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Baubeschreibung / Präambel
Präambel
Es ist Ziel des AG ist es
den in den beigefügten Plänen dargestellten EDEKA Markt einschließlich
der Konzessionäre und Außenanlagen errichten zu lassen und die in der Ge
nehmigungsplanung der Gemeinde sowie dem zugehörigen B-Plan dargestellte
Erschließung des Gewerbegebietes durchzuführen. Wobei der Anschluß an d
ie Kreisstraße ist, jedoch nur bis zum Ausrundungsende herzustellen ist.
Die Abgrenzungen der Zuordnung der "äußeren Erschließung"sind in den Anl
agen 1, 2.1, 2.2 und 5 des städtebaulichen Vertrages dargestellt (jeweil
s die farbigen Darstellungen).
Weiter hat der GU (AN) zwingend sicherzustellen, dass er für den AG alle
Auflagen und Forderungen, die sich aus dem Städtebaulichen Vertrag mit
der Gemeinde Klipphausen und dem Mietvertrag mit EDEKA für den AG ergebe
n vollumfänglich durch den GU erfüllt werden.
Anlagen als verkleinerte Darstellung:
Anlage 1 -Verkehrsanlage Erschließung
[Bild]
Anlage 2.1 -Medienerschießung für die Gemeinde [Bild]
Anlage 2.2 -Ableitung zum Hetzebach
[Bild]
Anlage 5 -innere Erschließung EDEKA und RRB in der äußern Erschließung
[Bild]
weitere Beschreibung:
Allgemeine Vertragsbedingungen
Angebotsgrundlagen sind:
Vorgesehene Bauzeit:
Baubeginn vor Ort Juni 2026
Fertigstellung: 30.04.2027
Die Baugenehmigung ist beantragt und wird April erwartet.
Die Vergabe durch den AG ist im März vorgesehen!
Alle beigefügten Unterlagen und eine vom AN zwingend durchzuführende Vor
ort Begehung.
Es ist die Baubeschreibung (BLV) von EDEKA inkl. Änderungen, wie in den
beigefügten Unterlagen enthalten (Mietvertrag und separat) gültig mit en
tsprechenden notwendigen Abänderungen /Anpassungen zur Erreichung des Zi
els.
Ziel ist die BLV und den städtebaulichen Vertrag vollumfänglich dem Inha
lt nach umzusetzen mit entsprechenden Anpassungen an den beigefügten Mar
ktentwurf.
Es wird explizit nochmals darauf verwiesen, dass der Markt komplett nutz
bar zu errichten ist. Der Mieter (EDEKA) übernimmt keine Leistung, außer
sie sind im Mietvertrag geregelt (z.B. Übergabepunkt Gewerbekälte). Wei
ter ist die Erschließung des GWG gemäß der beiliegenden Genehmigungsplan
ung sicher zu stellen.
Alle erforderlichen Anschlüsse für den Markt / Bäcker / Ladeinfrastruktu
r mach GEIG 2026 und zusätzlich gemäß Erschließungsplanung sind vom GU b
eizubringen. Ggf. sind die erforderlichen Anträge zu stellen. Für die TW
und Breitbandversorgung sind vom GU-Verträge mit der Gemeinde zu schlie
ßen, da diese in deren Verantwortung als Versorger liegen. In den beigef
ügten Plänen sind nicht alle Leitungen verzeichnet, Insbesondre betrifft
dies die erf. Leitungen für STOM / Telekom/ Breitband und die gesamte G
EIG Infrastruktur.
Der GU hat die statische Berechnung gemäß seiner gewählten Konstruktion
zu erstellen und rechtzeitig zur Prüfung einzureichen. (Den Prüfingenieu
r bestimmt das Bauordnungsamt)
Die VOB neueste Ausgabe in vollem Umfange, soweit im Leistungsverzeichni
s nicht anders beschrieben.
Die mit der Unterschrift des Bieters bestätigte Besichtigung des Bauorte
s und der vorhandenen Gegebenheiten durch den Bieter vor Angebotsabgabe.
Weitere verbindliche Vereinbarungen sind:
Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nich
t anerkannt.
Sämtliche Bau- und Dienstleistungen verstehen sich einschl. Lieferung de
r erforderlichen Materialien, wenn nicht ausdrücklich eine bauseitige Li
eferung vermerkt ist. Abbruchleistungen verstehen sich immer inkl. Entso
rgung und der anfallenden Gebühren sowie Aufwendungen für ggf. gesondert
e Listen und ähnlichen (Anträge, Gutachten usw.), welche ggf. von Behörd
en verlangt werden.
Alle Koordinierungs- und Abstimmungsleistungen, sowie noch erforderliche
Planungsleistungen obliegen dem AN.
Abschlagsrechnungen müssen 1-fach eingereicht werden.
Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von 90 % der bis dahin gelei
steten Arbeit gewährt.
