To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bauvorhaben Neubau eines Seniorenresidenz
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Hermann - Fortmann - Straße 23 & 25
28759 Bremen - Grohn
1.3. Bestand
Das Grundstück ist jetzt unbebaut .
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 4 - geschossige Altenwohn - und Pflegeheim ( EG,
1.OG bis 3.OG ) ist mit einem Flachdach geplant .
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die
Hermann - Fortmann - Straße und der Grohner Bergstraße .
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften des Wohungsbaus, der gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf
selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern,
fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als
die vorschriftsmäßige, ordentliche
und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten
Leistung einschließlich aller
notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten
Nebenleistungen und
Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate
gelten als Qualitätsbeispiel
und schaffen für alle Bieter eine einheitliche
Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch
Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter
hat die Möglichkeit, ein
gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis
der Gleichwertigkeit durch den
Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung
behält es sich vor, von allen zur
Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf
Qualität und Eignung
prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung.
Erkennt der Anbieter, dass
Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat
er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen mit
Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw.
von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung
kommen. Die Entscheidung über
die Ausführung der Eventualpositionen
(Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der
Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen
(Bedarfspositionen) sind als
Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne
Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung nicht feststellbar ist,
ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung
kommen.Eventualpositionen sind nur als
E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne
Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder
mehrerer anderer Grundpositionen
zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung
hierüber trifft der Auftraggeber in
der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die
Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus
technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung
möglich, wird der AN rechtzeitig
vom Auftraggeber darüber informiert.
Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten,
nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht
entsprechend der DIN-Normen, der
Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt
und Baustellenabfälle,
die durch ihn verursacht wurden (Reste und
Verpackungen, usw.), in
regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird
dies durch den
Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte
Fremdfirmen auf Kosten
des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und
Entsorgungspositionen wird
auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen,
Satzungen und
Transportbestimmungen verwiesen, die bei den
zuständigen Behörden zu erfragen sind.
Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit
nicht besonders beschrieben,
entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile,
einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn
nicht anderes ausgeschrieben ist.
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als
abnahmefähig, in fix- und fertiger,
fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen
Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn,
es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe
und Materialien muss in der
Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien
des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die
Stoffe eines Herstellers verwendet
werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden
Arbeiten erforderlichen
Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht
gesondert aufgeführt sind,
gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert
vergütet. Entsprechend benötigte
Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine mögliche Nutzung des
Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist
eigenverantvortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen
sind vom AN durch geeignete
Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell
entstehenden Schäden geht zu
Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen.
Der AN hat diesen
entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner
Arbeiten stets zu schließen.
Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem
Bauzaun ist aus statischen
Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
Örtlichkeiten zu informieren
(Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.)
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte
Leistungsverzeichnis erkennt der
Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen
Bestandteil seines Angebotes
sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen – Estricharbeiten als Fließestrich Allgemeines / Normbezug
Die nachfolgenden gewerkespezifischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zur Allgemeinen Vorbemerkung, zum Leistungsverzeichnis, zu den Vertragsunterlagen, den freigegebenen Ausführungsplänen, Detailplänen,, Fußbodenaufbauten, Schallschutznachweisen, Wärmeschutznachweisen, Brandschutzunterlagen, Heizungsunterlagen, Abdichtungsunterlagen und Herstellervorgaben.
Die Leistungen umfassen die vollständige, fachgerechte, dauerhafte, gebrauchstaugliche und abnahmefähige Herstellung der ausgeschriebenen Estricharbeiten als Fließestrich einschließlich Untergrundprüfung, Untergrundvorbereitung, Dämm- und Ausgleichsschichten, Trennlagen, Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Scheinfugen, Anschlussfugen, Rohrüberdeckungen, Fußbodenheizungsanschlüssen, Einbringung, Nivellierung, Nachbehandlung, Schutzmaßnahmen, Prüfungen, Nachweisen und Dokumentation.
Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem:
VOB/B – DIN 1961
VOB/C – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18560 Estriche im Bauwesen
DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche – Eigenschaften und Anforderungen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, soweit betroffen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, soweit brandschutztechnische Anforderungen betroffen sind
DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen, soweit Feucht- und Nassräume betroffen sind
DIN EN 1264, soweit Warmwasser-Fußbodenheizungen betroffen sind
Gebäudeenergiegesetz, soweit anwendbar
Landesbauordnung, eingeführte Technische Baubestimmungen, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
technische Merkblätter, Einbauanleitungen, Verarbeitungsrichtlinien und Systemvorgaben des Estrich-, Dämmstoff-, Heizungs- und Zusatzmittelherstellers
Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnungen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen und Europäische Technische Bewertungen, soweit erforderlich
allgemein anerkannte Regeln der Technik
Der Auftragnehmer hat alle Estricharbeiten so auszuführen, dass die Anforderungen an Ebenheit, Festigkeit, Tragfähigkeit, Verformungsverhalten, Risssicherheit, Belegreife, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Nutzungstauglichkeit und Dauerhaftigkeit erfüllt werden.
Estrichart und Systemverantwortung
Der Fließestrich ist entsprechend Leistungsverzeichnis, Herstellerangaben und vorgesehenem Bodenaufbau auszuführen.
Je nach Ausschreibung können zur Anwendung kommen:
Calciumsulfat-Fließestrich
Zementfließestrich
Schnellzement-Fließestrich
Fließestrich auf Trennlage
Fließestrich auf Dämmschicht
Heizestrich als Fließestrich
Verbundestrich als Fließestrich, soweit ausdrücklich ausgeschrieben und systemseitig geeignet
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung zu prüfen, ob die ausgeschriebene Estrichart für die vorgesehene Nutzung, Feuchtebeanspruchung, Bodenbeläge, Bauzeit, Fußbodenheizung, Schallschutz- und Wärmeschutzanforderungen geeignet ist.
Calciumsulfat-Fließestriche dürfen in Feucht- und Nassbereichen nur eingesetzt werden, wenn die Beanspruchung, Abdichtung, Belagsart und Herstellervorgaben dies zulassen. Bei Bedenken gegen die ausgeschriebene Estrichart ist vor Ausführung schriftlich Bedenkenanzeige zu erstatten.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie für die vollständige, mangelfreie und abnahmefähige Ausführung erforderlich sind und im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erfasst werden.
