Erdarbeiten und Entwässerung
Neubau Edeka Wiedemar
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Vorbemerkungen Auftraggeber: RTLL Generalbau GmbH Anton-Günther-Weg 1 08107 Kirchberg Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße fach- und maßgerechte Ausführung der Erd- und Verbauarbeiten zu sorgen. Der Auftraggeber übergibt für das Gesamtbaufeld zwei Höhenpunkte. Diese Vermessungspunkte sind über die Bauzeit dauerhaft zu schützen. Die Baumassen für die Hinterfüllung der Baukörper und Wiederverfüllung der Rohrgräben werden auf der Baustelle gelagert. Der erforderliche Lagerplatz wird von der örtlichen Bauleitung bestimmt. Bodenan- und abfuhr wird ohne Auflockerung nach m³ des abzutragenden Geländes berechnet. Die Entsorgungsnachweise und die Materialliefernachweise sind gesammelt selbstständig, zeitnah (14-tägig) der Bauleitung vorzulegen. Eine vollständige Dokumentation ist vor Abnahme der Bauleitung selbstständig zu übergeben. Der AN hat darauf zu achten, dass beim Aushub keine anderen Bauteile und Versorgungssysteme beschädigt, gefährdet oder nach Umständen vermeidbar verschmutzt werden. Kosten zur Wiederherstellung oder Reparatur beschädigter Teile trägt der AN. Bei der Kalkulation, sowie bei der Durchführung der Arbeiten ist das Baugrundgutachten und der koordinierte Grundleitungsplan zu beachten. Eine setzungsfreie Verdichtung sämtlicher Arbeitsräume ist zu gewährleisten. Die Zufahrtsbereiche der Baustelle sind von Verschmutzung frei zu halten und regelmäßig zu reinigen. Die DIN/EN - Normen, VOB Teil B+C und die aktuellen Technischen Regeln für Erdarbeiten, Verlegung und Güteschutz sind einzuhalten. Sämtliche im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen verstehen sich als komplette, betriebsfertige Leistung inkl. Lieferung und Montage, wenn im Leistungstext nicht ausdrücklich anders beschrieben. Technische Vorschriften Die zu erstellenden Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen (z.B.DIN, DIN EN, EN u. a.) in den jeweils gültigen Fassungen sowie allen sonstigen einschlägigen öffentlich rechtlichen Bestimmungen auszuführen. Die Druckprüfung und das Spülen der Leitungsanlagen erfolgt gemäß DIN 1988, Teil 2 in Abschnitten und jeweils für in sich abgeschlossene Bereiche. Als Nachweis über die Druckprüfung / Reinigung / Spülung ist für jeden geprüften Bereich ein einzelnes Protokoll zu fertigen und der Bauleitung unverzüglich zu übergeben. Dichtheitsproben für drucklose Leitungen (Abwasser) sind durch Kamerabefahrungen nachzuweisen. Dichtigkeitsprüfungen für Abwasserleitungen gemäß DIN EN 1610 durchführen.
Vorbemerkungen
DGNB a) Beschreibung der DGNB Anforderungen und angestrebtes Bewertungsziel Das Projekt strebt eine DGNB-Zertifizierung mit dem Gütesiegel Silber an. Im Rahmen der Zertifizierung sind sowohl produktspezifische Anforderungen an schadstoffarme bzw. schadstofffreie Materialien einzuhalten als auch baustellenbezogene Vorgaben zur staubarmen, abfallarmen und lärmarmen Bauausführung umzusetzen. Die Anforderungen ergeben sich aus dem DGNB-Kriterienkatalog, Version 2023, insbesondere aus der dort enthaltenen Anforderungsliste (Anhang 1) zu relevanten Materialgruppen und Produkttypen. Die Anforderungen sind nach unterschiedlichen Qualitätsstufen gegliedert. Im vorliegenden Projekt ist mindestens die Qualitätsstufe 3 (QS 3) einzuhalten. Im Rahmen der Materialprüfung werden insbesondere Anforderungen an emissions- und schadstoffrelevante Produkte geprüft. Dies betrifft unter anderem Anforderungen an VOC-Emissionen, Formaldehyd, halogenierte Bestandteile, Flammschutzmittel, Weichmacher, Biozide sowie weitere produktspezifische Schadstoffanforderungen gemäß DGNB-Anforderungsliste. Die Prüfung und Bewertung der Produkte erfolgt durch den mit der DGNB-Zertifizierung beauftragten Auditor. Der Auditor prüft, ob ein Produkt einer relevanten Materialgruppe gemäß DGNB-Anforderungsliste zuzuordnen ist und ob die jeweiligen Anforderungen der Qualitätsstufe 