Erdungsanlage
Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Ausschreibung - Angebot Projekt:                                                  Halle 213A Riegel IV                                                               Airbus Operations GmbH                                                               in Hamburg-Finkenwerder Gewerk:                                                 Elektrotechnik Bauherr:                                                Airbus Operations GmbH                                                               Kreetslag 10                                                               21129 Hamburg Vertreter des Bauherrn:                         Fr. Amin                                                               Tel.: 0151 158 982 18 Planung Elektrotechnik:                        Technische Industrie Planung GmbH & Co. KG                                                               Rüterweg 52                                                               21629 Neu Wulmstorf                                                               Tel.: (0 41 68) 90 04 35                                                               Fax: (0 41 68) 90 04 51 Angebotsabgabe bis:                             siehe Anschreiben Airbus Zuschlagsfrist:                                        Sechs Monate nach Angebotsabgabe
Ausschreibung - Angebot
Inhaltsverzeichnis und Ansprechpartner Das Leistungsverzeichnis besteht aus: Projektdatenblatt                                                                          Seite                 1 Inhaltsverzeichnis                                                                         Seite                 2 Ausschreibungsbedingungen                                                         Seite                 3 - 4 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen                                 Seite                  5 - 10 Allgemeine Beschreibung der Installation                                       Seite                  11 - 12 Infrastruktur - Kabelzugarbeiten                                                     Seite                  13 Revisionsunterlagen                                                                     Seite                  14 - 15 Zertifizierungserklärung BTR                                                          Seite                 16 Schlusserklärung                                                                         Seite                  17 Leistungsverzeichnis und Zusammenfassung                                  Seite                 18 - 365 Fabrikatslisten und Planungsvorgaben der Airbus Operations GmbH werden vom Einkauf als Datei der Ausschreibung beigelegt. Diese Unterlagen werden Vertragsbestandteil. Für kaufmännische Fragen ist zuständig: Airbus Operations GmbH, Procurement Herr Arikanli                                                               Tel.: 0172 98 29 515 Bautechnische Rückfragen sind zu richten an: Airbus Operations GmbH, Abteilung HMGB2 Frau Amin                                                                  Tel.: 0151 158 982 18 Elektrotechnische Rückfragen sind zu richten an: Airbus Operations GmbH, Fachabteilung Elektrotechnik HMGB3 Herr Buthmann                                                           Tel.: 0160 90113612 oder an: Technische Industrie Planung GmbH & Co. KG Herr Wulf                                                                    Tel.: (040) 52 47 258 - 91
Inhaltsverzeichnis und Ansprechpartner
Ausschreibungsbedingungen Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedingungen sowie den beiliegenden besonderen Bedingungen für Bauleistungen (BBB) und den Technischen Ausführungsrichtlinien Gebäudetechnik (TAR) der Airbus Operations GmbH (sind in jedem Projekt aktuell abzufordern) unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen und Titel streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführungen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgegebene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschreibungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder Empfehlungen sind unzulässig und machen das Angebot ungültig. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Textveränderungen durch den Bieter sind nicht zulässig. Das Leistungsverzeichnis darf im Urtext nicht geändert werden, da es sonst ungültig wird. Alternativ- oder Nebenangebote sind zulässig und in einem Begleitschreiben entsprechend dem Hauptangebot aufzubauen. Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen gegenüber dem Hauptangebot (Leistungsverzeichnis) müssen jedoch aufgezeigt werden, ebenso eventuelle Auswirkungen auf tangierende Gewerke. Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: Ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter (vorgesehene kfm. und technische Federführung). Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsumfanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Hauptvertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzulehnen. Pauschalvergabe Der Auftraggeber beabsichtigt unter Umständen den kompletten ausgeschriebenen Leistungsumfang als Pauschal-Festpreisauftrag zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden. Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen (Ausführungsplanung, statische Berechnung, Gründungsbeurteilung, Baugenehmigung, eventuelle Gutachten und sonstige Unterlagen) zu prüfen. Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen. Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
Ausschreibungsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Für die auf den folgenden Seiten beschriebenen Arbeiten muss für die Kalkulation folgendes berücksichtigt werden: 1.   Vorschriften / Richtlinien - die VOB, Teil B und C - die VDI - Vorschriften - die VDE - und EN - Vorschriften - die DIN - Vorschriften - die DIN EN - Vorschriften - die behördlichen Vorschriften - die allgemeinen Verlege- und Installationsrichtlinien der Hersteller - die anerkannten Regeln der Technik - die Technischen Ausführungsrichtlinien Gebäudetechnik (TAR) Hamburg Finkenwerder - die internen Richtlinien der Airbus Operations GmbH. Anwendung finden weiterhin alle für die ausgeschriebenen Leistungen in Frage kommenden Richtlinien, Vorschriften, Normen, Gesetzvorlagen und Auflagen, auch wenn diese im Einzelnen nicht aufgeführt sind, gemäß letztgültigem Stand und Stand der Technik. 2.   Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer erhält als dwg- und plt-Dateien: die gültigen Architektenpläne im Maßstab 1:50 / 1:100 die Ausführungspläne des Fachingenieurs im Maßstab 1:50 / 1:100 bzw. die Schemata Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen sachlich inhaltlich, technisch und auf Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehalte müssen innerhalb der Prüfzeit schriftlich angemeldet werden; spätere Einwände bzw. Mehrkosten werden grundsätzlich nicht anerkannt. Änderungen in der Ausführung dürfen nur nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dem Vertreter vorgenommen werden. Eigenmächtige Änderungen kann der Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers demontieren lassen und gemäß geplanter Ausführung zu Lasten des Auftragnehmers neu installieren lassen. Alle Leistungen innerhalb des Gebäudes müssen als betriebsfertige Anlagen kalkuliert und angeboten werden, einschl. sämtlicher Nebenleistungen, Hilfsstoffen, Befestigungen, Gerüsten, Leitern, Absperrungen, Interimsmaßnahmen, Abnahmen und Erstellung der Revisionsunterlagen. Einzukalkulieren sind auch sämtliche behördliche Abnahmen, die VdS-Abnahmen, die TÜV- Abnahme oder dergleichen einschl. der Gebühren, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind. 3.   Werkstatt- und Montagezeichnungen Alle nachstehenden zu liefernden Unterlagen sind Nebenleistungen nach VOB (C) und mit in den Einheitspreisen zu kalkulieren, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind. In Abhängigkeit zum verbindlichen Gesamtterminplan bzw. mind. 4 Wochen vor Montagebeginn sind die Werk- und Montagepläne, koordiniert mit den Baugewerken und anderen am Projekt beteiligten Technikgewerken in dreifacher Ausführung komplett zur Genehmigung und Freigabe beim Auftraggeber bzw. deren Vertreter einzureichen, so dass der Auftraggeber und dessen Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Notwendige Änderungen sind umgehend einzuarbeiten. Die Pläne müssen so beschaffen sein, dass danach alle Arbeiten durchgeführt werden können. Die Genehmigung der Pläne durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter wird die alleinige Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Montagen in keiner Weise eingeschränkt. Die Ausführung der Arbeiten selbst darf erst nach Freigabe der Montagepläne begonnen werden. Abweichungen von der Planung oder dem Auftrag sind dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten unaufgefordert als solche schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann Änderungen in den Zeichnungen und Plänen vornehmen bzw. die Neuerstellung mit völliger Neukonstruktion verlangen, ohne daß daraus Mehrforderungen geltend gemacht werden können. Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Ausführungs (Montage-)unterlagen, der Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB (C) und die entsprechenden DIN-Blätter. In einem beschrifteten Ordner müssen die Pläne (Lichtpausen) nach DIN gefaltet und abgeheftet sein, sowie ein aktuelles Zeichnungsverzeichnis beinhalten. Dieses Verzeichnis ist während der ganzen Bauzeit zu führen, unaufgefordert zu aktualisieren und auszugeben. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen: Ausführende Firma Bauvorhaben Anlagenteil Zeichnungsnummer Zeichnungsdatum Bezeichnung "MONTAGEPLAN" und Stand Unterschriften des Zeichners und Prüfers 4.   Umfang der Leistungen Alle Leistungen umfassen die Lieferung, den Einbau, Abladen, Lagerung auf der Baustelle, sämtlicher Materialien inkl. Zubehör, sowie Nebenleistungen, Hilfsmaterialien (Leitern, Gerüste, Werkzeuge etc.) und Geräte einschl. Bedienung. Zum Leistungsumfang gehört grundsätzlich eine komplette betriebsfertige Anlage, auch wenn einzelne Anlagenteile in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis nicht erwähnt werden. 5.   Ausführung der Arbeiten Die Arbeiten sind sauber und ordnungsgemäß nach den Handwerksregeln auszuführen. Der Einwand, daß sie über den Umfang der Leistungen oder aber über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet sind, wird in keiner Weise berücksichtigt. Es wird dem AN daher anheimgestellt, notwendige Erkundigungen vor Abgabe des Angebotes einzuholen, sowie die eingesetzten Massen zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die einzelnen Positionen zu ändern bzw. ausfallen zu lassen. 6.   Baustoffwahl Es dürfen nur Baustoffe und Bauteile erster Wahl eingesetzt werden, sie müssen genormt, geprüft und zugelassen sein. Im Leistungsverzeichnis festgelegte Fabrikate sind grundsätzlich zu verwenden. In Ausnahmefällen kann nach eingeholter schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers Gleichwertiges eingesetzt werden. Grundsätzlich sind halogen- und silikonfreie Materialien einzubauen ggf. sind Alternativen anzubieten. 7.   Verkehrsicherungspflicht Dem Auftragnehmer obliegt allein die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt den Fachbauleiter und übernimmt die Pflichten des Unternehmens gemäß HBO. Er hat für die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft und deren Aushang in den Aufenthaltsräumen Sorge zu tragen. Für Haftung und Gewährleistung gelten die Bestimmungen des BGB. Jeder Unternehmer ist für die Erfüllung seines Auftrages haftbar. Der Fachbauleiter ist der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Auftragnehmer einen anderen Fachbauleiter zu fordern, falls er mit dessen Leistungen nicht einverstanden ist. Eine Ablösung des Fachbauleiters durch den Auftragnehmer kann nur nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. Der benannte Fachbauleiter ist verpflichtet, auf Verlangen an den turnusmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen. Der Zeitaufwand einschl. der An- und Abfahrt zum Besprechungsort ist eine Nebenleistung nach VOB (C) und gilt mit den Einheitspreisen als abgegolten. 8.   Montageabwicklung Sofort nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen technischen Sachbearbeiter zu benennen, der mit den notwendigen technischen und kaufmännischen Vollmachten ausgestattet ist, um eine fach- und termingerechte Abwicklung des Auftrages durchführen zu können. Falls es von der örtlichen Bauleitung für erforderlich gehalten wird, muß dieser Sachbearbeiter ständig auf der Baustelle anwesend sein. In jedem Fall hat er an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Desgleichen ist ein örtlicher Bauleiter des Auftragnehmers zu benennen, der u.a. auch für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Der Auftragnehmer vertritt den Bauherrn gegenüber Behörden als Fachbauleiter. 9.   Verlegevorschriften / Baukoordinierung Das für die Gewerke vorgeschriebene Material ist genau nach Verlegevorschriften zu verarbeiten. Ferner sind die Arbeiten in engster Zusammenarbeit mit den anderen ausführenden Firmen durchzuführen. Erforderliche Aussparung sind dem Auftragnehmer der Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Zimmererarbeiten rechtzeitig aufzugeben, damit dies von der Bauleitung bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden kann. 10.   Wanddurchführungen Wanddurchführungen von Kabeln und elektrischen Leitungen haben mit Mantelrohren zu erfolgen, wobei nach Einbau der Zwischenraum mit Mineralwolle auszustopfen ist. Die jeweilige Ausführungsart wird durch die Bauleitung festgelegt. Alle Maßnahmen des geltenden Brandschutzes (DIN 4102) sind zu berücksichtigen. 11.   Reinigung Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, ständige Grobreinigungen seiner Montagebereiche vorzunehmen sowie eine Feinreinigung vor der Abnahme durchzuführen. Eine Endreinigung hat nach Abschluß sämtlicher Bauaktivitäten zu erfolgen. Sämtliche Bauteile sind außen und innen vor Inbetriebnahme/Übergabe zu reinigen. 12.   Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Anlagen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die Inbetriebnahme ist der örtlichen Bauleitung und dem Bauherrn rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen. a)   Funktionsprüfungen und Probeinbetriebnahmen sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten bekanntzugeben, damit dieser bei der Prüfung anwesend sein kann. Die Prüfungen haben entsprechend dem Baufortschritt auch in Teilabschnitten zu erfolgen. b)  Teile der Anlage oder einzelne Komponenten, die später nicht mehr zugänglich sind, sind zu prüfen oder abnehmen zu lassen, so lange dies noch möglich ist. Die baubegleitende Prüfung umfaßt die Prüfung der technischen Unterlagen sowie die erbrachte Leistung des Auftragnehmers. 13.   Vollständigkeit der Lieferung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten die Maße der Zeichnungen und der Örtlichkeit zu überprüfen sowie die erforderlichen Baustoffmengen festzustellen und mit den Mengen des Leistungsverzeichnisses zu vergleichen. Treten Mehr- oder Mindermassen auf, sind die dem GP sofort aufzugeben. Für die Kosten des Verbrauchs und den Einsatz von Meßeinrichtungen erhält der Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung. Hinweise zur Ausführung Die in VOB Teil C aufgeführten Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten sind beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Kleine Stemmarbeiten an bereits vorhandenen Durchbrüchen und Schlitzen sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Schalldämmeinlagen in den Befestigungen und dergleichen müssen abriebfest, alterungsbeständig und nicht pressend sein. Eventuelle Stemmarbeiten im Bereich der Sohlen (weiße Wanne, säurefeste Abdichtung bzw. Beschichtung) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Statiker und Bauleitung. In allen Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrleitungen mit mind. 30 mm brandsicherem Dämmstoff zu ummanteln; dabei sind sichtbare Wand- und Deckendurchführungen stirnseitig mit Blenden zu versehen. Die Ummantelung muß auf beiden Seiten ausreichend überstehen und ist vom Auftragnehmer nach Fertigstellung der Putz- und Fußbodenarbeiten bündig abzuschneiden. Die erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise entsprechend der Position einzurechnen. Bei der Installation ist darauf zu achten, daß der nötige Platz zum Ausbau der Aggregate für die Bedienung und Wartung vorhanden ist. Besonderer Wert wird auf die Einhaltung der DIN 4102, der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) und den Brandschutzmaßnahmen TGA im Hochbau sowie auf die Einhaltung der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau gelegt. Alle Befestigungen sind derart auszuführen, daß keine Körperschallübertragung auf das Bauwerk erfolgen kann. 14.   Nebenleistungen Für Nebenleistungen gilt die VOB Teil C. Weiterhin sind zusätzlich nachstehende Leistungen zu erbringen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind: Baustelleneinrichtung, wie z. B. Bürocontainer, Mannschafts- und Materialcontainer sind während der Bauzeit vorzuhalten, einschl. An- und Abtransport Vorhalten, Aufbau und Abbau von Gerüsten mit Arbeitsbühnen unabhängig von der Höhe Erstellen der Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen Montageunterlagen, Bestandszeichnungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie Revisionsunterlagen Mitwirken bei Inbetriebnahme der Nebengewerke, soweit davon die Leistung des Auftragnehmers berührt wird Nachprüfung der Qualität von Medien aus Nebengewerken, die zum Betrieb der von dem Auftragnehmer erstellten Leistungen notwendig ist Betreiben der Anlage zum Zwecke der Einregulierung, auch der Nebengewerksanlagen, einschl. aller erforderlichen Protokolle Teilinbetriebnahmen von Anlagenabschnitten bzw. Teilbereichen Einweisung des Bedienpersonals Prüfung der fertigen Anlage vor Inbetriebnahme auf Betriebsfähigkeit sowie Prüfung nach den VDE-Bestimmungen Schutz sämtlicher Einbauteile gegen Verschmutzungen von innen und außen während der Bauphase die gesetzlichen , behördlichen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, alle Schutzgeländer usw., die für die Dauer der Arbeiten entfernt werden, umgehend, auch während einer Arbeitspause, wieder herzustellen für Fach- und Hilfskräfte zum Abladen, Transport, Lagern und Versetzen von Materialien hat der Auftragnehmer selbst aufzukommen, gleiches gilt auch für die Transporte. Bauseits gelieferte Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer in Empfang zu nehmen, auf Vollständigkeit zu prüfen, abzuladen und ggf. zwischen zulagern. Nicht geeignete Stoffe und Bauteile sind zurückzuweisen. Verpackungsmaterial ist von ihm zu seinen Lasten zu entfernen das Auflegen der bauseitig heranzuführenden Elektroanschlußleitungen auf die Anschlußklemmen der Schaltschränke und Geräte 15.   Einmessen von Anlagenteilen Der Auftragnehmer hat das Einmessen aller Leitungen und Leitungsteile, das Anfertigen von Bestandsplänen mit sämtlichen Maßangaben nach DIN 2445, Lage- und Höhenmessungen, zu erbringen. Diese Arbeiten müssen mgrundsätzlich schon im Zuge der Ausführung gemacht werden. Die Bauleitung behält sich vor, diese Skizzen und Aufzeichnungen unangemeldet zu kontrollieren. 16.   Anmelden von Bedenken Hat der Auftragnehmer gegen eine vorgeschriebene Ausführungsart Bedenken, so ist er verpflichtet, der Bauleitung schriftlich Mitteilung und Gegenvorschläge zu machen. Äußert der Auftragnehmer keine Bedenken, so übernimmt er für die vorgeschriebene Ausführung der Arbeit und für die Beschaffenheit der Baustoffe dem Bauherrn gegenüber die volle Garantie. 17.   Abnahme und Übergabe Der Auftragnehmer hat eine funktionsfähige, betriebssichere Gesamtanlage vorzuführen und zu übergeben. Die Übergabe vollständiger Revisions- und Dokumentationsunterlagen ist Voraussetzung für die Abnahme. Ebenso Voraussetzung für die förmliche Abnahme: Vorlage aller Prüfzeugnisse, Werkstatt-Atteste für Anlagenteile, die dies erfordern Vorlage von Protokollen über die durchgeführten Dichtigkeitsprüfungen an Anlagen, die dies erfordern Abnahmebescheinigung neutraler Sachverständiger, wie z. B. TÜV /CSN gemäß bestehender Richtlinien bzw. darüber hinausgehende Forderungen, soweit dies in der Leistungsbeschreibung gefordert wird Über die Abnahme wird ein Protokoll geführt, in welchem eventuell noch zu behebende Mängel mit Fristsetzung aufgeführt werden. Sicherheitsmängel werden gesondert aufgeführt, wobei der Auftragnehmer sich vorbehält, die Anlage zu übernehmen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer bis zur vollständigen Behebung der Mängel verpflichtet, die Anlage eigenverantwortlich gemäß Betriebserfordernis zu betreiben. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht! Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht termingerecht bzw. werden Abnahmen aufgrund von Fahrlässigkeit, Verschuldung des Auftragnehmers wiederholt, so wird der Zeitaufwand des Auftraggebers ermittelt und diese Kosten von der Schlußrechnung abgezogen. 18.   Fabrikatsvorgaben Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Angebot unter Berücksichtigung der Technischen Ausführungsrichtlinien Gebäudetechnik, Airbus Werk Hamburg, zu kalkulieren. Stehen mehrere Fabrikate / Typen zur Auswahl, so ist das vom Auftragnehmer gewählte Fabrikat mit Typ im Angebot auszuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen die Fabrikate und vollständige Typenbezeichnungen nicht eingesetzt wurden, von der Wertung auszuschließen. Der Auftragnehmer kann ergänzend zum Hauptangebot in einem Nebenangebot alternativ frei wählbare Fabrikate / Typen anbieten. Alle spezifischen Kenndaten sind neben den Fabrikats- und Typangaben schriftlich und prüffähig im Nebenangebot auszuweisen. 19.   Wochenend- und Nachtarbeit Wochenend- und Nachtarbeiten sind vor Durchführung der Arbeiten unbedingt mit der Airbus-Projektleitung abzustimmen. Die Stundenzettel sind der Bauleitung am nächsten Tag unaufgefordert zur Unterschrift vorzulegen. Das Original bleibt in der Bauleitung. Wochenend-, Nachtarbeits- und Feiertagsarbeiten dürfen nur nach Anweisung durch die Airbus-Projektleitung ausgeführt werden und müssen ebenso wie Tagelohnarbeiten innerhalb von einer Woche von der zuständigen Projektleitung gegengezeichnet werden. Später eingereichte Forderungen werden grundsätzlich nicht anerkannt und vergütet. 20. Müllentsorgung Sämtlicher Müll, Verpackungsmaterialien, Stoffe aus Demontagen und Wertstoffe sind entsprechend den Entsorgungshinweisen der Airbus zu entsorgen. Das Entsorgungskonzept liegt dem Leistungsverzeichniss bei bzw. kann abgefordert werden. Es wird Vertragsbestandteil.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Beschreibung der Installation Allgemein Für die Erstellung der Leistungen der Elektrotechnik sind grundsätzlich alle einschlägigen Normen, Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien, etc. sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten und anzuwenden. Die Verantwortung für die richtige Wahl der infrage kommenden Regeln und Normen sowie für deren gültigen Fassungen liegt grundsätzlich beim AN. Darüber hinaus gelten die nach den Kostengruppen der DIN 276 ausgestellten „Technischen Ausführungsrichtlinien Gebäudetechnik“ (TAR) des Werkes Hamburg Finkenwerder. Diese TAR´s beschreiben den Mindeststandard der Planungen und Ausführungen. Sie sind allgemein verbindlich und einzuhalten. Der AN hat die aktuell gültigen Versionen der TARs bereits vor der Angebotsabgabe zur Kenntnis zu nehmen und in der Bewertung der Positionen zu berücksichtigen. Die für das Projekt relevanten TAR´s liegen diesem Leistungsverzeichnis auch bei. Sollten hier weitere TAR´s benötigt werden, die aktuelle Version der TAR´s dem Leistungsverzeichnis