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Unit price EUR
Net total EUR
Hinweise zur Ausschreibung und zur Bau- und
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Vertraulichkeit setzen wir voraus, dass
über alle im Rahmen dieser Ausschreibung in Besitz
gelangenden Informationen / Konditionen
rechtsverbindlich Stillschweigen bewahrt wird.
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie die
Leistungsbeschreibung für das Bauvorhaben sind den
beigefügten Dokumenten zu entnehmen. Es wird
empfohlen, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen, da
diese die Grundlage für die Erstellung des Angebots
bilden.
Der Generalunternehmer ist verpflichtet, alle zur
kompletten, vollständig fix und fertigen Herstellung
des projektierten Bauvorhabens erforderlichen
Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Bei dem Angebot handelt es sich ausschließlich um eine
Einzelbaumaßnahme. Das bedeutet, dass das Angebot so
zu kalkulieren ist, dass die ausgeschriebene
Baumaßnahme unabhängig von anderen Maßnahmen als eigenständige
Einzelmaßnahme vergeben werden kann.
Hinweise zur Ausschreibung und zur Bau- und
Begriffsdefinition Vermieter/Mieter in der Bau- und
Leistungsbeschreibung
In der Bau- und Leistungsbeschreibung werden die
Begriffe Vermieterin und Mieterin verwendet, wobei die
Bezeichnung "Mieterin" synonym für "Auftraggeber"
steht. Die Vermieterin wird hierbei als
Generalunternehmer definiert.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Generalunternehmer
alle in der Bau- und Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen zu kalkulieren hat, die für
das betreffende Objekt relevant sind und nicht durch
den Auftraggeber erbracht werden.
Wenn Leistungen als Mieterleistungen bezeichnet werden
oder Bauteile von der Mieterin beschafft werden müssen
(z. B. Kälteanlage, Kühlzellen, Tresor, Werbeanlagen),
erfolgt die Beschaffung bauseits. Eine Weiterbelastung
an den Generalunternehmer ist in diesen Fällen nicht
vorgesehen. Der Generalunternehmer ist jedoch
verpflichtet, alle notwendigen baulichen Vorarbeiten
durchzuführen und diese in seinem Angebot
einzukalkulieren.
Für die in den Anlagen und Musterplänen aufgeführten
Leuchten bestehen Rahmenverträge zwischen ALDI SÜD und
den Herstellern. Die Bestellung und die
Rechnungszahlung erfolgt durch die Mieterin. Eine
Weiterbelastung an den Generalunternehmer erfolgt
nicht. Die betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme
der elektrischen Installationen wird auf Kosten des
Generalunternehmers von der Elektrofirma des
Generalunternehmers durchgeführt. Dies schließt auch
die komplette Verkabelung, die Montage der Beleuchtung
sowie aller erforderlichen Anschlüsse und
Nebenarbeiten ein.
Begriffsdefinition Vermieter/Mieter in der Bau- und
Hinweis zur Verwendung der Langtexte bei den Positionen
Der Langtext, der den aufgeführten Gewerkesummen bzw.
Positionen zugeordnet ist, erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit in Bezug auf alle notwendigen Gewerke
und Leistungen, die der jeweiligen Position zugeordnet
sein könnten. Es handelt sich hierbei nicht um eine
abschließende Auflistung, sondern vielmehr um eine
Hilfestellung, um dem Generalunternehmer eine bessere
Orientierung zu geben.
Das Ziel des Langtextes ist es, dem Generalunternehmer
zu ermöglichen, die von ihm ermittelten und
kalkulierten Gewerke und Leistungen möglichst präzise
und eindeutig den vorgegebenen Positionen im
Leistungsverzeichnis zuzuordnen. Somit dient der
Langtext als Ergänzung, um Missverständnisse bei der
Zuordnung zu vermeiden und die Vergleichbarkeit der
Angebote zu erleichtern.
Es wird darauf hingewiesen, dass es dennoch in der
Verantwortung des Generalunternehmers liegt, alle für
die jeweilige Position notwendigen Leistungen
vollständig zu erfassen und in der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Hinweis zur Verwendung der Langtexte bei den Positionen
Anwendung von Rahmenverträgen gemäß Bau- und
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Abstimmung zu Produkten und Lieferanten
in Bezug auf die Bau- und Leistungsbeschreibung werden
die Firmen definiert, die der Generalunternehmer gemäß
den geltenden Rahmenverträgen beauftragen muss. Der
Generalunternehmer erhält somit die Konditionen, die
zuvor von ALDI SÜD vereinbart wurden.
