Einbauteile SZ
Neubau Helene-Lange-Gymnasium Fürth
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
ATV ALLGEMEINE TECHNISCHE ANGABEN ZUR BAUSTELLE (DIN 18299) ATV ALLGEMEINE TECHNISCHE ANGABEN ZUR BAUSTELLE (DIN 18299) 1. Vorbemerkungen 1.1 Allgemeine Baubeschreibung 1.1.1 Allgemeine Baubeschreibung/ Örtliche Verhältnisse Bauvorhaben Helene-Lange-Gymnasium Neubau inkl. Abbruch von Bestandsgebäuden und Umbau im denkmalgeschützten Altbau Bauherr Stadt Fürth Gebäudewirtschaft Hirschenstraße 2, 90762 Fürth Lage der Baustelle Helene Lange Gymnasium Tannenstraße 19, 90762 Fürth (siehe Übersichtsplan) 1.1.2 Angaben zum Grundstück Das innerstädtische Baugrundstück liegt in einem Schulzentrumsareal zwischen Sigmund-Nathan-Straße und Otto-Seeling-Promenade. In diesem Schulzentrum befinden sich die Leopold-Ullstein-Realschule, die Grundschule Maistraße und die Otto-Seeling-Mittelschule, sowie das Helene-Lange-Gymnasium. Das Gymnasium ist in zwei Gebäudekomplexen untergebracht – dem 70ger-Jahre-Ensemble östlich der Tannenstraße und dem historischen Altbau westlich der Tannenstraße. Im Osten, Süden und Westen ist das Schulzentrum umgeben von mehrgeschossiger überwiegend historistischer Block-Rand-Wohnbebauung. Im Norden schließt sich der weitläufige Fürther Stadtpark mit dem Wiesengrund an. Das Schulzentrum Tannenplatz beherbergt insgesamt ca. 2.900 Schüler, Lehrer und schulische Mitarbeiter. Einrichtungen des HLG werden teilweise auch von den anderen Schulen genutzt (z. B. Schulhof, Mensa). Gebäudedaten Abmessungen 2.BA Schulgebäude HLG: Breite x Länge 40m x 51,75m Höhe 28,30m (EG bis 5.OG) 1.1.3 Anfahrt / Baustellenzufahrten Verkehrserschließung BA 2 (DIN 18299, 0.1.1) Die BE-Fläche befindet sich nördlich der Baustelle im Bereich des Baufeldes an der Otto-Seeling-Promenade, sowie zu kleinen Teilen an der Jakobinenstraße, der Siegmund-Natham-Straße und im Bereich des vorgesehenen Kranstandortes an der Otto-Seeling-Promenade. Die Lage der BE Fläche BA 2 ist den beiliegenden Baustelleneinrichtungsplänen zu entnehmen. Die Zufahrt zur Baustelle des BA 2 erfolgt im Norden über die Zufahrt an der Otto-Seeling-Promenade. Eine Baustraße befindet sich entlang der Jakobinenstraße. Eine Rangierstelle ist im Bereich der Einmündung der Jakobinenstraße in die Otto-Seeling-Promenade vorgesehen. Die Entladezonen 1 und 2 müssen rückwärts angefahren werden, eine weitere Wendemöglichkeit besteht nicht. Die Entladezone 1 muß bei Belegung von Entladezone 2 auch wieder rückwärts rangierend verlassen werden. Auf den Verkehr von Schülern Eltern und Lehrern von und zur Schule in den jeweils angrenzenden Straßen Otto-Seeling-Promenade, Sigmund-Nathan-Straße und der Jakobinenstraße, sowie auch an der Tannenstraße, insbesondere mit einem hohen Fahrradfahrerverkehr, ist besondere Rücksicht zu nehmen. Hier sind die Vorgaben des vom Auftraggeber beauftragten Sigeko einzuhalten, diesbezüglichen Weisungen der Bauleitung ÖBÜ (Örtliche Bau-Überwachung) ist Folge zu leisten. Für die Sicherung an Zu- und Ausfahrten über öffentliche Flächen gelten die Straßenverkehrsordnung (StVO), die UVV Bauarbeiten und die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Die Baustellenzufahrt, sowie die angrenzenden Fahrbahnen auf der Nord-, Ost- und Südseite der Gebäude dienen während der gesamten Bauzeit als Feuerwehrzufahrt. Die Feuerwehrzufahrten sind dauerhaft frei zu halten. Sauberhaltung der Baustelle Der Auftragnehmer darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung unverzüglich, je nach Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Lager und Arbeitsplätze sind in ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Vom Auftragnehmer genutzte befestigte Straßen sind in regelmäßigen Abständen mit Hilfe einer Kehrmaschine zu reinigen und festgefahrenes Material ist maschinell (Radlader) oder ggf. händisch zu lösen (Nebenleistung). Unbefestigte Baustraßen sind auf Anweisung des Auftraggebers bzw. der ÖBÜ zu bewässern (z.B. Sprühwagen usw.) gemäß gesonderter Position. 1.1.3.1 Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen: Wenn öffentliche Verkehrsflächen vom AN für eigene Baustellenzwecke genutzt werden, darf das erst erfolgen, wenn die erforderliche Sondernutzungsgenehmigung und verkehrsrechtliche Genehmigung mit Beschilderungsplan vorliegen. Dies erfolgt in Eigenregie des AN und erhält keine gesonderte Vergütung. Für die von AN Baulogistik vorbereiteten Flächen ist den Anweisungen des AN Baulogistik Folge zu leisten. 1.1.4 Besondere Belastungen aus betrieblichen Bedingungen (DIN 18299, 0.1.2) Während der Neubau- und Umbaumaßnahmen befinden sich die benachbarten Schulräume und Bauteile im laufenden Betrieb. Auf den Schulbetrieb mit dessen spezifischen Anforderungen muss daher besondere Rücksicht genommen werden. Im nord-östlichen Bereich der BE-Fläche an der Jakobinenstraße befindet sich eine Containeranlage für die ersatzweisen Umkleiden der Schüler und Lehrer für die Sporthalle. Diese bleibt während der gesamten Bauzeit des 2. und 3.BA bestehen. Die Nutzungsbereiche, Zugänge und Fluchtwege müssen während der gesamten Baumaßnahmen uneingeschränkt zugänglich sein. Besonders lärmintensive Arbeiten sind möglichst außerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach der Hauptunterrichtszeit ab 17:30 nachmittags sowie in den Ferienzeiten nach Absprache mit der Bauleitung AG (ÖBÜ) auszuführen. Die Öffnungszeiten der Schule sind i.d.R.: Montag bis Freitags von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Während der Prüfungszeiten sind lärmintensive Arbeiten auszusetzen (ca. 15-20 Tage Zeitraum Mai-Juli). Schall - Immissionschutz Gemäß 'Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm' wird festgelegt, dass für den Immissionsschutz der angrenzenden Bebauung die Werte für Gebiete, in denen sich vorwiegend Wohnungen liegen, anzusetzen sind. Die einzuhaltenden Grenzwerte sind demnach: tagsüber 55 dB(A) nachts 40 dB(A) (20:00 - 7:00 Uhr) Alle erschütterungsbedingten und lärmintensiven Arbeiten sind in Absprache mit der Bauleitung auszuführen. Es sind ausschließlich Baumaschinen mit dem Umweltzeichen UZ53 (Blauer Engel) einzusetzen. Für die Bedienung und den Betrieb der Geräte sind alle hierbei geltenden Richtlinien und Vorschriften zu beachten. Die aktuelle Liste ist erhältlich beim: Umweltbundesamt, Fachgebiet II 5.3, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin 1.1.5 Baubeschreibung (DIN 18299 01.03) Angaben zur Baumaßnahme Das Bauprogramm der Gesamtbaumaßnahme umfasst den Neubau der Schule mit Tiefgarage und einer 6-fach Sporthalle mit Abbruch des 70-er-Jahre "Neubaus" und der bestehenden 3-fach Sporthalle, sowie Instandsetzungen, Modernisierungen und Umbaumaßnahmen am denkmalgeschützten Altbau für das Helene-Lange-Gymnasiums in Fürth. Das Helene-Lange-Gymnasium (HLG) ist das größte Gymnasium in Fürth und eines der größten Gymnasien in Bayern. Es wurde 1907 als Mädchenlyzeum gegründet und wird derzeit von ca. 1.200 Schülerinnen und Schülern besucht. Das HLG umfasst ein naturwissenschaftlich-technologisches (NTG), ein wirtschafts- und sozialwissenschaftliches (WSG-S) und ein sprachliches Gymnasium (SG). Der Gebäudezustand und räumliche Situation am Helene-Lange-Gymnasium in Fürth, Tannenstraße 19 / 20 machen umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig. Vorgesehen ist ein Raumbedarf für ein Gymnasium G9 mit ca.1200 Schülerinnen und Schüler, sowie eine neue Sporthalle für das Schulzentrum. Da die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs stattfinden, werden sie in mehreren Bauabschnitten umgesetzt: - Vorabmaßnahme: Teilabbruch Bestandsgebäude UFO auf 70-er Jahre Bestandsgebäude (erfolgt) - 1.BA Erstellung der neuen Sporthalle an der Ostseite des Grundstücks (im Bau) - Abbruch der bestehenden 3-fach Sporthalle - 2.BA Neubau des ersten Teils des Schulneubaus - Abbruch 70-er Jahre "Neubau" - 3.BA Neubau des zweiten Teils des Schulneubaus - Erstellung der Freianlagen auf dem Schulgrundstück - 4.BA Umstrukturierung des denkmalgeschützen Altbaus an der Tannenstraße mit Einbau  eines neuen Aufzugs im Gebäude Bauabschnittspläne sind in der Anlage beigefügt. Neubau BA2 Bauabschnitt auf der Nord/Ostseite des Grundstücks. Neubau Schulgebäude 1. Teil mit Technikkeller und weiteren 5 Geschossen (UG bis 4.OG) Die einzelnen Gebäudeteile weisen durch die Ausbildung von Innenhöfen und Zwischenzonen jeweils eigene Zentren auf, wie den Pausenhof, die Aula/Innenhof über der Aula, Mensahof und den Lehrerhof. Die einzelnen Bereiche sind durch einen Hauptflur miteinander verbunden. Im Neubau BA 2 sind ein Haupttreppenhaus, sowie ein Fluchttreppenhaus vorgesehen. Im Erdgeschoß sind Sondernutzungen wie Pausenhalle, Mehrzweckraum, Musikräume, Bibliothek, Mensa, Verwaltungs- und Lehrerbereiche untergebracht. In den oberen Stockwerken sind die jeweiligen Klassenzimmer und Lernbereiche mit "Marktplätzen" angeordnet. Um die auf dem Grundstück knapp vorhandene Pausenfläche zu erweitern, ist ein zusätzlicher Pausenbereich auf dem Dach über 2.OG des 3.BA vorgesehen. 1.1.6 Bauliche Anlagen, Bauwerk, Bei dem vorerst bestehen bleibenden Gebäudeteil des Bauteils 70er Jahre Bestandsbaus 3. BA handelt es sich um einen Massivbau mit Stahlbetondecken und Wänden. Neubau Sporthalle als 1.BA  Bauabschnitt auf der Süd/Ostseite des Grundstücks: 6-fach Sporthalle aus zwei übereinander liegenden Hallenebenen und einem übergeordneten Technikkeller. Der Neubau ist um ein Geschoß eingegraben. (Ausführung Tribüne erfolgt in BA3) Die Neubauten der Schulgebäude 2. BA und 3.BA werden in Skelettbauweise mit tragenden Stahlbetonstützen sowie Stahlbetondecken und aussteifenden Stahlbetonwänden, sowie tragenden Brüstungen erstellt. Die Fassaden 2.BA und 3.BA  werden im EG als großformatige, raumhohe und durchlaufende PR-Fassaden ausgebildet. Die Fassaden der Obergeschosse werden als PR-Fassaden und als vorgehängte Klinkerfassaden ausgeführt. Die PR-Fassadenelemente werden als Holz-/Aluminium-Konstruktionen ausgeführt. Die Sonnenschutzanlagen (Lamellenraffstore) liegen verdeckt hinter der hinterlüfteten Fassade. Die Fassaden der Innenhöfe erhalten in den Bereichen der Flure Bandfassaden. Die Fassade der Sporthalle erhält im oberen Bereich eine hinterlüftete Bekleidung aus Faserzementplatten, im unteren Geschoß ebenfalls eine hinterlüftete Bekleidung mit Klinker, sowie Fensterbänder aus einer PR-Fassade in der oberen und der unteren Sporthalle. Die Sporthalle erhält zudem eine außenliegende Begrünung an vorgelagerter Rankkonstruktion mit Stahlnetz. Der Ausbau erfolgt hauptsächlich mit Leichtbauwänden, sowie Abhangdecken aus Gipskarton. Im gesamten Gebäude kommt es, bedingt durch die Nutzung, zu einer hohen Dichte an Haustechnikinstallationen. 1.1.7 Bauablauf mit Interimsmaßnahmen Die Hauptbaumaßnahme erfolgt in drei Bauabschnitten mit jeweils dazwischen liegenden Abbrucharbeiten inkl. Schadstoffen (z.B. Asbest) des Bestands. In der ersten Bauphase wurde der Neubau der Sporthalle inkl. zugehöriger Fassadenbegrünung erstellt. Nach Inbetriebnahme der neuen Sporthalle kann der Abbruch der bisherigen Sporthalle erfolgen. Nach der Erstellung des Neubaus 2.BA und Inbetriebnahme, erfolgt der Abbruch des Bestands "70er Jahre Bau". Als 3. BA erfolgt der Neubau des letzten Teils des Schulneubaus mit den Nebenräumen der Sporthalle sowie mit den zugehörigen Freiflächenanlagen (Pausenfläche). Während der verschiedenen Teilabbruchmaßnahmen sind teilweise provisorische Hüllflächen bzw. temporäres Verschließen von Fassaden erforderlich (Ausführung durch die jeweiligen AN Abbruch), die später wieder rückgebaut werden. - Interimsmaßnahmen zum 1. BA (Maßnahmen zum 1.BA sind bereits erfolgt) Schutzmaßnahmen der Westfassade des hergestellten Sporthallenneubaus (erfolgt) Provisorischer Rettungsweg an der Südfassade (erfolgt) Umkleide und Sanitärcontainer zur Sporthallennutzung (erfolgt) Fluchttreppen (Gerüsttreppen) und bauliche Maßnahmen am Bestand zur Sicherstellung der Fluchtwege - Interimsmaßnahmen nach Abbruch der alten Sporthalle zum 2. BA Schutzmaßnahmen der freigelegten Ostwand des 70-er Jahre-Baus Schutzmaßnahmen der Südfassade des 2. BA (Anschlußbereich 3.BA) Einbau eines provisorischen Mensabereichs mit Speisenausgabe in der Aula des 2.BA Provisorischer Hauptzugang an der Jakobinenstraße Bei Erfordernis eventuell Aufstockung der Umkleidecontainern als Räumlichkeiten für die Ganztagsschule Im historischen Bestandsbau des Gymnasiums 4.BA an der Tannenstraße werden verschiedene Brandschutzeinrichtungen ergänzt, sowie ein innenliegender Aufzug eingebaut und bestehende Kellerbereiche für eine zentrale Pelletheizung umgebaut 1.1.8 Technische Ausrüstung Baubeschreibung HLSK/ ELT Photovoltaik Auf den Dächern der Sporthalle über 2.OG des 1.BA, sowie über 4. OG des 2.BA und über 3.OG des 3.BA werden Photovoltaikanlagen angeordnet. Die Flachdächer erhalten Dachbegrünungen zur Verbesserung des Mikroklimas und zur verzögerten Ableitung des Regenwassers Retentionsdächer. 1.1.9 Baugrubenverbau BA 2: Die Sicherung der Geländesprünge erfolgt mit verankerten Trägerbohlwand-Verbauten. Im Bereich der geplanten Eisspeicher erfolgt die Abfangung des Geländesprunges zum direkt angrenzenden Bestandsgebäudes mit einer freistehenden tangierenden Bohrpfahlwand im Vor-der-Wand-Verfahren (VdW-Verfahren). Die Baugrube des Neubaus wird einseitig zur Otto-Seeling-Promenade mit einer Trägerbohlwand gesichert, die Ost- und Westseite und Südseite werden geböscht. 