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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bauvorhaben Auftraggeber
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Neubau eines Seniorenresidenz mit 137 Pflegeplätzen
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Hönower Weg 5
15366 Hoppegarten
1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 3-geschossige Altenwohn- und Pflegeheim (EG, 1. OG und 2. OG) ist mit einem Mansarddach geplant.
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den Hönower Weg.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, der gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z.B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als EP anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z.B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Putz- und Suckarbeiten Allgemeines / Normbezug
Die nachfolgenden gewerkespezifischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zur Allgemeinen Vorbemerkung, zum Leistungsverzeichnis, zu den Vertragsunterlagen, den freigegebenen Ausführungsplänen, Detailplänen, Raumbüchern, Brandschutzunterlagen, Schallschutznachweisen, Wärmeschutznachweisen, bauphysikalischen Nachweisen und Herstellervorgaben.
Die Leistungen umfassen die vollständige, fachgerechte, dauerhafte, gebrauchstaugliche und abnahmefähige Herstellung der ausgeschriebenen Innenputzarbeiten einschließlich Untergrundprüfung, Untergrundvorbereitung, Putzgrundbehandlung, Putzträgern, Eckschutz, Anschlussprofilen, Bewegungsfugen, Putzanschlüssen, Putzsystemen, Oberflächenbearbeitung, Schutzmaßnahmen, Nachweisen und Dokumentation.
Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem:
VOB/B – DIN 1961
VOB/C – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18550-1 und DIN 18550-2 Putz und Putzsysteme
DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen, soweit Feucht- und Nassräume betroffen sind
DIN 18560 Estriche im Bauwesen, soweit Anschlüsse an Estrichflächen, Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Sockelbereiche und Bodenaufbauten betroffen sind
DIN EN 998-1 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Putzmörtel
DIN EN 13914-2 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen
DIN EN 13279-1 Gipsbinder und Gips-Trockenmörtel – Begriffe und Anforderungen, soweit gipshaltige Innenputze, Gipsputze oder Gipskalkputze betroffen sind
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, soweit brandschutztechnische Anforderungen betroffen sind
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, soweit betroffen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, soweit betroffen
DIN 18040 Barrierefreies Bauen, soweit berührt
Gebäudeenergiegesetz, soweit anwendbar
Landesbauordnung, eingeführte Technische Baubestimmungen, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen, Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen
Merkblätter und Richtlinien der einschlägigen Fachverbände, soweit vertraglich eingeführt oder als allgemein anerkannte Regel der Technik heranzuziehen
Herstellervorgaben, Einbauanleitungen, technische Merkblätter und Verarbeitungsvorgaben
allgemein anerkannte Regeln der Technik
Der Auftragnehmer hat alle Innenputzarbeiten so auszuführen, dass die geforderten Anforderungen an Ebenheit, Haftung, Festigkeit, Risssicherheit, Oberflächenqualität, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Luftdichtheit, Nutzungstauglichkeit und Dauerhaftigkeit erfüllt werden.
Leistungsumfang
Die ausgeschriebenen Innenputzarbeiten sind vollständig einschließlich aller zur mangelfreien Ausführung erforderlichen Neben-, Hilfs-, Anschluss- und Koordinationsleistungen zu kalkulieren und auszuführen.
Zum Leistungsumfang gehören je nach LV-Position vor allem:
Prüfen und Vorbereiten der Putzgründe
Reinigen, Entstauben und Entfernen haftungsmindernder Bestandteile
Vorbehandeln stark oder unterschiedlich saugender Untergründe
Aufbringen von Haftbrücken, Vorspritzmörteln, Aufbrennsperren oder Grundierungen, soweit systembedingt erforderlich
Herstellen von Kalk-, Kalkzement-, Zement-, Gips-, Gipskalk-, Lehm- oder Sonderputzen gemäß LV
Herstellen von Unterputz, Oberputz, Glättputz, Filzputz oder sonstigen Oberflächen gemäß Ausschreibung
Einbau von Putzprofilen, Eckschutzschienen, Abschlussprofilen, Anputzleisten und Bewegungsfugenprofilen
Einbau von Putzträgern, Armierungsgewebe oder Gewebeeinlagen, soweit erforderlich
Herstellen von Leibungen, Stürzen, Brüstungen, Wandflächen, Pfeilern, Nischen und Anschlussbereichen
Anarbeitung an Türen, Fenster, Zargen, Decken, Böden, Installationen und Einbauteile
Ausbilden von Bewegungs-, Anschluss- und Trennfugen
Schutz angrenzender Bauteile und fertiger Leistungen
Reinigung und Dokumentation
Die Putzsysteme sind entsprechend Untergrund, Raumnutzung, Feuchtebeanspruchung, nachfolgender Beschichtung, Fliesenbelag, Abdichtung, Brandschutzanforderung und bauphysikalischer Beanspruchung auszuwählen und auszuführen.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie für die vollständige, mangelfreie und abnahmefähige Ausführung erforderlich sind und im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erfasst werden.
Hierzu zählen vor allem:
Prüfen der Ausführungsunterlagen, Raumbücher, Detailpläne, Wandaufbauten und Oberflächenanforderungen
Prüfen der Untergründe auf Tragfähigkeit, Ebenheit, Feuchte, Festigkeit, Saugverhalten, Verschmutzung, Ausblühungen und haftungsmindernde Bestandteile
Reinigen und Entstauben der Putzflächen im üblichen Umfang
Schließen kleinerer Fehlstellen, Fugen und Ausbrüche im üblichen Umfang, soweit dies zur Putzherstellung erforderlich ist
Herstellen üblicher Putzanschlüsse und Putzabschlüsse
Abkleben und Schützen angrenzender Bauteile, Fenster, Türen, Zargen, Böden, Leitungen und Einbauteile
Vorhalten üblicher Kleingeräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Putzleisten und Messgeräte
Einhaltung erforderlicher Stand-, Trocknungs- und Abbindezeiten
Schutz frischer Putzflächen gegen Zugluft, Frost, direkte Sonneneinstrahlung, schnelle Austrocknung und mechanische Beschädigung
arbeitstägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche
Beseitigung eigener Materialreste, Verpackungen und Verunreinigungen
Übergabe erforderlicher Nachweise und Dokumentationen
Nicht gesondert vergütet werden Erschwernisse, die sich aus der fachgerechten Einhaltung von Herstellervorgaben, Untergrundvorbehandlungen, Schichtdicken, Putzprofilen, Trocknungszeiten, Oberflächenqualitäten, Ebenheitstoleranzen und Qualitätsanforderungen ergeben.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn und während der Ausführung alle Vorleistungen, Untergründe, Planungsangaben, bauphysikalischen Randbedingungen und Einbausituationen eigenverantwortlich zu prüfen.