3 eingehalten werden. Bei Erfüllung der Anforderungen erfolgt die Freigabe des Produkts durch den Auditor. Eine eigenständige fachliche Einstufung der DGNB-Relevanz durch den Auftragnehmer ist nicht erforderlich. Der Auftragnehmer hat jedoch die für die Prüfung erforderlichen Produktunterlagen rechtzeitig vor dem geplanten Einbau vollständig vorzulegen. Hierzu zählen insbesondere technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Umwelt- und Herstellererklärungen, Emissionsnachweise, Prüfzeugnisse sowie sonstige Nachweise, aus denen die Einhaltung der DGNB-Anforderungen hervorgeht. Produkte und Materialien, die einer DGNB-relevanten Materialgruppe zuzuordnen sind, dürfen erst nach erfolgter Prüfung und Freigabe durch den Auditor eingebaut werden. Die dem Leistungsverzeichnis beigefügte DGNB-Anforderungstabelle dient als Grundlage zur Orientierung über die relevanten Materialgruppen, Produkttypen und Anforderungen. b) Dokumentations- und Mitteilungspflicht zur Materialfreigabe des AN Rechtzeitig vor Bestellung und Ausführungsbeginn (mind. jedoch 10 Werktage vor planmäßigen Einbau) muss der AN folgende Unterlagen zur Prüfung und Freigabe für die zu verwendenden Materialien und Produkte vorlegen (dies betrifft die Materialien, welche Schadstoffanforderungen besitzen): Produktdeklarationen, z.B. EPD, RAL, GISCODE Technische Informationen Sicherheitsdatenblätter sowie Zulassungen der ausgeschriebenen bzw. angebotenen Produkte und Materialien (alternativ: andere Nachweise über die Inhaltsstoffe, z.B. WECOBIS) Dokumentation von sämtlichen Inhaltsstoffen bei Transport und Baustellenmischungen Herstellererklärungen zur Inhaltsstoffe; SVHC-Erklärung der Hersteller von Erzeugnissen Umwelt- und Sozialverträglichkeitssiegel für internationale Materialimporte mit Handelszertifikaten der Lieferanten oder Hersteller Die anschließende Freigabe des Materials entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung, zugelassene, geeignete und vertragskonforme Produkte bzw. Verfahren einzusetzen. Ohne Bestätigung des AG bzw. des Auditors dürfen entsprechende Arbeiten nicht begonnen werden. Risiko und Kosten einer Annahmeverweigerung bzw. eines rückstandslosen Rückbaus von nicht freigegebenen Produkten, Transport- und Baustellenmischungen trägt der AN. c) Ausnahmeregelungen Materialfreigabe Sollte eine der genannten Produktanforderungen aus technischen oder funktionalen Gründen – etwa mangels gleichwertiger Alternativen oder konstruktiver Umsetzbarkeit – nicht erfüllt werden können, können Ausnahmen zugelassen werden. Voraussetzung hierfür ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Abweichung unter Angabe des konkret eingesetzten Produkts, der technischen Anwendung sowie der verwendeten Menge. Die Abweichung wird erst mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers (AG) wirksam. Möglichkeiten des Nachweises sind z.B. die aktuelle Bestätigung mindestens dreimarktrelevanter Hersteller, dass kein geeignetes Produkt verfügbar ist, oder der Nachweis, dass aus Gründen „höherer Gewalt“ (Witterung, natürliche Gelegenheiten) die Verwendung des geeigneten Produktes technisch nicht möglich war. Anträge zu Ausnahmen müssen vor dem Einbau vorgelegt und freigegen werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmenregelung. d) Baustellenkonzepte Im Rahmen der DGNB-Begleitung sind durch die ausführenden Unternehmen gewerkespezifische Baustellenkonzepte zu den Themen lärmarme Baustelle, staubarme Baustelle, abfallarme Baustelle sowie Boden- und Grundwasserschutz zu erstellen und umzusetzen (Vorlage Anhang 2). Das Konzept zur lärmarmen Baustelle umfasst insbesondere die Bewertung lärmintensiver Tätigkeiten, Maschinen und Geräte sowie geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung, z. B. durch lärmarme Geräte, organisatorische Schutzzeiten oder zeitliche Bündelung lärmintensiver Arbeiten. Das Konzept zur staubarmen Baustelle betrifft staubintensive Arbeiten und Materialien sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Staubentstehung, Staubausbreitung und Staubablagerung, z. B. durch Absaugung, Nassverfahren oder geregelte Reinigung. Im Konzept zur abfallarmen Baustelle sind anfallende Bauabfälle gewerkespezifisch zu erfassen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung, sortenreinen Trennung, Wiederverwendung und Verwertung festzulegen.  