1.1.10 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen (DIN 18299, 0.1.5) Verkehrswege und Fluchtwege sowie Feuerwehranfahrtsbereiche sind unbedingt freizuhalten. (Wege sind durch Bauzäune abgetrennt) 1.2.1 Baustrom/ Bauwasser/ Beleuchtung Lage, Art, Anschluss und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser (DIN 18299, 0.1.7) Bauwasser/ Baustrom: Die jeweiligen Anschlussstellen für Bauwasser und Baustrom der einzelnen Bauabschnitte BA1, BA2 und BA3 sowie der Abbruchphasen dazwischen, und der Containeranlage auf der Sportwiese, befinden sich jeweils im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche und sind im Baustelleneinrichtungsplan markiert. Die Einrichtung der Entnahmestellen mit Zähler erfolgt bauseits durch den AN Baulogistik. Baustrom BA2: Entnahmestelle für AN auf der BE-Fläche süd-östlich am Neubau BA2  (am Trafogebäude BA1) und nord-westlich dem Neubau BA2 neben dem dort vorgesehenen Kranstandort. (Siehe auch Baustelleneinrichtungsplan in der Anlage) Bauwasser + Abwasser BA2: Entnahmestellen für AN auf der BE-Fläche nord-östlich neben Neubau BA2 neben den temporären Umkleidecontainern. Evtl. anfallendes Abwasser kann in temporäre Abwasserschächte für den BA2 eingeleitet werden. Diese befinden sich auf der BE-Fläche BA2 1x neben den temporären Umkleidecontainern der Schule und am nördlichen Ende der BE-Fläche. (Siehe auch Baustelleneinrichtungsplan in der Anlage) Die Herstellung der Bauwasser- und Baustromleitungen von den Anschlussstellen (AN Baulogistik) nach den Rohbauarbeiten, erfolgt bis zum Einsatzort mit unternehmereigenen Versorgungsleitungen, sowie die ordnungsgemäße Ableitung von Abwasser ist Sache des AN und ist in die jeweilige EP einzurechnen. Der Auf- und Abbau darf nur mit Zustimmung der Bauleitung AG (ÖBÜ) erfolgen. Auf- und Abbau sowie Vorhaltung und Wartung ist Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Bauwasser darf nicht unkontrolliert entweichen. Abwasser ist ordnungsgemäß in die Abwasseranschlussstelle einzuleiten. Baustrom: die einschlägigen VDE-Vorschriften und technischen Anschlussbedingungen des Stromversorgers sind einzuhalten. Sanitäre Anlagen werden bauseits durch AN Baulogistik für die gesamte Baustelle BA1, BA2 und BA3 in der Containeranlage Sportwiese gestellt. Kosten Die Kosten des Bauwasser-/Baustromverbrauchs werden vom AG übernommen. Baustellenbeleuchtung Die Baustellenbeleuchtung als Sicherheitsbeleuchtung im Außenbereich der BE-Flächen wird von AN Baustelleneinrichtung gestellt. Verkehrswege im Innenbereich (Treppenhaus, Hauptflure) sind vom AN Rohbau bzw. AN Abbruch selbst zu erstellen. Für die Ausbaugewerke werden die Verkehrswege durch AN ELT beleuchtet. Die Baustellenbeleuchtung im Neubau für die Belange der AN ist von jedem AN für seinen Leistungsbereich selbst zu erstellen: Für eventuell notwendige Beleuchtung und die dazugehörigen Zuleitungen in den einzelnen Räumen ist vom jeweiligen AN selbst zu sorgen. Die Arbeitsbeleuchtung hat jeder Auftragnehmer für sein Gewerk selbst zu erbringen. 1.2.2 Baustelleneinrichtungsflächen Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung und Mitbenutzung überlassener Flächen und Räume (DIN 18299, 0.1.8) Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen werden bauseits durch AN Baulogistik erstellt. Den Vorgaben der Anlieferungen und Lagerplatzbelegung des AN Baustellenlogistik sind Folge zu leisten. Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb des Baugeländes können nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung gestellt werden und werden von der AN Baulogistik zugewiesen. Sie können vom Auftragnehmer nur auf eigene Gefahr benutzt werden. Die Aufstellung von Schlafcontainern ist nicht vorgesehen. Im Bereich der Containeranlage am Sportplatz werden Aufenthalts-, Firmenbauleitungs- und Materialcontainer unentgeltlich zur Verfügung gestellt, firmeneigene Container können nicht errichtet werden (Ausnahme ist der jeweilige AN Rohbau). Vor und nach der Benutzung durch den AN werden Bestandsaufnahmen durch die Logistikfirma gemacht, die Kosten für etwaige Beschädigungen sind vom jeweiligen Verursacher/ Nutzer/ AN zu tragen. Auf dem Baufeld selbst sind keine Aufenthalts- und Lagerräume vorgesehen. Die für die Baumaßnahme für alle Auftragnehmer zur Verfügung stehenden Flächen sind dem beiliegenden Lageplan bzw. Baustelleneinrichtungsplänen zu entnehmen und können nur anteilig genutzt werden. Als Lagerflächen sind nur die abgezäunten Bereiche zugelassen. Über die zugewiesenen Flächen hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen, die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Siehe auch beiliegende Lage- und Baustelleneinrichtungspläne. 1.2.3 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenunter-suchungen (DIN 18299 0.1.9) und Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern, Ergebnisse von Wasseranalysen (DIN 18299 0.1.10) Im Zuge der Planungsvorbereitung wurde die unten aufgeführte Voruntersuchung durchgeführt, und liegt je nach Gewerk dem LV als Plananlage bei oder kann nach Bedarf eingesehen werden - Baugrunduntersuchung - Schadstoffuntersuchung 1.2.4 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall (DIN 18299 0.1.12) Das durch den AG beauftragte ein Logistikunternehmen kümmert sich unter anderen um die Entsorgungslogistik. Dadurch soll der Aufwand für die bauenden Unternehmen auf ein Minimum reduziert werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle bzw. das Bauwerk während der gesamten Vertragsdauer sauber zu halten (Arbeits- und Lagerflächen). Durch seine Leistungen angefallener Bauschutt, Materialreste, Verpackungsmaterial usw. sind laufend (arbeitstäglich) fachgerecht zu beseitigen. Vom AG werden hierfür durch den AN Baulogistik Abfallcontainer für die sortenreine Sortierung zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung erfolgt durch den AN Baulogistik. Die Logistikbauleitung achtet auf die Einhaltung der Verpflichtung zur Beräumung, dessen Anweisungen diesbezüglich ist Folge zu leisten. Bitte beachten Sie die Hinweise im Logistikhandbuch (Pkt. 7 Entsorgungslogistik) zur Entsorgung: "Die Kosten der regulären Entsorgung werden in der Regel durch den Auftraggeber getragen. Die Kosten der irregulären Entsorgung sowie für Sondermüll trägt der Auftragnehmer.“ 1.2.5 Anlieferung/ Transport Art und Umfang der Regelung des öffentlichen Verkehrs (DIN 18299 0.1.15) Durch den AN Baulogistik werden die Anlieferungsmodalitäten der Baustelle im Bereich des Baufeldes geregelt (siehe auch Baulogistikhandbuch Pkt. 6.1) Für die Anfahrt und Baustellenbedienung sind abgestimmte Routen (z.B. Einbahnstraßenregelung) vorgesehen. Diese sind im Vorfeld zu prüfen und die Anfahrt entsprechend zu planen und vorzunehmen. Die Belange des AN im öffentlichen Verkehr sind vom AN selbst zu regeln, die entsprechende Maßnahmen (Verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Straßen- oder Ampelsperrung, Schwer- oder Nachttransporte usw.) sind vom AN vorzunehmen. Besonderheiten Baulogistik Zur Unterstützung der logistischen Koordination auf dem Baufeld wird die Baustellenorganisation durch ein Baulogistikdienstleiter ausgeführt. Im dafür eigens erstellten Baulogistikhandbuch werden die allgemein verbindlichen Regelungen und Randbedingungen zur Baustellenlogistik dargestellt. Diese umfassen die Themen Personallogistik, Anliefer- und Materiallogistik, Entsorgungslogistik und Flächenlogistik. Anliefer- und Verbringungslogistik Ankommende Materiallieferungen sind daher mit der Logistik-Bauleitung im Vorfeld abzustimmen und durchzuführen. Lagerflächen bzw. Abladeplätze stehen auf den Baufeldern in sehr begrenzten Maßen zur Verfügung und sind nur in Absprache mit der beauftragten Bauleitung Logistik zu belegen. Falls eine eventuell notwendige „Zwischenlagerfläche“ für kurzfristige Lagerung, nach der Entladung, für den unmittelbaren Umschlag der Materialien zu den Arbeitsbereichen bzw. zu der zugewiesenen Lagerfläche erforderlich ist, wird eine Zwischenlagerfläche/ Umschlagfläche zur Verfügung stehen. Hinweise zum Baulogistikhandbuch: Da das Baulogistikhandbuch während des Baufortschritts fortgeschrieben wird, sind folgende Ergänzungen zur Kalkulation zu berücksichtigen: - Mietbare Container Logistikhandbuch (Pkt. 4.12.2): Die Aufenthalts- und Materialcontainer werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Vor und nach der Benutzung durch den AN werden Bestandsaufnahmen durch die Logistikfirma gemacht, die Kosten für etwaige Beschädigungen sind vom jeweiligen Verursacher/ Nutzer/ AN zu tragen. Die mietbaren Container befinden sich hauptsächlich im Bereich der BE-Fläche am Sportplatz, Entfernung ca. 300m, dies kann als Erschwernis gemäß gesonderter Position abgerechnet werden. Auf Grund der sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Anzahl von Containern, ist es unerläßlich den eigenen Bedarf des AN unverzüglich bei der ÖBÜ anzumelden. 1.2.6 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser und Versorgungsleitungen (DIN18299, 0.1.16) Pläne über im Baugrundstück erdverlegten Rohrleitungen und Kabel sind vom AN vor Baubeginn beim Bauherrn anzufordern und bei Schacht- und Bohrarbeiten zu beachten. Unabhängig davon hat der AN vor Beginn von Schacht und Erdarbeiten die Planunterlagen über erdverlegte Leitungen bei der Stadt Fürth, bei der Telekom u.a. einzusehen, sowie auch den Fachplanungen bzgl neuer Leitungen und Provisorien, um davon Kenntnis über die Situation vor Ort zu gewinnen. Diese Leistungen hat der AN eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu erbringen. 1.2.7 Bekannte und vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle (DIN 18299, 0.1.17) Außer den in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen Abbruch beschriebenen Bauteilen sind keine weiteren Hindernisse bekannt. 1.2.8 Kampfmittel Kampfmittel (DIN 18299, 0.1.18) Eine Kampfmittelvoruntersuchung wird für den jeweiligen Bauabschnitt vom AG beauftragt und durchgeführt. Eine Kampfmitteluntersuchung wird baubegleitend zu den Erd- und Verbauarbeiten von dem AG durchgeführt. Der entstehende organisatorische Mehraufwand, sowie die für den AN entstehenden Stillstandszeiten von 10 Arbeitstagen während den Untersuchungen sind vom AN als Arbeitszeitverlängerung in das Angebot einzuschließen und werden nicht gesondert vergütet. Diese Stillstandstage (AT) sind in den BZP des AN zu integrieren. Bauzeitverlängerung kann dafür nicht geltend gemacht werden. Für den Fall, dass während der laufenden Erd- und Verbauarbeiten Bodenfunde vorkommen, die aus Sicherheits- und Rechtsgründen eine Unterbrechung der Arbeiten erfordern, werden sämtliche Gerätestillstands- und Regiestunden lediglich für den gleichen Arbeitstag vergütet. Die weitere Vorgehensweise wäre dann unverzüglich mit dem AG bzw. der Bauleitung des AG ÖBÜ abzustimmen. 2.0 Angaben zur Ausführung 2.1.1 Ausführungszeiten Besondere Erschwernisse (DIN 18299, 0.2.2) Es ist darauf zu achten, dass Materialanlieferungen nicht zu Schulbeginn 7:20 bis 8:05 Uhr und zum Schulende 12:30 - 13:15 Uhr erfolgen. Baufahrzeuge sind nicht während der großen Pausen (9:10 bis 9:40 Uhr und 10:55 bis 11:25 Uhr) außerhalb der BE-Fläche zu bewegen und dürfen während der Ladezeiten nicht mit unnötig laufenden Motoren betrieben werden. Auf das Einweisen des Fahrzeugführers beim Rückwärtsfahren und Zurücksetzen darf nicht verzichtet werden. Betriebszeiten Da die Ausführung unmittelbar neben den bestehenden Gebäudeteilen bzw. eingreifend darin stattfindet, ist eine schriftliche Ankündigung zur Ausführung von lärm- und erschütterungsintensiven Arbeiten (u.a. Verdichtungs-, Säge-, Schlagbohr-, Kernbohr-, Brech- und Stemmarbeiten) mit einem Vorlauf von mindestens 4 Werktagen zur Abstimmung mit dem Bauherrn/ Auftraggeber GWF /NG und der Bauleitung (ÖBÜ) vorzulegen. Die Ausführungszeiten gemäß Baulogistikhandbuch sind von Montag bis Freitag von 6:00 - 18:00 Uhr. Optional nach Bedarf und Abruf durch AG: Samstag 6:00 - 14:00 und Montag bis Freitag von 18:00 bis 22:00 Uhr Baulärm Die oben erwähnten Erschwernisse zu lärm- und erschütterungsintensiven Arbeiten, Beschränkungen zu Materialanlieferungen, den Vorgaben zu Fahrzeugbewegungen und Arbeitszeiten sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen und als Nebenleistung einzukalkulieren. 2.1.2 Gerüste Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten BA2 (DIN 18299, 0.2.7) Für den Auf- und Abbau eigener Gerüste/ Rollgerüste gelten weitere Festlegungen im Baulogistikhandbuch. Hebewerkzeug (DIN 18299, 0.2.8) Zum Zeitpunkt der auszuführenden Arbeiten steht kein Kran oder weitere Hebezeuge zur Verfügung. Erforderliche Hebezeuge sind vom AN selbst zu stellen und in die EP einzukalkulieren, wenn keine Position im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehen ist. Der Einsatz von Kranfahrzeugen oder sonstigen Hebeeinrichtungen ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung AG (ÖBÜ) abzuklären. Einmessung Die Baukörper der Baumaßnahme (Rohbau) werden im Auftrag des AG eingemessen. Dem AN Rohbau werden vor Arbeitsaufnahme durch das beauftragte Vermessungsbüro und im Beisein der ÖBÜ wurde angepasst ein vermarkter Höhenpunkt sowie 2 x/y-Koordinaten übergeben. Die Einweisung und Übergabe ist zu protokollieren und durch Unterschrift der Beteiligten zu bestätigen.
