Innenputzarbeiten
Neubau Wohnanlage Schönefelder Straße
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
17 Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten
17
Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten
Hinweis Putzarbeiten VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN Allgemeines Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere: - ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen - ATV DIN 18350 -  Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18550 -  Planung, Zubereitung und Ausführung von   Außen- und Innenputzen - DIN EN 13914 -  Planung, Zubereitung und Ausführung von   Außen- und Innenputzen - DIN EN 15824 - Festlegungen für Außen- und Innenputze   mit organischen Bindemitteln - DIN EN 998-1 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau   Teil 1: Putzmörtel - DIN EN 13279-1 Gipsbinder und Gips-Trockenmörtel   Teil 1: Begriffe und Anforderungen - DIN EN 13658 Putzträger und Putzprofile aus Metall - DIN EN 131/62  bis /71 Wärmedämmstoffe für Gebäude Für Silikat- und Silikonharzputze gelten ausschließlich die Herstellervorschriften. Stoffe, Bauteile Die Verarbeitungsrichtlinien der Werkmörtelhersteller sollen eingehalten werden, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Ausführung Für alle Putzarbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-   sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien   und Konstruktionen zu verwenden. - Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten   zu informieren, insbesondere sind die Transportent-   fernungen,  der Einsatz von Geräten, Hilfsmitteln etc.   im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not-   wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den   in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabri-   katen, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese   mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer   Begründung anzumelden. - Die erforderlichen Gerüste, Hilfsrüstungen, Abdeck-   ungen, Geländer und Absturzsicherungen für die   beschriebenen Leistungen sind, mit Ausnahme des   Fassadengerüstes, in die jeweiligen  Positionen ein-   zukalkulieren. - Alle Putz- und Spachtelarbeiten sind inkl.   Untergrundvorbehandlung und Schutzmaßnahmen   für angrenzende Bauteile einzukalkulieren,   z.B. Abkleben von Fenstern und Türen, von eloxierten Teilen   u.ä. einschl. liefern der hierfür erforderlichen Stoffe   und entfernen/entsorgen nach Abschluss der Arbeiten.   Materialübergänge und rissgefährdete Bereiche   sind mit geeigneten Putzträgergeweben zu überspannen. - Fachgerechte Ausführung von sämtlichen   Bei- und Einputzarbeiten an Einbauteilen,   Wand- und Deckendurchbrüchen,   Installationsschlitzen etc. sind in die EP   einzukalkulieren - Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der   Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende   Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen   Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen   Gegebenheiten. - Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind   oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor   Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und   festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur   Risseverhinderung sind vor Beginn der Arbeiten   mit dem Auftraggeber abzusprechen und deren   Vergütung zu regeln.   Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher   Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämmmaterial)   als Putzgrund und dabei vor allem an unterschiedlichen   Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug).   Putzträger über Holzfachwerk sollen keine Verbindung   mit dem Holzwerk haben. - Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit   besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen   nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage   ausgeglichen werden. Ebenso dürfen mit Mörtel   geschlossene Fugen und Aussparungen auf keinen Fall   "nass-in-nass" überputzt werden. - Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen,   Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile,   angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken.   Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte,   Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken.   Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken   oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die   abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost   verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei   Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten   des Auftragnehmers. - Klebebänder dürfen die Beschichtungen der   Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen.   Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle   vorzunehmen. - Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt   werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen.   Vor Einputzen von Metallteilen ist die Material-   verträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile   dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile   nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen.   Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu   vermeiden. - Alle Kanten, Ecken, Abschlüsse etc. sind mit entsprechenden   Putzprofilen auszuführen. Hierzu sind an allen Ecken,   auch an Leibungen von Fenstern, Durchgängen, Öffnungen   etc. Einputz-Eckschienen, Anputzleisten vorzusehen.   Bei Putzabschlüssen zu anderen Materialien sind   entsprechende Endprofile auszuführen. Bewegungsfugen   sind mit geeigneten Fugenprofilen, oder alternativ mit 2   aneinander gesetzten Endprofilen entsprechend den   nachfolgenden Beschreibung der Qualitäten auszubilden.   In den Nassräumen sind grundsätzlich alle Metall-   Putzprofile aus Edelstahl vorzusehen. - Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden   Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu   veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet   werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen;   die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel   zu reinigen. - Innenputz ist stets bis auf die Unterkante der Rohdecke/   Oberkante vom Rohboden zu führen.   Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke/   Rohboden vor der Erhärtung zu entfernen.   Sichtbar bleibende Deckenunterseiten von   Stahlbetondecken müssen durch geeignete Abklebungen   mit Schutzfolien vor Verschmutzung geschützt werden. - Nachträgliches Einputzen von Einbauteilen, das nicht   im Zuge der Putzarbeiten ausgeführt werden konnte   (inkl. der Angleichung an die vorhandenen   Oberflächenstruktur und Putzgrundvorbehandlung) wird   nicht gesondert vergütet und ist entsprechend der   individuellen Bauablaufplanung des Bieters/ AN   in die Angebotspreise einzurechnen.
Hinweis Putzarbeiten
17.01 Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten
17.01
Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten
17.02 Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten
17.02
Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten
17.03 Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten
17.03
Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten
17.04 Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten
17.04
Baustelleneinrichtung | Vorarbeiten