Bodenbeschichtung
Neubau Ernst Ruska-Centrum
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allgemeine Hinweise 1. Vertragsgrundlagen / Ausführung Die Ausführung erfolgt auf Grundlage eines VOB-Vertrages. Es gelten VOB/B und VOB/C sowie die anerkannten Regeln der Technik. Hersteller- und Systemvorgaben sind verbindlich einzuhalten. Sofern nicht ausdrücklich anders gefordert, sind alle zur vollständigen, betriebsbereiten Ausführung erforderlichen Nebenleistungen in den Positionen enthalten. Materialanforderungen verstehen sich als Mindestwerte und dürfen nicht unterschritten werden. 2. Prüfung Unterlagen / Rückfragen Unterlagen, Maße, Anschlusssituationen und Besonderheiten der Örtlichkeit sind vor Angebotsabgabe zu prüfen. Rückfragen sind rechtzeitig zu stellen. 3. Baustellenbedingungen / Einschränkungen Baustellenbedingungen, eingeschränkte Platzverhältnisse sowie Vorgaben Dritter (z. B. Sicherheits- und Verkehrsregelungen) sind zu berücksichtigen und in die Preise einzukalkulieren. 4. Aufmaß / Abrechnung Aufmaße erfolgen während der Ausführung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Form. Nur bestätigte Aufmaße sind abrechnungsfähig. 5. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten nur nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber und mit entsprechendem Nachweis. 6. Dokumentation / Nachweise Erforderliche Protokolle, Nachweise sowie Produkt-/Systemunterlagen sind Bestandteil der Leistung und bereitzustellen. 7. Sauberkeit / Entsorgung Die Baustelle ist während der Ausführung sauber zu halten. Verpackungen und Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Nach Abschluss ist besenrein zu übergeben. 8. Zutrittsregelungen Forschungszentrum Jülich (Rundschreiben Nr. 11/2018) Für Arbeiten auf dem Campus Jülich gelten Zutritts- und Aufenthaltsregelungen des Forschungszentrums Jülich (Geländebereich 20 – BAW). Wesentliche Punkte: Zutritt/Aufenthalt nur aus berechtigtem Anlass im Rahmen der Beauftragung. Ausweispflichten/Identitätsnachweis sind einzuhalten; Ausweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für Fremdfirmen gelten die „Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen für Angehörige von Fremdfirmen“. Außerhalb der Regelarbeitszeit ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich (u. a. Formular „Zustimmung zum Betreten … außerhalb der Regelarbeitszeit“, Formular-Nr. 41.11.014; rechtzeitig zu veranlassen). Der Auftragnehmer hat diese Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten und erforderliche Abstimmungen rechtzeitig zu veranlassen. Etwaige Aufwände hieraus sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
allgemeine Hinweise
00.02 Gewerk
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Gewerk
01 Bodenbeschichtung
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Bodenbeschichtung
01.01 Positionen
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Positionen