ATV ALLGEMEINE TECHNISCHE ANGABEN ZUR BAUSTELLE (DIN 18299)
ZTV MATERIALÖKOLOGISCHE VORGABEN ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN MATERIALÖKOLOGISCHE VORGABEN Verwendung von Recyclingstoffen (DIN 18299 Pkt 0.2.10 und 0.2.11) Eine grundsätzliche Verwendung von Recyclingsstoffen ist nicht vorgesehen, außer es sind gesonderte Positionen hierfür vorhanden Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. schnelle Abbaubarkeit von Hilfsstoffen (DIN 18299, 0.2.12) Zur Umsetzung der materialökologischen Ziele des Auftraggebers (Stadt Fürth) werden konkrete Anforderungen an Konstruktionen, Baustoffe und Materialien aufgestellt. Es dürfen keine Stoffe eingesetzt werden, die in der Negativliste der AVV Klima aufgelistet sind. Die nachfolgende Übersicht enthält sowohl konkrete Baustoffe, deren Verwendung unerwünscht ist, wie auch Substanzen, die nicht in den verwendeten Produkten enthalten sein dürfen bzw. deren Menge oder mögliche Freisetzung minimiert oder beschränkt wird. Baustoff/Substanz Anforderung Lösemittel (VOC) • Reduzierung der Lösemittelemission auf ein Minimum durch    ausschließlichen Einsatz schadstofffreier bzw. -armer Produkte in    Innenräumen. • Verzicht auf lösemittelhaltige Baustoffe (z.B. Haftgrund, Primer,    Kleber,Farben, Lacke). • Falls technisch erforderlich, dürfen lösemittelhaltige Produkte zur   Belegung von Oberflächen in großflächiger Anwendung bei   Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern nur mit einem   VOC-Gehalt <3% Formaldehyd • Bei kleinflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:   Verwendung von Holzwerkstoffen mit E1-Klassifizierung oder emis-   sionsärmere Holzwerkstoffe (entsprechend der DIBt-Richtlinie 100). • Bei großflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:   nur formaldehydarme bzw. -freie Holzwerkstoffe (Klassifizierung   RAL-UZ 76 bzw. RAL-UZ 38) • Emissionsprüfbericht des Herstellers CMR-Stoffe • CMR-Stoffe sind grundsätzlich zu vermeiden Produkt   mit solchen Inhaltsstoffen dürfen nicht eingesetzt werden.   CMR: cancerogen, mutagen, reprotoxisch (krebserzeugender,   erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdend) Holzschutzmittel • In den Gefährdungsklassen 1 und 2 nach DIN 68 800 erfolgt der vorbeugende Holzschutz ausschließlich konstruktiv oder durch artentypische Resistenzen • In keinem Fall dürfen mit GISCODE W 60-90 gekennzeichnete   Holzschutzmittel eingesetzt werden. • Für zur Verwendung vorgesehene Holzschutzmittel ist das RAL-Prüfzeichen   der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel bzw. Prüfzeichen   des Instituts für Bautechnik nachzuweisen. Künstliche Mineralfasern • Ausschließlich Verwendung von Produkten, die Mineralfaser den   Kriterien „Kanzerogenitätsindex KI > 40" oder „Halbwertzeit < 40   Tage" und somit dem RAL-Gütezeichen für Produkte aus Mineralwolle   entsprechen (nach der Gefahrstoffverordnung, Anhang V Nr. 7 „künstl.   Mineralfasern“) • Einbau gegenüber Innenräumen nur mit Abdichtung (z.B. Platten, Folien). Biozide • Verzicht auf kennzeichnungspflichtige Fungizide, Insektizide,   Bakterizide in Materialien und Produkten. • Ausnahmen gelten ausschließlich für Bläueschutzmittel und   Topfkonservierungsmittel und müssen dokumentiert werden. Bitumenemulsionen • Lösemittelfrei, GISCODE BBP10 Epoxidharzprodukte • Nur lösemittelfreie Produkte, mit GISCODE RE 0, RE 1 gekennzeichnet. Reaktive PU-Produkte • Nur lösemittelfreie Produkte, die mit GISCODE PU10 oder PU40   gekennzeichnet sind. Dichtungsmittel, Kleber • Nur Lösemittelfreie Produkte (VOC-Gehalt max. Versiegelungs-   hilfsmittel 3% • Bodenbelagsklebstoffe und andere bei Bodenbelagsarbeiten einzusetzende Produkte (Voranstriche, etc.), müssen mit den Gütezeichen EMICODE EC-1, EC-1plus oder RAL-UZ gekennzeichnet sein. • amin-/oximfreie Verfugungs- und Dichtungsmittel Kunststoffe • Nur Produkte ohne Blei, Cadmium Zinnstabilisatoren Korrosionsschutz • Nur lösemittelfreie Produkte, die mindestens mit GISCODE BS10   gekennzeichnet oder auf Wasserbasis sind. Montageschäume • Verzicht auf Montageschäume Beschichtungen • für mineralische Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber,   Versiegelungen: lösemittelfrei • für nicht mineralische Oberflächen dürfen Beschichtungen einen   VOC-Gehalt von max. 3 % nicht überschreiten. Es sind die folgenden   GISCODE Kennzeichnungen nachzuweisen: M DF 01, M GF 01,   Ö 10, RE 0, RE 1, PU10 oder PU40 Holz- und Holzwerkstoffe • PEFC-, FSC-Zertifizierung • Keine tropischen, subtropischen und borealen Hölzer
ZTV MATERIALÖKOLOGISCHE VORGABEN
ZTV ALLGEMEIN FÜR ALLE VERGABELOSE ZTV ALLGEMEIN FÜR ALLE VERGABELOSE BA2 1. Allgemein 1.1 Eigenschaften/Nachweise Notwendige Prüfzeugnisse über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen sind vorzulegen. Stoffe Nachweise: Der AN muss über Stoffqualitäten Nachweis führen. Zur Dokumentation sind dem AG die Produkt- und Sicherheitsdatenblätter aller zum Einsatz kommenden Produkte auszuhändigen. Soweit im Folgenden nicht etwas hiervon Abweichendes geregelt ist, dürfen nur solche fabrikneuen Stoffe, Produkte etc. verwendet werden, die gemäß Landesbauordnung als "Bauprodukte" anerkannt sind (z.B. geregelte Bauprodukte nach "Bauregelliste", Produkte nach dem Bauproduktengesetz bzw. der EWG-/EU-Richtlinie) und ein entsprechendes Zertifikat aufweisen. Die vorhergehenden Vorgaben zur Bauökologie sind einzuhalten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen nationale Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch  immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 1.2 Systemkonformität Die eingesetzten Konstruktionen müssen technisch in sich abgestimmt sein und durchgängig den Systembauteilen jeweils eines Herstellers entsprechen ("Produktfamilie"). 1.3. Bauleitung/ SiGeKo AN Der AN ist verpflichtet, eine deutsch sprechende Bauleitung und einen Sicherheitsbeauftragten für seine Leistungen während der gesamten Bauphase vorzuhalten. Der AN hat spätestens zur Anlaufberatung (KickOff) einen Fachbauleiter zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Er hat in die unmittelbar auszuführenden Arbeiten einzuweisen und alle erforderlichen Belehrungen zum Arbeitsschutz nachweislich vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. Der Bauleitung des AG (ÖBÜ) ist zu den wöchentlich stattfindenden Bau Jour Fixen die Kapazitäts- und Einsatzplanung zu übergeben. 1.4 Bautagesberichte Der AN hat Bautagesberichte über den Personaleinsatz und die ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben zu führen: - Datum des Eintrags - Arbeitskräfteanzahl/ Angabe zu Nachunternehmern - Angaben zum aktuellen Wetter - Angaben zu Geräten und verwendete Materialien - Besondere Vorkommnisse (Schäden, Störungen, Abweichungen etc.) - Fotos, Skizzen - etc. Die Bautagesberichte sind der Bauleitung des AG (ÖBÜ) regelmäßig wöchentlich vorzulegen und durch diese abzuzeichnen. Die Originale mit Abzeichnung sind mit der Schlussrechnung an den AG zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der beauftragten Leistungen von Bedeutung sein können, z.B. über Wetter, Temperatur, Art und Zahl der auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte, den wesentlichen Arbeitsfortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, gegliedert nach Bauteilen), bestimmte Arten der Ausführung oder Abrechnung, Unterbrechung der Ausführung mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse. Diese Aufzeichnungen entbinden den AN nicht von seiner Verpflichtung zur Einhaltung der Schriftform nach den Bestimmungen der VOB/B. Vor der Ausführung von Folgearbeiten, die vorangegangene Leistungen verdecken und dann nicht mehr zugänglich sind, ist ÖBÜ zu informieren und ein Termin für die Dokumentation zu vereinbaren. Diese Informationen haben spätestens zum jeweiligen Bau Jour Fixe und mindestens drei Tagen vor dem erforderlichen Dokumentationstermin zu erfolgen. 1.5 Bau Jour Fixe Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung aller am Bau Beteiligten werden wöchentlich bzw. nach Festlegung durch den AG Bau Jour Fixe durchgeführt. Der AN hat während der Ausführung seiner Leistungen auf Einladung des AG bzw. der beauftragten örtlichen Bauüberwachung ÖBÜ durch seinen Fachbauleiter oder einen kompetenten Vertreter an diesen Terminen teilzunehmen. 1.6 Genehmigungen Erforderliche behördliche Genehmigungen für Arbeiten außerhalb der gesetzlich zulässigen Regelarbeitszeiten (z.B. für Nacht- oder Sonntagsarbeit) sind vom AN zu beschaffen und mit der ÖBÜ abzustimmen. 1.7 Geräteeinsatz/Stoffe Die Entscheidung über die einzusetzenden Geräte trifft der AN unabhängig von möglichen entsprechenden Hinweisen unter den einzelnen OZ in Hinblick auf die geforderten Leistungen eigenverantwortlich. Soweit hierbei Vor- und Nacharbeiten mit Kleingeräten oder von Hand erforderlich werden, erfolgt keine gesonderte Vergütung, außer dies ist in gesonderten Positionen erfasst. Umweltschädliche Stoffe dürfen vom AN grundsätzlich nicht verwendet werden. Soweit dies im Einzelfall nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht vermieden werden kann, hat der AN das Einverständnis der zuständigen Behörden schriftlich einzuholen und ggfl. alle Auflagen zuverlässig einzuhalten. Diese Regelung gilt insbesondere für den Schutz von Boden und Grundwasser bei der evtl. Lagerung von Treibstoffen auf dem Baugelände. 1.8 Behördliche Abnahmen Notwendige behördliche Abnahmen durch die Baugenehmigungsbehörde hat der AN zeitgerecht eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu veranlassen und die Ergebnisse zu dokumentieren. 1.9 Maßnahmen gemäß Baustellenverordnung Vom Auftraggeber wird ein Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz beauftragt. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom Koordinator vor Baubeginn erstellt. Der Ausführende ist verpflichtet, die gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsbestimmungen einzuhalten sowie Schutzmaßnahmen auf Grundlage des SiGe-Plans und die Hinweise des Koordinators zu beachten. Eine Gefährdungs- und Belastungs-Analyse für die durchzuführenden Arbeiten ist nach Beauftragung zu erstellen und dem SiGeKo rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen. Eine zusätzliche Vergütung kann hieraus nicht abgeleitet werden. 1.10 Vermessung/ Höhenkoten ( Rohbauarbeiten) Die Sicherung der Punkte und das zur Durchführung der Rohbauarbeiten erf. Einmessen von diesen Punkten aus liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des jeweiligen AN (AN Gewerk Gebäude). 1.10.1 Der AN Rohbau ist verpflichtet, in allen Treppenaufgängen u. in allen Geschossen Höhenmarken zu setzen und die Höhenlage auf seine Kosten durch den Vermessungsingenieur des AG überprüfen zu lassen (Herstellung Meterrisse gesonderte Position). Die Prüfprotokolle sind der ÖBÜ jeweils zeitnah auszuhändigen. 1.10.2 Der AN Rohbau hat für die eigenen und die Leistungen der nachfolgenden Gewerke in allen Geschossen einen Höhenriss wie folgt herzustellen, zu unterhalten, zu überprüfen und zu entfernen (Herstellung Meterrisse Edelstahlstreifen in Treppenhäusern und Fluren gemäß gesonderter Position): Im Rohbau: - bei Öffnungen (Fenster, Türen usw.) innen - sonst alle 5-8 m - Räume bis 6 m2 Fläche: 2 St. - Räume bis 15 m2 Fläche: 3 St. - Räume ab 15 m2 Fläche: 4 St. bzw. nach Erfordernis. - je 1x außen an der Fassade je Fassadenseite eine Höhenmarke, abgestimmt mit der ÖBÜ Unterhalten temporärer Meterrisse durch AN Rohbau bis Ende der Leistungen des  AN Rohbau, danach sind diese von den jeweiligen AN Fachlosen zu unterhalten, bzw. nach Gebrauch zu entfernen. Das Vermessen des zu erstellenden Bauwerkes, das Sichern der Vermessungspunkte, die Anbringung und Unterhaltung der Meterrisse und Achsenkennzeichnung, vom Auftraggeber übernommene Maßpunkte sind während der Vertragsdauer zu sichern.
ZTV ALLGEMEIN FÜR ALLE VERGABELOSE
ZTV - BETON - UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18331 ZTV BETON - UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18331 1. Allgemein / Übersicht Hinweise zu besonderen Randbedingungen - Bauen neben Bestandsbauten in Betrieb - Gründung mit Bodenplatten Wänden aus WU-Beton - Flachdecken alle Geschoßdecken, Flachdecken erdüberdeckt (Eisspeicher) - Flachdecken Podeste TH2 als StB-Verbundecken und integrierten Stahlverbundträger - StB-Außenstützen, StB-Außenwände, StB- Verbundträger bzw Unterzüge mit integrierten Stahlverbundträgern (Titel Stahlbau) - StB-Innenwände - Fertigteiltreppenläufe - nicht tragendes Mauerwerk, innen und außen (z.T. Interimsmauerwerk) 1.1 Normen und Vorschriften Die DIN-Vorschriften DIN 18331, DIN EN 1992, 4123, VOB Teil C sowie alle sonstigen zurzeit gültigen Vorschriften und der neueste Stand der Technik sind Vertragsgrundlage. Bei der Ausführung der Leistungen sind VOB/C, sämtliche einschlägigen DIN-Vorschriften, Technische Merkblätter, Ausführungsrichtlinien des Handwerks und technische Angaben, Richtlinien und Empfehlungen der Materialhersteller zu beachten sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die jeweils bei den DIN-Normen als mitgeltend genannten Normen und zugehörigen Prüfnormen. Die UVV der Berufsgenossenschaft sind zu beachten. Zusätzlich zur VOB Teil C gelten alle Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände und Materialhersteller. Zulassungen Für nicht geregelte Bauprodukte ist für die Verwendbarkeit eine bauaufsichtliche Regelung erforderlich, d.h. eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBt oder ETA) oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall Bauseitige Lieferungen sind vom AN, soweit seine Vertragsleistungen hiervon berührt werden, direkt beim Lieferanten anzufordern. Bei Terminverzögerungen oder technischen Beanstandungen ist die BL sofort hinzuzuziehen. Die Original-Lieferscheine mit Empfangsbestätigung des AN sind der BL jeweils unverzüglich auszuhändigen. Verpackungsmaterial ist vom AN gemäß Angaben des Baulogistikhandbuches zu entsorgen. Die gelieferten Teile sind vom AN zur Einbaustelle zu transportieren und ggf. sachgerecht zwischenzulagern. 1.2  Planung, zur Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen Bezüglich der Ausführungsplanung der Beton- und Stahlbetonarbeiten werden dem AN folgende Ausführungsunterlagen gemäß BVB zur Verfügung gestellt: - Die Schalpläne für Gründung Bodenplatte und Deckenplatten / Leistungsphase 5 (Grundleistungen gem. HOAI, keine Rohbau-Werkplanzeichnungen) - die Bewehrungspläne für Ortbetonbauteile für das zu erstellende Bauwerk gemäß HOAI, Leistungsphase 5 - Vorbemessung Stahlverbundträger und Auflager-Stahlträger (Titel Stahlverbundträger) 1.3 Planung, Arbeitsunterlagen im Leistungsumfang AN 1.3.1 Sämtliche darüber hinausgehenden statischen Berechnungen und Planungsleistungen sind Leistung des AN. Diese Unterlagen sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen und, soweit erforderlich, durch den AN eigenverantwortlich in 2-facher Ausfertigung an den jeweiligen Prüfingenieur zur bautechnischen Prüfung und Freigabe weiterzuleiten. Ein ggf. erforderlicher Abstimmungsaufwand zwischen AN und Prüfingenieur ist einzukalkulieren. Ausreichender Vorlauf ist zu berücksichtigen, die Kosten übernimmt der AN. Wie z. B.: - Nachweise für spezielle Bau- und Transportzustände, - Elementpläne und Bewehrungspläne für Stahlbetonhalbfertigteile und Stahlbetonfertigteile (einschließl. der Abstimmung und ggf. erforderlichen Anpassung der Bewehrungspläne angrenzender Bauteile). - Ergänzende Statische Berechnungen für Stahlbetonhalbfertigteile und Stahlbetonfertigteile, wie z.B. Nachweise der Bau- und Transportzustände. - Ermittlung von aus Bau- und Montagezuständen resultierenden Überhöhungen (vgl. gem. statischer Berechnung gefordert) - spezielle Auflagerdetails, Transportankerpläne - Statische Berechnung und Planung für tragende und nichttragende Mauerwerkswände und deren Anschlüsse an die tragende Konstruktion 1.3.2  Fundamente bzw. Bodenplatten sind auf tragfähigem Boden zu gründen. Die vorgefundenen Bodenverhältnisse sind gem. den statischen Berechnungen zu prüfen. Bei Abweichungen ist der AG zu benachrichtigen. Die Gründungssohlen sind durch den Baugrundgutachter abnehmen zu lassen. Das ist so rechtzeitig durch den AN anzumelden, dass keinerlei Behinderungen auftreten können. 