2026GK0196 Straßenbau - Abbruch - Galabau KURZFRISTIG
Eisenach, St.-Georg-Klinikum gGmbG
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1 KG 200 - Erschließung
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KG 200 - Erschließung
E
2 KG 300 - Beschreibung Module
[2]
KG 300 - Beschreibung Module
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3 KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
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KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
E
4 KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen
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KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen
E
5 KG 440 - Elektrische Anlagen
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KG 440 - Elektrische Anlagen
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03 Hin- und Rückbau Baustraße
03
Hin- und Rückbau Baustraße
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Maßnahme Für den Neubau des Haus A des St. Georg Klinikums Eisenach ist ein temporärer, 3-geschossiger Containerbau erforderlich. Dieser soll auf der ovalen Rasenfläche südlich von Haus D errichtet werden. Für dessen Errichtung sowie für die Standortvorbereitung ist eine Baustraße erforderlich. Diese verbindet die Mühlhäuser Straße mit dem Containerbau. Der Schutz der Bestandsbäume muss dabei gewährleistet werden. Westlich des geplanten Containerstandorts beginnt die Baustraße zwischen Bestandsbäumen und verläuft zum Zielort. Die Lücke zwischen den vorhandenen, straßenbegleitenden Bäumen des Grünzugs des SGK ist ausreichend breit, sodass keine Baumfällung erforderlich ist. Des Weiteren besitzen die Bäume einen hohen Kronenansatz, weshalb voraussichtlich auch keine Baumschnittmaßnahmen notwendig sind. Die Zufahrt wird vom mobilen Kranfahrzeug, von Sattelzügen, welche die Container anliefern sowie von Baustellenfahrzeugen genutzt. Unterpflanzungen aus Sträuchern werden entfernt und nach Wiederherstellung der Vegetationsflächen ersetzt. Im Wurzelbereich der Bäume werden, zusätzlich zum Schotter, Lastverteilungsplatten verwendet. Seitlich der Zufahrt werden Baumschutzzäune errichtet. Nach Errichtung des Containerbaus wird ein Teil der Zufahrt auf einer Breite von 2,5 Metern asphaltiert und stellt den fußläufigen Zugang zum SGK während des Neubaus von Haus A dar. Der gepflasterte Bestandsweg ("Oval") bleibt erhalten und dient der fußläufigen Erschließung. Die geschotterte Baustraße verläuft südlich der vorhandenen und zu schützenden Eibe (Schutzzaun) zum Kranstellplatz, unmittelbar an den Containern. Aufgrund des nicht ausreichend tragfähigen Untergrunds (siehe Baugrundgutachten) wird eine bautechnische Bodenverbesserung mit Schotter vorgesehen (Gesamtaufbaustärke Baustraße ca. 60 cm). Der auszubauende Ober- und Unterboden wird separat außerhalb des Geländes des SGK durch die ausführende Firma für die Bauzeit gelagert. Der Containerstellplatz wird, nach Vorgabe des Baugrundgutachtens, mit einer einen Meter dicken Schotterschicht hergestellt. Darauf werden, durch die Containerbaufirma, Betonplatten und die Container errichtet. Der Containerbau besitzt zwei fußläufige Zugänge für Personal, die mit Betonpflaster hergestellt werden. Die Anlieferung der Container erfolgt durch Sattelzüge, welche rückwärts in die geschaffene Zufahrt rangieren und von dem mobilen Kran entladen werden, der die Container an den Endstandort hebt. Die Beleuchtung des im Oval verlaufenden Weges bleibt erhalten. Die Zugänge der Container werden durch Strahler an den Containern ausgeleuchtet. Der im "Oval" vorhandene Mammutbaum wird für die Bauzeit umgepflanzt, da er im Bereich der geplanten Baustraße steht. Die Umpflanzung muss in der Zeit der Vegetationsruhe (Winter) vor der Baumaßnahme (Errichtung Baustraße) erfolgen. Während der Bauzeit werden die nicht beanspruchten Grünflächen weiter normal gepflegt. Nach Rückbau der Container wird der Ausgangszustand wiederhergestellt. Im Kronentraufbereich der drei beanspruchten Bestandsbäume erfolgt, nach Rückbau der Baustraße, eine Wurzelraumverbesserung zur Steigerung der Vitalität der Gehölze. Dabei werden mit Luftdruck porenreiches luftdurchlässiges Material und Mykorrhiza in den Wurzelraum der Bäume gebracht. Weiterhin werden dadurch etwaige Verdichtungen beseitigt.
Vorbemerkungen
Weitere Vorbemerkungen 1. Leistungsverzeichnis  Freianlagen BAUBESCHREIBUNG Für einen Klinikneubau wird ein Containerstandort vorbereitet. Die Maßnahme erfolgt im Bestand von Großgehölzen. Hier sind die Anforderunegn an den Schutz der Gehölze einzuhalten. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine temporäre bauliche Ausführung. Erschließung: Es wird eine Zufahrt angelegt, die zu befahren ist. Eine Baustelleneinrichtungsfläche wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Vorgesehene Leistungen: Es werden folgende Arbeiten ausgeführt: Erdbau Gründungsarbeiten Entwässerungsarbeiten Abbrucharbeiten Boden- und Erdarbeiten Wegebau Pflanzarbeiten Pflegemaßnahmen Zu beachten ist, dass der Erdaushub im Baustellenbereich nur kurzfristig zwischengelagert werden kann, bedingt durch geringe Lagermöglichkeiten. Ansonsten ist ein Zwischenlager unzulässig. Die Zwischenlagerung soll durch den Auftragnehmer organisiert werden. Das Material wird nach dem Rückbau der Interimslösung wieder eingebaut. Es muss dabei sichergestellt werden, dass das Originalmaterial wieder eingebaut wird. Die Zwischenlagerung hat derart zu erfolgen, dass eine Vermischung mit dem Untergrund nicht erfolgen kann. Baustelleneinrichtung und Lagermöglichkeiten sind mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Sicherungen zu treffen, die einen ungehinderten Anlieger- und Baustellenverkehr gewährleisten. Die Vorschriften und Auflagen der Straßenverkehrsbehörde bzw. des Ordnungsamtes sind zu beachten. Bei den Arbeiten sind die Anarbeitungsleistungen bereits in der Kalkulation zu berücksichtigen. Vorhandene Straßen und Wege sind regelmäßig zu säubern und in einem brauchbaren Zustand zu belassen. Hinweise zur Bauausführung Alle folgenden Positionen (soweit nicht anders angegeben) verstehen sich inklusive der Abbrucharbeiten, des Transports des Abbruchmaterials aus dem Gelände in vom AN bereitgestellte Behälter, des Aufladens der Behälter, dem Transportieren zu den entsprechenden Verwertungsanlagen, den Verwertungs- u. Entsorgungskosten und dem täglichen Entfernen und Entsorgen des anfallenden kleinteiligen Schutts und Staubs. Die Entsorgungsnachweise und die Vorlage der Wiegescheine ist spätestens zur Abrechnung der jeweiligen Leistungen zu erbringen. Es können nur Leistungen mit den entsprechenden aussagekräftigen Nachweisen abgerechnet werden ! Alle Bauschuttcontainer sind über Nacht und zusätzlich bei Wind abzudecken. Alle Geräte, Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien, Hebezeuge usw., die zur Demontage notwendig sind, sind in die jeweiligen Einzelpreise einzukalkulieren. Alle notwendigen Trennschnitte auch trennen bzw. ausbauen von Holzverbindungen und dgl. sind mit einzukalkulieren. Abzubrechende oder zu bearbeitende Bauteile oder Verbindungsmittel können von Verschmutzungen überzogen sein, das ggf erforderliche Reinigen/ Entfernen dieser Verschmutzungen ist mit einzukalkulieren. Sicherung von Baugruben und Rohrleitungsgräben entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Tiefbauberufsgenossenschaften sowie der Unfallkasse gegen Abstürzen, usw. einschl. Vorhaltung. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die entsprechenden Arbeitsschutzregeln (2.8. TRGS, DGUV, BGR etc). lnsbesondere wird verwiesen auf die TRBS 2L2Lf Teil L und Teil 2. Notwendige Schutzmaßnahmen und weitere Maßnahmen sind in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Verkehrssicherung, Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen) Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen nach VOB Teil C: ATV DIN 18299 ,,Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" ATV DIN L8300 ,,Erdarbeiten" ATV DI N L8305, Entwässerungskanalarbeiten" ATV DIN 18331 ,,Betonarbeiten". Es gelten jeweils die alle Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Weitere Vorbemerkungen
Zusätzlich technische Vertragsbedingunge Zusätzlich technische Vertragsbedingungen Zusätzlich technische Vertragsbedingungen DIN 18 920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen RAS-LG 4 Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Baustelle ZTV-Baumpflege der FLL DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten DIN 18915 Bodenarbeiten DIN 18916 Pflanzen- und Pflanzarbeiten ZTV E-StB  Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Erdbauarbeiten  im Straßenbau DIN 4022 Baugrund und Grundwasser DIN 4124 Böschungsneigung von Böden ZTV Pflaster-StB 06  Zusätzliche TechnischeVertragsbedingungen und Richtlinien  zur Herstellungvon Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen,Ausgabe 2006 ZTV La-Stb 05  Zusätzliche technischeVertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
Zusätzlich technische Vertragsbedingunge
03.01 510 Erdbau
03.01
510 Erdbau
03.02 520 Gründung, Unterbau
03.02
520 Gründung, Unterbau
03.03 530 Oberbau, Deckschichten
03.03
530 Oberbau, Deckschichten
03.04 550 Technische Anlagen
03.04
550 Technische Anlagen
03.05 570 Vegetationsflächen
03.05
570 Vegetationsflächen
03.06 590 Sonstige Maßnahmen
03.06
590 Sonstige Maßnahmen
04 Titel 2 Feuerwehrzufahrt und -umfahrung
04
Titel 2 Feuerwehrzufahrt und -umfahrung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Maßnahme Für den Neubau des Haus A des St. Georg Klinikums Eisenach ist ein temporärer, 3-geschossiger Containerbau erforderlich. Dieser soll auf der ovalen Rasenfläche südlich von Haus D errichtet werden. Für dessen Errichtung sowie für die Standortvorbereitung ist eine Baustraße erforderlich. Diese verbindet die Mühlhäuser Straße mit dem Containerbau. Der Schutz der Bestandsbäume muss dabei gewährleistet werden. Während bzw. nach Rückbau der Baustraße und der Interimsfläche wird die Feuerwehrumfahrung des SGK saniert bzw. ausgebaut sowie die Baustellenzufahrt als dauerhafte Feuerwehrzufahrt von der Mühlhäuser Straße ausgebaut.
Vorbemerkungen
Weitere Vorbemerkungen 1. Leistungsverzeichnis  Freianlagen BAUBESCHREIBUNG Für einen Klinikneubau wird ein Containerstandort vorbereitet. Die Maßnahme erfolgt im Bestand von Großgehölzen. Hier sind die Anforderunegn an den Schutz der Gehölze einzuhalten. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine temporäre bauliche Ausführung. Erschließung: Es wird eine Zufahrt angelegt, die zu befahren ist. Eine Baustelleneinrichtungsfläche wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Vorgesehene Leistungen: Es werden folgende Arbeiten ausgeführt: Erdbau Gründungsarbeiten Abbrucharbeiten Boden- und Erdarbeiten Wegebau Pflanzarbeiten Pflegemaßnahmen Zu beachten ist, dass der Erdaushub im Baustellenbereich nur kurzfristig zwischengelagert werden kann, bedingt durch geringe Lagermöglichkeiten. Ansonsten ist ein Zwischenlager unzulässig. Die Zwischenlagerung soll durch den Auftragnehmer organisiert werden. Das Material wird nach dem Rückbau der Interimslösung wieder eingebaut. Es muss dabei sichergestellt werden, dass das Originalmaterial wieder eingebaut wird. Die Zwischenlagerung hat derart zu erfolgen, dass eine Vermischung mit dem Untergrund nicht erfolgen kann.Baustelleneinrichtung und Lagermöglichkeiten sind mit der örtlichenBauüberwachung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichenSicherungen zu treffen, die einen ungehinderten Anlieger- und Baustellenverkehr gewährleisten. Die Vorschriften und Auflagender Straßenverkehrsbehörde bzw. des Ordnungsamtes sind zu beachten.Bei den Arbeiten sind die Anarbeitungsleistungen bereits in der Kalkulationzu berücksichtigen. Vorhandene Straßen und Wege sind regelmäßig zusäubern und in einem brauchbaren Zustand zu belassen. 1. Hinweise zur Bauausführung Alle folgenden Positionen (soweit nicht anders angegeben) verstehen sich inklusive der Abbrucharbeiten, des Transports des Abbruchmaterials aus dem Gelände in vom AN bereitgestellte Behälter, des Aufladens der Behälter, dem Transportieren zu den entsprechenden Verwertungsanlagen, den Verwertungs- u. Entsorgungskosten und dem täglichen Entfernen und Entsorgen des anfallenden kleinteiligen Schutts und Staubs. Die Entsorgungsnachweise und die Vorlage der Wiegescheine ist spätestens zur Abrechnung der jeweiligen Leistungen zu erbringen. Es können nur Leistungen mit den entsprechenden aussagekräftigen Nachweisen abgerechnet werden! Alle Bauschuttcontainer sind über Nacht und zusätzlich bei Wind abzudecken. Alle Geräte, Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien, Hebezeuge usw., die zur Demontage notwendig sind, sind in die jeweiligen Einzelpreise einzukalkulieren. Alle notwendigen Trennschnitte auch trennen bzw. ausbauen von Holzverbindungen und dgl. sind mit einzukalkulieren. Abzubrechende oder zu bearbeitende Bauteile oder Verbindungsmittel können von Verschmutzungen überzogen sein, das ggf. erforderliche Reinigen/ Entfernen dieser Verschmutzungen ist mit einzukalkulieren. Sicherung von Baugruben und Rohrleitungsgräben entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Tiefbauberufsgenossenschaften sowie der Unfallkasse gegen Abstürzen, usw. einschl. Vorhaltung, ist einzukalkuieren. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die entsprechenden Arbeitsschutzregeln (2.8. TRGS, DGUV, BGR etc). lnsbesondere wird verwiesen auf die TRBS 2L2Lf Teil L und Teil 2. Notwendige Schutzmaßnahmen und weitere Maßnahmen sind in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Verkehrssicherung, Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen nach VOB Teil C: ATV DIN 18299 ,,Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" ATV DIN L8300 ,,Erdarbeiten" ATV DI N L8305, Entwässerungskanalarbeiten" ATV DIN 18331 ,,Betonarbeiten". Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Weitere Vorbemerkungen
Zusätzlich technische Vertragsbedingunge Zusätzlich technische Vertragsbedingungen Zusätzlich technische Vertragsbedingungen DIN 18 920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau,Schutz von Bäumen RAS-LG 4 Schutz von Bäumen und Sträuchernim Bereich der Baustelle ZTV-Baumpflege der FLL DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten DIN 18915 Bodenarbeiten DIN 18916 Pflanzen- und Pflanzarbeiten ZTV E-StB  Zusätzliche Technische Vorschriftenund Richtlinien für Erdbauarbeiten  im Straßenbau DIN 4022 Baugrund und Grundwasser DIN 4124 Böschungsneigung von Böden ZTV Pflaster-StB 06  Zusätzliche TechnischeVertragsbedingungen und Richtlinien  zur Herstellungvon Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen,Ausgabe 2006 ZTV La-Stb 05  Zusätzliche technischeVertragsbedingungen undRichtlinien für Landschaftsbauarbeiten imStraßenbau
Zusätzlich technische Vertragsbedingunge
04.01 510 Erdbau
04.01
510 Erdbau
04.02 520 Gründung, Unterbau
04.02
520 Gründung, Unterbau
04.03 530 Oberbau, Deckschichten
04.03
530 Oberbau, Deckschichten
04.04 540 Baukonstruktion in Außenanlagen
04.04
540 Baukonstruktion in Außenanlagen
04.05 560 Einbauten in Außenanlagen
04.05
560 Einbauten in Außenanlagen
04.06 570 Vegetationsflächen
04.06
570 Vegetationsflächen
04.07 590 Sonstige Maßnahmen
04.07
590 Sonstige Maßnahmen