nicht beiliegen oder die TAR´s aus sonstigen Gründen dem AG nicht bekannt sein, so hat er sie eigenverantwortlich von der Fachabteilung HMGB3 (gem. Ansprechpartner auf Seite 2 des LV) abzufordern. Grundsätzlich sind vom Auftragnehmer PVC-freie Materialien einzubauen. Bei Verwendung von PVC-haltigen Materialien, muss der AN den Nachweis erbringen, dass es diese Materialien nicht PVC-frei im Handel gibt und es müssen dann Alternativen angeboten werden. Benötigt der AN zur Baustellenabwicklung eigene Personal-, Materialcontainer oder dergleichen, so hat er diese Kosten mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung findet dafür nicht statt. Dies gilt auch für die dafür vom AN herzustellenden erforderlichen Befestigungen für die Arbeits- und BE-Flächen, einschließlich dem notwendigen Unterhaltung und dem Rückbau. Allgemeine Beschreibung zur Bautätigkeit: Organisatorisch Die ausgeschriebenen Arbeiten sind bei der Airbus Operations GmbH in Hamburg Finkenwerder durchzuführen. Angrenzend an der Westseite der Halle 213 wird der Riegelbau erreichtet. Für den Riegelbau sind auch Anpassungen an der Hallenwand in der H213 notwendig. Die Halle 213 ist und bleibt in Betrieb. Für die Installationen sind auch Kabelarbeiten in H214 und H211 durchzuführen. Die entsprechende Sorgfalt und Rücksichtnahme ist bei den Arbeiten in den Bestandshallen walten zulassen. Verschmutzungen und Bohrstäube sind zwingend zu vermeiden oder während der Arbeiten abzusaugen. Die dazugehörigen Maßnahmen und auch ggf. notwendige Abdeckungen und / oder anschließende Reinigungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Fremdfirmenkoordination ist zu beachten. Es ist ebenfalls zu beachten, dass die Produktion immer Vorrang hat, was zu ggf. auch kurzfristig zu ändernden Arbeitsprozessen führen kann. Der fertige Hallenboden in den Hallen 211 + 213 + 214 darf weder beschädigt noch verschmutzt werden. Hebebühnen oder ähnliches Gerät dürfen nur mit weißen Reifen, mit intakten Schutzhauben über den Rädern oder mit abriebfesten Rädern die Halle befahren. Die Reifen sind auf Fremdkörper prüfen. Ggf. sind hier eigenständig Schutzmaßnahmen (z.B. Hartfaserplatten) vorzunehmen. Mögliche Verunreinigungen (Reifenspuren, etc.) sind vom AN auf eigene Kosten zu beseitigen. Alle Maßnahmen sind vom AN in der Preiskalkulation mit zu berücksichtigen und werden später nicht separat vergütet. Technisch Für den büroähnlichen Riegelbau sind elektrischen Versorgungen herzustellen. Mit Ausnahme der Zuleitung für die Brandmeldeanlage (H211) werden alle Zuleitungen aus den Hallen 213/214 abgenommen. Die Stromschiene H213 ist für die elektrische Versorgung des Riegelbaus zu verlängern. An der westlichen Hallenwand 213 sind Kabeltragsysteme und Betriebsmittel umzubauen, um Platz für die neuen Hallentore zu schaffen. Die Außenstrahler in ca.26 m an der Westwand sind zu demontieren. Im Riegelbau selbst sind die bei der Airbus Operations GmbH gängigen Installationen auszuführen. Im Erdgeschoss sind zusätzliche Vereinzelungsanlagen aufzustellen. Einzelbohrungen für Kabel und Leitungen durch Wände jeglicher Art sind in die Kabeleinheitspreise einzukalkulieren. Bei Bohrungen und Kabelverlegungen in den Außenbetrieb ist eine winddichte Ausführung herzustellen. Für Mehrfachdurchführungen sind Kernbohrungen nach statischer Freigabe herzustellen, welche im Leistungsverzeichnis enthalten sind. Ggf. notwendige Größenabweichungen sind durch den AN im Zuge seiner statischen Anfrage mit dem Fachplaner abzustimmen. Die Decken ab dem 1. OG sind mit Spannbetonplatten hergestellt. Hier darf nicht überall gebohrt werden. Dazu werden Bohrschablonen ausgegeben, mit welchen die Bohrungen platziert werden müssen. Diese Kosten sind einzukalkulieren. Im Außenbereich sind ein Verteiler umzusetzen, ein neuer Verteiler über die H213 einzuspeisen und Anschlüsse für Müllpressen aus der H214 herzustellen. Für die Bereiche Brandmeldetechnik und Gebäudeleittechnik ist die Fa. Siemens AG als Airbus Rahmenvertragspartner anzufragen. Die Ansprechpartner sind in den jeweiligen Titeln angegeben. Auch für die online Zutrittskontrolle und für die Transponderlösungen gibt es Vertragspartner, welche auch in den jeweiligen Titeln angegeben werden. Die Positionsabfragen für die Beschriftungen Airbus Power-Scout sind, wie im Titel und den Positionen beschrieben, bei der Fa. Pohl abzufragen. Vorzeitige Inbetriebnahme Erdgeschoss Im Erdgeschoss soll die Logistikfläche ca. 2 Monate vor der Inbetriebnahme des Riegels IV eingeräumt werden, siehe Roadmap in der Zeile „Inbetriebnahme EG Logistik“. Dazu müssen die notwendigen elektrischen Installationen in diesem Bereich fertiggestellt sein, inkl. der SiBe und BMA. Die dafür notwendigen Leistungen sind einsprechend vorzuziehen und mit einzukalkulieren.