Hierzu zählen vor allem:
Prüfen der Ausführungsunterlagen, Fußbodenaufbauten, Höhen, Raumbücher und Detailpläne
Prüfen der Untergründe, Rohdecken, Abdichtungen, Dämmstofflagen, Installationen und Einbausituationen
Übernahme und Kontrolle von Meterrissen, Höhenbezugspunkten und Gefälleangaben
Reinigen des Untergrundes im üblichen Umfang vor Einbau der Estrichschichten
Herstellen und Sichern von Randdämmstreifen
Herstellen üblicher Trennlagen, Abdeckungen und Schutzlagen gemäß Systemvorgabe
fachgerechtes Anarbeiten an aufgehende Bauteile, Türdurchgänge, Bodeneinläufe, Einbauteile und Rohrdurchführungen
Herstellen systembedingter Fugen und Scheinfugen
Schutz von Türen, Zargen, Wänden, Stützen, Installationen und angrenzenden Bauteilen
Kontrolle der Estrichdicke und Rohrüberdeckung
Einhaltung der Verarbeitungs-, Trocknungs-, Schutz- und Lüftungsvorgaben
arbeitstägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche
Beseitigung eigener Materialreste, Verpackungen und Verunreinigungen
Übergabe der erforderlichen Nachweise und Dokumentationen
Nicht gesondert vergütet werden Erschwernisse, die sich aus der fachgerechten Einhaltung von Herstellervorgaben, Normen, Einbaudicken, Fugenplanung, Trocknungszeiten, Lüftungsregeln, Heizprotokollen, Ebenheitsanforderungen und Qualitätsanforderungen ergeben.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn und während der Ausführung alle Vorleistungen, Untergründe, Planungsangaben, bauphysikalischen Randbedingungen und Einbausituationen eigenverantwortlich zu prüfen.
Zu prüfen sind vor allem:
Vollständigkeit und Übereinstimmung von LV, Plänen, Raumbuch und Fußbodenaufbauten
Höhenlagen, Meterrisse, Türhöhen, Aufzugsschwellen, Gefälle und Anschlusshöhen
Tragfähigkeit, Sauberkeit, Ebenheit und Trockenheit des Untergrundes
vorhandene Abdichtungen, Dämmschichten, Trennlagen und Schutzlagen
zulässige Estrichdicken, Mindestnenndicken und Rohrüberdeckungen
Eignung und Druckfestigkeit der Dämmstoffe
Trittschall- und Wärmedämmung
Lage und Befestigung der Fußbodenheizungsrohre
Dichtheit und Druckprüfung der Fußbodenheizung
vorhandene Installationen, Leitungen, Kabel und Rohrtrassen
erforderliche Ausgleichsschichten bei Rohrleitungen auf Rohdecken
Randdämmstreifen, Bewegungsfugen und Schallentkopplung
Anforderungen an Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz
Eignung des Estrichs für nachfolgende Bodenbeläge
klimatische Bedingungen während Einbau und Trocknung
Anforderungen an Restfeuchte und Belegreife
Erkennt der Auftragnehmer fehlende Angaben, Widersprüche, ungeeignete Untergründe, unzureichende Höhen, fehlende Randdämmstreifen, mangelhafte Dämmschichten, nicht befestigte Heizrohre, fehlende Druckprüfungen, Feuchteprobleme, unzureichende Estrichdicken oder sonstige Bedenken, hat er diese unverzüglich und vor Ausführung schriftlich anzumelden.
Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Mangelfreiheit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachweisfähigkeit seiner Leistung.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen.
Der benannte Bauleiter bzw. Fachbauleiter muss mit Estricharbeiten, Fließestrichsystemen, Dämm- und Trennlagen, Heizestrichen, Feuchteschutz, Schallschutz, Fugenplanung, Restfeuchtemessung, Belegreife und Herstellervorgaben vertraut sein.
Er hat die Arbeiten vor Ort fachlich zu überwachen, die Mitarbeiter einzuweisen, Nachunternehmer zu koordinieren, Qualitätskontrollen durchzuführen und an den erforderlichen Baustellen- und Koordinationsbesprechungen teilzunehmen.
Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € netto von der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt.
Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Leistung seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten voll verantwortlich.
Aufmaß und Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C.
Der Auftragnehmer hat prüfbare Aufmaße zu erstellen und diese positionsbezogen, raumbezogen, bauteilbezogen, planbezogen und nachvollziehbar vorzulegen. Erforderliche Skizzen, Raumlisten, Planmarkierungen, Höhenangaben, Fotodokumentationen und Massenermittlungen sind beizufügen.
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Einbringen des Estrichs zu dokumentieren.
Dies betrifft vor allem:
Untergrundzustand
Abdichtungen und Schutzlagen
Dämmschichten
Ausgleichsschichten
Trennlagen
Randdämmstreifen
Fugenprofile und Bewegungsfugen
Fußbodenheizungsrohre
Rohrüberdeckungen und Installationsbereiche
Schallschutz- und Wärmeschutzdetails
Feuchtraumdetails und Bodenabläufe
Ohne prüffähiges Aufmaß und erforderliche Dokumentation besteht kein Anspruch auf Freigabe der betreffenden Abrechnungsteile.
Mengen und Massen
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen und Massen vor Angebotsabgabe anhand der übergebenen Unterlagen, Pläne und örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen.
Grundlagen sind vor allem:
Leistungsverzeichnis
Grundrisse
Schnitte
Detailpläne
Raumbuch
Fußbodenaufbauten
Höhenpläne
Gefällepläne
Heizkreispläne
Fugenpläne
Angaben zu Abdichtungen und Dämmstoffen
Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzunterlagen
Ergeben sich erkennbare Mengenabweichungen, fehlende Angaben oder Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen und technischen Anforderungen, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Nachforderungen, die auf eine unterlassene oder unzureichende Prüfung erkennbarer Grundlagen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Werk- und Montageplanung / Fugenplanung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Detail-, Fugen- und Montageplanungen zu erstellen, soweit diese für eine fachgerechte, sichere und koordinierte Ausführung erforderlich sind.
