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Bill of Quantities
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Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeiner Teil
1.) Baustelleneinrichtung
Stellflächen für Bauschuttcontainer der AN sind
gem. Baustelleneinrichtung zulässig.
Flächen für Unterkunfts- und Material-Container sowie
Zwischenlagerung stehen auf dem Grundstück gem.
BE-Plan zur Verfügung.
Die Herrichtung seiner Lagermöglichkeiten auf dem
Baugelände muß der Auftragnehmer selbst ausführen und
einkalkulieren, Umfang und Standort sind vorab dem BE-Plan zu entnehmen.
Sollte der AN weitere Flächen benötigen, kann dies nur in Abstimmung und
auf der BÜ erfolgen
Vom Auftraggeber werden Strom- und Wasseranschluss an
definierter Stelle zur Verfügung gestellt.
Das Herstellen der Einzelanschlüsse für Versorgungs-
und Verteilungsleitungen ist Sache des AN.
Allgemeine Beleuchtung der Außenflächen ist nur an den
anliegenden Straßen vorhanden. Es wird durch den AG
eine Beleuchtung der Baustellen-Verkehrswege innen und
außen eingerichtet. Die Beleuchtung der eigenen
Arbeitsplätze obliegt den AN.
Vom Baustellenverkehr dürfen nur die dafür
ausgewiesenen Erschließungswege des Grundstücks genutzt
werden.
2.) Kostenumlagen
Es werden vom Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom
eingerichtet sowie Sanitärcontainer gestellt. Dies ist im Los
Baustelleneinrichtung verortet.
Die Kosten für den Verbrauch sowie die Meßeinrichtung
oder Zähler der Baumedien trägt der AN, mehrere AN
tragen sie anteilig (§4 VOB/B). Der AN kann den
Verbrauch entweder durch Messung ermitteln und
begleichen oder es kommt der unten vorgegebene
prozentuale Umlageschlüssel zur Anwendung.
Baustrom und Bauwasser werden sowie die Bauwesenversicherung werden mit
einer Kostenumlage von jeder Abschlags- sowie von der Schlussrechnung
abgezogen.
3.) Bauablauf
Für alle Gewerke gelten die in den Verdingungsunterlagen benannten
Ausführungszeiten.
4.) Baustellensicherheit
Im Auftrag des AG ist ein Sicherheits- und Gesundheits-
koordinator (SiGeKo) eingesetzt. Die Anweisungen des
SiGeKo bezüglich der Ordnung und Sicherheit auf der
Baustelle sowie die Forderungen des SiGeKo sind einzu-
halten.
Stellung, Vorhalten und Rückbau aller erforderlichen
gewerkebezogenen sicherheitstechnischen Ausrüstungen in
Abstimmung mit der BG für die Leistungen des AN
(Benutzung durch Dritte ist zu gewährleisten).
Das Baugelände sowie die allgemeine BE und BE der AN
sind gegen Zutritt von Unbefugten zu sichern. Der
unmittelbare Baubereich wird durch einen Bauzaun
begrenzt, der arbeitstägliche Verschluss der Tore/Türen
ist mit allen gleichzeitig tätigen AN abzustimmen. Die Kontrolle hat
täglich zum Feierabend zu erfolgen
Das Stellen, Vorhalten und Entfernen der Bauzäune ist im Gewerk
Baustelleneinrichtung ausgeschrieben.
Werden andere als die ausgeschriebenen Dachflächen mit
Absturzhöhen >2m als Aufenthalts- oder Transportfläche
genutzt, so hat der AN selbst für die erforderliche
Absturzsicherung zu sorgen.
Das unfallsichere Abdecken aller Öffnungen,
Durchbrüche, Deckenaussparungen etc. sowie Aufbau und
Vorhalten aller Umwehrungen und Absturzsicherungen ist
durch die AN der jeweils verursachenden Lose für die
Dauer der Durchführung zu gewährleisten und
einzukalkulieren.
