To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung/allgemeine Angaben zur Baustelle: Baubeschreibung/allgemeine Angaben zur Baustelle:
Adresse der Baustelle Campus Eschenallee, Haus 4
Eschenallee 3, 14050 Berlin (Westend)
Baumaßnahme
Art der Baumaßnahme Umbau ehem. Villa zu einem Haus für
Musikproberäume
Mauerwerksbau, teilw. Holzbalkendecken, mit
Souterrain, 3 Obergeschossen, Walmdach
Hier: Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Erdarbeiten,
Abdichtungsarbeiten
Betriebszustand bei Arbeiten Das Gebäude ist
leerstehend, die weiteren
Gebäude der Liegenschaft Campus Eschenalle
befinden sich in Nutzung.
Grundlagen
Baugenehmigung Baugenehmigung Az.1140-2025-421-VI BA
205
vom 27.05.2025
Statische Berechnung G21-432 Ing.-Büro GSE vom
15.11.2024,
Ergänzungen vom 4.12.2024 und 10.12.2024
Brandschutznachweis Ing.-Büro Schnitzlein vom
11.09.2025
Gutachten Raumakustik 8073.03.2 Ing.Büro IFB vom
7.9.2023
Gutachten Schallschutz 8073.03.1 Ing.-Büro IFB vom
6.9.2023
Liegenschaft/Gebäude
Nutzung als: Campus für soziale Einrichtungen
Flächen, Beläge: Asphalt, Verbundpflaster,
Rasenflächen, Beete
Baustelleneinrichtung
Kran zur Mitnutzung: nein
Lagermöglichkeiten: Es werden durch den AG
in begrenztem Umfang Lagerflächen zur
Verfügung gestellt, die Einfriedung und
regelmäßige Reinigung erfolgt durch den AN
Siehe auch Lageplan Baustelleneinrichtung
Baus. Stromanschluss (kW): vorhanden, wird nach
Erfodernis durch den AG hergestellt
Baus. Wasseranschluss: vorhanden, wird nach Erfordernis
durch den AG hergestellt
Baustellen WC: durch den AG wird ein Baustellen-WC zur
Mitbenutzung gestellt
Unterkünfte für Mitarbeiter: Unterkünfte für
Mitarbeiter sind Teil der
Baustelleneinrichtung AN und werden icht
gesondert vergütet. Der AG stellt auf dem
Grundstück in begrenztem
Umfang Flächen für die Aufstellung von
Unterkünften zur Verfügung.
Baustellenumfeld
Arbeitszeiteinschränkungen: 6 Uhr bis 18 Uhr, Ausnahmen
sind nach Absprache mit dem AG möglich
Lärmeinschränkungen: angrenzede
Wohnbebauung,
gem. AV LImSchG Bln und AV Baulärm
tagsüber 55 dB (A), nachts 40 dB (A)
Nachtzeit 20-7 Uhr
Erschütterungseinschränkungen: angrenzende Wohnbebauung
Anlieferung/Logistik/Zufahrt
Parkmöglichkeiten: Parkmöglichkeiten für
Mitarbeiterfahrzeuge in begrenztem Umfang
vorhanden
Durchfahrtbeschränkungen: Die Zufahrt erfolgt von der
Nußbaumalle über ein
abschließbares Zauntor, die durch LKW
befahrbare Zufahrt befindet sich auf der
Süd-Östlichen Seite von Gebäude 4
Ebenerdige Zugänglichkeit: ja
Bodenverhältnisse, Schadstoffe
Kampfmittel: gem. Kampfmittelauskunft vom 7.10.2025
bestehen Hinweise auf Kampfmittel, die
Erdarbeiten werden durch ein für die
Kampfmittelräumung zugelassenes Unternehmen
begleitet.
Bodenverhältnisse: siehe Geotechnischer Bericht
Ing.-Büro G+B Gerlach Flemming GbR vom
02.11.2023
Schadstoffe: siehe Gutachten Schadstoffuntersuchung
Ing.-Büro Hegnal vom 05.01.2022
Artenschutzmaßahmen: gem. Artenschutzfachicher
Stellugnahme
Dr. Ying Li vom 09.07.2025
Art und Umfang des Schutzes
von Bäumen Bestehende Bäume und deren Wurzelbereiche
sind zu schützen.
Bekannte oder vermutete Hindernisse
im Bereich der Baustelle Im Bereich der Gräben und der
ist mit bestehenden undokumentierten
Leitungen Schmutzwasser, Trinkwasser,
Heizung und ELT zu rechnen
Baubeschreibung/allgemeine Angaben zur Baustelle:
Nachfolgende ZTV Allgemein gelten für alle Gewerke, Nachfolgende ZTV Allgemein gelten für alle Gewerke,
soweit diese in den jeweiligen
Leistungsbereich eingreifen:
1 Allgemeine Hinweise
1.1 Für die Ausführung der Leistungen gilt die ATV DIN
18299.
1.2 Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die
Verarbeitungsvorgaben und
Einbauanweisungen der Hersteller für die eingesetzten
Baustoffe, -elemente und -produkte,
die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich
allgemein anerkannten Verbände und der
sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern,
Empfehlungen etc. in der zum
Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als
vereinbart.
1.3 Es gilt die Verwaltungsvorschriftfür die Anwendung
von Umweltschutzanforderungen bei
der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen
(Verwaltungsvorschrift Beschaffung
und Umwelt VwVBU)
Siehe insbesondere I.5. Beschaffungsbeschränkungen:
13. Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus
legaler und nachhaltiger
Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom
Bieter durch Vorlage eines
Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen
Nachweis in Form eines
vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise
zu erbringen. Vergleichbare
Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen,
wenn vom Bieter nachgewiesen
wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland
geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
14. Baustoffe, die teilhalogenierte
Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte
Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter
Verwendung dieser Stoffe hergestellt
wurden,
15. Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im
Anhang V der Biozid-Verordnung (EU)
Nr. 528/2012 für die Produktart 8 (Holzschutzmittel)
aufgenommen worden sind,
16. Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht
mineralischen Oberflächen,
Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und
Versiegelungen, die einen VOC (volatile
organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)
-Gehalt über 3 Prozent des
eingebauten Produkts nach Decopaint-Richtlinie
2004/42/EG aufweisen,
17. unbeschichtete und beschichtete
Holzwerkstoffplatten, sofern deren
Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im
Prüfraum überschreitet,
18. Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie
Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und
Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern
- die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des
Neumaterials durch Herstellererklärung
nicht belegt ist,
- die Bauteile zur Kontrolle der geforderten
Produkteigenschaften nicht mit einer
Kennzeichnung versehen sind und
- keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw.
der betreffenden Branche zur
Rücknahme vorliegt
2 Baustelleneinrichtung
2.1 Flächen der Baustelleneinrichtung
Der AG stellt dem AN nur soweit ausdrücklich benannt
und zugesagt
Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Vorhandene
und verbleibende Bauteile und
Anlagen, wie etwa Nachbarbebauungen, sind
betriebsfähig zu erhalten. Der AG behält sich
vor, die Nutzungsgenehmigung für den AN für die zur
Baustelleneinrichtung zur Verfügung
gestellten Flächen zu widerrufen, wenn dies aus
Gründen des Bauablaufs erforderlich wird.
2.2 Wiederherstellung Baustelleneinrichtungsfläche
Der AN hat nach Beräumung die
Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den
vorgefundenen
Zustand zu versetzen.
2.3 Erscheinungsbild
Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und
geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle
und der Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder
-formatigen Bestandteile der
Baustelleneinrichtung des AN sind in sauberem,
ordentlichem, neuwertigem Zustand an der
Baustelle aufzubauen. Dies betrifft insbesondere
Container, Gerüstplanen und Bauzäune.
2.4 Feuerwehrzufahrten/Fluchtwege
Mit dem AG sind die Erfordernis und die Lage einer
Feuerwehrzufahrts- und
erforderlichenfalls Umfahrmöglichkeit für die gesamte
Dauer der Bauzeit abzustimmen und
vom AN in erforderlichem Umfang über die Dauer der
Bauzeit zu gewährleisten. Ebenfalls
freizuhalten sind alle Flucht-/Rettungswege.
