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01 Los Aldi Neubau
01
Los Aldi Neubau
Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen:
Auf dem Grundstück in Waldkirchen wird ein
Fachmarktzentrum mit zwei Einzelhandelsflächen
realisiert.
Die Bauvorhaben umfassen eine Filiale der
Discounterkette
Aldi Süd sowie eine Filiale der Drogeriemarktkette
Müller,
wobei Aldi als Vermieter die Müller-Filiale errichtet.
Beide
Gebäude sind freistehend und eingeschossig gestaltet.
Das
gemeinsame Parkgelände bietet ausreichend
Parkmöglichkeiten für die Kunden. Ziel ist es, eine
funktionale
und gut erreichbare Einkaufseinrichtung zu schaffen,
die den
Anforderungen an eine moderne Einzelhandelslage
entspricht.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem
Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des
Bauvertrages
inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der kompletten
elektrischen Ausrüstung für vorstehend genannte
Anlagen und
Geräte, liegen folgende Bedingungen zugrunde und
gelten als
Vertragsbestandteile:
Das Leistungsverzeichnis mit den technischen
Erläuterungen.
Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die
VOB.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten Ausgabe,
soweit im Leistungsverzeichnis mit den besonderen
Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen
ist.
·
Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des
VDE.
Die einschlägigen DIN-Normen.
VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022.
· DIN 18 382 - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in
Gebäuden, in Verbindung mit VOB, Teil C.
Vorschriften und Richtlinien des örtlichen
Elektrizitätsversorgungsunternehmens.
DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB,
Teil C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185.
Die Unfallverhütungsvorschriften.
Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS)
für
Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen.
Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und
Verordnungen.
Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs- und
Montagebedingungen und dergl. werden nicht anerkannt
und sind im Falle des Auftrages gegenstandslos. Das
Gleiche gilt für Hinweise oder Bezugnahme auf solche
Bedingungen sowie für Zugrundelegen dieser Bedingungen
in
irgendeiner Form.
Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben
sind,
so dienen diese lediglich zur Festlegung eines
Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere Fabrikate
können nur
nach Genehmigung durch den Fachplaner bzw. Auftraggeber
verwendet werden. Die Materialien, Geräte, Apparaturen
und
dergleichen müssen dem neuesten Stand der Technik
entsprechen, gem. den Vorschriften des VDE beschaffen
sein,
in Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten
Materialbedarf
für die einzelnen Leistungen des Angebotes gemäß den
örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und dessen
Beschaffenheit
rechtzeitig sicherzustellen. Alle Leistungen umfassen
auch die
Lieferung der dazu gehörigen Stoffe, Bauteile und
systemgebundenem Zubehör, einschl. Abladen und Lagern
auf
der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist.
Besondere Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen
für die
Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8,
Absatz
3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste,
Bauschutt usw.
sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je
nach
Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der
Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht
schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C,
DIN
18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen
auf
Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden.
Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten
Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu
beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann
der
Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf
Kosten des
Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16
BayStr.
WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der
vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das
übliche
Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen
hinausgehen,
sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen
Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen,
Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und
Detail-Pläne zu
Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung
in
Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die
Unterteilung
des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise
behalten ihre
Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder,
Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen,
Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn
nicht
gesondert vereinbart.
Werk- und Montagepläne und Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen
technischen
Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so
rechtzeitig vor der
Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass
für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse
hat der
Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte
Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
gesamten
Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der
Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem
AG
und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN
ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz
nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung
nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen
Dolmetscher auf
Kosten des AN heranzuziehen. Dei Teilnahme an
wöcheentlichen Baustellenterminen durch den zuständigen
Bauleiter des AN ist in den einheitspreisen
einzukalkulieren.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften
vorgeschriebenen
Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen.
Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten
durch
den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen
zu
Lasten des Unternehmers.
Aufmass und Abrechnung:
Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an den
Bauherrn einzureichen.
Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes
vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über das
eingebaute Material und unter Zugrundelegung der
Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses.
Entsprechend den
Positionen des Leistungsverzeichnisses müssen die
aufgemessenen Materialien und Arbeiten schriftlich
dargelegt
und vom Auftraggeber durch Unterschrift anerkannt
sein. Auf
die saubere und übersichtliche Ausführung der
Aufmaßblätter
wird besonderer Wert gelegt.
Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: ·
Kunde, Bauvorhaben ·
Arbeiten, Titel ·
Aufmassblatt-Nr. ·
Aufmassort: Stromkreise, Räume
Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe ·
Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J
3
x 1,5 mm2, UP) · Vollständige Positionsnummern ·
Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen ·
Angabe der jeweiligen Teilmengen ·
Einheit / Menge ·
Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung ·
Unterschrift des bauleitenden Monteurs
Desweiteren ist ein Bautagebuch durch den AN zuführen
und
diesen Wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
Abnahme und Prüfungen:
Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung
entspr. den
VDE-Bestimmungen zu prüfen und ein Prüfprotokoll in
1-facher
Ausfertigung, zusätzlich einmal digital, zu erstellen.
Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach
vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der AN
verpflichtet,
die bereits ausgeführten Arbeiten vor ungünstigen
Witterungsverhältnissen, Beschädigung, Minderungen,
usw.
durch geeignete Maßnahmen zu schützen und haftet dafür.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn.
Abnahmeprüfung
umgehend nach Fertigstellung der Arbeiten bei der
Bauleitung
zu beantragen und während der Überprüfungsdauer den
bauleitenden Monteur hierfür bereitzustellen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Inbetriebnahme:
Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der
Nutzung in Betrieb genommen werden. Probebetrieb (z.B.
Einweisung des Personals) und Betrieb zum Zweck der
Leistungsnachweisung gelten nicht als Abnahme.
Einweisung:
Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des
Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang
einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die
Kosten
hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bestandsunterlagen:
Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier-
und in
digitaler Form bei der Abnahme zu übergeben.
Im einzelnen sind zu übergeben: ·
Installationspläne (Bestandsplan) ·
Aufstellungspläne ·
Prinzipschaltpläne ·
Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne,
allpolig gezeichnet ·
Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln,
Beschreibungen
Kabelverlegepläne ·
Übersichtschaltschemen ·
Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften ·
Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler ·
Prüf- und Messprotokolle VDE ·
Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat
/
Typ und Leuchtmittel ·
Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile
Die Kosten für die vorstehend aufgeführten
Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren,
soweit im Leistungsverzeichnis hierfür nichts
besonderes
vermerkt ist.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden
Leistungen
haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen
zu
erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die
Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird
die
Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den
Bauherrn
hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Die Einheitspreise gelten für alle am Objekt erbrachten
Leistungen,alle Positonen sind inkl. lieferung,
monateg,
Inbetriebnahme, Justierung, Programmierung, einstellen,
ausrichten und sämtliche arbieten und Materialien die
zur einer
einwandfreien benutzung notwendig sind.
Alle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sowie Bedenken
des AN gegen die Kalkulationsplanung sind dem AG
schriftlich
mitzuteilen. Unterlässt er dieses, gibt der AN zu
erkennen, dass
er mit damit einverstanden ist.
Den Leistungen liegen zugrunde (jeweilig neueste
Fassung):
- Die VDE
- Die DIN 18 382 - Elektrische Kabel- und
Leitungsanlagen in
Gebäuden
- Die DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen
- Die einschlägigen DIN Normen
- Die TAB der jeweiligen EVU`s
- Die techn. Vorschriften der Telekom FTZ TV1
- Die DIN 14 675/DIN 14 661 - Brandmeldeanlagen
- Die Richtlinien des VdS
- Die techn. Vorbemerkungen des LV`s
- Die VOB Teil A B C
Der AN hat vor der Ausführung seiner Arbeiten, die vom
AG
überlassenen Unterlagen und die baulichen Verhältnisse
auf
Eignung für die Durchführung zu prüfen und Bedenken dem
AG schriftlich mitzuteilen.
Insbesondere bei:
- Unzureichenden Anbringungsflächen
- fehlenden oder falsch angelegten Aussparungen
- Unebenheiten bei den Befestigungsgründen
- nicht ausreichender Dimensionierung bei den
Leitungsträgersystemen
Folgende Leistungen sind Nebenleistung und werden nicht
gesondert vergütet:
- Messungen für die Ausführung und Abrechnung der
Arbeiten
- Schutz und Sicherheitsmaßnahmen gem. den
Unfallverhütungsvorschriften
- Schutz der Bauteile und Leistungen (auch übergebene
Bauteile) vor
Beschädigung und Diebstahl bis zur Abnahme
-Verlängerungen und Behälter zur Versorgung der
Arbeitsgeräte bzw. für Bauwasser
- Vorhalten von Kleingeräten und Werkzeug
- Beheizung und Beleuchtung der eignen Aufenthaltsorte
sowie
temporäre
Beleuchtung zur Durchführung von Arbeiten, falls die
Grundbeleuc.htung nicht
ausreicht.
