Erdungsanlage - Blitzschutz
MKE Mehrfamilienhäuser Klingengraben Eislingen
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1.0  TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.1  Angebotsgrundlagen Dem Angebot und der Ausf ü hrung der Arbeiten liegen nachstehende Bedingungen und Vorschriften in jeweils neuester Fassung zugrunde: - die Verdingungsordnung f ü r Leistungen (VOB) - die Vorschriften des VDE und der DIN - die technischen Regeln des VDI sowie der jeweiligen   Fachverb ä nde - die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e.V. (VDS) - die technischen Regeln f ü r Aufz ü ge (TRA) - die Vorschriften der W ä rmeschutzverordnung und des   Energieeinsparungsgesetzes - die Verordnung des Innenministeriums im Gesetzblatt   des jeweiligen Landes und der zust ä ndigen Brandbeh ö rde   Bauprodukte ü berwachung entsprechend der Bauregelliste A   und C, Stand 96/1 - die Unfallverh ü tungsvorschriften und Sicherheitsma ß nahmen - die technische Beschreibung dieses Leistungsverzeichnisses - die Zeichnungen des Architekten und die vom Architekten   genehmigten Anlagezeichnungen. 1.2 Allgemein 1.2.1 Bei der Angebotsausarbeitung sind die "Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen" und die "Technischen  Vorbemerkungen" des AG zu beachten. 1.2.2 Die Angebotspreise schlie ß en alle Lieferungen und Nebenleistungen ein, die zur betriebsfertigen funktionsf ä higen Erstellung der Anlage und Abnahme durch den T Ü V bzw.VDS erforderlich sind. Die Beschaffung von Wasser und Strom sowie Abfallbeseitigung seines Gewerkes ist Sache des Auftragnehmers. 1.2.3 Bei erkennbaren M ä ngeln und fachlichen Fehlern der Projektplanung, welche die G ü te der Arbeiten beeintr ä chtigen k ö nnen, sowie bei Widerspr ü chen in der Ausschreibung hat der Bieter sp ä testens bei der Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Projektzeichnungen sind verbindlich zu pr ü fen und gelten mit Erteilung des Ausf ü hrungsauftrages vom AN als angenommen. 1.2.4 Alternativvorschl ä ge zur beschriebenen Ausf ü hrung, die zu wirtschaftlicheren L ö sungen f ü hren, sind grunds ä tzlich erw ü nscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeintr ä chtigt werden. Sie sind unter Hinweis auf den entsprechenden Titel ausf ü hrlich zu erl ä utern und die Mehrkosten anzugeben.
1.0  TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
BAUBESCHREIBUNG Allgemeines Baugrundst ü ck Die Baugrundst ü cke f ü r alle 4 Geb ä ude (Haus A-D) befinden sich in unmittelbarer N ä he zueinander. Haus A wird in den Krumm ä ckern 19+21, Haus B in den Krumm ä ckern 34, Haus C im Klingengraben 27 und Haus D in den Krumm ä ckern 30+32 in 73054 Eislingen/Fils gebaut. Alle 4 Geb ä ude werden als Neubauten auf bislang unbebauten Grundst ü cken hergestellt. Die Ableitungen f ü r die Blitzschutzanlage werden innerhalb von Betonw ä nden und Betonst ü tzen soweit wie m ö glich ü ber Dach gef ü hrt Ab Austritt aus dem Beton werden die Ableitungen im Bereich der Fassadend ä mmung bis ü ber Dach gef ü hrt. Die Installation der Trennstellen erfolgt auf den Flachd ä chern. Die Kenntnis der Baustelle ist wichtig f ü r die Bearbeitung des Angebotes, um evtl. Unklarheiten ü ber die Ausf ü hrung und die Massen der Leistungsbeschreibung zu kl ä ren. Der AN hat die An- und Abfuhr in die Preise einzukalkulieren. Leistungsschnittstellen / Koordinationspflicht Der AN ist verpflichtet, an Koordinationsbesprechungen teilzunehmen, die zur Abstimmung anderer im Bereich der Bauma ß nahme stattfindender Ma ß nahmen und Planungen durchgef ü hrt werden. Dabei sind vom Auftragnehmer rechtzeitig alle Punkte, die f ü r eine vollst ä ndige Erbringung seiner Leistung notwendig sind, einzubringen. Der AN ist verpflichtet, bei der Abstimmung und L ö sungsfindung aktiv mitzuwirken. Hierbei sind die jeweils g ü ltigen Terminpl ä ne der Beteiligten einzubeziehen. Baustelleneinrichtung BE-Fl ä chen Als Baustelleneinrichtungsfl ä che stehen mit der Bauleitung abzustimmende Bereiche je nach Bauphase zur Verf ü gung. Bauschutt- und Abfallbeseitigung, Reinigung der Baustelle Die Baustelle ist st ä ndig in einem ordentlichen Zustand und sauber zu halten. S ä mtlicher w ä hrend der Bauzeit anfallender Abfall (Bauschutt, Rapier, Verpackungsmaterial, usw.) ist laufend zu sammeln, fachgerecht zu trennen und zu entsorgen. Nach jedem Arbeitsschritt, mindestens jedoch 1 mal w ö chentlich ist die Baustelle besenrein zu s ä ubern. Die Bauschutt- und Abfallbeseitigung ist  vom AN so zu organisieren, dass kein Bauschutt au ß erhalb von Schuttcontainern gelagert wird. Lagerung im Geb ä ude oder im Gel ä nde au ß erhalb des Bauzauns ist grunds ä tzlich untersagt. Verst öß t der AN gegen diese Festlegung, ist die