Anwendung von Rahmenverträgen gemäß Bau- und
Beauftragung von Architekten und Fachplanern
Architekten und Fachplaner werden von ALDI SÜD bis
maximal zur Leistungsphase 4 beauftragt. Ausgenommen
hiervon sind die Fachplanungen in den Bereichen
Elektrotechnik und Lichtplanung; diese werden auf
Kosten der Mieterin gemäß dem bestehenden
Rahmenvertrag ausgeführt und anschließend an den
Generalunternehmer übergeben. Der ausgewählte
Fachplaner für Elektrotechnik ist vollständig in die
Baumaßnahme zu integrieren und muss an den
Baubesprechungen teilnehmen.
Der Generalunternehmer ist verpflichtet, die
Leistungen über die Leistungsphase 4 hinaus zu
erstellen. Diese sind eigenständig und auf eigene
Kosten auf Grundlage der Bau- und
Leistungsbeschreibung sowie den weiteren
projektbezogenen Vorgaben und Details durchzuführen.
Die Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 ist dem
Auftraggeber vor Baubeginn zur Prüfung und Durchsicht
zu übergeben. Dem Auftraggeber werden für die Prüfung
und Durchsicht der Unterlagen zwei Wochen gewährt.
Beauftragung von Architekten und Fachplanern
Hinweis zum Generalunternehmervertrag sowie zum Zahlungsplan
Generalunternehmervertrag
Der Generalunternehmervertrag stellt eine wesentliche
Anlage in der Ausschreibung dar und regelt die
vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber
und dem Generalunternehmer. Er legt die Rechte und
Pflichten beider Parteien fest und dient als
rechtliche Grundlage für die Durchführung des
Bauprojekts. In der Anlage wird ein Mustervertrag zur
Verfügung gestellt, der als Vorlage dient und zur
Angebotserstellung berücksichtigt werden muss.
Zahlungsplan und Sicherheitseinbehalt
Der Zahlungsplan stellt sicher, dass alle finanziellen
Aspekte des Projekts transparent und nachvollziehbar
sind. Er ist Grundlage des Vertrages, legt die
Modalitäten sowie Zeitpunkte der Zahlungen während der
Vertragslaufzeit fest und unterstützt sowohl den
Generalunternehmer als auch den Auftraggeber bei der
finanziellen Planung. Bei der Freigabe von
Abschlagszahlungen wird grundsätzlich ein
Sicherheitsabschlag von 10 % einbehalten. Dieser setzt
sich aus 5% Vertragserfüllungsbürgschaft und 5%
Gewährleistungsbürgschaft zusammen.
Der Sicherheitsabschlag kann durch Stellung
entsprechender Bürgschaften ersetzt werden.
Durch den Generalunternehmer sind maximal 9
Abschlagsrechnungen zu stellen.
Hinweis zum Generalunternehmervertrag sowie zum Zahlungsplan
Abrechnung BWG (bewegliche Wirtschaftsgüter)
Durch den Generalunternehmer sind BWGs (bewegliche
Wirtschaftsgüter) unter Titel 3 des
Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen.
Im Leistungsverzeichnis sind diese als separate
Positionen anzubieten, verbleiben jedoch im Falle
einer Beauftragung im Gesamtangebot (Titel 1) und die
Leistungen werden ganzheitlich in einem
Generalunternehmervertrag vereinbart.
Für die BWGs ist nach Abschluss des Projekts eine
separate Rechnung zu stellen. Hierzu wird dem
Generalunternehmer ein gesonderter Rechnungsempfänger
mitgeteilt.