- Entfernung von selbst verursachten Abfall und Schutt
- Anzeichnen von Schlitzen, Leuchtenauslässen und
Durchbrüchen
- Stemmen, Bohr und Fräsarbeiten für das Einbringen von
Installationsmaterial und Leitungen
- Vorhalten von Baustelleneinrichtung
- Einsetzen von Dübeln, Schrauben, u.Ä.
Unterlässt der AN den rechtzeitigen Antrag auf
Feststellung der
Leistung und ist eine Nachvollziehung nicht mehr
vollständig
möglich, gelten die Festlegungen der Bauleitung, wenn
der AN
nicht deren Unrichtigkeit nachweisen kann.
Aufenthalts- und Lagerräume/-flächen
Einrichtung derselben (verschließbar) sowie
Wiederentfernung
und Räumung nach Beendigung der Arbeiten ist eine
Leistung
des AN. Lage, Ausmaß und Zustand der zur Benutzung oder
Mitbenutzung überlassenen Flächen ist vor
Benutzung durch den AN mit dem AG abzusprechen,
festzulegen und in einer Niederschrift festzuhalten
(VOB Teil B
§ 3.3).
Regieberichte müssen wöchentlich zur Unterschrift
vorgelegt
werden.
Nicht rechtzeitig vorgelegte Regieberichte brauchen
vom AG
nicht anerkannt zu werden.
Es ist ein Bautagebuch zu führen.
Montagearbeiten Gewerk "Elektro"
Abschlussarbeiten für Fremdgewerke sind, wenn nicht
zusätzlich vermerkt, im Umfang der Elektroarbeiten
nicht
enthalten.
Anschlussarbeiten für Geräte, Leuchten und Anlagen des
Gewerkes "Elektro" sind in der jeweiligen Position
enthalten
und können nicht über Montageleistung abgerechnet
werden.
Mauer und Wanddurchbrüche, sofern nicht im LV explizit
angegeben sind in den Verlegepreisen der
Kabel/Leitungen/Rohre enthalten und können nicht über
Montageleistung abgerechnet werden.
Leitungsinstallation
Es sind die Verlegevorschriften der VDE und der
Hersteller zu
beachten (Biegeradien; Verlegetemperatur etc.)
Die Massenangaben im LV verstehen sich als Summe aller
Teillängen vom Anschlusspunkt zu Anschlusspunkt.
Die Leitungen sind abzusetzen und in Verteiler; Dosen
etc.
einzuführen.
Bei Häufungen ist die max. thermische Belastung der
Leitungen und Kabel bei Nennlast zu berücksichtigen.
Wandauslässe sind mit "Schiffchen" auszuführen.
Die Installation ist, soweit wie möglich,
abzweigdosenlos
auszuführen.
Alle Leitungszu- und -abgänge müssen dauerhaft und
eindeutig
beschriftet werden. Die Beschriftung ist so
anzubringen, dass
sie nicht verloren gehen kann oder durch
Umwelteinflüsse nicht
mehr lesbar ist.
Verlegesysteme müssen allen VDE-Vorschriften und
Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen.
In den Einheitspreisen der Verlegesysteme sind, wenn
nicht
separat im LV aufgeführt, folgende Leistungen
enthalten:
- Sämtliches erforderliches Systemzubehör wie z.B.
Verbinder,
Muffen, Bögen,
Leitungsinstallation für Fremdgewerke
Leitungen und Kabel für den Anschluss von Fremdgeräten
(Z.B. H/L/S) sind nach Angabe der jeweiligen
Fachbaufirma zu
verlegen. Leistungsgrenze ist das eingeführte Kabel
inkl.
Leitungsplus.
Leitungen müssen unverlierbar gekennzeichnet sein.
Installationsgeräte
Alle Teile müssen das VDE Zeichen besitzen.
Alle Teile sind mittels Dosenschrauben zu befestigen.
Schutzart und Ausführung müssen der zu erwartenden
Beanspruchung standhalten. Zur Vermeidung von
Spannungsverschleppungen sind alle Dosen wandbündig
einzubauen. Bei Montage auf brennbare Baustoffe sind
feuersichere Unterlagen einzubauen.
Gemeinsame Dosen/Abdeckungen für Fernmelde- /
Antennendosen und Starkstromdosen sind unzulässig.
