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04 Photovoltaikanlagen
04
Photovoltaikanlagen
Allgemeine Vorbemerkungen - ELT Allgemeine Vorbemerkungen - ELT
Die allgemeinen Vorbemerkungen sind Bestandteil des
Leistungsverzeichnisses.
1. Beschreibung des Bauvorhabens
Neubau Lager- und Logistikhalle mit Büroräumen.
2. Umfang der vom Auftragnehmer vorzusehenden Arbeiten
Der Auftragnehmer hat alle Arbeiten durchzuführen, die
für den sicheren und funktionstüchtigen Betrieb der
elektrischen Anlage notwendig sind.
Jedes Gewerk hat für seine durchgeführten Arbeiten die
tägliche Reinigung durchzuführen.
Jeder Unternehmer hat für die Schuttbeseitigung selbst
zu sorgen!
Sollten während der Ausführung Punkte auftauchen die
bis dahin nicht erfasst und beschrieben waren (Planung
und LV), so sind diese unverzüglich der Bauleitung
mitzuteilen!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Leistungen in
enger Koordination mit der Bauleitung und den anderen
Gewerken auszuführen.
3. Angebotsfabrikate
Der Bieter ist verpflichtet, die
Ausschreibungsunterlagen vollständig auszufüllen,
insbesondere sind technische Daten, Maße, Fabrikate und
Typen unbedingt anzugeben. Unvollständig abgegebene
Ausschreibungsunterlagen können zum Ausschluss aus dem
Wettbewerb führen.
4. Bemusterung
Dem Angebot sind entsprechend den Leistungspositionen
Katalogbemusterungen beizufügen.
5. Genehmigung der einzubauenden Geräte
Vor dem Einbau muss der Auftrahnehmer (AN) dem
Auftraggeber (AG) Werkszeichnungen, Katalogauszüge,
Technische Daten und Unterlagen mit Beschreibung für
die zum Einbau kommenden Teile vorlegen.
6. Materialien, Baustoffe
Bei der Baumaßnahme dürfen folgende Materialien nicht
verwendet werden:
- asbesthaltige + wollastonithaltige Baustoffe
- Baustoffe, die vollhalogenerierte oder
teilhalogenierte Flurkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW,
CFC, HFA, FCK) enthalten oder unter Verwendung dieser
Stoffe hergestellt wurden, insbesondere
Schaumdämmplatten und Ortschäume.
- Bauteile aus Tropenhölzern, es sei den, die Herkunft
der Hölzer aus geordneten Plantagen- oder
Forstwirtschaft wird eindeutig nachgewiesen.
Kleinbauteile im Gebäudeinnenbereich
Es sind umweltverträgliche, lösungsmittelarme
Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie
Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für
"schadstoffarme Lacke" zu verwenden.
Bei widerrechtlichem Einbau dieser Baustoffe sind diese
auf Kosten des AN zu beseitigen und durch in den
Vertragsunterlagen beschriebene Produkte zu ersetzen.
Kosten für mögliche Folgeleistungen sind ebenfalls vom
Auftragnehmer zu tragen.
7. Revisions- und Bestandsunterlagen
Bestands- und Revisionspläne werden als besondere
Leistungen in einer separaten Position vergütet. Der
notwendige Umfang und Genauigkeitsgrad der
Bestandsunterlagen muss einen sachgemäßen sicheren
Betrieb der Anlage gewährleisten.
Die zeichnerische Darstellung soll farbig erfolgen.
Sinnbilder sind nach den DIN Vorschriften zu verwenden.
Allgemeine Vorbemerkungen - ELT
Allgemeine technische Vorbemerkungen Allgemeine technische Vorbemerkungen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vorbemerkungen gelten:
- Die Technischen Vorbemerkungen (T.V.) des
Leistungsverzeichnisses.
- Die einschlägigen DIN- und VDE-Vorschriften in
jeweils neuester Fassung sowie die
Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirmen für die
zu liefernden und zu verarbeitenden Stoffe und deren
Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen.
- Die Baustellenordnung.
- Die Bauauflagen.
- Die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
- Die Vorschriften der Feuerwehr und der
Brandschutzbehörde.
- Fernsprechordnung der Deutschen Telekom.