Zu prüfen sind vor allem:
Tragfähigkeit, Haftfähigkeit und Festigkeit des Putzgrundes
Feuchtegehalt des Untergrundes
Saugverhalten des Untergrundes
Ausblühungen, Sinterschichten, Staub, Öl, Schalölreste, Trennmittel, lose Bestandteile und Verschmutzungen
Ebenheit und Maßhaltigkeit der Putzflächen
Risse, Hohlstellen, Fehlstellen und Materialwechsel im Untergrund
Untergründe aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton, Leichtbeton, Mischmauerwerk oder Trockenbau
Anschlüsse an Fenster, Türen, Zargen, Decken, Böden, Installationen und Einbauteile
Anforderungen an Feucht- und Nassräume
Anforderungen an Flächen mit nachfolgender Abdichtung, Fliesenbelag oder Beschichtung
Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und Luftdichtheit
erforderliche Putzprofile, Putzträger, Armierungen und Bewegungsfugen
klimatische Bedingungen während Verarbeitung und Trocknung
Übereinstimmung von LV, Plänen, Raumbuch, Herstellervorgaben und nachfolgenden Ausbaugewerken
Erkennt der Auftragnehmer fehlende Angaben, Widersprüche, ungeeignete Untergründe, erhöhte Feuchte, Salzbelastungen, Schimmel, Rissrisiken, nicht ausführbare Details, fehlende Bewegungsfugen, unzureichende Trocknungsbedingungen oder sonstige Bedenken, hat er diese unverzüglich und vor Ausführung schriftlich anzumelden.
Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Mangelfreiheit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachweisfähigkeit seiner Leistung.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen.
Der benannte Bauleiter bzw. Fachbauleiter muss mit Innenputzarbeiten, Putzgrundbeurteilung, Putzsystemen, Feuchtraumausführungen, Oberflächenqualitäten, Putzprofilen, Armierungen, Trocknungszeiten und Herstellervorgaben vertraut sein.
Er hat die Arbeiten vor Ort fachlich zu überwachen, die Mitarbeiter einzuweisen, Nachunternehmer zu koordinieren, Qualitätskontrollen durchzuführen und an den erforderlichen Baustellen- und Koordinationsbesprechungen teilzunehmen.
Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € netto von der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt.
Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Leistung seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten voll verantwortlich.
Aufmaß und Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C.
Der Auftragnehmer hat prüfbare Aufmaße zu erstellen und diese positionsbezogen, raumbezogen, bauteilbezogen, planbezogen und nachvollziehbar vorzulegen. Erforderliche Skizzen, Raumlisten, Planmarkierungen, Fotodokumentationen und Massenermittlungen sind beizufügen.
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Überputzen, Armieren, Beschichten oder Verkleiden zu dokumentieren.
Dies betrifft vor allem:
Untergrundzustand vor Ausführung
Grundierungen, Haftbrücken und Vorspritzmörtel
Putzträger und Armierungsgewebe
Eckschutz-, Abschluss- und Bewegungsfugenprofile
Anschlussfugen und Trennfugen
Putzdicken
Feuchtraum- und Nassraumdetails
brandschutzrelevante Putzaufbauten
luftdichtheitsrelevante Anschlüsse
schallschutz- und wärmeschutzrelevante Detailpunkte
Ohne prüffähiges Aufmaß und erforderliche Dokumentation besteht kein Anspruch auf Freigabe der betreffenden Abrechnungsteile.
Mengen und Massen
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen und Massen vor Angebotsabgabe anhand der übergebenen Unterlagen, Pläne und örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen.
Grundlagen sind vor allem:
Leistungsverzeichnis
Grundrisse
Schnitte
Ansichten
Detailpläne
Raumbuch
Wand- und Oberflächenpläne
Angaben zu Putzsystemen und Oberflächenqualitäten
Angaben zu Feucht- und Nassräumen
Angaben zu Fliesen-, Abdichtungs- und Beschichtungsflächen
Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzunterlagen
Ergeben sich erkennbare Mengenabweichungen, fehlende Angaben oder Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen und technischen Anforderungen, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Nachforderungen, die auf eine unterlassene oder unzureichende Prüfung erkennbarer Grundlagen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Detail- und Ausführungsplanungen zu erstellen, soweit diese für eine fachgerechte, sichere und koordinierte Ausführung erforderlich sind.
Darzustellen und abzustimmen sind vor allem:
Putzsysteme je Untergrund und Raumart
Schichtdicken und Oberflächenqualitäten
Untergrundvorbehandlungen
Putzprofile, Eckschutz und Abschlussprofile
Bewegungs-, Anschluss- und Trennfugen
Armierungsgewebe und Putzträger
Anschlussdetails an Fenster, Türen, Zargen, Decken und Böden
Leibungen, Stürze, Brüstungen, Nischen und Pfeiler
Feuchtraum- und Nassraumdetails
Flächen mit Abdichtung oder Fliesenbelag
brandschutzrelevante Putzaufbauten
schallschutzrelevante Anschlussdetails
wärmeschutz- und luftdichtheitsrelevante Anschlüsse
Schnittstellen zu Trockenbau, Rohbau, Fensterbau, Türen, Elektro, Sanitär, Heizung, Lüftung, Estrich, Fliesen, Maler und Bodenbelag
Werk- und Ausführungsunterlagen sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung oder Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Vollständigkeit, Maßhaltigkeit, Systemkonformität und Mangelfreiheit.
