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1.0 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.1 Angebotsgrundlagen
Dem Angebot und der Ausf ü hrung der Arbeiten liegen
nachstehende Bedingungen und Vorschriften in jeweils
neuester Fassung zugrunde:
- die Verdingungsordnung f ü r Leistungen (VOB)
- die Vorschriften des VDE und der DIN
- die technischen Regeln des VDI sowie der jeweiligen
Fachverb ä nde
- die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer
e.V. (VDS)
- die technischen Regeln f ü r Aufz ü ge (TRA)
- die Vorschriften der W ä rmeschutzverordnung und des
Energieeinsparungsgesetzes
- die Verordnung des Innenministeriums im Gesetzblatt
des jeweiligen Landes und der zust ä ndigen
Brandbeh ö rde
Bauprodukte ü berwachung entsprechend der Bauregelliste
A
und C, Stand 96/1
- die Unfallverh ü tungsvorschriften und
Sicherheitsma ß nahmen
- die technische Beschreibung dieses
Leistungsverzeichnisses
- die Zeichnungen des Architekten und die vom
Architekten
genehmigten Anlagezeichnungen.
1.2 Allgemein
1.2.1
Bei der Angebotsausarbeitung sind die "Allgemeinen
Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen" und
die "Technischen Vorbemerkungen" des AG zu beachten.
1.2.2
Die Angebotspreise schlie ß en alle Lieferungen und
Nebenleistungen ein, die zur betriebsfertigen
funktionsf ä higen Erstellung der Anlage und Abnahme
durch den T Ü V bzw.VDS erforderlich sind.
Die Beschaffung von Wasser und Strom sowie
Abfallbeseitigung seines Gewerkes ist Sache des
Auftragnehmers.
1.2.3
Bei erkennbaren M ä ngeln und fachlichen Fehlern der
Projektplanung, welche die G ü te der Arbeiten
beeintr ä chtigen k ö nnen, sowie bei Widerspr ü chen in der
Ausschreibung hat der Bieter sp ä testens bei der
Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Projektzeichnungen
sind verbindlich zu pr ü fen und gelten mit Erteilung des
Ausf ü hrungsauftrages vom AN als angenommen.
1.2.4
Alternativvorschl ä ge zur beschriebenen Ausf ü hrung, die
zu wirtschaftlicheren L ö sungen f ü hren, sind
grunds ä tzlich erw ü nscht, soweit die geforderten
Funktionen nicht beeintr ä chtigt werden. Sie sind unter
Hinweis auf den entsprechenden Titel ausf ü hrlich zu
erl ä utern und die Mehrkosten anzugeben.
1.0 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
BAUBESCHREIBUNG
Allgemeines
Baugrundst ü ck
Die Baugrundst ü cke f ü r alle 4 Geb ä ude (Haus A-D)
befinden sich in unmittelbarer N ä he zueinander.
Haus A wird in den Krumm ä ckern 19+21, Haus B in den
Krumm ä ckern 34, Haus C im Klingengraben 27 und Haus D
in den Krumm ä ckern 30+32 in 73054 Eislingen/Fils
gebaut.
Alle 4 Geb ä ude werden als Neubauten auf bislang
unbebauten Grundst ü cken hergestellt.
Die Ableitungen f ü r die Blitzschutzanlage werden
innerhalb von Betonw ä nden und Betonst ü tzen soweit wie
m ö glich ü ber Dach gef ü hrt Ab Austritt aus dem Beton
werden die Ableitungen im Bereich der Fassadend ä mmung
bis ü ber Dach gef ü hrt.
Die Installation der Trennstellen erfolgt auf den
Flachd ä chern.
Die Kenntnis der Baustelle ist wichtig f ü r die
Bearbeitung des Angebotes, um evtl. Unklarheiten ü ber
die Ausf ü hrung und die Massen der Leistungsbeschreibung
zu kl ä ren. Der AN hat die
An- und Abfuhr in die Preise einzukalkulieren.