5.) Organisation
Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit allen
angrenzenden Gewerken, um eine fachgerechte und der
Planung entsprechende Gesamtleistung sicherzustellen
Das Führen von täglichen Baustellenberichten sowie die
Teilnahme an den Bau- und Koordinationsgesprächen
gehören zu den Pflichten des AN.
Für die angebotenen Bauleistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Fachbauleitung im Sinne der
Landesbauordnung.
6.) Stoffe, Nachweise, Güten
Bei der Verwendung von zulassungspflichtigen Stoffen
und Bauteilen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis
oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) vorzulegen.
Falls für die angebotene Ausführung keine allgemeine
amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den
Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen und ggf.
zusätzliche Prüfungen, Gutachten und Prüfversuche zu
erwirken, einschl. Kostenübernahme.
Die Güte der Baustoffe und Bauteile, die ausreichende
Widerstandsfähigkeit gegen allgemeine Umwelteinflüsse
und gegen übliche Reinigungsmittel, sowie die
Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile
untereinander ist nachzuweisen.
7.) Ausführung
7.1. Allgemein
Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf öffentlichen Straßen für Transporte
o.ä.,
sind Leistung desjenigen AN, zu dessen Auftrag die
Leistungen gehören, die diese Maßnahmen erfordern.
Hierzu gehört auch das Einholen der entsprechenden Sondernutzungen,
erforderliche Verkerszeichenpläne, anfallende Gebühren und das Aufbauen,
Umsetzen und Räumen der Verkehrssicherungselemente.
7.2. Dokumentation
Bauteile und deren Einbau, insbesondere bei Anforderungen an
Brandschutz,Schallschutz und Feuchteschutz, sind in Form von Fotos,
Datenblättern, Fachunternehmererklärung etc. zu dokumentieren.
Bestandsunterlagen (Revisionsunterlagen), Dokumente zur
Abnahme und Funktionsprüfung, Enddokumentationen:
Als Bestandsunterlagen sind Ausführungs- bzw. Montage-
zeichnungen zu liefern, in die alle im Rahmen der
Ausführung vorkommenden Änderungen maßstäblich richtig
eingetragen worden sind.
Für die Enddokumentation sind gewerkespezifisch weitere, z.T.
herstellerabhängige Unterlagen zu übergeben, z.B.:
- Fachunternehmererklärung
- Bautageberichte
Lieferscheine, Produktdatenblätter,
Verarbeitungsvorschriften der verwendeten Materialien
und Produkte Ersatzteillisten, Stücklisten
Verarbeitungsnachweise bei Beschichtungen
Prüfbescheinigungen,
Nachweise Druckprüfungen, Dichtheitsprüfungen etc.
Inbetriebnahmebescheinigungen
TÜV- Abnahmebescheinigung
Bedien-, Prüf- und Wartungsanweisungen
Entsorgungsnachweise
Bestandsunterlagen
Die Enddokumentation ist dem AG zu übergeben:
- 2-fach in beschrifteten Mappen und
- 1x digital
Der Inhalt der Ordner ist gewerbespezifisch zu
gliedern.
Soweit digitale Pläne dem AG übergeben wurden, sind alle Änderungen
durch den AN in diese einzuarbeiten.
Die Erstellung der Enddokumentation und der Dokumente zur Abnahme und
Funktionsprüfung sowie die Mitwirkung bei den Abnahmen werden nicht
gesondert vergütet.
7.3 Vermessung
Alle für die Ausführung und Montage erforderlichen Maße sind am Bau im
Rahmen eines Aufmasses durch den AN, jeweils vor Materialbestellung zu
nehmen bzw. zu überprüfen. Abweichungen von der Planung bzw. Schäden
an der vorhandenen Bausubstanz und Probleme sind unverzüglich der
örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen.
Vor Beginn der Ausführung sind die tatsächlichen Einbauhöhen auf das
Ausbauraster gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung festzulegen.
Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung während der Bauzeit
Kontrollmessungen der Höhen und Eckpunkte durchzuführen. Von den
Kontrollmessungen sind Protokolle zu fertigen und dem AG vorzulegen.
Werden Meterrisse und Fluchtachsen von den anderen Auftragnehmern
übernommen, so geschieht dies eigenverantwortlich.
7.4 Entsorgung
Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom Auftragnehmer zu
stellenden Containern, täglich zu sammeln und zu entsorgen.
Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig.
Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von Bauschutt, Müll und
Verunreinigungen sind entsprechend einzukalkulieren. Bei Nichteinhaltung
der geforderten Sauberkeit wird diese auf Kosten der Verursacher wieder
hergestellt.
7.5.) Schnittstellen
Schnittstellenliste im Anhang zu den Verdingungsunterlagen ist zu
beachten
8.) Muster / Bemusterung
Zur Beurteilung der Funktionalität und Qualität ist bei Bedarf bzw. auf
Anforderung des AG eine Bemusterung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Zu bemusternde Bauteile:
entsprechend Festlegungen in den gewerkespezifischen ZTV und/oder
entsprechenden Positionen im Leistungstext.
Die durch den Auftraggeber bestätigten Muster sind verbindlich, die
Handmuster verbleiben beim Auftraggeber.
Die Materialbestellung darf erst nach schriftlicher Genehmigung und
Freigabe der Muster durch den AG erfolgen.
9.) Vorschriften / Normen
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss
gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter, welche sich auf das Gewerk, die vorgesehenen Materialien und
deren Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder
gleichwertig, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
10.) Kalkulationshinweise / Preisinhalte
Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise folgende
Leistungen zur Ausführung der Vertragsleistungen in die Einzelpositionen
einzurechnen:
- Liefern der Ausführungsunterlagen, von
Zulassungsbescheiden und Berechnungen, sowie von
Nachweisen gemäß Allgemeiner ZTV sowie
Besonderer ZTV
- Abschnittsweise Ausführung nach den Erfordernissen
des Bauablaufes, gemäß Angabe in den gewerkebezogenen
Besonderen ZTV;
- gewerkebezogene Kalkulationshinweise gelten für alle
Leistungen des Gewerkes unabhängig von der Titelzuordnung
Allgemeine Vorbemerkungen
07 Estricharbeiten
07
Estricharbeiten
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Estricharbeiten
ergänzend zu den ZTV im Allgemeinen Teil gilt:
zu 1.) Pläne, Unterlagen
Vom Auftragnehmer sind dem Auftraggeber folgende
Unterlagen 2 KW nach Auftragserteilung vorzulegen
(2-fach):
- bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse / Zulassungen,
- vorgefertigte Musterstücke für alle sichtbaren
Profile/Leisten zur Freigabe durch den AG,
zu 2.) Stoffe
Alle Dämmschichten müssen FCKW-frei sein.
zu 3.) Ausführung
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, z.B.:
sind Fenster, Türen, Türrahmen, Verglasungen, alle
angrenzenden Bauteile etc. sorgfältig abzudecken /
abzukleben.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen nicht angreifen.
Zur Abgrenzung von unterschiedlichen Bodenbelägen sind
Trennschienen aus Winkelstahl inkl. Anker vorzusehen.
Maßnahmen zur Verhinderung des vorzeitigen Austrocknens
der Estrichoberfläche plant der AN eigenverantwortlich,
Die Verwendung von Sprühmitteln bedarf der Freigabe der
örtlichen Bauüberwachung.
Bei der Verlegung von Belägen im Verbund mit der
Unterkonstruktion ist mit der entsprechenden
Vorbehandlung des Untergrundes die ausreichende
Haftung und der Verbund zu gewährleisten.
Fugen sind entsprechend der gültigen Vorschriften
(AGI-Arbeitsblatt A 12), anzulegen und
einzukalkulieren.