Darzustellen und abzustimmen sind vor allem:
Estrichart und Estrichdicke je Bereich
Fußbodenaufbau je Raum
Dämmstoffarten, Druckfestigkeiten und Dicken
Trennlagen, Abdeckungen und Schutzlagen
Randdämmstreifen und aufgehende Bauteile
Bewegungsfugen, Scheinfugen und Anschlussfugen
Übernahme von Bauwerksfugen
Türdurchgänge und Raumübergänge
Feldgrößen und Feldgeometrien
Heizestrichbereiche und Heizkreisgrenzen
Rohrtrassen, Installationen und Ausgleichsschichten
Gefälleflächen, Bodeneinläufe und Nassräume
Anschlüsse an Aufzüge, Treppen, Podeste und angrenzende Bodenflächen
Schnittstellen zu Fliesen, Bodenbelag, Abdichtung, Maler, Trockenbau und TGA
Die Fugenplanung ist mit dem Auftraggeber, der Bauleitung und den Folgegewerken abzustimmen. Bauwerksfugen sind im Estrich deckungsgleich und funktionsgerecht zu übernehmen.
Die Prüfung oder Freigabe durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Vollständigkeit, Maßhaltigkeit, Systemkonformität, Fugenfunktion und Mangelfreiheit.
Untergrund, Dämmung, Trennlage und Randdämmstreifen
Der Untergrund muss tragfähig, eben, sauber, trocken und frei von störenden Erhebungen, losen Bestandteilen und Verunreinigungen sein.
Dämm- und Ausgleichsschichten sind eben, dicht gestoßen, lagestabil und hohlraumarm zu verlegen. Mehrlagige Dämmungen sind mit versetzten Stößen einzubauen. Rohrleitungen und Installationen auf Rohdecken sind so auszugleichen, dass keine unzulässigen Hohlräume, Kippstellen oder Schallbrücken entstehen.
Trennlagen sind faltenfrei, überlappend und dicht auszulegen. Sie müssen geeignet sein, das Eindringen von Estrichmörtel in die Dämm- oder Ausgleichsschicht zu verhindern.
Randdämmstreifen sind an allen aufgehenden Bauteilen, Wänden, Stützen, Türzargen, Rohrdurchführungen und sonstigen Einbauteilen durchgehend, ausreichend hoch und ohne Unterbrechung einzubauen. Sie dürfen vor Fertigstellung des Bodenbelages nicht abgeschnitten oder funktionsbeeinträchtigend zusammengedrückt werden.
Schallbrücken sind zu vermeiden. Werden Schallbrücken oder unzulässige Unterbrechungen der Randdämmstreifen festgestellt, sind diese vor Estricheinbau zu beseitigen.
Einbau des Fließestrichs
Der Fließestrich ist nach Herstellervorgabe, Normvorgaben und abgestimmter Einbauplanung einzubauen.
Zu beachten sind vor allem:
richtige Estrichart und Festigkeitsklasse
richtige Konsistenz und Verarbeitungstemperatur
Einhaltung der Verarbeitungszeit
keine unzulässige Wasserzugabe
gleichmäßiges Einbringen und Verteilen
fachgerechtes Schwabbeln bzw. Entlüften nach Herstellervorgabe
Einhaltung der vorgesehenen Estrichdicke
Einhaltung erforderlicher Rohrüberdeckungen bei Heizestrich
Einhaltung von Höhen, Gefällen und Anschlüssen
Schutz vor Zugluft, direkter Sonneneinstrahlung, Frost und schneller Austrocknung
keine frühzeitige Belastung oder Begehung
Einhaltung der Herstellervorgaben zur Lüftung und Trocknung
Der Estrich ist so einzubauen, dass eine gleichmäßige Oberfläche, ausreichende Festigkeit, planmäßige Ebenheit und Belegreife erreicht werden können.
Heizestrich / Fußbodenheizung
Bei Fließestrich auf Fußbodenheizung sind die Heizungsunterlagen, Heizkreispläne, Herstellerangaben und Anforderungen der einschlägigen technischen Regeln einzuhalten.
Vor Estricheinbau müssen die Heizrohre fachgerecht befestigt, gegen Aufschwimmen gesichert und durch das zuständige Gewerk gespült, befüllt und abgedrückt sein. Das Druckprüfprotokoll ist vor Estricheinbau vorzulegen.
Zu beachten sind vor allem:
ausreichende Rohrbefestigung
Einhaltung der Rohrüberdeckung
Vermeidung von Schallbrücken
Schutz der Heizrohre beim Estricheinbau
Abstimmung der Fugen mit Heizkreisen
keine unzulässigen Estrichfelder über Heizkreisgrenzen hinweg
Durchführung des Funktionsheizens
Durchführung des Belegreifheizens, soweit erforderlich
Vorlage des Aufheizprotokolls
CM-Messung bzw. Restfeuchteprüfung vor Belagsarbeiten
Das Funktionsheizen ersetzt nicht automatisch den Nachweis der Belegreife.
Fugen, Bewegungsfugen und Scheinfugen
Fugen sind entsprechend nach eigener Planung, Estrichart, Feldgröße, Geometrie, Bauwerksfugen, Türdurchgängen, Heizestrichbereichen und Herstellervorgaben auszuführen und vor Beginn der Ausführung der Bauleitung vorzulegen.
Zu beachten sind vor allem:
Bauwerksfugen deckungsgleich übernehmen
Bewegungsfugen an geeigneten Stellen anordnen
Scheinfugen gemäß Systemvorgabe herstellen
Türdurchgänge und Einschnürungen berücksichtigen
große oder ungünstig geformte Flächen in geeignete Felder gliedern
Fugen bei Heizestrich mit Heizkreisen abstimmen
Randfugen durchgehend freihalten
Fugen vor Verschmutzung und starrem Verschluss schützen
Folgegewerke über Fugenlage informieren
Fugen dürfen nicht eigenmächtig geschlossen, überarbeitet oder funktionslos gemacht werden. Der Auftragnehmer hat Bedenken anzumelden, wenn die vorgegebenen Fugenlagen aus technischer Sicht ungeeignet sind.
Belegreife und Restfeuchte
Der Auftragnehmer hat die für die Estrichart erforderlichen Trocknungsbedingungen, Lüftungsregeln, Schutzmaßnahmen und Aufheizvorgaben einzuhalten bzw. auf deren Einhaltung hinzuweisen.
Die Belegreife ist vor nachfolgenden Bodenbelags-, Fliesen-, Parkett- oder Beschichtungsarbeiten nachzuweisen. Maßgebend sind die zulässigen Restfeuchtewerte der jeweiligen Estrichart, Belagsart, Herstellervorgaben und technischen Regeln.
