Aussentüren
Neubau FKH Herrenberg
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Vorbemerkungen Die Lieferungen und Leistungen des NUs haben den Ausschreibungsbedingungen des Bauherrn inkl. der Baubeschreibung, den anerkannten Regeln der Technik und den behördlichen Bestimmungen zu entsprechen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der ausgeschriebenen Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Hierzu gehören: Die Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, sowie das Abkleben von empfindlichen Bauteilen und Gegenständen, Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Gewerke sowie Schutz der Leistung bis zur Abnahme. Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle einschl. An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und Maschinen für die gesamte Vertragszeit ist Leistungsbestandteil. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht; die Aufwendungen für eine Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen, soweit dies nicht im Leistungsteil gesondert ausgeschrieben ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre und 6 Monate. Vor Vergabe hat der AN alle Massen in Eigenverantwortung zu prüfen. Die Ausführungsunterlagen (Pläne, Beschreibung, Gutachten) werden im Auftragsfall über eine kostenfrei zur Verfügung gestellte Projektplattform bereitgestellt. Hier stehen immer automatisch die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung. Höhenangaben Der Auftragnehmer übernimmt die Meterrisse des Bauhauptunternehmers in eigener Verantwortung. Statische Dübelnachweise sind durch den AN zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Vorbemerkungen
26 Außentüren
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Außentüren
Allgemeines Fenster und Fenstertüren Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Hierfür geltenneben den Vorschriften von Abschnitt 3.1.4.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach Abschnitt3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit einzukalkulieren. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Angaben zur Abrechnung Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5. Abschnitt 4.2.4 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendigesVergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immermindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänenauch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeines
26.01 Außentüren
26.01
Außentüren