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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Beschreibung Bauvorhaben Beschreibung Bauvorhaben
Projektname
Neubau Galileo Kompetenzzentrum B9590003
Lage: Münchener Str. 20, 82234, Weßling
Bauherr
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt / Techn. Facility Management /
Hoch- und Tiefbau,
Münchener Str. 20, 82234 Weßling
Baubeschreibung Allgemein
Neubau eines Forschungsgebäude mit Büro-, Besprechungs- und Ausstellungsflächen, Forschungs- und Entwicklungsräume für verschiedene Versuchsaufbauten, Werkstätten, diverse Lagerbereiche sowie die zugehörige Sozial-, Neben-, und Technikräume.
Die Gesamtfläche des Flurstücks 1354 beträgt ca. 167.329 m², das ausgewiesene Baufeld SO12 hat eine
Größe von ca. 19.525 m². Termine gemäß Anlage.
Beschreibung Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen AV - Allgemeine Vorbemerkungen ( Ergänzende Texte in den LV-Vorbemerkungen )
Das Forschungsunternehmen DLR
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Seine umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr, Sicherheit und Digitalisierung sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden. Über die eigene Forschung hinaus ist das DLR als Raumfahrtagentur im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Zudem fungiert das DLR als Dachorganisation für einen der größten Projektträger (www.dlr.de/pt) Deutschlands.
Ausführungsunterlagen
Ausführungspläne werden vom AG digital über die Projektplattform zur Verfügung gestellt.
Mit der Ausschreibung übergebene Planunterlagen unterliegen der Geheimhaltung und sind ausschließlich für den dienstlichen Gebrauch bestimmt. Bieter, die keinen Zuschlag erhalten haben, werden verpflichtet die Planunterlagen nach Ablauf der Bindefrist zu vernichten. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, ist verpflichtet die Planungsunterlagen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu vernichten.
Abrechnung / Rechnungsstellung
Vom AN ist die Abrechnung nach Abrechnungszeichnung vorzunehmen. Die Erstellung der
Abrechnungspläne erfolgt zu jeder Zwischenrechnung einschließlich der Mengenberechnungsblätter. Zu jeder Rechnung sind die entsprechenden farblich gekennzeichneten Aufmaß- und Abrechnungspläne vorzulegen. Jede Position ist auf eigenen Aufmaßblättern zu erfassen. Das Aufmaß ist dem AG zu jeder Zwischen- und Schlussrechnung außerdem digital im Datenformat DA 12 nach REB23.004 zu übermitteln. Entstehender Aufwand ist in den Einzelpreisen zu berücksichtigen.
Alle Zwischenrechnungen und Schlussrechnung sind kumulierend zu erstellen. In jeder Rechnung sind die kumulativen Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung (ggf. als Kurztext) wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen
Baustellenordnung
Gemäß der Baustellenverordnung hat der Auftraggeber einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingeschaltet. Zu beachten sind die Baustellenordnung und der Sicherheits- und Gesundheitsplan (Aushang Baustelle).
Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich Alkoholverbot.
Die Aufenthaltsgenehmigung beschränkt sich auf die Baustelle, die Kantine, sowie auf die zugehörigen Verkehrswege.
Bauwasser und -strom
Die Nutzung von Wasser und Strom für den Baubedarf ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Die Entnahme darf nicht zur Beeinträchtigung der Forschungsarbeit führen.
Der Auftragsnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von ihm belegten Entnahme- und Einleitungsstellen jederzeit ordnungsgemäß sind und - soweit notwendig - gewartet werden.
Brauch- und Trinkwasser darf nicht unkontrolliert entweichen.
Die Stromentnahme aus dem Leitungsnetz ab bereitgestellter Entnahmestelle erfolgt in eigener Verantwortung des Auftragnehmers.
Die Vorgaben der örtlichen Betriebstechnik, sowie die einschlägigen VDE-Vorschriften und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Versorgungsunternehmers für den Betrieb der elektrischen Anlagen und Geräte sind einzuhalten.
Abwasser
Ein Kanalanschluss ist auf der BE-Fläche vorhanden. Die Abwassersatzung im Gemeindegebiet ist einzuhalten.
Abwasser muss ordnungsgemäß eingeleitet werden und darf keine größeren Verunreinigungen aufweisen als es die Entwässerungssatzung vorschreibt.
Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig
durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter, oder den jeweiligen Fachbauleiter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
Kosten werden dafür nicht gesondert vergütet. Dies ist bei der Kalkulation und im Angebot zu berücksichtigen.
Baustellensprache
Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt.
Vertreter des Auftragnehmers
Bauleitung:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens vor Baubeginn einen fachkundigen, erfahrenen und zuverlässigen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der alle auf die Erfüllung des Vertrages sich beziehenden Entscheidungen rechtswirksam treffen kann und für die Durchführung der Anordnungen des Auftraggebers sorgt. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer die Bestellung eines verantwortlichen Bauleiters gemäß § 45 LBO verlangen. Während der Bauarbeiten hat eine fachkundige, deutschsprechende Aufsicht ständig auf der Baustelle anwesend zu sein.
Jeder Wechsel in der Person des Bauleiters und des Aufsichtführenden ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
Wird an der Baustelle nicht gearbeitet, so hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen und dafür zu sorgen, dass ständig ein Vertreter des Auftragnehmers erreichbar ist.
Zutrittsregelung und Sonderausweis
Die Mitarbeiter erhalten für die Dauer der Bauausführung einen Sonderausweis. Für den Antrag auf einen Sonderausweis ist es notwendig, dem Facility Management mit mindestens 14 Werktagen Vorlauf die dafür benötigten Daten (Vor- und Zuname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Ausweis-Nummer) per Mail zukommen zu lassen ( keine Kopien von Ausweisdokumenten! ).
Der Zutritt für kurzfristig angemeldete Mitarbeiter kann nicht sichergestellt werden.
Mitarbeiter, die aus einem Herkunftsland gemäß der Auflistung der Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken kommen, werden gesondert überprüft. Bei einem negativen Prüfungsergebnis wird der Zugang zum Gelände verwehrt.
Mitarbeiter, die vom Sicherheitsdienst auf dem Gelände ohne Sonderausweis, angetroffen werden, müssen mindestens mit einem 6-wöchigen Betretungsverbot rechnen.
Einweisung von Fremdfirmen im DLR
Zusätzlich zur Anmeldung an der Pforte besteht die Pflicht, dass jede Firma und jeder Arbeiter vor
Aufnahme der Tätigkeiten eingewiesen wird. In der Einweisung wird u.a. auf Arbeitsschutzbestimmungen, auf besondere Gefahren und auf für bestimmte Tätigkeiten erforderliche gesonderte Anmeldungen und Genehmigungen hingewiesen. Diese Unterweisung dauert ca. 15 Minuten und wird nicht gesondert vergütet.
Nachunternehmer
Nachunternehmer sind anzumelden.
Für Nachunternehmer gelten ebenso alle Regelungen und Vorschriften, sowie die Einweisungspflichten.
Die Koordination der Nachunternehmer obliegt dem Auftragnehmer.
Müll (Abfälle) / Entsorgung (Siehe auch DLR-Sicherheitsstandard Punkt 4.3.8 Abfälle)
Die gültigen Ver- und Anordnungen, Abfallgesetze und Hinweise der Bundesrepublik
Deutschland, des Freistaates Bayern sowie die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreis Starnberg sind einzuhalten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial u. dergl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten.
Abfälle, die bei Dienstleistungen von Externen entstehen (z.B. Bauen, Sanieren, Renovieren), gehören generell dem AN als Besitzer der Abfälle bzw. Zweiterzeuger
Fremdfirmen dürfen generell ihre Abfälle nicht im DLR entsorgen. Abfallbehälter, gelbe Container und andere Reststoffsammelstellen des DLR dürfen nicht durch Fremdfirmen genutzt werden. Abfälle von außerhalb des DLR dürfen nicht eingeführt werden. Ungeordnetes Lagern von Müll, Bauschutt, Verpackungsmaterial und "Abbrennen" sind verboten.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber spätestens mit der Rechnungsstellung vorzulegen.
Das Aufstellen von Schuttcontainern, ist nur an ausgewiesenen Stellflächen erlaubt, dies wird durch die Objektüberwachung oder Bauleitung zugewiesen. Die Schuttcontainer sollten möglichst eine abschließbare Klappe besitzen. Eine Beschriftung der Schuttcontainer ist zwingend notwendig und sollte mindestens den Namen der beauftragten Firma inkl. deren Telefonnummer, sowie den Namen der Containerstellfirma inkl. deren Telefonnummer, und mit welchem Inhalt der Container befüllt werden soll (z.B. Restmüll, Bauschutt, Plastik, usw.) enthalten.
Staubarme Baustelle
Eine Staubentwicklung während der Arbeiten, insbesondere beim Beladen und Transportieren und auch eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten.
Lärmarme Baustelle
Die Baustelle muss gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Es ist insbesondere darauf zu achten, dass alle Maschinen und Geräte nach den jeweils gültigen Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind. Arbeiten, bei denen die zulässigen Werte der TA Lärm überschritten werden, sind dem SiGeKo zu melden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten.
Umweltschutz auf der Baustelle (Boden- und Gewässerschutz):
Der Boden und das Grundwasser sind vor schädlichen Stoffeinträgen und mechanischen Schäden zu schützen. Daher sind Stoffe zu vermeiden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Kontaminierte Böden müssen getrennt behandelt werden. Die Einleitung von flüssigen
Stoffen in das Erdreich ist verboten. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Umgang mit Gefahrstoffen
Bevor Gefahrstoffe eingesetzt werden, ist zu prüfen ob entsprechende Ersatzstoffe bei gleicher
Qualitätsanforderung zum Einsatz kommen können.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten. Der Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen ist gemäß der Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern vorzunehmen. Arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisungen sind durch den AN für seine Mitarbeiter zu erstellen und bekannt zu geben.
Für die auf der Baustelle eingesetzten Gefahrstoffe hat der Unternehmer ein
Gefahrstoffverzeichnis gem. § 6 (10) Gefahrstoffverordnung zu erstellen, inkl. Kopien der
Sicherheitsdatenblätter gem. § 6 (2) Gefahrstoffverordnung.
Alle Unterlagen sind beim Bauleiter/ Sicherheitskoordinator zu Dokumentation zu hinterlegen.
Werbung
Das freie Anbringen von Werbetafeln, Werbetransparenten o.ä. ist nicht gestattet.
Referenzobjekt
Die Verwendung des Bauvorhabens als Referenzprojekt, insbesondere unter Verwendung
von Planmaterial und Bildern ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Bauherrn
gestattet.
Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt.
Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich einzureichen.
Gütenachweise
Prüfzeugnisse, Herstellerdatenblätter und Zulassungen der vom AN zum Einbau vorgesehenen Stoffe und Bauteile sind vom AN dem AG zum Nachweis deren Eignung und Güte rechtzeitig vor Ausführungsbeginn in übersichtlicher, prüfbarer Papierform 1-fach zu übergeben.
Bauwesenversicherung
Vom DLR wird keine Bauwesenversicherung abgeschlossen.
Datenschutz
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei Videoüberwachung wird hiermit bekannt gegeben, dass die Baustelle auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Lit. F DSGVO (berechtigtes Interesse) videoüberwacht wird. Löschung der Daten erfolgt unmittelbar nach Zweckerfüllung. Für die Rechte der Betroffenen steht die Abteilung des Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@dlr.de (datenschutz@dlr.de) zur Verfügung.
Ende der Allgemeinen Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Angaben zur Baustelle (DIN 18299) Angaben zur Baustelle
Lage der Baustelle
Der Neubau wird auf dem Gelände des DLR in Oberpfaffenhofen, Gemeinde Weßling, errichtet. Das Gebäude ist innerhalb des Geländes auf dem Flurstück 1354 positioniert und dort wiederum auf dem Baufeld SO12, auf dem bereits als Sonderfläche definiert das Galileo-Control-Centrum (GCC) mit dem Hauptgebäude, einem Anbau und einem weiteren, in der Errichtung befindlichen Anbau liegt.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Lage des Baufeldes sowie Vorschläge zur Baustelleneinrichtung können dem beigefügten Baustelleneinrichtungsplan entnommen werden. Der AN haftet für die Verkehrssicherheit auf der Baustelle in alleiniger Verantwortung. Für die Sicherung der Baustelle während der Bauarbeiten entsprechend der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie den Unfallverhütungsvorschriften ist der Auftragnehmer allein verantwortlich.
Zufahrten
Die Zufahrt zum Baugelände erfolgt über die Münchener Straße. Die An- und Abfahrt zur Baustelle muss so geregelt sein, dass eine Behinderung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen sowie eine Behinderung der umliegenden Zufahrten vermieden werden.
Die Fahrzeugbewegungen und Stellflächen sind so zu organisieren, dass keine Behinderungen entstehen, insbesondere für die Bereiche der Zu - und Abfahrt zu der Baustelle sowie zu den Bereitstellungslagerflächen.
Die Baustelle kann mit schwereren und langen Fahrzeugen mit großem Wenderadius nicht umfahren werden. Hier ist mit Einbahnstraßenverkehr sowie Rückwärtsstoßen zu kalkulieren. Größere Lasten sind mit den Hebewerkzeugen auf dem Baugelände zu platzieren.
Parken
Auf dem Baugrundstück sind begrenzte Abstellmöglichkeiten für Privatfahrzeuge. Parken auf P172 nur für Baustellenbeteiligte erlaubt, siehe blaumarkierte Parkflächen auf Baustelleneinrichtungsplan
Beleuchtung
Die Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege innerhalb und außerhalb des Baukörpers wird bauseitig zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitsplatzbeleuchtung zur Ausführung seiner eigenen Leistungen hat der AN in Eigenverantwortung (gemäß BGR 1 31, D GUV Information, ASR A 3.4; Beleuchtungserfordernisse hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes) zu organisieren.
Dem Auftraggeber überlassene Flächen und Einrichtungen:
Die zur Verfügung stehenden Flächen auf und neben dem Baufeld können beiliegenden Vorschlägen zur Baustelleneinrichtung entnommen werden.
Das Baufeld wird bauseitig mit einem Bauzaun und Bauzauntoren gesichert.
Das Herrichten und Koordinieren sämtlicher Flächen auf dem Baufeld ist Sache des AN.
Sanitätscontainer
Durch den AG wird auch ein Sanitätscontainer für Erste Hilfe Maßnahmen auf dem Baufeld aufgestellt.
Schnittstelle zum Gewerk Logistik
Das Gewerk Logistik liefert folgende Baustelleneinrichtungen zur Nutzung aller Gewerke Bauzaunanlage mit Zufahrtstor, Baustromanlage bis Etagenverteiler, Bauwasserversorgung aussen, Sanitärcontainer für AN und die Fluchtwegbeleuchtung.
Anlieferung Paketsendungen
Für die Anlieferung von Paketsendungen steht an der Baustellenzufahrt Tor 2 ein Paketcontainer bereit. Sollten Paketlieferungen an die Baustelle geliefert werden, so ist als Abladeort für diese Pakete bei der Bestellung oder Zustellung der Abladeort "Paketcontainer Tor 2" anzugeben. Anderweitig an das DLR gelieferte Pakete für die Baustelle werden von der DLR-eigenen Poststelle nicht angenommen und gehen an den Absender zurück. Die Anlieferung und Abholung im Postcontainer kann nur zu den Öffnungszeiten der Baustellenzufahrt erfolgen.
Angaben zur Baustelle (DIN 18299)
Baubeschreibung Bodenbeschichtung Baubeschreibung Bodenbeschichtung
Beschichtungsart: Epoxidharz
Untergrundart: Beton und Estrich
Gesamtfläche ca. 3.800 m2
In unterschiedlichen Schichtaufbauten:
Versiegelung, Grundbeschichtung, Zwischenbeschichtung, Schlussbeschichtung
Ausführung in Neubau, in unterschiedlich genutzen Räumen (s. Positionen) und an Tritt- und Setzstufen und Podesten
Baubeschreibung Bodenbeschichtung
Besondere Vertragsbedingungen Bodenbeschichtungsarbeiten Besondere Vertragsbedingungen Bodenbeschichtungsarbeiten
Ausführungsunterlagen
Die in den Angebotsunterlagen beigefügten Plananlagen stellen bis zur endgültigen Freigabe der Ausführungszeichnungen lediglich eine Hilfe zur Preisermittlung dar.
Maße in diesen Plänen können von der letztendlichen Ausführungsplanung abweichen. Die im LV-Text und auf den Übersichtszeichnungen angegebenen Abmessungen sind grundsätzlich nur "ca.- Maße".
Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des AG oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen sind ungültig gewordene Unterlagen vom AN entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Der AN erhält alle zeichnerischen Unterlagen nach Auftragsvergabe in digitaler Form. Für seine Zwecke erforderliche Vervielfältigungen der Planunterlagen hat der AN eigenverantwortlich zu sorgen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
Der AN hat ca. 4 Wochen vor dem Beginn der Ausführung die endgültige Ausführungsplanung anzufordern. Die Übergabe der Ausführungsplanung erfolgt dem Planungsstand folgend geschoßweise.
Vor der Durchführung der Arbeiten sind die Detailpunkte mit dem Architekten abzusprechen und die entsprechenden Detailzeichnungen zu beachten.
Die Ausführungspläne und die statisch konstruktiven Unterlagen sind mit den örtlichen Gegebenheiten vor Beginn der Arbeiten abzugleichen. Sämtliche Maße während der Planungs- und Bauphase sind
eigenverantwortlich durch den AN auf der Baustelle zu
prüfen.
Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten, um mindestens 4 Wochen vor Ausführung seiner Leistung eine verbindliche Festlegung herbeizuführen.
Konstruktions- und Werkzeichnung
Unmittelbar nach Auftragserteilung hat der AN unter Zugrundelegung der Ausschreibung und dem derzeitig gültigen Planstand des Architekten mit der technischen Klärung zu beginnen und, soweit erforderlich, Konstruktions-/ Werkzeichnungen zu erstellen.
Alle vom AN zu fertigenden Unterlagen und Werkzeichnungen des AN, die einer Genehmigung bedürfen, sind dem AG rechtzeitig, 4 KW bevor der AN die Freigabe benötigt, zur Freigabe vor Fertigungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen, so dass Verzögerungen im Bauablauf, auf Grund der Einarbeitung von ggf. erforderlichen Korrekturen, ausgeschlossen werden. Alle erforderlichen Nachweise, Prüfzeugnisse und Zustimmungen im Einzelfall sind den zu genehmigenden Plänen unaufgefordert beizulegen.
Für die Richtigkeit der Angaben der Werkzeichnungen ist der AN zuständig. Die Angaben müssen der Ausführungsplanung entsprechen. Bei Abweichungen von der Ausführungsplanung ist dieses mit dem AG abzustimmen und erfordert eine schriftliche Bestätigung des AG. Diese Bestätigung erfolgt NICHT durch die Planfreigabe. Eine Planfreigabe führt nicht automatisch zur Mangelfreiheit der Leistungen des AN.
Digitaler Projektdatenraum DPR
Der eingerichtete digitale Projektdatenraum ist zwingend zu verwenden. Alle relevanten Pläne und Dokumente sollen ausschließlich über diesen Datenraum ausgetauscht werden um eine nachvollziehbare Verwaltung aller Projektinformationen zu gewährleisten.
Bauablaufplan
Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Bauablaufplan als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den "Besonderen Vertragsbedingungen". Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 14 Werktage nach Auftragserteilung zu übergeben.
Baustellentagebuch
Der AN hat dem AG in geeigneter Form über den Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem AG sind alle Unfälle, Erste Hilfe - Fälle und Schadensfälle unter Angabe des Verursachers unverzüglich mitzuteilen. Das Bautagebuch ist wöchentlich, jeweils freitags, unaufgefordert vorzulegen.
In den Berichten sind u.a. aufzunehmen:
- Name der Firma und Baustelle
- fortlaufende Nummerierung
- Datum
- Temperatur um 7:00 Uhr (morgens), windgeschützte Stelle
- Witterungsverhältnisse
- täglich die Uhrzeiten von Beginn und Ende der Arbeitsschichten
- Anzahl der Arbeitnehmer nach Lohngruppen
- Unterbrechungen und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen.
- witterungsbedingte Arbeitsausfälle sind an dem betreffenden Tag unverzüglich der Bauleitung zu melden. Es gelten die Werte der nächstliegenden Wetterstation.
- Maschineneinsatz
- größere Anlieferungen
- ausgeführte Leistung mit Ortsangabe (Geschoss / Achsen / ggf. Raumnummer) und Bezug zum
betroffenen Vorgang (Vorgangsnummer / Planbezeichnung / Bauteilbezeichnung)
- besondere Maßnahmen und Vorkommnisse
- Anweisungen der Objektüberwachung und des SiGe-Koordinators, Gewerbeaufsichtsamt,
Berufsgenossenschaft etc.
- Unterschrift des Bauleiters des AN
Das Bautagebuch ist mittels EDV zu führen und als PDF-Datei zu übergeben.
Besondere Vertragsbedingungen Bodenbeschichtungsarbeiten
Vorbemerkungen Bodenbeschichtungsarbeiten Vorbemerkungen Bodenbeschichtungsarbeiten
In der vorliegenden Ausschreibung für Bodenbeschichtungsarbeiten gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) gemäß den anerkannten Regeln der Technik. Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen.
Koordination und Kommunikation
Es ist mit einer Verzahnung mit anderen Gewerken zu rechnen und eine eigenverantwortliche
Koordination der Arbeiten erforderlich. Während der Montage ist Rücksicht auf die parallel
durchzuführenden Arbeiten anderer Gewerke zu nehmen. Der AN stellt in seiner Koordinationspflicht
sicher, dass die Schnittstellen gelebt und geschlossen werden.
Der AG bittet den Bieter ausdrücklich, ihm schon bis zur Angebotsabgabe erkannte
Optimierungsmöglichkeiten mitzuteilen. Zum Beispiel zur Nachhaltigkeit bzw Ressourceneinsparung oder
auch zur Bauzeitoptimierung o.ä.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm und ggf. ebenso dem Muster entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sollen eingehalten werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Bei nicht eindeutigen Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Beschichtungsstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Vertrieb von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen evtl. Nachbestellungen zu übergeben.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert:
- ohne organische Lösungsmittel
- ohne giftige Topfkonservierungsmittel
- ohne giftige Fungizide und Algizide
- keine Schadstoffemission
- keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
- keine negative Geruchsbildung
- Wasserdampfdurchlässigkeit
- äquivalente Luftschichtdicke sd </= 0,02m
Angaben zur Ausführung
Für die Anforderungen an Spachteloberflächen gelten die Merkblätter für Putzoberflächen des Deutschen Stuckgewerbebundes, eingeteilt in die vier Qualitätsstufen Q1 - Q4.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird. Es sind die Einbauhinweise/ Herstellerrichtlinien der angebotenen Hersteller zu beachten. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind im Rahmen der Dokumentationsunterlagen vorzulegen. Die Herstellung der Beschichtung der Wände und Decken hat gleichmäßig, ohne Ansätze und Streifen, Blasen, Farbnasen und Schmutzeinschlüssen zu erfolgen.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu halten.
Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen.
Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden.
Sieht der Auftraggeber in seinem Leistungsverzeichnis eine für den Untergrund ungeeignete Beschichtung vor, hat der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen. Das gilt ergänzend zu Abschnitt 3.1.1 der DIN 18363.
Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Effektwirkung der Beschichtung (matt, halbmatt, seidenglänzend usw.) ist unbedingt einzuhalten.
Das eingebaute Material muss dem vorgelegten Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherrn muss eingeholt werden.
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Beschichtungsstoffe durch Abkleben zu schützen.
Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), dass sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden.
Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten soweit möglich abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese ggf. den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen.
Nicht lagerfähiges Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, zu entsorgen. Gleiches gilt für Verpackung, Behälter, Abdeckmaterial u. dgl. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Fassadenbeschichtungen dürfen nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. ä. vorzunehmen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.
Untergründe und Vorbehandlung
Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom Auftragnehmer auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18363, sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen:
- nicht einwandfrei schließende Fenster und Türen, sofern sie beschichtet sind
- Bindemittelanreicherungen bei Betonflächen
- alkalische Reaktion des Untergrundes
- harzreiches oder astreiches Holz
- ungeeignete Grundanstriche bei Stahlbauteilen
Falls in der Ausschreibung keine besonderen Angaben zur Mörtelqualität des Untergrundes gemacht werden, muss der Untergrund für die vorgesehene Beschichtung geprüft werden. Die Untergründe sind zu prüfen und etwaige Mängel dem AG unverzüglich und am gleichen Tag schriftlich mitzuteilen, so dass der Bauablauf nicht gestört wird.
Oberflächenbeschaffenheit von Decken und Wänden:
Unter dem Begriff "glatt" sind folgende Flächen einzuordnen:
geglättete und geriebene und glatt gespachtelte Putzflächen entsprechend mindestens der Oberflächenqualität Q 2, glatte Sichtbetonflächen und Zementplatten, mit Raufaserpapier tapezierte Flächen u.ä. Untergründe.
Unter dem Begriff "rau" sind einzuordnen:
Kalk- und Zementputzflächen mit grobem Sandkorn, ungeputztes, jedoch bündig verfugtes Ziegel- und Kalksandsteinmauerwerk, schalungsraue Sichtbetonflächen mit geringen Schalungsgraten, strukturierte Anstriche, sandgefüllte Kunststoff-Dispersionsputze u.ä. Untergründe.
Unter dem Begriff "stark rau" sind einzuordnen:
stark profilierte Oberflächen von Spritzputz, Wabenputz, Rohbeton, Kunststeinbossen u. ä. Untergründe.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht nachteilig beeinflussen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren.
Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei Fluiden). Holzteile müssen nach alkalischem Abbeizen vor der Weiterbehandlung trocken sein. Alle Abbeizmittel müssen frei von FCKW sein.
Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel ist der Auftraggeber über das verwendete Trennmittel (reemulgierbar oder nicht, öl- oder wachshaltig) zu befragen und ggf. eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen.
Porenbeton darf nur in trockenem Zustand beschichtet werden. Die unmittelbare Beschichtung von Porenbeton für normale Anforderungen soll mit Beschichtungsstoffen - innen wie außen - auf der Basis von Acrylharz-Dispersion erfolgen. Sind andere Beschichtungen ausgeschrieben, muss ggf. eine Vorbehandlung erfolgen. Die Herstellerrichtlinien sowohl des Lieferanten von Porenbeton als auch die des Beschichtungsstoff-Herstellers sind in diesem Fall zwingend zu beachten. Das gilt entsprechend bei erhöhten Anforderungen an die Gestaltung, relativer Luftfeuchtigkeiten von über 70% über längere Zeit und chemischer Beanspruchung.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden von ihm selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Kunststoffuntergründe sind grundsätzlich anzuschleifen, abzuwaschen und mit einem Haftmittler vorzubehandeln. Durch Aufladung angezogener Staub ist mit entsprechenden Mitteln im Rahmen der Reinigung zu entfernen.
Weiße maßhaltige Kunststoffbauteile im Außenbereich (Türen, Fenster) sollen nicht dunkel beschichtet werden.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen Löcher und Risse mit einem der Beschichtung entsprechenden Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit der Bauleitung erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich.
Eisenteile in Fenstern, Türen u. dgl. sind bei Lasuren oder Kunststoff-Dispersions-Beschichtungen entsprechend vorzustreichen. Das gilt auch für nicht-korrosionsgeschützte Verbindungsmittel wie Nägel, Schrauben u. dgl.
Bei Stahlblech, Walzprofilen u. ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Auftraggeber angewendet werden.
Bodendurchbrüche sind vor der beschichtung abzustellen in Absprache mit der örtlichen Bauleitung.
Branschotts dürfen nicht beschichtet werden.
Vorbemerkungen Bodenbeschichtungsarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.0010 Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen, Baustelleneinrichtungsgegenstände, Personal- und Materialcontainer, Betriebsmittel, Geräte und Werkzeuge einrichten, vorhalten und räumen.
Vorhaltezeit: Dauer der eigenen Leistungen
Teile der Baustelleneinrichtung erfolgen durch einen Baulogistiker. Dessen Leistungen werden in einem den Ausschreibungsunterlagen angefügten Logistik- und Entsorgungshandbuch festgesetzt.
Die Bedingungen des Logistik- und Entsorgungshandbuchs gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten AN und ihre Mitarbeiter. Die Einhaltung ist allgemein verpflichtend. Evtl. daraus resultierender Mehraufwand ist in diese Position einzukalkulieren.
01.0010
Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten, räumen
1.00
St
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.0010 Scheinfuge/Riss schließen Kraftschlüssiges Schließen von Scheinfugen/Rissen im Untergrund Estrich mit Zweikomponenten-Reaktionsharz,
Harz an der Oberfläche mit Quarzsand abstreuen.
Ausführung in Absprache mit Objektüberwacher bzw. AG
02.0010
Scheinfuge/Riss schließen
200.00
m
02.0020 Überstand Randdämmstreifen abschneiden Mineralwolle Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus Mineralwolle, bündig mit der Oberkante des verlegefertigen Untergrundes, für Bodenbelagarbeiten, inkl. Entsorgung.
02.0020
Überstand Randdämmstreifen abschneiden Mineralwolle
2,445.00
m
02.0030 Untergrund reinigen Estrich festhaftende Verunreinigung Reinigen des Untergrundes aus Estrich, von grober Verschmutzung, von festhaftenden Verunreinigungen, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
02.0030
Untergrund reinigen Estrich festhaftende Verunreinigung
5.00
m²
02.0040 Untergrund reinigen Beton festhaftende Verunreinigung Reinigen des Untergrundes aus Beton, von grober Verschmutzung, von festhaftenden Verunreinigungen, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
02.0040
Untergrund reinigen Beton festhaftende Verunreinigung
5.00
m²
02.0050 Untergrund Kugelstrahlen Kugelstrahlen und Absaugen des Untergrundes aus Calciumsulfatestrich, für Bodenbelagarbeiten, zur Reinigung von haftungsmindernden Schichten,
die Zahl der Arbeitsgänge ist vom AN eigenverantwortlich gem. Erfordernis zu kalkulieren, aufgenommene Stoffe sammeln, in Behälter des AN lagern und fachgerecht entsorgen.
Hinweis: Der AN trägt die Verantwortung für die fachgerechte Vorbereitung des Untergrunds für die Haftung und Verkrallung der nachfolgenden Bodenbeschichtung.
Art der Ausführung: Kreuzgang bzw. nach Wahl AN
Ausführungsort: Alle Geschosse
02.0050
Untergrund Kugelstrahlen
3,600.00
m²
02.0060 Untergrund Kugelstrahlen Treppenhäuser in Treppenhäusern, auf Podesten.
Ausführungsort: Treppenhaus 1-4 und Sitztreppe Atrium
02.0060
Untergrund Kugelstrahlen Treppenhäuser
H
135.00
m²
03 Bodenbeschichtung
03
Bodenbeschichtung
03.0010 Musterfläche anlegen Alle Beschichtungen aus den folgenden Positionen sind vor Ausführung im Ton und Glanzgrad mit dem AG genau abzustimmen und als Muster zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
03.0010
Musterfläche anlegen
L
1.00
psch
03.0020 Grundbeschichtung Epoxidharz BO10 Grundbeschichtung, auf Boden, Untergrund Verbundestrich, in einem Arbeitsgang, mit Epoxidharz-Grundierung,
lösemittelfrei, farblos, 2-komp.,
mit Quarzsand abstreuen,
überschüssigen, nicht gebundenen Quarzsand nach dem Aushärten entfernen,
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO10.
Ausführungsort: Mechanische Werkstatt, Kopie/ Druckerraum, Mechanische Werkstatt - Messraum, Mechanische Werkstatt - Druckerraum, Sammlung/ Archiv/ Lagerraum, Lagerraum, Müllsammelraum, Putzraum, Registratur/ Aktenraum, Wareneingang/ -ausgang, Flure, Treppenräume, Entrauchungsflur
03.0020
Grundbeschichtung Epoxidharz BO10
1,580.00
m²
03.0030 Bodenbeschichtung Epoxidharz BO10 Beschichtung an Boden, innen,
Untergrund Grundbeschichtung Epoxidharz auf Verbundestrich aus Pos. 03.0020 ,
Anforderung an Rutschhemmung: R9
Zwischenbeschichtung aus Epoxidharz, 2-komponentig,
Schlussbeschichtung aus Epoxidharz, 2-komponentig, mechanisch belastbar, flüssigkeitsabdichtend, chemisch hoch beständig, Systemschichtdicke 2-3 mm,
Farbton RAL 7037,
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO10.
Ausführungsort: Mechanische Werkstatt, Kopie/ Druckerraum, Mechanische Werkstatt - Messraum, Mechanische Werkstatt - Druckerraum, Sammlung/ Archiv/ Lagerraum, Lagerraum, Müllsammelraum, Putzraum, Registratur/ Aktenraum, Wareneingang/ -ausgang, Flure, Treppenräume, Entrauchungsflur
03.0030
Bodenbeschichtung Epoxidharz BO10
1,580.00
m²
03.0040 Grundbeschichtung Epoxidharz BO11 Grundbeschichtung, auf Boden, Untergrund schwimmender Estrich, in einem Arbeitsgang, mit Epoxidharz-Grundierung,
lösemittelfrei, farblos, 2-komp.,
mit Quarzsand abstreuen,
überschüssigen, nicht gebundenen Quarzsand nach dem Aushärten entfernen.
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO11.
Ausführungsort: Kontrollraum - Serverrraum, AIV-Schleuse, Kontrollraum - Schleuse, Serverraum - Schleuse, GNSS - Schleuse, Lagerraum
03.0040
Grundbeschichtung Epoxidharz BO11
180.00
m²
03.0050 Bodenbeschichtung Epoxidharz BO11 Beschichtung an Boden, innen,
Untergrund Grundbeschichtung Epoxidharz auf schwimmenden Estrich aus Pos. 03.0040 ,
Anforderung an Rutschhemmung: R9
Zwischenbeschichtung aus Epoxidharz, 2-komponentig,
Schlussbeschichtung aus Epoxidharz, 2-komponentig, mechanisch belastbar, flüssigkeitsabdichtend, chemisch hoch beständig, als Industriebeschichtung,
Systemschichtdicke 2-3 mm,
Farbton RAL 7037,
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO11.
Ausführungsort: Sanitär- und Druckluftzentrale
03.0050
Bodenbeschichtung Epoxidharz BO11
180.00
m²
03.0060 Grundbeschichtung Epoxidharz BO12 WHG Grundbeschichtung, auf Boden, Untergrund schwimmender Estrich, in 2 Arbeitsgängen,
lösemittelfreien, niederviskos, 2-komp. Bindemittel,
als Grundbeschichtung für nachfolgende Bodenbeschichtung aus Epoxidharz im Bereich des Wasserhaushaltsgesetzes,
mit Quarzsand abstreuen,
gemäß den Anforderungen der DAfStb Richtlinie:
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen,
Ausgabe Oktober 2001: OS 10
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO12.
Ausführungsort: Sanitär- und Druckluftzentrale
03.0060
Grundbeschichtung Epoxidharz BO12 WHG
62.00
m²
03.0070 Bodenbeschichtung Epoxidharz BO12 WHG Beschichtung an Boden, innen, im Bereich des Wasserhaushaltsgesetzes, mit bauaufsichtlichem Prüfzeugnis,
Untergrund Grundbeschichtung Epoxidharz auf schwimmenden Estrich aus Pos. 03.0060 ,
Anforderung an Rutschhemmung: R9
Zwischenbeschichtung aus Epoxidharz, 2-komponentig,
Schlussbeschichtung aus Epoxidharz, 2-komponentig, mechanisch belastbar, flüssigkeitsabdichtend, chemisch hoch beständig, als Industriebeschichtung, mit Anforderung an Wassergefährdungsklasse, Mediengruppe 12 und Oberflächenschutzsystemen LA3 und U2,
Systemschichtdicke 2-3 mm
Farbton RAL 7037,
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO12.
Ausführungsort: Sanitär- und Druckluftzentrale
03.0070
Bodenbeschichtung Epoxidharz BO12 WHG
62.00
m²
03.0080 Grundbeschichtung Epoxidharz BO13 BO14 Grundbeschichtung, auf Boden, Untergrund Verbundestrich, in einem Arbeitsgang, mit Epoxidharz-Grundierung,
lösemittelfrei, farblos, 2-komp., aufbringen auf Verbundestrich und schwimmenden Estrich auf Kupferauskleidung
mit Quarzsand abstreuen,
überschüssigen, nicht gebundenen Quarzsand nach dem Aushärten entfernen.
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO13 + BO14.
Ausführungsort: Mechanische Werkstatt, Elektronische Werkstatt - Bestückung, Elektronische Werkstatt - Messraum, Materialreinigung ISO 8 - Materialschleuse, Materialreinigung ISO 8, Materialreinigung ISO 8 - Personenschleuse, Anlieferung/ Warenkontrolle, Serverraum - Konfiguration, Serverraum - S1, Serverraum - S2, Reinraum ISO 8 - Vorraum, Reinraum ISO 8, GNSS - Uhren - Vorraum, Experimenteller Uhrenraum, RPTF/ UTC - Vorraum, RPTF/ UTC - Entwicklung, RPTF/ UTC - Betriebsraum, RF - Uhrenraum - Vorraum, RF - Uhrenraum, Optischer Uhrenraum - Vorraum, Optischer Uhrenraum - Betrieb, Optischer Uhrenraum - Entwicklung, Entwicklungs- & Integrationsraum - Vorraum, Entwicklungs- & Integrationsraum - ISO 8, Entwicklungs- & Integrationsraum, AIV - Raum, AIV - Vorraum, AIV - ISO8 - Raum, Kontrollraum - Vorraum, Serverraum - C, Serverraum - Vorraum, Serverraum - B, Serverraum - A, GNSS - Vorraum, GNSS - SIM - Raum, GNSS - Betriebsraum
03.0080
Grundbeschichtung Epoxidharz BO13 BO14
1,490.00
m²
03.0090 Zwischenbesch Epoxidharz ableitfähig BO13 BO14 Zwischenbeschichtung an Boden, innen, ableitfähig, einschl. durchlaufender Kupferbänder 10/0,08 mm, Kupferbänder an Wand hochführen, Anschluss an den vorh. Potentialausgleich wird gesondert vergütet,
Erdableitwiderstand max. 1 x 10 hoch 6 Ohm, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5,
Untergrund Estrich, Calciumsulfatestrich, Zwischenbeschichtung aus Epoxidharz, 2-komponentig.
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO13 + BO14
03.0090
Zwischenbesch Epoxidharz ableitfähig BO13 BO14
1,490.00
m²
03.0100 Schlussbeschichtung BO13 BO14 Schlussbeschichtung an Boden, innen, in einem Arbeitsgang,
Untergrund Zwischenbeschichtung Epoxidharz -Bindemittel aus Pos.
Anforderung an Rutschhemmung: R9
Schlussbeschichtung aus Epoxidharz-Bindemittel, 2-komponentig, statisch rissüberbrückend, lösemittelfrei, mechanisch belastbar, flüssigkeitsdicht, chemisch hoch beständig, glatte Oberfläche,
Brandverhalten Bfl-s1,
Rissüberbrückung: mind. 0,3 mm,
Chemisch beständig gegenüber den Medien der Prüfgruppen 1-15a gemäß den ZG des DIBt
Farbton RAL 7037.
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO13 + BO14
03.0100
Schlussbeschichtung BO13 BO14
1,490.00
m²
03.0110 Versiegelung BO20 Versiegelung, auf Boden, Untergrund Rohboden, in zwei Arbeitsgängen, mit Epoxidharz-Bindemittel,
farbig 2-komp., wässrig, diffusionsoffen
1. Arbeitsgang: mit ca. 10% Wasser verdünnen,
als Untergrund für Grundbeschichtung,
Emissionsarm gemäß AgBB-Schema (im System geprüft)
entspr. DIN EN 13813 SR-B2,0-AR0,5-IR4,
physiologisch unbedenklich,
schwerentflammbar nach DIN 4102: Bfl-S1,
das Produkt muss die VOC-Grenzwerte der EU-Richtlinie 2004/42/EG unterschreiten,
Farbton transparent, optional RAL 7037, Auswahl in Abstimmung mit AG,
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO20.
Ausführungsort: MSR-Raum, Heizungs-/ Kältezentrale, BMA, NSHV, USV-Raum (Batterie), Gebäudeautomation, Sicherheitsbeleuchtung (SiBel), BOS, Personenaufzug, Lastenaufzug, Antennenschacht, Lichtschacht
03.0110
Versiegelung BO20
230.00
m²
03.0120 Sockelleiste Kunststoff H 60 mm Sockelleiste aus Kunststoff, weich, als einteiliges Profil, mit Dichtlippe, Höhe 60 mm, einfarbig, befestigen durch Kleben, Untergrund Putz/Anstrich,
Farbton RAL 7043,
Ausführung gemäß Zeichnung DE 450, 451, 452.
Ausführungsort: Flur EG, Mechanische Werkstatt, Druckerraum, Putzraum, Wareneingang, Registratur, Flur UG, USV-Raum, Heizungs-/Kältezentrale, Sanitär-/Druckluftzentrale, BMA
03.0120
Sockelleiste Kunststoff H 60 mm
2,640.00
m
04 Beschichtung Treppenhäuser 1-4
04
Beschichtung Treppenhäuser 1-4
04.0010 Grundbeschichtung Podest Epoxidharz BO11 Grundbeschichtung auf Podesten,
in einem Arbeitsgang, mit Epoxidharz-Grundierung,
lösemittelfrei, farblos, 2-komp.,
mit Quarzsand abstreuen,
überschüssigen, nicht gebundenen Quarzsand nach dem Aushärten entfernen,
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO11.
Ausführungsort: Treppenraum 1-4
04.0010
Grundbeschichtung Podest Epoxidharz BO11
60.00
m²
04.0020 Bodenbeschichtung Podest Epoxidharz BO11 Beschichtung an Tritt- und Setzstufen,
Untergrund Grundbeschichtung Epoxidharz aus Pos. 03.0040,
Anforderung an Rutschhemmung: R9
Zwischenbeschichtung aus Epoxidharz, 2-komponentig,
Schlussbeschichtung aus Epoxidharz, 2-komponentig, mechanisch belastbar, flüssigkeitsabdichtend, chemisch hoch beständig, als Industriebeschichtung,
Systemschichtdicke 2-3 mm,
Farbton nach Standardfarbe des Herstellers,
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO10
Ausführungsort: Treppenraum 1-4
04.0020
Bodenbeschichtung Podest Epoxidharz BO11
60.00
m²
04.0030 Dispersionslasur Stufen 17,5/27 Treppe Erstbeschichtung an Tritt- und Setzstufen, Treppe, innen, Untergrund Beton-Fertigteil, Grundbeschichtung für Dispersionslasur,
Schlussbeschichtung aus Dispersionslasur, transparent.