Rechnungsempfänger BWG:
ALDI SE & Co. KG
Holzäckerstraße 1
91325 Adelsdorf
Abrechnung BWG (bewegliche Wirtschaftsgüter)
Leistungsumfang des Bieters
Zu dem geschuldeten Leistungsumfang des
Generalunternehmers gehört uneingeschränkt alles, was
zur vollständig kompletten, mängelfreien,
betriebsfertigen und termingerechten Herstellung des
Bauvorhabens erforderlich und zweckmäßig ist. Dazu
gehören unter anderem:
1. die Herstellung der fix und fertigen
kompletten Bauleistung einschließlich der Lieferung
aller benötigten Materialien unter der eigenen
Bauleitung (Objektüberwachung) des Generalunternehmers
einschließlich ihrer Fachbauleitung nach den
Bestimmungen der Landesbauordnung;
2. das Tragwerk und die Tragwerksplanung;
3. die Beauftragung eines Sicherheits- und
Gesundheitskoordinators gemäß Baustellenverordnung;
4. die technische Ausrüstung, soweit nicht
bauseits wie beschrieben gestellt;
5. der Wärmeschutz einschließlich der Lüftungs-
und der Klimatechnik mit allen dafür benötigten
Anlagen und Einrichtungen;
6. die technische und wirtschaftliche Betreuung
des Bauvorhabens bis zur Abnahme;
7. mit Ausnahme der Baugenehmigung die Beibringung
aller zur Herstellung und zum uneingeschränkten
Betrieb des Bauvorhabens erforderlicher Genehmigungen
und Bescheinigungen insbesondere etwaiger Erlaubnisse
der Straßenverkehrsbehörde, Nachbargenehmigungen,
Abnahmebescheinigungen z.B. des TÜV, des
Schornsteinfegers etc.;
aller Betriebsanleitungen und -beschreibungen und
Berechnungen, wie z.B. für die gesamte Haustechnik;
aller Ausführungszeichnungen, soweit diese nicht
bereits Gegenstand der Baugenehmigung sind, wie
Werkstatt- und Montagepläne, Konstruktionszeichnungen,
Bestands- und Revisionspläne etc. und überhaupt aller
technischer Unterlagen, die zum ordnungsgemäßen und
reibungslosen Betrieb aller Baulichkeiten und
baulichen und technischen Anlagen erforderlich sind.
die Planung und Erbringung aller Leistungen zur
kompletten Erschließung des Bauvorhabens
einschließlich der im und am Grundstück erforderlichen
Erdarbeiten, Leitungsverlegungen für Wasser, Abwasser,
Strom, Gas und Telekommunikation.
die komplette Baustelleneinrichtung über die gesamte
Dauer der Bauzeit;
eine etwa erforderliche Wasserhaltung,
die Sicherung der Baustelle nebst Zu- und Abfahrt
gegen Unfälle und Gefahren und die Einhaltung der
gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften,
die Gestellung und Vorhaltung von Baustrom und
Bauwasser auf eigene Kosten des Generalunternehmers;
die gesamte Schmutzbeseitigung einschließlich der
Beseitigung aller Verpackungsmaterialien von
Baustoffen und die ständige Sauberhaltung der
Baustelle einschließlich der Zufahrtswege,
der Beibringung aller zur Ausführung und zum Betrieb
der Bauleistung erforderlicher Genehmigungen, z.B. für
Bewehrungen, Rohbau- und Gebrauchsabnahmen,
Schornsteinfeger usw.
die Durchführung aller schalltechnisch erforderlichen
Messungen und deren gutachterliche Dokumentation;
die etwa erforderliche Bestellung des gesetzlich
vorgeschriebenen Bauinspektors, falls erforderlich
auch für Elektro- und HLS-Gewerke;
die Beauftragung einer vom Betonwerk unabhängigen
Firma mit der Fertigung von Betonwürfelproben, auch
für die Fertigteile;
die Überprüfung des fertigen Planums durch den
Bodengutachter vor der Herstellung von Fundamenten und
der Bodenplatte;
die Einholung der Genehmigung für die Benutzung des
Objektes (falls erforderlich);
die Führung eines Bautagebuchs, das an der Baustelle
zur jederzeitigen Einsicht für den Auftraggeber und
den Architekten bereitzuhalten und ihm nach der
Abnahme auszuhändigen ist;
die Beibringung von Prüf- und Abnahmebescheinigungen,
Die vollständige Übergabe aller relevanten
Revisionsunterlagen gemäß der beigefügten
Ordnerstruktur.
Nachtragsleistungen
Nachtragsleistungen, die zur Ausführung des Hauptauftrages notwendig sind oder aufgrund von Änderungswünschen zur ursprünglichen Planung ausgeführt werden sollen, sind durch den Unternehmer im Rahmen des Hauptauftrages auszuführen, anzuzeigen und sobald als möglich in Form eines Nachtragsangebotes schriftlich vorzulegen und durch den Bauherrn zu beauftragen.