Arbeitsfugen und Scheinfugen werden vom AN
eigenverantwortlich geplant und ausgeführt. Schein- und
Schwindfugen sind kraftschlüssig (vor Verlegung des
Oberbelages/Beschichtung/Anstrich) mit einem geeigneten
Füllmaterial zu schließen.
Die technischen Kennwerte des Estrichs müssen vom AN in
der Erstprüfung nach DIN EN 13813 ermittelt und durch
regelmäßige Produktionskontrolle überwacht werden.
zu 4.) Vorschriften / Normen
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten
Regeln der Technik zu erfolgen.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, welche sich
auf das Gewerk, die vorgesehenen Materialien und deren
Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder
gleichwertig, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
ergänzend zu den Vorschriften /Normen im Allgemeinen
Teil gelten:
- DIN 18 560 Estriche im Bauwesen
- AGI Arbeitsblätter von der Arbeitsgemeinschaft
Industriebau e.V.
- Merkbl. der Bauberatung Zement
für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung von
Gußasphaltestrich gelten zusätzlich zur
Leistungsbeschreibung folgende Vorschriften:
- DIN 18 354 - Gußasphaltarbeiten
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische
Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN EN 1264-4
Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit
Wasserdurchströmung Teil 4: Installation
DIN EN 13318
Estrichmörtel und Estriche Begriffe
DIN EN 13454-2
Calciumsulfat-Binder für Estriche Teil 2:
Prüfverfahren
DIN EN ISO 29469
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
VDI 6202 Blatt 10
Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen
Asbest in Bauschutt, Recycling- und
Bodenmaterial
BEB-Hinweisblatt 1.1
Hinweise zur Abdichtung von Fußböden im Innenbereich in
Kombination mit Verbundabdichtungen
(AIV)
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 2.1
Betonböden für Hallenflächen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 2.2
Rinnen Ergänzung zum Hinweisblatt "Betonböden für
Hallenflächen"
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 3.1
Verlegung von MW-Trittschalldämmplatten nach DIN EN
13162
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 3.2
Verlegung von EPS-Trittschalldämmplatten nach DIN EN
13163
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 3.3
Ausgleichschichten aus Leichtmörtel
(Leichtausgleichmörtel)
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 3.4
Hinweise Trittschallschutz von Fußbodenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.1
Untergründe für Industrieestriche Anforderungen,
Prüfung und Vorbehandlung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.2
Hinweise zur Verlegung von dicken
Zement-Verbundestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.4
Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.5
Hinweise für die Verlegung von Estrichen in der kalten
Jahreszeit
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.6
Hinweise zur Planung und Ausführung von
Fußbodenkonstruktionen bei Rohren, Leitungen und
Einbauteilen auf Rohdecken
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.7
Hinweise zur Planung, Verlegung und Beurteilung sowie
Oberflächenvorbereitung von
Calciumsulfatestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.8
Hinweise zur beschleunigten Trocknung von
Calciumsulfatestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.9
Fertigteilestriche auf Calciumsulfat- und Zementbasis
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.10.1
Rohrsystem auf Altuntergrund in
Ausgleichsmasse/-estrich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.10.2
Rohrsystem auf/in Dämmplatte im/mit Nassestrich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.11
Einbauteile in Estrichen im Wohnungs- und Gewerbebau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.12
Hinweise zu elektrisch beheizten Fußbodenkonstruktionen
im Innenbereich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.13
Dünnschichtige Heizestriche im Neu- und Bestandsbau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.14
Hinweise für die Planung und Ausführung von
Magnesia-Industrieestrichen nach DIN 18560-7;
Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche) im
Neubau und bei der Sanierung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.1
Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 1: Fugen in
Industrieestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.2
Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in
Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und
Dämmschichten nach DIN 18560-2 + DIN 18560-4
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.3
Hinweise für Estriche im Freien, Zement-Estriche auf
