Bohrpfahlgründung
Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
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I. Ausschreibungsbedingungen I.    Ausschreibungsbedingungen 1.   Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. 2.   Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. 3.   Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. 4.   Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: -   ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter    (vorgesehene kfm. und technische Federführung). -   Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der    Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen. 5.   Anlagen 5.1.   Planliste    Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen: 5.2.   Statische Berechnung    Folgende Unterlagen zum Statischen Nachweis vom Ingenieurbüro RECIS GmbH liegen bei: Statischer Nachweis vom 05.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-EO, Index b, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E1, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E4, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E5, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-DA, 19.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-LS, 21.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-QS, 31.03.2026 Positionsplan E-TW-PO-KG, 27.02.2026    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit der RECIS GmbH abgestimmt werden. Ansprechpartner sind Herr Zein Haider, Tel.: +49 (40) 768 99111, sowie Herr Uwe Herzog (Ingenieurbüro Phase 10), Tel.: +40 (172) 612 45 09.    Bestandunterlagen der Halle, an die der Riegel anschließt, können nach Terminabsprache, soweit vorhanden, beim Architekten und beim Tragwerksplaner eingesehen werden. 5.3.   Gründungsbeurteilung    Folgende Unterlagen zum Baugrund vom Ingenieurbüro Burmann Mandel + Partner Partnerschaftsges. mbB liegen bei: Gründungsbeurteilung vom 28.10.2025    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Ansprechpartner ist Herr Hendrik Schrader, Tel.: +49 (40) 89 60 37. 6.   Ausführungstermine Die Errichtung des Riegels unterliegt einem sehr begrenzten Ausführungsterminplan. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Erdgeschoss im Januar 2028 in Nutzung genommen werden muss. Die Zugänglichkeit ist dabei aus der Bestandshalle zu gewährleisten. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit der Obergeschosse soll nachlaufend bis März 2028 erfolgen. Die Fertigstellung einschl. der Außenanlagen erfolgt parallel zum Betrieb des Erdgeschosses.    Für die Maßnahme ist die beiliegende Roadmap bindend. Diese ist zu verifizieren und zu optimieren. 20.11.2026: Beauftragung umgehend, spätestens 14.12.2026: Start der Werkplanungen 07.12.2026: Einrichtung der Baustelle 14.12.2026: Start der Infrastrukturarbeiten 22.02.2027: Start der Gründungsarbeiten 26.04.2027: Start der Rohbauarbeiten (Hochbau) 14.01.2028: Fertigstellung Erdgeschoss 10.03.2028: Fertigstellung Gebäude gesamt 24.03.2028: Fertigstellung Außenanlagen    Sämtliche Zwischentermine sind zu gewährleisten, im Speziellen die einzelnen Inbetriebnahmen.    Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme des Erdgeschosses sieht der Terminplan eine Bauweise von unten nach oben vor. Damit wird geweährleistet, dass das Erdgeschoss und die direkten Geschosse darüber schon abgedichtet und auch ausgebaut werden können, während in den oberen Geschossen noch Rohbauarbeiten stattfinden.    Mit dem Angebot ist ein Terminplan vorzulegen, der die o.g. Termine berücksichtigt und ermöglicht. Die Berücksichtigung der Termine ist im Angebot einzukalkulieren und essentieller Bewertungspunkt des Angebotes.    Ausführungstermine werden zur Vergabe besprochen und festgelegt. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs- und Zwischentermine werden Vertragsbestandteil. (siehe auch BBB, Pkt. 8) 7.   Pauschalierung Der Auftraggeber beabsichtigt, ggf. Teilbereiche des ausgeschriebenen Leistungsumfangs als Pauschal-Festpreis zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden. Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen zu prüfen. Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen. Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
I. Ausschreibungsbedingungen
