Putzarbeiten
Neubau Feuerwache Nord, Nordhorn
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Allgemeine Baubeschreibung Projekt: Neubau der Freiwilligen Feuerwache Nordhorn-Nord mit 56 Einstellplätzen und Werbeanlagen Bauherr: Stadt Nordhorn Bahnhofstraße 24 48529 Nordhorn Projektbeschreibung An der Wietmarscher Straße 31 in 48531 Nordhorn soll ein neue Feuerwache für die Freiwillige Feuerwehr errichtet werden. Der Neubau besteht aus zwei Bereichen, einer Fahrzeughalle mit insgesamt 9 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge, sowie Lagerflächen, Werkstatt, Umkleiden, etc. und einem Sozialtrakt mit Büros, Mannschaftsräumen und Toiletten, und allen weiteren nach DIN 14092 erforderlichen Räumen. Im Außenbereich befinden sich 56 Einstellplätze für PKWs. Der Baukörper besteht aus zwei aneinandergebauten Teilen. Die Fahrzeughalle als auch der Sozialtrakt erhalten ein Flachdach. Die Erschließung erfolgt über die Wietmarscher Straße- eine direkte Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge im Alarmfall ist über eine 10m breite Zufahrt der Fahrzeughalle gewährleistet. Die PKW-Einstellplätze befinden sich auf der nordwestlichen Seite des Gebäudes. Von dort aus gelangen die Einsatzkräfte im Alarmfall über den Einsatz-Eingang auf kurzem Weg in die Fahrzeughalle. Das Eingangsfoyer wird über die nördliche Seite des Gebäudes betreten. Die Umkleiden, Büros, Technikräume, weitere sanitäre Anlagen und Lagerräume sind erdgeschossig angeordnet und an den Eingangsbereich und die Halle angeschlossen. Die Mannschaftsräume, Küche, sowie sanitäre Anlagen befinden sich im Obergeschoss. Diese sind sowohl über eine Stahltreppe im Außenbereich als auch eine Stahlbetontreppe im Innenbereich zu erreichen. Der Hausanschlussraum befindet sich als seperater Raum im Erdgeschoss. Das Tragwerk der Fahrzeughalle besteht aus Stahlbetonstützen. Der Sozialtrakt wird errichtet mit Stahlbetonwänden und tragendem Mauerwerk mit einer Stahlbetondecke zum Obergeschoss. Die Außenfassade besteht im Bereich der Fahrzeughalle aus Sandwichpaneelen und im Bereich des Sozialtraktes aus zweischaligen Verblendmauerwerk mit einer Kerndämmung. Das Flachdach der Fahrzeughalle wird mit Stahlträgern und Dämmung und Dachabdichtung auf Trapezblechen gedeckt und somit als harte Bedachung ausgeführt. Der Sozialtrakt erhält ebenfalls ein Flachdach aus einer Stahlbetonhohlplattendecke mit Dämmung in entsprechendem Gefälle und einer Dachabdichtung. Das Flachdach im Erdgeschoss wird als Gründach ausgebildet. Das Gebäude stellt einen Brandabschnitt dar und wird aus brandschutztechnischer Sicht in vier Nutzungseinheiten unterteilt: a) Fahrzeughalle, Durchfahrt, Lager, Umkleiden, Sanitär b) Verwaltung, Zentrale c) Technik, sanitärbereich, Garderobe, Jugendraum d) Mannschaftsräume, Sanitärbereich Die einzelnen Nutzungseinheiten werden durch feuerhemmende Trennwände gem. §7 DVO-NBauOAbschnitt 1 (1) und entsprechende Türen (T30-RS) voneinander getrennt. Beigefügte Unterlagen Zeichnungen zur Baumaßnahme, die Statik mit Berechnungen und Plänen, ein Baustelleinrichtungsplan, ein Bauzeitenplan sowie beide Bodengutachten liegen der Ausschreibung bei. Die Zeichnungen gelten vor dem Text der Positionen. Alle Positionen verstehen sich inkl. Lieferung, Herstellung bzw. Montage, statisch erf. zugelassenen Edelstahlbefestigungsmaterialien und erf. Dichtbänder, auch wenn nichts formuliert ist. Vorbemerkung SiGeKo Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Arbeitssicherheit: Sicherheits- und Arbeitsbereiche sind weiträumig abzusichern und mit der Bauleitung abzustimmen. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes § 19 vom 7. August 1996 gilt für die Baustelle und alle Arbeiten die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in der letzten gültigen Fassung. Vom Auftraggeber wird deshalb ein Fachingenieur als "Sicherheitskoordinator" eingesetzt, welcher die Durchführung und Überwachung der vorbeschriebenen Verordnung ausführt. Er ist im Rahmen seines Auftrages auf der Baustelle gegenüber allen Beteiligten weisungsberechtigt. Der Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die Weisungen des Koordinators zu befolgen. Eventuell entstehende Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. Allgemeine Sicherheitsanweisungen: Die folgenden Vorschriften sind bei der Arbeit einzuhalten: - die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - die Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), - die Arbeitsstättenrichtlinien. Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) ist vor den Tätigkeiten auf der Baustelle vorzulegen. Die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter (auch Mitarbeiter von Subunternehmen) sind mindestens 1x jährlich entsprechend den ausgeführten Tätigkeiten zu unterweisen (§ 4 UVV Grundsätze der Prävention (BGV A1). Diese Unterweisung ist aktenkundig zu machen und dem Sicherheitskoordinator auf Nachfrage vorzulegen. Von jeder auf der Baustelle tätigen Firma muss mindestens eine deutschsprachige Aufsichtsperson auf der Baustelle vorhanden sein. Auf der Baustelle herrscht Alkohol- und Rauschmittelverbot. Das Mitführen von Explosionsstoffen sowie Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes ist untersagt. Der Unternehmer hat folgende Voraussetzungen für die Organisation der Ersten-Hilfe bereitzustellen: - Meldeeinrichtung, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Handy, u.a.) - Erste-Hilfe-Material (Verbandskästen) - Ersthelfer, je nach Beschäftigtenzahl (§ 26 Grundsätze der Prävention BGV A1)
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingung Die Baustellenzuwegung besteht aus öffentlichen Straßen, die Tragfähigkeit ist nicht bekannt. Alle zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Lager-, Arbeits-, Aufenthalts- und Sanitärcontainer sind vom AN mitzubringen, vorzuhalten und mit dem Bauherrn/ Architekten abzustimmen. Geeignete Plätze und Flächen sind begrenzt im Umfeld der Baustelle vorhanden und in Eigenverantwortung zu unterhalten. Diese Lagerflächen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. Alle zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Krane, Hebezeuge, Maschinen und Werkzeuge sind vom AN zu beschaffen und vorzuhalten. Der AG stellt keine Baustelleneinrichtungen zur Verfügung. Der AN hat seine Baustelle selbst einzurichten. Dies ist mit einzukalkulieren und ist vorab mit der zuständigen Bauleitung abzustimmen. Flächen hierfür werden bauseits gem. Baustelleneinrichtungsplan zu Verfügung gestellt. Die Baustelleneinrichtung muss mit dem AG/ Architekten abgestimmt werden. Die Baustellenzufahrt ist stets freizuhalten. Vom AG wird Strom und Wasser auf dem Baugrundstück bereitgestellt. Die Baunebenkosten richten sich nach den besonderen Vertragsbedingungen sowie nach den Angaben der allgemeinen Baubeschreibung. Die Heranführung von Strom und Wasser zu den jeweiligen Verbrauchsstellen ist Sache des AN. Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich zu übergeben. Der AN hat an den 1x wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen persönlich oder mit einer fachkundigen Kraft teilzunehmen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingung
Zusätzliche technische Vertragsbedingung Das Aufmass ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Diese Leistung wird ebenfalls nicht gesondert vergütet und istin den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich und kostenlos seine eigenen Abfälle, Verunreinigungen, Verpackungsmaterial und Bauschutt von der Baustelle zu entfernen. In jedem Falle jedoch an jedem Freitag. Kommt der AN seinen Pflichten zur Beseitigung der o.g. Stoffe auch nach besonderer Aufforderung nicht nach, erfolgt die Schuttbeseitigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers. Darüberhinaus hat der AN alle dadurch entstandenen Mehraufwendungen bei dem AG und der Bauüberwachung zu tragen. Für die Ausführung der folgenden Arbeiten gilt die VOB Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (ATV) sowie die vorher genannten zusätzlichen allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingung
Hinweise zur Kalkulation In den nachfolgend aufgeführten Leistungspositionen sind folgende Leistungen gem. VOB ausgeschrieben: - Rohbauarbeiten nach DIN 18 300, - Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN 4420. Bei mehrschichtigen Systemen darf grundsätzlich nur Material aus dem System eines Herstellers verwendet werden. Die Zeichnungen gelten vor dem Text der Positionen. Alle Positionen verstehen sich inkl. Lieferung, Herstellung bzw. Montage, auch wenn nichts formuliert ist. Ausführung gemäß Statik, Gründungs- und Bewehrungsplan. Die Entsorgung von Bauschutt, Abfall, ggfs. Abbruch, Verpackungsmaterial und Materialverschnitt, o.ä. ist alleine Sache des Bieters. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Bei der Bauausführung kann es erforderlich sein, dass Arbeiten eines Gewerkes gleichzeitig in verschiedenen Bereichen auszuführen sind, auch zeitliche Unterbrechungen im Rahmen des baulichen Ablaufes können vorkommen. Mehrfache An- un Abfahrten entsprechend dem Bauablauf sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen durch Unterbrechung der Leistung sind ausgeschlossen. Auf dem Grundstück befinden sich hochstämmige Bäume. Es ist darauf zu achten, dass diese bei Ausführung der Arbeiten nicht beschädigt werden. Wir weisen darauf hin, dass Nachträge ausschließlich dann zulässig sind, wenn diese vor der Ausführung schriftlich bei uns eingereicht und von uns bzw. dem Bauherren beauftragt wurden. Bitte stellen Sie sicher, dass entsprechende Nachtragsangebote rechtzeitig und in schriftlicher Form zur Prüfung und Freigabe bei uns vorliegen. Ohne eine vorherige schriftliche Beauftragung können zusätzliche Leistungen nicht anerkannt oder vergütet werden.
Hinweise zur Kalkulation
006 Innenputzarbeiten
006
Innenputzarbeiten
006.___.0005 Arbeits- und Schutzgerüst Arbeits- und Schutzgerüst Arbeits- und Schutzgerüste für Putz- und Stuckarbeiten an den Innenwänden und Decken aufbauen, für die Dauer der eigenen Arbeiten vorhalten und abbauen. Eigenschaften: - nach DIN 4420, Gerüstgruppe 3 - flächenbezogenes Nutzgewicht 2,00 kN/m² - freistehend, ohne Verankerung Das Gerüst dient folgenden Putz- und Stuckarbeiten: - Putz Decken und Wände bei denen ein Gerüst als Besondere Leistung nach VOB/C gilt (Arbeitsbühnen höher als 2m über Fußboden) Höhe der zu bearbeitenden Decken und Wände bis ca. 7,50m über OKFF
006.___.0005
Arbeits- und Schutzgerüst
1.00
St
006.___.0010 Arbeits- und Schutzgerüst im Treppenhaus Arbeits- und Schutzgerüst im Treppenhaus Treppengerüst (DIN 4420) im Treppenhaus einschl. aller erfor- derlichen Aufgänge erstellen und für die Dauer der eigenen Ar- beiten vorhalten. Gerüsthöhe bis 7,50 m.
006.___.0010
Arbeits- und Schutzgerüst im Treppenhaus
50.00
006.___.0015 Einlagiges Innenputzsystem Kalkzementputz Einlagiges Innenputzsystem auf Wand, in allen Geschossen, Putzgrund Mauerwerk oder Beton, saugfähig, glatt, aus Putzmörtel P II DIN EN 998-1 und DIN V 18550, Dicke 15 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), abgezogen und abgerieben, für nachfolgende Anstriche, Fliesen oder Tapeten, Putzhöhe: bis 3,50 m, liefern und herstellen. wie folgt herstellen: 1. Untergrundvorbehandlung (Beton, KS-Mauerwerk,     Porenbeton), 2. Kalkzementputz 15 mm 3. Einbau von Eckschutzschienen 4. Gewebe über Schlitze und Betonteile 5. Gewebe an rissgefährdeten Stellen 6. Anputzen von Leibungen nach DIN liefern und herstellen.
006.___.0015
Einlagiges Innenputzsystem Kalkzementputz
2,850.00
006.___.0020 Kalkzementputz Treppe Einlagiges Innenputzsystem aus Kalkzementputz an der Treppe anbringen. Die Treppe ist seitlich und von unten zu putzen, Ausführung gem. der Vorposition
006.___.0020
Kalkzementputz Treppe
15.00
006.___.0025 angrenzende Bauteile, Fenster, schützen angrenzende Bauteile, Fenster, schützen besonders zu schützende angrenzende Bauteile, Fenster, Stahl- zargen mit Folie sorgfältig abkleben, Folie und Klebeband nach den Putzarbeiten entfernen und entsorgen.
006.___.0025
angrenzende Bauteile, Fenster, schützen
200.00
006.___.0030 angrenzende Bauteile, Fensterbänke, schützen angrenzende Bauteile, Fensterbänke, schützen besonders zu schützende angrenzende Bauteile, Fensterbänke aus Blockterrazzo, in einer Breite von 17 cm mit Folie sorg- fältig abkleben, Folie und Klebeband nach den Putzarbeiten ent- fernen und entsorgen
006.___.0030
angrenzende Bauteile, Fensterbänke, schützen
30.00
006.___.0035 Laibungen bis 30 cm Zulage zum Innenputz für das Beiputzen von Fensterlaibungen. Inklusive Selbstklebende Anputzleiste aus PVC mit Schutzlippe und abreißbarer Klebelasche für Folienabdeckung, für den Innenputz. Breite: bis 30 cm
006.___.0035
Laibungen bis 30 cm
225.00
m
006.___.0040 Unterputzprofil Laibungen Eckschoner für Außenecken der Laibungen, Unterputzprofil aus nichtrostendem Stahl, für Putzdicke 15 mm.
006.___.0040
Unterputzprofil Laibungen
240.00
m
006.___.0045 Schlitz/Fehlstelle Schlitz/Fehlstelle füllen, in Wänden, mit Putzmörtel P II bzw. P IV, Schlitzbreite über 0,05 bis 0,15 m, Schlitztiefe über 0,05 bis 0,15m.
006.___.0045
Schlitz/Fehlstelle
100.00
m
006.___.0050 Leitungsschlitze Zu-/Überputzen von Leitungsschlitzen, Kalkzementputz P II bzw. Kalkgipsputz P IV, Breite über 10 bis 15 cm.
006.___.0050
Leitungsschlitze
100.00
m
006.___.0055 Bauträgerplatte Bauträgerplatte Bauträgerplatte als Untergrund für den Innenputz in Laibungen falls eine erhöhte Materialstärke benötigt wird Dicke  20-40mm Tiefe Laibung bis 40cm
006.___.0055
Bauträgerplatte
55.60
m
006.___.0060 Putzträger, Metallgewebe Putzträger, Metallgewebe Verzinkter Putzträger liefern und einbauen, Putzräger für Überdeckung von nachträglich verschlossenen Längsschlitzen in Beton- und Mauerwerkswänden in Breiten bis ca. 30 cm
006.___.0060
Putzträger, Metallgewebe
65.00
m
006.___.0065 Trennstreifen zu GK Trockenbauwänden Trennstreifen zu GK Trockenbauwänden In den Anschlussbereichen zu GK- Trockenbauwänden ist die Trennung zwischen Putz und Gipskartonplatte mittels Trenn- streifen sicherzustellen, so dass keine Feuchtigkeit vom Putz in die Gipskartonplatten ziehen kann.
006.___.0065
Trennstreifen zu GK Trockenbauwänden
87.20
m
006.___.0070 Unterputzprofil Außenecken Eckschoner für Außenecken, Unterputzprofil aus nichtrostendem Stahl, für Putzdicke 15 mm.
006.___.0070
Unterputzprofil Außenecken
32.00
m
006.___.0075 Anputzleiste Einteiliges Fertigteilprofil Anputzleiste, bestehend aus Kunststoffschiene, selbstklebendem Fugendichtband, Gewebestreifen und Klebestreifen für Folienabdeckung, liefern und zum Herstellen eines sauberen Putzabschlusses an Fensterblendrahmen, Türblendrahmen und andere Bauteile einbauen. Vor Einbau der Anputzleiste einen trockenen, sauberen, ebenen und technisch einwandfreien Untergrund schaffen. Anputzleiste auf Länge zuschneiden und lot-/fluchtrecht anbringen. Material: Kunststoff, selbstklebend Farbe: weiß
006.___.0075
Anputzleiste
112.00
m
006.___.0080 Stundenlohnarbeiten Facharbeiterstunden Gerüstbauer Stundenlohnarbeiten Facharbeiterstunden Gerüstbauer Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten für nicht vorgesehene Leistungen zum besonderen Nachweis: - Facharbeiterstunden.
006.___.0080
Stundenlohnarbeiten Facharbeiterstunden Gerüstbauer
20.00
St
006.___.0085 Stundenlohnarbeiten Helferstunden Gerüstbauer Stundenlohnarbeiten Helferstunden Gerüstbauer Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten für nicht vorgesehene Leistungen zum besonderen Nachweis: - Helferstunden.
006.___.0085
Stundenlohnarbeiten Helferstunden Gerüstbauer
20.00
St