Zu beachten sind vor allem:
ausreichende Trocknungszeit
geeignete Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit
ausreichende Lüftung ohne schädliche Zugluft in der Frühphase
Funktionsheizen und Belegreifheizen bei Heizestrich
CM-Messung bzw. anerkannte Restfeuchtemessung
Dokumentation der Messstellen und Messwerte
keine Belagsarbeiten ohne nachgewiesene Belegreife
Verzögerungen der Trocknung durch Baustellenbedingungen, fehlende Lüftung, hohe Luftfeuchtigkeit, niedrige Temperaturen oder fehlendes Aufheizen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Feucht- und Nassräume / Abdichtung
In Feucht- und Nassräumen sind Estrichart, Gefälle, Abdichtung, Bodenabläufe, Anschlüsse und nachfolgende Beläge aufeinander abzustimmen.
Zu beachten sind vor allem:
Eignung des Estrichsystems für die vorgesehene Feuchtebeanspruchung
Gefälleausbildung gemäß Planung
fachgerechte Anschlüsse an Bodenabläufe und Rinnen
Abstimmung mit Abdichtung nach DIN 18534
Schutz von Abdichtungen und Dichtbändern
keine unzulässige Durchfeuchtung empfindlicher Estricharten
Einhaltung der Belegreife vor Abdichtungs- und Belagsarbeiten
Calciumsulfat-Fließestriche sind in feuchtebeanspruchten Bereichen nur zu verwenden, wenn die vorgesehene Beanspruchung, Abdichtung und Herstellervorgabe dies ausdrücklich zulassen. Andernfalls sind Bedenken schriftlich anzumelden.
Brandschutz
Estrichaufbauten sind so auszuführen, dass die brandschutztechnischen Anforderungen aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Deckenaufbau, Systemnachweisen und eingeführten Technischen Baubestimmungen erfüllt werden.
Zu beachten sind vor allem:
Brandverhalten der Estrich-, Dämm- und Trennlagen
brandschutzrelevante Decken- und Bodenaufbauten
Anforderungen an notwendige Flure, Treppenräume, Technikräume und Nutzungseinheiten
brandschutzgerechte Ausbildung von Durchdringungen
keine unzulässige Verwendung brennbarer oder nicht freigegebener Schichten
Nachweisführung über Estrichmörtel, Dämmstoffe, Trennlagen und Systemaufbauten
Abweichungen von brandschutzrelevanten Bodenaufbauten sind unzulässig, sofern keine schriftliche Freigabe des Fachplaners und Auftraggebers vorliegt.
Schallschutz
Der Estrichaufbau ist so auszuführen, dass die vertraglich geforderten schallschutztechnischen Anforderungen eingehalten werden.
Zu beachten sind vor allem:
Trittschalldämmung gemäß Planung
geeignete dynamische Steifigkeit der Dämmstoffe
durchgehende Randdämmstreifen
Vermeidung von Schallbrücken
Trennung des Estrichs von aufgehenden Bauteilen
fachgerechte Ausbildung von Türdurchgängen und Rohrdurchführungen
keine Mörtelbrücken, Estrichbrücken oder starre Verbindungen
Schutz der Randfugen bis zur Fertigstellung des Bodenbelags
Abstimmung mit Folgegewerken, damit Randfugen nicht geschlossen werden
Werden durch Vorleistungen, Installationen, Dämmstoffverlegung oder Anschlussdetails schallschutztechnische Anforderungen gefährdet, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Bedenken anzumelden.
Wärmeschutz
Soweit Estrichaufbauten Teil wärmeschutzrelevanter Bauteile oder Bodenaufbauten sind, sind die Anforderungen aus Planung, Wärmeschutznachweis und Herstellervorgaben einzuhalten.
Zu beachten sind vor allem:
Wärmedämmung gemäß Fußbodenaufbau
Vermeidung von Wärmebrücken
lückenlose und lagestabile Verlegung der Dämmstoffe
geeignete Dämmstoffdruckfestigkeit
Abstimmung mit Fußbodenheizung und Rohrtrassen
keine Hohlräume oder Kippstellen in Dämm- und Ausgleichsschichten
Einhaltung geplanter Aufbauhöhen
thermisch wirksame Trennung angrenzender Bauteile, soweit erforderlich
Der Auftragnehmer hat erkennbare Wärmebrücken, unzureichende Dämmstoffdicken oder nicht geeignete Dämmstoffe schriftlich anzuzeigen.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Materialien, fertige Leistungen und angrenzende Gewerke vorzusehen.
Hierzu zählen vor allem:
Schutz angrenzender Bauteile, Türen, Zargen, Wände, Stützen, Installationen und fertiger Oberflächen
Schutz frischer Estrichflächen vor Zugluft, Frost, direkter Sonneneinstrahlung, Regen, schneller Austrocknung und mechanischer Beschädigung
sichere Lagerung von Estrichmörtel, Bindemitteln, Zusatzmitteln, Dämmstoffen, Trennlagen und Zubehör
Einhaltung geeigneter Raumtemperaturen und Luftfeuchtigkeiten während Einbau und Trocknung
Schutz vor zu früher Begehung oder Belastung
sichere Pump-, Schlauch- und Fördertechnik
Einhaltung von Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, DGUV-Regelwerken und Baustellenordnung
Beschädigte, durchfeuchtete, verschmutzte oder nicht mehr verwendbare Materialien dürfen nicht eingebaut werden.
Herstellervorgaben, Zertifizierungen, CE-Kennzeichnung und Nachweise
Es dürfen nur geeignete, zugelassene, gekennzeichnete und für den jeweiligen Verwendungszweck freigegebene Produkte eingebaut werden.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und spätestens zur Abnahme folgende Unterlagen vorzulegen:
Leistungserklärungen
CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich
technische Merkblätter
Verarbeitungsrichtlinien
Sicherheitsdatenblätter
Produktdatenblätter der Estrichmörtel und Estrichmassen
Nachweise nach DIN EN 13813
Nachweise zu Festigkeitsklasse, Biegezugfestigkeit und Druckfestigkeit
Nachweise zu Brandverhalten und Baustoffklasse
Nachweise zu Dämmstoffen, Trittschalldämmung und Wärmedämmung
Nachweise zur dynamischen Steifigkeit und Zusammendrückbarkeit der Dämmstoffe, soweit gefordert
Druckprüfprotokolle der Fußbodenheizung
Aufheizprotokolle bei Heizestrich
CM-Messprotokolle bzw. Restfeuchteprotokolle
Fugenplan und Dokumentation der Fugen
Fotodokumentation verdeckter Leistungen
Nachweise zu Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und Feuchteschutz, soweit gefordert
Reinigungs-, Pflege- und Nutzungshinweise, soweit erforderlich
DGNB-relevante Nachweise, sofern vertraglich gefordert
Produkte ohne erforderlichen Nachweis, ohne erforderliche Kennzeichnung oder ohne Systemfreigabe dürfen nicht eingebaut werden. Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Ausbau, Austausch und Folgekosten nicht zulässiger oder nicht nachweisbarer Produkte.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Einbringen des Estrichs vollständig zu dokumentieren.
