Bodenbelagarbeiten
Neubau Berufskolleg, Dinslaken
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06 Bodenbelagarbeiten
06
Bodenbelagarbeiten
ZTV Bodenbelagarbeiten ZTV Bodenbelagsarbeiten DIN 18 365 BODENBELAGSARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Das Leistungsverzeichnis umfasst im wesentlichen Kautusch-Bodenbelagarbeiten inkl. der dazugehörigen Holz-Sockelleisten gerinfügige Teppich-Verlegeleistungen, 2. Stoffe, Bauteile Bei Bahnenwaren ist darauf zu achten, dass die maximale Länge der einzelnen Bahnen auf die Einbringmöglichkeiten ins Gebäude abgestimmt sind. Die bauphysikalischen Eigenschaften und Prüfzeugnisse sämtlicher Bauteile sind dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen bzw. vorzulegen. Bauteile aus Metall sind nur in korrosionsgeschützter Ausführung zulässig. Die Bodenbeläge sind mit hochsiederfreiem und sehr emissionsarmen Klebstoff gemäß EC1 (EMICODE 1 oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein) zu verkleben. Klebstoffe müssen schubfest sein und der DIN EN 14259 entsprechen. Klebstoff wasserunlöslich und formaldehyd- und lösemittelfrei. PVC/ Kautschuk/ Linoleumbeläge müssen nachweislich die Anforderungen nach dem "AgBB-Bewertungsschema" und dem Blauen Engel nach RAL-Umfassungszarge 120 für elastische Fußbodenbeläge erfüllen. Beide Spezifikationen sichern optimale Gesundheitseigenschaften bei minimalen Emissionen zu. Die Beläge müssen, soweit nicht anders beschrieben, mindestens der Brandstoffklasse schwer entflammbar entsprechen, im Brandfall dürfen keine ätzenden oder sonstigen gesundheitsschädlichen Gase freigesetzt werden. 3. Ausführung Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten Allgemein Die zu den nachfolgend und in den Positionen beschriebenen Erzeugnissen und Materialien zugehörigen Herstellervorschriften und Verlegeanleitungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Materialien zu verwenden. Alle beschriebenen Leistungen sind einschl. Lieferung und Montage zu kalkulieren. Mit der Übergabe der Bemusterungsunterlagen bzw. spätestens 14 Tage vor Ausführung sind vom AN sämtliche Produktunterlagen entsprechend den Anforderungen des AG an die Revisionsunterlagen vollständig, geordnet in Papier und digital dem Architekten und der Bauleitung zu übergeben einschließlich eines Bestätigungsvermerks, dass die vorgesehenen Produkte vollständig der Planung / Leistungsbeschreibung sowie den anerkannten Regeln der Technik für den zutreffenden Anwendungsfall entsprechen. Die Bemusterung mit Vorlage von Datenblättern hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine Prüfung durch den BNB- und QNG-Koordinator, Architekten und Bauherrn erfolgen kann; Etwaige Wiedervorlagen sind einzukalkulieren. Für die Transporte auf der Baustelle und die Ausführung ist eine intensive Koordination mit den anderen Auftragnehmern (z. B. Rohbau, Fassade, TGA) erforderlich., Materialien sind in Absprache mit der Bauleitung bzw. ggf. dem Baulogistiker zu lagern. Für den Transport werden keine Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Materialien sind so zu lagern, dass ein Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und andere Witterungseinflüsse gewährleistet ist. Es muss damit gerechnet werden, dass die Leistungen auch abschnittsweise im Zuge des Baufortschritts ausgeführt werden müssen. Sofern nicht anders vereinbart, kann der AN aus einer zeitlichen Verschiebung von Teilen oder der kompletten Leistung keinen Mehrvergütungsanspruch geltend machen. Planung / Vorbereitung Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen Überprüfung der Eingung der Bodenbeläge Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen des AG der Herstellernachweis vom AN zu erbringen (z. B. über Eignungsklasse, Komfortwert, Ableitfähigkeit, Stuhlrolleneignung, Brandverhalten, Trittschallverbesserungsmaß, Schallabsorptionsgrad, Wärmedurchlasswiderstand, Eigengewicht,) zu erbringen. Bemusterungen von Detailpunkten inbesondere an Übergängen, Ecken auch bei der Ausbildung der Sockel, Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem. Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sind die Untergründe auf Bauwerksrestfeuchte mit CM-Prüfgerät zu untersuchen und nachzuweisen, um frühzeitig ggf. unterstützende Maßnahmen zur Bautrocknung einleiten zu können. Ausführungsvorgaben Bodenbelagsarbeiten Alle Bodenbeläge sind so auszubilden, dass die Anschlüsse der Beläge untereinander ohne Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen, sofern keine Höhensprünge geplant sind. Bahnenware ist in kompletten Längen nach einer vorher mit dem Architekten/Bauherren abgestimmten Richtung zu verlegen. Entsprechende Verschnittmengen sind im Angebot zu berücksichtigen. Abweichend von ATV DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den AG festgelegt. Als Kalkulationsgrundlage ist Längsorientierung anzunehmen. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen. Abweichend von ATV DIN 18365 dürfen Türnischen nicht mit gesonderten Materialstreifen belegt werden. Abweichend von den ATV DIN 18365 sind Kopfstöße nicht zulässig. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Sie sind in der Oberfläche mit geeigneten Fugenprofilen auszuführen und dauerelastisch zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10mm). Bei Trennungen zwischen Räumen ist die Trennung mittig unter dem Türblatt auszuführen, wenn nicht anders in der Architekturplanung definiert. Sämtliche Bauteile, wie z.B. Sockelleisten etc. sind unsichtbar zu befestigen, soweit nicht in den Leistungspositionen abweichend beschrieben. In Bereichen, in denen keine Sockelleisten vorgesehen sind, sind die Bodenbeläge exakt an die angrenzenden Bauteile anzuarbeiten. Die Anschnitte an Belagstrenn-/ Fugenprofile sind absolut exakt auszubilden. Schnittansätze dürfen nicht erkennbar sein. Bei Mängeln sind die Bahnen komplett wieder zu entfernen und neu zu verlegen. Nur nach Rücksprache mit dem AG dürfen Abdeckrosetten zur Ausführung kommen. Beim Einbau von Trennschienen bei Belagwechsel oder als Begrenzung sind alle Anforderungen an den Schall- und Brandschutz einzuhalten. Die in der Planung angegebenen Maße sind Richtmaße. Die genauen Maße sind grundsätzlich am Bau zu nehmen. Elastische Beläge Elastische Beläge werden mit einer gleichfarbigen Schweißschnur verschweißt. Ist Bahnenware zugelassen, so ist sie in Gängen so zu verlegen, dass links und rechts ein gleich breiter Anschnitt vorhanden ist. Die Stöße sind zu verschweißen. Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargennummer ist zu achten. Soweit die Bodenbelagssauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit. Beim Einsatz hochreflektierender, geringstrukturierter Oberböden kann es im Gegenlicht, beispielsweise langer, vor kopfbelichteter Flure, zu auffälligen und negativ wahrgenommenen optischen Beeinträchtigungen aus Streiflicht kommen. Der AN erkennt aufgrund seiner Erfahrung die Gefahr solcher Situationen und wird den AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn auf diese Gefahr aufmerksam machen und beim AG Bedenken gegen die Ausführung anmelden, um die bewusste Zustimmung des AG zu Materialauswahl und Einbausituation herbeizuführen. Sockelleisten Ecken von Sockelleisten sind auf Gehrung zu schneiden. Sofern Sockelleisten rückseitig nicht vollflächig wandbündig aufliegen, etwa durch Hohlkehlen, unterseitige Abschrägungen usw., sind alle sichtbaren Stirnflächen und Anschlüsse (freie Wandenden) mit auf Gehrung geschnittenen Enden zu verdecken. Sockelleisten sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Möglichkeit auf dem Untergrund verklebt werden. Kann die Dauerhaftigkeit der Verklebung bei zu erwartender üblicher mechanischer Beanspruchung aufgrund des Untergrunds nicht erwartet werden, so sollen Holzwerkstoffleisten mit Stahlstiften befestigt werden. Stehen Sockelleisten über Türzargen hinaus, sodass die Stirnkanten der Sockelleisten sichtbar würden, sind diese Anarbeitungen gleichfalls mit Gehrungsschnitten verschlossen auszuführen. Anschlüsse nicht ausreichend biege- oder verformbarer Sockelleisten an runde Wände oder Rundstützen sollen gänzlich ohne solche Profile ausgeführt werden, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. In diesen Fällen ist der Bodenbelag oberflächenfertig sichttauglich mit umlaufend gleichmäßig breiter, zu versiegelnder Randfuge auszuführen. 4. Nebenleistungen Zusätzlich zu den in Ziffer 3 beschrieben Vorgaben zur Ausführung sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen Sämtliches Herstellen von Aussparungen in den Oberbelägen, auch für Rohrdurchführungen, Kabelkanäle, und dergleichen, sind einzukalkulieren. Herstellen von Anschlüssen an Wände, Stützen, Fassaden, etc. Dehnfugen im Estrich sind zu übernehmen und gemäß der anerkannten Regeln der Technik auszubilden. Das Vorabherstellen von einer lose gelegten Musterfläche pro Belagstyp von mindestens 2m² ist einzukalkulieren. Diese Fläche wird nach Freigabe durch den AG verbindliche Vorlage für die Ausführung der Verlegearbeiten. 5. Abrechnung Soweit Toleranzüberschreitungen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß mit Messraster 50x50 cm über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
ZTV Bodenbelagarbeiten
06.01 Bauabschnitt 1
06.01
Bauabschnitt 1
06.02 Bauabschnitt 2
06.02
Bauabschnitt 2