2.5 Bauzwischen- und Montagezustände
Alle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt
erkennbaren Leistungen für Provisorien,
Bauzwischenzustände und Montagezustände, die er zur
Erbringung seiner Leistungen
benötigt, sind Bestandteil der Leistungen des AN.
Hierzu zählen neben Hilfsmitteln, Kränen
und -gerüsten auch Verstärkungen und Dimensionierungen
von Bauteilen für Belastungen
während des Transports oder der Montage.
2.6 SiGeKo
Das Bauvorhaben unterliegt einer Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordination gemäß
der gesetzlich vorgeschriebenen Baustellenverordnung.
Zur Erstellung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) durch den
SiGe-Koordinator sind von dem Unternehmer
auftragsrelevante Unterlagen und Auskünfte
beizubringen. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die
Gefährdungsanalyse des AN an den
SiGeKo zu übersenden.
Im Zuge der Bauwerkserstellung werden regelmäßig
Prüfungen durch einen
SiGe-Koordinator durchgeführt.
Das eingesetzte Personal ist über die
SiGe-Koordination zu belehren und über den
baustellenbezogenen Einsatz des SiGe- Koordinators in
Kenntnis zu setzen.
Bei Feststellungen von Verstößen gegen die
Arbeitssicherheit und ggf. Nichtbeachtung
geltender Gesetze und Vorschriften, ist den
sicherheitsbezogenen Anweisungen des
SiGe-Koordinators unverzüglich Folge zu leisten.
2.7 Rauchverbot
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz bestimmt in § 1
Abs. 1 ein grundsätzliches
Rauchverbot ab 01.09.2007 im gesamten
Baustellenbereich.
Bei wiederholtem Verstoß gegen das Rauchverbot erfolgt
Baustellenverweis.
3 Prüfungen, Abnahmen, Gebühren
3.1 Prüfungen und Abnahmen
Der AN veranlasst und koordiniert sämtliche noch nicht
erfolgten bzw. noch ausstehenden
behördlich oder öffentlich-rechtlich geforderten
Nachweise, Prüfungen und Abnahmen für
die von ihm erbrachten Bauleistungen. Alle hierbei
entstehenden Aufwendungen für
Prüfgebühren, Prüfkörper, Laborversuche etc. sind vom
AN zu tragen. Dies betrifft auch
und insbesondere Prüfungen, die behördlicherseits zur
Abnahme des Gebäudes gefordert
werden. Der AN ist für die Rechtzeitigkeit der
Veranlassung der Prüfungen verantwortlich.
4 Reinigung
Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt
und Abfall ist von jedem AN
sortenrein zu sammeln und umgehend abzufahren. Alle
durch den Baubetrieb verursachten
Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, auf den
Nachbargrundstücken und auf dem
Baugelände sind sofort zu beseitigen.
Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen
Arbeitsbereich in besenreinen Zustand
versetzen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht
nach, ist der AG berechtigt, diese
Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen. Der AN ist
verpflichtet, geeignete Maßnahmen
zur Vermeidung von Verschmutzungen zu ergreifen.
5 Bautagesbericht
Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem
AG wöchentlich abgestimmt zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für
die Ausführung, die Abrechnung
und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von
Bedeutung sein können. Über
besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich
zu informieren.
6. Baubesprechungen
Der AN verpflichtet sich, wöchentlich an der
Bauberatung teilzunehmen.
Nachfolgende ZTV Allgemein gelten für alle Gewerke,
2 Unterfangung Fundamente
2
Unterfangung Fundamente
2. 0 Unterfangung Fundamente
2. 0
Unterfangung Fundamente
4 Sohle Stahlbeton, Pumpensumpf
4
Sohle Stahlbeton, Pumpensumpf
4. 0 Sohle Stahlbeton, Pumpensumpf
4. 0
Sohle Stahlbeton, Pumpensumpf
6 Abdichtung Sockel außen
6
Abdichtung Sockel außen
6. 0 Abdichtung Sockel außen
6. 0
Abdichtung Sockel außen