Ab 50.000,00 _wird spätestens mit der Schlussrechnung eine für 5 Jahre b
efristete Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttogesamtrechn
ungssumme erforderlich.
Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten allein die Bestim
mungen der VOB, verlängert auf 5+ Jahre (62 Monate).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Auftragsvergabe eine Vertragserfüll
ungsbürgschaft in Form einer Bankbürgschaft (einer deutschen Großbank) v
om Auftragnehmer verlangt wird. Insbesondere wird auf den Städtebauliche
n Vertrag verwiesen. Alle dort genannten Bürgschaften sind vom GU beizub
ringen!
Unfallverhütungsvorschriften und Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaf
t sind genauestens zu beachten. Für die Folge von Unfällen jeder Art ist
der Auftragnehmer allein verantwortlich, außerdem übernimmt der Auftrag
nehmer für seinen Aufgabenbereich die Stellung des verantwortlichen Baul
eiters gemäß der Landesbauordnung und weiterhin die Verantwortung zur Er
füllung der Anforderung der Baustellenverordnung (Siegeplan, Baustelleno
rdnung, Sigeko usw.)
Eine Haftpflicht in ausreichender Höhe wird als Vertragsbedingung voraus
gesetzt.
Alle erforderlichen Leistungen auch für die Baustelleneinrichtung einsch
l. die Bereitstellung von Baustrom und -wasser obliegt dem AN und wird n
icht separat vergütet. Dies gilt auch für besondere BE z.B. Asbestberäum
ung!
Nachfolgend handelt es sich lediglich um eine Funktionalbeschreibung als
Gewerketitel. Der Bieter hat alle erforderlichen Leistungen zum Erreich
en des vorstehenden Ziels (Werk) entspr. zu einzukalkulieren, auch wenn
diese keine nähere Erwähnung finden.
Alle gelisteten Positionen sind als Kurztext als Komplex / Funktional/Ti
telposition
definiert (z.B. m² Attika --> bedeutet gesamte Attika einschl. erf. An/
Beiarbeiten, Form und Sonderteile usw. oder Bodenplatte x m³ bedeutet ei
nschl., Schalung, Bewehrung einbauen usw., wenn nicht separat erwähnt.).
Das LV soll nur zur Orientierung bzw. Aufgliederung dienen, der GU kann
das jederzeit an seine Bedürfnisse anpassen unter Beibehaltung der maßge
benden Gewerke und Lossummen.
Die im LOS 1 und 2 angegeben Mengen sind als Grobmengen zur Orientierung
zu sehen, um die Leistungen der Erschließung besser einschätzen zu könn
en.
Die Verlegung der RW Leitung zum Hetzebach kann auch als Grabenlose Verl
egung, wenn möglich angeboten werden.
Der AG benötigt zur Abrechnung mit der Gemeinde die einzelnen Gewerkesum
men / Bauteilsummen.
Die Aufteilung im Los 3 ist erforderlich. Der GU wird zur Angabe der ein
zelnen Summen verpflichtet.
Der AG beabsichtigt jedoch eine Pauschale Vergabe der jeweiligen LOSE du
rchzuführen.
Baubeschreibung / Präambel
1 Äußere Erschließung Gemeinde Klipphausen
1
Äußere Erschließung Gemeinde Klipphausen
1.01 Erschließung RW - GWG direkt - Bereich n
1.01
Erschließung RW - GWG direkt - Bereich n
1.02 Erschließung SW - GWG direkt Bereich Anl
1.02
Erschließung SW - GWG direkt Bereich Anl
1.03 Erschließung TW - GWG direkt Bereich Anl
1.03
Erschließung TW - GWG direkt Bereich Anl
1.04 Schotterfläche für Stellplätz- GWG direk
1.04
Schotterfläche für Stellplätz- GWG direk
1.05 Verkehrsanlage - Bereich nach Anlage 1
1.05
Verkehrsanlage - Bereich nach Anlage 1
1.06 öffentliche Beleuchtung- GWG direkt Bere
1.06
öffentliche Beleuchtung- GWG direkt Bere
1.07 sonstige Medien - GWG direkt Bereich Anl
1.07
sonstige Medien - GWG direkt Bereich Anl
1.08 Grünanlagen, Ausgleichspflanzungen Berei
1.08
Grünanlagen, Ausgleichspflanzungen Berei
1.09 Ableitung Regenwasser zum Hetzebbach (Be
1.09
Ableitung Regenwasser zum Hetzebbach (Be
1.10 Herrichten+Baustelleninrichtung + Planun
1.10
Herrichten+Baustelleninrichtung + Planun
2 RRB i.d. äußeren Erschlie. - Übersichtsd
2
RRB i.d. äußeren Erschlie. - Übersichtsd
2.01 Gesamte Leistung
2.01
Gesamte Leistung