Bodenbelag Vinyl
Horb II
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Kurzbeschreibung des Projekts KURZBESCHREIBUNG DES PROJEKTES Ziele und Maßnahmen: Neubau von 5 Wohngebäuden mit darunterliegenden Tiefgaragen auf dem Ehemaligen Kasernengelände auf dem Hohenberg in Horb. Das Gelände wurde von 1935/1936 - 2011 Militärisch durch die Wehrmacht (bis 1945), das französische Militär (bis 1977) und die Bundeswehr (bis 2011) als Kaserne genutzt. Die Baumaßnahme befindet sich auf dem Ehemaligen Sportplatz, welcher zurückgebaut wurde. In 5 Gebäuden entstehen Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Seniorenwohnungen in unterschiedlicher Größe. Im Untergeschoss entsteht eine gemeinsame Tiefgarage mit Nebenräumen die jeweils unter dem jeweiligen Gebäude entstehen. Angaben nach VOB Teil C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Die Baustelle befindet sich in der Horber Höhe 2-6 und Am Wasserturm 2+4, westlich der Bundesstraße 28 auf dem Ehemealigen Kasernenareal am Hohenberg 0.1.2 Das zu bebauende Areal befindet auf der Ebenen Fläche. 0.1.3 Haus 1 Art: 4-gesch. Gebäude Ebenen: Obergeschosse 14 Eigentumswohnungen Gesamtlänge: ca. 46,6 x 12 m Gesamthöhe: ca. 12 m Dachform:            Flachdach mit Dachbegrünung Haus 2: Art: 4-gesch. Gebäude Ebenen: Obergeschosse jeweils 4 Eigentumswohnungen Gesamtlänge: ca. 30 x 12m Gesamthöhe: ca. 12 m Dachform:            Flachdach mit Dachbegrünung Haus 3: Art: 4-gesch. Gebäude Ebenen: Obergeschosse jeweils 3 Eigentumswohnungen Gesamtlänge: ca. 30 x 15m Gesamthöhe: ca. 12 m Dachform:            Flachdach mit Dachbegrünung Haus 4: Art: 4-gesch. Gebäude Ebenen: Obergeschosse jeweils 5 Eigentumswohnungen Erdgeschoss mit Wohngruppe mit 8 Zimmern. Gesamtlänge: ca. 30 x 14m Gesamthöhe: ca. 12 m Dachform:            Flachdach mit Dachbegrünung Haus 5: Art: 4-gesch. Gebäude Ebenen: Obergeschosse jeweils 3 Eigentumswohnungen Gesamtlänge: ca. 18 x 19m Gesamthöhe: ca. 12 m Dachform:            Flachdach mit Dachbegrünung 0.1.4 Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. 0.1.5 Informationen bzgl. Grundwasser können dem Bodengutachten entnommen werden. 0.1.6 Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige Grenzsteine sind zu schützen. 0.1.7 Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt. 0.1.8 Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt. 0.1.9 Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. 0.1.10 Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem Bodengutachten zu entnehmen. 3. Einzelmaßnahmen: Roh- und Ausbau 301-Rohbauarbeiten Erdarbeiten Aushub der Arbeitsräume und Leitungsgräben, Rohplanie der Baugrubensohle, Wiedereinfüllen und Verdichten mit geeignetem Material. Bei bauzeitlichen, lastfreien und grundwasserfreien Böschungen beträgt die zulässige Böschungsneigung ß = 60° darunter im Fels mit ß = 80°. Dabei muss die Böschung mit einem geotextilen Vlies (Güte >= GRK 3) gegen Witterungseinflüsse gesichert werden. Das Vlies ist entlang der Böschungskrone, z.B. über einen Einbindegraben oder fixierte Kanthölzer zu sichern. An den Stößen ist eine Überlappung von mindestens 0,5 m erforderlich. Die Böschungsschultern sind auf mindestens 1 m Breite von Fremdlasten, bis auf 2m von Lasten zwischen 12-40t, freizuhalten. Falls diese Böschungswinkel aus Platzgründen nicht eingehalten werden können, müssen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Baustraße Behelfsmäßige Baustraße aus Schotter-Kies-Gemisch für die Erschließung der Baustelle für den Baustellenverkehr. Grundleitungen und Formstücke aus KG- Rohren. Kontrollschächte gemäß DIN. Anschluss der Schmutz- und Regenwasserleitungen an öffentlichen Abwasser- und. Regenwasserkanal (Trennsystem). Zugangswege, Entwässerung über Hofeinläufe/ Entwässerungsrinnen, angeschlossen an Grundleitungen. Rohbauarbeiten Die Tragwerksstruktur besteht aus Stahleton für die Tiefgaragen und Mauerwerkswänden und Stahlbetonteilen für die Oberschosse. Gründung auf einer Stahlbetonbodenplatte, frostsicher elastisch gebettet,  gemäß statischen Erfordernissen mit Trennlage auf Unterbau. Aussenwände im Untergeschoss Stahlbeton; in den Obergeschossen Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Kalksandsteinwänden 24 cm und 30 cm, Abmessungen nach statischen Erfordernissen. Tragende Innennwände Stahlbetonwände 24 cm stark/ Kalksandsteinmauerwerk 24 cm, gemäß statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen. Fahrstuhlschacht Stahlbetonwände 24-30 cm stark. Decken Stahlbetondecke, gemäß statischen Erfordernissen. Geschosstreppe Treppenläufe inklusive Treppenpodeste aus Stahlbetonfertigteilen mit schallschutztechnischer Abtrennung, Untersichten glatt, Sichtbetonoberfläche Abdichtungsarbeiten Feuchtigkeitsabdichtung UG: 2-Komponenten Bitumen-Dickbeschichtung gem. DIN 18195 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Kurzbeschreibung des Projekts