Stufenlänge 140 cm, Setzstufenhöhe 17,5 cm, Trittstufenbreite 27 cm,
Ausführung in Treppenhäuser 1-4
04.0030
Dispersionslasur Stufen 17,5/27 Treppe
302.00
St
04.0040 Reinigen Fugen Reinigen der Fugen zwischen Fertigteilelementen von grober Verschmutzung und Fremdkörpern für nachfolgende Hinterfüllung und Verfugung.
04.0040
Reinigen Fugen
220.00
m
04.0050 Schließen Fuge elast. Dichtstoff Silikon B 20mm T 10mm Boden und Decke Schließen von Fugen, DIN EN 13318, auf Boden und an Decken, mit elastischem Dichtstoff, Basis Silikon, Fugenbreite 20 mm, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 2:1, Fugentiefe 10 mm,
einschl. Fugenvorbehandlung und -hinterfüllung, Hinterfüllung aus Mineralwollstreifen, Breite 20 mm, Höhe 1cm unter OK Bodenbelag,
Farbton grau, nach Wahl AG.
Ausführungsort: Treppenraum 1-4, im Übergang von Fertigteiltreppe zu Podest und zwischen Treppenelementen
04.0050
Schließen Fuge elast. Dichtstoff Silikon B 20mm T 10mm Boden und Decke
220.00
m
04.0060 Verschließen Transportanker Epoxidharzmörtel Transportanker schließen, in Betonfertigteil Treppe, mit Epoxidharzmörtel, Einzelflächen bis 0,025 m2, Tiefe bis 5 cm.
Ausführungsort: Treppenläufe in Treppenhäusern 1-4
04.0060
Verschließen Transportanker Epoxidharzmörtel
64.00
St
05 Beschichtung Sitztreppe und Atriumtreppe
05
Beschichtung Sitztreppe und Atriumtreppe
05.0010 Dispersionslasur Stufen 46,67/90 BO21 Sitztreppe Dispersionslasur, an Tritt- und Setzstufe, innen, Untergrund Stahlbeton, Stufenlänge ca. 532 cm, Setzstufenhöhe 46,67 cm, Trittstufenbreite 90 cm,
in zwei Arbeitsgängen, Grundbeschichtung aus Dispersion, haftvermittelnd, wasserbasiert, Schlussbeschichtung aus Dispersion, wasserbasiert,
Farbton transparent, nach Standardfarbe des Herstellers bzw. nach Angaben Architekt,
Ausführung gemäß Zeichnung und Materialbelegung Boden Typ ID BO21.
Ausführungsort: Sitztreppe Atrium
05.0010
Dispersionslasur Stufen 46,67/90 BO21 Sitztreppe
8.00
St
05.0020 Dispersionslasur Stufen 15,56/30 BO21 Atriumtreppe Dispersionslasur an Tritt- und Setzstufen, Stufenlänge 216 cm, Setzstufenhöhe 15,56 cm, Trittstufenbreite 30 cm,
Ausführungsort: Atriumtreppe EG-1.OG
05.0020
Dispersionslasur Stufen 15,56/30 BO21 Atriumtreppe
H
27.00
St
05.0030 Dispersionslasur Stufen 15,91/30 BO21 Atriumtreppe Dispersionslasur an Tritt- und Setzstufen, Stufenlänge 216 cm, Setzstufenhöhe 15,91 cm, Trittstufenbreite 30 cm,
Ausführungsort: Atriumtreppe 1.OG-2.OG
05.0030
Dispersionslasur Stufen 15,91/30 BO21 Atriumtreppe
H
22.00
St
05.0040 Dispersionslasur Zwischenpodest BO21 Sitztreppe Ausführung auf Zwischenpodest
Ausführungsort: Sitztreppe
05.0040
Dispersionslasur Zwischenpodest BO21 Sitztreppe
H
15.00
m²
06 Dokumentation
06
Dokumentation
06.0010 Nachweis Ableitfähigkeit Beschichtung Ermittlung und Dokumentation der elektrischen Ableitfähigkeit des ableitfähigen Bodens in Abstimmung mit dem Gewerk ELT, Bodenbelag: Beschichtung aus Pos. 03.0090
Ausführung und Leistungsumfang Widerstandsmessung gemäß den geltenden Normen, inklusive Dokumentation der Messergebnisse und Messbedingungen und Erstellung des Prüfprotokolls.
Ausführungsort: Mechanische Werkstatt, Elektronische Werkstatt, Materialreinigung, Anlieferung/ Warenkontrolle, Serverräume, Reinräume, Uhrenräume, Entwicklungs- & Integrationsräume, GNSS - Räume
Raumanzahl: 36
06.0010
Nachweis Ableitfähigkeit Beschichtung
1.00
St
06.0020 Erstellen Dokumentationsunterlagen Erstellung Dokumentationsunterlagen gemäß Bauherrenvorgabe "Bestandsdokumentation Basis TAB-OP"
Übergabe 1x digital, 1 x Papier
Inhalt:
- Inhaltsverzeichnis
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Fachunternehmererklärungen
- Entsorgungsnachweise
- Bauaufsichtliche Zulassungen, Genehmigungen, Prüfprotokolle, Prüffreigaben etc.
- Prüfzeugnisse, Zulassungen
- Zusammenstellung und Auflistung aller verwendeten Materialien. Übergabe der zugehörigen Datenblätter, Lieferscheine
- Bedienungs-, Wartungs- und Instandhaltungs-Anleitungen
- Pflegeempfehlungen
- Bautagesberichte
- Terminpläne
- Fotodokumentation
- Planverzeichnis
- (Ausführungszeichnungen)
Die Unterlagen sind spätestens vier Wochen vor Fertigstellung der eigenen Arbeiten vollständig zu übergeben, auch wenn Unterlagen teilweise schon während der Bauausführung an den AG übergeben wurden.
06.0020
Erstellen Dokumentationsunterlagen
1.00
St
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
07.0010 Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen;
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
07.0010
Bauvorarbeiter/-in
1.00
h
07.0020 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen;
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
07.0020
Baufacharbeiter/-in
5.00
h
07.0030 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen;
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
07.0030
Bauhelfer/-in
1.00
h