Vertretung des AG berechtigt, ohne weitere Mitteilung den lagernden Schutt durch eine Fachfirma zu Lasten des AN beseitigen zu lassen. Bei der Bauschutt- und Abfallbeseitigung sind die ö rtlichen Vorschriften und Satzungen einzuhalten. Bei Bedarf ist ein Entsorgungsnachweis beizubringen. Ger ü ste, Hebezeuge, Arbeitsger ä te Arbeits- und Schutzger ü ste, Rollger ü ste, Leitern, Hebezeuge aller Art, Unterfangungen, Absturzsicherungen und Aussteifungen im Zusammenhang mit einzelnen Arbeitsschritten sowie alle weiteren Hilfs- und Schutzkonstruktionen, die f ü r die Umsetzung der zu erbringenden Leistungen erforderlich sind, sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren. Ebenso sind alle Arbeitsger ä te, Maschinen und Fahrzeuge in den Angebotspreis einzubeziehen. R ü ckbau der BE bei Fertigstellung der Bauma ß nahme Nach Abschluss der Bauma ß nahme muss der AN seine nicht mehr ben ö tigten Baustelleneinrichtungen r ü ckbauen und r ä umen bzw. den neuen Zustand herstellen. Sofern zutreffend ist mit den Besitzern der von Baustelleneinrichtungen belegten ö ffentlichen Verkehrsfl ä chen eine Abnahme der zur ü ckgegebenen Fl ä chen durchzuf ü hren unter Einschaltung des AG bzw. seiner ö rtlichen Bau ü berwachung. Der Auftragnehmer hat sich ausreichend und umfassend ü ber die einschl ä gigen Vorschriften des Landes zu informieren und sie in jedem Fall anzuwenden, da nichts von der Rechtsfolge einer Missachtung dieser Vorschriften sch ü tzen kann. Zusammen mit den Pl ä nen, Schemas, technischen Beschreibungen und Materialqualit ä tsbeschreibungen dienen die nachfolgenden Bestimmungen als Grundlage f ü r das Angebot und geben die Mindestanforderungen an die bei Planungen, Berechnungen die w ä hrend der Ausf ü hrung einzuhalten sind. Die vorliegenden Planungsunterlagen stellen einen vorl ä ufigen Stand dar. Es obliegt der Verantwortung des Unternehmers, einen vollst ä ndigen, kompletten Preis f ü r die gesamte Elektrotechnik zu ermitteln. Sollten in der Leistungsbeschreibung betriebsnotwendige Anlagenteile bzw. Qualit ä tsfestlegungen nicht besonders aufgef ü hrt sein, so sind diese nach vergleichbaren Konstruktionen zu bemessen und auszuf ü hren und bei der Kalkulation mit zu ber ü cksichtigen. In die Preise sind einzukalkulieren: Die komplette Materiallieferung und betriebsfertige Montage vor Ort mit allen notwendigen Ger ü sten, Hilfskonstruktionen, Werkzeugen usw. Die komplette Montageplanung mit Grundrissen, Schnitten im M 1:50 bzw. f ü r Details M 1:20. F ü r alle Anlagen, die Wartungsvorschriften unterliegen, m ü ssen Angebote f ü r die vorgeschriebenen Wartungsintervalle abgegeben werden. Der Auftragnehmer hat seine Anlage in einem sauberen und gereinigten Zustand zu ü bergeben. Die Abnahme gilt erst mit der Ausstellung einer Abnahmebescheinigung als erfolgt. Leistungen die bei der Abnahme nicht gepr ü ft werden k ö nnen, werden entsprechend des Baufortschritts durch den Bauherrn bzw. Vertreter gepr ü ft. Die Abnahme der Leistungen wird durch eine Inbetriebnahme oder Benutzung nicht ersetzt. Sie kann erst nach Fertigstellung einschl. Leistungstests der gesamten Anlage erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach vorheriger Anmeldung, jederzeit Zwischenabnahmen durchzuf ü hren. Werden Beanstandungen, die bei der Abnahme erhoben wurden, nicht fristgem äß beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder die M ä ngel durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen, oder einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen.
BAUBESCHREIBUNG
TAGLOHNARBEITEN Bei Taglohnarbeiten werden die L ö hne einschlie ß lich aller Zuschl ä ge f ü r Unkosten, Gewinn und Vorhalten aller erforderlichen Ger ä te,Werkzeuge und Ger ü ste verrechnet. Der aufsichtsf ü hrende Obermonteur und der Bauleiter werden nicht gesondert verg ü tet. Taglohnarbeiten d ü rfen nur auf ausdr ü ckliche Anweisung der Bauleitung oder dessen Beauftragten ausgef ü hrt werden. Die unten angegebenen Stundenl ö hne gelten gleichzeitig als Einheitspreise. 1 Meister-Stunde                 Euro_________________ 1 Obermonteurstunde           Euro ________________ 1 Gesellenstunde                   Euro ________________ 1 Helferstunde                    Euro ________________ 1 Auszubildender-Stunde      Euro ________________
TAGLOHNARBEITEN
1 Erdungsanlage/Blitzschutzanlage
1
Erdungsanlage/Blitzschutzanlage
1. 1 ERDUNGSANLAGE
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ERDUNGSANLAGE
1. 2 BLITZSCHUTZANLAGE
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BLITZSCHUTZANLAGE
1. 3 SONSTIGES
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SONSTIGES
1. 4 TAGLOHNARBEITEN
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TAGLOHNARBEITEN