Lüftungstechnik
Neubau Bürogebäude X2E Rohrbach
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ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Abwasser und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen Allgemein Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gehören zum Leistungsumfang des anzubietenden Gewerkes. Die einzelnen Leistungen aus den ZTV sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn sie nicht ausdrücklich als Einheitspreispositionen aufgeführt sind. Folgende Kurzbezeichnungen werden verwendet: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer IB - Ingenieurbüro 1. Nebenleistungen und besondere Leistungen nach VOB, Teil C Folgende Leistungen sind Nebenleistungen bzw. besondere Leistungen und gehen über die VOB Teil C hinaus und werden Bestandteil der vertraglichen Leistungen: Werkstatt- und Montageplanung gemäß Beschreibung. Bestands- und Revisionsunterlagen gemäß Beschreibung und Leistungsposition. Koordination und Absprache mit den örtlichen Behörden nach Erfordernis. Eigenverantwortliche Qualitätskontrolle der zur Verwendung vorgesehenen Betriebsmittel. Koordinierung aller Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden, soweit nicht vom IB bereits veranlasst. Überprüfung der Schutzmaßnahmen gemäß VDE 0100. Auf Wunsch des AG durchzuführende Bemusterung einschließlich von gewünschten Wiederholungen gemäß Leistungsposition. Leistungsmessungen einschließlich zu erstellender Protokolle. Inbetriebnahme, Betreiben und Überwachung der Anlagen für Einregulierung, Probebetrieb, mehrmaliges Einweisen des Bedienpersonals und Abnahme. Etwa erforderliche Lager- und Arbeitsräume hat der AN selbst zu beschaffen. Die Beschaffung diebstahlsicherer verschließbarer Räume ist Sache des AG Wird durch die Bauleitung die Räumung der Lager- und Arbeitsräume angeordnet, so ist dem unverzüglich nachzukommen. 2. Grundlagen Dem AN werden zur Erstellung der Werkstatt- und Montagepläne sowie zur Überprüfung der Berechnung die Ausführungspläne des IB zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage dieser vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung erstellt der AN die komplette Werkstatt- und Montageplanung mit allen zur Montage erforderlichen Inhalten. Für die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung sind weiter zu berücksichtigen: 1. die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne einschl. Statik (Schalplan). 2. die Abstimmung der Anlagenteile hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit. 3. die zur Ausführung freigegebenen Einrichtungspläne des Nutzers einschließlich der speziellen Mieterbaubeschreibung. 4. sämtliche Bauauflagen. 5. die Koordination mit sämtlichen am Bau beteiligten Gewerken. 6. die neusten Wasseranalysen des Wasserlieferanten sind vom AN zu besorgen und bei Wasseraufbereitungsmaßnahmen und bei der Materialfestlegung zu berücksichtigen. 7. Die Auflagen aus der Baugenehmigung Planungsunterlagen zur Montage und Ausführung der Leistungen Übergabe und Vorlage der Unterlagen: Generell erfolgt die Montage nur nach zur Montage freigegebenen - mit Freigabevermerk versehenen - Zeichnungen. Nichtbeachtung dieser Festlegung hat der AN selbst zu vertreten. Die Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgt 3-fach: 1 Exemplar mit Prüfvermerk AN 2 Exemplare AG Die kompletten Unterlagen sind bis spätestens zwei Wochen vor Montagebeginn zur Prüfung einzureichen. Die Unterlagen bestehen im einzelnen aus: Ausführungs- und Montagezeichnungen mit Detailzeichnungen im Maßstab 1 : 50/1 : 20 Grundrisspläne mit Eintragung der Zentralen, Trassenführung Dimensionen aller Rohrleitungen, Luftkanäle, Luftauslässe und Lufteinlässe sowie Aggregate etc. Detailzeichnungen über Konstruktion und Aufbau der Zentralgeräte, Kanalverbindungen, Schnitte mit Übernahme aller Gewerke, Eintragung der Brandabschnitte, Eintragung der Brandschutzklappen etc. Schachtbelegungspläne. Regel- und steuertechnische Pläne soweit erforderlich, andernfalls Mitarbeit bei der Erstellung durch den AG. Unterlagen zur Montage der Leistungen Die kompletten Unterlagen sind rechtzeitig vor Montagebeginn dem AG zur Prüfung einzureichen. Regelventilauslegung abgestimmt auf den jeweiligen Verwendungszweck und die verschiedenen Wasserkreiswiderstände. Pumpen- und Motorauslegung mit Kennlinien Wärmetauscherauslegung mit sämtlichen Daten Montage Vor Beginn der Montage sind erforderliche Genehmigungen vom AN zu beschaffen: Zulassungs- und Prüfungsbescheinigungen bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen. Prüfungs- und Genehmigungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen. Zum Schutz der Anlagenteile auf der Baustelle ist vom AN ein Schutz während und nach beendeter Montage bis zur Inbetriebnahme anzubringen. Vor der Abnahme beschädigte oder beschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat. Offene Anlagenteile sind bei Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) durch Verschließen zu schützen. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen (TÜV) durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfungsergebnisse sind vom Prüfer Protokolle anzufertigen und dem AG rechtzeitig vorzulegen. Zum Anbringen von Befestigungen sind zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Besteht der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. Gelieferte Stahlteile müssen mindestens - soweit sie nicht feuerverzinkt oder sonst gegen Korrosion geschützt sind - nachDIN 18364 behandelt sein und einen zweimaligen Grundfarbanstrich erhalten. Entrostungsgrad I. Montagefüße auf der Dachhaut müssen gegen Verrutschen und Beschädigung mittles Granulatmatte und Fliesunterlage gesichert sein. Die Leistungen und Lieferungen des AN müssen den Forderungen der zuständigen Brand-schutzbehörde und der DIN 4102 entsprechen. Es dürfen nur nichtbrennbare Stoffe eingebaut werden. Die zur Brandsicherung erforderlichen Einbauten sind eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen. Alle Anschlüsse an Maschinen, Armaturen, Geräte etc. müssen für Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen de- und montierbar sein. Auf Anforderungen des AG müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekanntgegeben. Druckproben und Durchspülungen von Rohrleitungen sind rechtzeitig vorzunehmen. Bei Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrhülsen einzubauen bzw. Rohrumhüllungen mit Isoliermaterial vorzusehen. Es dürfen keine starren Verbindungen von Rohren mit dem Baukörper auftreten. Öffnungsmaße für Wanddurchdurchführungen durch Trockenbauwände sind anzuzeichnen. Auf vollkommene Entlüftung und Entleerung der Rohrleitungen ist zu achten. Rohrleitungen sind an ihren höchsten Punkten zu entlüften. Hierzu sind Lufttöpfe mit Entlüftungsleitungen und -ventilen vorzusehen. Bei vertikalen Rohrversprüngen sind Entleerungsventile mit Kappe an den Tiefpunkten zu montieren. Die Absperrorgane, lösbare Verbindungen von Rohrleitungen, wie z.B. Flansch- bzw. Schraub-verbindungen, Entlüftungs- und Entleerungseinrichtungen sind übersichtlich und an leicht zugänglichen Stellen anzuordnen. Die Anschlussrohre, Abzweigleitungen sind an die Hauptleitung nicht stumpf angeschweißt, sondern strömungstechnisch einwandfrei angeschuht auszuführen. Rohre über DN 40 dürfen nicht gebogen werden. Hierfür sind Rohrbogen zu verwenden. Bei Dehnungsausgleichern sind Rohrbogen 5 d zu verwenden. Messfühler bzw. Tauchhülsen sind so einzubauen, dass sie allseitig von Wasser umspült weren. Eventuell sind entsprechende Rohrerweiterungen vorzunehmen. In allen Lufterhitzer- und Luftkühleranschlussleitungen sind Temperatur- und Druckmessstutzen einzubauen. Alle Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einwandfrei einzeln isoliert werden kann. Zwischen den isolierten Rohren soll ein Abstand von mind. 5 cm verbleiben. Die Anordnung der Armaturen bzw. Messinstrumente muss so erfolgen, dass dieselben ohne Hilfsmittel bedient werden bzw. abgelesen werden können. Alle Armaturen sind in geräuscharmer Ausführung, Klasse I, anzubieten. Alle Wandanschlußfugen von Sanitärobjekten sowie alle Rohranschlüsse an die Fliesen sind mit dauerelastischem Kitt in der entsprechenden Objektfarbe (gegebenenfalls farblos) abzudichten. Diese Arbeiten sind mit in die Einheitspreise einzurechnen. Die Druckprüfungen sind vom Auftragnehmer vor den Isolierarbeiten und vor dem Schließen von Schlitzen, Durchbrüchen -ggf. abschnitt- weise - durchzuführen. Druckproben erfolgen mit sauberer, ölfreier Druckluft gemäß Herstellerangaben. Die Dauer der Belastung mit dem Prüfdruck muss mind. 24 Stunden betragen. Nach erfolgter Druckprüfung ist die Anlage zu entleeren, mit Stadtwasser durchzuspülen und zu reinigen. Einbauteile, die dem Prüfdruck nicht standhalten können, sind für die Dauer der Prüfung durch Passstücke zu ersetzen. Alle Maßnahmen zur Füllung, Druckprüfung, Entleerung der Anlagen - wie Pumpen, Schläuche, provisorische Rohrleitungen - sind Nebenleistungen des AN. Rohrbefestigungen erfolgen mittels Randrippenschellen, lösbaren Pendelaufhängungen (keine Bandeisenschlaufen und Lochbänder) oder Rohrkonsolen in korrosionsfester Ausführung. Die Schutzrohre sind mit plastischem, unverrottbarem Material gegen den Isoliermantel auszu-füllen. Die Isolierung muss nach DIN 4102 mindestens der Klasse A 2 entsprechen. Diese Eigenschaft ist nachzuweisen. Die Wärmeleitfähigkeit der Isolierstoffe darf bei + 20 Grad C den Wert 0,04 W/m2K nicht überschreiten. Es dürfen nur nichtrostende Verbindungselemente verwendet werden. Dämmstoffe müssen vor der Lieferung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Die Ausführung der Isolierung kann ebenfalls auf Verlangen der Bauleitung bemustert werden. Der Bemusterungsumfang wird vom AG bestimmt. Stundenlohn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor Ihrem Beginn mit dem AG vereinbart werden. Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten: - Art der ausgeführten Leistung - Ort und Datum sowie Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe) - Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte - Materialverbrauch - Bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angabe zum Typ Die Nachweise für Stundenlohnarbeiten sind spätestens 2 Tage nach Ausführung der Leistung beim AG zur Unterschrift vorzulegen, um eine Prüfung der Leistung zu ermöglichen. Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie - Kosten für Bedienpersonal - Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie - Vorhaltung - Reparaturkosten Bedienungsanweisung Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane; Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise; Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte; Schalt-, Schutz- und Steuergeräte; Sicherheitseinrichtungen; Verriegelungen; Entriegelungen; Betriebsunterbrechung; wirschaftlichste Betriebsart. Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge aufzuführen und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen. Wartungsanweisung Erläuterung der Störmeldungen; Fehlersuchtabelle; Schmier- und Dichtungsarbeiten; Spezialwerkzeuge; Eigenschaften von Ölen und anderen Hilfsstoffen; vorgeschriebene, behördliche Kontrolle und Überwachung in Art und Zeitfolge erläutert. Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert, in Abhängigkeit des Wartungsumfangs und in Ab-hängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer speziellen Wartungsliste aufzulisten. Ersatzteilaufstellung, Reserveeinrichtungen Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind tabellarisch aufzuführen. Zu den Ersatzteilen gehören nicht nur komplette Einheiten, sondern auch Einzelteile, die der Hersteller nach Zweckmäßigkeit angibt. Die Geräteliste enthält für jedes Teil: Hersteller (Hauptwerk), Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschriften und Telefonnummer, Typ - / Fabrikat-Nummer, Größe und Leistungen sowie sonstige Bestelldaten. Revisions-, Bedienungs- und Wartungsunterlagen Die Revisionsunterlagen sind vom AN 14 Tage vor Abnahme dem AG zu übergeben. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Die Zeichnungen können auf der Basis der Montagezeichnungen erstellt werden. Die Übergabe der Unterlagen erfolgt 3-fach in Papierform sowie 1- fach auf Datenträger. Die digitale übergebenen Planunterlagen sind im Format AutoCad 2000 LT anzufertigen. Im einzelnen gehören dazu: Grundrisszeichnungen mit Schnitten Maßstab 1 : 50 mit Kanal, Kabel- und Rohrleitungsdurchführung, Zentralenzeichnungen mit Schnitten Maßstab 1 : 50 / 1 : 20 Kabel- und Verrohrungspläne, Stromlaufpläne, Bauschaltpläne, Stücklisten, Aufbauzeichnungen. Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschriften oder zu beschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Geräte, Leistungen, Funktionen und Stellungen von Stellgliedern. Die Bedienung- und Wartungsanweisungen werden nach folgender Gliederung aufgebaut: Anlagenbeschreibung Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung; Garantiewerte; Betriebsdaten; Installationsdaten; Spezialmerkmale. Bedienungsanweisung Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane; Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise; Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte; Schalt-, Schutz- und Steuergeräte; Sicherheitseinrichtungen; Verriegelungen; Entriegelungen; Betriebsunterbrechung; wirtschaftlichste Betriebsart. Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge aufzuführen und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen. Leistungsliste über Messungen Tabellarische Aufstellung aller Messungen. Protokolle über durchgeführte Messungen. Prüfungszeugnisse / Abnahmebescheinigungen Kopien behördlicher Prüfungsbescheinigungen und Werkstattattest. Funktionsschema Alle Zentralen und Unterstationen sind mit Anlagenschemata auszustatten die Funktionen, technische Daten, Schaltungen, Sollwerte, Messstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten. Die Schemazeichnungen sind auf dauerhaftverwindungssteifen Unterlagen aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, der ein Vergilben und Farbänderungen ausschließt. Wartung Zum Angebot ist ein umfassendes Wartungsangebot mit detaillierten Angaben aller Leistungen vorzulegen. Wartung mit Reinigung, Durchsicht der Anlagen auf Funktionen und Zustand sowie Nach-schmieren, Nachdichten und Nachjustieren mechanisch bewegter Teile einschließlich Durchfüh-rung aller notwendigen Reinigungsarbeiten. Inspektion mit Funktions- und Leistungsprüfung aller Anlagenteile sowie: Erstellung eines Inspektionsberichtes mit Beurteilung des Allgemeinzustandes. Störungsdienst mit Bereitstellung von Personal zur Beseitigung der vom AG gemeldeten Schä-den sowie zum Austausch vom AG zur Verfügung gestellten Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien. Die Überwachung von Anschlussleistungen fremder Leistungsbereiche ist in den Wartungsaufwand mit einzubeziehen. Abnahme Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen der AN hat die Abnahme gegebenenfalls auch Teilabnahme -  rechtzeitig schriftlich zu beantragen( § 12), VOB Teil B. Werden auf Veranlassung der Bauleitung vor Abnahme einzelne Anlagenteile für Probebetrieb anderer Gewerke in Betrieb genommen, so haftet der AN für ordnungsgemäße Betriebsweise und Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Entsorgung Sämtliche Verpackungs- und Restmaterialien (gewerkespezifisch) sind vom AN zu entsorgen. Eine Zwischenlagerung oder Entsorgung auf der Baustelle kann nicht erfolgen. Bei Nichteinhaltung werden alle anfallenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Kalkulationshinweis Die Elektrozuleitung zu den einzelnen Gewerke-Schaltschränken (ohne die interne Verkabelung)ist im Leistungsumfang Gewerk Elektrotechnik enthalten. Das Auflegen der Kabel auf sämtliche gewerkespezifische Gerätschaften und Anlagenkomponenten ist grundsätzlich vom jeweiligen AN des Gewerkes zu erbringen. Dachdurchführungen, Schwanenhälse, etc. werden durch den AN geliefert und an den Dachdecker zum Einsetzen und Eindichten in die Dachhaut übergeben. Das sachgerechte Verschließen der Mediendurchführung ist Aufgabe des AN. Dies gilt auch, wenn Dachdurchführungen, Schwanenhälse, etc. bauseits erstellt werden. Anerkennung Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Abgabe des Angebotes bereit, die im Leistungsverzeichnis genannten Arbeiten mit allen Nebenleistungen auszuführen. Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, dass er die vorstehenden "zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen" gelesen und alle Forderungen und Bedingungen daraus in seinem Angebot berücksichtigt und in die Einheitspreise einkalkuliert hat. Datum:.................... ........................................................................ Firmenstempel und rechtsverbindliche  Unterschrift
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
1 Lüftung
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Lüftung
1.01 Lüftungsgeräte und Zubehör
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Lüftungsgeräte und Zubehör
1.02 Lüftungsgeräte und Zubehör für Küche
1.02
Lüftungsgeräte und Zubehör für Küche
1.03 Rohre / Kanäle mit Zubehör
1.03
Rohre / Kanäle mit Zubehör
Base group ZZ.000.0
1.04 Einzelraumlüfter WC's
1.04
Einzelraumlüfter WC's
1.05 Müllraumentlüftung
1.05
Müllraumentlüftung
2 Sonstiges
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Sonstiges
2.01 Stundenlohn und Kernbohrungen
2.01
Stundenlohn und Kernbohrungen
2.02 Wartung
2.02
Wartung
2.03 Abnahmen
2.03
Abnahmen