Zu dokumentieren sind vor allem:
Untergrundzustand vor Ausführung
Abdichtungen und Schutzlagen
Ausgleichsschichten
Dämmstoffarten, Dämmstoffdicken und Verlegung
Trennlagen und Überlappungen
Randdämmstreifen
Fugenprofile, Bewegungsfugen und Anschlussfugen
Fußbodenheizungsrohre und Rohrbefestigung
Druckprüfprotokoll der Fußbodenheizung
Rohrüberdeckungen
Gefällebereiche und Bodenabläufe
Durchdringungen und Einbauteile
schallschutzrelevante Entkopplungen
wärmeschutzrelevante Details
feuchteschutzrelevante Anschlüsse
Die Dokumentation ist mit Datum, Raumangabe, Bauteilbezug, Lageangabe und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung schriftlich angezeigt, vom Auftraggeber angeordnet oder bestätigt und prüffähig nachgewiesen wurden.
Stundenzettel sind spätestens am folgenden Werktag nach Ausführung vorzulegen. Sie müssen Art, Ort, Umfang, eingesetztes Personal, Geräte, Material und Leistungszeit eindeutig enthalten.
Für verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Stundenlohnarbeiten ist zusätzlich eine Fotodokumentation vorzulegen.
Nicht rechtzeitig vorgelegte oder nicht bestätigte Stundenlohnnachweise begründen keinen Vergütungsanspruch.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Transportwege und Einbaubereiche arbeitstäglich sauber zu halten.
Estrichreste, Mörtelreste, Dämmstoffreste, Folienreste, Verpackungen, Staub und sonstige Verunreinigungen aus dem eigenen Leistungsbereich sind unverzüglich zu beseitigen.
Verschmutzungen an Wänden, Türen, Zargen, Installationen, Einbauteilen und angrenzenden Oberflächen sind unverzüglich und materialschonend zu entfernen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Prüfungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren.
Zu prüfen und zu dokumentieren sind vor allem:
Übereinstimmung der Ausführung mit LV, Plänen, Raumbuch und Systemvorgaben
Zustand und Eignung des Untergrundes
Lage, Höhe und Zustand der Randdämmstreifen
Dämmstoffart, Dämmstoffdicke und Verlegung
Trennlagen und Schutzlagen
Fugen und Fugenprofile
Estrichart, Einbaudicke und Festigkeitsklasse
Ebenheit, Höhenlage und Gefälle
Rohrüberdeckung bei Heizestrich
Druckprüfung der Fußbodenheizung
Einbau- und Klimabedingungen
Trocknung, Lüftung und Schutzmaßnahmen
Aufheizprotokoll bei Heizestrich
Restfeuchte und Belegreife
brandschutzrelevante Anforderungen
schallschutzrelevante Anforderungen
wärmeschutz- und feuchteschutzrelevante Anforderungen
Vollständigkeit der CE-, Zulassungs-, Prüf- und Produktnachweise
Die vollständige Dokumentation ist spätestens zur Abnahme vorzulegen. Fehlende Nachweise können zur Verweigerung der Abnahme führen, soweit dadurch die Prüfbarkeit, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Vertragserfüllung betroffen ist.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter, prüffähiger und dokumentierter Fertigstellung der Leistung.
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist.
Voraussetzung für die Abnahme sind vor allem:
vollständige Fertigstellung aller Estricharbeiten
mangelfreie und systemgerechte Ausführung
Einhaltung der ausgeschriebenen Estrichart, Estrichdicke und Festigkeitsklasse
Einhaltung der Maß-, Höhen-, Gefälle- und Ebenheitstoleranzen
vollständige und funktionsfähige Rand- und Bewegungsfugen
nachgewiesene Rohrüberdeckung bei Heizestrich
vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen
vollständige Produkt-, CE-, Zulassungs-, Prüf- und Systemnachweise
Druckprüfprotokoll der Fußbodenheizung, soweit betroffen
Aufheizprotokoll bei Heizestrich, soweit betroffen
Restfeuchteprotokoll bzw. Belegreifenachweis, soweit bereits geschuldet oder vereinbart
nachgewiesene Einhaltung brandschutztechnischer Anforderungen, soweit betroffen
Berücksichtigung schallschutzrelevanter Anforderungen
Berücksichtigung wärmeschutz- und feuchteschutzrelevanter Anforderungen
gereinigte Arbeitsbereiche
Beseitigung wesentlicher Mängel
prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich
Teilabnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die bloße Begehung, Nutzung, Weiterbearbeitung oder Belegung einzelner Estrichflächen gilt nicht automatisch als Abnahme.
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengen, Estrichart, Estrichdicken, Festigkeitsklassen, Dämmstoffe, Trennlagen, Fugenplanung, Fußbodenheizung, Belegreifeanforderungen, Brandschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen, Wärmeschutzanforderungen, Feuchteschutzanforderungen, Schnittstellen oder Herstellervorgaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Unterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, dauerhaft, systemgerecht und abnahmefähig kalkuliert hat.
Spätere Einwände werden nur anerkannt, wenn sie bei Angebotsbearbeitung trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen.
Dies gilt vor allem bei Änderungen an:
Estrichart
Estrichdicke
Festigkeitsklasse
Dämmstoffart oder Dämmstoffdicke
Trennlagen
Abdichtungen
Fugenplanung
Fußbodenheizung
Gefälleausbildung
Feucht- und Nassräumen
Belegreifeanforderungen
Brandschutzanforderungen
Schallschutzanforderungen
Wärmeschutzanforderungen
Feuchteschutzanforderungen
Bauablauf und Trocknungszeiten
Der Auftragnehmer hat auf mögliche Auswirkungen auf Bauzeit, Trocknung, Belegreife, Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Brandschutz, Systemkonformität, Abrechnung und Abnahmefähigkeit unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an.
Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind.
Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Anforderungen an Estricharbeiten als Fließestrich, Untergrundvorbereitung, Dämm- und Trennlagen, Randdämmstreifen, Fugen, Fußbodenheizung, Belegreife, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Herstellervorgaben, CE-Kennzeichnung, Zulassungen, Dokumentation, Abrechnung und Abnahme vollständig berücksichtigt hat.
Besondere Vorbemerkungen – Estricharbeiten als Fließestrich
DGNB - Zertifizierung DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung
Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
Zur Sicherstellung und Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie der Einhaltung der Anforderungen nach DGNB und QNG wurde die iproplan® Planungsgesellschaft mbh (Chemnitz), in Form des DGNB-Auditors beauftragt.
Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf Anforderung des Auditors bei diesem einzureichen. Der Auditor sammelt, prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente, unter den Aspekten der DGNB & QNG Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die DGNB Zertifizierung und das QNG-Siegel.
Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand, für die DGNB-Zertifizierung sowie für die Einhaltung der Anforderungen nach QNG, sind in die entsprechende LV-Position mit einzukalkulieren.
Im Folgenden werden die Anforderungen, Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit zusammengestellt.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden.
Die sich hieraus ergebenden, detaillierten Anforderungen finden sich in beigefügter Anlage 1 (Spalte QN 2).
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen.
Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben in Anlage 2 (Anhang Dokument 313).
Die dort aufgeführten Anforderungen sind in Ihrer Gesamtheit umzusetzen, Abweichungen sind unzulässig. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten.
Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
➢ Hersteller & Produktname
➢ Angaben zum Einsatzort
➢ verbaute Menge
➢ Sicherheitsdatenblätter
➢ Technische Produktdatenblätter
➢ Herstellererklärungen
➢ EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten:
➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen
➢ Außenwandaufbauten
➢ Innenwandaufbauten
➢ Deckenaufbauten
➢ Dachaufbauten
➢ Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB -Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.).
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Auflistung des verbauten Holzes
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei „FSC-Mix“ oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise:
➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die vorhandenen Zertifikate
➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen
➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC. Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern.
1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess – Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen.
Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen.
Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen.
Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung „umweltgefährlich“ zurückgegriffen werden. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 – Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 – Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB - Zertifizierung
01 Vorleistung
01
Vorleistung
01.01 Untergrund reinigen Untergrund vor Ausführung der Estricharbeiten von groben Verschmutzungen und losen Bestandteilen befreien und vollständig abkehren. Anfallendes Kehrgut aufnehmen und entsorgen.
Technische Kenndaten:
Untergrund: Betonsohle, Betondecken
01.01
Untergrund reinigen
4,050.00
m³
02 Estricharbeiten
02
Estricharbeiten
02.01 Wärmedämmung EPS, d = 80 mm Bauteil:
Wärmedämmung unter schwimmendem Estrich
Flächen / Lage / Einbauort:
EG bis 3. OG - auf der Betonsohle / Betondecke
EPS-Wärmedämmplatten liefern und dicht gestoßen, eben, sowie im Verband auf dem Untergrund verlegen. Einschließlich des Angleichens an die auf der Rohdecke bzw. Rohsohle verlegten Rohrleitungen und Kabelkanäle.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: 80 mm
Wärmeleitfähigkeit: λ = 0,035 W/(m·K)
Material: EPS nach DIN EN 13163
02.01
Wärmedämmung EPS, d = 80 mm
3,910.00
m²
02.02 Wärmedämmung EPS, d = 50 mm Bauteil:
Wärmedämmung unter schwimmendem Estrich
Flächen / Lage / Einbauort:
Auf Decke über EG, unten kalt
EPS-Wärmedämmplatten liefern und dicht gestoßen, eben, sowie im Verband auf dem Untergrund verlegen. Einschließlich des Angleichens an die auf der Rohdecke bzw. Rohsohle verlegten Rohrleitungen und Kabelkanäle.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: 50 mm
Wärmeleitfähigkeit: λ = 0,036 W/(m·K)
Material: EPS nach DIN EN 13163
02.02
Wärmedämmung EPS, d = 50 mm
50.00
m²
02.03 Trittschalldämmung EPS, d = 40 mm Bauteil:
Trittschalldämmung unter schwimmendem Estrich
Flächen / Lage / Einbauort:
EG bis 3. OG - auf der Wärmedämmung
Trittschalldämmplatten liefern und dicht gestoßen, eben sowie im Verband auf der Wärmedämmung verlegen.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: 40 mm
Wärmeleitfähigkeit: λ = 0,046 W/(m·K)
Material: EPS nach DIN EN 13163
02.03
Trittschalldämmung EPS, d = 40 mm
3,910.00
m²
02.04 Trittschalldämmung EPS, d = 55 mm Bauteil:
Trittschalldämmung unter schwimmendem Estrich
Flächen / Lage / Einbauort:
Auf Decke über EG, unten kalt
Trittschalldämmplatten liefern und dicht gestoßen, eben sowie im Verband auf der Wärmedämmung verlegen.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: 55 mm
Wärmeleitfähigkeit: λ = 0,041 W/(m·K)
Material: EPS nach DIN EN 13163
02.04
Trittschalldämmung EPS, d = 55 mm
50.00
m²
02.05 Trennlage unter Zementestrich - PE-Folie Die Trennlage als Abdeckung zwischen der Trittschalldämmung und dem Zementestrich liefern und fachgerecht verlegen. Dabei ist eine Stoßüberlappung von mindestens 10 cm, sowie das Hochziehen der Folie an Rändern bis auf OK FFB zu beachten.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: > 0,05 mm
Material: PE-Folie
02.05
Trennlage unter Zementestrich - PE-Folie
250.00
m²
02.06 Randdämmstreifen PE Bauteil:
Randdämmstreifen
Fläche / Lage / Einbauort:
EG - an Wänden und aufgehenden Bauteilen mit anschließendem Zementestrich
Ausführung:
Randdämmstreifen in erforderlicher Stärke liefern und fachgerecht an Wänden und aufgehenden Bauteilen einbauen. Randdämmstreifen 40 mm über Estrichfläche
reichend einbauen.
Technische Kenndaten / Maße - Randdämmstreifen:
Material: PE (Polyethylenschaum)
Dicke: > 8 mm
02.06
Randdämmstreifen PE
230.00
m
02.07 Zementestrich als Gefälleestrich zum Bodeneinlauf Flächen / Lage / Einbauort:
EG - Räume mit Bodeneinlauf
Ausführung:
Einbau und fachgerechtes Anarbeiten des Estrichs als Gefälleestrich mit ausreichendem Gefälle zum Bodeneinlauf und/oder bodengleichen Duschen. Das Anarbeiten an bauseits vorhandene Anschlagschienen ist inbegriffen.
Technische Kenndaten / Maße - Estrich:
Anforderung: CT - C25 - F4 - S70
Material: CT (Zementestrich) nach DIN 18560
Druckfestigkeit: C25
Biegezugfestigkeit: F4
Nenndicke : 60 mm
Gefälle: mind. 1 %
Fliesen: 10 - 15 mm
02.07
Zementestrich als Gefälleestrich zum Bodeneinlauf
250.00
m²
02.08 Zulage Fußbodeneinläufe Zulage zur Position 02.07
Flächen / Lage / Einbauort:
EG - Räume mit Bodeneinlauf
Ausführung:
Fachgerechtes Anarbeiten von schwimmendem Zementestrich an bauseits vorhandene, höhengerecht eingebaute Fußbodeneinläufe. Die Ausbildung hat entsprechend den Herstellervorgaben des Bodenablaufs zu erfolgen. Die Herstellung von Gefälleflächen und Abdichtungsanschlüssen ist nicht Bestandteil dieser Position.
02.08
Zulage Fußbodeneinläufe
12.00
Stk
02.09 Randdämmstreifen Bauteil:
Randdämmstreifen
Fläche / Lage / Einbauort:
An Wänden und aufgehenden Bauteilen mit anschließendem Fließestrich
Ausführung:
Randdämmstreifen in erforderlicher Stärke liefern und fachgerecht an Wänden und aufgehenden Bauteilen einbauen. Randdämmstreifen mind. 30 mm über die Fertighöhe der Estrichfläche reichend einbauen.
Technische Kenndaten / Maße - Randdämmstreifen:
Material: PE (Polyethylenschaum)
Dicke: > 8 mm
Produkt: Randdämmstreifen FE 8/120 o. glw.
02.09
Randdämmstreifen
4,100.00
m
02.10 Mineralwolle-Randdämmstreifen Bauteil:
Mineralwolle-Randdämmstreifen
Fläche / Lage / Einbauort:
In notwendigen Fluren / Rettungswegen
Nichtbrennbaren Randdämmstreifen in erforderlicher Stärke liefern und fachgerecht an Wänden und aufgehenden Bauteilen einbauen. Randdämmstreifen 40 mm über Estrichfläche reichend einbauen.
Technische Kenndaten / Maße - Randdämmstreifen:
Material: Mineralfaser, Schmelzpunkt mind. 1000 °C
02.10
Mineralwolle-Randdämmstreifen
780.00
m
02.11 Trennlage unter Fließestrich - PE-Folie Die Trennlage vollflächig, faltenfrei und dicht gestoßen bzw. überlappt als Abdeckung zwischen der Trittschalldämmung und dem Fließestrich liefern und fachgerecht verlegen. Dabei ist eine Stoßüberlappung von mindestens 10 cm, sowie das Hochziehen der Folie an Rändern bis auf OK FFB zu beachten. Die Stöße sind zu verkleben und mit dem Randdämmstreifen zu verbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Dicke: > 0,05 mm
Material: PE-Folie
02.11
Trennlage unter Fließestrich - PE-Folie
B
3,800.00
m²
02.12 Trennlage unter Fließestrich - Schrenzlage Bauteil:
Trennlage unter Fließestrich
Flächen / Lage / Einbauort:
Auf der Trittschalldämmung unter Fließestrich
Schrenzlage als Abdeckung der Dämmschicht liefern und vollflächig, faltenfrei und dicht gestoßen bzw. überlappt verlegen. Stöße gegen Unterlaufen durch Estrichmörtel sichern und an Randdämmstreifen dicht anschließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: estrichgeeignetes Schrenzpapier / Schrenzlage
Stoßüberdeckung: mindestens 10 cm
02.12
Trennlage unter Fließestrich - Schrenzlage
A
3,800.00
m²
02.13 Calciumsulfat-Fließestrich FE 50 Largo Flächen / Lage / Einbauort:
EG - 3. OG - auf der zuvor ausgelegten Dämmschicht
Ausführung:
Einbau und fachgerechtes Anarbeiten des Calciumsulfat-Fließestrich aus Werktrockenmörtel. Der Estrich muss zur Aufnahme aller üblichen Bodenbeläge (auch großformatige Fliesen und Platten) geeignet sein. Das Anarbeiten an bauseits vorhandene Anschlagschienen ist inbegriffen.
Technische Kenndaten / Maße - Estrich:
Anforderung: CA - C25 - F5
Material: CA (Calciumsulfat-Fließestrich)
Druckfestigkeit: > 25 N/mm²
Biegezugfestigkeit: > 5 N/mm²
Nenndicke: 40 - 45 mm
Körnung: > 4 mm
Brandverhalten: Baustoffklasse A1 nicht brennbar nach DIN EN 13501-1
02.13
Calciumsulfat-Fließestrich FE 50 Largo
B
3,800.00
m²
02.14 Calciumsulfat-Fließestrich FE 25 A tempo Einbau und fachgerechtes Anarbeiten des Calciumsulfat-Fließestrich aus Werktrockenmörtel. Der Estrich muss zur Aufnahme aller üblichen Bodenbeläge (auch großformatige Fliesen und Platten) geeignet sein. Das Anarbeiten an bauseits vorhandene Anschlagschienen ist inbegriffen.
Technische Kenndaten / Maße - Estrich:
Anforderung: CA - C30 - F6
Material: CA (Calciumsulfat-Fließestrich)
Druckfestigkeit: > 30 N/mm²
Biegezugfestigkeit: > 6 N/mm²
Nenndicke: 55 mm
Körnung: > 4 mm
Brandverhalten: Baustoffklasse A1 nicht brennbar nach DIN EN 13501-1
02.14
Calciumsulfat-Fließestrich FE 25 A tempo
A
3,800.00
m²
02.15 Bewegungsfuge - schallentkoppelt Flächen / Lage / Einbauort:
Türbereiche zwischen Bewohnerzimmern und Fluren sowie konstruktiv erforderliche Feldbegrenzungen innerhalb der Estrichflächen.