III-3. ZTV - Bohrarbeiten III-3.   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)    Gewerk:   DIN 18301 Bohrarbeiten       Vollverdrängungs-Bohrpfahl nach DIN 1054:2005-01 bzw. nach DIN 4014 1.   Leistungsumfang    Gegenstand der nachfolgend beschriebenen Leistungsbeschreibung ist die Tiefgründung mit Vollverdrängungs-Bohrpfählen. 2.   Allgemeine Hinweise zur Ausführung 2.1.   Erforderliches Montagegerät sowie alle notwendigen Sicherheits- und Absicherungsmaßnahmen, ebenso Arbeitsgerüste - auch über 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe - für die ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Position mit einzurechnen, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben ist, und gelten dann entgegen der VOB Teil C als Nebenleistungen. 2.2.   Jegliche Materiallagerung innerhalb der Baustelle ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Abschließbare Räume oder Flächen in der Baustellenfläche werden nicht zur Verfügung gestellt bzw. zugelassen. 3.   Gewerkespezifische Hinweise zur Ausführung für Bohrarbeiten 3.1   Die Tiefgründung des Baukörpers ist durch die örtlichen Gegebenheiten mittels Vollverdrängungs-Bohrpfählen, Typ Atlas oder Fundex, gewählt worden. Die Pfahlköpfe werden in die Sohlplatte eingebunden. 3.2   Während der Pfahlherstellung sind Kontrollprüfungen vorzunehmen. Diese beinhalten die Kontrollen - der Betriebsdruckparamter und Dokumentation dieser, - der Lage des Bewehrungskorbes zu Beginn des Ziehens, - des Absackens des Betonspiegels nicht nennenswert unter OK Bohrebene, - einer konstanten Geschwindigkeit durch Sackmaßprüfungen während und nach der Herstellung. 3.3   Der Nachweis für die innere und äußere Tragfähigkeit der Pfähle einschließlich der technischen Bearbeitung und Einreichung sämtlicher Unterlagen bei der statischen Prüfstelle ist durch den Auftragnehmer zu erbringen. Die Kosten für die statische Prüfung trägt der Auftraggeber. Für die technische Bearbeitung wird vom Auftraggeber eine statische Berechnung und eine Gründungsbeurteilung zur Verfügung gestellt. Für den Nachweis der Tragfähigkeit sind zwei dynamische Pfahlprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen sind in der 3. Woche nach Einbau der Pfähle vorzunehmen (nicht früher!). Zur Qualitätssicherung sind Integritätsprüfungen durchzuführen. Folgekosten durch Terminverzögerungen aufgrund von nicht vorgenommenen Nachweisen und Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 3.4   Die Abnahme der Bewehrung ist rechtzeitig bei der zuständigen Prüfstelle zu beantragen. Terminverzögerungen aus nicht erfolgter Abnahme werden nicht anerkannt. Folgekosten, die aus Terminverzögerungen resultieren, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 3.5   Die Bohrebene liegt bei ca. + 6,00 m üNN. 3.6   Im Bereich des neuen Fundamentes sind Sondierungsbohrungen zur Erkundung des Baugrundes durchgeführt und zur Ermittlung der Lagerungsdichte Drucksondierungen ausgeführt worden. Die ursprüngliche Gründungsbeurteilung zum Neubau H245/246 wurde von Burmann, Mandel + Partner Diplom-Ingenieure GbR Ingenieurbüro für Grundbau und Umwelttechnik Gasstr. 18 Haus 6b, 22761 Hamburg Tel.: +49 40 906037 erbracht. 3.7   Die Lage des tragfähigen Baugrundes muss noch ermittelt werden. 3.8   Betonaggressivität von Wasser nach DIN 4030. 3.9   Bohrprotokolle sind täglich vom verantwortlichen Bauleiter des Auftragnehmers bzw. von dessen Vertreter unterschrieben, außer den Prüforganen, auch der örtlichen Bauoberleitung zu übergeben. 3.10   Nach Einbau sämtlicher Pfähle hat der Auftragnehmer innerhalb von 10 Arbeitstagen einen Pfahlaufmaßplan zu erstellen und 2-fach als Papierpause sowie 1-fach als Datei der Bauoberleitung sowie der nachfolgenden Rohbaufirma vorzulegen. Die Kosten für eine zusätzliche technische Bearbeitung und zusätzlichen konstruktiven Aufwand bei einer eventuellen Maßabweichung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 3.11   Sämtliche Einmessungen und Absteckungen der Höhen-, Flächen- und Winkelmaße von den bauseitigen Fixpunkten (Gebäudeachsen) aus sind vom Auftragnehmer in eigener Verantwortung selbst auszuführen. 3.12   Durch Sicherungsmessungen und setzen von Markierungen hat der Auftragnehmer während der Bohr- und Pfahlarbeiten eine Beweissicherung an den bestehenden Grenz- und Einmesspunkten durchzuführen. Bei eventuell auftretenden Schäden ist sofort die örtliche Bauleitung zu benachrichtigen. Die weitere Vorgehensweise wird dann von der Projektleitung des Auftraggebers bzw. der örtlichen Bauleitung entschieden.
III-3. ZTV - Bohrarbeiten
01 Bauvorbereitende Maßnahmen
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Bauvorbereitende Maßnahmen
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
02 Erweiterter Rohbau
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Erweiterter Rohbau
02.02 Spezialtiefbauarbeiten
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Spezialtiefbauarbeiten