Untergrundvorbereitung und Putzgrund
Der Putzgrund muss tragfähig, ausreichend trocken, sauber, frostfrei, formstabil und frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein.
Untergründe sind entsprechend ihrer Beschaffenheit und dem vorgesehenen Putzsystem vorzubereiten.
Zu beachten sind vor allem:
Entfernen loser Bestandteile, Staub, Schalöl, Trennmittel und Verschmutzungen
Vorbehandlung stark oder unterschiedlich saugender Untergründe
Aufbringen geeigneter Haftbrücken oder Vorspritzmörtel bei glatten oder dichten Untergründen
Einsatz geeigneter Putzträger bei ungeeigneten oder wechselnden Untergründen
Ausgleich von Fehlstellen und größeren Unebenheiten nach Abstimmung
Beachtung der Trocknungszeiten vorgelagerter Bauteile
Schutz angrenzender Bauteile und Einbauteile
Abstimmung mit nachfolgenden Beschichtungs-, Abdichtungs- und Belagsarbeiten
Putzarbeiten dürfen nur begonnen werden, wenn die Untergründe geeignet sind und die klimatischen Bedingungen eine fachgerechte Verarbeitung und Trocknung ermöglichen.
Putzsysteme und Oberflächenqualität
Die Putzsysteme sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Untergrund, Raumnutzung, Feuchtebeanspruchung, Folgegewerk und Herstellervorgabe auszuführen.
Zu beachten sind vor allem:
richtige Putzart und Mörtelgruppe
Einhaltung der Mindest- und Höchstputzdicken
fachgerechter mehrlagiger Aufbau, soweit erforderlich
ausreichende Standzeiten zwischen einzelnen Putzlagen
Vermeidung von zu schneller Austrocknung
fachgerechte Ausbildung von Kanten, Leibungen, Nischen und Anschlüssen
lot- und fluchtgerechte Ausführung
Einhaltung der geforderten Ebenheit
Einhaltung der ausgeschriebenen Oberflächenqualität
Abstimmung der Oberfläche mit nachfolgender Beschichtung, Tapete, Fliese oder Abdichtung
Putzsysteme und zugehörige Materialien auf Untergrund, Raumnutzung und Feuchtebeanspruchung abstimmen, um schimmelbegünstigende Feuchteansammlungen zu vermeiden.
Werden erhöhte Anforderungen an die Oberflächenqualität gestellt, sind diese ausdrücklich mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ohne besondere Vereinbarung gelten die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Feucht- und Nassräume
In Feucht- und Nassräumen sind ausschließlich geeignete Putzsysteme zu verwenden. Putz, Untergrundvorbehandlung, Abdichtung, Fliesenbelag und Beschichtung sind aufeinander abzustimmen.
Zu beachten sind vor allem:
Feuchtebeanspruchungsklasse bzw. Wassereinwirkungsklasse gemäß Planung
Eignung des Putzsystems für nachfolgende Abdichtungen und Beläge
ausreichende Trocknung vor Abdichtungs- oder Fliesenarbeiten
Vermeidung gipshaltiger Putze in Bereichen, in denen diese nicht geeignet oder nicht freigegeben sind
fachgerechte Ausbildung von Ecken, Anschlüssen, Durchdringungen und Installationsbereichen
Koordination mit Abdichtungs-, Fliesen-, Sanitär- und Trockenbauarbeiten
Der Auftragnehmer hat Bedenken anzumelden, wenn das ausgeschriebene Putzsystem für die vorgesehene Feuchtebeanspruchung, Abdichtung oder Folgebelegung nicht geeignet erscheint.
Brandschutz
Putzsysteme mit brandschutztechnischer Funktion sind entsprechend Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, eingeführten Technischen Baubestimmungen, Klassifizierungen, Prüfzeugnissen, Zulassungen und Herstellervorgaben auszuführen.
Zu beachten sind vor allem:
brandschutzrelevante Bauteile und Wandflächen
Putzdicken mit brandschutztechnischer Wirkung
Putze auf Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton oder Sonderbauteilen
Anschlüsse an Brandabschnitte, notwendige Flure, Treppenräume und Technikräume
brandschutzgerechte Ausbildung von Fugen, Öffnungen und Durchdringungen
keine unzulässige Schwächung brandschutzrelevanter Putzschichten
Nachweisführung über Putzsystem, Schichtdicke und Untergrund
Abweichungen von brandschutzrelevanten Putzaufbauten, Schichtdicken oder Systemvorgaben sind unzulässig, sofern keine schriftliche Freigabe des Fachplaners, Systemhalters und Auftraggebers vorliegt.
Schallschutz
Innenputz kann Bestandteil schallschutzrelevanter Wandkonstruktionen sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die ausgeschriebenen Putzlagen, Schichtdicken und Anschlüsse die schallschutztechnische Funktion der Bauteile nicht beeinträchtigen.
Zu beachten sind vor allem:
vollständige und hohlraumfreie Putzflächen auf schallschutzrelevanten Wänden
fachgerechte Ausbildung von Anschlussfugen
Vermeidung von Schallbrücken
fachgerechte Anarbeitung an Steckdosen, Installationen, Schlitze und Durchdringungen
Abstimmung mit Trockenbau-, Elektro-, Sanitär- und Rohbauarbeiten
keine unzulässigen offenen Fugen, Fehlstellen oder Putzunterbrechungen
Beachtung flankierender Bauteile
Werden durch Vorleistungen, Installationen, Durchdringungen oder Planungsangaben schallschutztechnische Anforderungen gefährdet, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Bedenken anzumelden.
Wärmeschutz, Feuchteschutz und Luftdichtheit
Soweit Innenputzflächen Teil der thermischen Gebäudehülle, luftdichten Ebene oder feuchteschutzrelevanter Bauteile sind, sind die entsprechenden Anforderungen einzuhalten.
