Erschließung
Neubau EDEKA Markt und Erschließung
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Baubeschreibung / Präambel Präambel Es ist Ziel des AG ist es den in den beigefügten Plänen dargestellten EDEKA Markt einschließlich der Konzessionäre und Außenanlagen errichten zu lassen und die in der Ge nehmigungsplanung der Gemeinde sowie dem zugehörigen B-Plan dargestellte Erschließung des Gewerbegebietes durchzuführen. Wobei der Anschluß an d ie Kreisstraße ist, jedoch nur bis zum Ausrundungsende herzustellen ist. Die Abgrenzungen der Zuordnung der "äußeren Erschließung"sind in den Anl agen 1, 2.1, 2.2 und 5 des städtebaulichen Vertrages dargestellt (jeweil s die farbigen Darstellungen). Weiter hat der GU (AN) zwingend sicherzustellen, dass er für den AG alle Auflagen und Forderungen, die sich aus dem Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Klipphausen und dem Mietvertrag mit EDEKA für den AG ergebe n vollumfänglich durch den GU erfüllt werden. Anlagen als verkleinerte Darstellung: Anlage 1 -Verkehrsanlage Erschließung [Bild] Anlage 2.1 -Medienerschießung für die Gemeinde [Bild] Anlage 2.2 -Ableitung zum Hetzebach [Bild] Anlage 5 -innere Erschließung EDEKA und RRB in der äußern Erschließung [Bild] weitere Beschreibung: Allgemeine Vertragsbedingungen Angebotsgrundlagen sind: Vorgesehene Bauzeit: Baubeginn vor Ort Juni 2026 Fertigstellung: 30.04.2027 Die Baugenehmigung ist beantragt und wird April erwartet. Die Vergabe durch den AG ist im März vorgesehen! Alle beigefügten Unterlagen und eine vom AN zwingend durchzuführende Vor ort Begehung. Es ist die Baubeschreibung (BLV) von EDEKA inkl. Änderungen, wie in den beigefügten Unterlagen enthalten (Mietvertrag und separat) gültig mit en tsprechenden notwendigen Abänderungen /Anpassungen zur Erreichung des Zi els. Ziel ist die BLV und den städtebaulichen Vertrag vollumfänglich dem Inha lt nach umzusetzen mit entsprechenden Anpassungen an den beigefügten Mar ktentwurf. Es wird explizit nochmals darauf verwiesen, dass der Markt komplett nutz bar zu errichten ist. Der Mieter (EDEKA) übernimmt keine Leistung, außer sie sind im Mietvertrag geregelt (z.B. Übergabepunkt Gewerbekälte). Wei ter ist die Erschließung des GWG gemäß der beiliegenden Genehmigungsplan ung sicher zu stellen. Alle erforderlichen Anschlüsse für den Markt / Bäcker / Ladeinfrastruktu r mach GEIG 2026 und zusätzlich gemäß Erschließungsplanung sind vom GU b eizubringen. Ggf. sind die erforderlichen Anträge zu stellen. Für die TW und Breitbandversorgung sind vom GU-Verträge mit der Gemeinde zu schlie ßen, da diese in deren Verantwortung als Versorger liegen. In den beigef ügten Plänen sind nicht alle Leitungen verzeichnet, Insbesondre betrifft dies die erf. Leitungen für STOM / Telekom/ Breitband und die gesamte G EIG Infrastruktur. Der GU hat die statische Berechnung gemäß seiner gewählten Konstruktion zu erstellen und rechtzeitig zur Prüfung einzureichen. (Den Prüfingenieu r bestimmt das Bauordnungsamt) Die VOB neueste Ausgabe in vollem Umfange, soweit im Leistungsverzeichni s nicht anders beschrieben. Die mit der Unterschrift des Bieters bestätigte Besichtigung des Bauorte s und der vorhandenen Gegebenheiten durch den Bieter vor Angebotsabgabe. Weitere verbindliche Vereinbarungen sind: Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nich t anerkannt. Sämtliche Bau- und Dienstleistungen verstehen sich einschl. Lieferung de r erforderlichen Materialien, wenn nicht ausdrücklich eine bauseitige Li eferung vermerkt ist. Abbruchleistungen verstehen sich immer inkl. Entso rgung und der anfallenden Gebühren sowie Aufwendungen für ggf. gesondert e Listen und ähnlichen (Anträge, Gutachten usw.), welche ggf. von Behörd en verlangt werden. Alle Koordinierungs- und Abstimmungsleistungen, sowie noch erforderliche Planungsleistungen obliegen dem AN. Abschlagsrechnungen müssen 1-fach eingereicht werden. Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von 90 % der bis dahin gelei steten Arbeit gewährt. Ab 50.000,00 _wird spätestens mit der Schlussrechnung eine für 5 Jahre b efristete Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttogesamtrechn ungssumme erforderlich. Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten allein die Bestim mungen der VOB, verlängert auf 5+ Jahre (62 Monate). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Auftragsvergabe eine Vertragserfüll ungsbürgschaft in Form einer Bankbürgschaft (einer deutschen Großbank) v om Auftragnehmer verlangt wird. Insbesondere wird auf den Städtebauliche n Vertrag verwiesen. Alle dort genannten Bürgschaften sind vom GU beizub ringen! Unfallverhütungsvorschriften und Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaf t sind genauestens zu beachten. Für die Folge von Unfällen jeder Art ist der Auftragnehmer allein verantwortlich, außerdem übernimmt der Auftrag nehmer für seinen Aufgabenbereich die Stellung des verantwortlichen Baul eiters gemäß der Landesbauordnung und weiterhin die Verantwortung zur Er füllung der Anforderung der Baustellenverordnung (Siegeplan, Baustelleno rdnung, Sigeko usw.) Eine Haftpflicht in ausreichender Höhe wird als Vertragsbedingung voraus gesetzt. Alle erforderlichen Leistungen auch für die Baustelleneinrichtung einsch l. die Bereitstellung von Baustrom und -wasser obliegt dem AN und wird n icht separat vergütet. Dies gilt auch für besondere BE z.B. Asbestberäum ung! Nachfolgend handelt es sich lediglich um eine Funktionalbeschreibung als Gewerketitel. Der Bieter hat alle erforderlichen Leistungen zum Erreich en des vorstehenden Ziels (Werk) entspr. zu einzukalkulieren, auch wenn diese keine nähere Erwähnung finden. Alle gelisteten Positionen sind als Kurztext als Komplex / Funktional/Ti telposition definiert (z.B. m² Attika --> bedeutet gesamte Attika einschl. erf. An/ Beiarbeiten, Form und Sonderteile usw. oder Bodenplatte x m³ bedeutet ei nschl., Schalung, Bewehrung einbauen usw., wenn nicht separat erwähnt.). Das LV soll nur zur Orientierung bzw. Aufgliederung dienen, der GU kann das jederzeit an seine Bedürfnisse anpassen unter Beibehaltung der maßge benden Gewerke und Lossummen. Die im LOS 1 und 2 angegeben Mengen sind als Grobmengen zur Orientierung zu sehen, um die Leistungen der Erschließung besser einschätzen zu könn en. Die Verlegung der RW Leitung zum Hetzebach kann auch als Grabenlose Verl egung, wenn möglich angeboten werden. Der AG benötigt zur Abrechnung mit der Gemeinde die einzelnen Gewerkesum men / Bauteilsummen. Die Aufteilung im Los 3 ist erforderlich. Der GU wird zur Angabe der ein zelnen Summen verpflichtet. Der AG beabsichtigt jedoch eine Pauschale Vergabe der jeweiligen LOSE du rchzuführen.
Baubeschreibung / Präambel
1 Äußere Erschließung Gemeinde Klipphausen
1
Äußere Erschließung Gemeinde Klipphausen
1.01 Erschließung RW - GWG direkt - Bereich n
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Erschließung RW - GWG direkt - Bereich n
1.02 Erschließung SW - GWG direkt Bereich Anl
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Erschließung SW - GWG direkt Bereich Anl
1.03 Erschließung TW - GWG direkt Bereich Anl
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Erschließung TW - GWG direkt Bereich Anl
1.04 Schotterfläche für Stellplätz- GWG direk
1.04
Schotterfläche für Stellplätz- GWG direk
1.05 Verkehrsanlage - Bereich nach Anlage 1
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Verkehrsanlage - Bereich nach Anlage 1
1.06 öffentliche Beleuchtung- GWG direkt Bere
1.06
öffentliche Beleuchtung- GWG direkt Bere
1.07 sonstige Medien - GWG direkt Bereich Anl
1.07
sonstige Medien - GWG direkt Bereich Anl
1.08 Grünanlagen, Ausgleichspflanzungen Berei
1.08
Grünanlagen, Ausgleichspflanzungen Berei
1.09 Ableitung Regenwasser zum Hetzebbach (Be
1.09
Ableitung Regenwasser zum Hetzebbach (Be
1.10 Herrichten+Baustelleninrichtung + Planun
1.10
Herrichten+Baustelleninrichtung + Planun
2 RRB i.d. äußeren Erschlie. - Übersichtsd
2
RRB i.d. äußeren Erschlie. - Übersichtsd
2.01 Gesamte Leistung
2.01
Gesamte Leistung