- Die technischen Anschluss- und Ausführungsbedingungen
des zuständigen Elektroversorgungsunternehmens.
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden,
baurechtliche Bestimmungen
- MLAR in der neusten Fassung
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Material mit
Zulassungsnummer des FTZ, VDE-Zeichen, VdS verwendet
werden dürfen.
Während der gesamten Maßnahme ist ein Bautagebuch zu
führen. Das Bautagebuch ist wöchentlich der Bauleitung
ohne Aufforderung vorzulegen. Alle Stundenlohnarbeiten
sind ebenfalls im Bautagebuch festzuhalten!
- Es dürfen nur einwandfreie, gemäß den
VDE-Vorschriften hergestellten Materialien verwendet
werden. Es muss sich hierbei um erstklassige
Markenartikel handeln. Die verwendeten Materialien
müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen und
modern gestaltet sein.
- Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter
möglichster Schonung des Bauwerks auszuführen. Bei der
Montage ist darauf zu achten, dass Kamine und
Luftschächte nicht beschädigt werden. Die Herstellung
notwendiger Wand-, Decken und Fußbodenaussparungen etc.
in Fertigteilen sind hochbauseitig auszuführen und der
Rohbaufirma anzugeben.
- Die Anordnung der zu installierenden Komponenten wird
in Zeichnungen bzw. in der Baubeschreibung festgelegt.
- Alle verwendeten Materialien müssen den technischen
Güte- und DIN-/VDE-Vorschriften entsprechen,
erstklassig und fehlerfrei sein.
- Bei zweischaligen Gipsplattenwänden müssen im
Einvernehmen mit dem Trockenbauer Leitungen zwischen
den Schalen nach Fertigstellung der ersten Wandschale
verlegt werden. Dosen können später eingebaut werden.
Auf die DIN 4108 und DIN 4109 -Schallschutz im Hochbau-
wird besonders hingewiesen.
- Für die Leistung aller Arbeiten ist der Auftragnehmer
verpflichtet, auf der Baustelle einen bevollmächtigten
Vertreter zu stellen und zur Verfügung des
Auftraggebers bzw. seiner Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen zu halten. Dieser Vertreter muss
u. a. berechtigt sein, die verantwortliche (Fach-)
Bauleitung zu übernehmen, selbständig Weisungen in
Empfang zu nehmen und Anordnungen in Bezug auf die
Ausführung und Preisvereinbarungen zu treffen.
Weiterhin hat der bauleitende Monteur an allen
Planungs- und Koordinationsbesprechungen,
Baubesprechungen sowie Besprechungen mit Behörden,
Ämtern, Versorgungsunternehmen teilzunehmen bzw. solche
Besprechungen im Rahmen seiner Ausführungsleistungen
selbstverantwortlich zu führen und zu protokollieren.
Abnahmen, Einweisungen und Probebetrieb eingeschlossen.
Diese Zeit ist mit in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
- Die ausführende Firma erhält alle erforderlichen
Projekt-Zeichnungen in einfacher Ausfertigung. Darüber
hinaus benötigte Pausen werden dem Unternehmer auf
seine Kosten zur Verfügung gestellt. Originale werden
nicht überlassen. Des weiteren stehen Planunterlagen
auf Datenträger in DWG- bzw. DXF-Format zur Verfügung.
- Auf der Basis dieser ihm überlassenen Unterlagen hat
der Auftragnehmer zu seinen Lasten in pausfähiger
Ausführung anzufertigen:
- Werkstatt-/Montagezeichnungen aller
Installationspläne
- Schalt- und Verteileranlagen nach DIN
- Stromlaufpläne für alle Schalt- und Steueranlagen
3-polig
- Berechnungsunterlagen für alle Versorgungseinrichtung
und Leitungswege
- Beleuchtungsberechnung
Diese Unterlagen sind in prüffähiger Ausführung in
3-facher Ausfertigung, mit 2-wöchigem Vorlauf
einzureichen und werden vom Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragten zur Ausführung freigegeben.
Sämtliche überlassenen Unterlagen dürfen ohne
Genehmigung nicht vervielfältigt bzw. veröffentlicht
werden.