Zu beachten sind vor allem:
luftdichte Ausbildung von Innenputzflächen auf Außenwänden, soweit vorgesehen
sorgfältige Anarbeitung an Fenster, Türen, Decken, Böden, Installationen und Durchdringungen
Vermeidung offener Fugen, Risse und unkontrollierter Luftströmungen
feuchteschutzgerechte Putzsysteme in Nass- und Feuchträumen
diffusionsoffene oder systemverträgliche Beschichtungsaufbauten, soweit bauphysikalisch erforderlich
Vermeidung von Wärmebrücken im Anschlussbereich
ausreichende Trocknung vor weiteren Ausbauarbeiten
Schutz vor Durchfeuchtung während der Bauzeit
Der Auftragnehmer hat erkennbare Feuchte-, Tauwasser-, Wärmebrücken- oder Luftdichtheitsrisiken schriftlich anzuzeigen.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden und vor- bzw. nachlaufenden Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren.
Schnittstellen bestehen vor allem zu:
Rohbau
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Mauerwerksarbeiten
Trockenbau
Fenster- und Türenmontage
Elektroinstallation
Sanitärinstallation
Heizungsinstallation
Lüftungsinstallation
Estricharbeiten
Abdichtungsarbeiten
Fliesenarbeiten
Maler- und Beschichtungsarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
Brandschutzplanung
Schallschutzplanung
Bauphysik / Wärmeschutznachweis
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig zu prüfen, ob Leitungen, Schlitze, Dosen, Zargen, Fensteranschlüsse, Türanschlüsse, Einbauteile und sonstige Schnittstellen putzfertig vorbereitet sind.
Nachträgliche Eingriffe in fertige Putzflächen sind zu vermeiden und dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Freigabe erfolgen.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Materialien, fertige Leistungen und angrenzende Gewerke vorzusehen.
Hierzu zählen vor allem:
Schutz angrenzender Bauteile, Fenster, Türen, Zargen, Böden, Installationen und fertiger Oberflächen
Schutz frischer Putzflächen vor Frost, Zugluft, direkter Sonneneinstrahlung, schneller Austrocknung und mechanischer Beschädigung
sichere Lagerung von Putzmörteln, Profilen, Gewebe, Grundierungen und Zubehör
Einhaltung geeigneter Raumtemperaturen und Luftfeuchtigkeiten während Verarbeitung und Trocknung
staub- und schmutzarme Verarbeitung
sichere Arbeitsplätze, Gerüste, Leitern und Arbeitsbühnen
Einhaltung von Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, DGUV-Regelwerken und Baustellenordnung
Beschädigte, überlagerte, durchfeuchtete, verunreinigte oder nicht mehr verwendbare Materialien dürfen nicht eingebaut werden.
Herstellervorgaben, Zertifizierungen, CE-Kennzeichnung und Nachweise
Es dürfen nur geeignete, zugelassene, gekennzeichnete und für den jeweiligen Verwendungszweck freigegebene Produkte eingebaut werden.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und spätestens zur Abnahme folgende Unterlagen vorzulegen:
Leistungserklärungen
CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich
technische Merkblätter
Verarbeitungsrichtlinien
Sicherheitsdatenblätter
Produktdatenblätter der Putzsysteme
Nachweise zu Putzmörteln nach DIN EN 998-1
Nachweise zu Grundierungen, Haftbrücken, Putzprofilen, Putzträgern und Armierungsgeweben
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, soweit erforderlich
allgemeine Bauartgenehmigungen, soweit erforderlich
Europäische Technische Bewertungen, soweit erforderlich
Klassifizierungsberichte und Prüfzeugnisse, soweit brandschutztechnisch relevant
Nachweise zu Brandverhalten, Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz und Luftdichtheit, soweit gefordert
Fotodokumentation verdeckter Leistungen
Reinigungs- und Pflegehinweise, soweit erforderlich
DGNB-relevante Nachweise, sofern vertraglich gefordert
Produkte ohne erforderlichen Nachweis, ohne erforderliche Kennzeichnung oder ohne Systemfreigabe dürfen nicht eingebaut werden. Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Ausbau, Austausch und Folgekosten nicht zulässiger oder nicht nachweisbarer Produkte.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Überputzen, Armieren, Beschichten oder Verkleiden vollständig zu dokumentieren.
Zu dokumentieren sind vor allem:
Untergrundzustand vor Ausführung
Untergrundvorbehandlung
Grundierungen, Haftbrücken und Vorspritzmörtel
Putzträger und Armierungsgewebe
Eckschutz-, Abschluss- und Bewegungsfugenprofile
Anschlussfugen und Trennfugen
Putzdicken
Feuchtraum- und Nassraumdetails
brandschutzrelevante Putzaufbauten
luftdichtheitsrelevante Anschlüsse
schallschutz- und wärmeschutzrelevante Detailpunkte
Trocknungszeiten und klimatische Bedingungen, soweit erforderlich
Die Dokumentation ist mit Datum, Raumangabe, Bauteilbezug, Lageangabe und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung schriftlich angezeigt, vom Auftraggeber angeordnet oder bestätigt und prüffähig nachgewiesen wurden.
Stundenzettel sind spätestens am folgenden Werktag nach Ausführung vorzulegen. Sie müssen Art, Ort, Umfang, eingesetztes Personal, Geräte, Material und Leistungszeit eindeutig enthalten.
Für verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Stundenlohnarbeiten ist zusätzlich eine Fotodokumentation vorzulegen.
Nicht rechtzeitig vorgelegte oder nicht bestätigte Stundenlohnnachweise begründen keinen Vergütungsanspruch.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Transportwege und Putzbereiche arbeitstäglich sauber zu halten.
Putzreste, Mörtelreste, Profilabschnitte, Gewebereste, Grundierungsreste, Verpackungen, Staub und sonstige Verunreinigungen aus dem eigenen Leistungsbereich sind unverzüglich zu beseitigen.
Verschmutzungen an Fenstern, Türen, Zargen, Böden, Installationen, Einbauteilen und angrenzenden Oberflächen sind unverzüglich und materialschonend zu entfernen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Prüfungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren.
Zu prüfen und zu dokumentieren sind vor allem:
Übereinstimmung der Ausführung mit LV, Plänen, Raumbuch und Systemvorgaben
Zustand und Eignung des Untergrundes
Art der Untergrundvorbehandlung
verwendete Putzmörtel, Profile, Gewebe, Grundierungen und Zubehör
Putzdicken und Putzaufbau
Stand-, Trocknungs- und Abbindezeiten
Ebenheit, Lot- und Fluchtgerechtigkeit
Oberflächenqualität
Fugen, Anschlüsse und Trennschnitte
Feuchtraum- und Nassraumdetails
brandschutzrelevante Anforderungen
schallschutzrelevante Anforderungen
wärmeschutz-, feuchteschutz- und luftdichtheitsrelevante Anforderungen
Vollständigkeit der CE-, Zulassungs-, Prüf- und Produktnachweise
Bei gipshaltigen Innenputzen, Gipsputzen oder Gipskalkputzen sind zusätzlich die Produktnachweise nach DIN EN 13279-1, die Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnungen, technischen Merkblätter und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers vorzulegen.
Die vollständige Dokumentation ist spätestens zur Abnahme vorzulegen. Fehlende Nachweise können zur Verweigerung der Abnahme führen, soweit dadurch die Prüfbarkeit, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Vertragserfüllung betroffen ist.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter, prüffähiger und dokumentierter Fertigstellung der Leistung.
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist.
Voraussetzung für die Abnahme sind vor allem:
vollständige Fertigstellung aller Innenputzarbeiten
mangelfreie und systemgerechte Ausführung
Einhaltung der ausgeschriebenen Putzsysteme und Oberflächenqualitäten
Einhaltung der Maß-, Ebenheits- und Lagetoleranzen
ausreichende Trocknung der Putzflächen
vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen
vollständige Produkt-, CE-, Zulassungs-, Prüf- und Systemnachweise
nachgewiesene Einhaltung brandschutztechnischer Anforderungen, soweit betroffen
Berücksichtigung schallschutzrelevanter Anforderungen, soweit betroffen
Berücksichtigung wärmeschutz-, feuchteschutz- und luftdichtheitsrelevanter Anforderungen, soweit betroffen
gereinigte Arbeitsbereiche
Beseitigung wesentlicher Mängel
prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich
Teilabnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die bloße Nutzung, Weiterbearbeitung, Beschichtung, Belegung oder Überarbeitung einzelner Putzflächen gilt nicht automatisch als Abnahme.
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengen, Putzsysteme, Untergrundanforderungen, Putzdicken, Oberflächenqualitäten, Brandschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen, Wärmeschutzanforderungen, Feuchteschutzanforderungen, Luftdichtheitsanforderungen, Schnittstellen oder Herstellervorgaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Unterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, dauerhaft, systemgerecht und abnahmefähig kalkuliert hat.
Spätere Einwände werden nur anerkannt, wenn sie bei Angebotsbearbeitung trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen.
Dies gilt vor allem bei Änderungen an:
Untergrundvorbehandlung
Putzsystemen
Putzdicken
Oberflächenqualitäten
Putzprofilen
Putzträgern
Armierungen
Feuchtraumanforderungen
Brandschutzanforderungen
Schallschutzanforderungen
Wärmeschutzanforderungen
Luftdichtheitsanforderungen
Anschlussdetails
Leibungen, Nischen und Durchdringungen
Bauablauf und Trocknungszeiten
Der Auftragnehmer hat auf mögliche Auswirkungen auf Bauzeit, Feuchteschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz, Luftdichtheit, Systemkonformität, Abrechnung und Abnahmefähigkeit unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an.
Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind.
Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Anforderungen an Innenputzarbeiten, Untergrundvorbehandlung, Putzsysteme, Oberflächenqualitäten, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Luftdichtheit, Herstellervorgaben, CE-Kennzeichnung, Zulassungen, Dokumentation, Abrechnung und Abnahme vollständig berücksichtigt hat.
Besondere Vorbemerkungen - Putz- und Suckarbeiten
DGNB - Zertifizierung Allgemeine Vorbemerkungen zum Thema DGNB - Zertifizierung und QNG
Für das Bauvorhaben der CUREUS Nord GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
Zur Sicherstellung und Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie der Erhaltung der Anforderungen nach DGNB und QNG wurde die iproplan° Planungsgesellschaft mbh
( Chemnitz ) , in Form des DGNB - Auditors beauftragt . Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise , Unterlagen und Erklärungen sind auf Anforderung des Auditors bei diesem einzureichen . Der Auditor sammelt , prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente , unter den Aspekten der DGNB & QNG Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die DGNB - Zertifizierung und das QNG - Siegel .
Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand , für die DGNB - Zertifizierung sowie für die Einhaltung der Anforderungen nach QNG , sind in die entsprechende LV -
Position mit einzukalkulieren .
Im Folgenden werden die Anforderungen , Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit zusammengestellt .
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden.
Die sich hieraus ergebenden , detaillierten Anforderungen finden sich in der beigefügten Anlage 1 ( Spalte QN 2 ) .
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen .
Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Die QNG - Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben in Anlage 2 ( Anhang Dokument 313 ) . Die dort aufgeführten Anforderungen sind in ihrer Gesamtheit umzusetzen , Abweichnungen sind unzulässig .
Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten. Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
➢ Hersteller & Produktname
➢ Angaben zum Einsatzort
➢ verbaute Menge
➢ Sicherheitsdatenblätter
➢ Technische Produktdatenblätter
➢ Herstellererklärungen
➢ EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten:
➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen
➢ Außenwandaufbauten
➢ Innenwandaufbauten
➢ Deckenaufbauten
➢ Dachaufbauten
➢ Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB - Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.)
