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01 Gerüstarbeiten
01
Gerüstarbeiten
ZTV Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind.
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbau- richtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech- nischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ
hochwertigere Ausführung zu realisieren.
In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine Zulassung, allgemeines Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen. Dies gilt auch für Sonderkonstruktionen und Anpassungsarbeiten.
Transporte zur Einbaustelle sowie Auf- und Abladen, Gestellung aller Werkzeuge, Hilfsmittel etc. sind in die EPs einzurechnen. Ebenso sind die vollständige technische Bearbeitung, statische Berechnungen für Sonderkonstruktionen, Überbauungen / Unterfangungen / Abfangungen etc. einschl. aller eventuell erforderlichen Prüfgebühren mit einzukalkulieren.
Statische Nachweise für Systemgerüste sind auf Verlangen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten hat sich der AN generell über die Lage vorhandener Unterputz-Installationen oder sonstige Bohrbeschränkungen zu informieren.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein.
Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren.
Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen.
Die fachliche Eignung des eingesetzten Personals ist nachzuweisen.
Besondere Hinweise
Die Kennzeichnung der Gerüste mit der Bezeichnung der Firma einschl. Telefonnummern sowie des flächenbezogenen Nutzgewichtes ist unverzichtbar. Die Kennzeichnung nach DIN wird dadurch nicht ersetzt.
Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächten ist als Nebenleistung mit den Einheitspreisen abgegolten. Gleiches gilt für alle eventuell durch den Achsabstand erforderlichen Längsaussteifungen oder Längsverbindungen sowie benötigten Gerüstverbände bzw. Aussteifungen, die zur fachgerechten
Verankerung des Gerüstes erforderlich sind.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen des Gerüstes freizuhalten. Die Sicherheit des Personenverkehrs ist immer zu gewährleisten.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern, Metallgerüste gegen statische Aufladung zu erden.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächern, Dachterrassen, Flachdächer etc. erstellt, hat der Bieter dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu informieren.
ZTV Gerüstarbeiten
01.01 Treppentürme und Podeste
01.01
Treppentürme und Podeste
01.02 Bedarfspositionen
01.02
Bedarfspositionen
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten