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VORBEMERKUNGEN UND KALKULATIONSHINWEISE - Allgemeine Projektbeschreibung und Geltungsbereich Projekt: Fassadenarbeiten an einem Einfamilien-/Zweifamilienhaus (EG und 1. OG) Untergrund: Neubau, Mauerwerk rohexponiert (noch kein Grundputz vorhanden) Regelwerk: VOB/C – DIN 18350 (Putzarbeiten) und DIN 18363 (Malerarbeiten)
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die vollständige Ausführung von Fassadenputz-, Armierungs- und Malerarbeiten an einem Wohnhaus-Neubau (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) mit einer Dachgaube und einem Satteldach.
Mit der Aufstellung dieses Leistungsverzeichnisses wird die vollständige, betriebsfertige und mangelfreie Funktion aller beschriebenen Bauteile und Gewerke bezweckt. Alle Leistungen sind als Komplettleistung inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen zu kalkulieren, auch wenn diese im Text nicht explizit einzeln aufgeführt sind, sofern sie zur fachgerechten Ausführung gehören.
Maßgebende Vorschriften und Regelwerke
Für die Ausführung und Abrechnung gelten die nachfolgenden Vorschriften in der jeweils am Tage der Ausführung gültigen Fassung:
VOB Teil A (DIN 1960): Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.
VOB Teil B (DIN 1961): Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
VOB Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen – ATV):
DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
DIN 18350: Putz- und Stuckarbeiten.
DIN 18363: Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen.
DIN 18451: Gerüstarbeiten.
Die aktuellen Verarbeitungsrichtlinien des Materialherstellers (maxit).
Die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV), der Berufsgenossenschaften (BG Bau) und des Arbeitsschutzes.
Besondere Kalkulationshinweise für den Bieter
Örtliche Gegebenheiten: Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebots durch eine Ortsbesichtigung über die Gegebenheiten der Baustelle, Zufahrten und Lagerflächen zu informieren. Spätere Forderungen wegen Unkenntnis werden nicht anerkannt.
Untergrundprüfung: Vor Beginn der Verputzarbeiten hat der Auftragnehmer den Untergrund gemäß seiner VOB-Prüfpflicht auf Eignung, Ebenheitstoleranzen (DIN 18202) und Trocknungsgrad zu prüfen. Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen (VOB/B § 4 Abs. 3).
Energie und Wasser: Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn an zentraler Stelle auf dem Grundstück gestellt. Verbrauchskosten trägt der Bauherr. Die Zuleitungen ab Entnahmestelle sowie alle notwendigen Verteiler/Schläuche sind vom Auftragnehmer vorzuhalten.
Entsorgung: Sämtliche anfallenden Abfälle, Reststoffe, Materialverpackungen und der eigene Bauschutt sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, fachgerecht und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Arbeitsbereiche sind täglich grob zu reinigen.
Wichtige Abrechnungsregeln (nach VOB/C)
Übermessungsregeln (Fenster und Türen): Aussparungen und Öffnungen mit einer Einzelgröße von bis zu 2,5 m² werden übermessen (nicht abgezogen). Die Laibungen solcher Öffnungen werden dafür nicht separat vergütet, es sei denn, es sind im LV separate Zulagenpositionen dafür ausgewiesen. Öffnungen über 2,5 m² Einzelgröße werden vom Flächenmaß abgezogen; in diesem Fall werden die Leibungen nach Längenmaß (Meter) abgerechnet.
Gerüstabrechnung: Das Fassadengerüst wird nach der tatsächlich eingerüsteten Fassadenfläche gemäß DIN 18451 abgerechnet. Inbegriffen ist eine vertraglich vereinbarte Grundstandzeit (Gebrauchsüberlassung) von 6 Wochen ab dem Tag der dokumentierten Verkehrsfreigabe.
Eigenverantwortliche Massenermittlung und Aufmaßpflicht
Eigenverantwortung des Auftragnehmers (AN):
Die im Leistungsverzeichnis (LV) genannten Mengen sind geschätzte Circa-Massen und dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für den Preisvergleich. Dem Auftragnehmer obliegt es, vor Ausführungsbeginn und fortlaufend während der Bauphase die tatsächlichen Maße eigenverantwortlich durch örtliches Aufmaß oder anhand der Ausführungspläne zu ermitteln.