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Auflistung des verbauten Holzes
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei "FSC-Mix" oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise:
➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach
Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die
vorhandenen Zertifikate
➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das
jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten
Materialien in Auszügen
➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC.Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern.
1.2Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess - Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden.
Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen. Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen. Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung "umweltgefährlich" zurückgegriffen werden.
Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 - Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 - Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version
1.3 / gültig ab 03/2023
Informationsquellen Schadstoffe , Produktcodes und Zertifikate :
GISBAU http://www.bgnau.de/gisbau/giscodes
WINGIS http://www.winggisonline.de/
EMICODE http://www.emicode.com/produkte/
Blauer Engel
(RAL-Umweltzeichen) http://www.blauer-engel.de/de/get/producttypes/all
RAL Güte
( Baubereich ) http://www.ral-guetezeichen.de/gz-bereivh-uebericht/?bereich=baubereich
natureplus http://www.natureplus-database.org/producte.php
oekoplus http://www.oekoplus.de/sortiment~8ae67d845242a5840152a74bfa940dcb.de.html
DGNB - Zertifizierung
01 Innenputzarbeiten
01
Innenputzarbeiten
Hinweis zu den folgenden Positionen Untergrund:
Mischmauerwerk aus Stahlbeton und Kalksandstein (KS)
Ausführung:
Die Putzflächen sind eben, hohlraumfrei und frei von ausführungsbedingten Rissen herzustellen. Hierzu sind geeignete Vor- und Nachbehandlungen unter Berücksichtigung der chemischen und physikalischen Verträglichkeit der eingesetzten Baustoffe vorzusehen.
Wandflächen sind grundsätzlich bis zur Unterkante der Rohdecke zu verputzen.
Das Ausgleichen kleinerer, üblicher Fehlstellen, Abplatzungen, Mörteltaschen, Steinversätze sowie Unregelmäßigkeiten an Stoß- und Lagerfugen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Größere Untergrundausbesserungen und gesondert ausgeschriebene Vorbehandlungen bleiben hiervon unberührt.
Angrenzende Bauteile, insbesondere Fenster, Türen und Zargen, sind während der Putzarbeiten vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Einrichten, Vorhalten und Räumen der gewerkebezogenen Baustelleneinrichtung.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten erforderlicher Arbeitsgerüste für eigene Leistungen bis zu einer Bearbeitungshöhe von 3,50 m.
Übliche Reinigung der Putzuntergründe vor Ausführung.
Erforderliche An- und Beiputzarbeiten im Zuge der laufenden Putzarbeiten.
Fachgerechte Ausbildung einfacher Kellenschnitte an Wand- und Deckenanschlüssen, soweit in den jeweiligen Positionen vorgesehen.
Übliche Schutzmaßnahmen an angrenzenden Bauteilen durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln.
Erforderliche übliche Nachbehandlung der Putzflächen.
Hinweis zu den folgenden Positionen
01.01 Fenster mit Schutzfolie abdecken Flächen / Lage / Einbauort:
Innen, im Putzarbeitsbereich
Verglasungen und Rahmen mit Schutzfolie abdecken und mit oberflächenverträglichem Klebeband befestigen. Abdeckung während der Putzarbeiten erhalten und anschließend rückstandsfrei entfernen.
01.01
Fenster mit Schutzfolie abdecken
830.00
m²
01.02 Putzhaftbrücke (Betokontakt) Flächen / Lage / Einbauort:
Glatte oder schwach saugende Betonflächen, Betonfertigteile, XPS-Dämmplatten und Polystyrol-Schalungssteine.
Organische, alkalibeständige Putzhaftbrücke liefern und auf tragfähigem, trockenem, staub- und schalölfreiem Untergrund gleichmäßig auftragen. Produkt und Auftrag müssen für den jeweiligen Untergrund und den nachfolgenden Innenputz vom Putzsystemhersteller freigegeben sein.
Technische Kenndaten / Maße:
Anforderung: Organische, alkalibeständige
Ausführung: Verarbeitung nach Herstellervorgaben
Fabrikat/Typ: Knauf Betokontakt oder gleichwertig
01.02
Putzhaftbrücke (Betokontakt)
70.00
m²
01.03 Aufbrennsperre auf Kalksandstein Flächen / Lage / Einbauort:
Kalksandsteinflächen unter Gipsputz
Aufbrennsperre liefern und auf gereinigtem, tragfähigem Untergrund gleichmäßig auftragen. Verdünnung und Verarbeitung nach Herstellervorgaben, abgestimmt auf den nachfolgenden Gipsputz.
Technische Kenndaten / Maße:
Ausführung: Nach Herstellervorgabe
Funktion: Regulierung der Untergrundsaugfähigkeit
Untergrund: Kalksandstein
01.03
Aufbrennsperre auf Kalksandstein
9,600.00
m²
01.04 Putzbewehrung bei Materialwechsel Fläche / Lage / Einbauort:
Materialwechsel zwischen Kalksandstein und Stahlbeton
Alkalibeständige Glasfaser-Putzbewehrung liefern und als Streifenbewehrung faltenfrei in systemgeeigneten Armierungsmörtel einbetten. Putzbewehrung vor dem Überdecken gemeinsam mit der Bauleitung aufmessen und dokumentieren.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: alkalibeständiges Glasfasergewebe
Gewebegewicht: mindestens 160 g/m²
Überdeckung: beidseitig des Materialwechsels mindestens 20 cm
Stoßüberlappung: mindestens 10 cm
Ausführung: nach Herstellervorgaben
01.04
Putzbewehrung bei Materialwechsel
200.00
lfm
01.05 Gipsputz, Wandputz Q2 Flächen / Lage / Einbauort:
Plan: BINDER, Wandbelagspläne und
Nicht öffentliche Bereiche inkl. Bewohner-, Büro- und Dienstzimmer - ausgenommen Technikräume- und Technikraumflure.
Einlagigen Gipsputz liefern, lot- und fluchtrecht auftragen und in Q2 glätten. Fenster, Zargen und angrenzende fertige Bauteile vor Verschmutzung schützen. Putz an nicht kraftschlüssig verbundenen Bauteilanschlüssen durch Kellenschnitt trennen.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Beton, Stahlbeton, Kalksandstein
Putzdicke: 15 mm
Oberfläche: Q2, geglättet - Untergrund für Raufasertapeten
Material: mineralischer, maschinengängiger Gipsputz
Raumhöhe: EG ca. 3,00 m ; 1. OG - 2. OG ca. 2,75 m
01.05
Gipsputz, Wandputz Q2
6,720.00
m²
01.06 Gipsputz, Wandputz Q3 Flächen / Lage / Einbauort:
Öffentlich zugängliche Bereiche (Gemeinschafts-, Aufenthalts- und Speiseräume) einschließlich Treppenräume - ohne Nassbereiche
Einlagigen Gipsputz liefern, lot- und fluchtrecht auftragen und in Q3 glätten. Fenster, Zargen und angrenzende fertige Bauteile vor Verschmutzung schützen. Putz an nicht kraftschlüssig verbundenen Bauteilanschlüssen durch Kellenschnitt trennen.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Beton, Stahlbeton, Kalksandstein
Putzdicke: 15 mm
Oberfläche: Q3, geglättet - Untergrund für Malervlies und Struktur-/Bildtapeten
Material: mineralischer, maschinengängiger Gipsputz
Raumhöhe: EG ca. 3,00 m ; 1. OG - 2. OG ca. 2,75 m ; TRH ca. 2,75 m
01.06
Gipsputz, Wandputz Q3
2,900.00
m²
01.07 Zulage Laibungen verputzen, Gipsputz Q2 Bauteil
Fenster- und Türlaibungen
Flächen / Lage / Einbauort:
Innen, im Bereich des Gipswandputzes
Zulage zum Gipswandputz für das Verputzen der Laibungen, einschließlich Ausbildung der Laibungskanten. Material und Oberflächenqualität entsprechend der zugehörigen Wandputzposition.
Technische Kenndaten / Maße:
Laibungstiefe: ca. 10 cm
Putzdicke: 15 mm
Oberfläche: Q2 entsprechend Wandputz
01.07
Zulage Laibungen verputzen, Gipsputz Q2
50.00
m²
01.08 Zulage Laibungen verputzen, Gipsputz Q3 Bauteil
Fenster- und Türlaibungen
Flächen / Lage / Einbauort:
Innen, im Bereich des Gipswandputzes
Zulage zum Gipswandputz für das Verputzen der Laibungen, einschließlich Ausbildung der Laibungskanten. Material und Oberflächenqualität entsprechend der zugehörigen Wandputzposition.
Technische Kenndaten / Maße:
Laibungstiefe: ca. 10 cm
Putzdicke: 15 mm
Oberfläche: Q3 entsprechend Wandputz
01.08
Zulage Laibungen verputzen, Gipsputz Q3
20.00
m²
01.09 Zulage Mehrdicke Gipsputz je 10 mm Flächen / Lage / Einbauort:
Teilflächen der Gipswandputzpositionen Q2 und Q3
Zulage für Gipsputz über 15 mm Dicke, in Material und Qualität wie Wandputz. Mehrdicken und Flächen vor Ausführung mit der Bauleitung abstimmen und dokumentieren. Zulässige Putzdicke und Verarbeitung nach Herstellervorgaben.
Technische Kenndaten / Maße:
Grundputzdicke: 15 mm
Mehrdicke: je 10 mm
Abrechnung: m² je 10 mm Mehrdicke; Zwischenwerte anteilig
Vergütung:
Mehrdicken vor Ausführung mit der Bauleitung abstimmen und gemeinsam mit den betroffenen Flächen dokumentieren.
01.09
Zulage Mehrdicke Gipsputz je 10 mm
O
1.00
m²
01.10 Kalkzementputz, Wandputz Q2 Flächen / Lage / Einbauort:
Bewohner-/Pflegebäder, Räume mit Bodeneinlauf und Fäkalienräume
Kalkzementputz liefern, lot- und fluchtrecht auftragen und in Q2 glätten. Fenster, Zargen und angrenzende fertige Bauteile vor Verschmutzung schützen. Putz an nicht kraftschlüssig verbundenen Bauteilanschlüssen durch Kellenschnitt trennen.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Beton, Stahlbeton, Kalksandstein
Putzdicke: 15 mm
Oberfläche: Q2, geglättet, zum Tapezieren geeignet
Material: mineralischer, maschinengängiger Kalkzementputz
Raumhöhe: EG ca. 3,00 m ; 1. OG - 2. OG ca. 2,75 m ; TRH ca. 2,75 m
01.10
Kalkzementputz, Wandputz Q2
2,300.00
m²
01.11 Zulage Laibungen verputzen, Kalkzementputz Q2 Bauteil:
Fenster- und Türlaibungen
Flächen / Lage / Einbauort:
Innen, im Bereich des Kalkzementwandputzes
Zulage zu Pos. 01.10 "Kalkzementputz, Wandputz Q2" für das Verputzen der Laibungen. Material und Oberflächenqualität wie Wandputz.
Technische Kenndaten / Maße:
Laibungstiefe: ca. 10 cm
Putzdicke: 15 mm
Oberfläche: Q2, geglättet
01.11
Zulage Laibungen verputzen, Kalkzementputz Q2
15.00
m²
01.12 Zulage Mehrdicke Kalkzementputz je 10 mm Zulage für Kalkzementputz über 15 mm Dicke, in Material und Qualität wie Wandputz. Mehrdicken und Flächen vor Ausführung mit der Bauleitung abstimmen und dokumentieren. Zulässige Putzdicke und Verarbeitung nach Herstellervorgaben.
Technische Kenndaten / Maße:
Grundputzdicke: 15 mm
Mehrdicke: je 10 mm
Abrechnung: m² je 10 mm Mehrdicke; Zwischenwerte anteilig
Vergütung:
Mehrdicken vor Ausführung mit der Bauleitung abstimmen und gemeinsam mit den betroffenen Flächen dokumentieren.