Hinweis zur Erschließung und Hausanschlüsse
Der Bieter kann für den Strom, Wasser und Dachentwässerung die vorhandenen Hausanschlüsse verwenden. Ob für den neuen ALDI Markt eine Hausanschlusserhöhung Strom notwendig ist, wird vom Fachplaner Elektro noch geprüft. Die Medienverteilung der vorhandenen Hausanschlüsse auf dem Baugrundstück sind vom Bieter nach dessen Planung zu kalkulieren und im Angebotspreis zu berücksichtigen.
Eventuell weitere notwendige Leitungsgräben und Kopflöcher ab der Grundstücksgrenze sind in Abstimmung mit den Energieversorgern vom Bieter herzustellen.
Entsprechende aktuelle Spartenauskünfte liegen den Unterlagen bei.
(Baustellen-)Zufahrten
Die bestehende Zufahrt über die Fährstraße wird weiterverwendet und während der Bauzeit durch den Kundenverkehr Apotheke stark frequentiert.
Es ist die Neugestaltung bzw. Erweiterung der Zufahrt über die Weinstraße entlang der bestehenden Bäckerei „Der Beck“ vorgesehen.
Die Neugestaltung bzw. Erweiterung der gesamten Stellplatzanlage ist gemäß den Ausschreibungsvorgaben vom Bieter in seinem Angebot mit zu berücksichtigen, zu planen und auszuführen.
Das Nachbargrundstück Flst. 126/20 kann für Parken und Anlieferungen mit genutzt werden, Einschränkungen hierzu siehe Plan "Leistungsabgrenzung Außenanlage zum Bestand".
Vermessung
Zum Baubeginn werden dem Bieter keine Vermessungsleistungen zur Verfügung gestellt. Die Pläne sind in Höhe und Lage bestimmt. Der Generalunternehmer hat die notwendigen Grobabsteckung und Feinabsteckung auf Basis der übergebenen Planunterlagen selbst durchzuführen.
Leistungsumfang des Bieters
Projekttermine
Vom Bieter ist im Angebot anzugeben, welche der Terminvarianten gemäß dem Rahmenterminplan in der Anlage von ihm geplant und umgesetzt wird.
Die Eröffnung des neuen Marktes ist entweder für Weihnachten 2026 oder Ostern 2027 angedacht.
Vom Generalunternehmer ist ein Grobterminplan für die Projektabwicklung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Projekttermine
Versicherungen
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Der Auftraggeber hat eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
Bauwesenversicherung
Eine Bauwesenversicherung wird nicht vom Auftraggeber abgeschlossen und ist im Bedarfsfall vom Generalunternehmer selbst abzuschließen.
Versicherungen
Abnahme und Übergabe
Es erfolgt eine einmalige vollumfängliche Abnahme
aller Bauteile für das fertiggestellte Objekt zum Tag
der Übergabe zwischen dem Generalunternehmer und
Auftraggeber.
Zwischenabnahmen erfolgen nicht, es finden jedoch
regelmäßige Baustellenbesprechungen mit Begehungen
durch einen Vertreter des Auftraggebers statt. Dabei
vorgefundene mangelhafte Bauausführungen sind vom
Generalunternehmer im Baustellenprotokoll festzuhalten
und zu beseitigen.
Durch den Generalunternehmer erfolgt bis zum Zeitpunkt
der Übergabe eine vollständige Reinigung des Objekts
und der Außenanlagen.
Für die Übergabe wird das in der Anlage beigefügte Übergabeprotokoll verwendet.
