Tiefbau
Neubau Fertigungshalle Lensahn
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Angebotsaufforderung zum Gewerk Baumeisterarbeiten Gebäude 09 Vorhabensträger und Bauherr: CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbHStig-Husted-Andersen Straße 1123738 Lensahn Bauvorhaben: CODAN Aeternus Neubau Fertigungshalle Baustellenor... Angebotsaufforderung zum Gewerk Baumeisterarbeiten Gebäude 09 Vorhabensträger und Bauherr: CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbHStig-Husted-Andersen Straße 1123738 Lensahn Bauvorhaben: CODAN Aeternus Neubau Fertigungshalle Baustellenort: Stig-Husted-Andersen Straße 11, 23738 Lensahn Beginn geplant: 01.04.2026 Ende geplant: Frühjahr 2028 Auftraggeber (AG): IE Industrial Engineering München GmbHPaul-Gerhardt-Allee 4881245 München Ansprechpartner/in: Ángel Pintado+49 (89) 829939-73+49 (173) 6054238a.pintado@ie-group.com Ausschreibung: IE Industrial Engineering München GmbHPaul-Gerhardt-Allee 4881245 München Ansprechpartner/in: Ángel Pintado+49 (89) 829939-73+49 (173) 6054238a.pintado@ie-group.com Abgabetermin: 07.11.2025 Abgabeort: IE Industrial Engineering München GmbHa.pintado@ie-group.comx.bu echl@ie-group.com Bis zum Zuschlag bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber (AG) erteilt. Der Unterzeichnete bietet an, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Zuschlag, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche. Gesamtsumme netto. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro auszuführen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bieter, Stempel und Unterschrift
Angebotsaufforderung zum Gewerk Baumeisterarbeiten Gebäude 09 Vorhabensträger und Bauherr: CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbHStig-Husted-Andersen Straße 1123738 Lensahn Bauvorhaben: CODAN Aeternus Neubau Fertigungshalle Baustellenor...
LV-Anlagen, Termine Anlagen zum LV / Zeichnungen: Beiliegende Zeichnungen und Dokumente sind Bestandteil der Ausschreibung. Die genaue Auflistung der Anlagen sind in der beiliegenden Plan- und Dokumentenliste aufgeführt. Voraussichtl. Termine: Baubeginn: voraussichtlich April 2026 Fertigstellung: voraussichtlich Frühjahr 2028 Abweichungen der Termine sind nur dann zulässig, wenn sie im Auftrag anders benannt werden. Die Termine werden im Zuge der Vergabeverhandlung besprochen und als Vertragstermine verbindlich vereinbart. Vom Bieter ist ein verbindlicher Bauzeiten- und Montageterminplan für die Realisierung der Bauleistung zu erstellen und vor Baubeginn der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen und freigeben zu lassen. Die möglichen Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag 07:00 bis 20:00 Uhr; Samstagsarbeit nach vorheriger Abstimmung mit dem AG.
LV-Anlagen, Termine
Bewerbungsbedingungen Bewerbungsbedingungen 1. Kurzfassungen Leistungsverzeichnis Sofern für die Angebotsabgabe selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden gilt der Wortlaut dieses Leistungsverzeichnisses als verbindlich anerkannt. Kurzfassungen müssen die Positionen des vom AG übersandten Leistungsverzeichnisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Positionsnummern enthalten; weiter müssen die Mengen, die Einheiten sowie die Definitionen als Grund-, Bedarfs-, Alternativ- oder Eventualposition übereinstimmen. Die Kurzfassung wird zusammen mit dem vom AG übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebotes. 2. Vollständigkeit der Angebote Das Angebot muss vollständig sein. Es darf nur die Preise und die in dem Leistungsverzeichnis geforderten Erklärungen beinhalten. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein, z.B. kein Bleistift. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Hinweise irgendwelcher Art zum Angebot sind im Anschreiben zu erläutern. Soweit der Bieter Änderungen an den Beschreibungen und Bedingungen wünscht, so muss er diese im Anschreiben oder einer Anlage zum Anschreiben gesondert definieren. Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig. Die Angebotsbindefrist ist bis Freitag, den 07.11.2025. 3. Alternative Angebotsumfänge Nebenangebote, Sondervorschläge oder Änderungsvorschläge sind auf einer gesonderten Anlage darzustellen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Die Leistungen sind eindeutig, erschöpfend und vollständig zu beschreiben; die Abweichungen zum Hauptangebot sind deutlich anzugeben. Abänderungen und Ergänzung der Angebotsaufforderung (GAEB-Daten) des LV sind nicht zugelassen. Erforderliche Umplanungen und Genehmigungen müssen bei den Kosten dieser alternativen Angebotsumfänge enthalten sein. 4. Nachweise Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen, (z.B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)Freistellungsbescheinigung FinanzamtReferenzliste mit Darstellung von vergleichbaren ObjektenFolgende Nachweise sind auf einfache Anforderung unverzüglich vorzulegen: Ersthelfer in genügender Anzahl für diese Baustelle gemäßArbSchG und gelbe Mappe der BauBGGefährdungsanalyse für die Tätigkeiten auf dieser Baustelle (gemäß Arbeitsschutzgesetz)Geräteliste. Hinweis: es dürfen nur Geräte und Werkzeuge mit DGVU-Prüfung eingesetzt werden5. Nachweis der Haftpflichtversicherung Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: Nachweis der Haftpflichtversicherung, mit mindestens folgenden Versicherungssummen pro Schadensfall Personenschaden: 10 Mio.Sachschaden: 10 Mio.6. Nachunternehmer Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, welche er im Falle der Beauftragung an Nachunternehmer (Subunternehmer) zu vergeben beabsichtigt. Sofern mit dem Angebot keine derartige Angabe erfolgt, so ist dies gleichbedeutend mit der Bestätigung, dass die angebotenen Leistungen im Falle der Beauftragung ausschließlich im eigenen Betrieb bzw. mit eigenem Personal erbracht werden würden. Eine Liste der vorgesehenen Subunternehmer ist dem AG über die Bauleitung mit mindestens 2 Wochen Vorlauf vor Baubeginn zur Genehmigung vorzulegen. 7. Vertraulichkeit Das LV wird erst nach Erhalt der vom AN unterschriebenen Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) versendet. Der Bieter darf Dritten gegenüber nicht die Tatsache offenlegen, dass Diskussionen oder Verhandlungen über das Projekt gem. dieser Angebotsaufforderung stattfinden. Dies schließt die Bedingungen, jegliche weitere Fakten in Bezug auf diese Angebotsaufforderung und deren Status ein. 8. Referenzklausel / Veröffentlichungen Der Bieter ist ohne vorherige, schriftliche Genehmigung seitens AG nicht berechtigt, Namen, Marken, Logos und andere identifizierenden Kennzeichnen des AG oder der CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH und ihren verbundenen Unternehmen in jeglicher Veröffentlichung oder Werbung zu nutzen, noch die Geschäftsbeziehung mit dem AG oder CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH in Presseerklärungen bekanntzumachen oder anderweitig zu veröffentlichen.
Bewerbungsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen 1. Umlage Baustrom / Bauwasser / Abwasser Ein zentraler Baustrom-Anschluss evtl. zeitweise erweitert um dezentrale Baustromverteiler wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und für die Bauzeit vorgehalten. Die Kosten der hierfür notwendigen Infrastruktur werden anteilig in Höhe von 0,3 % der Netto-Angebotssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. 2. Umlage EDV Ein Datenserver wird für den Austausch von Plänen und Dokumenten sowie die Meldung und Abarbeitung von Mängeln, Restarbeiten und zur Führung von Checklisten während der Projektdauer vorgehalten. Die Teilnahme und Nutzung dieser Plattform (Managementsystem nach Wahl des AG) ist für jeden Auftragnehmer obligatorisch. Es ist mindestens ein Mitarbeiter und eine Ersatzperson als Ansprechpartner für die digitale Kommunikation bei Auftragsvergabe zu benennen. Die Kosten werden anteilig in Höhe von 0,09 % der Netto-Angebotssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. 3. Umlage Abfallentsorgung / Baureinigung Die Abfallentsorgung und Sauberhaltung des Arbeitsbereiches obliegt generell dem AN und ist gem. Allgemeine Angaben zur Baustelle (ATV) Ziff. 12 durchzuführen. Für allgemeine Bau-Zwischenreinigungen und Entsorgung von Abfällen, die nicht eindeutig einem Gewerk / Bieter zuzuordnen sind, wird der Bieter mit einem Anteil in Höhe von 0,28% der Netto-Abrechnungssumme belastet. Es gilt im Auftragsfall das BGB Werkvertragsrecht. 4. Umlage Bauleistungsversicherung) Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung zu den üblichen Bedingungen ab. Die Kosten der Bauleistungsversi-cherung werden mit einem Anteil von 0,37 % der Netto-Auftragssumme umgelegt. Ggf. kommt eine All-Risk-Versiche-rung zur Anwendung, womit anderer Umlagensatz verbunden ist. Dies wird im Zuge der Werkvertragsverhandlung abghestimmt. 5. Vertragswesen Es gilt im Auftragsfall das BGB Werkvertragsrecht. 6. Gewährleistung Die Mängelhaftungsfrist beträgt fünf (5) Jahre und drei (3) Monate nach Abnahme. Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei (2) Jahre, es sei denn, dass der Bauherr einen qualifizierten Fachbetrieb für die Wartung beauftragt. Unter dieser Voraussetzung beträgt die Verjährungsfrist fünf (5) Jahre und drei (3) Monate statt zwei (2) Jahren. Die Gewährleistung ist im Angebotspreis zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf Vollwartung besteht nicht. 7. Vertragsstrafen Bei nicht termingerechter Fertigstellung werden folgende Vertragsstrafen festgelegt: 0,2 % der Nettoauftragssumme je überzogenen Tag5,0 % der Nettoauftragssumme als maximale Vertragsstrafe8. Preise und Bindefristen Die Angebotspreise sind Festpreise bis zum Ende der Bauzeit und schließen alle Lieferungen und Leistungen ein, die zur betriebsfähigen Erstellung der Anlage und Abnahmen durch die behördlich vorgeschriebene Stelle erforderlich sind. Massenänderungen auch über 10% berechtigen nicht zu Änderungen von EPs. Dies gilt für Einzelpositionen und für den Gesamtauftrag. Bei Massenminderungen werden keine Anpassung der AGK und BGK vorgenommen. Die Angebotspreise für ausgeschriebenen Wartungen gehen in die Bewertung der Angebote ein. 9. Zahlungsbedingungen/Rechnungslauf Die Abrechnung erfolgt mittels kumulierter Abschlagsrechnungen und einer Schlussrechnung nach Abnahme. Ein Zahlungsziel für Abschlagsrechnungen von 30 Werktagen und für Schlussrechnungen von 60 Werktagen gilt nach Eingang einer prüffähigen Rechnung beim AG als vereinbart. Rechnungen, die auf einem Aufmaß beruhen, aber ohne die vom AG geprüften und anerkannten Aufmaße oder mit ungeprüften Aufmaßen eingereicht werden, sind grundsätzlich nicht prüffähig. Die geprüften und anerkannten Aufmaße sind als GAEB-Übergabedateien REB-VB 23.003 DA11 - Ausgabeformat 2009 oder GAEB X31 mit den Rechnungen zu liefern. Rechnungen sind digital an den AG sowie in Kopie an das Fachbauleiter-Büro zu richten Der Fachbauleiter prüft die Rechnungen inhaltlich, technisch und rechnerisch innerhalb von 14 Tagen und leitet diese dann an den AG weiter. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bis max. 90% der Auftragssumme.Sicherheitseinbehalte für Abschlagszahlungen in Höhe von 10% der Auftragssumme.Die Schlussrechnung kann erst nach erfolgter Schlussabnahme ohne gravierende Mängel gestellt werden, eine Zahlung aus der Schlussrechnung ist erst nach Vorlage vollständiger Dokumentationsunterlagen fällig (mind. 10 % Einbehalt der Auftragssumme bei Nichtvorliegen der Revisionsunterlagen).Einbehalt Mängelhaftung bei freigegebener Schlusszahlung 5% der Auftragssumme.Einbehalte können nach Abstimmung mit dem AG gegen Vorlage entsprechender Bürgschaften (Vorauszahlung, Vertragserfüllung, Mängelhaftung) ausgezahlt werden.Skonto oder Nachlässe sind vom Bieter separat anzugeben.10. Losweise Vergabe Der AG behält sich vor einzelne Leistungen / Titel des vorliegenden Leistungsverzeichnisses in einzelnen Losen zu vergeben. Die Konditionen und Termine bleiben davon unberührt.
Besondere Vertragsbedingungen
Projektbeschreibung: Erweiterung Produktionskapazitäten am Standort Lensahn Projektbeschreibung: Erweiterung Produktionskapazitäten am Standort Lensahn a. Allgemein Die CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH plant eine Erweiterung der bestehenden Produktionskapazitäten am Standort Stig-Husted-Andersen Straße 11 in 23738 Lensahn. Für den Ausbau ist die Errichtung eines neuen Produktionsgebäudes (Geb. 09) erforderlich, welches über eine Brücke an das Bestehende Produktionsgebäude (Geb. 08) angebunden wird. Das Gebäude 08 wird an das bestehende Gebäude 04 mit einer Förderbrücke angebunden. Der Verbindungsgang zu Gebäude 05 wird saniert. Das EG wird kernsaniert. b. Bauwerk(e) a) Produktionsgebäude (Geb. 09) Das zu errichtende Geb. 09 besteht aus einer eingeschossigen Halle mit Produktion und Logistikbereich im Osten, sowie einem mehrgeschossigen Gebäude mit Neben- und Technikräumen im Westen (Westriegel) und einem Logistikhof entlang der Südfassade der Halle. • Produktionshalle (Reinraum & Logistik) Im nördlichen Teil der Halle befindet sich der Reinraumbereich mit einer Produktionsfläche von etwa 2.600 m². Diese Halle verfügt über eine Innenhöhe von 6 m und ist mit einem begehbaren Plenum ausgestattet. In der Halle ist zudem ein separierter Bereich für die Verarbeitung von Silikonformmassen integriert. Die Produktionshalle ist im Norden und Osten von einem Gang umgeben, der Einblicke in den Produktionsprozess ermöglicht. Im südlichen Bereich der Halle befindet sich der Logistikbereich, der hauptsächlich für die Lagerung von Kunststoffgranulat und die Warenannahme zuständig ist. Zusätzlich ist dort ein Stahleinbau für die Aufgabe, Aufbereitung & Verteilung der Kunststoffgranulate auf die Produktionsmaschinen vorhanden. Der Logistikhof befindet sich südlich angrenzend an die Produktionshalle. Vorgesehen sind eine Anlieferungszone für einen LKW, eine Rampe für Maschineneinbringung und Entsorgung, sowie zwei Presscontainer und ein Zwei-Kammer-Behälter für Löschwasser und Sprinkler. • Westriegel Der Westriegel befindet sich westlich angrenzend an die Halle und beherbergt die funktionalen Nebenräume für die Produktion. Im EG, auf der Höhe des Reinraums (Achsen 7 bis 19), sind produktionsnahe Funktionen angeordnet: Qualitätskontrolle, Werkstatt „weiß“, Reinraumbüros und Lagerflächen. Ein Werkzeuglager und eine Werkstatt „schwarz“ befinden sich ebenso in diesem Bereich, jedoch ohne Hygieneanforderungen. Der Haupteingang zum Gebäude, die Löschwasser- und Sprinklerzentralen, ein Büro und Nebenräume liegen im Süden. Ein erschließender Fahrweg verläuft entlang der westlichen Fassade. Im OG befinden sich überwiegend Sozialräume wie ein Pausenraum, Umkleiden, WC’s und Hygieneschleusen. Im nördlichen Bereich liegen im 1. OG die Technikzentrale sowie im 2. OG Labore und Büros. b) Sanierung Geb. 08 Das quadratische Bestandsgebäude, das in den Jahren 1984-1985 errichtet wurde, besteht aus zwei Etagen. Im Kellergeschoss befinden sich Werkstätten und Umkleiden. Im Erdgeschoss sind das Quarantäne- und Versandlager untergebracht. Im Rahmen der anstehenden Umbaumaßnahmen soll das Gebäude über zwei Brücken an die Geb. 04 und 09 angebunden werden. Die OKFFB des Erdgeschosses im Geb. 08 bleibt unangetastet bei 10,73 m ü. NHN. Ab dieser Ebene erfolgen der Abbruch und der Neubau. Die Attikahöhe wird durch die neue Dachstruktur auf 21,90 m ü. NHN gebracht. c. Prozess Der im neuen Gebäude 9 geplante Prozess umfasst folgende Hauptschritte: die Lagerung von Kunststoffgranulat auf Palettendie Aufgabe des Granulats von den Paletten über Schüttgutaufgabestellenden pneumatischen Transport des Granulats aus dem Logistikbereich in die Spritzgießhalledie Herstellung von Kunststoffteilen aus diesem Granulat mittels Spritzgießverfahrendas Zwischenpuffern sowie die Qualitätsfreigabe der produzierten Teileden Weitertransport der freigegebenen Ware zur nachfolgenden Verarbeitung, beispielsweise zu Montagearbeiten1. Granulatlager Das Granulatlager im EG von Gebäude 9 dient als zentrale Rohstoffquelle für die Produktionshalle. Paletten mit Kunststoffgranulat und weiteren Komponenten werden per LKW angeliefert. Das Lager ist dafür ausgelegt, verschiedene Palettentypen aufzunehmen. Der Umschlag der Paletten mit Kunststoffgranulat erfolgt mithilfe eines manuell bedienten Schubmaststaplers sowie Niederhubwagen. Die Paletten versorgen eine pneumatische Förderanlage mit Granulat, welche die Spritzgießmaschinen in der Produktionshalle kontinuierlich beschickt. Im Ablauf wird eine Palette aus dem Regal entnommen und neben der Schüttgutaufgabestelle abgestellt. Anschließend werden einzelne Säcke mit Kunststoffgranulat in die Aufgabe entleert, sodass das Material über die pneumatische Förderanlage weitertransportiert werden kann. 2. Produktionshalle Die angrenzende Produktionshalle für den Spritzguss, ausgeführt in Reinraumklasse ISO¿8, nimmt den größten Bereich des Neubaus ein. Dort werden die Spritzgießmaschinen über die pneumatische Förderanlage mit dosierten Mengen an Kunststoffgranulat versorgt. Die produzierten Spritzgussteile werden direkt an den jeweiligen Maschinen in Körben gesammelt, anschließend gestapelt und auf Bodenrollern zur weiteren Handhabung bereitgestellt. 3. Qualitätskontrolle Die Korbstapel werden von den Mitarbeitern aus der Produktionshalle in den angrenzenden Qualitätskontrollbereich transportiert. Dort erfolgt die Prüfung der Teile. Nach erfolgreich bestandener Qualitätskontrolle werden die Chargen freigegeben. Im Anschluss steht die freigegebene Ware für den Weitertransport in das angrenzende Gebäude¿4 bereit, welches über die geplante Logistikbrücke erreichbar ist. 4. Warentransport Im Qualitätskontrollbereich bestücken die Mitarbeiter die dort befindliche Druckluftschleuse mit den freigegebenen Korbstapeln. Diese Schleuse dient dem hygienischen Übergang von der ISO-8-Produktion in den CNC-Bereich. Die Schleuse ist mit einer Förderstrecke für die auf Rollwagen abgestellten Korbstapel ausgestattet, über welche diese vom EG in das 1.¿OG von Gebäude¿9 transportiert werden. Nach der Ankunft im 1.¿OG werden die Korbstapel einzeln von einem fahrerlosen Transportsystem (FTS) übernommen. Das FTS befördert die Korbstapel über die Logistikbrücke von Gebäude¿9 in Gebäude¿4, wo sie zwischengelagert werden, bis sie zur Weiterverarbeitung, beispielsweise für Montagearbeiten, benötigt werden.
