Bohrpfahlarbeiten
Neubau Fachmarkt - Drogeriemarkt - Gummersbach-Dieringhausen
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Allgemeine Vorbemerkungen Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen. Zusätzliche Technische Vorschriften -ZTV- Vertragsbestandteil werden die Regeln der VOB, neuste Fassung, mit den - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von   Bauleistungen   (VOB/B) DIN 1961, - Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für   Bauleistungen   (VOB/C) DIN 18299 ff, insbesondere - ATV DIN 18301 "Bohrarbeiten" - ATV DIN 18302 "Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen" - ATV DIN 18304 "Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten" Die Preise beinhalten: soweit im Einzelfall ausdrücklich nichts anderes angegeben sämtliche Kosten für die Ausführung der Leistungen mit Beseitigung anfallender Abfall- und Reststoffe u. Bauschutt Ausführungstermin :   07. u. 08. KW  2026
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Kampfmittelsondierungen
01
Kampfmittelsondierungen
01._.010 Baustelleneinrichtung Einrichtung der Baustelle, mit An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und Betriebsmittel zur Durchführung der Detektionsbohrungen
01._.010
Baustelleneinrichtung
1.00
St
01._.020 Sondierbohrungen 120 mm Sondierbohrung DN 120 mm mit Vollbohrschnecke einschl. einmessen der Bohrpunkte. Durchführung der Tiefendetektion in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD und Dokumentation mit Eintrag aller Bohrlöcher im Lageplan. (Der Lageplan wird im dxf oder dwg-Format zur Verfügung gestellt) Bodenklassen gem. beigefügten Baugrundgutachten. Bohrlöcher versehen mit Kunststoffrohr DN 60 mm innen. Die Rohre sind nach der Detektion vollständig zu entfernen. Abrechnung der Bohrmeter nach den vorzulegenden Sondierprotokollen.
01._.020
Sondierbohrungen 120 mm
30.00
lfm
01._.030 Sondierbohrungen 180 mm Zulage Sondierbohrung DN 180 mm mit Hohlbohrschnecke bei nicht standfesten Bohrlöchern, sonst wie vor, als Zulage zur Vorposition.
01._.030
Sondierbohrungen 180 mm Zulage
O
1.00
lfm
01._.040 Zulage Trümmerschutt Durchbohren von Trümmerschutt bei erhöhtem Bohrwiederstand als Zulage zu Pos. 01.030.
01._.040
Zulage Trümmerschutt
O
1.00
lfm
01._.050 Kolonnenstunde Kolonnenstunde einschl. aller Personal- und Gerätekosten.
01._.050
Kolonnenstunde
O
1.00
h
02 Stahlbetonbohrpfähle
02
Stahlbetonbohrpfähle
02._.010 Baustelleneinrichtung Einrichtung der Baustelle, mit An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und Betriebsmittel zur Herstellung der Großbohrpfähle.
02._.010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02._.020 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Statik) für die Bohrpfahlgründung. Herstellung der Ausführungszeichnungen. Die Prüfung durch den Prüfingenieur erfolgt bauseits (Büro Sommerhäuser).
02._.020
Technische Bearbeitung
1.00
psch
02._.030 Stahlbetonbohrpfähle Großbohrpfähle gem. DIN EN 1536, 7 Stück aus Stahlbeton. Bohrpfahldurchmesser und Bewehrung gem. bodenmechanischer und statischer Anforderung. DN ____________ cm auf befahrbarer Arbeitsebene aus Kies oder Schotter bis zur erforderlichen Tiefe unter Arbeitsebene herstellen. Einschl. Einmessen der Bohransatzpunkte und Umsetzen des Bohrgerätes mit allem Zubehör. Tragfähiger Baugrund gem. Bodengutachten Dr. Tillmanns & Partner bei - 4,00 m u. OKG. Abrechnung von planmäßiger OK Bohrpfahl bis zur maximalen Bohrtiefe gem. Protokoll. Die Bewehrung ist im Angebotspreis enthalten.
02._.030
Stahlbetonbohrpfähle
30.00
m
02._.040 Leerbohrungen Leerbohrungen von Arbeitsebene bis OK planmäßiger Bohrpfahl ca. 1 m.
02._.040
Leerbohrungen
7.00
m
02._.049 Pfähle abstemmen Pfähle auf Sollhöhe abstemmen, Bewehrung zur Anbindung der Fundamente belassen. Entsorgung Kappgut bauseits.
02._.049
Pfähle abstemmen
7.00
St
02._.050 Kolonnenstunde Hindernisbeseitigung Kolonnenstunde einschl. aller Personal- und Gerätekosten zur Hindernisbeseitigung auf Nachweis.
02._.050
Kolonnenstunde Hindernisbeseitigung
O
1.00
h