Alle Einheitspreise verstehen sich für komplette
Leistungen einschl. Lieferung der Werkstoffe
(lt.Leistungsbeschreibung) und sämtlicher
Nebenleistungen wie Herstellen von Schlitzen und
Durchbrüchen, Ausfräsungen für Dosen in Beton,
Mauerwerk und Gips; Verschnitt; Säubern
und Entölen von Klebestellen an Betonflächen bei
Stegleitungen und Abstandschellen; nichtrostende
Befestigungsmittel; diebstahlsichere Lagerung;
Versicherungen; Vorkehrungen zum Schutz von Sichtbeton,
Sichtmauerwerk, Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und
Leistungen der anderen Unternehmer; Schutz- und
Arbeitsgeräte; Maßnahmen, die notwendig sind, um die
festgelegten Termine einzuhalten; zeitlich getrennte
Ausführung der Arbeiten; betriebsfertige Montage der
gesamten Installation; ausreichend groß bemessene
Schutzrohre; Bezeichnung der Einbauelemente und
Sicherungen; Reinigungsarbeiten; Aufwendungen bei
Verlegung der Installation in die geschalten und soweit
erforderlich bewehrten Decken und Wänden vor dem
Betonieren.
Sofern andere Geräte oder Systeme anderer Hersteller
angeboten werden, obliegt es dem Anbieter, im Einzelnen
die genaue Übereinstimmung mit den spezifizierten
Eigenschaften der genannten Geräte schriftlich
darzustellen sowie die funktionale Integration in das
Gesamtsystem zu garantieren.
Die entgültige Entscheidung über die Gleichwertigkeit
behält sich der Auftraggeber bzw. Fachplaner vor.
Die angebotenen Geräte oder Systeme sind vor der
Installation dem Bauherrn zur Bemusterung vorzustellen.
Die entgültige Entscheidung über die Installation
behält sich der Auftraggeber vor.
Alle angebotenen Positionen sind zu liefern, montieren
und betriebsfertig anzuschließen. Die Kosten hierfür
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
- Lagermöglichkeiten: Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Lagermöglichkeiten von Baustoffen
und Geräten auf der Baustelle sehr begrenzt sind.
Notwendige Lagerung von Baustoffen und Geräten ist
rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Bei
Zuwiderhandlung ist die Bauleitung berechtigt,
Materialien/Geräte zu Lasten des AN umsetzen bzw.
abfahren zu lassen. Etwa darüberhinaus erforderliche
Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu
beschaffen. Die Kosten sind durch die Vertragspreise
abgegolten.
Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Abfälle,
Bauschutt, Verpackungsmaterialien und dergleichen,
werden dessen Eigentum und sind zubeseitigen.
Die Einheitspreise beinhalten auch die Kosten für die
Entsorgung des anfallenden Schuttmaterials (Transport
und Kippgebühr) sofern in den jeweiligen Positionen
keine abweichenden Festlegungen getroffen sind.
Die Baustelle ist für die Dauer der Arbeiten sauber zu
halten. Regelmäßige Reinigungen sind in den EP
einzurechnen.
Baustelleneinrichtung:
- Mitbenutzung von Flächen und Räumen:
Es ist grundsätzlich nicht zulässig Bautüren im Gebäude
ohne Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung
einzubauen. Notwendige Aufenthalts- und Lagerräume zur
Durchführung der Leistung des AN sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren, soweit keine
gesonderten Positionen für die Baustelleneinrichtung
ausgewiesen sind.
- Winterbauvorkehrungen:
Der AG wird keine Winterbauvorkehrungen vornehmen.
- Auf-, Abbau, Vorhaltung Gerüste: Auf-, Um- und Abbau
sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste für
Leistungen des AN gemäss VOB, neueste Fassung.
- Zur Installation seiner Leistungen sind durch den AN
entsprechende Gerüste oder Hubsteiger vorzusehen,
durch den AG werden keine Gerüste gestellt. Die Kosten
hierfür sind in die EP einzurechnen.
Alle angebotene Positionen sind zu liefern, montieren
und betriebsfertig anzuschließen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Allgemeine technische Vorbemerkungen
04.01 Hauptleitungen PV
04.01
Hauptleitungen PV
04.02 Hauptverteilung PV
04.02
Hauptverteilung PV
04.03 Installationssysteme PV
04.03
Installationssysteme PV
04.04 PV Anlage
04.04
PV Anlage