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Unit price EUR
Net total EUR
I. Ausschreibungsbedingungen I. Ausschreibungsbedingungen
1. Bedingungen
Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters.
2. Preise
Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen.
Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein.
3. Angebot
Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben.
Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen.
Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen.
Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote.
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben.
4. Bietergemeinschaften und Subunternehmer
Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen:
- ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter
(vorgesehene kfm. und technische Federführung).
- Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der
Bietergemeinschaft.
Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen.
Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen.
5. Anlagen
5.1. Planliste
Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen:
5.2. Statische Berechnung
Folgende Unterlagen zum Statischen Nachweis vom Ingenieurbüro RECIS GmbH liegen bei:
Statischer Nachweis vom 05.05.2026
Positionsplan G-TW-PO-EO, Index b, 19.05.2026
Positionsplan G-TW-PO-E1, Index a, 19.05.2026
Positionsplan G-TW-PO-E4, Index a, 19.05.2026
Positionsplan G-TW-PO-E5, Index a, 19.05.2026
Positionsplan G-TW-PO-DA, 19.05.2026
Positionsplan E-TW-PO-LS, 21.05.2026
Positionsplan E-TW-PO-QS, 31.03.2026
Positionsplan E-TW-PO-KG, 27.02.2026
Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit der RECIS GmbH abgestimmt werden. Ansprechpartner sind Herr Zein Haider, Tel.: +49 (40) 768 99111, sowie Herr Uwe Herzog (Ingenieurbüro Phase 10), Tel.: +40 (172) 612 45 09.
Bestandunterlagen der Halle, an die der Riegel anschließt, können nach Terminabsprache, soweit vorhanden, beim Architekten und beim Tragwerksplaner eingesehen werden.
5.3. Gründungsbeurteilung
Folgende Unterlagen zum Baugrund vom Ingenieurbüro Burmann Mandel + Partner Partnerschaftsges. mbB liegen bei:
Gründungsbeurteilung vom 28.10.2025
Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Ansprechpartner ist Herr Hendrik Schrader, Tel.: +49 (40) 89 60 37.
6. Ausführungstermine
Die Errichtung des Riegels unterliegt einem sehr begrenzten Ausführungsterminplan.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Erdgeschoss im Januar 2028 in Nutzung genommen werden muss. Die Zugänglichkeit ist dabei aus der Bestandshalle zu gewährleisten. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit der Obergeschosse soll nachlaufend bis März 2028 erfolgen. Die Fertigstellung einschl. der Außenanlagen erfolgt parallel zum Betrieb des Erdgeschosses.
Für die Maßnahme ist die beiliegende Roadmap bindend. Diese ist zu verifizieren und zu optimieren.
20.11.2026: Beauftragung
umgehend, spätestens 14.12.2026: Start der Werkplanungen
07.12.2026: Einrichtung der Baustelle
14.12.2026: Start der Infrastrukturarbeiten
22.02.2027: Start der Gründungsarbeiten
26.04.2027: Start der Rohbauarbeiten (Hochbau)
14.01.2028: Fertigstellung Erdgeschoss
10.03.2028: Fertigstellung Gebäude gesamt
24.03.2028: Fertigstellung Außenanlagen
Sämtliche Zwischentermine sind zu gewährleisten, im Speziellen die einzelnen Inbetriebnahmen.
Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme des Erdgeschosses sieht der Terminplan eine Bauweise von unten nach oben vor. Damit wird geweährleistet, dass das Erdgeschoss und die direkten Geschosse darüber schon abgedichtet und auch ausgebaut werden können, während in den oberen Geschossen noch Rohbauarbeiten stattfinden.
Mit dem Angebot ist ein Terminplan vorzulegen, der die o.g. Termine berücksichtigt und ermöglicht. Die Berücksichtigung der Termine ist im Angebot einzukalkulieren und essentieller Bewertungspunkt des Angebotes.
Ausführungstermine werden zur Vergabe besprochen und festgelegt. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs- und Zwischentermine werden Vertragsbestandteil. (siehe auch BBB, Pkt. 8)
7. Pauschalierung
Der Auftraggeber beabsichtigt, ggf. Teilbereiche des ausgeschriebenen Leistungsumfangs als Pauschal-Festpreis zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden.
Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen zu prüfen.
Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen.
Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
I. Ausschreibungsbedingungen
III-2. ZTV - Erdarbeiten III-2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Gewerk: Erdarbeiten
DIN 18300
1. Leistungsumfang
Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet die Erdarbeiten für das Teil-Untergeschoss und die Gründung des neuen Riegelbaus.
2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung
2.1. Erforderliches Montagegerät sowie alle notwendigen Sicherheits- und Absicherungsmaßnahmen, ebenso Arbeitsgerüste - auch über 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe - für die ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Position mit einzurechnen, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben ist, und gelten dann entgegen der VOB Teil C als Nebenleistungen.
2.2. Jegliche Materiallagerung innerhalb der Baustelle ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Abschließbare Räume oder Flächen in der Baustellenfläche werden nicht zur Verfügung gestellt bzw.
zugelassen.
2.3. Die Transportunternehmern für die Abfuhr von Aushubmaterial und Antransport von Füllsanden muss ebenfalls eine Baustellen- und Sicherheitseinweisung erhalten.
3. Gewerkespezifische Hinweise zur Ausführung für Erdarbeiten
3.1. Die Boden- und Untergrundverhältnisse können dem vorhandenen Baugrundgutachten entnommen werden.
3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Aufnahme der Tätigkeiten ein Bild vom Untergrund zu verschaffen, um die Art und den Umfang der Erdarbeiten und Beschaffenheit des Erdreichs einschätzen und den richtigen Einsatz gewährleisten zu können.
3.3. Der Oberboden ist getrennt nach Qualität auf einer Folie eingeschlagen (Windschutz) zwischenzulagern, um ihn ggf. später wieder einbauen zu können.
3.4. Der Erdaushub ist getrennt nach Qualität in Mieten auf einer Folie zu lagern und in der Folie einzuschlagen.
Vor Abfuhr zur Entsorgung ist eine Beprobung erforderlich. Die Abrechnung der Vergütung der Entsorgung erfolgt nach Beprobungsergebnis und Gewichtsnoten.
3.5. Wasserhaltung in geringem Umfang (z.B. temporäre Drainage) gilt als nicht separat vergütete Nebenleistung und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Gemäß Bodengutachten wird davon ausgegangen, dass der Grundwasserspiegel unterhalb des tiefsten Punktes der Erdarbeiten liegen wird. Trotzdem wurde eine Grundwasserhaltung für das Vorhaben vorsichtshalber behördlich beantragt und genehmigt. Die Wasserhaltung und entsprechende Einleitung sind separat ausgeschrieben und im Bedarfsfall vorzusehen.
Auch wenn die Wasserhaltung nicht erforderlich werden sollte, sind der Start der Erdarbeiten behördlich anzuzeigen sowie während der gesamten Erdarbeiten regelmäßig (mindestens im 2-Wochen-Rhythmus) der Status und der Abschluss der Erdarbeiten bei der Behörde zu melden.
3.6. Der auszuführende Verdichtungsgrad von Verfüllungen beträgt, sofern in der Leistungsposition nicht anders angegeben mind 98% nach Dpr.
3.7. Verkehrsflächen sind vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Sind Verunreinigungen der Verkehrsflächen nicht vermeidbar, sind diese umgehend nach Entstehen zu reinigen. Für das Reinigen ist eine separate Position ausgeschrieben. Die Verantwortung zum Einsatz der Reinigung abliegt jedoch dem Auftragnehmer.
3.8. Die Abrechnung des Aushubs erfolgt in Volumen, somit in m³, nach Plänen. Die Pläne erhalten grundsätzlich den erforderlichen Mindestböschungswinkel für Baugruben. Sollte ein anderer Böschungswinkel erforderlich sein, ist dies rechtzeitig mit Begründung abzustimmen.
Die Abrechnung der Abfuhr vom Erdaushub erfolgt ebenfalls nach m³, nach Plänen, und nicht nach Wiegenoten.
Für Leistungen nach Aufmaß hat der Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn von verdeckten Arbeiten eine gemeinsame Aufmaßerstellung einzufordern.
III-2. ZTV - Erdarbeiten
01 Bauvorbereitende Maßnahmen
01
Bauvorbereitende Maßnahmen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Erweiterter Rohbau
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Erweiterter Rohbau
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten