Malerarbeiten
Neubau Fachmarkt - Drogeriemarkt - Gummersbach-Dieringhausen
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Allgemeine Vorbemerkungen Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigef ü gten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der Auftraggeber beh ä lt sich vor, weitere Unterlagen f ü r die Beurteilung der Eignung des Bieters gem äß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotspr ü fung anzufordern. Baustellenabf ä lle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemm ü llbeseitigung, einschl. 1 m ³ nicht schadstoffbelasteter M ü ll vom AG, gem äß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., t ä glich zuzuf ü hren. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenst ä nde d ü rfen auf Stra ß engrund auch vor ü bergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Stra ß e im Rahmen der genehmigten Bauma ß nahme sind ohne Aufforderung unverz ü glich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Tr ä ger der Stra ß enbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpl ä ne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und ü ber das ü bliche Ma ß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pl ä ne f ü r Verbau, Pl ä ne und Detail-Pl ä ne zu Entw ä sserungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) beh ä lt sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre G ü ltigkeit. Verg ü tung: Eine zus ä tzliche Verg ü tung f ü r Ausl ö sungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausf ü hrungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zus ä tzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausf ü hrung zur Pr ü fung und Genehmigung vorzulegen, dass f ü r den AG eine ausreichende Frist zur Pr ü fung bleibt. Ausf ü hrung: Ö ffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Verg ü tung herbeizuf ü hren. Der AN hat daf ü r Sorge zu tragen, dass w ä hrend der gesamten Ausf ü hrungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN erm ö glicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschl ä gigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Pr ü fungen sind unaufgefordert durchzuf ü hren. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu ü bergeben. Kosten f ü r die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN besch ä digter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung f ü r die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch f ü r die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Pr ü fung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschr ä nkt. Schriftverkehr: S ä mtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen. Zus ä tzliche Technische Vorschriften - ZTV - Anstricharbeiten 1. Mit dem Bauvertrag werden die Regeln der VOB,  in der zurzeit geltenden Fassung Vertragsbestandteil, mit Teil B -"Allgemeinen Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen   -DIN 1961 Teil C -" Allgemeine Technische Vertragsbedingungen f ü r Bauleistungen" mit    folgenden DIN Nummern: ---DIN 18299 "Allgemeine Regelungen f ü r Bauleistungen jeder Art" ---DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten ---DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- u.Al ---DIN 18366 Tapezierarbeiten ---DIN 18451 Ger ü stbauarbeiten 2. F ü r die Ausf ü hrung sind ferner folgende Vorschriften und Richtlinien zu beachten: 2.1 Die Verarbeitungsrichtlinien und Merkbl ä tter der Produkthersteller 2.2 Art und Beschaffenheit der Untergr ü nde sind vom AN vor Beginn der Arbeiten auf Eignung zu ü berpr ü fen (VOB/B Nr. 4.3) 2.3 Vor Beginn der Arbeiten sind auf Verlangen ohne Zusatzkosten Farbproben und Muster in ausreichender Gr öß e anzubringen. 2.4 Vor Beginn der Arbeiten sind alle im Arbeitsbereich liegenden Bauteile durch geeignete Abdeckma ß nahmen (Folien,Abdeckpappe) als Nebenleistung im Sinne Abschn. 4.1.1 zu sch ü tzen; hierzu z ä hlen unter anderem: Abkleben von T ü r- und Fensterrahmen, Glasfl ä chen, B ö den, Fliesen, etc., das Abnehmen und Wiederanbringen der Regenrohrleitungen, falls hierzu keine besonderen Positionen vorhanden sind. 2.5 Bei Ausf ü hrung der Arbeiten wird auf die gem. den Abschnitten 4.1.1 bis 1.1.9 VOB/C zu erbringenden Nebenleistungen zu VOB/C verwiesen 2.6 Eventual-Positionen sind nur nach besonderer Angabe auszuf ü hren. 3.  Die nachfolgenden Einheitspreise beinhalten: 3.1 Die Preise umfassen -soweit im Einzelfall nicht anderes ausdr ü cklich angegeben- s ä mtliche Kosten f ü r die Ausf ü hrung der Leistung. Mit der Verg ü tung ist auch abgegolten die Abfuhr aller anfallenden Altstoffe, einschlie ß lich Kippgeb ü hren, falls notwendig in getrennter Sortierung, mit Ausnahme Leistungen nach ATV DIN 18 299, Ziff. 4.2.9. 3.2 Notwendige Schutz- und Abdeckma ß nahmen 3.3 Die fertige Oberfl ä chenbehandlung aller zu behandelnden Bauteile einschl. aller erforderlichen und erkennbaren Vor- und Nebenarbeiten, falls im LV nicht gesondert ausgeschrieben. 3.4 Heranf ü hren von Wasser, Strom und Beleuchtung von der Ü bergabestelle bis zum jeweiligen Arbeitsbereich. 4. Der Sicherheits- und Gesundheitsplan wird Bestandteil des Vertrages der ausf ü hrenden Firma. Der AN ist verpflichtet, die Baustellenordnung nach dem SIGE-Plan ( Sicherheits- und Gesundheitsplan ) f ü r die Bauausf ü hrung gem. der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 einzuhalten und den Anweisungen des Koordinators an der Baustelle zu folgen. 5. Ausf ü hrungstermin:          abschnittsweise 35. KW - 36. KW 2026
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Fassadenanstrich
01
Fassadenanstrich
01._.010 Randflächen abdecken Randfl ä chen am Geb ä ude, Pflaster oder Asphalt , in Breiten von 2.0 m mit Folie oder Abdeckpapier zum Schutz vor Verschmutzung abdecken, Material nach Fertigstellung der Arbeiten beseitigen.