In den Einheitspreisen enthalten ist die unverlierbare
Stromkreiskennzeichnung an den einzelnen Geräten.
Schwachstromanlagen
Alle Schwachstromdosen sind in Form und Farbe dem
Schalterprogramm anzupassen.
Mindestlohnklausel nachTarifautonomiestärkungsgesetz
Artikel1
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift,
dass er
die Regelungen zum allgemeinen Mindestlohn, im Rahmen
des
Mindestlohngesetzes (MiLoG - gültig seit 01.01.2015)
anerkennt und einhält. Dies gilt auch für seine
Subunternehmer, zu deren Kontrolle auf Einhaltung er
verpflichtet ist. Falls Branchenmindestlöhne höher als
der
allgemeine Mindestlohn sind, ersetzen diese den
allgemeinen
Mindestlohn (§1 Abs. 3 MiLog).
Quelle: Tarifautonomiestärkungsgesetz Artikel 1 (MiLoG)
Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen:
01.01 Wandlermessungen und Verteilungen
01.01
Wandlermessungen und Verteilungen
01.02 Potentialausgleich
01.02
Potentialausgleich
01.03 Kabel und Leitungen
01.03
Kabel und Leitungen
01.04 Verlegesysteme
01.04
Verlegesysteme
01.05 Installationsmaterial
01.05
Installationsmaterial
01.06 Installationsgeräte
01.06
Installationsgeräte
01.07 Anschlüsse
01.07
Anschlüsse
01.08 Beleuchtung
01.08
Beleuchtung
01.09 EDV-Datenverkabelung
01.09
EDV-Datenverkabelung
01.10 Verkabelung Alarmanlage
01.10
Verkabelung Alarmanlage
01.11 Verkabelung Brandmeldeanlage
01.11
Verkabelung Brandmeldeanlage
01.12 Verkabelung Gewerbekälteanlage
01.12
Verkabelung Gewerbekälteanlage
01.13 Verkabelung Heizung / Lüftung / Klima /
Sanitär
01.13
Verkabelung Heizung / Lüftung / Klima /
Sanitär
01.14 Außenbeleuchtung und Parkplatzanlage
01.14
Außenbeleuchtung und Parkplatzanlage
01.15 Kassensignaltechnik
01.15
Kassensignaltechnik
01.16 Bohrungen und Durchbrüche
01.16
Bohrungen und Durchbrüche
01.17 Brandabschottungen
01.17
Brandabschottungen
01.18 Stundenlohnarbeiten
01.18
Stundenlohnarbeiten
01.19 Sonstiges und Dokumentation
01.19
Sonstiges und Dokumentation
01.20 RWA-Anlagen
01.20
RWA-Anlagen
01.21 Baustelleneinrichtung
01.21
Baustelleneinrichtung
02 Los Vermieterseitigeleistung Müller
02
Los Vermieterseitigeleistung Müller
Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD :
Im Rahmen des Projekts ist der Abriss der bestehenden
Aldi-Filiale sowie der anschließende Neubau der
Filiale vorgesehen. Der Neubau erfolgt auf dem
gleichen Grundstück in Feucht und umfasst sämtliche
vorbereitenden Arbeiten, den Rohbau, die technische
Gebäudeausstattung, Innenausbau sowie die
Außenanlagen.
Das Gebäude wird als eingeschössiges Gebäude
ausgeführt und wird alle modernen bautechnischen und
energetischen Anforderungen erfüllen, die für den
Betrieb einer Aldi-Filiale erforderlich sind.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem
Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des
Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu
legen.
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der
kompletten elektrischen Ausrüstung für vorstehend
genannte Anlagen und Geräte, liegen folgende
Bedingungen zugrunde und gelten als
Vertragsbestandteile:
Das Leistungsverzeichnis mit den technischen
Erläuterungen.
Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die
VOB.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten
Ausgabe, soweit im Leistungsverzeichnis mit den
besonderen Vertragsbedingungen keine andere Regelung
getroffen ist. ·
Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des
VDE.
Die einschlägigen DIN-Normen.
VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022.
· DIN 18 382 - Elektrische Kabel und
Leitungsanlagen in Gebäuden, in Verbindung mit VOB,
Teil C.
Vorschriften und Richtlinien des örtlichen
Elektrizitätsversorgungsunternehmens.
DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB,
Teil C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185.
Die Unfallverhütungsvorschriften.
Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS)
für Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen.
Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen
und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und
Verordnungen.
Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs-
und Montagebedingungen und dergl. werden nicht
anerkannt und sind im Falle des Auftrages
gegenstandslos. Das Gleiche gilt für Hinweise oder
Bezugnahme
auf solche Bedingungen sowie für Zugrundelegen dieser
Bedingungen in irgendeiner Form.
Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben
sind, so dienen diese lediglich zur Festlegung
eines Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere
Fabrikate können nur nach Genehmigung durch den
Fachplaner bzw. Auftraggeber verwendet werden. Die
Materialien, Geräte, Apparaturen und dergleichen
müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen,
gem. den Vorschriften des VDE beschaffen sein, in
Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten
Materialbedarf für die einzelnen Leistungen des
Angebotes
gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und
dessen Beschaffenheit rechtzeitig sicherzustellen. Alle
Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu
gehörigen Stoffe, Bauteile und systemgebundenem
Zubehör, einschl. Abladen und Lagern auf der
Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes
vorgeschrieben ist.
Besondere Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen
für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß
VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der
Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste,
Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu
sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der
Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung,
einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG,
gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und
4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen
auf Straßengrund auch vorübergehend nicht
gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen
der genehmigten Baumaßnahme sind ohne
Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese
Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der
Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des
Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16
BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der
vertraglichen Leistungen notwendig sind und über
das übliche Maß von Architekten- und
Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu
erbringen. Sie
sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z.
Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für
Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen
o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung
in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die
Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die
Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen,
Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen,
Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten
usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Werk- und Montagepläne und Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen
technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind
so
rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und
Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine
ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse
hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf
gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige
Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine
Kommunikation mit dem AG und den nicht
deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht.
Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger
Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach,
so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf
Kosten des AN heranzuziehen. Dei Teilnahme an
wöcheentlichen Baustellenterminen durch den
zuständigen Bauleiter des AN ist in den
einheitspreisen einzukalkulieren.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften
vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind
unaufgefordert
durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu
übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten
durch den AN beschädigter oder entfernter
Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Aufmass und Abrechnung:
Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an
den Bauherrn einzureichen.
Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes
vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über
das eingebaute Material und unter Zugrundelegung der
Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses.
Entsprechend den Positionen des
Leistungsverzeichnisses müssen die aufgemessenen
Materialien und
Arbeiten schriftlich dargelegt und vom Auftraggeber
durch Unterschrift anerkannt sein. Auf die saubere und
übersichtliche Ausführung der Aufmaßblätter wird
besonderer Wert gelegt.
Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: ·
Kunde, Bauvorhaben ·
Arbeiten, Titel ·
Aufmassblatt-Nr. ·
Aufmassort: Stromkreise, Räume
Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe ·
Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J
3 x 1,5 mm2, UP) · Vollständige
Positionsnummern ·
Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen ·
Angabe der jeweiligen Teilmengen ·
Einheit / Menge ·
Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung ·
Unterschrift des bauleitenden Monteurs
Desweiteren ist ein Bautagebuch durch den AN zuführen
und diesen Wöchentlich der Bauleitung
vorzulegen.
Abnahme und Prüfungen:
Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung
entspr. den VDE-Bestimmungen zu prüfen und ein
Prüfprotokoll in 1-facher Ausfertigung, zusätzlich
einmal digital, zu erstellen.
Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach
vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der AN
verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten vor
ungünstigen Witterungsverhältnissen, Beschädigung,
Minderungen, usw. durch geeignete Maßnahmen zu
schützen und haftet dafür.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn.
Abnahmeprüfung umgehend nach Fertigstellung der
Arbeiten
bei der Bauleitung zu beantragen und während der
Überprüfungsdauer den bauleitenden Monteur hierfür
bereitzustellen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Inbetriebnahme:
Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der
Nutzung in Betrieb genommen werden.
Probebetrieb (z.B. Einweisung des Personals) und
Betrieb zum Zweck der Leistungsnachweisung gelten
nicht als Abnahme.
Einweisung:
Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des
Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang
einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Bestandsunterlagen:
Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier-
und in digitaler Form bei der Abnahme zu
übergeben.
