Abdichtungsarbeiten
Neubau Förderschule e-s E und Bürgerzentrum Schwerin
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07 Abdichtungsarbeiten Bürgerzentrum
07
Abdichtungsarbeiten Bürgerzentrum
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ARBEITEN G TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ARBEITEN GEGEN NICHTDRÜCKENDES WASSER TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ARBEITEN GEGEN NICHTDRÜCKENDES WASSER 1. Einzurechnende Nebenleistungen: In Erweiterung der Ziffer 4.1 und 4.2 der DIN 18 337 sind weiter folgende Leistungen Nebenleistungen: Hochziehen der Dichtungsbahnen seitlich für notwendige Randabschlüsse gemäß Detailplan. 2. Mit besonderer Sorgfalt sind alle Gebäude-, Bewegungs- bzw. Arbeitsfugen auszubilden. Hier muss die Dichtung die auftretenden Bewegungen aufnehmen können. 3. Es dürfen nur Produkte/Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung, nicht erlaubt.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ARBEITEN G
Hinweise Abdichtungsarbeiten Hinweise zur Bauwerksabdichtung Grundlagen Die Abdichtung der erdberührten Bauteile ist entsprechend den Angaben des Baugrundgutachtens sowie den Regelwerken DIN 18533 und DIN 4095 auszuführen. Grundlage ist das Baugrundgutachten der GGU Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik mbH, Bericht Nr. 2224/2025 Rev. 1, erstellt am 13.08.2025. Im Baufeld sind überwiegend wenig wasserdurchlässige Böden (kf = 10?4 m/s) vorhanden. Es ist mit Stau- und Schichtenwasser zu rechnen. Der Bemessungsgrundwasserstand liegt bei 50,30 m NHN, wodurch Grundwasser zeitweise bis Geländeoberkante anstehen kann. Für die Bauwerksabdichtung ist die Wassereinwirkungsstufe W2.1-E (drückendes Wasser) anzusetzen. Eine Zuordnung zur Wassereinwirkungsstufe W1.2-E (Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser) ist nur möglich, wenn eine dauerhaft funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 hergestellt wird. Grund- und Schichtenwasser dürfen nicht gedränt werden und wirken auf die Abdichtung als drückendes Wasser. Ausführung Bahnen sind überlappend zu verlegen und vollflächig zu verschweißen. Außenseitig ist eine Abdichtung gemäß DIN 18533-2 gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser bis 30 cm über OK Gelände herzustellen. Die als Schutzschicht vorgesehene Drainagebahn ist nach Abschluss der Dämmarbeiten und vor dem Verfüllen des Arbeitsraums einzubauen. Der Arbeitsraum ist bis auf Höhe ca. -0,40 m zu verfüllen, damit ein Fassadengerüst gestellt werden kann. Dies ist vor Ort mit der Bauüberwachung abzustimmen. Koordination mit Verblendmauerwerk Die Dämmung der Außenwände gegen Erdreich mit Perimeterdämmung erfolgt in Abstimmung mit dem nachfolgenden Gewerk Verblendmauerwerk. In Teilbereichen der Außenwände ist es dazu erforderlich, den Fußpunkt der Verblendmauerwerksschale bereits herzustellen. Abstimmung Die Arbeiten der beteiligten Gewerke sind untereinander abzustimmen. Die endgültige Festlegung der Abdichtungsart erfolgt in Abstimmung mit dem Fachplaner und dem Baugrundgutachter.
Hinweise Abdichtungsarbeiten
07.01 Abdichtungsarbeiten
07.01
Abdichtungsarbeiten
07.02 Stundenlohnarbeiten
07.02
Stundenlohnarbeiten
08 Abdichtungsarbeiten Schule (GS+RS)
08
Abdichtungsarbeiten Schule (GS+RS)
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ARBEITEN G TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ARBEITEN GEGEN NICHTDRÜCKENDES WASSER TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ARBEITEN GEGEN NICHTDRÜCKENDES WASSER 1. Einzurechnende Nebenleistungen: In Erweiterung der Ziffer 4.1 und 4.2 der DIN 18 337 sind weiter folgende Leistungen Nebenleistungen: Hochziehen der Dichtungsbahnen seitlich für notwendige Randabschlüsse gemäß Detailplan. 2. Mit besonderer Sorgfalt sind alle Gebäude-, Bewegungs- bzw. Arbeitsfugen auszubilden. Hier muss die Dichtung die auftretenden Bewegungen aufnehmen können. 3. Es dürfen nur Produkte/Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung, nicht erlaubt.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR ARBEITEN G
Hinweise Abdichtungsarbeiten Hinweise zur Bauwerksabdichtung Grundlagen Die Abdichtung der erdberührten Bauteile ist entsprechend den Angaben des Baugrundgutachtens sowie den Regelwerken DIN 18533 und DIN 4095 auszuführen. Grundlage ist das Baugrundgutachten der GGU Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik mbH, Bericht Nr. 2224/2025 Rev. 1, erstellt am 13.08.2025. Im Baufeld sind überwiegend wenig wasserdurchlässige Böden (kf = 10?4 m/s) vorhanden. Es ist mit Stau- und Schichtenwasser zu rechnen. Der Bemessungsgrundwasserstand liegt bei 50,30 m NHN, wodurch Grundwasser zeitweise bis Geländeoberkante anstehen kann. Für die Bauwerksabdichtung ist die Wassereinwirkungsstufe W2.1-E (drückendes Wasser) anzusetzen. Eine Zuordnung zur Wassereinwirkungsstufe W1.2-E (Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser) ist nur möglich, wenn eine dauerhaft funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 hergestellt wird. Grund- und Schichtenwasser dürfen nicht gedränt werden und wirken auf die Abdichtung als drückendes Wasser. Ausführung Bahnen sind überlappend zu verlegen und vollflächig zu verschweißen. Außenseitig ist eine Abdichtung gemäß DIN 18533-2 gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser bis 30 cm über OK Gelände herzustellen. Die als Schutzschicht vorgesehene Drainagebahn ist nach Abschluss der Dämmarbeiten und vor dem Verfüllen des Arbeitsraums einzubauen. Der Arbeitsraum ist bis auf Höhe ca. -0,40 m zu verfüllen, damit ein Fassadengerüst gestellt werden kann. Dies ist vor Ort mit der Bauüberwachung abzustimmen. Koordination mit Verblendmauerwerk Die Dämmung der Außenwände gegen Erdreich mit Perimeterdämmung erfolgt in Abstimmung mit dem nachfolgenden Gewerk Verblendmauerwerk. In Teilbereichen der Außenwände ist es dazu erforderlich, den Fußpunkt der Verblendmauerwerksschale bereits herzustellen. Abstimmung Die Arbeiten der beteiligten Gewerke sind untereinander abzustimmen. Die endgültige Festlegung der Abdichtungsart erfolgt in Abstimmung mit dem Fachplaner und dem Baugrundgutachter.
Hinweise Abdichtungsarbeiten
08.01 Abdichtungsarbeiten
08.01
Abdichtungsarbeiten
08.02 Stundenlohnarbeiten
08.02
Stundenlohnarbeiten