Trockenbauarbeiten
Neubau Dreifach Sporthalle Leverkusen
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Vorbeschreibung 1. All e erforderlichen Materialien für die Trockenbauarbeiten sind entsprechend den bauphysikalischen und technischen Anforderungen (Wärmeschutz, Schallschutz, Hygiene, Brandschutz usw.) vom AN eigenverantwortlich zu berücksichtigen und entsprechend der Angaben der Architekten einzukalkulieren. 2. Die Nachweispflicht zur Güte und Eignung der verwendeten Materialien (einschließlich Profile, Dübel, Abhängungen, Platten, Spachtelmassen etc.) obliegt dem AN. Die AG-Bauleitung behält sich vor, vor und auch während der Ausführung entsprechende Nachweise einschließlich Analysen u. ä. (für den AG kostenfrei) einzufordern. Es sind generell emissionsarme Produkte (gemäß RAL-UZ "blauer Engel") zu verwenden. 3. Gem. der beiliegenden Architektenpläne (Grundrisse und Deckenpläne) sind verschiedene Wände und Vorsatzschalen, sowie verschiedene abgehängte Decken in Trockenbauweise zu erstellen. Der AN hat für die Decken eine Ausführungsplanung zu erstellen in welcher die finale Haustechnikplanung mit allen Einbauteilen berücksichtigt ist. Anordnung der Einbauten sowie  das Verlegebild der Deckenplatten ist mit dem AG vor Ausführung abzustimmen. Für Wände und Vorsatzschalen ist ebenfalls eine Ausführungsplanung in Form von Grundriss und  geplanten Wandaufbauten zu erstellen 4. Bei den Trockenbauarbeiten sind, wenn nicht anders erwähnt, gütegeprüfte Gipskartonbauplatten (nachfolgend "GK") zu verwenden. 5. Bei allen Wand- und Deckenkonstruktionen sind ausschließlich die geprüften Aufbauten, Details usw. eines Systemherstellers auszuführen. Mischkonstruktionen und/oder nicht geprüfte Konstruktionen werden nicht akzeptiert. 6. Alle Revisionsklappen in Wand und Decken sind als flächenbündige Klappen mit GK-Beplankungen (in der jeweiligen Güte des Raumes) auszuführen. Nur in den Technik- und Abstellräumen sind auch Revisionsklappen aus weiß beschichtetem Metall zugelassen. 7. Die Verwendung von Materialien besonderer Qualität und Güte (gemäß den Brandschutzanforderungen, dem Schallschutzgutachten u. ä.) oder bezogen auf besondere Raumanforderungen (Feucht- und Nassräume u. ä.) ist vom AN eigenverantwortlich zu ermitteln und auszuführen. 8. Grundsätzlich ist bei allen Gipskarton Wänden,  Decken und Deckenfriesen welche sichtbar bleiben eine Oberflächenqualität von mind. Q 3 herzustellen. 9. Alle erforderliche Verstärkungen in den Wänden, Decken usw., die z. B. zur Montage von Heizkörpern, wandhängenden Schränken, Sanitärinstallationen, Leuchten usw. notwendig sind, sind vom AN eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Gleiches betrifft verstärkte Profile innerhalb der Wand- und Vorsatzschalenkonstruktionen (bei Türöffnungen u. ä.). 10. Bei allen Trockenbauarbeiten (Wände und Decken) ist das Einarbeiten und Anpassen von technischen Bauteilen (Leuchten, Luftauslässe, Rauchmelder usw.) und das Liefern und Einbauen von Revisionsklappen zu berücksichtigen (einschl. der erforderlichen Verstärkung). 11. Bei allen Trockenbauarbeiten sind die entsprechenden Wassereinwirkungsklassen zu berücksichtigen.Im Bereich der Umkleiden+WC´s  ist von der W1I- W2-I auszugehen, im Bereich der Duschen von W2-I bis W3-I. Die entsprechend geeigneten Platten, Abdichtungen und korrosionsgeschützen Metallständer und Profile sind zu berücksichtigen. Wände 12. Alle Trockenbauwände, -vorsatzschalen, -deckenbekleidungen usw. sind passgenau und schallentkoppelt (einschl. Trennstreifen und Versiegelung) an begrenzenden Bauteilen, Einbauten und Durchdringungen (Heizungs-, Wasser-, Lüftungsrohre usw.) anzuarbeiten. Sofern Bewegungsfugen erforderlich sind, sind diese mit geeigneten Profilen (Edelstahl oder Aluminium beschichtet) innerhalb der Wände und Deckenbekleidungen auszubilden. 13. Die Konstruktionen, d. h. die Dicken und Aufbaustärken der GK-Trennwänden und Vorsatzschalen müssen insbesondere gemäß den gutachterlichen Angaben zum Wärme-, Schall und Brandschutz gewählt werden. Hierbei sind zudem die technischen Einbauten (für Toiletten, Waschbecken usw.) zu berücksichtigen. 14. Alle GK-Wände, -vorsatzschalen, -installationswände u. ä. müssen doppelt beplankt werden, d. h. jede Seite muss mit 2 GK-Platten bekleidet werden! Einfache Bekleidungen sind nicht zugelassen, auch wenn es die technischen Anforderungen zulassen würden. 15. Alle Wände und Vorsatzschalen sind, soweit sie als geschnitten dargestellt sind raumhoch auszuführen. Wenn sie als Aufsicht dargestellt sind sind sie 1,2m hoch auszuführen. 16.Innerhalb der GK-Wände, -vorsatzschalen sind - gemäß den akustischen Anforderungen - einlagige Dämmungen aus Mineralfaser  einzubauen. 17. Im 1.OG ist im Seminarraum über der Schrankwand ein 1m hoher Deckenkoffer auszuführen. Dieser ist raumseitig mit akustisch wirksamen Holzwolleleichtbauplatten gem. Raumakustikkonzept zu belegen und mit einer Mineralfaserdämmung auzustatten(Referenzprodukt  "Troldtekt ultrafein oder Heradesign superfine" d=25mm).
Vorbeschreibung
01 Trockenbau Wände
01
Trockenbau Wände
01.01 Installationswände
01.01
Installationswände
01.02 Vorsatzschale
01.02
Vorsatzschale
01.03 Decke
01.03
Decke