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Allgemein:
Das Bauvorhaben wird nach DGNB, Neubau Hotelgebäude
Version 2018, bewertet.
Um im Bedarfsfall ein Gütesiegel zu erreichen, werden
neben anderen die nachstehenden Anforderungen an die
eingesetzten Baustoffe gestellt. Unten genannte
Produkte stellt zur Vereinfachung eine grobe Übersicht
da. Die beigefügte Kriterienmatrix der DGNB
muss beachtet werden. Hier müssen alle Bauprodukte die
Qualitätsstufe 4 erfüllen (siehe zusätz-liche
Leseanleitung zur Kriterienmatrix).
Der Anbieter muss bei seiner Angebotsabgabe eine
Produktauswahl mit möglichst gerin-gen Risiken für die
lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung
von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei
Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung
der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für
die späteren Nutzer sowie Grund-wasser,
Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren. Falls
der Bieter für einzelne Spezialprodukte die Einhaltung
der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, so
hat er gemäß seiner Hinweispflicht darauf aufmerksam zu
machen.
Alle vom Auftragnehmer geplanten Produkte und Baustoffe
sind vor der Verwendung in vorgefertigte Positivlisten
des DGNB Auditors einzutragen und von diesem vor der
Verwendung freizugeben. Hierzu werden auch die
Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter
und eventuelle Zertifikate eingereicht.
Als Nachweis sind nach Beauftragung technische
Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter (ver-fügbar für
Zubereitung wie Lacke, Kleber, Dichtstoffe, etc.)
und/oder rechtsgültige Herstellererklärungen zu
Inhaltsstoffen, Werkstoffen und Flammschutzmitteln
sowie
ggf. Konfor-mitätsbescheinigungen vorzulegen.
Sofern die Verwendung der unten aufgeführten
Materialien durch das jeweilige Leistungsverzeichnis
gefordert wird, sind folgende zusätzliche Anforderungen
verpflichtend zu erfüllen.
Allgemein:
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre
Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu
stellen.
Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu
dokumentieren sind insbesondere
folgende Kriterien:
1 Lärmvermeidung
- Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der
Baustelle einzusetzen.
- Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie
möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu
betreiben.
- Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind
geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür
hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben.
- Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra
gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen.
2 Staubvermeidung
- Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen
zu vermeiden, wie z.B. Befeuchten von Fahrflächen,
Baustraßen etc.
- Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit
einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle
zugelassen.
- Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der
Entstehungsstelle sofort abzusaugen.
- Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den
extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen.
- Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben
zu warten und zu reinigen.
- Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus
dem Fenster ist verboten.
- Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten
räumlich durch Folientüren o.ä. zu be-grenzen.
3 Bodenschutz
- Der Bodenschutz ist im Hinblick auf
Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien,
Farben und weitere Belastungen einzuhalten.
- Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen
kontaminiert wird.
- Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten,
sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen.
- Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende
Stoffe in den Untergrund gelangen.
- Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere
Parken von Baumaschinen und Fahr-zeugen auf dem
unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche
Sicherungs- und Auf-fangmaßnahmen ist untersagt.
- Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch
und während des Betriebes täglich durch eine
Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf
Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und
Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind
zusätzliche
Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen
zu treffen.
- Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz
kommen, die zuvor nicht im Bereich kon-taminierter
Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann
zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum
Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer
Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen
Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe)
sind.
- Die Bodenflächen von während der Bauphase
eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig
befestigt werden.
- Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit
Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung
notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf
wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das
Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustel-len. Eine
Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich
zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen
erlaubt.
- Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der
Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der
dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen
zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist
in größtmöglicher Entfernung zur
Baumaßnah-me/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu
wählen.
- Unter stationären Verbrennungsmotoren und
Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen.
Öl oder Abfallauffangvorrichtungen
sind zu überdachen.
- Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von
ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende
Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig
in ausreichender Menge bereit zu halten.
- Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung
des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so
muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung
erfolgen.
Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen
1 Bodenbeschichtungsarbeiten
1
Bodenbeschichtungsarbeiten
1. 1 Tiefgaragen 2.UG - System OS8 und 1.UG -
System OS 11-A
1. 1
Tiefgaragen 2.UG - System OS8 und 1.UG -
System OS 11-A
1. 2 Bodenbeschichtung 2. UG
1. 2
Bodenbeschichtung 2. UG
1. 3 Bodenbeschichtung 1. UG + DG
1. 3
Bodenbeschichtung 1. UG + DG
1. 4 Bodenbeschichtung Treppenhaus
1. 4
Bodenbeschichtung Treppenhaus