Abnahme und Übergabe
Allgemeine Regelung zur Einbringung von Leistungen vor
Abnahme
Der Generalunternehmer erkennt an, dass der Auftraggeber berechtigt ist, vor der Übergabe bzw. Abnahme des Projekts bestimmte Leistungen, wie
- die Verrohrung der Kältetechnik,
- die Lieferung und Montage der Schaltschränke und der Kühlregale zur Kältetechnik,
- die Lieferung und Montage des Tresors,
- die Lieferung und Montage der Werbeanlagen,
- die Lieferung und Montage der Backöfen,
- die Lieferung und Montage der Pfandautomaten,
- die Lieferung und Montage der digitalen Werbeelemente,
- die Lieferung und Montage der Truhen und Truhenüberbauschränke,
- die Lieferung und Montage des Containers für die Papierpresse,
- die Lieferung und Montage der PV-Anlage,
selbst oder durch Dritte zu erbringen. Der Generalunternehmer verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um diese Einbringung zu
ermöglichen und wird die Arbeiten des Auftraggebers nicht verzögern oder behindern.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Generalunternehmer mindestens 14 Tage im Voraus über die geplanten Einbringungsmaßnahmen zu informieren, um
eine reibungslose Koordination zu gewährleisten. Der Generalunternehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die durch die Einbringung der vom
Auftraggeber durchgeführten Leistungen entstehen, solange diese ordnungsgemäß und gemäß vertraglicher Vereinbarungen erbracht wurden.
Allgemeine Regelung zur Einbringung von Leistungen vor
Wartung und Gewährleistung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages Leistungen der "Technischen Ausrüstung", wie insbesondere maschinelle und/oder
elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon zu liefern hat (z. B. Heizungsanlage, Klima-/Lüftungsanlage, Sonnenschutz usw.), bei denen
die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beabsichtigt der Auftraggeber, dem Auftragnehmer, seinem fachkundigen Nachunternehmer
oder einem fachkundigen Dritten die Wartung für die Dauer der Gewährleistungsfrist zu übertragen.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Beauftragung der Wartung besteht nicht. Im Fall anderweitiger Beauftragung der Wartung wird die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers für die Leistungen der Technischen Ausrüstung nicht eingeschränkt.
Wartung und Gewährleistung
Ausschreibungsunterlagen zur Leistungsbeschreibung
Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen und
Hinweise zur Angebotsaufteilung:
Die Ausschreibungsunterlagen zur Leistungsbeschreibung für das Bauvorhaben stehen in den nachfolgenden Dokumenten zur Verfügung. Diese beinhalten alle
relevanten Informationen und Vorgaben, die für die Erstellung eines vollständigen und aussagekräftigen Angebots erforderlich sind. Die entsprechenden Inhalte
sind den Ordnern mit den folgenden Bezeichnungen zu entnehmen:
- 01 Allgemeine Leistungsbeschreibung
- 02 Bestandsunterlagen (BU)
- 03 Baugenehmigungsunterlagen
- 04 Statik
- 05 Gutachten und Prüfberichte
- 06 Pläne und Zeichnungen
- 07 Vertragsbedingungen
- 08 Sonstige Anhänge
Neben den Ausschreibungsunterlagen sind vom Bieter folgende Bestimmung zu beachten und einzuhalten:
1) die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), sowie alle sonst noch für die ordnungsgemäße und mängelfreie Herstellung des Bauvorhabens geltenden DIN-Bestimmungen und die Allgemeinen Regeln der Bautechnik;
2) die Bestimmungen der am Ort des Bauvorhabens geltenden
Landesbauordnung mit allen Nebenbestimmungen und
Durchführungsverordnungen sowie alle gesetzlichen und technischen
Bestimmungen, die für das Bauobjekt und seine besondere vorgesehene
Nutzungsart maßgeblich sind, jeweils in neuester Fassung, einschließlich aller
relevanten Bestimmungen des Umwelt-, Brand-, Schall-, Wärme-, und
Arbeitsschutzes, insbes. der Arbeitsschutzverordnung;
Die vorstehenden Bestimmungen sind nicht nur in Bezug auf die Ausführung als solche einzuhalten, sondern auch in Bezug auf die Eigenschaften, welche die hergestellten Baulichkeiten, Einrichtungen und Anlagen zum ordnungsgemäßen Betrieb haben müssen.
