der AN erstellt über die Einweisung ein Protokoll. Die Kosten für die Einweisung sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Vom AN werden zur Endabnahme folgende Bestandsunterlagen übergeben:
1. Revisionspläne
2. Schemata
3. Gerätelisten, Stücklisten
4. Betriebsanweisung und Wartungsvorschriften
5. Prüf- und Messprotokolle
6. Errichterbescheinigung
7. Abnahmeprotokolle TÜV, Feuerwehr, bzgl. Brandschutz Bezirksschornsteinfegermeister
8. Einweisungsprotokolle
Die Bestandsunterlagen sind wie folgt zu übergeben:
- 1-fach auf USB-Stick (gesamte Doku im pdf-, dwg- bzw. dxf-Format)
- 1-fach als Plots normgerecht gefaltet und mit Lochverstärkern und Planverzeichnis im DIN A4-Ordner
- 1-fach Listen, Protokolle, Betriebsanweisungen etc. in DIN A4-Ordnern mit Planverzeichnis
Techn. Leistungsbeschreibung
01 Sanitär
01
Sanitär
01.01 Einrichtungsgegenstände
01.01
Einrichtungsgegenstände
01.02 Erdleitungen
01.02
Erdleitungen
01.03 Bewässerung
01.03
Bewässerung
01.04 Entwässerung Schmutzwasser
01.04
Entwässerung Schmutzwasser
01.05 Dämmung
01.05
Dämmung
01.06 Schalungs- / Mörtelsystem
01.06
Schalungs- / Mörtelsystem
01.07 Elektroanschlüsse
01.07
Elektroanschlüsse
01.08 Tagelohn- / Kernbohrarbeiten
01.08
Tagelohn- / Kernbohrarbeiten
01.09 Allgem. Baunebenleistungen
01.09
Allgem. Baunebenleistungen
01.10 Wartungsarbeiten
01.10
Wartungsarbeiten