Projektbeschreibung: Erweiterung Produktionskapazitäten am Standort Lensahn
ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Angaben zur Baustelle (ATV) Ergänzende Angaben und Ausführungshinweise auf der Basis der DIN 18299. Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und; sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben Die Generalplanung und Projektkoordinierung erfolgt durch die IE Engineering, ein Bereich der IE Industrial Engineering München GmbH. Die IE Engineering tritt für die Bauleistungen der Hauptmaßnahme "Erweiterung Produktionskapazitäten am Standort Lensahn" als AG gegenüber dem Bieter auf. Geplanter Baubeginn des Gebäudes 08 ist im Sommer / Herbst 2026, die Übergabe an die CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH erfolgt im Februar / März 2027. Geplanter Baubeginn des Gebäudes 09 ist im April 2026, die Übergabe an die CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH erfolgt im Frühjahr 2028. 2. Lage der Baustelle Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf dem Betriebsgelände am Standort Stig-Husted-Andersen Straße 11 in 23738 Lensahn, siehe beiliegenden Freianlagenplan bzw. Lageplan Baustelleneinrichtung: 3. Art und Lage der baulichen Anlagen 1. Erschließung Die Grundstückszufahrt, -abfahrt erfolgt über die Pforte der CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH in der Stig-Husted-Andersen Straße 11 (nördlich, nahe dem Gebäude 08), insofern der BE-Bauhof befahren werden soll. Die Ausfahrt erfolgt über die südliche Ausfahrt, sofern das Baufeld zu Gebäude 09 befahren werden soll. Beide Pforten sind mit Zutrittskontrolle versehen. Mitarbeiter haben für die Anmeldung und die Zutrittskontrolle entsprechende Papiere und Dokumente beim Pförtner-Container (nördlich, nahe dem Gebäude 08) vorzulegen, um die Person einwandfrei identifizieren und ihren Einsatz auf der Baustelle belegen zu können. Bei Verlassen des Baufelds ist dies gleichermaßen zu handhaben, d. h. bei jedem Betreten und Verlassen des Baustellenbereichs ist dies durch den Pförtner zu bestätigen Das Parken auf dem Baufeld ist nicht möglich, es werden im Bereich des Werksgeländes eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung gestellt. Von dort ist die Baustelle fußläufig erreichbar. Zum Aus- und Einladen ist die Zufahrt zur Baustelle gestattet, sämtliche Kfz (Transporter sowie Firmenfahrzeuge) sind aber umgehend danach wieder zu entfernen und auf die Stellplätze im Bereich des nördlichen Werksgeländes (Parkplätze Nord) abzustellen. Der hierfür erforderliche Aufwand und Wegezeiten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren Geplante Lieferungen oder Transporte für die Baustelle sind rechtzeitig vorher anzumelden (spätestens bis Donnerstag der Vorwoche), um Wartezeiten an der Pforte zu vermeiden. Die Kennzeichen von Lieferfahrzeugen sind dabei zu benennen und ein Ansprechpartner des Bieters auf der Baustelle (erreichbar über Mobilnummer) hat die Lieferung entgegenzunehmen. Es werden keine Lieferungen durch Mitarbeiter des AG oder anderer Firmen entgegengenommen oder abgeladen. Sind Arbeiten außerhalb des umzäunten Baustellenbereichs erforderlich (Bestandsgebäude, Medienkanal, Logistikbrücken, Sickermulden, Werksstraßen, etc.) sind diese gesondert und rechtzeitig beim AG anzumelden. Hierfür ist im Vorfeld eine Risikobewertung durch den Bieter vorzunehmen und die geplanten Tätigkeiten über das Arbeitsfreigabe-System des AG anzumelden. Die Werknorm der CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH ist hierbei zu berücksichtigen. Zur Koordination dieser Arbeiten auf dem Werksgelände außerhalb des umzäunten Baufeldes werden Koordinations-Sitzungen abgehalten. Ist es notwendig, für Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem Leistungsverzeichnis Bereiche des Betriebsgeländes außerhalb des eingezäunten Baufeldes zu nutzen, sind entsprechende Absperrungen und Schutzmaßnahmen in die Einheitspreise einzurechnen, wenn nicht in dafür vorgesehenen Positionen explizit ausgeschrieben. Zugänge zum Bestand, Betriebswege, Personaleingänge, etc. sind bei Arbeiten im Bereich der Zuwegungen und Bestandsgebäude jederzeit freizuhalten und vor Auswirkungen und Gefährdungen durch Bauarbeiten zu schützen. Dem Bieter wird empfohlen, vor Angebotsabgabe die örtlichen Verhältnisse zu besichtigen. 2. Innere Erschließung und Nutzung Die Erschließung des Hauptgebäudes 09 (Neubau) wird von zwei Treppenhäusern geleistet. Ein Treppenhaus an der Süd-West-Ecke erschließt die Sozialbereiche im EG und 1. OG. Hier ist ein Personenaufzug vorgesehen, der jedoch nicht für Bautätigkeiten verwendet werden kann. Ein weiteres innenliegendes Treppenhaus an der Nord-West-Eck erschließt die produktionsnahen Funktionen im EG, die Technikzentrale im 1. OG und die Labore im 2. OG. 4. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Andienung der Baustelle erfolgt über die nord-östliche Baustelleneinfahrt. Die Werksstraßen sind im beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnet. Innerhalb der Baustellenfläche zu Gebäude 09 ist eine Einbahnstraßenregelung für den Baustellenverkehr vorgesehen, die Ausfahrt erfolgt über die süd-westliche Baustellenausfahrt. Die Baustelleneinrichtung sowie die Lagerung von Maschinen und Materialien / Baustoffen soll auf dem Gelände selbst erfolgen. Entsprechende Lagerplätze sind allerdings nur begrenzt vorhanden. Daher ist die Lagerung auf das Mindest-Maß zu beschränken und mit der Bauleitung abzustimmen. Lieferung Just in time ist entsprechend einzukalkulieren. Die Baustelleneinrichtung ist vorzeitig mit der Bauleitung abzustimmen (Anmeldesystem). Die Baustelleneinrichtung ist vorzuhalten und zu räumen. Baustellensicherung erfolgt mit Bauzäunen, soweit diese nicht vom AG oder anderen Gewerken gestellt werden. Eine Übernachtung auf der Baustelle ist nicht gestattet, auch nicht das Aufstellen von Campern oder Schlafcontainern innerhalb oder außerhalb des Baufeldes (außer Gewerk Baumeister). 5. Freizuhaltende Flächen / Räume Sämtliche Anlieferbereiche und Werksstraßen außerhalb des Baugeländes sind freizuhalten. 6. Arbeitszeiten Es kann zu den gesetzlichen Normarbeitszeiten auf der Baustelle gearbeitet werden. Eventuelle Vorgaben durch den seitens CODAN Medizinische Polymertechnologie GmbH beauftragten Schallschutzgutachter sind einzuhalten. Sollten Arbeiten außerhalb dieser Zeitfenster notwendig werden, insbesondere Sonntags-, oder Nachtarbeiten, sind diese mit der örtlichen Bauleitung und dem Bauherrn rechtzeitig vorher abzustimmen. 7. Transporteinrichtungen und Transportwege Der AN hat sämtliche Materialtransporte selbst zu tätigen und zu organisieren. 8. Wasser, Energie und Abwasser Anschlussmöglichkeiten für Strom, Wasser und Abwasser stellt der Bauherr zur Verfügung. Es sind nachfolgende öffentliche Anschlussmöglichkeiten vorhanden. Die hier anfallenden Kosten werden im Umlageverfahren nach Auftrags- summenhöhe und Gewerkschlüssel belastet. 1. Strom: Der Übergabepunkt des AG ist im beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnet. Baubegleitend wird eine Baustrom-Unterverteilung in den Geschossen mit zusätzlichen Anschlüssen vorgesehen. 