Aufmaß als zwingende Rechnungsanlage:
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach den tatsächlichen Maßen (Ist-Maß) auf Grundlage der Abrechnungsregeln der VOB/C (insb. DIN 18350 und DIN 18363). Jeder Abschlagsrechnung (Teilrechnung) sowie der Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer ein prüfbares, detailliertes und nachvollziehbareres Aufmaß zwingend beizufügen.
Anforderungen an das Aufmaß:
Das Aufmaß muss in Form von übersichtlichen Aufmaßblättern (aufgeteilt nach Fassadenseiten, Achsen, Geschossen und unter Angabe der mathematischen Formeln wie „Länge × Höhe“) erstellt werden. Die Übermessungsregeln der VOB (z. B. Nichtabzug von Öffnungen unter 2,5 m² Einzelgröße) sind dabei exakt auszuweisen.
Gemeinsames Aufmaß (VOB/B § 14):
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber (AG) rechtzeitig vor der Erstellung des Aufmaßes zu benachrichtigen, um ein gemeinsames Aufmaß vor Ort zu ermöglichen. Wird das Aufmaß vom AN einseitig erstellt, trägt dieser das Risiko für Verzögerungen bei der Rechnungsprüfung. Ohne ein prüffähiges Aufmaß wird die Fälligkeit der jeweiligen Rechnung (Teil- oder Schlussrechnung) nicht begründet.
Ausführungsfristen und Witterung
Putz- und Malerarbeiten dürfen nur bei geeigneten Witterungsverhältnissen ausgeführt werden (Untergrund- und Lufttemperatur mindestens +5 °C). Bei direkter Sonneneinstrahlung, starkem Wind oder Regen sind Schutzmaßnahmen (Gerüstnetze) zu treffen.
Angebotserstellung und Fabrikatsbindung
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die gesamte Dauer der vereinbarten Bauzeit.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Leitfabrikate (maxit IP 18 E, maxit multi 300 und maxit silco A 9030) sind für die Kalkulation bindend. Werden gleichwertige Produkte ("oder gleichwertig") angeboten, sind die genauen Produktbezeichnungen und technischen Datenblätter dem Angebot zwingend beizufügen. Ein systemfremdes Mischen von Produkten verschiedener Hersteller ist unzulässig.
VORBEMERKUNGEN UND KALKULATIONSHINWEISE - Allgemeine Projektbeschreibung und Geltungsbereich
01 Baustelleneinrichtung und Rüstung
01
Baustelleneinrichtung und Rüstung
01.__.0010 Fassadengerüst DIN EN 12811 / DIN 4420 Liefern, Aufstellen, Verankern und Vorhalten Liefern, Aufstellen, Verankern und Vorhalten eines standsicheren System-Fassadengerüsts der Lastklasse 3 (bis 200 kg/m²) für die gesamte Fassadenfläche (EG und 1. OG) einschließlich Giebel- und Gaubenbereich. Inklusive aller erforderlichen Beläge, Verankerungen im Untergrund (inkl. späterem fachgerechtem Verschließen der Verankerungslöcher im Putz), dreiteiligem Seitenschutz (Geländer-, Zwischenholm und Bordbrett) sowie systemkonformen, innenliegenden Leitergängen für den sicheren Auf- und Abstieg. Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C DIN 18451 nach der zu rüstenden Fassadenfläche. Inbegriffen ist eine vertraglich vereinbarte Grundstandzeit (Gebrauchsüberlassung) von 6 Wochen ab dem Tag der dokumentierten Verkehrsfreigabe.
01.__.0010
Fassadengerüst DIN EN 12811 / DIN 4420 Liefern, Aufstellen, Verankern und Vorhalten
220.00
m²
01.__.0020 Zulage: Einrüsten einer Dachgaube (Satteldach) Zulage zu vorheriger Pos. für den erhöhten personellen und materiellen Aufwand beim zusätzlichen Einrüsten einer Dachgaube im Bereich des schrägen Satteldachs.
Die Leistung umfasst das fachgerechte, statisch sichere Aufstuhlen, Überbrücken oder Verankern des Gerüsts auf der Dachkonstruktion bzw. den Dachsparren sowie das Herstellen aller erforderlichen Belag- und Arbeitsbühnen rund um die Gaube (Front- und Seitenwangen), um eine lückenlose, sichere und nach den Richtlinien der BG Bau zulässige Durchführung der Verputz-, Armierungs- und Malerarbeiten zu gewährleisten.
Inklusive der notwendigen Schutzmaßnahmen (z. B. Lastverteilungsplatten, Schutzdecken) zur absoluten Vermeidung von Beschädigungen an der bauseitigen Dacheindeckung.
01.__.0020
Zulage: Einrüsten einer Dachgaube (Satteldach)
2.00
Stk
01.__.0030 Zulage: Gerüstvorhaltung über Grundzeit Vorhalten Vorhalten und Überlassen des betriebssicheren Fassadengerüsts aus der vorhergehenden Aufbauposition zur Nutzung für die Fassaden- und Malerarbeiten über die vertraglich vereinbarte Grundstandzeit von 6 Wochen hinaus.
Die Abrechnung erfolgt wochengenau nach den tatsächlich beanspruchten Zusatzwochen. Angefangene Wochen werden anteilig abgerechnet.
Beginn der Abrechnung: Ab dem 1. Tag der 7. Kalenderwoche nach Verkehrsfreigabe.
Massenermittlung: Fläche des Gerüsts x Anzahl der zusätzlichen Wochen (m²/ Woche)
Die Abrechnung erfolgt wochengenau nach den tatsächlich beanspruchten Zusatzwochen.
01.__.0030
Zulage: Gerüstvorhaltung über Grundzeit Vorhalten
O
220.00
m²
01.__.0040 Zulage: Gerüstbekleidung mit Schutznetzen Liefern und Montieren Liefern und Montieren von engmaschigen Staub- und Sonnenschutznetzen am Fassadengerüst zur Absicherung des Verkehrsraumes und zum Schutz der frischen Putz- und Anstrichflächen vor vorzeitiger Austrocknung durch Wind und Sonne.
01.__.0040
Zulage: Gerüstbekleidung mit Schutznetzen Liefern und Montieren
O
220.00
m²
02 Vorbereitende Arbeiten und Grundputz
02
Vorbereitende Arbeiten und Grundputz
02.__.0010 Schutz von Bauteilen und Oberflächen Schützen von nicht zu bearbeitenden Bauteilen und Fremdoberflächen (z. B. Fenster- und Türbeplankungen, Fensterbänke, Dachüberstände, Gaubenverkleidungen, Sockelbereiche, Lichtschächte) vor Verschmutzung und Beschädigung durch fachgerechtes Abkleben und Abdecken mit UV-beständigen Folien und Gewebeklebebändern. Vorhalten des Schutzes während der gesamten Bauzeit und rückstandsfreies Entfernen nach Fertigstellung. Abrechnung als Pauschale gemäß VOB/C DIN 18350.
02.__.0010
Schutz von Bauteilen und Oberflächen
1.00
psch
0.00
02.__.0030 Anputzleisten (Anschlussleisten / APU) Liefern und fachgerechtes Anbringen Anputzleisten (z. B. APU-Leisten mit Schutzlippe und integriertem PE-Dichtband) an allen Fenster- und Türrahmen zur Herstellung eines dauerhaft schlagregensicheren, dauerelastischen Abreiß-Anschlusses für Grundputz, Armierung und Oberputz.
02.__.0030
Anputzleisten (Anschlussleisten / APU) Liefern und fachgerechtes Anbringen
102.00
m
02.__.0040 Sockelabschlussprofil liefern und montieren Liefern und lot- und fluchtgerechtes Anbringen von Sockelabschlussprofilen (z. B. aus Aluminium mit Tropfkante und Gewebestreifen) am Übergang zwischen zurückspringendem Sockel und der Hauptfassade. Inklusive aller Stoßverbinder, Innenecken, Außenecken und der fachgerechten Dübelbefestigung im tragfähigen Untergrund im Abstand von ca. 30 cm.
02.__.0040
Sockelabschlussprofil liefern und montieren
57.00
m
02.__.0050 Grundputz auf Mauerwerk maxit IP 18 E oder gleichwertig Liefern und maschinelles Aufbringen von maxit IP 18 E (Kalk-Zement-Leichtunterputz mit organischen Leichtzuschlägen) auf das vorbereitete Mauerwerk. Mittlere Putzdicke ca. 15 mm. Der Putz ist vollflächig lot- und fluchtgerecht abzuziehen und für die nachfolgende Armierungsauflage fachgerecht aufzurauen / zu rabottieren. Inklusive der notwendigen Standzeiten zur ausreichenden Austrocknung vor allen nachfolgenden Beschichtungen.