Erforderliche Bewegungsfugen durch den Auftragnehmer festlegen und mit der Bauleitung abstimmen. Fugen über die gesamte Estrichdicke schallentkoppelt herstellen. Estrichfelder mit geeigneten Fugendübeln gegen Höhenversatz sichern. Schallbrücken ausschließen.
02.15
Bewegungsfuge - schallentkoppelt
450.00
m
02.16 Arbeits-/Scheinfuge (Kellenschnitt) Arbeits-/Scheinfuge als Sollbruchstelle im frisch hergestellten Zementestrich durch geradlinigen Kellenschnitt herstellen. Einschnitttiefe höchstens bis zur Hälfte der Estrichdicke.
02.16
Arbeits-/Scheinfuge (Kellenschnitt)
50.00
m
02.17 Estrich-Abstellwinkel Bauteil:
L-förmiger Estrich-Abstellwinkel
Flächen / Lage / Einbauort:
Schwellen der Aufzugstüren und Treppenaugen
L-förmigen Abstellwinkel als seitlichen Abschluss des Fußbodenaufbaus liefern, höhengerecht ausrichten und dauerhaft auf dem Betonuntergrund verdübeln.
Technische Kenndaten / Maße:
Material: Verzinkter Stahl
02.17
Estrich-Abstellwinkel
120.00
m
02.18 Estrichabschalung an Aussparungen Flächen / Lage / Einbauort:
An Treppenöffnungen, Schächten, Aufzugsschächten und sonstigen Bodenöffnungen
Estrichabschalung als geradlinigen, standsicheren Randabschluss liefern und höhen- und fluchtgerecht herstellen. Abschalung gegen Verschieben beim Estricheinbau sichern.
02.18
Estrichabschalung an Aussparungen
40.00
m
02.19 CM-Messung / Belegereifeprüfung Restfeuchte des Estrichs mittels CM-Messung bestimmen und dokumentieren. Messstelle nach Durchführung schließen.
Technische Kenndaten / Maße:
Messverfahren: CM-Methode
Nachweis: Messprotokoll
02.19
CM-Messung / Belegereifeprüfung
O
1.00
Stk
02.20 Zulage Estrichmehrdicke je cm Zulage zur ausgeschriebenen Estrichposition für Mehrdicken gegenüber der jeweiligen Nenndicke.
Abrechnung: je zusätzlichem cm Estrichdicke und m² Fläche
02.20
Zulage Estrichmehrdicke je cm
O
1.00
m²
02.21 Zulage GFK-Bewehrung Glasfaserbewehrung als Zulage zum schwimmenden Zementestrich einbauen.
Technische Kenndaten / Maße:
Bewehrung: für Zementestrich geeignete Estrichbewehrung
Material: Glasfaserbewehrung
Estrichdicke: bis 70 mm
02.21
Zulage GFK-Bewehrung
O
1.00
m²
02.22 Zulage Estrichbeschleuniger, Belegereife ≤ 14 Tage Estrichbeschleuniger als Zusatzmittel zum Zementestrich dosieren und einarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Anforderung: Austrocknungs- und Erhärtungsbeschleunigung
Belegreife: ≤ 14 Tage
Eignung: für den vorgesehenen Zementestrich und nachfolgende Bodenbeläge
Nachweis: systembezogener Eignungs- und Belegreifenachweis
02.22
Zulage Estrichbeschleuniger, Belegereife ≤ 14 Tage
O
1.00
m²
02.23 Zulage Schnellzement, Belegereife ≤ 3 Tage Schnellzement bzw. geeignetes Beschleunigungssystem als Zulage zum Zementestrich einarbeiten.
Technische Kenndaten / Maße:
Anforderung: beschleunigte Erhärtung und Austrocknung
Belegreife: ≤ 3 Tage
Eignung: vorgesehene Estrich und Bodenbeläge
Nachweis: systembezogener Eignungs- und Belegreifenachweis
02.23
Zulage Schnellzement, Belegereife ≤ 3 Tage
O
1.00
m²
02.24 Zulage Ausgleichsestrich Zementgebundenen Leicht-Ausgleichsestrich zum Höhenausgleich und zur Einbettung von Leitungen herstellen. Oberfläche eben für den weiteren Fußbodenaufbau ausbilden. Verringerte Dämmschichten innerhalb der vorgegebenen Gesamtkonstruktionshöhe berücksichtigen.
Technische Kenndaten / Maße:
Nenndicke: bis 80 mm
Abrechnung: Auf Nachweis.
02.24
Zulage Ausgleichsestrich
O
1.00
m²
02.25 Schutz fertiger Estrichflächen Flächen / Lage / Einbauort:
Nach Anordnung
Fertige Estrichflächen temporär gegen Verschmutzung und mechanische Beschädigung abdecken und schützen. Schutzabdeckung nach Ende der Schutzdauer aufnehmen und entfernen.
02.25
Schutz fertiger Estrichflächen
O
1.00
m²
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den folgenden Positionen Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach VOB/C, ATV DIN 18299 und ATV DIN 18459 geschuldet sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Stemmarbeiten, Räumarbeiten, Sortierarbeiten, Zuarbeiten, Materialreichen, Tragearbeiten, Reinigungsarbeiten oder das Verbringen von Abbruchmaterial innerhalb der Baustelle, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche
Lohn-,
Gehalts-,
Gemein-,
Sozial- und Nebenkosten
sowie übliche Werkzeuge,
Kleinmaterial,
An- und Abfahrten,
Rüstzeiten,
Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Minibagger, Abbruchhämmer, Kernbohrgeräte, Trennschleifer, Schneidgeräte, Staubschutzmaßnahmen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Container, Transportleistungen, Materialien sowie Entsorgungs- und Deponiekosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
konkreter Abbruch- oder Rückbaubereich,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien und Materialmengen,
Art und Menge der angefallenen Abbruch- oder Rückbaumaterialien,
Angabe zu Sortierung, Zwischenlagerung, Transport oder Entsorgung, soweit betroffen.
Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis zu den folgenden Positionen
03.01 Stundensatz Vorabeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
03.01
Stundensatz Vorabeiter/in oder Polier/in
O
1.00
Std
03.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
03.02
Stundensatz Facharbeiter/in
O
1.00
Std
03.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
03.03
Stundensatz Helfer/in
O
1.00
Std
03.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
03.04
Stundensatz Auszubildende
O
1.00
Std