2. Wasser: Der Übergabepunkt des AG ist im beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnet. 3. Abwasser: Die WCs und Waschcontainer sind mit Fäkalientanks geplant und sind im beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnet. 9. Zur Benutzung überlassene Flächen Auf dem Baufeld werden vom AG keine Flächen zur Nutzung zu Wohn- und Übernachtungszwecken zur Verfügung gestellt. Weitere Flächen oder Lagerräume als die im BE-Plan angegebenen, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Bauhauptarbeiten ist das Baufeld bis auf die ausgeschriebenen Baustelleneinrichtungen für den Zeitraum nach den Bauhauptleistungen vom Bieter freizumachen. Eine Teilfläche wird dem Bieter für die Materiallagerung während der ausbaubegleitenden Arbeiten zur Verfügung gestellt. Der AN hat seine Baustelleneinrichtung zeitnah vor der eigenen Leistungserbringung einzurichten und nach Fertigstellung der (maßgeblichen) Leistungen wieder zu räumen. Die Baustelleneinrichtung ist von jeder Firma in Ordnung zu halten. Räume im zu erstellenden Neubau dürfen nicht versperrt oder für Lagerzwecke verwendet werden. Aufgrund der parallel stattfindenden Montagen von anderen Gewerken ist die Anlieferung von Materialien just in time, d.h. sehr zeitnah zum jeweiligen Einbau und in kleinen Mengen z.B. nur ein Tages- oder Wochenbedarf, durchzuführen. Der AG stellt eine Bautafel auf. Die anfallenden Kosten nebst Nennung des Bieters werden pauschal mit netto 714,20 € belastet. Sonstige Firmenschilder z.B. an Gerüst, Bauzaun, usw. werden nicht geduldet. 10. Bodenverhältnisse / Grundwasser Die Bodenverhältnisse, Grundwasserstände und hydrologische Verhältnisse sind dem beigefügten Baugrundgutachten zu entnehmen, siehe Liste Anlagen zum LV. 11. Web-Cam / Video-Dokumentation Der AG behält sich vor, zur Dokumentation und Überwachung der Baustelle Web-Cams einzusetzen, die in der Lage sind, Bild- und Video-Dateien in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Die gespeicherten Daten werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. 12. Umweltrechtliche Vorschriften, besondere Vorschriften für Entsorgung Der Bieter hat sämtliche von seinen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Abfälle, Bauschutt und dgl. auf eigene Kosten zu beseitigen und gemäß den Entsorgungssatzungen, den gesetzlichen Auflagen und Verordnungen durchzuführen und den entsprechenden Verwendungsstellen zuzuführen. Für die Bauschuttentsorgung gelten folgende Regeln: Alle Auftragnehmer sind verpflichtet bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen angefallener Bauschutt oder Verpackungsmaterial getrennt nach Stoffart wie folgt zu entsorgen: 1. Beton, Abfallschlüsselnummer 17 01 01 2. Fliesen, Ziegeln und Keramik, Abfallschlüsselnummer 17 01 03 3. Abbruchholz, stofflich verwertbar, Altholzkategorie A I, Abfallschlüsselnummer 17 02 01 4. Glas, Abfallschlüsselnummer 17 02 02 5. Baustoffe auf Gipsbasis, Leichtbaustoffe, Abfallschlüsselnummer 17 08 02 6. Verpackungen aus Papier und Pappe, Abfallschlüsselnummer 15 01 01 7. Kunststoffe (PE/ PP), Abfallschlüsselnummer 17 02 03 8. Dachpappen, Flachdachabdichtungssystem, teerfrei, Abfallschlüsselnummer 17 03 02 9. Altmetall/ gemischtem Schrott, Abfallschlüsselnummer 17 04 07 10. Dämmmaterial IPU/ PS- Schaum, HBCD frei bzw. HBCD-Gehalt < 1.000 mg/kg, Abfallschlüsselnr. 17 06 04 11. Mineralwolle (KMF) schadstofffrei, Abfallschlüsselnummer 17 06 04 12. Styrodur, Styropor (EPS), Dämmmaterial IPU-/ PS-Schaum, Abfallschlüsselnummer 17 06 04 13. Kabelabfälle (überwiegend Kabel mit Cu- Seele) Abfallschlüsselnummer 17 04 11 14. Bau- und Abbruchabfälle, gemischt, Abfallschlüsselnummer 17 09 04 15. Siedlungsabfälle, Abfallschlüsselnummer 20 03 01 Alle anderen Stoffe, die nicht unter der Ziff. 12.1 bis 12.15 beschrieben sind, müssen vom Bieter ebenfalls auf eigene Kosten entsorgt werden. Sollten unter den zu entsorgenden Stoffen gefährliche Abfälle vorkommen, die einer Dokumentationspflicht unterliegen, so sind die entsprechenden Entsorgungsnachweise zu führen und vorzulegen. Abfallbehälter, welche der Sammlung von Speise und Brotzeitresten dienen, sind als geschlossene Behälter auszuführen und geschlossen zu halten. Die Reinigung der Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen einschl. aller Zu und Abfahrten und das Abfahren des Bauschutts und der Verpackungsmaterialien ist vom Auftragnehmer mind. einmal täglich als Nebenleistung zu erbringen. Verpackungsmaterialien dürfen nicht zwischengelagert werden. Die Bauleitung hat das Recht bei Nichtbeachtung der täglichen Reinigung, Verpackungsmaterialien und Bauschutt, solange sie eindeutig zuzuordnen sind, zu kennzeichnen und auf Kosten des Bieters entsorgen zu lassen. Schuttentsorgung und Entsorgungseinrichtungen gemäß ATV, Ziffer 12. 13. Schutzgebiete und Schutzzeiten Während der Bauzeit wird der Hauptzugang der Bauarbeiter über die Pforte an der "Stig-Husted-Andersen Straße 11" geführt. Die Befahrung der Werksstraßen ist mit äußerster Vorsicht durchzuführen, es ist ständig mit Personen- und Fahrzeugverkehr zu rechnen. Die angedachten Kranstandplätze ermöglichen ein Überstreichen von Gebäuden, Zuwegungen und Anlieferbereichen mittels der Kräne. Ein Überstreichen dieser Bereiche mit Lasten ist untersagt. 14. Schutzbereiche Das Baufeld ist gerodet. Der außerhalb des Baufeldes vorhandene Pflanzenbestand darf nicht beschädigt werden. Die an das Baufeld angrenzenden Straßen, das umgebende Werksgelände und Bestandsgebäude sind gegen Beschädigung zu schützen und bei Verschmutzung sofort zu reinigen. Die Maßgaben aus der Baugenehmigung sind einzuhalten. 15. Im Baugelände vorhandene Anlagen Im Bereich des Baufelds ist mit vorhandenen und in Betrieb befindlichen Versorgungsleitungen zu rechnen (z.B. Abwasserkanäle, Medienkanäle, Gasleitungen, 20 kV-Leitungen). Im Bereich der Bestandsgebäude ist mit vorhandenen und in Betrieb befindlichen Produktionsanlagen und technischen Installationen zu rechnen. Diese sind teilweise während der Bauzeit in Nutzung und deshalb zu schützen und zu erhalten. Der Bieter hat sich vollständige Spartenkenntnisse zu verschaffen und die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz gegen Schäden zu treffen. Insbesondere bei Arbeiten in oder an Bestandsgebäuden sind diese mit dem AG und Bauherrn abzustimmen und erforderliche Änderungen, Unterbrechungen oder Stilllegungen von Installationen frühzeitig abzustimmen. 16. Kampfmittel Die Kampfmittelräumung auf dem Baufeld ist bauseits erfolgt. Seitens des Kampfmittelräumdienstes bestehen keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Im Falle anzutreffender auffälliger Bodenmaterialien oder Auffüllungen ist umgehend die Objektüberwachung zu informieren, die eine Aushubüberwachung, Haufwerks-Lagerung, ggf. Analytik und die bauseitige Entsorgung veranlasst. 17. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Beim vorgesehen Bauablauf wurden Vorgaben des SiGeKo berücksichtigt. Bei Ablaufänderungen ist der SiGeKo einzubeziehen. Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination der Arbeiten hinsichtlich vom Bieter ggf. eingesetzter Nachunternehmer während der Bauhauptarbeiten ist vom Bieter selbst zu erbringen. Vorhandene Schutz und Sicherungseinrichtungen dürfen ohne Genehmigung der Objektüberwachung nicht eigenständig und nicht ohne Schaffung von Ersatzmaßnahmen beseitigt werden. Abbruch-, Stemm- und Brecharbeiten, Kernbohrungen sowie Sägearbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe des Statikers und der Objektüberwachung ausgeführt werden. Die Abbruchmethode ist gem. SiGe-Plan vor Ausführung dem Koordinator mitzuteilen. Die vorhandenen Schutzeinrichtungen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Objektüberwachung nicht verändert oder abgebaut werden. Gefahrenstellen im Arbeitsbereich des Bieters sind vom AN sofort und ohne gesonderte Aufforderung abzusichern. Bei der Planung der Arbeitsabläufe in Bereichen mit Gefährdungspotenzial für Dritte ist der SiGeKo vom Bieter mit einzubeziehen. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten und die von ihm angeforderten Unterlagen auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen. 18. Vom AG veranlasste Vorarbeiten Das Baufeld wird durch den Bauherrn geräumt übergeben. Anlagen innerhalb des Baufeldes, die zum Abbruch oder Demontage vorgesehen sind, werden durch den Bauherrn rechtzeitig stillgelegt. Die Zutrittskontrolle zum Baufeld wird rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eingerichtet. 19. Arbeiten anderer Unternehmer In der Phase der Ausbau- und Technik-Gewerke sind zeitgleich mehrere Firmen im gleichen Bauabschnitt/Stockwerk tätig, hierdurch und durch Arbeiten in den Außenanlagen und im Bereich der Bestandsgebäude (Verbindungsgang, Logistik-Brücken) kann es zu kurzzeitigen Behinderungen im Bauablauf und den Zufahrtsmöglichkeiten kommen. Daraus resultiert kein Anspruch auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Fristen sowie Vergütung von Mehrkosten. Während der Bauzeit hat der Bieter in ständigem Kontakt mit der Objektüberwachung seine Arbeiten mit den laufenden Arbeiten anderer Gewerke abzustimmen und ggf. anzupassen. Fertige Arbeiten sind zu schützen. Etwaige Beschädigungen von Arbeiten Dritter sind umgehend anzuzeigen. Die Beseitigungen der Schäden hat nur in Abstimmung mit dem AG und dem Geschädigten zu erfolgen und gehen zu Lasten des Schadensverursachers. Der Geschädigte wird den Schaden von der Objektüberwachung bestätigen lassen und nach unverzüglicher Beseitigung dem von ihm festgestellten Schadensverursacher in Rechnung stellen. Der AG haftet in keiner Weise für die durch Dritte verursachten Schäden. 20. Baustellenbewachung Der AG behält sich vor auf dem Baugelände eine Überwachung des Baustellenbereiches durchzuführen und den Zutritt zum Baufeldbereich durch Vereinzelungsanlagen, Schranken, oder ähnliches zu kontrollieren. 21. Brandschutzanforderungen Die Auflagen des Brandschutzgutachtens hinsichtlich Konstruktion, Ausführung und Materialien aller Leistungen sind zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise sind vor Errichtung zur Prüfung dem AG zu übergeben und nach Fertigstellung zu dokumentieren. Die entsprechenden Anforderungen sind dem beigefügten Brandschutzkonzept zu entnehmen, siehe Anlagen-Liste LV. 22. Anforderungen Energie-Einsparungen Die Auflagen des GEG-Nachweises und weiterführende Anforderungen (z.B. zur BAFA-Förderung Einzelmaßnahmen Gebäude 08) sind hinsichtlich Konstruktion, Ausführung und Materialien aller Leistungen zu berücksichtigen. Der Bauherr hat eine BAFA-Förderung beantragt. Alle gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz)-Nachweis (siehe Anlage GEG-Nachweis) geforderten Nachweise (z.B. Unternehmererklärungen, Herstellernachweise, Bauteil-Datenblätter, Lieferscheine, Fotodokumentation, etc.) sind rechtzeitig zu übergeben. Die entsprechenden Anforderungen sind aus den beigefügten Dokumenten zu ersehen. 23. Jahreszeit Die Hauptarbeiten des Bieters sind in den kälteren Monaten auszuführen. Es ist daher mit entsprechenden Witterungsbedingungen und Erschwernissen zu rechnen. Insbesondere kann die Einbringung von Material und die Zugänglichkeit zur Baustelle / zum Gebäude vorübergehend eingeschränkt oder erschwert sein. In die Preise sind die für die Jahreszeit üblichen Witterungsbedingungen einzukalkulieren. 24. Verkehrssicherungspflicht Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Bieter, soweit diese ihm  übertragen werden kann. Die Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs während der gesamten Bauzeit und die erforderliche Beschilderung inkl. Unterhalt obliegen dem AG. Dies entbindet die übrigen Auftragnehmer jedoch nicht von der Verpflichtung in Bereichen, in denen nur sie oder hauptsächlich sie tätig sind, oder zu Zeiten, zu denen nur noch ein bestimmter Bieter tätig ist, die Baustelle oder den Arbeitsbereich einem Zustand zuzuführen, sodass kein Gefahrenpotential für Passanten oder Baustellenbeteiligte entsteht. Für die Fachbereiche der Haustechnik sind die in den diesbezüglichen LV-Titeln beschriebenen weiteren Anforderungen zu beachten. 25. Gerüste Dem Bieter werden generell keine Gerüste oder Hebewerkzeuge zur Verfügung gestellt. Fassadengerüste und absturzsichernde Gerüste werden nur während der Ausführungszeit Fassadenverkleidungen und Dachdecker-/Dachabdichtungsarbeiten durch die jeweiligen Auftragnehmer für eine befristete Dauer aufgestellt. Die vom Bieter im Zuge seiner Arbeiten zu errichtenden Treppen, Verkehrswege innerhalb und außerhalb der Gebäude, Schutzvorrichtungen, Gerüste und Leitergänge sind für die anderen am Bau beteiligten Firmen kostenfrei nutzbar zu machen. Hebewerkzeuge und Fahrbühnen sind nach Erfordernis vorzuhalten. 26. Vom AG verlangte Nachweise/Dokumentation Für Bauprodukte, die in der Bauregelliste Teil A1 aufgelistet sind, ist der Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Für Bauprodukte der Bauregelliste A2 sind bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und die Schulungsnachweise des eingesetzten ausführenden und überwachenden Personals vorzulegen. Darüber hinaus sind Produktdatenblätter mit den technischen Spezifikationen und den Verarbeitungshinweisen für alle Produkte, die keine untergeordnete Bedeutung haben vorzulegen. Sofern mehrere Produkte zu einem Gesamtsystem gehören, hat der Hersteller die Kompatibilität der einzelnen Produkte untereinander zu bestätigen. Die Nachweise sind 2 Wochen vor Ausführung der Objektüberwachung vorzulegen. Insbesondere Nachweise bezüglich GEG, Brandschutz und BAFA-Förderung (z.B. Unternehmererklärungen, Herstellernachweise, Bauteil-Datenblätter, Lieferscheine, Fotodokumentation, etc.) sind zur Prüfung der korrekten Qualitäten und ausgeschriebenen Anforderungen von Bauteilen, Baukonstruktionen und Materialien unaufgefordert, rechtzeitig vor Baubeginn der Bauleitung zu übergeben (mindestens 14 Tage vorher). Der Start der entsprechenden Baumaßnahmen kann erst nach Freigabe der vorgelegten Nachweise durch den AG erfolgen (Prüfungszeitraum maximal 14 Tage). Die entsprechenden Nachweise sind zum Abschluss des Bauvorhabens vier Wochen vor der Abnahme gesammelt, geordnet und strukturiert nach Vorgabe des AG in farbigen Ordnern nach Vorgabe des AG beschriftet (siehe Dokumentations-Nomenklatur) 2-fach in Papier und 1-fach auf USB-Stick zu übergeben sowie auf die Datenaustausch-Plattform Dalux gem. Datein-Nomenklatur des AG hochzuladen. Sämtliche vom Bieter oder Zulieferer gefertigte Freigabezeichnungen und Berechnungen, Pflegeanleitungen, sowie Prüfprotokolle, Übereinstimmungserklärungen und Unterlagen der Eigen- und Fremdüberwachung, sind 2-fach in Papier in Ordnern gesammelt und 1-fach in Dateiformat PDF hinzuzufügen. Sofern Zeichnungen oder Modelle in 3-D bzw. als integriertes BIM-Modell geliefert werden müssen, wird dies in entsprechenden Positionen explizit ausgeschrieben. 