Allgemeine Beschreibung der Installation
Infrastruktur - Kabelzugarbeiten Allgemeine Vorbemerkungen: Neben den einzelnen normativen und technischen Anforderungen beim Kabelzug in der Infrastruktur sind auch insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie der Arbeitsschutz einzuhalten. Dabei ist es unerheblich, um wie viele, um welche Kabel oder um welche Spannungsebene der Kabel und Leitungen es sich dabei handelt. Die Anforderungen bestehen an jeden einzelnen Kabelzug. Hierbei ist zu beachten: - Die Unfallverhütungsvorschriften sind zwingend und umfassend einzuhalten. - Die Arbeiten in Schächten sind als potentiell gefährliche Arbeiten einzuordnen. - Die Arbeiten sind bei den Kollegen der Feuerwehr anzumelden und abzusprechen. - Grundsätzlich sind alle Schächte vor dem Betreten durch die Feuerwehr freizumessen. - Es muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vor der Aufnahme der Arbeiten durch den Unternehmer / AN durchgeführt werden. Sie ist dem AG oder dessen Vertreter und dem SiGeKo zu übergeben. - Ggf. wird die Feuerwehr und der SiGeKo hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen (insbesondere Rettungsmaßnahmen, z.B. bei Rettung aus Tiefen, etc.) unterstützen. - Bei allen Kabelzugarbeiten hat die Anmeldung über das Projekt und den Airbus Koordinator zu erfolgen. Insbesondere bei Arbeiten in Verkehrsflächen / Werkstraßen sind die Vorgaben des Werkschutzes (Zeitpunkt und Maßnahmen) zu beachten und umzusetzen. - Geöffnete Schächte sind allseitig mit Absperrzäunen (rot/weiß) abzusichern. - Die Standorte der Kabel- oder sonstigen Trommeln sind ebenfalls abzusichern. - Der von Airbus beauftragte SiGeKo sowie der/die externen Planer/ Bauleiter haben Weisungsbefugnis. Sofern für den Kabelzug notwendig, sind Doppelböden, abgedeckelten Kabeltrassen und Infrastrukturschächte zur Kabelverlegung zu öffnen und wieder zu verschließen, auch Arbeitstäglich. Wenn Wasser in Schächten vorhanden ist, ist dieses abzupumpen. Die Rahmen der Kabelschächte und die Deckelränder sind nach der Kabelverlegung wieder zu reinigen, um eine leichte Handhabung bei einer weiteren Öffnung zu garantieren. Die für die vorgenannten Punkte entstehenden Aufwendungen sind in die einzelnen Kabelzugpositionen einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Infrastruktur - Kabelzugarbeiten
Revisionsunterlagen Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Revisionsunterlagen, den Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB/C (DIN 18382) und die entsprechenden DIN-Blätter. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen: -    Ausführende Firma -    Bauvorhaben -    Anlagenteil -    Zeichnungsnummer -    Zeichnungsdatum -    Bezeichnung "Revisionsplan" und Stand -    Unterschriften des Zeichners und des Prüfers. Sofern im Einzelfall keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind von den ausführenden Firmen die hier aufgeführten Unterlagen beizubringen. Bei ungewöhnlichen oder hier nicht aufgeführten Anlagen ist sinngemäß zu verfahren. Im Einzelnen sind nach den jeweils gültigen Normen und Vorschriften u.a. zu erstellen: -    Belegpläne der Verteiler und Klemmenpläne der Rangierverteiler. -    Trassenpläne mit Schächten und Leerrohren, Höhe und Lage eingemessen nach Gauß-Krüger-Koordinatensystem. -    Technische Unterlagen der einzelnen Geräte wie Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Pflegeanleitungen, Stromlaufpläne und dgl. -    Prüfbücher und Messprotokolle gemäß DGUV und VDE über die Prüfung und den Zustand der elektrischen Anlagen. -    Bescheinigung der ausführenden Firma, dass die Anlage den gültigen Bestimmungen des VDE entspricht. -    CE-Kennzeichnung aller eingesetzten Produkte Außerdem sind neben der oben aufgeführten Dokumentation in Papierform, auch Datenträger gemäß den Richtlinien der Airbus Operations GmbH für CAD-Dateien zu erstellen. Das Datenblatt mit den Dokumentationsanweisungen ist bei der Fachabteilung ICT / FM einzusehen und zu erhalten. Abweichungen von den Dokumentationsanweisungen führen zur Ablehnung der Dokumentation. Sofern benötigt, wird der Werkslageplan für die Dokumentation dem Auftragnehmer auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. Alle Datenanschlüsse müssen in den Plänen genau durch Nummern übereinstimmend mit der Anlage bezeichnet werden. Die Pläne müssen so ausgearbeitet werden, dass sie jedem Fachmann bis in die Details Einsicht ermöglichen. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, sind von den Revisions- und Bestandszeichnungen gemäß der Airbus Dokumentationsanweisungen: -    aktuelle Grundrisspläne mit farbig dargestellten Installationen, im Maßstab 1:50, zweifach ausgedruckt (gefaltet DIN A4) -    Details, Schemen und Übersichten, zweifach ausgedruckt (gefaltet DIN A4) -    Schaltpläne / Verteilungspläne zweifach ausgedruckt, als pdf -, AutoCAD® - und ePlan P8 - Datei in digitaler Form auf Datenträger, dies gilt auch für die zu erstellenden Verteilerlegenden -    sonstige Unterlagen, zweifach ausgedruckt (gefaltet DIN A4) -    in Aktenordnern mit Inhaltsverzeichnis, am Rand im Bereich der Löcher verstärkt, zu liefern. -    komplette Dokumentation ist auf Datenträger (CD oder DVD) dreifach einzureichen und entsprechend der Vorgaben abzuheften. Ohne die Revisions- und Baubestandzeichnungen und sonstige Dokumentationsunterlagen wird keine Abnahme vorgenommen. Bescheinigungen Nachfolgende Bescheinigungen sind gem. der Airbus Dokumentationsanweisungen beizubringen: -    Erklärung gem. DGUV Vorschrift 3, zur Befreiung des AG von der Erstprüfung der Anlage -    Errichtererklärungen, dass die errichtete Anlage den gültigen Bestimmungen und Vorschriften entspricht (ELT, Brandschottungen, etc.) -    durchgeführte Funktionsproben, -    Nachweis über die Zulassung der verwendeten Brandschutzsysteme -    die ordnungsgemäße Erstellung der Anlagen durch Messprotokoll nach VDE 0100 - 600 unter Beachtung der VDE 0298 - 4, etc. -    Zugprotokolle aller maschinell gezogenen Kabel und Leitungen.
Revisionsunterlagen
Zertifizierungserklärung BTR Gemäß der Forderung der Airbus Fachabteilung DING ist für die Errichtung der DV - Anlagenteile mit dem Fabrikat BTR / METZ CONNECT eine Zertifizierung zwingend nachzuweisen. Hierzu wird der AN verpflichtet, die nachfolgende Erklärung zu unterzeichnen und eine Kopie der Zertifizierung dem Angebot beizulegen. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er gemäß den Airbusvorgaben eine Zertifizierung für die Errichtung von DV-Anlagen mit dem Fabrikat BTR / METZ CONNECT besitzt.      .......................................... ,  ..................................                         (Ort)                                (Datum)             ................................................................                                       Der Bieter             (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel)
Zertifizierungserklärung BTR
Schlusserklärung Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass er die Ausschreibungsunterlagen in allen Teilen und insbesondere die Allgemeine Beschreibung der Installation eingehend zur Kenntnis genommen hat und sich mit den darin enthaltenen Bedingungen einverstanden erklärt. Das Leistungsverzeichnis umfasst einschließlich der Vormerkungen, inkl. des Hinweises zur vorzeitigen Inbetriebnahme des Ergeschosses, 365 Blatt und ist auf seine Vollständigkeit vom Bieter zu prüfen. Der Bieter erklärt, dass er den Auftrag nach den vorstehenden Leistungsbeschreibungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung aller zurzeit gültigen einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen termingemäß ausführen kann. Die Technischen Ausführungsrichtlinien Gebäudetechnik (TAR) des Werkes Hamburg Finkenwerder sind ebenfalls zwingend einzuhalten.      .......................................... ,  ..................................                         (Ort)                                (Datum)             ................................................................                                       Der Bieter             (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel)
Schlusserklärung
2 Montagearbeiten
2
Montagearbeiten
2.04 KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
2.04
KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen