Parkettarbeiten
Neubau FKH Herrenberg
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Allgemeine Vorbemerkungen Die Lieferungen und Leistungen des NUs haben den Ausschreibungsbedingungen des Bauherrn inkl. der Baubeschreibung, den anerkannten Regeln der Technik und den behördlichen Bestimmungen zu entsprechen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der ausgeschriebenen Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Hierzu gehören: Die Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, sowie das Abkleben von empfindlichen Bauteilen und Gegenständen, Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Gewerke sowie Schutz der Leistung bis zur Abnahme. Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle einschl. An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und Maschinen für die gesamte Vertragszeit ist Leistungsbestandteil. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht; die Aufwendungen für eine Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen, soweit dies nicht im Leistungsteil gesondert ausgeschrieben ist. Die Einrichtung der Baustelle inkl. Zuwegung, Stellplätze für Container, Material und Fahrzeuge sind vor Baubeginn gemeinsam festzulegen. Ein Fassadengerüst nach den Unfallverhütungsvorschriften wird dem AN bauseits zur Gebrauchtsüberlassung gestellt Durch den AN verunreinigte Flächen auf dem Grundstück oder angrenzende Flächen sind durch den AN zu reinigen oder werden zu dessen Lasten vom AG gereinigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre und 6 Monate. Vor Vergabe hat der AN alle Massen in Eigenverantwortung zu prüfen. Die Ausführungsunterlagen (Pläne, Beschreibung, Gutachten) werden im Auftragsfall über eine kostenlose Projektplattform zur Verfügung gestellt. Hier stehen immer automatisch die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung. Höhenangaben Der Auftragnehmer übernimmt die Meterrisse des Bauhauptunternehmers in eigener Verantwortung.
Allgemeine Vorbemerkungen
28 Parkettarbeiten
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Parkettarbeiten
1. Allgemeines / Geltungsbereich Diese Vorbemerkungen gelten für sämtliche Parkettarbeiten im Rahmen des Neubaus Frauen- und Kinderschutzhaus (FKH) Herrenberg, Benzstraße 26, 71083 Herrenberg. Sie sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und ergänzen die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV DIN 18356 - Parkettarbeiten) sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B und VOB/C). Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassungen der einschlägigen DIN-Normen, Verlegerichtlinien der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik. 2. Normen und Regelwerke Folgende Normen und Regelwerke sind verbindlich einzuhalten: DIN 18356 - Parkettarbeiten (VOB/C) DIN 280 - Parkettstäbe, Parkettriemen und Mosaikparkett DIN EN 13489 - Mehrschicht-Parkettdielen DIN EN 13226 - Massivholzparkett DIN EN 14342 - Holzfußböden: Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau DIN 18560 - Estriche im Bauwesen Technische Merkblätter des Bundesverbandes Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) 3. Untergrundprüfung und Belegreife des Estrichs Der Auftragnehmer (AN) hat den Untergrund vor Beginn der Verlegearbeiten auf Eignung und Belegreife zu prüfen und das Ergebnis schriftlich zu dokumentieren. Festgestellte Mängel am Untergrund sind dem Auftraggeber (AG) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit den Verlegearbeiten darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG begonnen werden. 4. Klimatische Bedingungen Parkett darf nur bei geeigneten Raumklimakonditionen verlegt werden. Raumtemperatur und Holzfeuchte sind vor und während der Verlegung zu kontrollieren und zu dokumentieren: Raumtemperatur: mindestens +15 °C, maximal +25 °C Relative Luftfeuchtigkeit: 40-65 % Das Parkett ist mindestens 48 Stunden vor Verlegebeginn in den zu belegenden Räumen zu akklimatisieren. 5. Fußbodenheizung Soweit Räume mit Fußbodenheizung ausgestattet sind, ist die Eignung des gewählten Parketts für den Einsatz über Fußbodenheizung durch Herstellernachweis zu belegen. Der Wärmedurchlasswiderstand (Rë) des Parkettaufbaus darf einen Wert von 0,15 m²K/W nicht überschreiten, sofern keine anderslautende Herstellerfreigabe vorliegt. Das Aufheizprotokoll gemäß Herstellervorgabe ist vom AN einzuholen und dem AG zu übergeben. 6. Materialanforderungen Es sind ausschließlich emissionsarme Produkte (gemäß AgBB-Schema / EMICODE EC 1 oder gleichwertig) zu verwenden - für Klebstoffe, Spachtelmassen, Grundierungen und Oberflächenbehandlungsmittel. Klebstoffe und Systemmaterialien müssen aufeinander sowie auf das Parkett abgestimmt sein; Herstellerempfehlungen sind verbindlich einzuhalten. Parketthölzer müssen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen; ein PEFC- oder FSC-Zertifikat ist auf Verlangen vorzulegen. Holzart, Sortierung, Format, Schichtaufbau und Oberflächenbehandlung sind den Positionen des LV zu entnehmen. 7. Verlegung Die Verlegung hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Herstellers zu erfolgen. Randfugen (Dehnfugen) sind umlaufend sowie an festen Einbauteilen, Türzargen und Raumtrennern in der vom Hersteller vorgegebenen Breite (mindestens 10-15 mm) herzustellen. Feldbegrenzungsfugen sind entsprechend der Raumgröße und Herstellervorgabe auszuführen. Verlegemuster, Verlegrichtung und Schattierungssortierung sind mit dem AG abzustimmen und schriftlich zu bestätigen, sofern nicht in den Positionen vorgegeben. 8. Oberflächenbehandlung Die Art der Oberflächenbehandlung (Ölen, Wachsen, Lackieren) ist den einzelnen Positionen zu entnehmen. Verwendet werden dürfen ausschließlich emissionsarme Produkte gemäß AgBB/EMICODE. Die Anzahl der Arbeitsgänge und der Zwischenschliff sind gemäß Hersteller-Verarbeitungsrichtlinie auszuführen. Musterfelder (mind. 0,5 m²) sind vor der vollflächigen Ausführung herzustellen und vom AG freizugeben. 9. Sockelleisten und Abschlussprofile Sockelleisten, Abschluss- und Übergangsprofile sind soweit nicht anderweitig beschrieben - passend zum Parkett in Holzart und Oberfläche zu liefern und fachgerecht zu montieren. Befestigungen sind verdeckt oder in abgestimmter Optik auszuführen. Gehrungsschnitte an Ecken und Schrägen sind sauber herzustellen. 10. Leistungen des Auftraggebers / Vorleistungen Der AG stellt den fertig gestellten, belegfertigen Untergrund (Estrich) zur Verfügung. Heizungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten in den betroffenen Räumen müssen vor Beginn der Parkettarbeiten abgeschlossen sein. Ausreichende Beleuchtung, Stromversorgung (230 V) und beheizbare Räume werden bauseits bereitgestellt. Horizontaltransporte auf der Baustelle bis zum Einbauort sowie vertikale Transporte (z. B. Aufzug / Treppenhaus) sind in den Einheitspreisen enthalten. 11. Schutzmaßnahmen Fertig gestellte Parkettflächen sind vom AN unmittelbar nach der Ausführung dauerhaft und geeignet abzudecken und bis zur Abnahme zu schützen (z. B. Schutzfolie, Abdeckpappen). Der Schutz anderer Gewerke und bereits fertiggestellter Oberflächen (Wände, Türen, Zargen) ist während der Ausführung sicherzustellen. 12. Reinigung und Übergabe Nach Abschluss der Parkettarbeiten sind alle verlegten Flächen fachgerecht zu reinigen und dem AG besenrein zu übergeben. Verarbeitungsrückstände, Verpackungen und Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. 13. Dokumentation und Abnahme Folgende Dokumente sind dem AG spätestens zur Abnahme zu übergeben: Schriftliche Untergrundprüfprotokolle (inkl. CM-Messprotokolle) Akklimatisierungsnachweis Produktdatenblätter und Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien Nachweise Emissionsklasse (EMICODE oder gleichwertig) Herstellergarantie-/Gewährleistungsunterlagen Pflegeempfehlungen des Herstellers PEFC- oder FSC-Zertifikat (auf Verlangen)
1. Allgemeines / Geltungsbereich
28.01 Parkettarbeiten
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Parkettarbeiten