1.4. Einsatz von Fertigteilen Alle erforderliche Pläne zu den Fertigteilen mit Angaben über die Schalung, Abmessungen, Oberflächengestaltung (z.B. Sichtbeton), statische Einbauteile (Anschlüsse, Ankerschienen), Installationen, Bewehrung, Betondeckung. Lage der Elemente im Bauwerk, Fugenbewehrung, Anschlussteile für die Verbindung der Elemente sind vom AN zu erstellen (gesonderte Position im LV für Schal- und Bewehrungspläne), siehe auch Pkt. 3.10. Fertigteile Werden durch Änderungsvorschläge des Bieters statische Nachträge erforderlich, so gehen die entsprechenden Kosten einschl. der Prüfung durch den Prüfstatiker zu Lasten des Auftragnehmers. Bei Sondervorschlägen zur Ausführung von Ortbetonbauteilen als Voll- oder Halbfertigteil muss der AN u.a. folgende Umplanungen ohne gesonderte Vergütung vornehmen. - Prüffähige stat. Nachweise (mit Vorlage je 2-fach beim Prüfingenieur und 1-fach beim Tragwerksplaner) - Vorlage von geänderten Schalplänen (mit Vorlage je 1-fach beim Tragwerksplaner) - Vorlage von geänderten Bewehrungs- und Verlegeplänen (mit Vorlage je 2-fach beim Prüfingenieur und 1-fach beim Tragwerksplaner) - Planung, Bemessung und Ausführung aller durch die Umplanung erforderlichen Anschlussdetails, Knotenpunkte und Verbindungsmittel (mit Vorlage je 2-fach beim Prüfingenieur und 1-fach beim Tragwerksplaner) Folgende Bauteile werden als Vollfertigteile geplant: - FT-Treppenläufe - Einstiegsschacht Eisspeicher Die bereits erstellte Statik sieht Ortbetondecken, bzw. im Bereich TH2 als Stahlbetonverbunddecken mit Stahlbetonverbundträgern, zweifach gespannt, aus Ortbeton vor. Sofern abweichend von der vorliegenden Ausführungsplanung des Tragwerksplaners durch den AN Ortbetonbauteile in Stahlbetonhalbfertigteile oder Stahlbetonfertigteile umgeplant werden, sind alle mit der Umstellung verbundenen z.B. der dafür erforderliche Planungsaufwand (ergänzende statische Berechnungen (z. B. Biege-, Querkraft-, Mindestbewehrungs- und Detailnachweise) sowie Elementpläne und Bewehrungspläne, einschließl. der Abstimmung und ggf. erforderlichen Anpassung der Bewehrungspläne angrenzender Bauteile) einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Mehrverbrauch an Baustahl gegenüber den Ortbetondecken (d.h. die Abrechnung der Bewehrung erfolgt nach den Bewehrungsplänen des Tragwerksplaners für Ortbetondecken!), erforderliche Beischalungen, Ortbetonergänzungen, Schließen der Anschlußfugen, Montageunterstützungen, erforderliche Elementdecken- Großdosen mit Leuchtenhakengewinde inkl. Deckel und Leuchtenhaken, (hier sind ca. 100 Stck Deckendosen LB71GVD86 sowie der Abstimmungs- aufwand mit FP ELT einzukalkulieren), Unterseite der Decken glatt und absatzfrei, sind ebenfalls Leistung des AN und mit einzukalkulieren. Auch diese Unterlagen sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen und durch den AN in 3-facher Ausfertigung an den Prüfingenieur zur bautechnischen Prüfung und Freigabe weiterzuleiten. Ein ggf. erforderlicher Abstimmungsaufwand zwischen AN und Prüfingenieur ist einzukalkulieren. Die sich daraus ergebenden Kosten für den Prüfingenieur trägt der AN. Gleiches gilt analog für evtl. vom AN verwendete Fertigteilwände (z.B. Sandwichbauweise) Einbauteile, Leitungsführung, Schalterdosen etc sind eigenverantwortlich mit Fachplanung ELT abzustimmen und einzukalkulieren. 1.5 Planübergabe Die Schalpläne gemäß Pkt. 1.2  und die Bewehrungspläne werden dem AN i.d.R. 3 Wochen vor dem tatsächlichen Ausführungsbeginn übergeben. Die Übergabe der vom Prüfingenieur freigegebenen Bewehrungspläne erfolgt i.d.R. 2 Wochen vor dem tatsächlichen Ausführungsbeginn. Mit einem Prüflauf von mindestens 10 Tagen ist zu rechnen. Es liegt keine Behinderung der Ausführung vor, wenn die geprüften Bewehrungspläne in einem Umfang von bis zu 10% (gemessen an dem betroffenen zur Bewehrung vorgesehenen Volumen im Verhältnis zum gesamten zur Bewehrung beauftragten Volumen) nicht früher als 5 Tage (Mo.-Sa.) vor tatsächlichem Ausführungsbeginn dem AN zur Verfügung gestellt werden. Die Erstellung der Bewehrungspläne erfolgt mit Rundstahl. Eine Umplanung der erstellten Bewehrungspläne in eine andere Bewehrungsform kann durch den AN in Rücksprache mit dem Tragwerksplaner erfolgen. Diese Umplanungen werden nicht gesondert vergütet. Die Mehrarbeit des Tragwerksplaners ist mit diesem eigenständig zu vereinbaren und die Mehrkosten hierfür sind vom AN zu tragen. Ergänzende Pläne der Fachplaner z.B. WU-Planung, Blitzschutz, Lehrrohre, Grundleitungen, ggf. Aufzüge, Fassadenverankerungen der Innen und Außenfassaden, Türen, Tore, Fenster sind zu beachten. Der Unternehmer erhält nach Auftragserteilung die Pläne einschließlich aller Indexversionen als PDF-Datei. Gesonderte Listen im DIN A4-Format werden nicht erstellt. Die Planlieferung erfolgt geschossweise nach Vereinbarung. Änderungen von fertigen Plänen oder Berechnungen durch den Tragwerkplaner, die durch den AN verursacht werden, sind vom AN auf der Basis der HOAI zu vergüten. Die Pläne sind unmittelbar nach Erhalt vom Unternehmer auf Richtigkeit der Maße, Eisenstückzahlen, Längen und Biegemaße zu überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sowie Differenzen zwischen diesen Plänen und den Werkzeichnungen des Architekten sind im Benehmen mit der Objektüberwachung und im Kontakt mit dem aufstellenden Ingenieurbüro zu klären. Alle Mehraufwendungen, die vom Unternehmer durch die Unterlassung dieser Prüfung entstehen, gehen zu seinen Lasten. Die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen liegt im Verantwortungsbereich des Tragwerkplaners. Hiervon unberührt bleibt die ordnungsgemäße Überwachung durch den AN nach DIN 1 045-3 bzw . VOB ( Vorlage internes Abnahmeprotokoll des Auftragnehmers) für alle Bauteile und vor der stichpunktartigen Abnahme durch den Tragwerksplaner. Die Abnahme der Bewehrung ist mindestens 24 Stunden vorher beim Tragwerksplaner anzumelden bzw. abzustimmen. Der Tragwerksplaner wird stichpunktartig die Bewehrung freigeben. In den Fällen, in denen keine Freigabe durch den Tragwerksplaner erfolgt, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Abnahme der Bewehrung einschl. Dokumentation durchzuführen. Zusätzlich vom Prüfingenieur oder vom Tragwerksplaner auf der Baustelle angeordnete Bewehrung wird ohne Zuschlag nach der entsprechenden LV- Position abgerechnet. Folgekosten aus Unterlassung der Abnahme gehen zu Lasten des AN. Der Auftragnehmer hat mit 6 Wochen Vorlauf den Unternehmern der Einlegeteile (Grundleitungen, Leerrohre, Blitzschutzarbeiten, etc.) über die beabsichtigten Betoniervorgänge zu informieren bzw. die entsprechende Abstimmung und Koordination rechtzeitig herbeizuführen. 1.6 Bauablauf Bezüglich der Planung des Bauablaufes wird auf die ATV und Vorbemerkungen für erschwerte Zugänglichkeit zwischen bestehenden Gebäuden und dem bauseitigen Verbau verwiesen. Die Herstellungsreihenfolge der Betonbauteile ist dem AN sonst innerhalb des technischen und zeitlichen Rahmens freigestellt. Vertragstermine sind zu beachten, Anschlussgewerke dürfen nicht behindert werden. Die Betonierabschnitte sind vom AN eigenverantwortlich festzulegen. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung sind die Bewehrungspläne diesbezüglich zu prüfen und ggf. vom AN auf seine Belange hin zu ändern. Sämtliche daraus resultierenden Aufwendungen wie z.B. Schalungsausschnitte, Sonderbewehrungen an den Arbeitsfugen (Rückbiegeanschlüsse, Schraubanschlüsse, Dübelleisten etc.), Abstellungen usw. sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Für die Ausführung ist grundsätzlich die DIN 1045-3 Abschnitt 8.4 maßgebend. Es werden nur zwingend notwendige Arbeitsfugen bei der Bewehrungsplanung beachtet: Arbeitsfugen und eventuell zugehörige Einbauteile (z.B. Rückbiegeanschlüsse) werden nur angegeben, wenn sie statisch unumgänglich sind. Statisch notwendige Einbauteile sind in gesonderten Positionen erfasst. Arbeitsfugen, die aus baubetrieblichen Gründen des Rohbauunternehmers (z.B. Einsetzhäufigkeit und Vorhaltung der Schalung, Betonierabschnitte usw.) entstehen, müssen vom Unternehmer im Rahmen der Arbeitsvorbereitung festgelegt und mit der Bauleitung AG abgestimmt werden. Umplanungen von Bewehrungsanschlüssen (z.B. Wandecken, seitliche Wandanschlüsse, etc) auf Rückbiegeanschlüsse (z.B. wegen Verwendung von Großflächenschalung) werden vom Rohbauer vorgenommen und nicht gesondert vergütet. Besondere Hinweise zur Konstruktion und Ausführung Abdichtung WU - Konstruktion Das Untergeschoss wird als wasserundurchlässige Konstruktion gemäß WU -Richtlinie des DAfStb ausgeführt. Überhöhungen der StB-Decken Für die Decke über EG im Innenhof sind Überhöhungen von 25mm bis 60mm vorgesehen. Ausführung gemäß Angabe Statik. Horizontale, weitgespannte, freitragende Platten und Balken, sind um den Wert l/300 der maximalen Stützweite bzw. nach den einschlägigen Forderungen der DIN EN 1992-1-1/NA schalungstechnisch zu überhöhen. Die Kosten für die Schalungsüberhöhung sind in die entsprechenden Deckenpositionen und Deckenschalungspositionen einzukalkulieren (in Pos. enthalten). Die betreffenden Bereiche können den beiliegenden Schalungsplänen entnommen werden. Für Ausschalfristen sind die Merkblätter des Deutschen Betonvereins u.a. „Betonschalungen und Ausschalfristen“ zu beachten. Grundsätzlich gilt DIN 1045, Tabelle 8. Soweit Rissbildungen verhindert werden sollen, sind diese Fristen erforderlichenfalls zu verlängern. Sämtliche Schalungsabstützungen oder Hilfsunterstützungen von Bauteilen (z. B. auch wegen Durchsteifen von Frischbetonlasten) müssen in den jeweiligen Positionen einkalkuliert werden. Die Gerüste und Abstützungen sowie alle Traggerüste müssen von dem Unternehmer eigenverantwortlich geplant und vorgelegt werden. Sollten Planungsleistungen für Traggerüste der Bemessungsklasse B nach DIN EN 12812 notwendig werden, so hat diese der Unternehmer zu erbringen und dem Prüfingenieur vorzulegen. Alle hierfür anfallenden Kosten muss der Unternehmer in die jeweiligen Positionen einkalkulieren. Die Bereiche mit erforderlichen Abstützhöhen h > 3,50 m bzw. sonstigen Kategorisierungen der Bemessungsklasse B nach DIN EN 12812, sind in den dem LV beigelegten Plänen und im Positionsbeschrieb der Schalungsposition nachzuvollziehen und in die Schalungspositionen der Decken und der Wandkonstruktionen einzukalkulieren. Für die Festlegung der erforderlichen Traglasten der Gerüsttürme für die Verbundträgerpositionen (Zwischenpodeste in TH2), Wandträger oder sonstige Betonbauteile, sind die Querschnittsangaben in der Ausschreibung zu berücksichtigen. Alle übrigen Bereiche sind mit der Bemessungsklasse A zu kalkulieren. Die Spannweite der Traggerüste ist dabei unabhängig von der Deckenspannweite auf 6,0 m zu begrenzen. Wandartige Träger, Unter- und Überzüge und Stahlverbundträger wirken erst, wenn bei dem vollen Querschnitt und bei der über dem Querschnitt liegende Geschossdecke die Normfestigkeit erreicht ist. Diese Bauteile müssen folglich so lange abgestützt bleiben bis dieses Kriterium erfüllt ist. Durchbiegungen der Geschoßdecken und Unterzügen durch Kriechen und Schwinden sind durch zu belassende Hilfsunterstützungen gering zu halten. Es sind die Ausschal- und Abstützfristen gemäß DBV Merkblatt „Betonschalungen und Ausschalfristen“ neueste Fassung, zu beachten. Die Kosten für Mehrmengen an Bewehrung für fertigteilspezifische Belastungen wie Transportanker etc. werden nicht gesondert vergütet. Die Bauzustände sind vom AN nachzuweisen. Die zulässigen Nutzlasten (für den Endzustand) auf den einzelnen Decken ist in der statischen Berechnung dargestellt. Sollten von Seiten des AN die Decken mit höheren Lasten belastet werden, so hat dieser den statischen Nachweis zu erbringen bzw. sind die Decken auf Basis der statischen Berechnungen des  AN durchzusprießen. Der AN hat unaufgefordert sofort nach Fertigstellung der Ausschalarbeiten sämtliche betonkosmetischen Maßnahmen unverzüglich durchzuführen. Ausgelaufene Betonschlämme, Grate etc. sind sofort nach Ausschalen zu entfernen. Streckmetall zur Abstellung der Fugen ist gestattet. Arbeits- und Dehnfugenschalungen sind mit dem Angebotspreis abgegolten. Ev. Sondermaßnahmen zur Fugenverzahnung sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Alle Arbeitsfugen sind, wenn nicht explizit angegeben "rau" auszubilden und vor dem Anbetonieren sorgfältig zu säubern. Sie sind nach DIN EN 1992-1-1/NA, 6.2.5 (2) so herzustellen, dass alle Beanspruchungen sicher aufgenommen werden können. Die Festlegung der Arbeitsfugen obliegt der ausführenden Firma in Abstimmung mit dem Statiker. Erforderliche Betonierabschnitte sind vor Beginn des Betonierens mit dem Statiker festzulegen. Erforderliche Betoneinbringöffnungen oder Rüttelgassen sind durch die örtliche Firmenbauleitung eigenverantwortlich festzulegen. Bei der Ausführung ist insbesondere darauf zu achten, dass der Beton gem. DIN EN 13670/DIN 1045-3 Ziff. 8.4 ordentlich eingebracht und gut verdichtet wird. Alle Arbeitsabschnitte sind eigenverantwortlich in Abhängigkeit der Kapazitäten des AN und der angewendeten Technologien einschl. aller erforderlichen Hilfsmittel (AF- Bänder, Streckmetall, etc) zu planen und einzukalkulieren. Ausgenommen davon sind die Betonierabschnitte für sämtliche WU-Bauteile. Diese sind gem. der WU-Planung, Schalplanung WU auszuführen. Alle oben offenen Aussparungen sind im Winter zur Vermeidung des Auffrierens mit trockenem Sand zu verfüllen und wasserdicht abzudecken. Soweit der AN einzelne Bauteile in Fertigteilen ausführen möchte, hat er die statischen Berechnungen einschl. Prüfung und die Konstruktionszeichnungen hierfür ohne zusätzliche Vergütung selbst zu liefern. Aus diesen Konstruktionen bedingter Stahlmehrverbrauch wird nicht vergütet. 1.7 Maßtoleranzen 1.7.1 Bei den Toleranzen sind die erhöhten Anforderungen der DIN 18 202 einzuhalten. Für Maßtoleranzen gelten die Vorschriften der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 und Zeile 7 für fertige Oberflächen mit erhöhten Anforderungen. In Ergänzung bzw. Abänderung der DIN-Vorschriften über zulässige Maßtolerenzen im Stahlbetonbau wird folgendes  festgelegt: Stützenquerschnitte +/- 5 mm, jedoch max. 3% der Fläche Dicke von Decken und Wänden + 5 mm, - 3 mm Vertikale Abweichung bei Stützen, Wänden udgl. max. +/- 5 mm von der Achse, jedoch nur in gleichmäßiger Neigung auf Geschosshöhe Horizontale Abweichungen von Decken, Podesten udgl. +/- 5 mm Achsabweichungen bei Stützen, Wänden, Fensterachsen, Türachsen udgl. +/- 5 mm. Der Nachweis ist auf Verlangen der BL zeitnah u. geschossweise vom AN zu führen. 2. Stoffe Nach der derzeitigen Statik kommen folgende Betone nach DIN EN 1992-1-1, DIN EN 206-1 bzw. DIN 1045-2 zur Anwendung: 2.1 Expositionsklassen, verwendete Abkürzungen XC0 - kein Korrosionsangriffsrisiko, ohne Frost: Beton unbewehrt, z.B. Sauberkeitsschicht, Magerbetonauffüllungen XC1 - Trocken, Bauteile Innen mit normaler Luftfeuchte (trocken oder ständig nass): Deckenplatten, Geschoßpodeste, Zwischenpodeste, Innenwände, Innenseite der Außenwände, FT-Treppenläufe, XC2 - Trocken, Bauteile Innen und Außen (nass selten trocken)            Bodenplatten UG, erdberührte Wände außen, Rampenplatte unten XC3 - Mäßig feucht: Attiken, Unter- und Überzüge, Außenseite der Außenwände, Stützen WU, Wände Stützen zur Rampe, Rampenplatte, Dachdecken oben XD1 - Bewehrungskorrosion durch Chloride, ausgenommen Meerwasser, nass/selten trocken: Rampenplatte 2.2 Betonklassen BBQ  nach DIN 1045-1000:2023-08 Nach der derzeitigen Vorbemessung Statik wurden folgende Betonbauqualitätsklasse BBQ nach DIN 1045-1000: 2023-08, Tabelle 2 ermittelt und folgende Einteilungen in die BBQ-Klassen vorgenommen: BBQ-N: normale Planungs-, Beton- bzw. Ausführungsklasse PK-N oder BK-N, besondere Anforderungen an die Kommunikation werden niht gestellt BBQ-E: erhöhte Planungs-, Beton- bzw. Ausführungsklasse PK-E, BK-E oder AK-E mit verbindlichen Betonfachgesprächen mit der Fachplanung Statik BBQ-S: speziell festzulegende Planungs-, Beton- bzw. Ausführungsklasse PK-S, BK-S oder AK-S mit verbindlichen, erweiterten Betonfachgesprächen mit der Fachplanung Statik Die Ermittlung der Betonbauqualitätklassen wird erst durch die vorherige Zuordnung zu Klassen, die die jeweilige Anforderungen an Planung, Bauausführung und Baustoffen innerhalb der Einzelnen Bereiche abbilden, ermöglicht: Planungsklassen : PK-N / PK-E / PK-S Betonklassen : BK-N / BK-E / BK-S Bauausführungsklassen : AK-N / AK- / K-S Die Einteilung der erforderlichen Planungs- Beton- und Bauausführungsklassen erfolgte durch die Vorbemessung Statik und ist in den jeweiligen Positionen enthalten. Die Vorgaben der neuen DIN 1045/2023 ist jedoch nicht Grundlage der vorliegenden Ausführungsplanung. Die Ausführung hat nach den Regeln der DIN 1045 alt zu erfolgen. Die Regelungen der DIN 1045/2023, insbesondere das sich daraus ergebende BBQ-Konzept, die dazugehörige Kommunikation, kommen nicht zur Anwendung. 