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Net total EUR
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Das Mehrfamilienhaus wird im KFW 55-Standard, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m.
Die notwendige Anzahl der Wohnungen wird gemäß BbgBO und de Planungsgrundlagen als barrierefrei konzipiert.
Das Erdgeschoss umfasst einen gemeinsamen Eingangsbereich, von außen zugängliche Technikräume, einen Fahrradabstellraum und 7 Wohneinheiten mit eigener Terrasse und Zugang zum Garten.
Die vertikale Erschließung erfolgt barrierefrei mit Aufzug. Die Obergeschosse umfassen jeweils 8 Wohneinheiten, von denen jeweils 2-3 Wohneinheiten barrierefrei ausgebildet werden.
Die Wohneinheiten bestehen aus je 2-4 Zimmern mit offenem Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche und eigenem Balkon, Badezimmer und Abstellraum.
a) Angaben zum Vorhaben
Adresse: Am Sternsee, Roggengrund 18-20, 39130 Magdeburg
b) Gebäudedaten:
Gebäudeart: Mehrfamilienhaus
Anzahl der Geschosse: 5
Geschoßhöhe: ca. 2,90 - 3,20 m
Lichte Raumhöhe: ca. 2,50 - 2,80 m (ab OKFFB)
Gebäudehöhe: ca. 15,30 m
Wohneinheiten: 39 Stk
Gewerbeeinheit: -
c) Erschließung und Baustelleneinrichtung:
Privatgrundstück und öffentliches Straßenland
Auf dem Grundstück kann Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Baustelleneinrichtung stehen geringe Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu besprechen.
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart.
Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des
Ursprungszustandes zu Lasten des AN.
Zufart:
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße Roggengrund.
Baumedien:
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen.
Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten.
Baustelleneinrichtungsplan:
Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Vortext Allgemein 1. VOB/B Regelung:
Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren.
Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten :
die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Zusätzliche Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
2. SiGeKo:
An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu
beseitigen.
Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die
Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN.
Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
3. Abrechnung und Vergütung:
Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich:
a) Vollständiger Name und Anschrift des AN
b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN
c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder Schlussrechnung
d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes
e) Angabe des Gewerkes
f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer
g) Steuernummer
h) Leistungszeitraum
Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen.
Die Rechnungen sind ausschließlich per e-mail an Auftraggeber zu stellen.
rechnung@maxar-ag.com
Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen.
Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen.
4. Umlagekosten:
Gemäß AGB vom AG
5. Sonstiges:
1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teinahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend.
Vertreter des AN:
Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wir die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten.
6. Termine:
Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag
7. Dokumentation:
Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Fachunternehmererklärung
- Bautagesberichte
- Gewährsbescheinigung
- Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.)
- bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien
- Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen
- Entsorgungsnachweise
- Prüfprotokolle
- Messprotokolle
- alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x
- auf CD bzw. Datenstick zu übergeben
8. Abnahmen:
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
9. Bauart
Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind Planzeichnungen, die Baugenehmigung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Vortext Allgemein
Vortext Malerarbeiten Maler- und Lackierarbeiten DIN 18363 Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 6164-1 DIN-Farbenkarte bzw. RAL-Farbenkarte
DIN 6173 - Farbabmusterungen
DIN 8200 - Strahlverfahrenstechnik; Begriffe; Einordnung der Strahlverfahren DIN 8201 - Feste Strahlmittel
DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18366 - Tapezierarbeiten
DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen
DIN 53153 - Prüfung von Anstrichstoffen und ähnlichen Beschichtungsstoffen; Bestimmung des Kreidegrades von Anstrichen und ähnlichen Beschichtungen
DIN 53221 - Prüfung von Anstrichstoffen und ähnlichen Beschichtungsstoffen; Prüfung von Anstrichen auf Überlackierbarkeit
DIN 53236 - Prüfung von Farbmitteln; Mess- und Auswertebedingungen zur Bestimmung von Farbunterschieden bei Anstrichen, ähnlichen Beschichtungen und Kunststoffen
DIN 53778 - Kunststoffdispersionsfarben für innen DIN
DIN EN 971 - Lacke und Anstrichstoffe
DIN EN 971-1 - Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe
Stoffe / Bauteile
1. Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Her- steller sollen eingehalten werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
2. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produkt- namen ist auf Verlangen die
Bindemittelbasis nachzuweisen.
3. Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder
Gesundheitsgefährdung auftritt.
4. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauf fangwannenbeschichtung besitzen
5. Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert:
1. ohne organische Lösungsmittel
2. ohne giftige Topfkonservierungsmittel
3. ohne giftige Fungizide und Algizide
4. keine Schadstoffemission an die Umwelt
5. keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
6. keine negative Geruchsbildung
7. Wasserdampfdurchlässigkeit
8. äquivalente Luftschichtdicke sd </= 0,02m
6. Beschichtungsstoffe für Graffitischutz müssen auf den Untergrund abgestimmt sein. Bei porösem Untergrund dürfen nur chemisch neutral reagierende Stoffe zum Einsatz kommen. Sie dürfen die Dampfdiffusion nicht wesentlich behindern und keine umweltschädigenden Lösungsmittel enthalten. Weiter muss Alkaliresistenz, UV-Beständigkeit und eine ausreichende Schmutz- und Witterungsbeständigkeit gewährleistet werden
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
Diese Leistungsbeschreibungen liegen die DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, die Technischen Richtlinien für Malerund Lackierarbeiten gem DIN 18363, die Praxismerkblätter und Vorschrifften des Farbenherstellers zugrunde.
Zusätzlich zu beachtende technische Regeln:
Merkblätter Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
Merkblatt 2 - Imprägnierungen und Beschichtungen auf KalksandsteinSichtmauerwerk
Merkblatt 3 - Beschichtungen auf nicht maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz
Merkblatt 4 - Zinkstaubbeschichtungen
Merkblatt 5 - Beschichtungen auf Zink und verzinktem Stahl
Merkblatt 6 - Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium
Merkblatt 7 - Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor der Verarbeitung
Merkblatt 8 - Innenbeschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Betonflächen mit geschlossenem Gefüge
Merkblatt 9 - Beschichtungen auf Außenputze
Merkblatt 10 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Innenputz
Merkblatt 11 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton
Merkblatt 12.2 - Oberflächenbehandlung von Gipskartonplatten
Merkblatt 13 - Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk
Merkblatt 14 - Beschichtungen von Platten aus Faserzement und Asbestzement
Merkblatt 15 - Brandschutzbeschichtungen auf Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen
Merkblatt 16 - Technische Richtlinien für Tapezier- und Klebearbeiten
Merkblatt 17 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Wänden aus Wandbauplatten aus Gips
Zusätzlich zu beachtende technische Regeln:
Merkblätter Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz Merkblatt 2 - Imprägnierungen und Beschichtungen auf KalksandsteinSichtmauerwerk
Merkblatt 3 - Beschichtungen auf nicht maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz
Merkblatt 4 - Zinkstaubbeschichtungen
Merkblatt 5 - Beschichtungen auf Zink und verzinktem Stahl
Merkblatt 6 - Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium
Merkblatt 7 - Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor der Verarbeitung
Merkblatt 8 - Innenbeschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Betonflächen mit geschlossenem Gefüge
Merkblatt 9 - Beschichtungen auf Außenputze
Merkblatt 10 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Innenputz
Merkblatt 11 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton
Merkblatt 12.2 - Oberflächenbehandlung von Gipskartonplatten
Merkblatt 13 - Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk
Merkblatt 14 - Beschichtungen von Platten aus Faserzement und Asbestzement
Merkblatt 15 - Brandschutzbeschichtungen auf Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen
Merkblatt 16 - Technische Richtlinien für Tapezier- und Klebearbeiten
Merkblatt 17 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Wänden aus Wandbauplatten aus Gips
Ausführung
a. Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und
Tönungen im Detail Rücksprache zu führen.
b. Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden.
c. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
d. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
e. Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht
f. Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden. Das
Geltendmachen von Bedenken gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18363 umfasst deshalb auch die vom Auftraggeber vorgesehene Ausführung aus fachspezifischer Sicht.
g. Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Anstrichwirkung (matt, halbmatt, halbglänzend oder hochglänzend) ist unbedingt einzuhalten.
h. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden.
i. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikatbzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen.
j. Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
k. Mehrfache Beschichtung von Metallen kann von der Bauleitung in unterschiedlicher Tönung verlangt werden.
l. Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich nach den genormten Vorschriften zu kennzeichnen. Zurzeit gelten DIN 2403 und DIN 2404
m. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Be schichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
n. Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Glei- ches gilt für Verpackung, Behälter, Abdeckmaterial u. dgl.
o. Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf
Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
p. Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln.
q. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), dass sie an der ur- sprünglichen Stelle wieder eingebaut werden
Üntergründe und Vorbehandlung
a. Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom Auftragnehmer auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18 363 sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen:
* Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei Betonflächen
* alkalische Reaktion des Untergrundes
* . ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei Stahlbauteilen
b. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Pro- ben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
c. Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentlich verändern.
d. In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren.
f. Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel ist der Auftraggeber über das verwendete Trennmittel (reemulgierbar oder nicht, öl- oder wachshaltig) zu befragen und ggf. eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Entscheidung, ob eine mechanische oder chemische Vorbereitung der Betonoberfläche vorzunehmen ist, trifft der Auftragnehmer. Orga- nische Lösungsmittel sind jedoch
nicht zugelassen.
g. Zu beschichtende Putzflächen sind vor der Grundierung mit einem Messingbesen abzukehren.
i. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Üntergründe und Vorbehandlung
a. Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom Auftragnehmer auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18 363 sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen:
* Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei Betonflächen
* alkalische Reaktion des Untergrundes
* . ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei Stahlbauteilen
b. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Pro- ben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
c. Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentlich verändern.
d. In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren.
f. Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel ist der Auftraggeber über das verwendete Trennmittel (reemulgierbar oder nicht, öl- oder wachshaltig) zu befragen und ggf. eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Entscheidung, ob eine mechanische oder chemische Vorbereitung der Betonoberfläche vorzunehmen ist, trifft der Auftragnehmer. Orga- nische Lösungsmittel sind jedoch nicht
zugelassen.
g. Zu beschichtende Putzflächen sind vor der Grundierung mit einem Messingbesen abzukehren.
i. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
l. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
m. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen.
o. Bei der Vorbehandlung von Gipskartonplatten sind Papieroberflächen und Spachtelflächen zu behandeln.
p. Spachteloberfläche nach den aktuellen Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich" der Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Baugipse
Vortext Malerarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume. Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten. Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park- verbotsund Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig beräumen.
01.__.0001
Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
L
1.00
psch
01.__.0002 Bauschuttentsorgung Bauschuttentsorgung
Entsorgung vom anfallenden Restmaterial für die komplette Dauer der Arbeiten. Position beinhaltet sämtliche mit der Entsorgung verbundene Leistungen wie das tägliche Beräumen der Baustelle und Transportieren von Bauschutt bis in den dazu vorgesehenen Container, Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten. Sämtliche Unterlagen für die fachgerechte Entsorgung sind dem AG vorzulegen.
01.__.0002
Bauschuttentsorgung
L
1.00
psch
02 Malerarbeiten
02
Malerarbeiten
02.01 Decken
02.01
Decken
02.02 Wände
02.02
Wände
02.03 Balkonuntersichten
02.03
Balkonuntersichten
02.04 Beschichtung Metallbauteile
02.04
Beschichtung Metallbauteile
03 Haustechnik
03
Haustechnik
03.01 Decken
03.01
Decken
03.02 Wände
03.02
Wände
04 Fußboden
04
Fußboden
04.__.0001 Vorbereiten der Fußbodenuntergründe Vorbereiten der Fußbodenuntergründe
Vorbereiten der Fußbodenuntergründe, bestehend aus Zementestrich, durch Reinigen der Estrichoberflächen, einschließlich Grundierung mit einer geeigneten Haftbrücke
Ort: Fahrradabstellraum, Haustechnikraum, ELT-Technik, Aufzugsschachtgrube
04.__.0001
Vorbereiten der Fußbodenuntergründe
100.00
m²
04.__.0002 Staubbindender Fußbodenanstrich Staubbindender Fußbodenanstrich,
auf Verbundzementestrichfußböden,
einschließlich Untergrundvorbehandlung
entsprechend Herstellervorschrift ,
als dreilagiger, vollflächig deckender abriebfester
Kellerfußbodenanstrich,
Oberfläche glatt,
tritt- und abriebfest,
bestehnd aus
zwei Zwischenbeschichtungen und einer
Schlussbeschichtung,
Farbton: grau ( RAL ) nach Wahl des AG
Ort: Fahrradabstellraum, Haustechnikraum, ELT-Technik, Aufzugsschachtgrube
Gewähltes Fabrikat:
04.__.0002
Staubbindender Fußbodenanstrich
100.00
m²
04.__.0003 Anstrich Sockel Anstrich Sockel
entsprechend Fußbodenanstrich, an Wandflächen aus
rohem Stahlbeton, bzw. rohem KSPlanstein mauerwerk,
Sockelstreifenhöhe ca. 7 cm, Oberkante verlaufsfrei,
sauber und gerade geführt,
einschließlich abkleben und restlose Entfemung der
Abklebung nach der Abtrocknung des
Sockelanstriches.
Ort: Fahrradabstellraum, Haustechnikraum, ELT-Technik
04.__.0003
Anstrich Sockel
70.00
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Vortext Stunden Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet.
Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden.
Vortext Stunden
05.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
05.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
1.00
Std
05.__.0002 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
05.__.0002
Stundensatz Helfer
1.00
Std