Balkonen und Terrassen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.4
Bewertung der Optik von Magnesiaestrichen mit
sichtbarer, direkt genutzter Oberfläche
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.5
Leitfaden zur Herstellung von Zementestrichmörteln im
Innenbereich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.6
Oberflächenbeschaffenheit von zementgebundenen
Industrieböden
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.7
Ausführung von Fußbodenflächen ohne Gefälle mit
Bodenablauf
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.2
Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von
Estrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.5
Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.6
Risse in zementgebundenen Industrieböden
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.7
Höher belastbare Calciumsulfatestriche im Gewerbebau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.8
Hinweise zur Trocknung von Zementestrichen in
Innenräumen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 7.1
Industrieböden aus Reaktionsharz Prüfung des
Untergrunds
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 7.2
Industrieböden aus Reaktionsharz Imprägnierungen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 7.3
Industrieböden aus Reaktionsharz Versiegelung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 7.4
Industrieböden aus Reaktionsharz Beschichtung/Belag
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 7.5
Industrieböden aus Reaktionsharz Elektrisch
ableitfähige Fußbodenbeschichtungen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 7.6
Industrieböden aus Reaktionsharz Estrich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.1
Prüfung und Beurteilung von Untergründen für die
Verlegung von elastischen und textilen
Bodenbelägen, Laminat, mehrschichtig modularen
Fußbodenbelägen, Holzfußböden, Holzpflaster
und Kork im Alt- und Neubau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.1.1
Vorbereitung von Untergründen und Verlegen von
elastischen und textilen Bodenbelägen, Laminat,
mehrschichtig modularen Fußbodenbelägen, Holzfußböden,
Holzpflaster und Kork im Alt- und
Neubau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.2
Vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung von
Oberbodenbelägen auf Zement- und
Calciumsulfatheizestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.3
Arbeitsanweisung CM-Messung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.5
Hinweise zur Verlegung großformatiger keramischer
Fliesen und Platten, Beton-, Natur- und
Kunstwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.6
Hinweise zur Planung und Verlegung großformatiger,
keramischer Fliesen und Platten, Beton-, Naturund
Kunstwerkstein auf Zementestrichen im Innenbereich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.6.1
Verlegung von keramischen Fliesen und Platten, Beton-
und Naturwerksteinen auf schwimmend und
auf Trennschicht verlegten Zementestrichen mit erhöhter
Restfeuchte
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.6.2
Hinweise zur Planung und Verlegung keramischer Fliesen
und Platten auf Bodenplatten und
Geschossdecken aus Beton und Stahlbeton
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.7
Hinweise für die Verlegung von Belägen auf
Gussasphaltestrichen in normal beheizten Gebäuden
(Innenräume)
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.8
"Designestriche" Hinweise zu Planung, Ausführung und
Eigenschaften gestalteter mineralischer
Fußböden
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.9
"Designestriche" Hinweise zur Beschreibung der
Oberflächenqualität und zur Beurteilung der
Ausführung gestalteter mineralischer Fußböden
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.10
"Designestriche" Hinweise zum Schutz der Oberfläche
sowie zur Reinigung und Pflege gestalteter
mineralischer Fußböden
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 9.1
Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden
Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und
Flächenkühlungssystemen in Neubauten
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und
Flächenkühlsysteme in bestehenden Gebäuden
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 1
Wärme- und Trittschalldämmung beheizter und gekühlter
Fußbodenkonstruktionen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 2
Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in
Flächenheizungen und Flächenkühlungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 3
Herstellung beheizter/gekühlter Fußbodenkonstruktionen
im Wohnungsbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 4