3. Ausführung Grundlage für die Ausführung aller geschuldeten Leistungen sind die unter o.g. Punkt genannten Regeln, Normen und Vorschriften. Die Erstellung der bautechnischen Unterlagen für Baubehelfe, wie Trag- und Arbeitsgerüste sowie deren bauaufsichtliche Genehmigung obliegt dem AN. 3.1 Aussparungen, Einbauteile Zu schließende Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze sind erst nach der Montage der Installationsleitungen und schriftlicher Freigabe durch die BL des AG zu schließen. Tragwerksrelevante Einbauteile, wie z.B. Einbauplatten für tragende Stahlträger, Stahlverbundträger längs und quer etc. sind den Schalplänene des Tragwerkplaners bzw. den Plänen der Fachplaner zu entnehmen. Nicht tragwerksrelevante Einbauteile wie z.B. Einbauteile für Fassadenbefestigungen, nichttragendes Mauerwerk, Erdung usw. sind in den Plänen des Architekten bzw. Fachplaners enthalten. 3.2 Schalungsarten 3.2.1 Oberflächen Sichtbetonoberflächen, freie Kanten von Stützen, Unterzügen, Durchgängen, usw. die unverputzt bleiben, sind vor Beschädigungen zu schützen. Beschaffenheit der Betonoberflächen Die Beschaffenheit der Betonoberflächen der einzelnen Bauteile ist vor Ausführung der Schalung gemeinsam mit dem Planer und Bauleitung festzulegen und in einen Abrechnungsplan einzutragen. SB1 gemäß Merkblatt "Sichtbeton" Tab. 1ff, Ausgabe 2015 - Dies sind schalungsrauhe oder glatte Schalungen nach Wahl des AN.   Dabei bleiben die gestellten Toleranzanforderungen jedoch bestehen. - Die Kanten sind mit Dreikantleisten  zu brechen. - Neben Funktionellen Anforderungen, Dichtigkeit, Standsicherheit und   Maßhaltigkeit keine zusätzlichen optischen Anforderungen.   Anwendungsbereiche gemäß Ausführungsunterlagen. SB2 gemäß Merkblatt "Sichtbeton" Tab. 1ff, Ausgabe 2015 - für Betonflächen mit normalen gestalterischen Anforderungen. - mit geordneter Schalungen aus großformatigen glatten Schaltafeln ohne Textur zur Herstellung einer glatten Oberfläche. Es gelten die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202, Tab 3, Zeile 5, Zeile 6 bzw. Zeile 7, siehe nachfolgend beschriebene Bauteile - Scharfe Grate (z.B. im Stoß der Schalplatten) sind nach dem Ausschalen zu entfernen, z.B. durch Abstoßen mit einem Hartholz. - Eventuelle Nester und Löcher sind ebenflächig und sauber zu verspachteln, Schlieren sowie Nägel zu entfernen. - Die Kanten sind mit Dreikantleisten 7/7 zu brechen. - Fugenaufteilung und Anordnung der Verspannungen sind geordnet vorzunehmen (Symmetrie, vertikale und horizontale Fugenordnung, geradlinige Anordnung der Verspannungen). - Bei Verwendung für sichtbar bleibende Wände und Decken: aus großen Schalungseinheiten (oder Großflächeneinheiten) aus neuwertigen Tafeln, Verwendung von Schaltafeln maximal 3 mal, Farbtongleichmäßigkeit FT2 - Es gelten die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202, Tab 3, Zeile 7 für sichtbar bleibenden Flächen, diese sind eben und absatzfrei zu erstellen, da sie größtenteils verspachtelt und beschichtet werden. bzw. unverputzt bleiben. - Alle hier beschriebenen Nebenleistungen zur Herstellung und Verarbeitung der Sichtbetonoberflächen werden mit den angebotenen Einheitspreisen Sichtbetonschalung SB2 abgegolten. - Anwendungsbereiche gemäß Ausführungsunterlagen,  die endgültige Festlegung erfolgt durch den Planer. - Das Schalbild bei sichtbar bleibenden Oberflächen ist mit dem AG abzustimmen und vom AG freizugeben, Anwendungsbereiche gemäß Ausführungsunterlagen. SB3 gemäß Merkblatt "Sichtbeton" Tab. 1ff, Ausgabe 2015 - Dies sind geordnete Schalungen aus glatten großformatigen Schaltafeln zur   Herstellung einer glatten Oberfläche mit erhöhten Anforderungen gemäß Ebenheit gemäß Ebenheitstabelle DIN 18202 Tab. 3 Zeil 6 - Verwendung von neuen, glatten, großflächigen, nicht saugenden Schaltafeln mit Filmbeschichtung, maximal 3x verwendet, Farbtongleichmäßigkeit FT2 - Scharfe Grate (z.B. im Stoß der Schalplatten) sind nach dem Ausschalen zu entfernen, z.B. durch Abstoßen mit einem Hartholz. - Die Kanten sind mit Dreikantleisten 7/7 zu brechen. - Fugenaufteilung und Anordnung der Verspannungen sind geordnet vorzunehmen (Symmetrie, vertikale und horizontale Fugenordnung, geradlinige Anordnung der Verspannungen). Bei sichtbar bleibenden Betonflächen ist der Schalplan rechtzeitig (10 WT) zur Prüfung an den Planer zu geben - Das Schalbild ist mit dem AG abzustimmen und vom AG freizugeben Anwendungsbereiche gemäß Ausführungsunterlagen, die endgültige Festlegung erfolgt durch den Planer. SB4 gemäß Merkblatt "Sichtbeton" Tab. 1ff, Ausgabe 2015 - Dies sind geordnete Schalungen aus großformatigen Schaltafeln zur Herstellung einer glatten Oberfläche mit erhöhten Anforderungen gemäß Ebenheit gemäß Ebenheitstabelle DIN 18202 Tab. Zeile 7.   Die Verwendung von Schalhaut 'Betoplan' ist in die Einheitspreise miteinzurechnen. - Verwendung von glatten, nicht saugenden Schaltafeln maximal 3 mal, Farbtongleichmäßigkeit FT3, keine Verwendung von Schalöl  (Verfärbungen). - Scharfe Grate (z.B. im Stoß der Schalplatten) sind nach dem Ausschalen zu entfernen, z.B. durch Abstoßen mit einem Hartholz. - Die Kanten sind mit Dreikantleisten 8/8 zu brechen. - Fugenaufteilung und Anordnung der Verspannungen sind geordnet vorzunehmen (Symmetrie, vertikale und horizontale Fugenordnung, geradlinige Anordnung der Verspannungen). Bei sichtbar bleibenden Betonflächen ist der Schalplan rechtzeitig zur Prüfung an den Planer zu geben, die endgültige Festlegung erfolgt durch den Planer. Eventuell anfallender Verschnitt der Schalhautplatten ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Anwendungsbereiche gemäß Ausführungsunterlagen. Ausführung der Oberflächen der einzelnen Bauteile: Ausführung Außenwände WU Eisspeicher, Innenwände Eisspeicher, Außenwände WU Neubau in den Ebenen UG SB2 : Beton mit Großflächen-Schalelementen, im Innenbereich, bei Ergänzungen als Kleinflächen, jedoch gleiche Oberflächenqualität, nicht saugend, Oberfläche planeben, glatt ohne Grate, ohne Sprünge und Absätze. Schalung mit geordneten Fugen. Außenseite Eisspeicher und UG Neubau BA2 geeignet für Frischbetonverbundfolie Zulässige Maßtoleranzen nach DIN 18202 Tab. 3 Zeile 7. Ausführung Außenseite Außenwände Neubau EG bis 4.OG SB2 : Beton mit Großflächen-Schalelementen, im Innenbereich, nicht saugend, Oberfläche planeben, glatt ohne Grate, ohne Sprünge und Absätze. Schalung mit geordneten Fugen. Oberfläche fertig, als sichtbar bleibende Betonflächen, an Außenwänden geeignet für Bekleidung bzw. hinterl. Fassaden: mit Klinker mit Dämmung, mit Faserzementtafeln mit Dämmung und mit WDVS Zulässige Maßtoleranzen nach DIN 18202 Tab. 3 Zeile 6. Ausführung sichtbar bleibende Innenwände, Innenseiten Außenwände, horizontale Leibungsfläche der Fassadenöffnungen, Stützen und Unterzüge - SB2 : Beton aus Großflächen-Schalelementen wie vorbeschrieben, nicht saugend, Oberfläche planeben, glatt ohne Grate, ohne Sprünge und Absätze. Schalung mit geordneten Fugen. Oberfläche fertig als sichtbar bleibende Sichtbetonfläche Innenseiten der Außenwände, Unterseite Podestdeckengeeignet für Spachtelung und bauseitigen Anstrich. Treppenhausinnenwände werden verputzt und gestrichen. Zulässige Maßtoleranzen nach DIN 18202 Tab. 3 Zeile 7. Ausführung der Decken über den Ebenen UG bis über 4.OG, sowie Dachdecken über Treppenhaus SB2 : Die Ortbetondecken/ Stahlverbunddecken sind in den Geschossbereichen mit einer Oberfläche planeben, glatt ohne Grate, ohne Sprünge und Absätze herzustellen. Schalung mit geordneten Fugen. Oberfläche fertig für spätere Bekleidung mit Abhangdecken, Zulässige Maßtoleranzen nach DIN 18202 Tab. 3 Zeile 6. Deckenuntersichten Eisspeicher, HLS-Schächten und Aufzugsschacht SB2 Die Ortbetondecken/ Stahlverbunddecken sind in den Geschossbereichen mit einer Oberfläche planeben, glatt ohne Grate, ohne Sprünge und Absätze herzustellen. Schalung mit geordneten Fugen. Oberfläche fertig als sichtbar bleibender Sichtbeton Zulässige Maßtoleranzen nach DIN 18202 Tab. 3 Zeile 6. Bei der Schalung von Betonbauteilen sind vom AN Messungen durchzuführen, die jederzeit die Kontrolle der Maßhaltigkeit der Schalung bzw. Bauteile ermöglichen. Für größere Bauteile wie Wandfluchten oder Stützenrastersysteme ist auf Verlangen gemeinsam mit dem QM des AG jederzeit eine Zwischenmessung durchzuführen. 3.3 Schalung Vor dem Betonieren sind die Schalungen z.B. mit Druckluft zu reinigen und anfallende Reste zu beseitigen. Weiterhin sind nur farblose Schalöle zugelassen, die auf den Betonsichtflächen keinerlei nachteilige Spuren hinterlassen. Es dürfen nur solche Trennemulsionen verwendet werden, die  Haftung spätererAnstriche und Imprägnierungen nicht beeinträchtigen und auf dem Beton keine Flecken hinterlassen oder durch fehlenden Haftgrund das Spachteln bzw. Putzen der Flächen beeinträchtigen. Es sind nur Trennmittel einzusetzen, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Technisch notwendige Ausnahmen sind zu begründen. Alle Abstandhalter müssen aus nichtrostendem Material z.B. Faser-Zement sein. Die Abstandhalter der Wandschalung müssen zur Sicherung kleinstmöglicher Toleranzen vom Hersteller in der entsprechenden Länge zugeschnitten und geliefert werden. Sie sind mit Konus zu setzen. Nach dem Ausschalen und nach dem Aushärten des Betons ist der Konus zu demontieren. Die Abstandhalter sind mittels eingeklebter Faserzementstopfen zu schließen. Verbleibende Klebereste sind abzuwischen oder abzustoßen Die Verschlußstöpsel müssen auf den jeweiligen Verwendungszweck abgestimmt sein, z.B. wasserundurchlässiger Beton, Brandschutz, Schallschutz. Die Abstandshalter sind bei allen Bauteilen, die unbehandelt bleiben oder lediglich bauseits gestrichen werden, fluchtgerecht und in gleichen Abständen zu setzen. Im Falle von Sichtbetonflächen mit besonderer Anforderung an Farbgleichheit der Oberfläche sind alle Abstandhalter mit dem Architekten abzustimmen. Gegen horizontale Schalflächen kommen nur Abstandshalter aus Faserzement zur Ausführung. Einbetonierte Spanndrähte sind nicht zugelassen. Das Ausbluten des Betons an Schalungen / Abschalungen z.B. an Ecken und eingesetzten Öffnungsschalungen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Die Schalungen für Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze müssen mit formstabiler Schalung hergestellt werden. Die Schalungskästen sind auszusteifen. In den Fällen, wo Durchbrüche und Aussparungen in Sichtbereichen hergestellt werden, sind Schalkörper z.B. aus Holz zu verwenden, die später vorsichtig auszuschalen sind. Diese Durchbrüche müssen rechtwinklig, gerade und scharfkantig sein. Technische und optische Mängel in Betonoberflächen, wie Fehlstellen, Nester, nachträglich freigestemmte Bewehrungseisen, beschädigte Kanten, usw. dürfen nur nach Abstimmung mit dem QM des AG nachgebessert werden. Zur Beurteilung der Eignung eines Spachtels sind dem QM des AG technische Unterlagen, Prüfberichte, Zulassungen usw. vom AN vorzulegen und Musterflächen herzustellen, bis die technische Eigenschaft und Struktur dem zu behandelnden Betonbauteil entspricht. Die Art der Kantenausbildung (wahlweise scharfkantig oder mit Dreikantleisten nach Wahl des AG) der Bauteile und Aussparungen, Gebäudefugen, Scheinfugen u. dgl. hat der AN jeweils rechtzeitig bei der BL abzufragen. Sämtliche Kanten aller Betonteile auch bei Schalungsabsätzen, Aussparungen usw. sind durch Einlegen von Dreieckleisten oder Trapezleisten und wo erforderlich Tropfleisten auch ohne Angabe in Werkplänen herzustellen. Die in die Schalung einzulegenden Dreikantleisten sind in ihrer Größe durch den Architekten anzugeben (0,8/0,8 cm bzw. 0,7/0,7 cm). Sämtliche Betonteile sind unmittelbar nach dem Ausschalen sauber zu entgraten. Eventuelle Fehlstellen sind ebenso unverzüglich mit einem Betonsanierungssystem gem. ZTV-SiB nachzubehandeln. Die Oberflächenqualität der Stahlbetonbauteile inkl. Sichtbetonoberflächen wird durch den Architekten in seiner Planung bzw. der Ausschreibung angegeben und ist strikt mit allen dafür erforderlichen Mitteln und Maßnahmen umzusetzen. Sämtliche Kosten dafür sind mit einzuplanen. Die Belastung von Bauteilen darf nur nach Erreichen der Nennfestigkeit mit den in der Statik ausgewiesenen Verkehrslasten erfolgen. Soweit durch den Unternehmer eine andere Vorgehensweise geplant ist, darf dieses nur in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner und dem beauftragten Prüfingenieur geschehen, Kosten der Nachweise und der gesonderten Abstimmung sind Sache des AN. Sämtliche daraus resultierende Kosten für zusätzliche Durchsteifungen oder Abstützung von Bauteilen sind einzukalkulieren. Schalung und Anlegen von Aussparungen aller Querschnittsformen, Öffnungen, Schlitze (horizontal und vertikal) aller Größen und Stärken in Decken, Unterzügen, Wänden und Brüstungen sowie das Schließen nach Verlegen von Installationen etc. sind mit dem Angebotspreis der jeweiligen Positionen abgegolten. 3.4 Güteüberwachung Beton Nach der derzeitigen Statik kommen folgende Betone nach DIN EN 1992-1-1, DIN EN 206-1 bzw. DIN 1045-2 zur Anwendung: unbewehrter Beton: - C 8/10 nach DIN EN 206-1 (für z.B. Magerbeton) - C12/15 nach DIN EN 206-1 (für z.B. Sauberkeitsschicht, Magerbeton) Stahlbeton: - C 30/37 WU-Beton Überwachungsklasse 2 nach DIN EN 13670 d.h. es ist eine Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle erforderlich. - C 30/37 Überwachungsklasse 2 nach DIN EN 13670 d.h. es ist eine Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle erforderlich. - C 35/45 Überwachungsklasse 2 nach DIN EN 13670 d.h. es ist eine Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle erforderlich. - C 40/50 Überwachungsklasse 2 nach DIN EN 13670 d.h. es ist eine Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle erforderlich. Die Baustelle muss als BII Baustelle (Überwachungsklasse 2) geführt werden. Sollte der AN höhere Festigkeiten z.B. für Fertigteile verwenden wollen, erfolgt dafür keine extra Vergütung. Der AN hat bezüglich der Anforderungen an Überwachungsklassen 2 sämtliche Leistungen und Nachweise zu erbringen und die notwendigen Fremdnachweise zu veranlassen (z.B. Konsistenz, Probekörper), zu dokumentieren und der BL des AG einzureichen. Die Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Die dadurch entstehenden Kosten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten, wie z.B. Prüfgebühren, gehen zu Lasten des AN und sind in die Einheitspreise einzurechnen falls nicht in gesonderten Positionen erfaßt. Es ist Sache des Auftragnehmers, nachzuweisen, dass der von ihm verwendete Beton mit den Festlegungen der statischen Berechnung, der Positions-, Schal- und Bewehrungspläne und des Leistungsverzeichnisses übereinstimmt. Dies bedeutet, dass ein Nachweis im Hinblick auf die Betongüte nach den Erfordernissen der DIN 1045 Abschnitt 7. 