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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen Die Lieferungen und Leistungen des NUs haben den
Ausschreibungsbedingungen des Bauherrn inkl. der
Baubeschreibung, den anerkannten Regeln der Technik
und den behördlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter
die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen,
die sich mit der Ausführung der ausgeschriebenen
Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Hierzu gehören: Die Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, sowie das Abkleben von empfindlichen Bauteilen und Gegenständen, Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Gewerke sowie Schutz der Leistung bis zur Abnahme.
Baustelleneinrichtung
Einrichten der Baustelle einschl. An- und Abtransport
der erforderlichen Geräte und Maschinen für die
gesamte Vertragszeit ist Leistungsbestandteil. Eine
gesonderte Vergütung erfolgt nicht; die Aufwendungen
für eine Baustelleneinrichtung ist in die
Einheitspreise einzurechnen, soweit dies nicht im
Leistungsteil gesondert ausgeschrieben ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre und 6 Monate.
Vor Vergabe hat der AN alle Massen in Eigenverantwortung zu prüfen.
Die Ausführungsunterlagen (Pläne, Beschreibung, Gutachten)
werden im Auftragsfall über eine kostenfrei zur Verfügung gestellte Projektplattform bereitgestellt. Hier stehen immer automatisch die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung.
Höhenangaben
Der Auftragnehmer übernimmt die Meterrisse des
Bauhauptunternehmers in eigener Verantwortung.
Statische Dübelnachweise sind durch den AN zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Vorbemerkungen
26 Außentüren
26
Außentüren
Allgemeines Fenster und Fenstertüren
Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Hierfür geltenneben den Vorschriften von Abschnitt 3.1.4.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach Abschnitt3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit einzukalkulieren.
Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen.
Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Türen
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung.
Angaben zur Abrechnung
Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5.
Abschnitt 4.2.4 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendigesVergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immermindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänenauch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeines
26.01 Außentüren
26.01
Außentüren