02.__.0050
Grundputz auf Mauerwerk
210.00
m²
02.__.0060 Ausgleichsputz zum Ausgleichen von Unebenheiten Liefern und Aufbringen eines zusätzlichen Ausgleichsputzes aus Kalk-Zement-Leichtunterputz (maxit IP 18 E oder gleichwertig) in einer Schichtdicke bis zu 10 mm zum Ausgleichen größerer Unebenheiten des Mauerwerks außerhalb der Toleranzen der DIN 18202. Ausführung erfolgt nur auf gesonderte schriftliche Anordnung der Bauleitung.
02.__.0060
Ausgleichsputz zum Ausgleichen von Unebenheiten
O
1.00
m²
03 Putzarmierung (Fassade und Sockel)
03
Putzarmierung (Fassade und Sockel)
03.__.0010 Eckschutzprofile liefern und setzen Liefern und lot- und fluchtgerechtes Ansetzen von korrosionsgeschützten Eckschutzprofilen (z. B. Edelstahl oder PVC mit Gewebestreifen) an allen vertikalen und horizontalen Gebäudeecken, Fenster- und Türlaibungen sowie den Außenecken der Dachgaube. Einbau erfolgt im System-Armierungsmörtel.
03.__.0010
Eckschutzprofile liefern und setzen
125.00
m
03.__.0020 Diagonalarmierung an Öffnungen Liefern und Einbetten Glasgewebe-Eckpfeilen (Mindestmaß 30 x 50 cm) als Diagonalarmierung an allen Ecken von Fassadenöffnungen (Fenster, Türen, Gaubenfenster) im 45°-Winkel zur sicheren Aufnahme von Zugspannungen und Vermeidung von Kerbrissen.
03.__.0020
Diagonalarmierung an Öffnungen Liefern und Einbetten
56.00
Stk
03.__.0030 Vollflächige Gewebearmierung (Fassade) Auftragen eines systemkonformen maxit Armierungsmörtels auf den durchgetrockneten Grundputz. Vollflächiges, faltenfreies Einbetten eines alkaliresistenten, verschiebegesicherten Glasfasergewebes (Maschenweite ca. 4 x 4 mm, mind. 10 cm Überlappung an den Stößen) im oberen Drittel der Armierungsschicht. Planebenes und oberflächenbündiges Verziehen des Mörtels (nass-in-nass).
03.__.0030
Vollflächige Gewebearmierung (Fassade)
210.00
m²
03.__.0040 Sockelarmierung mit zusätzlichem Schutz Auftragen eines modifizierten, wasserabweisenden System-Armierungsmörtels im gesamten Sockelbereich (von der späteren Oberkante Gelände bis auf eine Höhe von ca. 30 bis 50 cm) inklusive vollständiger Einbettung des systemkonformen Glasfasergewebes als tragfähige Vorbereitung für den glatten Sockelputz.
03.__.0040
Sockelarmierung mit zusätzlichem Schutz
28.00
m²
04 Oberputz und Sockelputz
04
Oberputz und Sockelputz
04.__.0010 Putzgrundierung (Haftvermittler) Vollflächiger, gleichmäßiger Auftrag von pigmentiertem, gefülltem und systemgebundenem maxit Putzgrund auf die durchgetrocknete Armierungsschicht zur Regulierung des Saugverhaltens, Verfestigung des Untergrundes und als Haftvermittler.
04.__.0010
Putzgrundierung (Haftvermittler)
238.00
m²
04.__.0020 Fassaden-Oberputz: maxit silco A 9030 Liefern und Aufbringen von maxit silco A 9030 (hochwertiger, verarbeitungsfertiger Siliconharz-Oberputz mit Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall) als Scheibenputzstruktur, Korngröße [z. B. 2,0 mm / 3,0 mm], Farbton: Weiß. Der Auftrag erfolgt im Kornstärke-Niveau mit anschließendem, gleichmäßigem und ansatzfreiem Strukturieren mittels Reibebretts. Strukturierung hat in zusammenhängenden Flächen ohne sichtbare Ansätze zu erfolgen.
04.__.0020
Fassaden-Oberputz: maxit silco A 9030
210.00
m²
04.__.0030 Zulage: Putzarbeiten an Leibungsflächen Zulage zu Pos. 4.2 für den erhöhten Arbeitsaufwand beim Putzen, Abziehen und Strukturieren von schmalen Fensterlaibungen, Türlaibungen und den Seitenw änden der Dachgaube (Leibungsbreite bis 30 cm), separat abgerechnet nach Längenmaß gemäß VOB/C.