Nachzureichende Unterlagen
Die Baugenehmigung war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vollständig fertiggestellt. Der AG behält sich daher vor, folgende Unterlagen nachzureichen, die vom Bieter im Gesamtangebot zu berücksichtigen sind:
1. Die Baugenehmigung wird Mitte Februar 2026 erwartet.
Angebotsform
Um eine einheitliche und faire Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote sicherzustellen, wird darum gebeten, dass das Generalunternehmerangebot für die
Erstellung der vollständig fertiggestellten Bauleistung wie folgt in Gewerkesummen aufgeteilt wird:
Ausschreibungsunterlagen zur Leistungsbeschreibung
01 Ausschreibung Neubau ALDI SÜD
01
Ausschreibung Neubau ALDI SÜD
01.010 Baubegleitende Maßnahmen * Baustelleneinrichtung und -logistik
* Bauzaun
* SiGeKo
01.010
Baubegleitende Maßnahmen
1.00
psch
01.020 Abbrucharbeiten * Rückbau bestehender Gebäude oder Bauwerke
* Entfernen von Fundamenten und Bodenplatten
* Trennung und Entsorgung von Materialien (z. B.
Beton, Stahl, Holz, Sonderabfälle)
* Recycling von Abbruchmaterialien (falls
vorgeschrieben)
* Fachgerechte Entsorgung gemäß gesetzlichen Vorgaben
01.020
Abbrucharbeiten
1.00
psch
01.030 Grundstückserschließung * Erdbauarbeiten
* (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation)
01.030
Grundstückserschließung
1.00
psch
01.040 Rohbau * Erdarbeiten und Gründung (z. B. Tiefgründung bei
schwierigen Baugrundverhältnissen)
* Tragwerk inkl. Außenwände
01.040
Rohbau
1.00
psch
01.050 Fassade * Wärmedämmverbundsystem oder alternative
Fassadensysteme
* Fenster und Türen
01.050
Fassade
1.00
psch
01.060 Dacharbeiten * Dacheindeckung (Trapezbleche)
* Dachabdichtung und Wärmedämmung
* Dachbegrünung
01.060
Dacharbeiten
1.00
psch
01.070 Ausbauarbeiten * Innenwände und Trockenbau
* Fußbodenaufbau und -beläge
* Malerarbeiten
* Metallbau- und Schlosserarbeiten:
* Rammschutz (nicht Kältetechnik bzw. Verkaufsraum)
* Schnelllauftore, Torabdichtung, Sektionaltore
* Baureinigung
01.070
Ausbauarbeiten
1.00
psch
01.080 Technische Gebäudeausrüstung (TGA) * Elektroinstallation
* Sanitärinstallation
* Heizung, Lüftung, Klimatisierung
01.080
Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
1.00
psch
01.090 Außenanlagen * Tiefbauarbeiten
* Entwässerungs- & Versickerungsanlagen
* Kanalarbeiten mit Rinnen und Einläufen
* Parkplatz-Erstellung (Erdarbeiten, Asphalt bzw.
Verbundsteine)
* Parkplatzmarkierungen
* Stützwände, Geländeabsicherung, Geländer
* Montage Parkplatzbeleuchtung und Zuleitungen
01.090
Außenanlagen
1.00
psch
01.100 Planungsleistung / Nebenkosten * Ausführungsplanung, Fachplanung
* Bauabsteckungen
* Energieausweis
* Sonstige Planungskosten
* Zwischen- und Schlussabnahmen Sachverständige
01.100
Planungsleistung / Nebenkosten
1.00
psch
02 Zuschläge und Stundenverrechnungssätze
02
Zuschläge und Stundenverrechnungssätze
02.010 Generalunternehmeraufschlag Angabe des im Angebot kalkulierten
Generalunternehmerzuschlags in %.
02.010
Generalunternehmeraufschlag
0.00
%
Stundenverrechnungssatz
Alle Arbeiten, die auf Stundenbasis abgerechnet werden
sollen und nicht im Leistungsverzeichnis enthalten
sind, müssen vor Ausführung angekündigt und vom
Auftraggeber genehmigt werden. Die Abrechnung erfolgt
zu den im Angebot angegebenen Stundverrechnungssätzen.
Jede Stunde ist mit Datum, Dauer, ausführender
Leistung und Mitarbeiterqualifikation zu dokumentieren.
