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2 BESONDERER TEIL - Abdichtung gegen Wasser 2 BESONDERER TEIL - Abdichtung gegen Wasser
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus ATV/DIN 18336 -
Abdichtungsarbeiten und DIN 18195 -Bauwerksabdichtungen
und den folgenden technischen Regeln. Für die
Ausführung und für die Abgabe von Nebenangeboten wird
DIN 18195 in ihren Teilen durch DIN 18336 nicht
eingeschränkt.
Zu beachtende Technische Regel:
ZVDH KMB: Richtlinie für die Planung und Ausführung von
Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten
Bitumendickbeschichtungen (KMB) - erdberührteBauteile
Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V.
:
Technische Regeln für die Planung und Ausführung von
Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Deutsche Bauchemie e.V.:
Dichtungsschlämme - Richtlinie für die Planung und
Ausführung von Abdichtungen von Bauteilen mit
mineralischen Dichtungsschlämmen
Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.,
insbesondere
Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen
Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen
in Sanitärräumen
Nr: 4: Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von Klebstoffen
Nr. 5: Butylbänder
2.2 Stoffe, Bauteile
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein
Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Abdichtung von Kelleraußenwänden mit
Beschichtungssystemen sind die systemspezifischen
Festlegungen entsprechend Ausführungsanweisung des
Herstellers unter den gegebenen Randbedingungen zu
berücksichtigen. Ein mehrlagiges Beschichtungssystem
darf in keinem Fall in einem Arbeitsgang erledigt
werden.
Kelleraußenwände mit Dichtungsschichten sind stets vor
dem Einhängen von Fertigteilen (Lichtschächten etc.)
bis zu den Fertigteilinnenkanten zu beschichten.
Die Überprüfung des Untergrundes umfasst auch den
Hinweis auf vorstehende Teile, z. B. Drähte,
Rundstahlenden, Anker und dergleichen sowie auf
unverschlossene Öffnungen von Spanndrähten,
Verbindungsstäben u. ä.. Der Anschluss Sohle zur Wand
im Außenbereich ist bzgl. Sauberkeit entsprechend der
Anforderungen des geplanten Abdichtungssystems zu
untersuchen und ggf. von Mörtelresten u. dgl.
mechanisch zu reinigen.
Bitumendickbeschichtungen sind nur entsprechend der
Zulassung einzusetzen. Sie dürfen während der Bauphase
nicht durch auf der Rückseite angreifendes Wasser
gefährdet werden. Ist das nicht auszuschließen, soll
zuvor eine mineralische Dichtungsschlämme (starr oder
flexibel) aufgetragen werden.
Die Abdichtungen mit Bitumendickbeschichtung sind in
jedem Fall zweilagig auszuführen. Die Regelausführung
ist: 1-Beschichtung mit Zahnspachtel bis zur
Sollschichtdicke; die 2-Beschichtung mit Egalisierung
zum Erreichen der Schichtdicke. Die
Mindesttrockenschichtdicke, die an keiner Stelle
unterschritten werden darf, ist entsprechend DIN 18195
einzuhalten. Die systemspezifischen Angaben des
Herstellers entsprechend der Zulassung mit seinen
Auftragsmengen zur Erreichung der Trockenschichtdicke
sind zu berücksichtigen.
Arbeitsunterbrechungen sind grundsätzlich nicht
zulässig und an Gebäudeecken oder -kanten untersagt.
Zur schnelleren Trocknung bei kühler Witterung dürfen
nur Warmluftgebläse eingesetzt werden; offene Flammen
und Infrarotstrahler sind verboten. Vor dem Aufbringen
oder Vorstellen von Schutzschichten
muss die Dichtung durchgetrocknet sein.
2.3.2 Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser
Die Lage der Nahtstelle zwischen waagerechten und
senkrechten Flächen ist gesondert mit dem Auftraggeber
abzusprechen, falls diese nicht aus den
Planungsunterlagen ersichtlich ist. Abdichtungen in
Sanitärräumen sind unter und hinter Wannen und
Duschwannen grundsätzlich durchzuführen; der Anschluss
mit elastischer Fuge ist keine Abdichtungsmaßnahme.
2.3.3 Abdichtung gegen drückendes Wasser
Dieser Lastfall ist nicht nur bei Abdichtungen im
Bereich unterhalb des möglichen Grundwasserspiegels,
sondern auch bei bindigen Böden und/oder Hanglagen, wo
keine Dränage vorgesehen ist, anzunehmen.
Vor Ausführung ist die Bauleitung zu verständigen,
damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden
kann.
Für Rohrdurchführungen und Einbauteile gelten besondere
Einbauvorschriften der Hersteller, die der
Auftragnehmer sorgfältig zu beachten hat und deren
Ausführung vom Auftraggeber gesondert abgenommen
wird.
Werden Überdeckungen im Bereich der Flansche
erforderlich, so kann eine Lage gestoßen werden. In
diesem Fall ist die Dichtung durch Metallriffelband zu
verstärken. Beim Verschrauben des Losflansches sind
die Muttern über Kreuz anzuziehen. Das Erwärmen der
Flansche ist unzulässig.
Beim Kehlenstoß als Übergang von der Sohle zur Wand
sind die Stoßüberdeckungen an der Wand anzuordnen. Beim
Kantenstoß als Übergang von der Wand- zur Deckenfläche
ist darauf zu achten, dass die Abdichtungslagen der
Deckenfläche immer die entsprechenden Abdichtungslagen
der Wandfläche überdecken, damit das Wasser nicht gegen
den Stoß läuft. Kreuzstöße in den Dichtungsbahnen sind
unzulässig, der Versatz der Lagen ist entsprechend
vorzunehmen.
Wandrücklagen müssen auf der Klebesohle stehen und von
dieser durch nicht aufgeklebte Dichtungsbahn-Streifen
getrennt sein. Die Rücklage muss geputzt, Ecken und
Kehlen müssen gerundet sein.
Das Einstellen der Wasserhaltung, um die
Funktionsfähigkeit der Dichtung nachweisen zu können,
sowie die Sicherung gegen Auftrieb ist mit dem
Auftraggeber abzusprechen.
Bituminöse Abdichtungen, die beim Verlegen von
Bewehrungsstahl gefährdet werden können, sind mit einem
Anstrich aus Zementmilch zu versehen, um mechanische
Beschädigungen erkennen zu können.
Auf gleiche Weise ist zu verfahren, wenn diese
Dichtungen im vertikalen oder stark geneigten Bereich
starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Ersatzweise
kann die Fläche mit Planen abgehängt werden, um ein
Erwärmen und Abrutschen der Dichtung zu verhindern.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18336 gelten als
Nebenleistung:
- Das Zuarbeiten von Zwickel-, Rest- und
Ergänzungsstücken.
- Der nachträgliche Anschluss der Wannendichtung nach
Abbruch der Vormauerung.
- Schutzabdeckungen für angrenzende Bauteile zur
Vermeidung der Verschmutzung.
- Mehrbreiten der horizontalen Mauerwerksabdichtung zum
Anschluss anderer Bahnen.
2 BESONDERER TEIL - Abdichtung gegen Wasser
__.__.0002 Abdichtung in Wand, G200DD, Sohle, d=20 Abdichtung in Mauerwerkswänden gegen
aufsteigende Feuchtigkeit mit
Bitumenbahnen, einlagig, mit mind. 10 cm
Stoßüberlappung.
Bauteil : Wänd EG
Abdichtungstyp : MSB
Abdichtung : G 200 DD
Wanddicke : 20 cm
__.__.0002
Abdichtung in Wand, G200DD, Sohle, d=20
52.00
m
__.__.0001 Abdichtung in Wand, G200DD, Mauerlage d=20 Abdichtung in Mauerwerkswänden gegen
aufsteigende Feuchtigkeit mit
Bitumenbahnen, einlagig, lose zwischen
Mörtelschichten verlegt, mit mind. 10 cm
Stoßüberlappung.
Bauteil : Wänd EG
Abdichtungstyp : MSB
Abdichtung : G 200 DD
Wanddicke : 20 cm
__.__.0001
Abdichtung in Wand, G200DD, Mauerlage d=20
52.00
__.__.0003 Abdichtung in Wand, Sohle, G200DD, d=24 Abdichtung in Mauerwerkswänden gegen
aufsteigende Feuchtigkeit mit
Bitumenbahnen, einlagig, mit mind. 10 cm
Stoßüberlappung.
Bauteil : Wände EG
Abdichtungstyp : MSB
Abdichtung : G 200 DD
Wanddicke : 24,0 cm
__.__.0003
Abdichtung in Wand, Sohle, G200DD, d=24
22.00
m
18 Abdichtungsarbeiten
18
Abdichtungsarbeiten
18.01 Vorbereitende Arbeiten
18.01
Vorbereitende Arbeiten
18.02 Voranstriche, Abdichtungen
18.02
Voranstriche, Abdichtungen
18.03 Bahnenabdichtung, drückendes Wasser
18.03
Bahnenabdichtung, drückendes Wasser
18.04 Abdichtung, Dichtungsschlämme
18.04
Abdichtung, Dichtungsschlämme
18.05 Kehlen, Kanten, Ecken
18.05
Kehlen, Kanten, Ecken
18.06 Durchdring.,Übergänge,An-/abschlüsse
18.06
Durchdring.,Übergänge,An-/abschlüsse
18.07 Stundensätze
18.07
Stundensätze