01.12
Zulage Mehrdicke Kalkzementputz je 10 mm
O
1.00
m²
01.13 Filigrandecken - Fugen spachteln Q2 Flächen / Lage / Einbauort:
Innen, an Plattenstößen der Deckenunterseiten
Auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung Plattenfugen mit mineralischem Spachtelputz schließen und bündig zur angrenzenden Deckenfläche in Q2 verspachteln. Einschließlich Reinigung und systemgeeigneter Untergrundvorbehandlung. Angrenzende fertige Bauteile während der Arbeiten schützen.
Technische Kenndaten / Maße:
Fugenbreite: bis 50 mm
Untergrund: Beton, Stahlbeton
Material: mineralischer, maschinengängiger Spachtelputz
Oberfläche: Q2 im Fugenbereich
01.13
Filigrandecken - Fugen spachteln Q2
W
2,000.00
lfm
01.14 Grundierung mit Tiefengrund Bauteil:
Innenwände
Flächen / Lage / Einbauort:
Innenwandflächen mit Restfeinstaub nach dem Abbürsten
Grundierung (wasserbasiert, lösemittelfrei, staubbindend und oberflächenverfestigend) auf gereinigtem, tragfähigem und saugfähigem Untergrund gleichmäßig auftragen. Das Produkt muss für den nachfolgenden Innenputz vom Putzsystemhersteller freigegeben sein.
Technische Kenndaten / Maße:
Ausführung: Verarbeitung nach Herstellervorgaben
Fabrikat/Typ: Knauf Tiefengrund oder gleichwertig
01.14
Grundierung mit Tiefengrund
O
1.00
m²
01.15 Kleinstflächen bis 1 m² Auf Anordnung der Bauleitung Ein- und Beiputzarbeiten mit Gips- oder Kalkzementputz herstellen. Anschlüsse bündig ausbilden; Material und Oberflächenqualität wie angrenzender Wandputz.
Technische Kenndaten / Maße:
Einzelfläche: bis 1 m²
Oberfläche: Kalkzement- und Gipsputz
01.15
Kleinstflächen bis 1 m²
O
1.00
Stk
02 Zubehör
02
Zubehör
02.01 Putzanschluss mit Anputzleiste herstellen Flächen / Lage / Einbauort:
Innen, an Fenster- und Türrahmen - verputzten Laibungen
Anputzdichtleiste mit Schattenfuge auf gereinigten Rahmenprofilen montieren. Putzanschlüsse fluchtgerecht und mit gleichmäßigem Abstand zum Rahmenprofil herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Anputzdichtleiste: Selbstklebend, aus PVC
Putzdicke: 15 mm
Fabrikat/Typ:
Protektor Anputzdichtleiste mit Schattenfuge für Innenputz oder gleichwertig
02.01
Putzanschluss mit Anputzleiste herstellen
880.00
lfm
02.02 Eckschutzschiene an Putzkanten Bauteil:
Fenster-, Tür- und Wandkanten
Flächen / Lage / Einbauort:
Innen, an freien Putzkanten
Eckschutzschienen liefern und mit putzgeeignetem Ansatzmörtel lot- und fluchtgerecht befestigen sowie in den Putz einbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: verzinktes Stahlblech
Putzdicke: 15 mm
02.02
Eckschutzschiene an Putzkanten
1,800.00
lfm
02.03 Diagonalbewehrung an Öffnungen Fläche / Lage Einbauort:
Fenster- und Türöffnungen
Einbauen einer alkalibeständigen Diagonalbewehrung aus Glasfasergewebe an Ecken von fenster- Tür- und Fassadenöffnungen sowie bei bodentiefen Fenstern.
Diagonalstücke vollflächig in Armierungsmörtel einbetten.
Technische Kenndaten:
Gewebegewicht: mind. 160 g/m²
Diagonalstücke: ca. 33/50 cm - passend zum System
02.03
Diagonalbewehrung an Öffnungen
1,650.00
Stk
02.04 Streckmetall / metallischer Putzträger in kritischen Teilbereichen Flächen / Lage / Einbauort:
Materialwechseln zwischen Stahlbeton, Kalksandstein
Korrosionsgeschützte metallischen Putzträger bei besonders rissgefährderten Teilbereichen der Außenfassade.
Einschließlich Zuschnitt, Befestigung, Überlappung, korrosionsgeschützter Befestigungsmittel und Einbindung in den Putzaufbau nach Herstelllervorgabe.
Technische Kenndaten:
Ausführung: Nach Herstellervorgabe
Material: Verzinktes Streckmetall oder Rippenstreckmetal
Überlappung: mind. 20 cm beidseitig
02.04
Streckmetall / metallischer Putzträger in kritischen Teilbereichen
O
1.00
lfm
02.05 Putzabschlussschiene Flächen / Lage / Einbauort:
Freie Putzabschlüsse zu unverputzten Flächen oder anderen Bekleidungen.
Putzabschlussschienen liefern, mit putzgeeignetem Ansatzmörtel lot- und fluchtgerecht befestigen und in den Putz einbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: verzinktes Stahlblech
Putzdicke: 15 mm
Fabrikat/Typ:
PROTEKTOR 1210, Abschlussprofil für Innenputz ab 14 mm, oder gleichwertig
Zuklappe
02.05
Putzabschlussschiene
O
1.00
lfm
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach VOB/C, ATV DIN 18299 und den jeweiligen ATV DIN geschuldet sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Stemmarbeiten, Räumarbeiten, Zuarbeiten, Materialreichen oder Reinigungsarbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche Lohn-, Gehalts-, Gemein-, Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge, Kleinmaterial, An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Dachdeckeraufzüge, Hebezeuge, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien und Materialmengen.
Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis zu den Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
03.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
O
1.00
Std
03.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
03.02
Stundensatz Facharbeiter/in
O
1.00
Std
03.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
03.03
Stundensatz Helfer/in
O
1.00
Std
03.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
03.04
Stundensatz Auszubildende
O
1.00
Std