Stundenverrechnungssatz
02.020 Oberbauleiter
02.020
Oberbauleiter
O
1.00
Std
02.030 Bauleiter
02.030
Bauleiter
O
1.00
Std
02.040 Polier / Vorarbeiter
02.040
Polier / Vorarbeiter
O
1.00
Std
02.050 Facharbeiter
02.050
Facharbeiter
O
1.00
Std
02.060 Bauhelfer / ungelernte Arbeitskräfte
02.060
Bauhelfer / ungelernte Arbeitskräfte
O
1.00
Std
02.070 Technischer Zeichner / Planer
02.070
Technischer Zeichner / Planer
O
1.00
Std
02.080 Kalkulator / Projektkaufmann
02.080
Kalkulator / Projektkaufmann
O
1.00
Std
02.090 Überstunden- / Nachtzuschlag
02.090
Überstunden- / Nachtzuschlag
O
0.00
%
02.100 Wochenend-/Feiertagszuschlag
02.100
Wochenend-/Feiertagszuschlag
O
0.00
%
02.110 Wegezeiten / Anfahrtskosten
02.110
Wegezeiten / Anfahrtskosten
O
1.00
Std
03 Abrechnung BWGs (Bewegliche
Wirtschaftsgüter)
03
Abrechnung BWGs (Bewegliche
Wirtschaftsgüter)
BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
03.010 Überladebrücke Liefern und montieren einer Überladebrücke auf Basis
des im Anhang befindlichen Rahmenvertrags.
Ausführung, Dimensionen und Ausstattung gemäß
Rahmenvertragsbedingungen und Projektanforderungen.
Einbau inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen,
Funktionsprüfung und Übergabe betriebsbereit.
03.010
Überladebrücke
1.00
psch
03.020 Zaunanlage für Kälteanlage Liefern und montieren einer Zaunanlage als
Stabgitterzaun, Höhe ca. 2,00 m, inkl. Zugangstür.
Ausführung: Doppelstabgittermatten, Maschenweite ca.
50/200 mm, Drahtstärke mind. 8/6/8 mm.
Pfosten aus Vierkantstahl, mit Abdeckkappen, zum
Einbetonieren oder auf Dübelplatten (je nach
Projektvorgabe).
Oberfläche: verzinkt und pulverbeschichtet, Farbton
RAL 7016 (Anthrazitgrau).
Zugangstür 1-flügelig, lichte Weite ca. 1,00 m, inkl.
Drückergarnitur, Schloss und Schließzylinder,
gleichschließend mit Gesamtanlage (Projektvorgabe
beachten).
Lieferung und Montage inkl. aller erforderlichen
Befestigungsmaterialien, Fundamentarbeiten und
Nebenleistungen.
03.020
Zaunanlage für Kälteanlage
1.00
psch
03.030 Schrankenanlage (optional) Liefern und montieren einer handbetriebenen
Schrankenanlagezur Regelung der Zufahrt auf das
Grundstück.
Schrankenbaum aus Aluminium, mit reflektierender Folie.
Durchfahrtsbreite projektspezifisch, ca. 3,50 - 6,00 m
(genaue Länge nach Vorgabe).
Dreh- oder Kippmechanismus mit Gegengewicht, zur
komfortablen Handbedienung.
Verriegelung in offener und geschlossener Stellung
durch Schloss oder Vorhängeschloss.
Lieferung inkl. Fundamentarbeiten, Montage und
Funktionsprüfung.
03.030
Schrankenanlage (optional)
1.00
psch
03.040 Müllcontainerbox (optional, projektindividuell) Liefern und montieren einer Müllcontainerbox als
Gitterbox mit Dach und abschließbarer Schiebetür.
Ausführung in pulverbeschichtetem Stahl, Farbton RAL
7060.
Inkl. Fundamentarbeiten (Herstellen, Betonieren,
Einbau).
Größe und Anzahl der Containerplätze nach
Projektanforderung (bauseits festzulegen).
Konstruktion witterungsbeständig, robust und
abschließbar.
Detaillierte Abstimmung mit Bauherrn/Planer
erforderlich.
03.040
Müllcontainerbox (optional, projektindividuell)
1.00
psch
03.050 Vakuumanlage (optional, falls erforderlich) Liefern und montieren einer Vakuumanlage inkl. aller
erforderlichen Materialien, Komponenten, Leitungen und
Nebenleistungen.
Dimensionierung und Ausführung gemäß
projektspezifischen Anforderungen.
Anlage betriebsfertig inkl. Verrohrung, Anschlüssen,
Befestigung und Steuerung.
Lieferung inkl. Montage, Inbetriebnahme,
Funktionsprüfung und Dokumentation.
Wartungs- und Betriebshinweise beizulegen.
03.050
Vakuumanlage (optional, falls erforderlich)
1.00
psch