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01 Blitzschutzanlage
01
Blitzschutzanlage
Fangeinrichtungen und Ableitungen Prinzipiell ist das Maschenverfahren auf ebene, nicht leitfähige Dächer begrenzt. Das Schutzwinkel bzw. Blitzkugelverfahren ist für alle Anwendungen geeignet. Eine bauliche Anlage darf auch mittels Kombinationen dieser Verfahren geschützt werden. Dachaufbauten mit oder ohne elektrische Einrichtungen (Ausnahme metallene Aufbauten h > 0,3 m, l > 2 m, A > 1 m² und nichtmetallene Aufbauten h > 0,5 m), müssen durch Fangeinrichtungen geschützt werden. Dies kann unter anderem durch den Einsatz von speziellen Systemkomponenten erreicht werden. Bei Stahlbeton- od. Stahlskelettbauten sollte die metallene Struktur als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems und als Schirmung verwendet werden. Hierbei muss die blitzstromtragfähige Verbindung der metallenen Struktur bereits im Planungsstadium berücksichtigt werden. Vorhandene metallene Einfassungen bzw. Abdeckungen können als natürliche Bestandteile der Fangeinrichtung verwendet werden, sofern sie eine Mindestdicke, entsprechend VDE 0185-305-3, Tabelle 3 Wert t, aufweisen (z. B. Kupfer 5 mm, Stahl 4 mm).
Kann das Durchschmelzen metallener Einfassungen bzw. Abdeckungen am Einschlagpunkt (Folgeschäden durch Eindringen von Wasser) akzeptiert werden oder es kann ausgeschlossen werden, dass eine Entzündung von brennbarem Material stattfindet, können Mindestmaterialstärken entsprechend Tabelle 3 Wert t' (z. B. Kupfer Mindestdicke 0,5 mm, Stahl 0,5 mm) als Fangeinrichtung verwendet werden. Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden. Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten. Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) – 20 m (Stahl) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung). Leitungshalter sind nach Art der Dacheindeckung, Dachform und Wandbekleidung auszuwählen. Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton und im Erdreich verlegt werden.
Fangeinrichtungen und Ableitungen
01.__.0010 Äußerer Blitzschutz Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte sind über Fangstangen abzusichern.
Der Trennungsabstand ist unbedingt einzuhalten. Ansonsten sind Kompensations-maßnahmen vorzusehen bzw. zu kalkulieren.
Die Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen Überbrückungsseilen anzuschließen.
Jede Ableitung erhält eine Trennstelle mit Nummerierung.
Zur Abnahme und Übergabe ist das Blitzschutzprüfbuch und die Bescheinigung zur der Sachkundigenabnahme vorzulegen.
Die äußere Blitzschutzanlage umfasst die Auffangeinrichtungen auf den Dachflächen, die vertikalen Ableitungen hinter bzw. auf der Fassade und die Anbindungen an die Erdungsanlage.
Folgende Materialien werden verwendet:
Auffangleitungen: Rd. 10mm, AlMgSi, Verlegung auf Dachleitungshalter für Flachdächer
Ableitungen: NYY 1x25mm² hinter der Fassade
Rd. 10mm, feuerverzinkt in Beton
Rd. 10mm, V4A Übergang Beton/ Außen
Rd. 10mm, AlMgSi auf der Fassade
Fangstange: Rd. 16/10mm, Aluminium
01.__.0010
Äußerer Blitzschutz
1.00
psch
01.__.0020 Erdungsanlagen Für das Gebäude ist ein Fundamenterder zu errichten. Die erforderliche Maschenweite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne, Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN 18014 bzw. der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) bzw. DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) zu entnehmen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind die gegebenenfalls mitgeltenden Normen z. B. Personenschutz (DIN VDE 0100), Mittel- u Hochspannung (DIN VDE 0101 u. 0141) zu beachten. Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den äußeren Blitzschutz, inneren Blitzschutz, Blitzschutzpotentialausgleich wie auch für den Schutzpotentialausgleich sind vor Errichtung der Erdungsanlage zu bestimmen. Wird für einen Erder eines Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische Mindestlänge nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen. Bei stahlarmierten Betonfundamenten mit Erdern außerhalb dieser Betonfundamente müssen korrosionsfeste Erderwerkstoffe (z. B. NIRO V4A, Werkstoff-Nr. 1.4571) eingesetzt werden.
Die Erdungsanlage wird als Fortsetzung der Fangeinrichtungen und Ableitungen der Blitzschutzanlage in die Erde, nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) errichtet. Die Ausführung erfolgt nach Typ B als Ringerder unter der Sauberkeitsschicht und Funktions-Potenzialausgleichsleiter in der Bodenplatte. Der Ringerder wird umlaufend an den Außenseiten unter die Sauberkeitsschicht und mit einer Maschenweite von <10x10m verlegt und mit den Ableitungen des Erweiterungsbaus verbunden.
Der Funktions-Potenzialausgleichsleiter wird mit einer Maschenweite von
< 20x20m in die Bodenplatte verlegt und mit der Betonbewehrung im Abstand von 2m dauerhaft elektrisch leitend verbunden.
Die Verbindung zwischen Ringerder und Funktions-Potenzialausgleichsleiter erfolgt mit druckwasserdichten Wanddurchführungen.
Für den Hauptpotentialausgleich (HPAS) im Hausanschlussraum wird eine Anschlussfahne ausgeführt.
Folgende Materialien werden verwendet:
Ringerder: FL30/3,5V4A, Werkst.-Nr. 1.4571
F-Potenzialausgleich: FL30/3,5St/tZn
Messprotokolle und Erdungspläne sind als Teil der Revisionsunterlagen auszuführen.
01.__.0020
Erdungsanlagen
1.00
psch