01._.010
Randflächen abdecken
65.00
m
01._.020 Dauerelast.Bauwerks-Fugen abkleben Dauerelastische Bauwerksfugen an den Betonfertigteilen sch ü tzen, Fugen mit Tesa abkleben nach dem Fassadenanstrich wieder entfernen und die Fugenflanken mit Fassadenfarbe nachstreichen
01._.020
Dauerelast.Bauwerks-Fugen abkleben
375.00
m
01._.030 Fensterflächen mit Folie schützen Fensterfl ä chen im Arbeitsbereich mit Folie sch ü tzen.
01._.030
Fensterflächen mit Folie schützen
1.00
psch
01._.040 Fassadenanstrich Fassadenanstrich auf neuen, glatten Sichtbetonfl ä chen, Geb ä udeh ö he au ß en : im 1-gesch. Teil 5.70 m,  im 2-gesch. Teil  8.00 m , Fl ä chen staubfrei reinigen, kleine Sch ä den an Ecken, Kanten sowie Lunker beseitigen, pigmentiert mit Tiefgrund grundieren und 2 x deckend streichen und abwalzen, Farbe:  Acryl-Fassadenfarbe wei ß
01._.040
Fassadenanstrich
800.00
m2
01._.050 Zulage für Sockelanstrich Zulage f ü r Sockelanstrich dunkel abgesetzt, Farbe:  RAL 7016, anthrazitgrau H ö he ca 25 cm
01._.050
Zulage für Sockelanstrich
25.00
m2
01._.060 Fugenversiegelung 15 mm Dauerelastische Versiegelung an Dehnungs- oder Bewegungsfugen au ß en Fugenbreite: 15mm Fugenmasse: mit 2-komponentenmaterial ü berstreichbar, Farbe nach Angabe nach Herstellerangabe ausf ü hren
01._.060
Fugenversiegelung 15 mm
30.00
m
01._.070 Stahltüren lackieren Stahlt ü ren Au ß en-und Innenfl ä chen, einschl. U-Zargen, Fl ä chen anschleifen, staubfrei s ä ubern, werkseitige Grundierung ( grauwei ß ) mit Korrosionsschutz nacharbeiten, 1 x Zwischenanstrich im Farbton der Schlu ß lackierung 1 x Schlu ß lackierung seidenmatt Beanspruchung nach BG V Farbton:  RAL 7016 - anthrazitgrau
01._.070
Stahltüren lackieren
23.00
m2
01._.080 Behinderten-Piktogramm Behinderten-Piktogramm d= 1,00 m in Kaltplastik Dauermarkierung, ca 2 mm stark, Farbe: wei ß, auf Verbundsteinpflaster markieren
01._.080
Behinderten-Piktogramm
1.00
Stck
01._.090 Halteverbot-Piktogramm Halteverbot-Piktogramm d= 0,80 m in Kaltplastik Dauermarkierung, ca 2 mm stark, Farbe: tomatenrot, Farbe RAL 3013, auf Verbundsteinpflaster markieren.
01._.090
Halteverbot-Piktogramm
O
1.00
Stck
01._.100 Markierungslinie 10 cm Markierungslinie 10 cm, in Kaltplastik Dauermarkierung, ca 2 mm stark, Farbe: wei ß, auf Verbundsteinpflaster markieren
01._.100
Markierungslinie 10 cm
O
1.00
m
01._.110 Lohnarbeit Lohnarbeit
01._.110
Lohnarbeit
O
1.00
Std.
01._.120 Materialanteil Materialanteil  %...... / Lohnstunde
01._.120
Materialanteil
O
1.00
Stck
01._.130 Fahrtkostenanteil Fahrtkostenanteil
01._.130
Fahrtkostenanteil
O
1.00
km