04.__.0030
Zulage: Putzarbeiten an Leibungsflächen
35.00
m
04.__.0040 Glatter, ausgeriebener Sockelputz (H = 30 bis 50 cm) Liefern und Aufbringen eines sockeltauglichen, mechanisch belastbaren und feuchteunempfindlichen Oberputzes im gesamten Sockelbereich (von Oberkante Gelände bis ca. 30–50 cm Höhe). Ausführung als feinkörniger Putz, der absolut fluchtgerecht, glatt und ansatzfrei abgerieben und gefilzt wird, um einen optisch sauberen Übergang zum Hauptputz der Fassade zu gewährleisten.
04.__.0040
Glatter, ausgeriebener Sockelputz (H = 30 bis 50 cm)
28.00
m²
05 Hinterfeuchtungsschutz und Anstrich
05
Hinterfeuchtungsschutz und Anstrich
05.__.0010 Hinterfeuchtungsschutz (Feuchtigkeitssperre Sockel) Liefern und fachgerechtes Aufbringen einer flexiblen, rissüberbrückenden Universaldichtschlämme (maxit MD 1 oder gleichwertig) im spritzwassergefährdeten Bereich. Der Auftrag erfolgt zweilagig im Streich- oder Spachtelverfahren von Oberkante Gelände bis ca. 5 cm über die spätere Geländeoberkante bzw. den fertigen Belag, um den Putzaufbau vor rückwärtiger Feuchtigkeitsbelastung und Frostschäden sicher zu schützen.
05.__.0010
Hinterfeuchtungsschutz (Feuchtigkeitssperre Sockel)
57.00
m
05.__.0020 Fassadenanstrich (Zwei Arbeitsgänge) Liefern und Ausführen eines zweimaligen, deckenden und füllenden Fassadenanstrichs auf den durchgetrockneten Oberputz mit einer systemkompatiblen maxit Siliconharz-Fassadenfarbe (hoch diffusionsoffen, maximal wasserabweisend, mit Algen- und Pilzschutz). 1. Arbeitsgang: Grundbeschichtung (ggf. verdünnt nach Herstellervorgabe). 2. Arbeitsgang: Schlussbeschichtung (unverdünnt). Farbton: Weiß oder Farbgruppe 1. Ausführung absolut wolken- und ansatzfrei.
05.__.0020
Fassadenanstrich (Zwei Arbeitsgänge)
210.00
m²
05.__.0030 Zulage: Sockelanstrich Zulage zu Pos. 5.2 für den zweifachen, stark schmutz- und wasserabweisenden Spezialanstrich auf den zuvor glatt gefilzten Sockelputz, farblich abgesetzt nach Wahl des Bauherrn.
05.__.0030
Zulage: Sockelanstrich
28.00
m²
Bietererklärung Bietererklärung:
Umfang und Vollständigkeit: Das vorstehende Leistungsverzeichnis umfasst 5 Abschnitte mit insgesamt 21 Positionen (von Position 01.__.0010 bis 05.__.0030). Der Bieter bestätigt, dass ihm alle für die Kalkulation und Ausführung relevanten Unterlagen vorliegen.
Vergabegrundlagen: Die Ausführung, Abrechnung und Vergabe erfolgen strikt auf Basis der VOB Teile A, B und C (insbesondere DIN 18299, DIN 18350, DIN 18363 und DIN 18451) in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung. Die Vorbemerkungen und Kalkulationshinweise werden vollinhaltlich anerkannt.
Massen und Aufmaß: Die genannten Mengen sind Circa-Massen und dienen dem Preisvergleich. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Ist-Maß per gemeinsamem Aufmaß gemäß VOB/B § 14 und VOB/C.
Ortsbesichtigung und Bedenken: Der Bieter erklärt, dass er die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle vorab geprüft hat. Etwaige Unklarheiten oder nach VOB/B § 4 Abs. 3 anzuzeigende Bedenken wurden der Bauleitung vor Angebotsabgabe schriftlich mitgeteilt.
Bindefrist: An dieses Angebot hält sich der Bieter bis zum Ablauf der in den Ausschreibungsunterlagen definierten Frist gebunden.
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für den gesamten vereinbarten Bauzeitraum vom 01.09.2026 bis 31.12.2026.
Wir freuen uns auf die Einreichung Ihres Angebots.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider Bau GmbH & Co. KG
Dipl.-Ing. Martin Schneider
Bietererklärung