27. Einweisung Nutzer/Betreiber Grundsätzlich ist ein gesonderter Termin für eine umfassende Nutzereinweisung durch den AN zu koordinieren, durchzuführen und schriftlich bestätigen zu lassen. Der Termin ist mind. vier Wochen im Voraus mit dem AG abzustimmen. 28. Nachträge Zu allen evtl. Nachträgen sind vom Bieter grundsätzlich offene Kalkulationen, mit detailliert aufgeschlüsselten Lohnansätzen, Einkaufspreisnachweisen sämtlicher nicht unwesentlicher Materialien, und die offenen Kalkulationen vergleichbarer LV-Positionen vorzulegen. Auf Verlangen des AG sind vom Bieter auch die Angaben zur Kalkulation eines Nachunternehmers für seine Leistungen vorzulegen. Für die Fachbereiche der Haustechnik sind die in den diesbezüglichen LV-Titeln beschriebenen weiteren Anforderungen zu beachten. 29. Aufmaß / Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Sämtliche Aufmaße sind grundsätzlich soweit möglich anhand der Pläne zu fertigen. Für Leistungen, die aus den Plänen nicht ersichtlich sind, sind vom Bieter Aufmaß-Listen und Aufmaß-Pläne zu erstellen und gemeinsam mit der Objektüberwachung vor Ort, so lange die Leistungen noch einsehbar sind, zu überprüfen. Für die Nachvollziehbarkeit sind: die Aufmaße in Aufmaß-Listen zusammenzufassen, Aufmaß-Pläne M 1:50 positionsweise farbig anzulegen, Aufmaß-Pläne mit allen Maßen der Aufmaß-Listen mit jeder Abschlagsrechnung einzureichen. Aufmaß-Pläne und -blätter sind vor Rechnungsstellung einzureichen. Die Aufmaß-Listen werden erst zur Abrechnung gültig, wenn Sie vom Bieter und der zuständigen Objektüberwachung unterzeichnet sind. Sofern bei den einzelnen Gebäudeteilen Leistungen erforderlich werden, für die im jeweiligen Titel keine Positionen enthalten sind, werden die entsprechend Leistungspositionen aus den LV-Titeln anderer Gebäudeteile zur Abrechnung herangezogen. Für die Fachbereiche der Haustechnik sind die in den diesbezüglichen LV-Titeln beschriebenen weiteren Anforderungen zu beachten. 30. Planverteilung Dem Bieter werden im Rahmen des Einweisungsgespräches alle Planunterlagen erläutert und datentechnisch zur Verfügung gestellt. Es kann auf Wunsch ein Revit-3D-Modell zur Verfügung gestellt werden. Der Bieter bekommt sämtliche Pläne ausschließlich datentechnisch über eine Datenplattform Dalux, auf die er Zugriff erhält. Hier muss er sich Pläne und Dokumente eigenverantwortlich herunterladen und vervielfältigen. Es werden durch den AG keine Papier-Ausfertigungen erstellt oder versendet. Der Bieter ist ebenfalls verpflichtet, seine Werk- und Montagezeichnungen rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe durch den AG auf die Datenplattform Dalux hochzuladen (Termine nach Angabe AG, mindestens jedoch zwei Wochen vor Fertigungsbeginn / Bestellung). Werk- und Montagepläne sind mind. im Maßstab 1:20 bzw. entsprechend dem erforderlichen Detaillierungsgrad für das jeweilige Gewerk oder Bauteil an den AG zu liefern. Die Prüfung / Freigabe von Werk- und Montageplänen erfolgt digital. Der Bieter ist für die Vervielfältigung der Pläne in Papier selbst verantwortlich. 31. Zugänglichkeit Bestandsgebäude Die Bestandsgebäude auf dem Werksgelände, insbesondere jene, an die im Zuge der Baumaßnahmen angebaut oder davorgebaut wird, sind während der Bauzeit weiterhin in Betrieb und sind soweit möglich zugänglich und freizuhalten. Es ist darauf zu achten, dass die umliegenden Straßen zu jedem Zeitpunkt freigehalten werden und die Zufahrt für 40t-LKW möglich ist. Absperrmaßnahmen zur Durchführung und Sicherung von Baumaßnahmen in diesen Bereichen sind rechtzeitig mit dem Bauherrn abzustimmen und auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Bei Arbeiten, die eine Sperrung der Umfahrt erfordern, ist eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit über das Werksgelände mit dem Bauherrn abzustimmen. 32. Covid19-Pandemie Regelungen Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Covid-19-Pandemie sowie zusätzliche weitergehende Anordnungen des SiGeKo sind von allen auf der Baustelle tätigen Mitarbeitern zu berücksichtigen und einzuhalten. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind in die angebotenen Leistungen einzukalkulieren.
ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen - Rohbauarbeiten Technische Vorbemerkungen - Rohbauarbeiten 1. Allgemeines Die nachfolgenden Vorbemerkungen gelten für alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Rohbauleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Sie sind Bestandteil der Leistung und bei der Angebotskalkulation vollständig zu berücksichtigen. Die Leistungen umfassen alle zur vollständigen und mängelfreien Herstellung des Rohbaus erforderlichen Arbeiten einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, Hilfs-, Transport- und Sicherungsmaßnahmen sowie der Koordination mit anderen Gewerken. Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten (Baustellenlogistik, Lagerflächen, Zufahrten, Platzverhältnisse) zu informieren. Die Ausführung erfolgt ausschließlich durch fachkundiges und qualifiziertes Personal; Nachweise sind auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN/EN/VDI-Normen sowie der VOB/C auszuführen. Maßgeblich sind u. a. die Ausführungs- und Detailpläne, statischen Berechnungen sowie Bewehrungs- und Schalpläne. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Bauleitung. Der Rohbau umfasst die tragenden Konstruktionen einschließlich Fundamente, Bodenplatten, Wände, Stützen, Unter- und Überzüge, Decken, Treppen, Aufzugsschächte sowie zugehörige Einbauteile und Abdichtungen. 2. Leistungsumfang Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: • Beton- und Stahlbetonarbeiten (Ortbeton, Fertigteile) • Mauerwerksarbeiten • Abdichtungen gegen Bodenfeuchte, nichtdrückendes und drückendes Wasser (sofern beauftragt) • Stützen-, Unterzug- und Deckenkonstruktionen • Treppenläufe und Podeste (Ortbeton/Fertigteil) • Einbauteile, Anschlussbewehrungen, Rückbiegeanschlüsse • Fundamenterder und Potentialausgleich nach DIN 18014 • Rohbauöffnungen und temporäre Schließungen • Arbeitsgerüste und Hilfskonstruktionen, soweit für die Ausführung erforderlich • Auflager, Aufkantungen, Fugen, Aussparungen, Bewehrungsanschlüsse und Einbauteile nach Schal-/Bewehrungsplänen • Vorbereitung für Folgegewerke (z. B. Aufzüge, TGA, Sprinkler) • Erstellung, Vorhaltung und Fortschreibung des Baustelleneinrichtungsplans (Kräne, Lagerflächen, Zufahrten, Büro-/Sanitär-/Aufenthaltscontainer, Materialumschlag u. a.) • Erd- und Betonbau im Detail: Aushub, Lagerung, ggf. Wiedereinbau und Verdichtung; Sauberkeitsschichten; Köcher-, Einzel- und Streifenfundamente; Bodenplatten; aufgehende Bauteile; Bewehrung B500A/B nach DIN 488; Beton nach DIN EN 206/DIN 1045-2 (i. d. R. C20/25?C30/37); Einbau, Verdichtung und Nachbehandlung; Schalungsarbeiten gemäß Oberflächenanforderungen der Planung. 