Steuerung und Regelung von Flächenheizungen und
-kühlungen auf Basis von Warm-/Kaltwasser für
den Wohnungsbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 5
Wasserdurchströmte Flächenheiz- und Kühlsysteme. Die
ideale Voraussetzung für die Nutzung
regenerativer Energien in der Gebäudeheizung /-Kühlung
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 7
Herstellung von Wandheiz und kühlsystemen im
Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 8
Herstellung beheizter und gekühlter
Fußbodenkonstruktionen im Gewerbe- und Industriebau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 10
Installation von Flächenheizungen und Flächenkühlungen
bei der Modernisierung von bestehenden
Gebäuden Anforderungen und Hinweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 11
Bauteilintegrierte Systeme der Flächenheizung und
Flächenkühlung Aufbau und Funktionsweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 12
Herstellung dünnschichtiger, beheizter/gekühlter
Verbundkonstruktionen im Wohnungsbestand
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 13
Beheizte Fußbodenkonstruktionen im Sporthallenbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
IVK TKB-Merkblatt 14
Schnellzementestriche und Zementestriche mit
Estrichzusatzmitteln
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 16
Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 17
Auswirkungen des Raumklimas auf Bodenbeläge und
Verlegewerkstoffe während der Verlegung und
der Nutzung
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 18
KRL-Methode Messung und Beurteilung der Feuchte von
mineralischen Estrichen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 19
Fußböden aus mineralischen Design- und
Sichtspachtelmassen Anforderungen, Ausführung und
Klassifizierung
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
Merkblatt 1
Calciumsulfat-Fließestriche in Feuchträumen
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel
e. V. (VDPM)
Merkblatt 2
Trocknung von Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel
e. V. (VDPM)
Merkblatt 3
Calciumsulfat-Fließestriche auf Fußbodenheizung
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel
e. V. (VDPM)
Merkblatt 4
Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von
Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel
e. V. (VDPM)
Merkblatt 5
Fugen in Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel
e. V. (VDPM)
Merkblatt 7
Calciumsulfat-Fließestriche für Sanierung, Renovierung
und Modernisierung
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel
e. V. (VDPM)
Merkblatt 8
Leichtausgleichmörtel unter Fließestrichen
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel
e. V. (VDPM)
Merkblatt 9
Calciumsulfat-Fließestriche als Untergrund für
großformatige Fliesen und Platten
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel
e. V. (VDPM)
Merkblatt 10
Verarbeitung von Calciumsulfat-Fließestriche
Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel
e. V. (VDPM)
RAL-GZ 818
Estriche Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V.
VdS 2021
Baustellen Unverbindlicher Leitfaden für ein
umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
5.) Kalkulationshinweise / Preisinhalte
Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise
folgende Leistungen zur Ausführung seiner eigenen
Leistung in die Einzelpositionen einzurechnen:
- alle erforderlichen Hilfsschalungen,
- zur Beurteilung des Untergrundes erforderliche
Messungen und Prüfungen (Restfeuchte, Verbund u.ä.)
- Meßstellen für bauseitige Prüfungen
- das Einbauen von bauseits gestellten Einbauteilen,
- das provisorische Abdecken von Trennfugen
- Verpressen von Schwindrissen, die über die zulässigen
Rissbreiten hinausgehen.
- das Herstellen von Arbeits-, Anschluss- und
Scheinfugen
- Scheinfugen schneiden und Vergießen bzw. Schließen
der Fugen mit Kunstharz-Fugenmasse, bzw. Hinterfüllen,
- Arbeitsfugen vernadeln,
- Anarbeiten an sämtliche am Boden verlegten Heizungs-,
Lüftungs- Sanitär- sowie technologischen Leitungen
- Anpassungsschnitte der Dämmplatten, geschüttete
Dämmung in Anschlussbereichen usw.)
- das Einlegen von Trenn- bzw. Dämmstreifen an allen
angrenzenden Bauteilen, Wänden, Stützen, Rohrleitungen,
Zargen u.ä.
- Abschneiden der Randdämmstreifen bei Nutzestrich
- Erst- und Wiederholungsprüfung gem. DIN EN 13813
- Liefern der Ausführungsunterlagen, von
Zulassungsbescheiden
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
07.1 Vorbereitende Arbeiten
07.1
Vorbereitende Arbeiten
07.3 Dämmung
07.3
Dämmung
07.4 Schwimmender Zementestrich
07.4
Schwimmender Zementestrich
07.5 Sonstige Leistungen, Estricharbeiten
07.5
Sonstige Leistungen, Estricharbeiten