Das Konzept zum Boden- und Grundwasserschutz umfasst Tätigkeiten, Stoffe und Lagerungen, die Boden oder Grundwasser gefährden können, einschließlich geeigneter Schutz-, Lager- und Notfallmaßnahmen.  Der AN hat vor Beginn seiner Ausführung die bereitgestellte gewerkespezifische DGNB-Vorlage auszufüllen, die relevanten Tätigkeiten, Maschinen, Stoffe, Bauchemikalien und Abfälle zu benennen, die Risiken je Themenbereich zu bewerten und bei erhöhter bzw. hoher Relevanz konkrete Minderungsmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Nachweise festzulegen. Die festgelegten Maßnahmen sind den eigenen Mitarbeitenden und etwaigen Nachunternehmern vor Ausführungsbeginn zu erläutern bzw. im Rahmen einer Einweisung zu dokumentieren. Bei Änderungen von Verfahren, Geräten, Stoffen oder Bauabläufen ist die Vorlage fortzuschreiben. Nach bzw. gegen Ende der Ausführung ist die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen durch den Auftragnehmer zu bestätigen und der Bauüberwachung bzw. DGNB-Begleitung mit den erforderlichen Nachweisen, z. B. Fotos, Protokollen, Maschinenlisten, Sicherheitsdatenblättern oder Entsorgungsnachweisen, vorzulegen. Der notwendige Umfang und die Maßnahmen zur Minderung der Risiken sollen in Zusammenarbeit mit dem Auditor besprochen werden. Der Auditor unterstützt den AN bei der Vervollständigung der Vorlage des Konzeptes (Anhang 2)
DGNB
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.01 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, vorhalten, umsetzten (soweit erforderlich) über die Bauzeit des AN hinaus sowie Räumen der Baustelle mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnende Leistungen: -Herrichten der erforderl. Lager-/Arbeitsplätze -notwendige Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Hebezeuge, Kran, Containern, Verkehrszeichen, Warnlaternen -Material-Vorhaltekosten, Lohnkosten -Personalkosten -alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat -Sicherungsmaßnahmen insbesondere der Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, auf Zufahrten und Bürgersteigen, einschl. deren Säuberung von eigens verursachten Verunreinigungen -Eventuell erforderl. Befestigung der Zufahrtswege und Befestigungen (Stellfläche) für Baukrane, einschl. deren Rückbau nach Fertigstellung - Reinigung der öffentlichen Straßen und Zufahrtswege nach Erfordernis ggf. mehrfach täglich Sämtliche erforderliche Fundamente für Maschinen, Container und Kran sind einzukalkulieren und im Baustelleinrichtungsplan darzustellen. Es ist speziell darauf zu achten, dass keine Beschädigungen des Gehweges durch die Baumaßnahmen entstehen. Eventuelle Beschädigungen hat der AN auf seine Kosten nach Angaben bzw. Forderungen des zuständigen Tiefbauamtes wieder in Ordnung zu bringen.
01.__.01
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02 Tiefbau
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Tiefbau
02.01 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
02.02 Schächte Regenwasser
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Schächte Regenwasser
02.03 Rohrleitungen Regenwasser
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Rohrleitungen Regenwasser
02.04 Schächte Schmutzwasser
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Schächte Schmutzwasser
02.05 Rohrleitung Schmutzwasser
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Rohrleitung Schmutzwasser
02.06 Leerrohre
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Leerrohre
02.07 Speichervolumen - Rückhaltung herstellen (Regenwasser)
02.07
Speichervolumen - Rückhaltung herstellen (Regenwasser)