Leistungsschnittstellen / Koordinationspflicht
Der AN ist verpflichtet, an Koordinationsbesprechungen
teilzunehmen, die zur Abstimmung anderer im Bereich der
Bauma ß nahme stattfindender Ma ß nahmen und Planungen
durchgef ü hrt werden. Dabei sind vom Auftragnehmer
rechtzeitig alle Punkte, die f ü r eine vollst ä ndige
Erbringung seiner Leistung notwendig sind,
einzubringen. Der AN ist verpflichtet, bei der
Abstimmung und L ö sungsfindung aktiv mitzuwirken.
Hierbei sind die jeweils g ü ltigen Terminpl ä ne der
Beteiligten einzubeziehen.
Baustelleneinrichtung
BE-Fl ä chen
Als Baustelleneinrichtungsfl ä che stehen mit der
Bauleitung abzustimmende Bereiche je nach Bauphase zur
Verf ü gung.
Bauschutt- und Abfallbeseitigung, Reinigung der
Baustelle
Die Baustelle ist st ä ndig in einem ordentlichen Zustand
und sauber zu halten.
S ä mtlicher w ä hrend der Bauzeit anfallender Abfall
(Bauschutt, Rapier, Verpackungsmaterial, usw.) ist
laufend zu sammeln, fachgerecht zu trennen und zu
entsorgen. Nach jedem Arbeitsschritt, mindestens
jedoch 1 mal w ö chentlich ist die Baustelle besenrein zu
s ä ubern. Die Bauschutt- und Abfallbeseitigung ist vom
AN so zu organisieren, dass kein Bauschutt au ß erhalb
von Schuttcontainern gelagert wird.
Lagerung im Geb ä ude oder im Gel ä nde au ß erhalb des
Bauzauns ist grunds ä tzlich untersagt. Verst öß t der AN
gegen diese Festlegung, ist die Vertretung des AG
berechtigt, ohne weitere Mitteilung den lagernden
Schutt durch eine Fachfirma zu Lasten des AN beseitigen
zu lassen.
Bei der Bauschutt- und Abfallbeseitigung sind die
ö rtlichen Vorschriften und Satzungen einzuhalten. Bei
Bedarf ist ein Entsorgungsnachweis beizubringen.
Ger ü ste, Hebezeuge, Arbeitsger ä te
Arbeits- und Schutzger ü ste, Rollger ü ste, Leitern,
Hebezeuge aller Art, Unterfangungen, Absturzsicherungen
und Aussteifungen im Zusammenhang mit einzelnen
Arbeitsschritten sowie alle weiteren Hilfs- und
Schutzkonstruktionen, die f ü r die Umsetzung der zu
erbringenden Leistungen erforderlich sind, sind vom AN
zu stellen und einzukalkulieren. Ebenso sind alle
Arbeitsger ä te, Maschinen und Fahrzeuge in den
Angebotspreis einzubeziehen.
R ü ckbau der BE bei Fertigstellung der Bauma ß nahme
Nach Abschluss der Bauma ß nahme muss der AN seine nicht
mehr ben ö tigten Baustelleneinrichtungen r ü ckbauen und
r ä umen bzw. den neuen Zustand herstellen. Sofern
zutreffend ist mit den Besitzern der von
Baustelleneinrichtungen belegten ö ffentlichen
Verkehrsfl ä chen eine Abnahme der zur ü ckgegebenen
Fl ä chen durchzuf ü hren unter Einschaltung des AG bzw.
seiner ö rtlichen Bau ü berwachung.
Der Auftragnehmer hat sich ausreichend und umfassend
ü ber die einschl ä gigen Vorschriften des Landes zu
informieren und sie in jedem Fall anzuwenden, da nichts
von der Rechtsfolge einer Missachtung dieser
Vorschriften sch ü tzen kann.
Zusammen mit den Pl ä nen, Schemas, technischen
Beschreibungen und Materialqualit ä tsbeschreibungen
dienen die nachfolgenden Bestimmungen als Grundlage f ü r
das Angebot und geben die Mindestanforderungen an die
bei Planungen, Berechnungen die w ä hrend der Ausf ü hrung
einzuhalten sind.
Die vorliegenden Planungsunterlagen stellen einen
vorl ä ufigen Stand dar. Es obliegt der Verantwortung des
Unternehmers, einen vollst ä ndigen, kompletten Preis f ü r
die gesamte Elektrotechnik zu ermitteln.
Sollten in der Leistungsbeschreibung betriebsnotwendige
Anlagenteile bzw. Qualit ä tsfestlegungen nicht besonders
aufgef ü hrt sein, so sind diese nach vergleichbaren
Konstruktionen zu bemessen und auszuf ü hren und bei der
Kalkulation mit zu ber ü cksichtigen.
In die Preise sind einzukalkulieren:
Die komplette Materiallieferung und betriebsfertige
Montage vor Ort mit allen notwendigen Ger ü sten,
Hilfskonstruktionen, Werkzeugen usw.
Die komplette Montageplanung mit Grundrissen, Schnitten
im
M 1:50 bzw. f ü r Details M 1:20.
F ü r alle Anlagen, die Wartungsvorschriften unterliegen,
m ü ssen Angebote f ü r die vorgeschriebenen
Wartungsintervalle abgegeben werden.
Der Auftragnehmer hat seine Anlage in einem sauberen
und gereinigten Zustand zu ü bergeben.
Die Abnahme gilt erst mit der Ausstellung einer
Abnahmebescheinigung als erfolgt. Leistungen die bei
der Abnahme nicht gepr ü ft werden k ö nnen, werden
entsprechend des Baufortschritts durch den Bauherrn
bzw. Vertreter gepr ü ft.
Die Abnahme der Leistungen wird durch eine
Inbetriebnahme oder Benutzung nicht ersetzt. Sie kann
erst nach Fertigstellung einschl. Leistungstests der
gesamten Anlage erfolgen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, nach vorheriger Anmeldung, jederzeit
Zwischenabnahmen durchzuf ü hren.
Werden Beanstandungen, die bei der Abnahme erhoben
wurden, nicht fristgem äß beseitigt, ist der
Auftraggeber berechtigt, entweder die M ä ngel durch
einen anderen Unternehmer auf Kosten des Auftragnehmers
beseitigen zu lassen, oder einen der Wertminderung
entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen.
BAUBESCHREIBUNG
TAGLOHNARBEITEN
Bei Taglohnarbeiten werden die L ö hne einschlie ß lich
aller Zuschl ä ge f ü r Unkosten, Gewinn und Vorhalten
aller erforderlichen Ger ä te,Werkzeuge und Ger ü ste
verrechnet.
Der aufsichtsf ü hrende Obermonteur und der Bauleiter
werden
nicht gesondert verg ü tet. Taglohnarbeiten d ü rfen nur
auf ausdr ü ckliche Anweisung der Bauleitung oder dessen
Beauftragten ausgef ü hrt werden.
Die unten angegebenen Stundenl ö hne gelten gleichzeitig
als Einheitspreise.
1 Meister-Stunde Euro_________________
1 Obermonteurstunde Euro ________________
1 Gesellenstunde Euro
________________
1 Helferstunde Euro ________________
1 Auszubildender-Stunde Euro ________________
TAGLOHNARBEITEN
1 Erdungsanlage/Blitzschutzanlage
1
Erdungsanlage/Blitzschutzanlage
1. 1 ERDUNGSANLAGE
1. 1
ERDUNGSANLAGE
1. 2 BLITZSCHUTZANLAGE
1. 2
BLITZSCHUTZANLAGE
1. 3 SONSTIGES
1. 3
SONSTIGES
1. 4 TAGLOHNARBEITEN
1. 4
TAGLOHNARBEITEN