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A §10 01 Normen und Vorschriften Die Ausführung, sowie alle verwendeten Materialien haben den einschlägigen gesetzlichen,behördlichen und DIN-Vorschriften, sowie den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Es gelten die im Zusammenhang mit der Ausführung stehenden Normen und Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung, insbesondere: DIN 18 356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten TKB - Merkblatt Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten TKB - Merkblatt Technische Beschreibung und Verarbeitung vonzementären Bodenspachtelmassen BEB - Merkblatt Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen 02 Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht zusätzlich vergütet: 1. Anarbeiten an Einbauteile, soweit nicht im LV beschrieben. Anarbeiten an alle Wände oder Stützen. 2. Anspachteln von Übergängen verschiedener Teppichbeläge oder sonstiger Dünnbeläge, sowie Türschwellen, sodaß ein absatzloser Übergang entsteht. 3. Verlegung der Dielen grundsätzlich senkrecht zur Fassade, sowie das Erstellen von Verlegeplänen zur Freigabe durch den Architekten. 5. Vorhalten von Reservedielen für jede Charge um beschädigte Teile vor der Übergabe auswechseln zu können. 6. Abschneiden der Randdämmstreifen. Hinweise: A) Ästhetik, Farbe, Design Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden, muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus jeweils einer Produktionscharge geliefert werden. B) Umweltverträglichkeit Der Hersteller des Belages muss durch Prüfberichte / Gutachten externer Institute nachweisen, dass: Keinerlei Bedenken gegen den Einsatz des Bodenbelages in Beherbergungsstätten und Gaststätten bestehen. Der Bodenbelag frei von nachweisbaren kanzerogenen N-Nitrosaminen gemäß TRGS 552 ist. Darüber hinaus hat der Hersteller nachzuweisen, dass durch eine umfassende Fremdüberwachung der Fertigprodukte durch ein unabhängiges Institut, die Freiheit von nachweisbaren kanzerogenen N-Nitrosaminen der Produkte dauerhaft gesichert ist. Der Hersteller ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EG ÖKO-Audit-Verordnung 761/2001 oder ISO 14001 nachweisen kann. Der Hersteller einen aktuellen Umweltbericht seines Unternehmens vorlegt. C) Sicherheit, Brand / Brandgase Die angebotenen Bodenbeläge müssen die Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen. Im Falle der brandtoxikologisch Unbedenklichkeit soll diese gemäß DIN 53436 eingestuft und chlorfrei sein. Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen. D) Verlegung Die ausführende Verlegefirma muss, um spätere Reklamationen und Verzugskosten zu vermeiden, Erfahrung mit den angebotenen Produkten in vergleichbaren Einsatzbereichen vorweisen können und Ansprechpartner anzugeben. Im Bedarfsfalle hat die Herstellerfirma des Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung sicherzustellen. E) Muster Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den entsprechenden Qualitäten/Designs als Originalmuster vorgelegt werden. Für Sonderfarben sind Labormuster akzeptabel, sofern das in Design und technischer Ausführung identische Produkt standardmäßig verfügbar ist. Das Ausschreibende Stelle bzw. Nutzer behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause auf die geforderten Eigenschaften zu testen. F) Garantien / Zertifikate Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen Eigenschaften und Daten werden vom Bodenbelagshersteller gewährleistet. Eigenschaften, die im Objekt nicht ohne weiteres überprüfbar aber gleichsam sicherheitsrelevant sind, sind durch eine Prüfbescheinigung nach EN 10.204-2.2 bzw. durch Zeugnisse unabhängiger Prüfinstitute zu bescheinigen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise 1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben. 2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm (nach DIN EN 397) und Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder Sicherheitsgummistiefel (nach DIN EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich geschlossener Räume, in denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden. Beschäftigte, die das nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen! Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen zu benutzen. 3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot ! 4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jede von Ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen Vorkommnisse sind meldepflichtig! Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. 5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. 6. Das Entfernen oder Ändern von Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen ist nur befugten Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der Weisungsbefugnis. 7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten. Informieren Sie sich über die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die Standorte der Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw. 8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen (Prüffristen) zu beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen! 9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf den Baustellenverkehr. Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die Schrittgeschwindigkeit. Das Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht gestattet. 10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge befahren, betreten und verlassen werden. Außerhalb der Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf der Baustelle verboten. 11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten Ersthelfer zu benennen, welcher sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält. 12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst entsorgen. Behältnisse für Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen. 13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten: - Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden. - Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer am Unfallort oder imSanitätsraum. - Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss   eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen. - Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und schonender Transport, unter   Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung eingesehen werden.
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
Hinweis: Hinweis: Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist  sind in den Preisen enthalten: Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des Verpackungsmaterials. Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme. Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen.
Hinweis:
Ausführungsgrundlage Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18365 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Ausführungsgrundlage
01.__.0010 CM Messung Feuchtigkeitsmessung / Freimessung nach dem CM-Verfahren DIN 18560-1, Ausführung auf Anordnung des AG.
01.__.0010
CM Messung
20.00
Stk
01.__.0020 Randdämmstreifen abschneiden  Randdämmstreifen abschneiden überstehenden Randdämmstreifen nach Estrich-Verlegung oberhalb des Fertigfußbodens bodengleich abschneiden und entsorgen.
01.__.0020
Randdämmstreifen abschneiden 
4,260.00
lfm
01.__.0030 Reinigung Untergrund Reinigung des Untergrunds von grober Verschmutzung gemäß DIN 18365 Pos. 4.2.3. Der anfallende Bauschutt wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen. Ausführung nur in Absprache mit der Bauleitung.
01.__.0030
Reinigung Untergrund
O
30.00
01.__.0040 Arbeitsfugen und Risse verschließen (Estrich) Arbeitsfugen und Schwindrisse im Estrich verschließen, durch Kunstharzverguss einschließlich Quarzsandabstreuung. Material: 2-Komponenten-Kunststoffmasse
01.__.0040
Arbeitsfugen und Risse verschließen (Estrich)
110.00
lfm
01.__.0050 Untergrund vorstreichen Untergrund mit einem emissionsarmen Vorstrichkonzentrat R 766 als Haftbrücke einmal vorstreichen.
01.__.0050
Untergrund vorstreichen
4,900.00
01.__.0060 Untergrund grundieren und verspachteln Vollflächiges Grundieren und Spachteln des Untergrundes mit Spachtel-/Nivelliermasse, emissionsarm gem. GEV-EMICODE EC 1 PLUS, zementär, selbstverlaufend, stuhlrollengeeignet, caseinfrei, einschl. maschinellem Feinschliff und absaugen. Schichtdicke: mind. 3 mm Einhaltung der Ebenheitsklasse E3 nach dem Technischen Hinweisblatt 02 des Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik. Verarbeitung und Material nach Vorgabe des Bodenbelagherstellers.
01.__.0060
Untergrund grundieren und verspachteln
4,900.00
01.__.0070 Höhenunterschiede spachteln Höhenunterschiede zu angrenzenden Bauteilen wie z.B. Fliesen, Parkett, Spachtelmassen- ausbrüche, Fehlstellen usw. mit einem universellen, spannungsarmen, schnell verlegereifen Ausgleich in Schichtdicken von 1 bis 5 mm in einem Arbeitsgang anspachteln.
01.__.0070
Höhenunterschiede spachteln
O
50.00
lfm
01.__.0080 Dehnfugenprofil liefern und montieren Liefern und Einbauen von Materialtrennschienen aus Edelstahl, Schenkelhöhe passend zu vorbeschriebenen Bodenbelägen, sauber eingespachtelt, im Übergang unterschiedlicher Beläge.
01.__.0080
Dehnfugenprofil liefern und montieren
210.00
lfm
01.__.0090 Designbelag / Vinylbelag Oberfläche Project Floors/ 30 Designbelag 0,3 mm Nutzschicht Fußbodenbelag, Inkl. Grundierung Perm. antistatisch, vollflächig verklebt verlegen. Untergrund Heizestrich als Zementestrich. Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 23 (Wohnbereich) Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 10140-3, 5dB. Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 Bfl-s1 Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 gemäß BGR 181. Fußbodenheizung geeignet. In Planken, Plankenformat in cm x cm: ca. 120 x 18 mit Druckdesign, in Holzoptik Eiche (nach auswahl AG) Materilastärke: ca. 3mm Ablüftzeit ca. 30 - 60 min Belastbar nach ca. 24 Stunden Verbrauch ca. 300g/m2 Angeb. Fabrikat (Belag): Angeb. Fabrikat (Klebstoff):
01.__.0090
Designbelag / Vinylbelag Oberfläche
4,900.00
01.__.0100 Sockelleisten Dekor Dekorsockelleisten Dekorpassende Sockelleisten Project Floors GmbH Abmessung 240x6x1,26 Trägermaterial: HDF mit einer chlorfreien Ummantelung auf einer PP/TPE-Basis. Sockelleisten bis 6,0 cm an ebene, gerade Wände mittels Montagekleber montieren. Ausführung geklebt. Untergrund Mauerwerk verputzt und Gibskartonwand. Inkl. der benötigten Gehrungsschnitte.
01.__.0100
Sockelleisten Dekor
B
4,260.00
lfm
01.__.0110 Alternativ zur Hauptposition Hartschaum-Sockelleiste 30/12 Q 12 PVC rechteckig, Oberkante abgerundet, mattweiss lackiert, inkl. Vitoband (Schallschutz) liefern und montieren. Ausführung geklebt. Untergrund Mauerwerk verputzt und Gibskartonwand. Inkl. der benötigten Gehrungsschnitte.
01.__.0110
Alternativ zur Hauptposition
A
4,260.00
lfm
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl. aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
02.__.0010 Vorarbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Polierstunden.
02.__.0010
Vorarbeiterstunden
15.00
Std
02.__.0020 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Facharbeiterstunden.
02.__.0020
Facharbeiterstunden
10.00
Std
02.__.0030 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden.
02.__.0030
Helferstunden
10.00
Std