0117 Einbaumöbel
Neubau Dining Facility
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01 Tischlerarbeiten DIN 18355 - Einbaumöbel / Sonstiges
01
Tischlerarbeiten DIN 18355 - Einbaumöbel / Sonstiges
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen ZUSÄTZLICHE TECHN. VORBEMERKUNGEN Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Dokumentation (LEED) siehe Übergeordnete Arbeiten / Abschnitt „LEED“. Die Holzprodukte müssen ein CE-Kennzeichen haben. AUSFÜHRUNGSHINWEISE Zwingend vorgeschrieben ist eine Gesamteinrichtung, in der die einzelnen Einrichtungsgegenstände in Form, Farben und Materialien einander entsprechen, d. h. aus einer Serie aufeinander abgestimmt sind, um eine zusammenhängende und durchgängige Möblierung der einzelnen Bereiche zu gewährleisten. Befestigungen und Aufhängungen sind ausschließlich unter Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen, für den Verwendungszweck geeigneten Befestigungsmitteln auszuführen. Die Anforderungen für das Gütesiegel RAL GZ 430, insbesondere die dort geforderten Ausschlüsse und Grenzen für Einzelstoffe sind zu deklarieren und einzuhalten. Einbauteile Alle Einbaumöbel sind nicht sichtbar zusammen zu bauen und am Baukörper zu befestigen (auch wenn dies nicht explizit in den einzelnen Positionen beschrieben ist). Erfolgt die Befestigung der Einbaumöbel an Trockenbauwänden/-vorsatzschalen werden vom Gewerk Trockenbauarbeiten Verstärkungen eingebaut. Die Angaben zu den erforderlichen Verstärkungen sind durch das Gewerk Tischlerarbeiten frühzeitig zu machen und entsprechend zu koordinieren. Einbauteile aus Stahl, die nicht mehr zugänglich sind oder nicht sichtbare Stahlunterkonstruktionen sind, wenn nicht anders erwähnt, generell feuerverzinkt auszuführen. Verschraubungen, Verleimungen und Holzverbindungen, wie Dübel, Lamellos etc. sind unsichtbar auszuführen. Sämtliche Kanten des Grundmaterials sind gegen Feuchtigkeit zu versiegeln. Das Aufstellen der Einbaumöbel hat lotrecht, waagrecht und fluchtgerecht zu erfolgen. Sichtbare Ausgleichteile sind nicht zulässig! Sämtliche Möbel sind höhenjustierbar auszuführen! Auch wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich erwähnt ist. LEED-ANFORDERUNGEN Anforderungen an sämtliche Baustoffe gemäß LEED siehe Abschnitt LEED / COMMISSIONING, LEED-Anforderungen an Baumaterialien. Holzwerkstoffe Holzwerkstoffe (Spanplatten u.a.) müssen eine Formaldehydabgabe von kleiner/gleich 0,05 ppm aufweisen. Kunststoffprodukte sollten möglichst frei von Weichmachern sein. Der Einsatz von Bioziden in Farben und Holzbehandlungsmitteln ist zu vermeiden.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
01.__.0010 Werk- und Montageplanung Vom AN sind folgende Unterlagen anzufertigen: Werk- und Montageplanung, einschl. der für die Einbaumöbel erforderlichen Prüfzeugnisse und Nachweise für alle nachfolgend beschriebenen Leistungen. Maßstab 1:1 bis 1:50, gefaltet auf DIN A 4. In die Trockenbauwände/-vorsatzschale werden vom Gewerk Trockenbauarbeiten Verstärkungen für die Befestigung von wandhängenden Einbaumöbeln eingebaut. Die erforderlichen Verstärkungsmaßnahmen sind in der Werk- und Montageplanung detailliert darzustellen. Die vom AN zu fertigenden Unterlagen sind dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung und vor Fertigung 2-fach in Papierform und 1-fach auf Datenträger im PDF-Format in deutscher und englischer Sprache zur Prüfung vorzulegen. Es muss mit einer Prüffrist von 4 Wochen durch den AG gerechnet werden. Der AN hat die Unterlagen so rechtzeitig einzureichen, dass hierdurch keine Verzögerung/Behinderung entsteht. Evtl. Korrektureinträge sind in die Werk- und Montageplanung zu übernehmen.
01.__.0010
Werk- und Montageplanung
1.00
psch
01.__.0020 Mustervorlage Rechtzeitig vor der Materialbestellung sind für alle nachfolgend beschriebenen Möbel und Wandbekleidungen, Produktdatenblätter und technische Beschreibungen in englischer und deutscher Sprache zur Prüfung und Freigabe durch den AG vorzulegen. Für alle Beschläge, Oberflächen (HPL-Schichtstoffplatten, Furniere, kunstharzgebundene Werkstein-Arbeitsplatten) sind Muster zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Für Befestigungen und Aufhängekonstruktionen, die sichtbar bleiben, sind ebenfalls Musterausführungen vorzulegen und vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Die genehmigten Musterstücke werden dem AN zur Verwendung zurückgegeben. Es muss mit einer Prüffrist von 4 Wochen durch den AG gerechnet werden. Der AN hat die Unterlagen so rechtzeitig einzureichen, dass hierdurch keine Verzögerung/Behinderung entsteht.
01.__.0020
Mustervorlage
1.00
psch
01.__.0030 Stuhlleisten, aus Massivholz/Buche, als Wandschutz Stuhlleisten, aus Massivholz / Buche, verdeckt montiert, als Wandschutz an allen freien Wandflächen, Oberfläche Acrylharzlack als Klarlack / matt. Abmessungen: Breite: 100 mm, Dicke: 25 mm Einbauhöhe: Oberkante 900 mm über OK FFB Siehe auch Plan A041 und A042 Gasträume 103, 110, Pausenraum 133
01.__.0030
Stuhlleisten, aus Massivholz/Buche, als Wandschutz
16.00
m
01.__.0040 Brüstungsabdeckung aus Massivholz/Buche Brüstungsabdeckung, aus Massivholz/Leimholz, Buche, beidseitig profiliert mit Schattenfugenausbildung, verdeckt montiert, als Wandschutz in den Speiseräumen an allen freien Wandflächen, abgerundet. Oberfläche Acrylharzlack als Klarlack / matt Abmessungen: Breite: 200 mm, Dicke: 40 mm Einbauhöhe: Oberkante 1.000 mm über OK FFB Siehe auch Plan A041 und A042 Gasträume 103, 110
01.__.0040
Brüstungsabdeckung aus Massivholz/Buche
13.00
m
01.__.0050 Rammschutzleisten aus Massivholz/Buche Rammschutzleisten, aus Massivholz / Buche, auf drei unterschiedlichen Höhen verdeckt montiert, als Wandschutz an allen freien Wandflächen, Oberfläche Acrylharzlack als Klarlack / matt. Abmessungen: Breite: 100 mm, Dicke: 25 mm Einbauhöhe: Oberkante 1000 mm über OK FFB Oberkante 550 mm über OK FFB und Oberkante 200 mm über OK FFB Siehe auch Plan A041 und A042 Anlieferung 120
01.__.0050
Rammschutzleisten aus Massivholz/Buche
11.00
m
ZTV Einbaumöbel ZUSÄTZL. TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN EINBAUMÖBEL Technische Beschreibung Die Güte- und Prüfbestimmungen der „Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V.“ sind die Grundlage für Konstruktion und Anfertigung der Möbel. Die Erzeugnisse müssen gegen Schadstoff geprüft sein. Grundsätzlich sind alle Ecken und Kanten abgerundet mit einem Radius größer gleich 2 mm herzustellen. Korpus: Der Korpus (einschl. konstruktive Böden, Rückwand und Fachböden) besteht aus dekorativen HPL-beschichteten Flachpreßplatten nach DIN EN 14322 und EN 438-3 - HGP, Dicke 19 mm. Oberfläche der HPL-Beschichtung leicht strukturiert, Farbton und Muster nach Angabe in den Möbelplänen. Alle Korpus- und Fachbodenkanten sind mit passenden ABS-Dickkanten zu beschichten. In die Vorderkante der Schränke sind Profilschlagleisten aus Kunststoff mit Dichtungslippe verdeckt zu befestigen. Es dürfen nur Flachpreßplatten der Emissions-Klasse F0 (formaldehydfrei) verwendet werden. Die besonderen LEED-Anforderungen an Holzwerkstoffe sind zu berücksichtigen. Siehe Übergeordnete Arbeiten / Abschnitt „LEED“. Konstruktion der Korpusse: Obere und untere Konstruktionsböden sind in die Seiten eingedübelt und verleimt. Rückwand ringsum eingenutet und eingeleimt. Alle Fachböden werden von Sicherheits-Fachbodenträgern gehalten und sind gegen Herausfallen und Kippen gesichert. Höhenverstellbarkeit der Zwischenböden durch Rasterbohrung. Lochrasterabstand ca. 30 mm. Belastbarkeit gemäß DIN 68930, Beanspruchung L 50 (Nutzlast 50 kg/m²). Vertikale und horizontale Türfugen innerhalb eines Schrankes und zwischen zwei Schränken generell 8 mm, um ein einheitliches Fugenbild bei Schrankwänden zu gewährleisten. Die einzelnen Schrankelemente aus Standard-Einzelelementen sind miteinander zu verschrauben. Die Verbindung muss ohne Beschädigung der Elemente wieder lösbar sein. Alle Schränke stehen umlaufend auf zurückgesetzten, durchgehenden Sockeln, Höhe ca. 100 mm, auf tragenden Schrankfüßen und -böden. Sockel mit Stellfüßen zum Ausgleichen von Bodenunebenheiten. Stellfüße durch den Sockelboden von oben verstellbar. Die Bohrung für die Verstelleinrichtung is mit einer Kappe zu verschließen. Die Sockelblende besteht aus allseitig HPL-beschichteten Flachpreßplatten mit unterer Kunststoffleiste mit Dichtlippe zum Fußboden. Die Sockelblende ist für Revisionszwecke abnehmbar auszuführen. Tragende, auf dem Boden aufstehende Seiten- und Rückwände sind ebenfalls mit unterer Kunststoffleiste mit Dichtlippe zum Fußboden auszuführen. Frontausführung: Die Frontelemente (Türen u. Blenden für Schubkästen und Auszüge) bestehen aus dekorativen HPL-beschichteten Flachpreßplatten nach DIN EN 14322 und EN 438-3 - HGP, Dicke 19 mm. Türen und Blenden vorschlagend. Oberfläche der HPL-Beschichtung leicht strukturiert, Farbton und Muster nach Angabe in den Möbelplänen. Alle Kanten sind mit passenden ABS-Dickkanten zu beschichten. Alle Türen und Schubkästen etc. sind mit waagrechten Anschlagblenden bzw. senkrechten T-förmigen Anschlagleisten zu hinterlegen. Beschläge: - Bänder: Die Türen sind mit stabilen, selbstschließenden Ganzmetallscharnieren am Korpus zu befestigen. Öffnungswinkel ca. 110 Grad. Scharniere dreidimensional verstellbar. - Öffnungsbegrenzer an Flügeltüren gehören mit zur Leistung. Es ist durch stabile, dauerhafte Scheren-Öffnungsbegrenzer (keine Ketten) zu gewährleisten, dass die Türen nicht an die Wände anschlagen. - Griffe: Die Frontelemente sind mit Bügelgriffen aus gebogenen Edelstahl-Rundrohren, Durchmesser 6 - 8 mm, Breite 160 mm, Oberfläche geschliffen, ausgestattet. Griffe unsichtbar befestigt von der Türinnenseite mit Flachkopf-Kreuzschlitz-Gewindeschrauben. Verschließbare Schubkästen: Alle abschließbaren Schubkästen sind mit verdeckt liegenden Zentralverschluss, welcher alle übereinanderliegenden Schubkästen innerhalb eines Unterschrankes gleichzeitig verschließt, auszustatten. Einschl. Schloss mit Zylinder-Wechselkern, einschl. Schließzylinder und mind. 3 Schlüssel pro Schrank. Schließungen: Alle Schließungen in einem Raum müssen gleichschließend sein. Jeder Schlüssel muss mit einem Schlüsselanhänger mit einem Beschriftungsfeld und der Beschriftung mit Raumnummern und Raumbezeichnung gekennzeichnet werden. Alle Schlüssel sind sortiert und jeweils für einen Raum in einem Schlüsselring gebündelt zu übergeben. Schubkästen, Frontauszüge und Führungen: Es ist ein hochwertiges, wartungsfreies Schubkasten- und Auszugssystem als Vollauszug einzusetzen. - Hohlkammerzarge aus Stahl, aluminiumfarbig beschichtet, mit integriertem und verdecktem Führungssystem auf Laufwagen. - Schubkästen und Auszüge werden beim Schließen durch ein Luftpolster-System abgedämpft und schließen nahezu geräuschlos. - Belastbarkeit je Auszug mind. 400 N (40 kg). - Selbsteinzug durch Federsteuerung, mit Abdämpfung im Endanschlag. - Werkzeugfreie Frontenmontage und -demontage. - Frontblendenjustierung in Höhe/Breite je +/- 1,5 mm möglich. - Neigungsverstellung der Fronten bei Auszügen über Längsreling möglich. Oberschrankaufhänger: Verdeckt montierte Oberschrankaufhänger aus Stahl, Tragkraft je Aufhänger mind. 650 N (65 kg), dreidimensional verstellbar. Für die Wandmontage sind systemzugehörige, breitenangepasste Metallschienen zur besseren Lastverteilung zu verwenden. Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Die Befestigung der Oberschränke erfolgt an verputzte Massivwände und an Trockenbauwände/-vorsatzschalen. Hierzu werden vom Gewerk Trockenbauarbeiten Verstärkungen eingebaut. Die Angaben zu den erforderlichen Verstärkungen sind durch das Gewerk Tischlerarbeiten frühzeitig zu machen und entsprechend zu koordinieren. Kosten hierfür sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Arbeits- und Waschtischplatten aus kunstharzgebundenem Werkstein: Die Arbeits- bzw. Waschtischplatte besteht aus einer Trägerplatte aus Flachpreßplatten nach DIN EN 14322 und EN 438-3 - HGP, Dicke 19 mm. Auf die Trägerplatte ist die Arbeitsplattenoberfläche aus kunstharzgebundenem Werkstein zu verlegen und zu verkleben. Dicke des kunstharzgebundenen Werksteins: 12 mm, hergestellt aus Acrylharz (Polymethylmethacrylat) und aus natürlichen Mineralien (ca. zwei Drittel), Brandverhalten B1 DIN 4102-1. Farbton und Musterung nach Angabe in den Möbelplänen. Die kunstharzgebundene Werksteinplatte ist mit allseitigem C-förmigem Querschnitt auszuführen, so dass die Trägerplatte an den Kanten eingefasst ist. Oberfläche feingeschliffen im Korn C 220, vordere und freie, seitliche Arbeitsplattenkanten und Ecken sind mit Überstand und abgerundet auszuführen. Die Arbeits- bzw. Waschtischplatte liegt auf den Unterschränken auf und ist mit Stahlwinkel zu verschrauben. Die Unterseite der Trägerplatte ist mit Melaminharz zu beschichten. Wandanschlussleisten der Arbeits- und Waschtischplatten: Die Wandanschlussleisten der Arbeits- bzw. Waschtischplatte aus kunstharzgebundenem Werkstein bestehen aus dem gleichen Material wie die Arbeitsplatten, sind jedoch mind. 12 mm dick, ohne Trägerplatte, auszuführen. Der Anschluss der Wandanschlussleisten an die Arbeits- bzw. Waschtischplatte ist mit einer aus dem Material der Arbeits- bzw. Waschtischplatte geformten Hohlkehle auszuführen. Die Anschlussfuge zwischen Aufkantung und angrenzende Bauteile ist umlaufend mit einer dauerelastischen Fuge abzudichten. Farbton passend zur Aufkantung. Wandanschlussblenden der Korpusse: Wandanschlussblende zwischen den Einbaumöbeln und angrenzenden Bauteilen gehört mit zur Leistung. Die Wandanschlussblenden sind korpusbündig zu montieren. Material und Oberfläche wie Korpus. Die Wandanschlussblende ist auch auf der Oberseite des Einbaumöbels bis an die rückseitige Wand weiterzuführen. Bei Oberschränken, Hängeschränken, Hängeregalen etc. ist die Wandanschlussblende auch auf der Unterseite des Einbaumöbels bis an die rückseitige Wand weiterzuführen. Die Wandanschlussblenden sind vor Ort aufzumessen und passgenau an evtl. Unebenheiten am Baukörper anzupassen.
ZTV Einbaumöbel
01.__.0060 Arbeitstheke mit Edelstahlspülbecken E001 Arbeitstheke mit Edelstahlspülbecken E001 Abmessungen der Arbeitsplatte (B/T): 1.970 / 600 mm Arbeitshöhen: 900 mm Die Arbeitsplatte besteht aus einer 28 mm dicken Trägerplatte aus Furnierplatten. Auf die Trägerplatte ist die Arbeitsplattenoberfläche aus kunstharzgebundenem Werkstein, 12 mm dick, Farbe: RAL 9010, weiß mit Struktur analog zu den Fensterbänken zu verlegen und zu verkleben. Die kunstharzgebundene Werksteinplatte ist mit C-förmigem Querschnitt und abgerundeten Kanten auszubilden. Die frei unterfahrbare Arbeitsplatte ist eine Sichtschutzblende unterhalb der Einbauspüle zur Verblendung der Leitungen etc. anzuordnen. Die Blende hat eine Gesamthöhe von 590 mm, eine obere Blendhöhe von 140 mm, und eine Länge von 1.370 mm. Sie ist so einzubauen, dass die maximale mögliche Unterfahrtiefe erreicht wird. Hierfür ist die Blende schräg zu stellen. Die Oberkante soll 270 mm von VK Arbeitsplatte und die Unterkante 400 mm von VK Arbeitsplatte zurückliegen. Die Blende besteht aus 19 mm dicken Holzwerkstoffplatten. Sie muss für Revisionszwecke demontierbar sein. An diese anschließend sind oberseitig und unterseitig über die ganze Länge horizontale Bekleidungen vorzusehen, mit verdeckter Befestigung an der Arbeitsplatte und den drei Seitenwänden. Sämtliche erforderliche Bohrungen und Ausschnitte für die Steckdosen, Wasser- und Abwasseranschlüsse etc. gehören mit zur Leistung. In die Arbeitsplatte ist ein Ausschnitt für die Aufnahme der im Gewerk Sanitär erfassten Edelstahl-Spülbecken herzustellen und mit Siphon etc. an die Entwässerung anzuschließen. Abmessung der Spüle (B/H/T): 450/125/320 mm Ausführung nach Vorgabe der Haustechnik. Abfluss mit Korbventil und Bedienung mit außenliegender Exzenterverstellung einschl. Aussparung für die Spülenmischbatterie. Die Mischbatterie ist im Gewerk Sanitär erfasst. rechter Schrank vorgerichtet für die Aufnahme des Unterbaukühlschrankes (vom Fabrikat des Kühlschrankes abhängig), einschl. voll integriertem Unterbaukühlschrank, gemäß vorstehender technischer Beschreibung. Ausführung im Raum 143 - Erste Hilfe Siehe auch Plan A038. Equipment Nr. E001.
01.__.0060
Arbeitstheke mit Edelstahlspülbecken E001
1.00
Stk
02 Tischlerarbeiten DIN 18355 - Trennwände
02
Tischlerarbeiten DIN 18355 - Trennwände
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen ZUSÄTZL. TECHN. VORBEMERKUNGEN MOBILE TRENNWANDANLAGE - AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG Bewegliche Trennwand aus manuell unabhängig voneinander verfahrbaren Einzelelementen mit einer Rahmenkonstruktion aus verwindungssteifen Aluminium- und Stahlrohr-Profilen. Um ein einwandfreies schalldämmendes und standfestes Abdichten der Elemente zum Boden und zur Deckenschiene zu gewährleisten, müssen alle Elemente automatisch elektromotorisch gesteuert nacheinander ein- bzw. ausfahren. Die gesamte Anlage muss wie eine Massivwand wirken, auch in geschlossenem Zustand sollen keine Schrauben bzw. Metallteile sichtbar sein. Für die bewegliche Trennwand muss eine TÜV-Prüfung durch Prüfbescheinigungen nachgewiesen werden. Für einen störungsfreien und langlebigen Einsatz werden folgende Qualitätsmerkmale gefordert: Rahmenkonstruktion: Aus verwindungssteifen Aluminium- und korrosionsgeschützten Stahlrohr-Profilen. Ausfahrbare Dichtleisten: Die Elemente müssen oben und unten bewegliche federgelagerte Doppeltleisten aufweisen, welche gegen Fußboden und Deckenschiene gepresst werden und automatisch Fußbodenunebenheiten ausgleichen. Um eine optimale vertikale Abdichtung zwischen den ausgefahrenen Dichtleisten zu gewährleisten, sind Dichtleisten-Endstücke aus Polyurethan-Formteilen einzusetzen. Die Dichtleisten müssen aus Aluminium (schwarz) sein, vorgerichtet für höchste Anforderungen an Akustik und Standfestigkeit. Ausfahrhub der Dichtleisten oben und unten bis zu je 30mm. Anpressdruck mindestens 800 N. Die Steuerung der hierfür erforderlichen Elektromotoren erfolgt über Schlüsselschalter (im Gewerk Elektrotechnik enthalten) der elektrische Anschluss erfolgt über Netzstecker. Elementverbindung: Elementverbindung untereinander bestehend aus form- und kraftschlüssigen, ineinandertauchenden ummantelten Aluminiumprofilen (konkav/konvex) mit integriertem Magnetband und einer Anzugskraft von 70 N/lfdm. Keine sichtbaren Metallteile bei geöffneter und geschlossener Trennwand. Zusätzliche vertikale außenliegende Dichtungen am Elementstoß. Teleskopelement: Das jeweils abschließende Element der Trennwand ist als flächenbündiges Teleskop-Ausgleichs-Element auszubilden ohne vorspringende bzw. zurückliegende Kanten. Durch ein dreifach wirkendes Spindel- und Hebelmechanik-Getriebe is dies über die gesamte Höhe zu gewährleisten. Konstruktionen, wie Klappteile, sind nicht zulässig. Elementaufhängung: Jedes Element ist an einem bzw. 2 Punkten in eine Aluminiumdeckenlaufschiene zu hängen und mittels wartungsfreiem Kugellager-Mehrfach-Rollwagen zu verfahren. Die Rollenwagen sind mit stoßgedämpften Rollenbolzen am Element zu befestigen. Keine Kugel- oder Gleitscheiben. Justierbarkeit der Elemente: Jedes Element muss ohne Öffnen der Decke oder des Elementes leicht höhenjustierbar sein, um eine eventuelle geringfügige Trägersenkung auszugleichen. Bei Oberflächenschäden muss die Deckplatte ohne Elementausbau oder Zerlegung am Bau ausgewechselt werden können. Schienensystem: Die Laufschiene muss absolut wartungsfrei sein und jederzeit Nachjustierungen zulassen. Kreuzungen, T- und Eckpunkte sind aus gesenkgeschmiedeten Formteilen mit Stützrolleneinrichtungen zu versehen. Um eine leichte Verfahrbarkeit der Elemente auch in Schienenabzweigungen und im Parkbereich zu gewährleisten, ist in allen Punkten eine rollende Reibung vorgeschrieben. Laufschienen werden im Bereich der geschlossenen Trennwand direkt an vorhandene Stahlbeton-Unterzüge montiert. Zur Montage der Laufschienen sind in den Unterzügen Ankerschienen HZA 29/20 vorgesehen. Fugen zwischen Unterzug und Laufschiene sind entsprechend der Schallschutzanforderungen dicht zu verschließen. Gleiches gilt für senkrechte Fugen der Trennwandelemente zu Massivkonstruktionen. Die gesamte Befestigungs- und Abhängekonstruktion ist in prüffähiger Form statisch nachzuweisen. Kosten für den statischen Nachweis werden mit nachfolgender Pos. „Werk- und Montageplanung“ vergütet. Abschottung: Der Anschluss der Laufschiene an die Massivkonstruktion muss dem geforderten Schalldämmmaß der gesamten Trennwandanlage entsprechen, Hohlräume sind zu schließen, Anschlüsse zur Massivkonstruktion müssen elastisch ausgespritzt werden. Die Elementstärke beträgt 100 mm und muss ein durchgängiges Erscheinungsbild gewährleisten. Das Element ist als geschlossenes System auszubilden, ohne vorstehende Kanten oder Profile. Diese Leistung ist in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Der Nachweis über die Einhaltung dieser Anforderung ist ebenfalls mit dem nachfolgend geforderten statischen Nachweis zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen