305200 Blitzschutz
Neubau Betriebswohnungen Wiesbaden
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I.1. Bauvorhaben     Das Bauvorhaben umfasst zehn mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser an der Kronprinzenstraße 28 in 65185 Wiesbaden. Im Endausbau sollen 168 Wohneinheiten entstehen. Die gesammte Baukonstruktion ist ein Beton-Holz-Bau mit bereichsweise Trockenbauwänden. Alle Wände sind bauseitig leerverrohrt oder besitzen vorgefertigte Kabelkanäle bzw. Installationswände. Die Kabelkanäle in den Holzwänden sind per Rundbohrung und Hohlwanddose zu bestücken. Bestandteil der Ausschreibung sind die gesamten Elektrotechnischen Anlagen der Starkstrom- und Schwachstromtechnik, sowie die Verkabelungen der bauseitig gelieferten Anlagen, wie im weiteren Verlauf im Detail beschrieben. Für die Stromversorgung im Außenbereich sind Erdkabel und Gebäudedurchführungen vorgesehen. Die Installation der Wohnungen erfolgt nach Standard RAL-RG 678 / HEA 1, und der Beschreibung des Bauherren, dies entspricht dem Mindestaustattungswert nach DIN 18015-1. I.2. Anschluss     Jedes der 10 Häuser erhält einen neuen Hausanschluss des örtlichen Netzbetreibers. I.3. Verrechnungsmessung     Die Wandschränke für die Zählerplätze werden im Hausanschlussraum errichtet. Jede Wohnung sowie Allgemeinverteilung ist mit Drehstromzählern und selektivem Hauptsicherungsautomat zu versehen. I.4. Schutzmaßnahmen/ Spannung     - Automatisches Abschalten der Stromversorgung durch Fehlerstromschutzschaltung: FI = 0,03A gemäß DIN VDE 0100 Teil 410: 2018-10 (Steckdosendstromkreise)     - Spannung: 3 x 230V/ 400V Überspannungsschutz - Der Blitz- und Überspannungsschutz wird mittels eines Kombiableiters Typ 1 nach EN 61643-11 realisiert. - Blitz und Überspannungsschutzmaßnahmen sind für die neu zu installierenden Stark- und Schwachstromeinrichtungen vorgesehen. Alle Stark- sowie Schwachstromleitungen       (Telefon, Antenne) sind an den Übergängen der Blitz-Schutzzonen mit geeigneten Überspannungsschutzmodulen in den Überspannungsschutz einzubeziehen. Die Module des Typs 1 sind somit bei jedem Gebäudeeintritt (Hausanschluss, Telefon, Satelitenanlage) vorzusehen. Nach DIN VDE 0100-443:2016-10 Ist ein Modul des Typs 2 an jeder Einführung in Verteileranlagen vorzusehen. Anwendungsbeginn der DIN VDE 0100-443:2016-10 war der 01.10.2016. Detailierte Angaben zum Einbauort sind den Ausführungsunterlagen zu entnehmen. Potentialausgleich Für alle neu zu errichtenden Stark- und Schwachstromeinrichtungen ist der Potentialausgleich gemäß DIN VDE 0100 zu errichten. Die Potentialausgleichsleitungenen sind auf die Hauptpotentialausgleichsschiene zu führen. Blitzschutz Das Gebäude erhält eine äußere Blitzschutzanlage entsprechend Blitzschutzklasse III. Es ist eine vollwertige Erdungsanlage zu errichten. I.5. Verteilungen     Jede Wohneinheit erhält eine Wohnungsverteilung für die Stromverteilung. Zudem eine Verteilung für Allgemeinanlagen wie Licht, Klingelanlage, Anschlüsse für haustechnische Anlagen usw. vorgesehen. Des Weiteren ist eine Unterverteilung für die Heizung vorgesehen. Die Bestückung der Verteilungen bemisst sich z.B. nach Größe der Wohnung und der erforderlichen Anzahl der Stromkreise. Die Bestückung ist dem jeweiligen Leistungstext zu entnehmen. Verteilungen und Zählerschränke müssen den DIN/VDE-Vorschriften sowie den TAB des EVUs entsprechen.     Die Montageplanung und Konformitätserklärung des Ausführenden ist vor der Materialbestellung zur Bestätigung einzureichen. Aus der Montageplanung muss die Art, Dimension und Lage der Einbaugeräte sowie der Schrankaufbau im allgemeinen eindeutig ersichtlich sein.     Die Belastungen sind gleichmäßig auf die Phasen aufzuteilen. Auf gegenseitige Erwärmung von Einbauteilen ist zu achten.     Alle abgehenden Kabel u. Leitungen werden auf Abgangsklemmen (PE, N-Leitertrennklemmen) montiert.     Die Klemmen sind, auch wenn nicht separat aufgeführt, im Verteiler vorzusehen und in die Einheitspreise einzurechnen.     Alle Sicherungen, Geräte oder sonstige Einbauteile sind frontseitig mit     Bezeichnungsschildern in Maschinenschrift zu kennzeichnen.     Die Geräte sind entsprechend Übersichtsschaltplan/Werkplanung einzubauen.     Die Standorte der einzelnen Verteilungen sind aus den Installationsplänen ersichtlich.     Die Verteilungen sind für eine 30%-ige Reserve auszulegen.     Der Ausbau der Verteilungen darf nur max. 70% betragen. I.6. Installationen     Die gesamte Installation erfolgt mit Mantelleitung. Deckenauslässe sind mit Endschellen zu sichern. Um Abzweigdosen einzusparen, sind Schalterdosen als Klemmdosen (tiefe Ausführung) vorzusehen. Wandauslässe sind mit einer Dose abzuschließen. Es sind ausschließlich Isolierstoffdosen zu verwenden.     In Trockenbauwänden sind ausschließlich Hohlwanddosen mit Kennzeichnung nach DIN 30600 einzusetzen. In Holzbauwänden ist der Einsatz von Brandschutzdosen nach DIN VDE 0606-1 und DIN 4907 zwingend notwendig.     Hohlwanddosen sind in die Einheitspreise der Installationsgeräte einzukalkulieren. Brandschutzdosen sind seperat zu verpreisen. Für Schalter und Steckdosen ist ausschließlich ein einheitliches, VDE-gerechtes, deutsches Markenfabrikat zu verwenden. Schalter sind für mindestens 10 A Nennstrom, Steckdosen für 16 A vorzusehen. Steckdosen sind zusätzlich festzuschrauben. Krallenbefestigungen allein sind unzulässig. Leuchten sind in allgemeinen Bereichen und an den Balkonen/ Terrassen vorzusehen.     Abdeckplatten an den Türen senkrecht, sonst waagerecht.     Wenn nichts anderes angegeben ist, gelten (gem. DIN 18015) nachstehende Einbauhöhen vom Fertig-Fußboden(OKFFB) (Mitte Schalter/Steckdose) gemessen:     Schukosteckdosen allgem. 0,30 m     Schukosteckd. Küche teilweise 1,15 m     Dunstabzugshaube über Herd 2,10 m     Arbeitsbeleuchtung über Spüle (Steckd.) 2,10 m     Herdanschlussdose 0,30 m     Schalter 1,05 m     Wandauslass Beleuchtung ca. 1,90 m Ausnahme zu diesen Höhenangaben bilden Wohneinheiten welche als barriere arm deklariert sind. Deren Schalter- und Steckdosenhöhen werden barrierefrei nach DIN 18040-2 vorgesehen: Schukosteckd. Küche teilweise       1,05m Schalter von 0,85m bis 1,05m Gegensprechanlage Oberkante       1,05m     Die gesamte Installation erfolgt Unter-Putz in den oben beschriebenen Wänden oder auf dem Rohfußboden. Es gibt keine abgehangenen Decken. Der Leitungsverzug für Leuchtenauslässe an den Decken, ist über den Fußboden der darüber liegenden Etage zu realisieren.     Wenn nicht anders beschrieben, sind für die Verlegung Unter-Putz (Einfädeln der Leitungen in Rohre und Schächte) in die Einheitspreise einzukalkulieren.     Die Gebäude erhalten tragende Wände in Stahlbeton und Holzbauweise. Beide Systeme sind jeweils mit Leerverrohrung oder Installationsschächten bauseitig vorbereitet.     Durchführungen durch Brandwände und -decken sind durch Brandabschottungen sicher zu verschließen. I.7 allgemeine Beleuchtung     Sämtliche Leuchten in Gemeinschaftsbereichen, wie Treppenhaus, Kellergänge u. ä. des Gebäudes werden durch den Ausführenden gestellt. Die Leuchten der Wohneinheiten kommen von den zukünftigen Mietern. Außnahme bildet die Balkon/ Terrassenbeleuchtung. Diese ist ebenfalls Teil des Leistungsumfangs Elektroinstallation. Alle Leuchten sind in energiesparender LED-Technik anzubieten. I.8.1 Türsprechanlage Die Kommunikation zwischen Wohneinheit und Haupteingang erfolgt über Tür- und Wohnsprechstelle. Die Haustürstation erfolgt als Einbau in die Briefkastenanlage. I.8.2 Informations- und Kommunikationsnetz Anschlussstellen für Telefon/ Daten sind in jeder Wohneinheit (Wohnenraum) vorgesehen. Vom APL aus wird ein Netz sternförmig in jede Wohneinheit verteilt. Leistungsumfang sind die Überspannungsschutzgeräte, die Anschlusseinheiten sowie das komplette Leitungsnetz bis zu einem zentralen Punkt im Hausanschlussraum, der als APL-Standort deklariert wird. Für die Versorgung der Wohnungen ist im Gebäude ein Leerrohrsystem nach DIN 18015-1 vorzusehen. Kabel und Leitungen auf den Rohfussböden sind geschützt zu verlegen, z.B. in Rohren, nach DIN 18015-1. I.8.3 Rundfunk- und TV-Netz Die Versorgung erfolgt über das Netz eines örtlichen Antennenabieters. Anschlussstellen für Antenne sind in jedem Wohnzimmer und Schlafzimmer/ Kinderzimmer vorgesehen. Das Netz ist ähnlich dem Informations- und Kommunikationsnetz aufzubauen. Leistungsumfang sind die Überspannungsschutzgeräte, die Anschlusseinheiten sowie das komplette Leitungsnetz des Gebäudes. Für die Versorgung der Wohnungen ist im Gebäude ein Leerrohrsystem nach DIN 18015-1 vorzusehen. I.9. Sonstiges     Die errichteten Anlagen sind in den Potentialausgleich gem. VDE 0100 zu integrieren.     Auch wenn nicht besonders angegeben, beinhalten die Leistungspositionen die Lieferung und komplette betriebsfertige Montage.     Notwendige Koordinierungsgespräche für den Bauablauf werden nicht zusätzlich vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. I.10. Batterieanlage     Es ist keine Batterieanlage vorgesehen. I.11. Prüfung der elektrischen Anlage     Nach Fertigstellung der Anlage ist eine Abnahme- und Funktionsprüfung der Starkstromanlage durchzuführen. Das Ergebnis aller Prüfungen und Messungen ist in einem Protokoll anzulegen. Die Mängel aus dieser Prüfung sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen.     Eventuelle Nachprüfungen gehen auf Kosten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer muss gemäß VDE 0100 und VDE 0107/77 Prüfprotokolle für jeden Stromkreis, Potentialausgleich, Schutzmaßnahmen und Steuerleitungen erstellen.     Das Prüfbuch muss als Bestandsunterlage, mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen, zur Gebrauchsabnahme abgegeben werden. Ebenso ist zur Gebrauchsabnahme die Messung des Kurzschlussstromes und des Schleifenwiderstandes sowie der Prüf- und Fehlerstromschutzschaltung gemäß VDE 0100 durchzuführen. Auch hierfür ist ein Protokoll zu     erstellen. Alle erforderlichen technischen und sicherheitstechnischen Prüfungen, Abnahmen und Genehmigungsverfahren sind vom Auftragnehmer zu veranlassen. Er hat hierfür sämtliche Unterlagen zu fertigen und einzureichen sowie sämtliche Materialien, Hilfsmaterialien, Geräte und Personal zur Verfügung zu stellen. I.12. Abnahme     Es wird unterschieden zwischen: - Bestandsabnahme (Vollständigkeit der Leistungen und Lieferungen)     - Funktionsabnahme (Leistung und Betriebsverhalten der Anlage)     Die Abnahmen werden nach Eingang folgender Erklärungen durchgeführt:     Der Auftragnehmer erklärt schriftlich, dass     1. alle Einregelungsarbeiten durchgeführt,     2. der Probebetrieb abgeschlossen,     3. Probebetrieb und Einregulierung die vertraglich vereinbarten Bedingungen erbracht haben,     4. der Nachweis aller Garantieleistungen erbracht ist,     5. die Anlage mängelfrei und betriebsbereit ist,     6. sämtliche Revisionsunterlagen und Wartungsanweisungen vertragsgemäß vorliegen,     7. Messstellen geschaffen sind,     8. die vorgeschriebenen Messungen nach VDE 0100, 0190, 0107/77 durchgeführt wurden.     Die Messprotokolle sind beizufügen.     Wird die Abnahme verweigert, trägt der Auftragnehmer die Kosten, die dem Auftraggeber und der Bauleitung durch den Mehraufwand entstehen. Dasselbe gilt auch für mehrfache Kontrollen der Mängelbeseitigung. I.13. Aufmaß und Abrechnung     Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß unter Zugrundelegung der in diesem Leistungsverzeichnis festgelegten Einheitspreise oder laut Pauschalvertrag.     Das Aufmessen der Leitungen Unter-Putz sowie von Schottungen hat vor dem verschließen der Wände und dem Verguss des Fußbodens zu erfolgen.     Das Aufmessen von Kabel und Leitungen erfolgt einzeln nach Stromkreis / Daten- o. Antennenanschluss o.ä.     Das Aufmessen von Verteiler-Einbaugeräten erfolgt mit Zuordnung zum entsprechenden Verteiler.     Leistungen für Nachträge und/oder Fremdgewerke sind im Aufmaß jeweils separat aufzuführen.     Das Aufmaß ist nachvollziehbar und prüfbar nach Raum bzw. (wie oben beschrieben) nach Stromkreis o.ä. zu gliedern. Jedes Aufmaßblatt muss dem Auftrag klar zuordenbar sein ( Bauvorhaben, Vertrags- bzw. Auftragsnummer und Losbezeichnung). Die Aufmaße sind digital zu erstellen und enthalten die LV-Mengen und die bereits abgerechneten Mengen.     Nicht prüfbare Aufmaße werden von der prüfenden Stelle zur Überarbeitung zurückgewiesen.     Dem Aufmaß ist DIN 18 382 - 5.2 zugrundegelegt.     Von der errichteten Anlage sind Bestandspläne in 3-facher Ausfertigung zu erstellen und dem Auftraggeber innerhalb 6 Wochen nach Abnahme auszuhändigen.     (VOB-C 18 382 - 3.1.2)     Nachträge, Mengenmehrungen über LV-Mengen sowie Aufwendungen für Fremdgewerke sind in Art und Umfang dem Bauüberwacher vor Ausführung anzumelden. Ein entsprechendes Formblatt ist auszufertigen.     Das Formblatt ist beim Elektro-Fachplaner abzufordern, bzw. wird mit der Ausführungsunterlage übergeben.     Muss eine Leistung sofort erbracht werden ist die Schriftliche Anmeldung mit den Angaben zu Art und Umfang beim BH oder Bauleitung anzumelden.     Werden Leistungen ohne zuvoriger schriftlicher Anmeldung und Freigabe bzw. Beauftragung durch die o.g. Stellen erbracht, so besteht kein Anspruch auf Vergütung. Für die Maßnahme erfolgt der Mittelzufluss durch mehrere Förderprogramme. Daher ist vor Baubeginn mit Bauherr und Architekt zu klären, welche Maßnahmen durch welche Fördermaßnahme gefördert wird. Förderfähige Maßnahmen und Mittel sind bei der Erstellung des Aufmaßes gesondert aufzuführen. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach mangelfreier Bestätigung der Schlussrechnung. I.14. Zusätzliche Bestimmungen Sofern Fabrikate angegeben wurden, sind diese anzubieten. Sollte kein Fabrikat vorgegeben sein, können Alternativfabrikate angeboten werden.     Das im LV angegebene Fabrikat ist bindend. Der Bieter/ AN hat bei Bedarf im Rahmen der Angebotsaufklärung, jedoch spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, eine Liste aller Fabrikate und Typen, welche er beabsichtigt einzusetzen, der Vergabestelle/ Fachbauleitung zu übergeben.     Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Massenänderungen der Positionen vorzunehmen, ohne dass hier die Einheitspreise verändert werden.
I.1. Bauvorhaben
Alle Leistungen sind einschl. Lieferung, Montage und betriebsfertigem Anschluss anzubieten, soweit nicht ausdrücklich anders vorgegeben. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Leuchten und Installationsgeräte, sind vor der Bestellung mit dem Bauherrn und der Bauleitung zu bemustern. Es sind die entsprechenden Datenblätter vorzulegen.
Alle Leistungen sind einschl. Lieferung, Montage und
01 LOS 1 Haus 1+2
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LOS 1 Haus 1+2
01.01 Blitzschutzanlage Haus 1
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Blitzschutzanlage Haus 1
01.02 Blitzschutzanlage Haus 2
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Blitzschutzanlage Haus 2
02 Los 2 Haus 3+4+5+6+10
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Los 2 Haus 3+4+5+6+10
02.01 Blitzschutzanlage Haus 3
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Blitzschutzanlage Haus 3
02.02 Blitzschutzanlage Haus 4
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Blitzschutzanlage Haus 4
02.03 Blitzschutzanlage Haus 5
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Blitzschutzanlage Haus 5
02.04 Blitzschutzanlage Haus 6
02.04
Blitzschutzanlage Haus 6
02.05 Blitzschutzanlage Haus 10
02.05
Blitzschutzanlage Haus 10
03 Los 3 Haus 7+8+9
03
Los 3 Haus 7+8+9
03.01 Blitzschutzanlage Haus 7
03.01
Blitzschutzanlage Haus 7
03.02 Blitzschutzanlage Haus 8
03.02
Blitzschutzanlage Haus 8
03.03 Blitzschutzanlage Haus 9
03.03
Blitzschutzanlage Haus 9