4 zu führen ist. Dabei bestimmt sich die Durchführung der Prüfung im einzelnen nach den Erfordernissen der DIN 1048. Die insoweit an der Baustelle zu stellenden Anforderungen ergeben sich aus DIN 1045 Abschnitt 5.2. Der AN hat bei der BL folgende Nachweise in 3-facher Fertigung (Original) einzureichen: - Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und Eignungsnachweise des Fertigteilherstellers - Bestätigung der fremdüberwachenden Stelle für Beton der Überwachungsklassen 2 gem. DIN 1045 - Übereinstimmungszertifikat nach Art. 26 BayBO für Betonfertigteile und Deckenelemente - Alle Ergebnisse der Beton-Druckfestigkeitsprüfungen. - Überwachungsklasse 2 für WU (Wasserundurchlässigen Beton) - Ausführung in der Ebene UG. 3.5 Festlegung des Betons Der zu verwendende Beton wird als "Beton nach Eigenschaften" definiert. Sämtliche Betonbauteile sind nach DIN 1045-2 bzw. DIN EN 206-1 herzustellen Überfestigkeiten des Betons sind zu vermeiden, da die Beschränkung der Rissbreite wesentlich von der erreichten Betonzugfestigkeit abhängt. Überfestigkeiten müssen daher unter der Serienfestigkeit der nächst höheren Festigkeitsklasse bleiben. Für die Begrenzung der Rissbreiten gemäß DIN EN 1992-1-1 wurde ein Beton mit einer mittleren Festigkeitsentwicklung r < 0,5 und einer daraus resultierenden Betonzugfestigkeit fct,eff bei Zwang aus Abfließen der Hydratationswärme von höchstens 65% bis 75% (in Abhängigkeit zur Bauteildicke) der mittleren Zugfestigkeit fctm (max. fct,eff = 0,65 bis 0,75 fctm) angenommen. Dies ist bei der Festlegung des Betons und der Bauausführung zu berücksichtigen. Der gewählte Beton sollte mindestens einen E-Modul gemäß DIN EN 1992-1-1 Tab 3.1 mit quarzithaltige Gesteinskörner aufweisen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die vom Verfasser der Ausführungsplanung geforderten Eigenschaften des Betons erreicht werden. Zur Erreichung der erforderlichen Qualität sind vom AN entsprechende Betonrezepturen zu erarbeiten und zu verwenden. Dabei sind solche Zemente zu verwenden, die eine möglichst niedrige Hydratationswärme entwickeln, in Verbindung mit möglichst schwindarmen Betonrezepturen. In der Verantwortung des AN sind dazu Erstprüfung, Konformitätsnachweis, Annahmeprüfung auf der Baustelle und ggf. weitere Prüfungen nach Erfordernis. 3.6 Einbringen bzw. Einbauen des Betons Vor dem Betonieren sind alle Kontaktflächen, wie z.B. Schalungsinnenseiten, vorherige Betonierabschnitte, Magerbetonschichten etc. ausreichend zu reinigen und gut vorzunässen. Insbesondere entlang von Arbeitsfugen sind Betonreste auf nicht betonierten Bauteilen, Bewehrungen und Schalungen sofort zu entfernen. Kraftschlüssige Verbindungen sowie sichtbar bleibende Flächen sind vor der Betonage noch einmal zu reinigen. Hingewiesen wird besonders auf - Abstimmung der Konsistenz für den jeweiligen Einsatz, - Abstimmung der max. Korngröße in Abhängigkeit der jeweiligen Bauteildicken und Bewehrungsabstände - Einsatz von schwindarmem Beton. Der Beton ist entmischungsfrei einzubringen, d.h. mit dem Fallrohr bis kurz über die Einbaustelle zu führen. Der Einbau erfolgt in Lagen von 25 cm, welche in kurzer Folge zur vorhergehenden einzubauen und jeweils zu verdichten sind. Dabei ist mit der Rüttelflasche in die vorherige Betonlage hineinzurütteln. Die Rüttler dürfen nicht zum Verteilen des Betons verwendet werden. Bei Wänden sind die unteren 15 bis 30 cm (gemäß Angabe Statik) mit einem geeigneten Feinkornbeton (Anschlussmischung) auszuführen und gesondert zu verdichten. Es ist darauf zu achten, dass die Fallhöhe des Frischbetons 200 cm nicht überschreitet. Die Anzahl der Rüttler ist auf die jeweilige Einbaumenge in m3 / Std. abzustimmen. Mindestens ein Ersatzgerät ist vorzuhalten. 3.7 Qualitätssicherung Betonbau 3.7.1 Nachbehandlung des Betons Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons ist grundsätzlich gemäß DIN 1045-3 Abs. 8.7 auszuführen. Dies ist zu beachten und in den Angebotspreis einzukalkulieren. Zur Leistung des AN gehören alle Maßnahmen zum Schutz des eingebrachten Betons vor Hitze, Witterungseinflüssen etc. und zur sorgfältigen Nachbehandlung. Der AN ist verpflichtet, Art und Umfang der Betonnachbehandlung im Bautagebuch zu dokumentieren. Wichtige Maßnahmen sind im Einzelnen: Auf eine sorgfältige Nachbehandlung des jungen Betons ist besonders zu achten. Es sind Schutzmaßnahmen gegen zu starkes Abkühlen oder Erwärmen, Austrocknen, Wind, Regen o. a. entsprechend der Nachbehandlungsrichtlinie des DAfStb vorzusehen. - Die Nachverdichtung erfolgt bei allen Bauteilen bis 30  Minuten nach dem Einbau. - Deckenober- und Unterseiten sowie Bodenplattenoberseiten müssen drei Wochen abgedeckt und gegen Austrocknen geschützt bleiben, z.B. durch Aufsprühen einer Wachs- oder Kunststoffemulsion, Abdecken mit Folien o.Ä. - Frischbetonoberflächen von Decken- und Bodenplatten sind, sobald sie begehbar sind, mit Kunststoff-Folien abzudecken und mindestens 7 Tage feucht zu halten. Die Oberfläche darf nie direkt besprüht werden, damit die Feinanteile aus der Zementhaut nicht ausgespült werden. - Bei Außentemperaturen unter 10°C einerseits oder bei unmittelbarer Sonneneinstrahlung andererseits, wird die o.g. Abdeckung nach 2 Tagen mit einer 2-lagigen Winterbaumatte mit jeweils 1 cm Dämmstoffstärke ergänzt. - Wände und Stützen sind nach dem Ausschalen mit einem Verdunstungsschutz (z.B. Abhängen mit Kunststoff-Folien) zu versehen. Sehr feingliedrige Bauteile (z.B. Stützen) sind bei Außentemperaturen unter 10°C einerseits oder bei unmittelbarer Sonneneinstrahlung andererseits mit Isoliermatten (d = 40 mm) zu umwickeln. - Für Ausschalfristen sind die Merkblätter des Deutschen Betonvereins u.a. „Betonschalungen und Ausschalfristen“ zu beachten. Grundsätzlich gilt DIN 1045, Tabelle 8. Soweit Rissbildungen verhindert werden sollen, sind diese Fristen erforderlichenfalls zu verlängern. 3.8 Massige Bauteile aus Beton Für Betonbauteile, deren kleinste Bauteilabmessungen mindestens 0,80m beträgt, gelten die Regelungen der Richtlinie "Massige Bauteile aus Beton" des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb). Diese wird vertraglich zugrunde gelegt. Aufgrund der großen Abmessungen kann eine erhöhte Bauteilerwärmung infolge Hydratation auftreten, sodass Zwang und Eigenspannungen in besonderer Weise zu berücksichtigen sind. Um die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit dieser Betonbauteile sicherzustellen, sind besondere Maßnahmen zu ergreifen. Die o.g. DAfStb-Richtlinie lässt für diese Maßnahmen Abweichungen und Ergänzungen zu den Normen DIN 1045 und DIN EN 206-4 zu. Die in der Richtlinie genannten konstruktiven Maßnahmen zur Begrenzung der Rissbreiten wurden bei der Tragwerksplanung berücksichtigt. Für die Begrenzung der Rissbreiten von massigen Bauteilen gemäß DIN EN 1992-1-1 bzw. den Anforderungen der WU-Richtlinie wurde ein Beton mit einer langsamen Festigkeitsentwicklung r < 0,3 und einer daraus resultierenden Betonzugfestigkeit fct, eff bei Zwang aus Abfließen der Hydratationswärme von höchstens 60% der mittleren Zugfestigkeit fctm (max. fct,eff = 0,60 fctm) angenommen. Dies ist bei der Festlegung des Betons und der Bauausführung zu berücksichtigen. Der gewählte Beton sollte mindestens einen E-Modul gemäß DIN EN 1992-1-1 Tab 3.1 mit quarzithaltige Gesteinskörner aufweisen. In Bezug auf die Bauausführung sind insbesondere die folgenden Abschnitte der Richtlinie zu beachten: - Abschn. 2.2: Qualitätssicherungsplan - Abschn. 3.2.2: Stababstände (Regelungen zu Betonieröffnungen und Zuschlagskorngrößen) - Abschn. 4: Betontechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Rissbildung   und Sicherstellung der Dauerhaftigkeit - Abschn. 5: Besonderheiten bei der Herstellung, Festlegung und Konformität von Beton - Abschn. 6: Besonderheiten bei der Ausführung. Schwindgasse bzw. Verformungsgasse Schwindgassen sind planmäßig mindestens > 90 Kalendertage offen zu halten. Die dabei entstehenden freien Deckenränder sind bis zur Schließung und ausreichenden Festigkeitsentwicklung des Vergussbereichs durch Bauhilfsstützen zu sicheren! Herstellung der Schwindgasse (siehe Skizze), beidseitige Abstellung der Arbeitsfuge durch Streckmetall mit Verzahnung Schließen der Schwindgassen Reinigen der Schwindgassen und Freiliegen der Körnung der Betonflächen durch Strahlen. Aufbringen von Haftbrücken z.B.: Betonkontakt auf Altbetonoberfläche aufbringen. Ausbetonieren der Schwindgasse mit Beton C30/37, Entfernen der Vertikalunterstützungen im Bereich der Schwindgassen nach dem der Füllbeton C30/37 eine Nenndruckfestigkeit von fck ≥ 30 N/mm² erreicht hat. 3.9 Bewehrung Die Bewehrung ist nach den Stahllisten und den Bewehrungsplänen des Tragwerksplaners bzw. der Fertigteilhersteller zu bestellen und einzubauen. Decken: Der größte Teil der Decken ist als zweiachsig lastabtragende Decken berechnet worden. Dafür sind flächendeckende Bewehrungslagen in Form von Bewehrungsmatten mit Stabstahlzulagen auf der Deckenober- und Deckenunterseite in beiden Richtungen einzulegen. Bewehrungsrückbiegeanschlüsse und Bewehrungsschraubanschlüsse werden nur für die in den Bewehrungsplänen enthaltenen, vom Tragwerksplaner geplanten und ausdrücklich vorgegebenen Arbeitsfugen vergütet, siehe Pkt. 1.2. Das Biegen und Verlegen der Bewehrung hat genau nach den vorliegenden Bewehrungszeichnungen zu erfolgen. Die Abstände von der Schalung sind genau einzuhalten, so dass die erforderliche Betondeckung gewährleistet ist. Während des Betoniervorganges ist ständig darauf zu achten, dass die Bewehrung nicht verschoben oder durch Betreten, Fahrbrücken, Laufstege usw. aus ihrer planmäßigen Lage gebracht wird. Die Unterstützungskörbe sind ausschließlich zur Lagesicherung der Bewehrung ausgelegt. Lagerflächen für Betonstahl sowie Betonfördergeräte sind durch den AN zu planen. Gegebenenfalls sind die Unterstützungskörbe entsprechend massiver auszubilden. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung sind die Unterstützungskörbe und Abstandshalter der Bewehrungspläne zu prüfen. Bei der Planung wurde für die Rippung der Bewehrungsstähle ein Zuschlag von 10% des Stahldurchmessers berücksichtigt. Sollte sich dieser Wert im Laufe der Bauausführung nicht bestätigen, sind die Unterstützungskörbe und Abstandshalter vom AN eigenverantwortlich entsprechend anzupassen. Die Abnahme u. Freigabe (auf Abruf des AN) der Bewehrung von Ortbetonbauteilen erfolgt stichprobenartig durch den Tragwerksplaner. Die Abnahme aller nicht vom Tragwerksplaner abgenommenen Ortbetonbauteile und die Abnahme der Bewehrung von Stahlbetonfertigteilen erfolgt eigen- verantwortlich durch den AN. Die Verantwortung und Haftung für die Bewehrungsabnahmen bleibt in allen Fällen beim AN. Die Abnahmeprotokolle sind der BL jeweils unverzüglich vorzulegen. Vom Tragwerksplaner auf der Baustelle angeordnete Bewehrungszulagen oder Bewehrungsänderungen sind von diesem im Bewehrungsabnahme-Protokoll bestätigen zu lassen und vom AN in den Bewehrungsplänen und Stahllisten nachzutragen. Soweit diese Maßnahmen aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, erforderlich werden, werden die Zulagen bzw. Änderungen nicht vergütet. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgeschriebenen Betondeckungen genau eingehalten werden müssen. Der AN muss damit rechnen, dass bei einer Überschreitung oder Unterschreitung bzw. wenn sich innerhalb der Gewährleistung ein Rostdurchschlag an den Betonflächen zeigt, eine genaue Untersuchung der umgebenen Flächen erfolgt und auf Kosten des AN eine Sanierung dieser Schadensstellen mittels sachgemäß ausgeführten Ersatzmaßnahmen erfolgen muss. Es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Bauausführung Schweißarbeiten Betonstahl auszuführen sind. Die ausführende Firma muss deshalb im Besitz des Eignungsnachweises nach DIN 4099-2 bzw. DIN EN ISO 17660-1 und DIN EN ISO 17760-2 sein. Er ist mit Angebotsabgabe vorzulegen. Beim Schweißen von Betonstahl sind vorab Arbeitsproben anzufertigen. Vor dem Betonieren sind die Anfängerbewehrung und Einbauteile noch einmal einzumessen und mit den Schal- und Bewehrungsplänen des nächsten Geschosses zu vergleichen. Unregelmäßigkeiten bzw. fehlende Anfängerbewehrung für die aufgehenden Bauteile sind dem Tragwerksplaner rechtzeitig vor Betonage schriftlich mitzuteilen, so dass ggf. die entsprechende erforderliche Anfängerbewehrung noch festgelegt und eingebaut werden kann. Zum Bewehren sind nichtrostende Bindedrähte einzusetzen (z. B. verzinkt). Die Bewehrung erfolgt mit Stabstahl. Die Abrechnung der Bewehrung erfolgt auf Basis der Stabstahlpläne der Tragwerksplanung. Bodenplatten und Decken: - Abstandshalter für untere Bewehrungslage  z.B. Faserzementleisten) - Abstandshalter für obere Bewehrungslage nach DBV-Merkblatt   "Unterstützungen"(2002-07) Unterstützungskörbe 0,7 Stck /m² - Einbau von Dübelleisten als zusätzliche Querkraftbewehrung der Decken und Bodenplatten z.B. in Stützenbereichen und an  Wandenden gem. separaten Positionen. Gründung: entsprechend der DIN 1045 bzw. DBV-Merkblatt "Betondeckung", In den Einheitspreis mit einzukalkulieren ist evtl. die Verlegung bzw. das Befestigen der Abstandhalter an der Bewehrung. Typ: Vierkantprofil – für Lagerung auf Isolierung geeignet erf. Betondeckung: cV = 3,5 cm - Unterstützungskorb U-Korb UKS - geprüft nach DBV-Merkblatt "Unterstützungen" zur Sicherung des Abstandes zwischen Unter- und Oberbewehrung bei Ortbetondecke bis h = 40 cm, in den Einheitspreis mit einzukalkulieren ist die Verlegung bzw. das Befestigen der Unterstützungskörbe an der Bewehrung Decken: - Der größte Teil der Decken ist als zweiachsig lastabtragende Decken berechnet worden. Dafür sind flächendeckende Bewehrungslagen in Form von Bewehrungsmatten mit Stabstahlzulagen auf der Deckenober- und Deckenunterseite in beiden Richtungen einzulegen. Achtung: Für Geschossdecken Größtkorn der Zuschlagstoffe 16 mm Unter- und Überzüge / Attiken: sind als tragende Über- und Unterzüge in den Decken enthalten. In Positinen für Überzüge Attiken wird nur der Anteil Überug/Unterzug/Attika abgerechnet Wände: - Abstandshalter: Betondeckung cv = 3,5cm - Schalungsabstandshalter gemäß Angabe Statik Achtung: Für Wandfüße der WU-Konstruktionen Größtkorn der Zuschlagstoffe 8 mm Einzelabstandhalter aus Faserbeton für WU-Außenwände zur Sicherung der Betondeckung nach DIN EN 1992-1-1 bzw. nach DBV-Merkblatt "Abstandhalter" bzw. gem. Zulassung nach WU-Richtlinie, Anzahl entsprechend der DIN1045 bzw. DBV-Merkblatt "Betondeckung". In den Einheitspreis mit einzukalkulieren ist evtl. die Verlegung bzw. das Befestigen der Abstandhalter an der Bewehrung. erf. Betondeckung: cV = 3,5 cm Die Einheitspreise enthalten Liefern, Schneiden, Biegen, Verkröpfen und Verlegen, soweit nicht ausdrücklich anders festgelegt. Verschnitt, Abstandhalter, Kofferbügel, Bindedraht sowie Mehraufwand beim Herstellen von Anschlussbewehrungen sind ebenfalls mit einzurechnen. (Ausnahme Schwindgassen, siehe gesonderte Position) 3.10 Fertigteile Folgende Bauteile werden als Vollfertigteile geplant: - Fertigteiltreppenläufe Allgemein Die Leistung umfasst die Anfertigung der Werkstattzeichnungen/ Schalpläne sowie die Bewehrungsplanung, die Herstellung, die Lieferung und das Versetzen der Stahlbetonfertigteile einschl. aller Nebenleistungen (Hilfs-, Trag- und Schutzgerüste, Montagehalterungen, Abstützungen, Kraneinsatz, erforderl. Bewehrung für den Transport, Transportanker, Fugenverguß, Fugenfüllung, Unterfüttern, Ausbetonieren und jedwede anderen Anschlüsse an andere Konstruktionselemente, Schließen der Transportankerlöcher u.dgl.) und die Übergabe der Montagepläne an die BL. Im Angebotspreis sind sämtliche Einbauteile für die Befestigung der Fertigteile sowie die Transport- und Montageanker einzurechnen. Gleiches gilt für die Herstellung aller Falze, Profilierungen, Scheinfugen in den Fassadenplatten, Justierschrauben, Nocken, u.ä. sowie die sich für die Montage als notwendig ergebenden Aussparungen und Durchbrüche. Alle sichtbar bleibenden Kanten sind mit Dreikantleisten 8/8 zu brechen. Das Anschweißen von Betonstählen an Ankerplatten und sonstigen Einbauteilen ist im Angebotspreis der Einbauteile enthalten. Zusätzliche Bewehrung für Transport, Montage, und Transportvorrichtungen, wie z.B. Schlaufen, Ösen, Traversen u.ä., sind vom AN unentgeltlich und in alleiniger Verantwortung einzubauen und gegebenenfalls vorzuhalten. Alle für den Endzustand erforderlichen Verbindungsmittel, die nicht einbetoniert werden, sind verzinkt, für Fassadenkonstruktionen jedoch in Edelstahl V4A auszuführen. Sie sind so zu gestalten, dass Toleranzen überbrückt werden können. Der AN hat in der Fertigung alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit eine gleichbleibende Oberflächenbeschaffenheit der Fertigteile gewährleistet wird. Vor der Ausführung der Fertigteile sind ausreichende Muster der geplanten Oberfläche herzustellen und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Ausblühungen, Absandungen und sichtbare Haarrisse sind in jedem Fall zu vermeiden. Der AN gestattet dem AG und dessen Bevollmächtigten sowie den jeweiligen Planungsbeteiligten jederzeit Zugang zu dem Fertigungsbetrieb. Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und den Eignungsprüfungsnachweis zu stellen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern. Alle Fertigteile sind einschl. Beton, Schalung und Bewehrung zu kalkulieren Für alle Stahlbetonfertigteile hat der AN die Werkstattplanung zu erstellen und mit einzukalkulieren (Übersichtspläne, Elementpläne, Details, Stücklisten, Einbau- und Montageteillisten, Montagebeschreibung). Diese ist dem AG / Architekten bis 5-fach zur Prüfung vorzulegen. Unter Werkstattzeichnungen werden vollständige, prüf- und freigabefähige Planunterlagen mit allen erforderlichen Detailzeichnungen incl. Stahllisten verstanden, die dem Prüfstatiker rechtzeitig zur Prüfung zu übergeben sind. Der AN hat die Fertigteilplanungen jeweils rechtzeitig bei den Architekten und beim Statiker zur Prüfung vorzulegen, Änderungen gfls. einzuarbeiten und anschließend an den Prüfingenieur zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Alle erforderlichen Pläne zu den Fertigteilen mit Angaben über die Schalung, Abmessungen, Oberflächengestaltung (z.B. Sichtbeton), statische Einbauteile (Anschlüsse, Ankerschienen), Installationen, Bewehrung, Betondeckung, Lage der Elemente im Bauwerk, Fugenbewehrung, Anschlussteile für die Verbindung der Elemente sind vom AN zu erstellen. (extra Position im LV: Schal- und Bewehrungspläne erstellen; Bewehrungspläne 2-fach zur Vorlage beim Prüfer und 1-fach zur Vorlage beim Tragwerksplaner). In den Übersichtsplänen ist der Einbauort der Fertigteile darzustellen. Der Anschluss der Fertigteile untereinander bzw. mit Ortbetonbauteilen ist in Detailplänen darzustellen. Der statische Nachweis incl. der Anschlüsse ist ebenso wie der Nachweis von Lastanschlagmitteln und sämtlichen Fertigungs-, Transport- und Montagezuständen Sache des AN und mit einzukalkulieren. Er ist in Regie des AN und auf eigene Kosten durch den Prüfstatiker prüfen zu lassen. Vorgegebene Einbauteile und Durchbrüche bzw. Schlitze sind auszuführen und einzukalkulieren. Zusätzliche Einbauteile für die einwandfreie Herstellung, Lieferung und Montage sind durch den AN eigenverantwortlich zu wählen, nachzuweisen, einzubauen und einzukalkulieren. Es ist ein mehrfacher Planumlauf – auch terminlich – einzukalkulieren. Die Montage der Fertigteile ist ebenso wie die Nachbehandlung von Anschlüssen und Fugen ausreichend zu beschreiben, einzukalkulieren und auszuführen. Die Fertigteile werden vom AG / Architekten ausschließlich auf architektonische Belange geprüft (Plausibilitätsprüfung) Bei Sondervorschlägen zur Ausführung von Ortbetonbauteilen als Voll- oder Halbfertigteil muss der AN u.a. folgende Umplanungen ohne gesonderte Vergütung vornehmen: - Prüffähige statische Nachweise (mit Vorlage je 2-fach beim Prüfingenieur und 1-fach beim Tragwerksplaner) - Vorlage von geänderten Schalplänen (mit Vorlage je 2-fach beim Architekten und 1-fach beim Tragwerksplaner) - Vorlage von geänderten Bewehrungs- und Verlegeplänen (mit Vorlage je 2-fach beim Prüfingenieur und 1-fach beim Tragwerksplaner) - Planung, Bemessung und Ausführung aller durch die Umplanung erforderlicher Anschlussdetails, Knotenpunkte und Verbindungsmittel (mit Vorlage je 2-fach beim Prüfingenieur / Architekt und  1-fach beim Tragwerksplaner
ZTV - BETON - UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18331
ZTV STAHLBAUARBEITEN gemäß DIN 18355 ZTV STAHLBAUARBEITEN ZUSATZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN STAHLBAUARBEITEN DIN 18355 1. ALLGEMEIN NORMEN, RICHTLINIEN, BESTIMMUNGEN NORMEN DIN 1025 - Warmgewalzte l-Träger Blatt 1 u. 5 DIN 1028 - Stabstahl DIN 1050 - Stahl im Hochbau DIN 1624 - Stahlbänder DIN 1625 - Stahl DIN 1910 - Schweißen DIN 1970 - Schlosserarbeiten DIN 4100 - Geschweißte Konstruktionen im Hochbau DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4114 - Stabilitätsfälle DIN 4115 - Stahlleichtbau und Stahlrohrbau im Hochbau DIN 4420 - Gerüstforderung DIN 6935 - Abkantarbeiten DIN EN 10025 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen DIN 17100 - Allgemeine Baustähle, Gütevorschriften DIN 50975 - Korrosionsschutz DIN 50976 - Korrosionsschutz DIN 55 928 - Schutzanstrich von Stahlbauwerken DIN EN 1090 - Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken jeweils neueste Fassung. Darüber hinaus gelten alle einschlägigen und hier nicht genannten DIN-Normen, Vorschriften, VDE- und VDI-Bestimmungen, welche sich auf das vorgesehene Material und dessen Verarbeitung nach den neuesten Regeln der Technik beziehen. RICHTLINIEN UND BESTIMMUNGEN - Zusätzliche Vorschriften und Empfehlungen, soweit sie mit den ausgeschriebenen Leistungen in Zusammenhang stehen, müssen bei der Ausführung der Leistungen Beachtung finden. - Vorschriften des Bauaufsichtsamtes und der Berufsgenossenschaft. - Die Vorschriften und Empfehlungen der Hersteller der zur Anwendung kommenden Materialien. MATERIAL UND VERARBEITUNG VON STAHLPROFILEN SOWIE SCHWEISSEN VON STAHL NACH DIN EN 10025 UND DIN EN 1090 Alle erforderlichen Lieferscheine und Gütenachweise sind unaufgefordert vorzulegen. Die in der Prüfstatik nicht enthaltenen Nachweise, z.B. der Knotenpunkte, sind vom AN zu erbringen einschl. der damit verbundenen Kosten für Genehmigungen durch den Prüfstatiker. Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass er die Zertifizierung zum Schweißen von Stahlhochbauten der Ausführungsklasse EXC 3 nach DIN EN 1090 besitzt und dass er seine Schweißer regelmäßig entsprechend der genannten Norm überprüfen lässt. Die entsprechenden Prüfzeugnisse /Zertifikate des Schweißfachingenieurs und aller mit den Werkstatt- und Montagearbeiten für dieses Bauwerk beschäftigten Schweißer sind dem Auftraggeber / der Bauleitung rechtzeitig vorzulegen. SCHWEISSEN VON STAHL AN DER BAUSTELLE - In konstruktiver Hinsicht ist darauf zu achten, das Schweißungen von Stahlteilen an der Baustelle vermieden, bzw. auf ein Minimum beschränkt werden. - Sofern konstruktive Heftschweißungen an der Baustelle unumgänglich sind, sind diese sofort nach der Ausführung mit einer zweimaligen Kaltverzinkung zu überstreichen. Vorher sind die Schweißstellen mit der Drahtbürste sauber zu entschlacken und zu reinigen. ANKERPLATTEN UND DÜBELUNGEN - Alle quer zur Materialdicke beanspruchten Stirn- und Ankerplatten sind auf Walzfehler (Doppelung) bzw. die Gefahr von Terrassenbrüchen zu überprüfen. - Es dürfen grundsätzlich nur zugelassene Dübel verwendet werden. Ausführung in Edelstahl. In den aus Lastspannungen erzeugten Zugzonen gelten besondere Bestimmungen und Zulassungen für die Dübel. BLITZSCHUTZ UND POTENTIALAUSGLEICH - Sämtliche Konstruktionsteile und Bleche sind untereinander leitend zu verbinden, wenn der elektrische Überschlag nicht gegeben ist. - Verbindungen sollen nicht im sichtbaren Bereich der Fassade liegen. - Die notwendigen Angaben über Ort und Art sind vom entsprechenden Fachplaner zu übernehmen und zu berücksichtigen. 2. WERKSTOFFE - Für die Werkstoffe gilt folgendes, soweit im Leistungsbeschreibung nicht anders angeben: 2.1 Stahl: - Festigkeitsklasse Stahlsorte nach DIN EN 10025 - S355J2 scharfkantig 2.2 Schrauben: - Schraubenverbindungen für den Metallbau nach DIN EN 15048-1 bzw. DIN EN 14399-1 - Festigkeitsklassen entsprechend DIN EN ISO 898-1 2.3 Verankerungen: - bauaufsichtlich zugelassene Metalldübel Für die Ausführung der Stahlbauarbeiten sind durch den AN alle erforderlichen Werkstatt- und Montagepläne zu erstellen. Das hat auf der Grundlage der Architektenpläne, der Statik incl. Positionspläne und den Schalplänen für die Stahlbetonbauteile, an welche die Stahlkonstruktion ggf. anzuschließen ist, zu erfolgen. Sämtliche Kosten dafür sind mit einzukalkulieren. 2.4 Stahverbundträger in F90 Liefern und Montage von Stahlverbundträger in S355J2, F90 Brandschutzklassifizierung durch nachträglich Verkleidung mit Brandschutzplatten. Alle erforderlichen statischen Detailnachweise, Werkstattzeichnungen, Detailzeichnungen sowie Montagezeichnungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen! Die Bemessung erfolgt nach der Schnittkraftermittlung aus der Genehmigungsstatik. Die Zuarbeit erfolgt durch den Tragwerksplaner. Die Bearbeitung durch den AN umfasst: - Nachweise der Kopfbolzendübel zur Schubkraftübertragung in die mitwirkende Stb.-Decke - Bemessung und Konstruktion der Auflagerausbildung und die daraus erforderlichen Verstärkungsblechen - Nachweise für eventuell erforderliche Schottbleche - Nachweise der erforderlichen Schweißarbeiten für die Ausführungsklasse EXC3 gemäß DIN EN 1090-1 u. 2/NA - Nachweis der erforderliche Einbauteile für den Anschluss von Betonkonstruktionen wie Auflagerplatten, Anschlussbewehrung usw. - Nachweis der erforderliche Einbauteile für den Anschluss von Stahlkonstruktion wie Fahnenbleche usw. - Nachweis der Durchbrüche für Haustechnik und die daraus erforderlichen Verstärkungsbleche (siehe Architektenpläne, Pos.- bzw. Schalpläne) - Nachweis evtl. erforderlicher biegesteifer Montagestöße einschließlich der daraus erforderlichen Verstärkungsblechen und Schrauben Vom Tragwerksplaner werden die statischen Berechnungen und Übersichtszeichnungen (siehe Positionspläne) zu den Verbundträgerpositionen zur Verfügung gestellt.
ZTV STAHLBAUARBEITEN gemäß DIN 18355
ZTV MAURERARBEITEN gemäß DIN 18330 ZTV MAURERARBEITEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN MAUERARBEITEN DIN 18330, DIN EN 19961053, 4103, 4117, 4165 105 Blatt 2, 18160 Teil 1, sowie alle sonstigen zurzeit gültigen Vorschriften und der neueste Stand der Technik sind Vertragsgrundlage. 1. Allgemein / Übersicht Die Maurerarbeiten umfassen die Erstellung von Innen- und Außenwänden; zum größten Teil als Ausmauerungen zum zukünftigen BA3, aber auch Verschließen von Schachtwänden HLS auf StB-Brüstungen Als Mauerwerkwände sind vorgesehen: Außenwände UG bis 5.OG (DG): - Ausmauerung Tür und Toröffnungen in den Ebenen UG bis 4.OG mit KS-Mauerwerk, als nicht tragendes Mauerwerk, z.T Ausführung als Brandwand - Ausmauerung Übergangsöffnungen in den Ebenen UG bis 4.OG zum Übergang an künftigen BA3, Ausführung als Bauart Brandwand als nichttragendes Mauerwerk Innenwände: - UG: KS als tragendes Mauerwerk unter Geschoßpodest UG im Treppenhaus TH1 - UG bis 4.OG KS-Mauerwerk auf StB-Brüstung an HLS Schächten als nicht tragendes Mauerwerk 2. Stoffe Frei 3. Ausführung Das Aussparen von Schlitzen, Öffnungen, Wanddurchbrüchen, Nischen, usw. sowie deren späteres Schließen sind mit dem Angebotspreis abgegolten. Die Aussparungen sind vor Putzbeginn zu schließen. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass insbesondere in sichtbar bleibenden Bereichen des Mauerwerks der Verschluss der Durchbrüche und Schlitze im Verband so weit wie möglich ausgeführt wird. Grobes Verputzen ist grundsätzlich unzulässig. Nichttragende Zwischenwände und Ausfachungen dürfen erst nach dem Erreichen der Normfestigkeit von Massivdecken bzw. Unter- und Überzüge ausgeführt werden. Bei nichttragendem Mauerwerk ist besonders darauf zu achten, dass eine einwandfreie Trennung zwischen Decke und Mauerwerk entsteht, um unkontrollierte Belastungen dieser Wände zu verhindern. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Rissverhinderung sind vorzusehen. Großformatige Steine sind nicht zulässig, Stoß- und Lagerfugen sind zu vermörteln. Die Verwendung von Frostschutz- oder sonstigen Zusatzmitteln im Mauermörtel ist mit dem AG abzustimmen. Die vorgesehenen Zusatzmittel sind unter Bezug auf die zu erstellenden Bauteile zu benennen. Am Übergang zwischen Stahlbetonbauteilen und Mauerwerk ist ein kraftschlüssiger Anschluss mittels Maueranschlussschienen o.glw. (zum Einlegen in Stahlbeton bzw. nachträglich anzudübeln) und entsprechenden Maueranschlussankern nach Wahl und Nachweis durch den AN herzustellen. Die zul. Druckspannungen und Wärmeleitfähigkeitswerte der ausgeschriebenen Materialien sind durch Zulassungsbescheide nachzuweisen.
ZTV MAURERARBEITEN gemäß DIN 18330
ZTV - ERDARBEITEN DIN 18300 ZTV - ERDARBEITEN  DIN 18300 1. Allgemein / Übersicht 1.1 Technische Daten Größe der Baugrube Baumaßnahme "Neubau Helene-Lange Gymnasium BA2": ca. 2600 m² mit Eisspeicher ca. 470m² Grundflächen des Neubaus BA2 Neubau BA2 2.UG Bodenplatte OK -6,29m ca. 1160 m² 2.UG Bodenplatte OK -4,29m ca.   500 m² Übergangsbauwerk OK *4,29m, ca. 90 m² Eisspeicher ca. 290m² m² Bodenaushub als Restaushub Baugrubensohle, Homogenschicht 2 (Flusssande) und Homogenschicht 3 (Sandstein): ca. 2860 m³ Zur Ausführung kommen: - Bodenaushub:   - Feinaushub Baugrube bis Baugrundsohle 2.UG   - Aushub Kanalarbeiten TGA (siehe Titel 1.8; 1.9 und 1.10)   - Restaushub Rampe Baugrube - Bodeneinbau / Bodenaustausch   - Bodenaustausch/Bodeneinbau unter UK Bodenplatten h 30cm bis 45cm   - Verfüllen Arbeitsräume nach Fertigstellung Decke über KG Die bauseitigen Erdarbeiten enden mit der Schutzschicht ca. 30 - 40cm über UK Sauberkeitsschicht als Grobplanum. Der Feinaushub bis zur Baugrubensohle mit Feinplanum, auch für den Eisspeicher und der Bodenplattenverstärkungen, sowie das Hinterfüllen der Arbeitsräume außerhalb des Gebäudes sind Gegenstand der Erdarbeiten des AN Rohbau. Übergabeprotokoll: Der AN hat zur Feststellung des Zustandes des Baugrundstücks sowie der angrenzenden Grundstücks- und Verkehrsflächen mit der BL vor Beginn und nach Abschluß seiner Arbeiten eine Begehung durchzuführen. Der Befund ist zur Beweissicherung in einem Protokoll festzuhalten, das von den Beteiligten verbindlich gegenzuzeichnen ist. Die Baugrube und die Nebenflächen werden durch die BL an den AN übergeben. Die Übergabe ist schriftlich zu protokollieren. Gleichzeitig ist der Zustand der sicherheitstechnischen Einrichtungen, Bauzäune und Baumschutzzäune festzustellen, soweit diese vom AN Baugrubenerstellung übernommen werden. Der Zusatz zum Übergabeprotokoll festzuhalten, das von beiden Seiten gegenzuzeichnen ist. Ausführung der Erdarbeiten gemäß DIN 18 300 Einstufung der Hauptbodenarten nach DIN 18 196 siehe hierzu das Baugrundgutachten. 1.2 Ausgangszustand Das Gelände ist zu Beginn mit unterschiedlichen Oberflächen belegt. Im Baufeld des BA2 befindliche Teile der Bestandsbebauung wurde diese bauseits abgebrochen. Die  Verbau- und Erdarbeiten wurden bauseits bereits ausgeführt. Die Erdarbeiten wurden bis zu einem Übergabeniveau von ca. - 6,29m bzw. - 5,39m für den Neubau BA2, - 7,50m für den Eisspeicher ausgeführt. Auf der Westseite des Neubaus BA2 und an den Bodenplattenversprüngen wurde der Übergabebereich geböscht. 1.3 Baugrundmodell Höhenlage des Baufelds verläuft im Gefälle von Süd nach Nord Bereich Neubau BA2: OK Gelände ca. 293,60m üNHN / -2,4m = OK Gelände Süd bis ca. 292,43m üNHN/ -3,57m = OK Gelände Nord Die Ebene EG mit + 0,00m liegt bei 296,0m üNHN Bereich Eisspeicher: OK Gelände West ca. 295,65m üNHN/ -0,35m bis 294,10m üNHN/ -1,9m = OK Gelände Ost. Im Bereich Eisspeicher wurde auf der Südseite zum Bestand BA3 eine Bohrpfahlwand erstellt, an der Nord-Ost und Ostseite ein Verbau als Baugrubensicherung erstellt Im Bereich Neubau BA2 wird die Baugrube im Westen und Süden durch Bestandsbauten BA3 begrenzt, im Norden wird die Baugrube durch einen Verbau gesichert, die Ostseite wurde vom AN Erdbau/Verbau geböscht. Der Untergrund besteht im wesentlichen im obersten Bereich aus Auffüllungen (Homogenbereich 1) Bodengruppe nach DIN 18196: SI / SW. Diese wurde bereits bauseits entfernt Der Homogenbereich 2 Flusssande Bodengruppe nach DIN 18196: SU / ST / (SE/SU*/ST*) ist bis zu einer Tiefe von ca. -6,10m anzutreffen und wurde größtenteils ebenfalls durch den AN Erdarbeiten/Verbau entfernt Darunter der als Baugrund dienende Homogenbereich 3 Sandstein, Bodengruppe nach DIN 18196: SU* / ST* / (SU/ST) / TL ist bis zu einer Tiefe von -10,70m unter OK Gelände anzutreffen. 1.4 Bauablauf Die Erdarbeiten werden kontinuierlich mit den Verbauarbeiten in mehreren Arbeitsabschnitten mit verschiedenen Arbeitsebenen durchgeführt (siehe auch Übersichtsplan Baugrubenverbau Aushub). Die Aushubarbeiten werden von AN Erdarbeiten/Verbau bis 40 - 60cm über UK Sauberkeitsschicht/Bodenaustausch ausgeführt, die unterschiedlichen Höhen der Bodenplatten sind zu berücksichtigen. Der Feinaushub erfolgt durch AN Rohbau. Dabei erfolgt, falls notwendig, der Einbau und die Verdichtung von Ausgleichsmaterial unter den Bodenplatten Die Feinplanie und die Auffüllungen innerhalb des Gebäudes erfolgen ebenfalls durch den AN Rohbau sowie auch die Verfüllarbeiten des Arbeitsraums außerhalb dem Gebäude, nach Erstellung der Decke über UG. Bauseits ist ein AN für Baulogistik tätig, mit diesem sind An- und Abtransport von Material, sowie sämtliche Belange der Baustelleneinrichtung des AN abzustimmen. Der AN ist verpflichtet sich von der Situation vor Ort insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von LKW und Baggern ein Bild zu machen. Über Unkenntnis der Situation können keine zusätzlichen Kosten abgeleitet werden. Hinweis: Die LKW zum Abtransport des ausgehobenen Bodens dürfen aufgrund der Belastungen des Baugrundes und damit der Verschleppungsgefahr von Schadstoffen ausschließlich auf der Baustraße fahren. Für die Ausführung der Arbeiten sind Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik entsprechen und die gemäß den einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen der Anlieger auf ein Minimum reduzieren. 2. Angaben zum Baugrund S. hierzu Baugrundgutachten. Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Baugrundunterlagen angegeben. 2.1. Bodenverhältnisse, Übersicht Nach der geologischen Karte von Bayern, Blatt Nürnberg, besteht der Baugrund am Untersuchungsort aus quartären Ablagerungen der Hauptterrasse aus dem Pleistozän (Flusssande). Diese liegen in Form von Sanden vor. Unterhalb davon folgen die Sedimentgesteine des Mittleren bzw. Bunten Keupers. Es ist die Formation des Blasensandsteines einschließlich Semionotensandsteines zu erwarten. Für die Baumaßnahme 'Neubau Helene-Lange-Gymnasium' wurden insgesamt neun Rotationskernbohrungen und zwölf Sondierungen mit schwerer Rammsonde im Oktober 2021 auf dem Baugelände für BA1, BA2 und BA3 durchgeführt (S. Baugrundgutachten gem. Anlage). Exemplarische Schichtenverläufe gemäß  Baugrundgutachten. Gegenständlich sind hier Erdarbeiten für den BA 1 auszuführen und daher die Angaben aus dem Baugrundgutachten für das Baufeld des BA1 relevant. Auffüllung Oberboden Auffüllungen, Homogenbereich 1 Sande mit kiesigen Nebenanteilen, sowie schwach schluffige Nebenanteile mit Ziegelresten Bodengruppe nach DIN 18496: SI/SW Bodenklasse nach DIN 18300: 3 Homogenbereich 2 Flusssande, quartäre Sande Bodengruppe nach DIN 18196: SU/ST/(SE/SU*/ST* Bodenklasse nach DIN 18300: 3 Homogenbereich 3 Sandstein, stark verwittert Bodenart nach DIN 4022: U,g, s Bodengruppe nach DIN 18196: SU*/ST*/(SU/ST)/TL Bodenklasse nach DIN 18300:  4 Homogenbereich 4 - Sand und Tonsteine, wenig verwittert Bodenklasse nach DIN 18300: 7 2.2 Grundwasser / Niederschlagswasser 2.2 1 Grundwasser S. hierzu Baugrundgutachten Punkt 4 und den Erläuterungsbericht zum Wasserrechtlichen Antrag) Über Grundwasserverhältnisse liegen keine Angaben vor. Das Grundwasser ist vermutlich erst unterhalb von 6 m unter Gelände anstehend. Die Hydrogeologische Karte liegt nur im Maßstab 1 : 100.000 vor. Die Grundwasser-gleichen im Sandsteinkeuper sind dort nur in Abständen von 10 m in der Höhe angegeben. Nach diesen Angaben liegt der Mittlere Grundwasserstand am Untersuchungsstandort zwischen 280 und 290 m ü. NHN. Gemäß der langjährig beobachteten Grundwassermessstelle GWM_N0465 sowie der Grundwassermessstelle BK 3/36 der DB beträgt die langjährige Schwankungsbreite des Grundwassers im Blasensandstein ca. 1,6 m. Gemäß der erhobenen Daten herrschten zum Zeitpunkt der Erkundungen mittlere bis niedrige Grundwasserstände. Für die Gründungs und Rohbauarbeiten wird von AN Baugrubensicherung/ Erdarbeiten eine Bauwasserhaltung zur Fassung und Ableitung von Schicht, und Tageswasser erfolgen. Auf dem Grundstück wurde eine Grundwassermeßstelle installiert. 2.3. Materialentsorgung, Wiederverwendung Die Baugrube wird bauseits durch den AN Erdarbeiten mit der vereinbarten Höhe der Schutzschicht von 40 - 60cm über Baugrubensohle gemäß der dargestellten Schnitte ausgehoben. Vom AN Rohbau noch auszuhebendes Material, das nicht wieder verwendet werden kann ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder zu entsorgen. Lagerplatz ist bauseits jedoch nicht vorhanden, Beprobungen sind Haufwerke auf der vom AN zu erstellenden Bereitstellungsfläche bis max. 500m³ errichtet werden Bei Schadstoffbelastungen oder vermuteten Schadstoffbelastungen sind die Haufwerke mit Folien abzudecken. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Entsorgungskosten einzukalkulieren. Mit der Entsorgung von Bodenhalden darf grundsätzlich erst nach Freigabe durch die Fachbauüberwachung des AG begonnen werden. 2.3.1 Verwertung und Beseitigung Abfallverursacher ist die Stadt Fürth/GWF. Der AN ist für die vollständige und rechtskonforme Verwertung, Behandlung- bzw. Beseitigung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verantwortlich. Mit der Angebotsabgabe sind die beabsichtigten Entsorgungswege sowie eine Bestätigung, dass das Material in der anfallenden Menge angenommen wird darzulegen. Änderungen der vorgelegten Verwertungs-/Beseitigungswege nach Auftragsvergabe sind dem AG zur Prüfung vorzulegen. Stehen dem AN für die einzelnen anfallenden Abfallfraktionen fachgerechte Verwertungswege zur Verfügung bzw. sind dem AN zugelassene Verwertungsmaßnahmen für diese Stoffe bekannt, sind die einzelnen Abfallfraktionen vorrangig diesen Verwertungswegen zuzuführen. Sofern dem AN für einzelne Abfallfraktionen keine zugelassenen Verwertungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und die Stoffe einer Beseitigung zugeführt werden müssen, sind u.a. die gesetzlichen Vorgaben zur Andienung falls relevant einzuhalten. Sofern sich bei der Beseitigung von Abfällen durch die Andienungspflichten Mehrkosten ergeben, sind diese in die einzelnen Entsorgungspositionen einzukalkulieren. Dem AG ist ferner ein verantwortlicher Mitarbeiter zu benennen, der über die erforderliche Fachkunde gemäß Abfallrecht verfügt. 2.3.2 Bereitstellungsfläche und Deklaration Der zu entsorgende Boden ist vom AN, getrennt nach Belastungsgrad, auf der ausgeschriebenen Bereitstellungsfläche des AN zu lagern und auf Haufwerke zu setzen. Bei Schadstoffbelastungen oder vermuteten Schadstoffbelastungen sind die Haufwerke mit Folie abzudecken. Die Kosten hierfür sind in die Entsorgungsposition einzukalkulieren. Die Folie ist in Teilflächen zu verlegen, mit mind. 30 cm Überlappungsbreite der einzelnen Bahnen, so dass Niederschlagswasser frei abfließen kann. Die Folie ist vor Windverwehung durch Beschwerung mit Sand o. ä. zu sichern. Die Haufwerksbeprobung und Deklaration erfolgt durch den vom AG beauftragten Gutachter. Die Zuweisung der Baurestmassen zu den im beiliegenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen erfolgt ausschließlich in Absprache mit der örtlichen Bauleitung bzw. dem begleitenden Gutachter. Von Probenahme bis zum Eintreffen der Deklarationsanalytik ist ein Zeitraum von bis zu 10 Werktagen zu berücksichtigen. Die Deklaration und Analytik erfolgt gemäß Entsorgervorgaben. Die Freigabe zur Abfuhr der Abfälle erfolgt ebenfalls durch den begleitenden Gutachter. Die Entsorgung ist vom AN nach eigenem Ermessen der verfügbaren Zwischenlagerkapazität zu veranlassen. Die Entsorgungsnachweise für nicht gefährliche Abfälle sind vom AN eigenständig zu erstellen und der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Gefährliche Abfälle Gefährlichen Abfälle müssen über das elektronische Abfallnachweisverfahren eANV abgewickelt werden. Der Transport von gefährlichen Abfällen hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetz und der GGVSE zu erfolgen. Der AN muss unmittelbar nach Auftragserteilung die Nachweise/Unterlagen über die Transportgenehmigungen (ggfs. von Subunternehmen) für gef. Abfällen sowie über die Teilnahme am eANV bei der Bauleitung einreichen. Für die gefährlichen Abfälle wird die Bauleitung, als Bevollmächtigter des AG, die erforderlichen Entsorgungsnachweise zur Entsorgung der gefährlichen Abfälle und Begleitscheine zum Transport der gefährlichen Abfälle elektronisch signieren. Die Erstellung der Entsorgungsnachweise und Begleitscheine obliegt dem AN. Der AN muss in die einzelnen Entsorgungspositionen für gefährliche Abfälle die Wartezeiten von Vorlage/Einreichen des Entsorgungsnachweises bis zur Prüfung und Signierung des Nachweises von mehreren Tagen einkalkulieren. Dem AG sind unverzüglich sämtliche Annahmebestätigungen und die sonstigen erforderlichen Unterlagen (Wiegescheine/Eichscheine) zu übergeben (spätestens 2 Wochen nach Abfuhr). Diese sind Grundlage für die Rechnungsprüfung. Die Abfuhr ist mit der Bauleitung und AN Logistik abzustimmen, so dass eine Kontrolle der abgefahrenen Massen durch die Bauleitung ermöglicht wird. Verunreinigungen im Baugrund Bei der Baugrunduntersuchung wurden in den aufgefüllten Bereichen Kontaminationen mit  Bodenverunreinigungen festgestellt. (Siehe auch Baugrundgutachten Pkt. 6 Bewertungsgrundlagen und Bewertung der Untersuchungsergebnisse im Baugrundgutachten IFB Eigenschenk vom 13.04.2022) Der Bodenabtrag der Auffüllungen bzw. von Bodenaushub mit Verdacht auf Kontaminationen muss deshalb zur Beprobung separiert und in Haufwerken aufgemietet werden, soweit noch nicht vom AN Baugrubenverbau/Erdbau erfolgt. Nach Vorliegen der Ergebnisse Deklarationsunterlage bestehend aus Probenahmeprotokoll, Grobaufmaß und Bezeichnung und Zuordnung des Haufwerkes sowie Laborprüfbericht neben einer Einstufung des Materials gem. Ersatzbaustoffverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) Entsorgung in einer entsprechenden Entsorgung in einer entsprechenden Verwertungsstelle / Aufbereitungsanlage. Dieses muß dann auf Grundlage der Deklaration umgehend abgefahren und entsorgt werden, bzw. zur Wiederverwendung auf einem Lagerplatz des AN verbleiben. (Ausführung nach Absprache mit der Bauleitung AG). Der gesamte erhöhte Aufwandsgrad aus Separierung, Zwischenlagerung (Haufwerkbildung) und späterem Laden und Abfahren ist bei der Kalkulation und dem Bauablauf zu berücksichtigen und in die entsprechenden Leistungen mit einzukalkulieren. Verdichtung Die Verdichtung der Auf- und Verfüllungen ist durch den Auftragnehmer eigenständig zu überwachen, nach Art und Umfang entsprechend der ZTV E - Stb 09. Dem Auftraggeber sind die Protokolle zum Nachweis der Verdichtung unaufgefordert vorzulegen. Der Aufwand für die Eigenüberwachung ist in die jeweiligen Einheitspreise miteinzukalkulieren. Die Vorgehensweise der Ausführung ist mit der Objektüberwachung, Bauleitung, abzustimmen. Die Auflagen der Baugenehmigung, die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, sowie der SiGe - Plan sind zu beachten. Der Aufsichtsführende des AN hat besonders auch dafür zu sorgen, dass Gefahrenbereiche nicht betreten werden. Dem AN obliegt die allg. Verkehrssicherungspflicht. Vor Einbau von geeigneten Aushubmaterial müssen Steine ( > 80 mm) und Blöcke aussortiert werden. 3. Hinweise zur Ausführung 3.1 Allgemein Die Erdarbeiten des AN Rohbau umfassen den Aushub ab ca. 40 - 60 cm oberhalb der Gründungssohle (inkl. Sauberkeitsschicht und Bodenaustausch). Die tertiären Schichten sind sehr wasserempfindlich und dürfen nicht längere Zeit freigelegt werden. Aus diesem Grund wird die letzte Schicht (ca. 40 -60 cm) bis zur Gründungssohle vom Gewerk Baumeister abgetragen und sofort mit einer Sauberkeits- schicht, bzw. Bodenaustauschschicht überdeckt. Sämtliche Erdarbeiten, wenn nicht in gesonderten Leistungspositionen ausgeschrieben, verstehen sich als Maschinenarbeiten. Der notwendige Aufwand einer Beihilfe von Hand ist einzurechnen, ebenso das Ein- und Ausbringen der Geräte. Der AN hat ein Aushub- und Verdichtungskonzept zu erstellen, das alle erforderlichen Angaben wie Aushubkoten, Aushubmassen, Aushubverfahren sowie den Zeitbedarf für die einzelnen Arbeiten darstellt. In diesem Aushubplan müssen auch die Zufahrtsmöglichkeiten wie Baggerstände oder dergl. so festgelegt werden, daß keine Störung des Baubetriebes eintritt. Benötigtes Kiesmaterial für Hinterfüllarbeiten/Feinplanum ist nach Rücksprache mit der BL/Baulogistik anzufahren. Siehe hier gesonderte Positionen. Es ist darauf zu achten, dass so wenig wie möglich Material abgefahren und wieder angefahren wird. In den Preisen abgegolten sind Erschwernisse durch Behinderungen infolge der  parallelen Arbeiten, durch Herstellung und Umsetzen von Arbeitsflächen und Rampen, für Bodenaushub im Baggerbetrieb (Aushub, Rampen), etc. anderen Gewerken, insbesondere bei Gründungen des Bauwerks und notwendigen Bauwasserhaltung (AN Verbauarbeiten/ Erdbau). Die Erschwernis für das Ein- und Ausbringen der erforderlichen Geräte innerhalb des Verbaus / Baugrubenbegrenzung ist in die EP mit einzukalkulieren. Vom AN zu liefernder Boden muss schadstofffrei sein, d.h. der Feinboden muss die Hilfswerte 1 des Merkblatts 3.8.1 (LfW, 2001) unterschreiten. Der AN muss dem AG rechtzeitig die geplanten Gruben oder Baustellen benennen und für jede Entnahmestelle einen analytischen Nachweis vorlegen (Nebenleistung). Vom AN zu liefernder RC-Baustoff muss güteüberwacht, gemäß Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling Baustoffen in technischen Bauwerken" hergestellt worden sein, aus Betonrecyclat bestehen und die Richtwerte RW1 nach ZTV wwG - StB By 05 unterschreiten. Analytische Nachweise sind vorzulegen (Nebenleistung). Die Gründungssohlen müssen vom Bodengutachter abgenommen und freigegeben werden. Die Verfüllung von Arbeitsraumes hat gleichmäßig und lagenweise nach den Angaben im Bodengutachten zu erfolgen. Aufgrund der beengten Verhältnisse ist eine enge Koordination der einzelnen Gewerke und die Mitwirkungspflicht des AN, unabdingbar. Um einen geordneten Ablauf sicherzustellen, erfolgt zu Beginn der Maßnahme eine Koordinierungsbesprechung mit allen Beteiligten. Der Bauablauf des AN muss auf die Belange der anderen Gewerke abgestimmt werden. Weitere Feinabstimmungen gemäß des BZP der ÖBÜ erfolgen an wöchentlichen Jour Fixen. 3.2 Verkehr und Transportwege Der Auftragnehmer darf für den Transport von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen (Zufahrt über Kümmersbrucker Str.)und hat sie bei Verschmutzung umgehend mit einer Kehrmaschine zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Für die Sicherheit und Bewachung von Geräten und Materialien hat der Auftragnehmer zu sorgen. Um Verschmutzungen der Straßen und Plätze zu minimieren, müssen Abrollstrecken für die Transport-LKW vorgesehen und instand gehalten werden. Diese dienen dazu, grobe Reifenverschmutzungen abzuschütteln, bevor das Fahrzeug auf befestigten Straßen und Flächen fährt. Die Kosten hierfür, sowie die Entsorgung des Kehrgutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Ausgangszustand auf allen vom AN genutzten Zu- und Abfahrtswegen, Anschlüssen, Lagern und Freiflächen wiederherzustellen. 4. Vertragsbedingungen / Normen Für die Ausführung werden die ZTV-ING / ZTV-E und ZTV A-StB 12 in der jeweils aktuellen Fassung  vereinbart. Zusätzlich werden vereinbart: - Leitfaden "Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen" des StMGU (LVGBT), - Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken" des StMGU (LTB). 5. Aufmaß Für die Umrechnung von Kubikmeter in Gewicht werden die betreffenden Werte der DIN 1055 vereinbart. Als Abrechnungsgrundlage der Tonnagen dienen die Wiegescheine einer von einem Eichamt geeichten Waage i.V. mit dem dazugehörigen Materialbegleitschein (Übernahme- oder Begleitschein). Für jeden Transport, der die Baustelle verlässt, muss vom AG vor dem Verlassen der Baustelle ein vollständig ausgefüllter Übernahme- oder Begleitschein unterzeichnet werden, aus dem eindeutig hervorgeht, um welches Material es sich handelt. Eine vermessungstechnische Aufnahme des Geländes durch den Vermesser AG erfolgt zunächst bei der Übergabe an das Gewerk "Erdarbeiten". Eine weitere vermessungstechnische Aufnahme des Geländes durch den Vermesser AG erfolgt bei der Übergabe von dem Gewerk "Erd- und Verbauarbeiten" an das Gewerk " Tiefgründung" bzw. das Gewerk " Rohbauarbeiten".
ZTV - ERDARBEITEN DIN 18300
1 ROHBAUARBEITEN
1
ROHBAUARBEITEN
1.04 STAHLBETON ORTBETON
1.04
STAHLBETON ORTBETON
1.08 ELT TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
1.08
ELT TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
1.09 HLS TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
1.09
HLS TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
1.10 SONSTIGES GRUNDLEITUNGEN
1.10
SONSTIGES GRUNDLEITUNGEN