3. Ausführungsbedingungen 3.1. Allgemeines • VOB/C sowie DIN EN 1992 (EC2), DIN 1045-1/-2/-3, DIN 18331, DIN 18299, DIN 18533, DIN 18202 sowie den DBV-Merkblättern in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. • Abweichungen vom Bau-Soll sind unverzüglich anzuzeigen und nur nach schriftlicher Freigabe zulässig. • Der AN stellt Maßhaltigkeit, Ebenheit und Lot entsprechend Verwendungszweck sicher; Schutz angrenzender Bauteile, Witterungsschutz sowie Einhaltung von Abdichtungs-, Schallschutz-, Brandschutz- und statischen Anforderungen liegen in seiner Verantwortung. 3.2. Toleranzen • Maß- und Ebenheitstoleranzen: DIN 18202, Tabellen 1 und 3. • Deckenflächen mit erhöhten Ebenheitsanforderungen über den Standard der DIN 18202 hinaus, so dass Ausbaugewerke (Estrich, Trockenbau, Bodenbeläge) ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen anschließen können. • Vor jedem Betonierabschnitt Schalung auf Maßhaltigkeit/Ebenheit/Verformung prüfen und ggf. justieren. Abweichungen, die Funktion/Maßhaltigkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. 3.3 Schalungsarbeiten • Schalungen fachgerecht herstellen, reinigen, Trennmittel aufbringen; erforderliche Zuschnitte/Anpassungen sind im EP enthalten • Nach dem Ausschalen Bereiche besenrein hinterlassen; Kanten gemäß Planung gefast. 3.4 Betonage und Betonnachbehandlung • Einbau nach DIN EN 206 / DIN 1045-3; Nachbehandlung nach Expositionsklassen (z. B. XC4, XF1, XA1). • Bei dichter Bewehrung Größtkorn ? 16 mm; in Fugenbandbereichen geeignete Anschlussmischung. • Betone mit Nachweisen der WPK und Lieferscheinen belegen. 3.5 Wasserundurchlässige Baukörper Betontechnologische Maßnahmen bei Bodenplatten: • Betonentemperaturen mit niedriger Hydratationswärmeentwicklung • Langsame Festigkeitsentwicklung und Nachweis der Festigkeitsklasse nach 56 Tagen • Beiwert 0,85 für Bemessung der Rissbreitenbewehrung aus abfließender Hydratationswärme • Schwindenfreier Beton • Betonage mit möglichst niedriger Frischwasserbetontemperatur 3.6 Wandartige Träger Das Tragwerk umfasst verschiedene wandartige Träger in die Geschossdecken hochgeführt werden. Die Wandkappen müssen bis zum Erreichen ihrer Tragfähigkeit unterstützt werden. Der Lastabtrag der Unterstützungskonstruktion bis zur OK Fundamentebene sicherzustellen. Die Träger sind entsprechend des Bauablaufs durch den Auftragnehmer zu planen. Die Trägergröße sind in die Bemessungsklasse B nach DIN EN 12812:2008-12 einzurechnen. 3.7 Begrenzung der Deckenverformung Zur Begrenzung der Verformungseinflüsse aus Kriechen und Schwinden werden die weitgespannten Deckenfelder während der Bauzeit möglichst lange unterstützt. Als Anschlussklink kann hierfür frühestens 8 Wochen nach Ausschalen der Betondecke und mindestens 4 Wochen nach Entfernen der Nutentstützstellungen erfolgen. Der Einbau von leichten Trennwänden zwischen Stahlbetonwänden kann ausgeschlossen werden, wenn das Durchbiegen die nach dem Einbau der Trennwand auftritt, L500 nicht überschreitet. 3.8 Arbeitsfugen Arbeitsfugen sind generell mit Streckmetall oder mit gleichwertigen Maßnahmen abzustimmen. Nach dem Betonieren ist die Fuge durch Hochdruckstrahlen und Aufrauen vorzubereiten. ggf. ist das Streckmetall zu entfernen. Für nachträglich anzubauende Bauteile sind im Erstbeton Nuten von ca. 5,0 x 2,0 cm auszubilden. Vor dem Abtönen ist die Fuge ausreichend lange zu nässen. Arbeitfugen sind grundsätzlich außerhalb von hoch beanspruchten Bauteilbereichen (z. B. Stützen) anzuordnen. Für Bauteile, die einen hohen Wasserwiderstand aufweisen müssen, sind entsprechende geeignete und zugelassene Arbeitsfugenbleche / -bänder zu verwenden. Arbeitfugen im Bereich von Unterzügen oder wandartigen Trägern sind -soweit nicht anders angegeben - als raue Fugen auszuführen. Es kommen horizontale sowie vertikale Arbeitsfugen vor. Monolithische Wand-Wand-Anschlüsse (z. B. Querwände an Längswand) werden in der Regel mit konventioneller Bewehrung in Form von Randsteckern und nicht mit Rückbiegeanschlüssen geplant. Für den Anschluss von Querwänden ist daher die Schalung im Rahmen der Arbeitsvorbereitung durch den AN entsprechend zu gestalten. Erforderliche Abstellungen sind eigenverantwortlich vorzusehen. Die Verwendung von zusätzlichen Rückbiegeanschlüssen zur Vereinfachung der Herstellung erfolgt nach Prüfung der technischen Machbarkeit durch den Tragwerksplaner und der Zustimmung des Prüfingenieurs - auf Kosten des AN. Hierzu gehören neben den Kosten für das Produkt selbst und dessen Einbau auch ggf. entstandene Zusatzaufwendungen beim Tragwerksplaner und der bautechnischen Prüfung. Abgerechnet wird nach Stahllisten. 3.9 Sichtbeton und Schalhaut • Falls gefordert: Ausführung nach optischen/konstruktiven Vorgaben; Schalhautart, Fugenbild, Ankerstellen mit Objektüberwachung abstimmen. Musterflächen vorab herstellen und freigeben. 3.10 Schweißarbeiten und Sonderanfertigungen • Sonderbauteile/geschweißte Bewehrungen im EP enthalten. • Schweißarbeiten nur durch Personal mit gültigem Nachweis nach DIN EN ISO 17660. 3.11 Planungsleistungen des AN • Fertigteilplanung (Ausführungs-/Bewehrungs-/Montagepläne) auf Basis der Statik des Tragwerksplaners. • Kranfundamente: statische Nachweise und Abstimmung mit Tragwerksplanung. • Hilfsabstützungen: Dimensionierung/Planung/Ausführung durch AN. • Setzt der AN Matten statt Stäben ein, erfolgt die Umplanung auf seine Kosten. 3.12 Einmessung • Achsen und Höhen durch den AN einmessen; Toleranzen nach DIN 18202 einhalten. • Maßhaltigkeit der Schalung vor Betonage prüfen und dokumentieren. 3. 13 Statische Freigaben • Bewehrungsanschlüsse vor Ausführung mit Tragwerksplaner abstimmen. • Bewehrung vor jeder Betonage dem Prüfstatiker zur Freigabe vorlegen; Freigabe dokumentieren. 3.14 Planungsanfragen • Erforderliche Pläne (Schal-/Bewehrungspläne, Details) rechtzeitig unter Berücksichtigung von Prüf-/Umlaufzeiten anfordern. Verzögerungen durch verspätete Anforderung gehen zu Lasten des AN. 3.15 Technische/Logistische Umsetzbarkeit • Betonageabläufe, Pumpenstandorte, Betonschläuche, Materialtransporte und Lagerhaltung eigenverantwortlich planen; Aufwendungen im EP enthalten. 3.16 Logistik und Lagerflächen • Interne Logistik inkl. Zwischenlagerung, Transport, Kraneinsatz und Verteilung auf Ebenen ist Teil der Gesamtleistung, ohne gesonderten Vergütungsanspruch. 3.17 Koordination mit TGA und Folgegewerken • Schnittstellen mit TGA/ Aufzugsbauern/ Folgegewerken eigenverantwortlich koordinieren; Einbauteile, Durchdringungen und Aussparungen frühzeitig anmelden; Konflikte unverzüglich melden. 3.18 Weitere Nebenleistungen • Entsorgung von Restmaterialien/Reinigungsrückständen/Betonresten; • Reinigung/Freilegung von Einbauteilen und Ankerschienen; saubere Übergabe von Aufzugsunterfahrten; • fachgerechte Ausbildung von Fugen/Aufkantungen/Anschlüssen; • Bereitstellung und Vorhaltung benötigter Leitern/Gerüste/Absturzsicherungen; • Reinigung und Entsorgung von Restmengen nach jeder Betonage. 4. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist durch den AN gemäß Vorgaben des AG und der örtlichen Gegebenheiten zu planen, herzustellen, vorzuhalten, zu betreiben und nach Abschluss vollständig zu räumen. Umfasst u. a.: Kranstandorte, Lager-/Verkehrs-/Montageflächen, Containeranlagen (Büro/Sanitär/Aufenthalt), Bauzäune, Zufahrten, Beleuchtung, Sicherungsmaßnahmen sowie Bauwasser, Baustrom und Zwischenzähler. Lage/Ausführung sind im Baustelleneinrichtungsplan darzustellen und laufend fortzuschreiben. Anpassungen aus Baufortschritt sind im EP enthalten. 5. Baustellenlogistik / Koordination Zufahrten, Lager- und Aufstellflächen frühzeitig anfordern und im Baustelleneinrichtungsplan darstellen. Lärmintensive Arbeiten gemäß behördlichen Auflagen/Bauzeitenfenstern durchführen. Arbeiten mit Nachbargewerken abstimmen; Schäden an Fremdgewerken vermeiden bzw. unverzüglich melden. 6. Aufmaß und Abrechnung Abrechnung nach tatsächlich erbrachten, prüfbar dokumentierten Mengen gemäß VOB/C. Maße/Mengen regelmäßig vorlegen und mit der Bauleitung prüfen. Pauschalpositionen gelten mit vollständiger Erfüllung inkl. Nebenleistungen als abgegolten. 7. Dokumentation / Qualitätssicherung Baubegleitende Dokumentation durch den AN: Bewehrungsabnahmen und Freigabeprotokolle, Frischbeton-/Lieferscheine, Eigenüberwachung, Ergebnisse aus Überwachungsklasse 2. Unterlagen sind der Bauleitung regelmäßig vorzulegen. 8. Baustoffe und Nachweise Nur CE-gekennzeichnete und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe verwenden. Für Beton, Bewehrung, Abdichtung und Einbauteile sind Eignungsnachweise, Prüfzeugnisse und Lieferscheine vorzulegen. 9. Einbauteile und Erdung Einbauteile (Fugenbleche, Fugenbänder, Anschlussbewehrung, Erdungsleitungen, Einbauteile für Folgegewerke) nach Plan und Herstellerangaben liefern und einbauen. Erdungsanlagen nach DIN 18014 inkl. Klemmverbinder, Anschlussfahnen und Verbindung zur Bewehrung ausführen. 10. Abdichtungen und Fugen Fugenbleche/Fugenbänder/Abdichtungselemente entsprechend Beanspruchung (z. B. drückendes Wasser) ausführen. Systemverträgliche Materialien verwenden; Eckstücke/Stöße/Übergänge fachgerecht und dauerhaft dicht ausbilden. 11. Mauerwerksarbeiten Mauerwerk gemäß DIN EN 1996/DIN 1053 und Planunterlagen herstellen. Steinarten/Festigkeitsklassen/Rohdichten den statischen Vorgaben anpassen. Lager- und Stoßfugen vollfugig vermörteln; Kimm-/Ausgleichsschichten gemäß Planung. 12. Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Entsorgung Alle Arbeiten unter Beachtung der Baustellenverordnung (BaustellV), DGUV-Vorschriften und Sicherheitsregeln ausführen. Anfallendes Material nach LAGA Z0/Z1.1/Z2 klassifiziert entsorgen oder wieder einbauen; Entsorgungsnachweise dokumentieren. Der AN benennt eine fachkundige Sicherheitsverantwortliche Person; Baustellenordnung und Unterweisungen sind bindend. 13. Gerüste und Zugangssicherung Erforderliche (Sonder-)Gerüste und Zugänge stellt/unterhält der AN; nach Abschluss entfernen. Standsicherheit/Tragfähigkeit/Verkehrssicherheit gemäß DIN 4420 sicherstellen. Zugänge absperren/sichern; bei öffentlichen Bereichen ordnungsgemäße Verkehrs-/Passantensicherung. 14. Vermessung Bauseits werden standardmäßig zwei Hauptachsen und eine Höhenangabe pro Etage bereitgestellt. Weitere Achsen/Höhen/Zusatzpunkte rechtzeitig anfordern und mit AG/Bauleitung abstimmen. Gesonderte Vergütung hierfür ist nicht vorgesehen. 15. Winterbau und Witterungsschutz Bei < +5 °C Betonagen nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen (Beheizung, Abdeckung, Wartezeiten). Zusätzliche Wintermaßnahmen werden nur vergütet, wenn gesondert ausgeschrieben oder beauftragt. 16. Stundenlohnarbeiten Nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung der Bauleitung und mit detailliertem Stundennachweis vergütbar. 17. Abnahme Förmliche Abnahme durch den AG bzw. Vertreter; mindestens 7 Kalendertage vorher schriftlich anmelden. Voraussetzung: mängelfreie, vollständige Ausführung inkl. Rückbau, Reinigung, Entsorgung, vollständiger Dokumentation. Verdeckte Bauteile nur nach Freigabe/Fotodokumentation überdecken. Festgestellte Mängel fristgerecht beseitigen. 18. Schutzmaßnahmen Angrenzende Bauteile, Bestandsflächen und Einbauten während der Ausführung fachgerecht schützen (Abdeckungen/Folien/Holzverschalungen u. a.) und regelmäßig prüfen. Verschmutzungen unverzüglich entfernen; Abfälle nach geltenden Vorgaben getrennt entsorgen. 19. Übergabe und Reinigung Nach Abschluss der Arbeiten alle Flächen von Bauschmutz, Schalungsresten, Mörtel- und Betonanhaftungen reinigen. Rohbau besenrein und ohne Beeinträchtigung der Folgegewerke übergeben.
Technische Vorbemerkungen - Rohbauarbeiten
Schnittstellen zu anderen Gewerken oder bauseitigen Leistungen Schnittstellen Die Arbeiten sind mit den anderen Gewerken, die gleichzeitig Arbeiten durchführen, abzustimmen und zu koordinieren. Dies betrifft insbesondere die Gewerke der TGA (Leitungsverlegung Gas, Trinkwasser, Elektroinstallationen, etc.) Die Arbeiten sind mit den betrieblichen Anforderungen des Bauherrn abzustimmen und zu koordinieren. Dies betrifft insbesondere Arbeiten in oder an Bestandsgebäuden, im Bereich von Werksstraßen oder Leistungen die eine Absperrung von Zufahrten, Zugängen, Durchfahrten, Lager- und Stellplätzen erforderlich machen.
Schnittstellen zu anderen Gewerken oder bauseitigen Leistungen
07 Sonstiges
07
Sonstiges
Allgemeines für Schmutzwasser, Regenwasser Allgemeines für Schmutzwasser, Regenwasser
Allgemeines für Schmutzwasser, Regenwasser
07._._.01 Grundleitungsnetz neu komplett spülen Grundleitungsnetz neu komplett spülen gesamte Grundleitungen Tiefgarage, außerhalb Gebäude, Hauptgebäude sind ausreichend zu spülen um eventuelle Verunreinigungen zu beseitigen. Die Anschlüsse sind anschließend mit Endkappen zu verschliessen.
07._._.01
Grundleitungsnetz neu komplett spülen
1.00
psch
07._._.02 Innendruckprüfung Grundleitungen DN100 - DN300 Innendruckprüfung Grundleitungen DN100 - DN300 Grundleitungsnetz innerhalb / außerhalb Gebäude, gemäß DIN EN 1610, mit Verfahren "W" (Wasser) oder Verfahren "L" (Luft) innerhalb und ausserhalb der Gebäude, Prüfdruck gem. DIN 4033, 0,5 bar, Prüfmedium Wasser oder Luft. Prüfmethode: Sichtverfahren. einschl. aller im Zuge des Baufortschrittes erforderlichen Teilabschnittsprüfungen sowie liefern und beseitigen des Wassers und der notwendigen Verankerungen und Rohrverschlüsse. Die Prüfprotokolle sind den Bestandunterlagen beizufügen. Einschl. erstellen des erforderlichen Prüfbericht in 3-facher Ausfertigung für die Abnahme durch das Tiefbauamt.
07._._.02
Innendruckprüfung Grundleitungen DN100 - DN300
1.00
psch
07._._.03 Kamerabefahrung Kamerabefahrung mit Film- und Bilder-Aufzeichnung der gesamten Grundleitungen Tiefgarage, außerhalb Gebäude, Hauptgebäude gemäß Rohrnetz Leistungsvezeichnis, inkl. Dokumentation aller Teilstrecken, in 3-facher Ausfertigung, sowie auf Datenträger (DVD). Kalkulationshinweis: Die Kamerabefahrungen sind jeweils vor den Betonierarbeiten in Teilabschnitten durchzuführen.
07._._.03
Kamerabefahrung
1.00
psch
11 Sonstige Leistungen
11
Sonstige Leistungen
11.1 Allgemein
11.1
Allgemein
12 HLS
12
HLS
12.1 Schmutzwasser innerhalb Gebäude
12.1
Schmutzwasser innerhalb Gebäude
12.2 Regenwasser Gebäudeanschlüsse
12.2
Regenwasser Gebäudeanschlüsse
12.3 Schmutzwasser außerhalb Gebäude
12.3
Schmutzwasser außerhalb Gebäude
12.4 Regie
12.4
Regie
12.5 Sonstiges
12.5
Sonstiges