VE320_Bohrpfähle
Neubau Gewerbepark Wuppertal Lowlands
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Baubeschreibung Kurzbeschreibung der Maßnahme Herstellung einer Stützwand bzw. Bohrpfahlwand Die CTP, Berlin plant den Neubau von acht Gewerbehallen sowie zugehörigen Sozial- und Büroflächen auf dem ehemaligen Gelände der FAG - Kugelfischer an der Düsseldor-fer und Mettmanner Straße in Wuppertal. Hierzu liegt die Planung der Phase 5 International, Düsseldorf als Vorabzug mit Stand vom 16.05.2025 vor. Im Rahmen der gesamten Maßnahme sollen in der östlichen Ecke des Plangebietes die vorhanden Halle H1 und H2 weiterhin genutzt werden. Die westlich davon stehenden Gebäude wurden zwischenzeitlich abgerissen und sollen durch mehrere Neubauten ersetzt werden. Westlich der Gebäude H1 und H2 besteht ein ca. 15 m Fahrstreifen, der nach Westen durch eine Stütz-mauer zum ca. 5 m tiefer liegenden Gelände gesichert wird. Am Fuß der Stützmauer wurden mittlerweile die ehemaligen Hallen 24 bis 27 abgerissen, so dass dort jetzt noch Reste der alten Hallenaußenwände einen weiteren Höhenversprung von ca. 5 m stützen. Planausschnitt Die zukünftige Situation zeigt der nachfolgende Ausschnitt aus [U 2]. Der Fahrweg neben den Hallen H1 und H2 liegt nach den Angaben des Plans auf ca. +186,77 m NHN. Westlich des Fahrwegs soll die dort geplante neue Halle eine Umfahrt auf einer Höhe von ca. +176,70 m NHN erhalten, so dass hier ein dauerhaft zu stützender Geländeversprung von ca. 10 Höhe entsteht. Die Sicherung des Geländeversprungs soll künftig eine aufgelöste Bohrpfahlwand mit Spritzbetonausfachung erfolgen, die einlagig rückverankert und am Fuß in dem unterlagernden Fels horizontal aufgelagert wird. Lage Lage der Baustelle: Gewerbegebiet Bundesland:   NRW Stadt:    Wuppertal Straße:   Mettmannerstraße 79 Die postalische Adresse lautet: Mettmannerstraße 79, 42115 Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Baubeschreibung
ALLGEMEINES BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHE Der Fahrweg neben den Hallen H 1 und H2 sowie die Fläche unterhalb der Stützwand auf einer Breite von 10 m steht als BE-Fläche zur Verfügung. VERKEHRSSICHERUNG Für die Dauer der Gesamtmaßnahme muss ein Verkehrssicherungskonzept erarbeitet werden, das im Bedarfsfall mit dem AG und dessen Planern angepasst werden muss. DURCHZUFÜHRENDE ARBEITEN Hauptbestandteil dieser Ausschreibung sind die zur Herstellung der Stützwand notwendigen Bohrpfahl-, Anker- und Erdarbeiten. Untergeordnet sind noch Abbruch-, Stahlbeton-, Spritzbetonarbeiten auszuführen. SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ Der AN ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer nach Arbeitsschutzrecht verantwortlich. Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des AN für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jeder AN, der Arbeiten an der baulichen Anlage ausführt, ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach   5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführen und bekannt zu geben, damit rechtzitig Gefährdungen erkannt und abgestellt werden können. Werden mehrere Unternehmer gleichzeitig oder nacheinaner im selben oder angrenzenden Arbeitsbereichen tätig, haben diese sich in Koordination untereinander abzustimmen, dass sich ihre Beschäftigten nicht gegenseitig gefährden. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse NRW sind bei der Ausführung der Dienstleistungen einzuhalten und zu beachten. BAUBESPRECHUNGEN Die regelmäßige, nach Mitteilung der Erfordernis durch die Bauleitung / Bauherren, erforderliche Teilnahme eines verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen  Mitarbeiters des AN an den durch den AG einberaumten Baubesprechungen, auch im Vor- und Nachgang zu den ausgeschriebenen Leistungen, ist einzukalkulieren. Es ist davon auszugehen, dass die Baubesprechungen während der Ausführungszeiten 1 x wöchentlich sowie vor Beginn und nach Beendigung der Ausführung jeweils 2 x stattfinden und jeweils mindestens ca. eine Stunde dauern können. Eine besondere Vergütung für die Teilnahme an den Baubesprechungen erfolgt nicht. VERFAHRENSSPRACHE Die Verfahrenssprache ist deutsch, daher muss während der Arbeiten immer sichergestellt sein, dass eine weisungsbefugte Person (Polier / Vorarbeiter) auf der Baustelle tätig ist. Der übergeordnete Fachbauleiter muss generell deutschsprachig sein. ENTSORGUNG BODENAUSHUB / BAUSCHUTT Die Bestimmungen der Boden-/Bauschutt-Annahmestellen sind zu beachten. Die sach- und fachgerechte Entsorgung  inkl. Transport allen anfallenden Materials ist durch entsprechende Nachweise (Entsorgungsnachweise, Begleit-/Übernahmescheine, Deponiescheine) zu belegen. Es sind nur zertifizierte Entsorgungsbetriebe mit der Entsorgung zu beauftragen. SONSTIGES Der Baubereich und die Transportwege im Außenbereich sind seitens des Verursachers arbeitstäglich von groben Verschmutzungen zu reinigen. Die Baustellenbereiche sind während der gesamten Zeit vor Zugang von Unbefugten zu schützen. Zur Baustellensicherung achtet jeder AN darauf, dass bei Verlassen der Baustelle nach Arbeitsende sämtliche Zugänge zu verschließen sind, so dass eine entsprechende Absicherung gegen unbefugtes Betreten und Diebstahl gewährleistet ist. DIES GILT BESONDERS BEI ARBEITEN AM WOCHENENDE ODER NACH 17 UHR !! Es sind grundsätzlich geräuscharme Maschinen einzusetzen (s. Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie sonstige Gesetze und Verordnungen). Die Bauausführungen sind in enger Zusammenarbeit mit dem AG und dessen Örtlicher Bauüberwachung (ÖBÜ) durchzuführen. Zwischenbauzustände, aus denen Unfallgefahren resultieren können, sind unbedingt zu vermeiden. Das Gelände muss im Hinblick auf Unfallgefahren ständig sauber gehalten sowie gesichert werden. Dies ist in die  Einheitspreise einzukalkulieren, eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Alle im Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten entstandenen Schäden an privaten und/oder öffentlichen Flächen sind im Einvernehmen mit dem AG auf Kosten des AN zu beseitigen. ALLE ERSCHWERNISSE UND MEHRAUFWENDUNGEN, DIE DURCH DIE EINGESCHRÄNKTEN PLATZVERHÄLTNISSE UND DEM DARAUS RESULTIERENDEN ERSCHWERTEN MATERIALAN- UND -ABTRANSPORT ENTSTEHEN, SIND IN DEN ENTSPRECHENDEN EINHEITSPREISEN DER LV-POSITIONEN ZU BERÜCKSICHTIGEN EINSCHL. ALLER GERÄTEEINSÄTZE UND NEBENLEISTUNGEN.
ALLGEMEINES
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG-VORBEREITENDE ARBEITEN
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BAUSTELLENEINRICHTUNG-VORBEREITENDE ARBEITEN
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
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BAUSTELLENEINRICHTUNG
02 HERSTELLUNG DER BOHRPFAHLWAND
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HERSTELLUNG DER BOHRPFAHLWAND
02.01 HERSTELLEN DER BOHRPFÄHLE
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HERSTELLEN DER BOHRPFÄHLE
02.03 ANKERARBEITEN
02.03
ANKERARBEITEN
02.04 STAHLBETON- UND SPRITZBETONARBEITEN
02.04
STAHLBETON- UND SPRITZBETONARBEITEN
02.05 ERD- UND RÜCKBAUARBEITEN
02.05
ERD- UND RÜCKBAUARBEITEN