Im einzelnen sind zu übergeben: ·
Installationspläne (Bestandsplan) ·
Aufstellungspläne ·
Prinzipschaltpläne ·
Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne,
allpolig gezeichnet ·
Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln,
Beschreibungen
Kabelverlegepläne ·
Übersichtschaltschemen ·
Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften ·
Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler ·
Prüf- und Messprotokolle VDE ·
Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat
/ Typ und Leuchtmittel ·
Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile
Die Kosten für die vorstehend aufgeführten
Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren,
soweit im Leistungsverzeichnis hierfür nichts
besonderes vermerkt ist.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden
Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner
Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und
Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von
Seiten
der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht
eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den
Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu
erfolgen.
Die Einheitspreise gelten für alle am Objekt
erbrachten Leistungen,alle Positonen sind inkl.
lieferung,
monateg, Inbetriebnahme, Justierung, Programmierung,
einstellen, ausrichten und sämtliche arbieten und
Materialien die zur einer einwandfreien benutzung
notwendig sind.
Alle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sowie
Bedenken des AN gegen die Kalkulationsplanung sind
dem AG schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dieses,
gibt der AN zu erkennen, dass er mit damit
einverstanden ist.
Den Leistungen liegen zugrunde (jeweilig neueste
Fassung):
- Die VDE
- Die DIN 18 382 - Elektrische Kabel- und
Leitungsanlagen in Gebäuden
- Die DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen
- Die einschlägigen DIN Normen
- Die TAB der jeweiligen EVU`s
- Die techn. Vorschriften der Telekom FTZ TV1
- Die DIN 14 675/DIN 14 661 - Brandmeldeanlagen
- Die Richtlinien des VdS
- Die techn. Vorbemerkungen des LV`s
- Die VOB Teil A B C
Der AN hat vor der Ausführung seiner Arbeiten, die vom
AG überlassenen Unterlagen und die baulichen
Verhältnisse auf Eignung für die Durchführung zu
prüfen und Bedenken dem AG schriftlich mitzuteilen.
Insbesondere bei:
- Unzureichenden Anbringungsflächen
- fehlenden oder falsch angelegten Aussparungen
- Unebenheiten bei den Befestigungsgründen
- nicht ausreichender Dimensionierung bei den
Leitungsträgersystemen
Folgende Leistungen sind Nebenleistung und werden
nicht gesondert vergütet:
- Messungen für die Ausführung und Abrechnung der
Arbeiten
- Schutz und Sicherheitsmaßnahmen gem. den
Unfallverhütungsvorschriften
- Schutz der Bauteile und Leistungen (auch übergebene
Bauteile) vor
Beschädigung und Diebstahl bis zur Abnahme
-Verlängerungen und Behälter zur Versorgung der
Arbeitsgeräte bzw. für Bauwasser
- Vorhalten von Kleingeräten und Werkzeug
- Beheizung und Beleuchtung der eignen Aufenthaltsorte
sowie temporäre
Beleuchtung zur Durchführung von Arbeiten, falls die
Grundbeleuc.htung nicht
ausreicht.
- Entfernung von selbst verursachten Abfall und Schutt
- Anzeichnen von Schlitzen, Leuchtenauslässen und
Durchbrüchen
- Stemmen, Bohr und Fräsarbeiten für das Einbringen
von Installationsmaterial und Leitungen
- Vorhalten von Baustelleneinrichtung
- Einsetzen von Dübeln, Schrauben, u.Ä.
Unterlässt der AN den rechtzeitigen Antrag auf
Feststellung der Leistung und ist eine Nachvollziehung
nicht
mehr vollständig möglich, gelten die Festlegungen der
Bauleitung, wenn der AN nicht deren Unrichtigkeit
nachweisen kann.
Aufenthalts- und Lagerräume/-flächen
Einrichtung derselben (verschließbar) sowie
Wiederentfernung und Räumung nach Beendigung der
Arbeiten ist eine Leistung des AN. Lage, Ausmaß und
Zustand der zur Benutzung oder Mitbenutzung
überlassenen Flächen ist vor
Benutzung durch den AN mit dem AG abzusprechen,
festzulegen und in einer Niederschrift festzuhalten
(VOB Teil B § 3.3).
Regieberichte müssen wöchentlich zur Unterschrift
vorgelegt werden.
Nicht rechtzeitig vorgelegte Regieberichte brauchen
vom AG nicht anerkannt zu werden.
Es ist ein Bautagebuch zu führen.
Montagearbeiten Gewerk "Elektro"
Abschlussarbeiten für Fremdgewerke sind, wenn nicht
zusätzlich vermerkt, im Umfang der Elektroarbeiten
nicht enthalten.
Anschlussarbeiten für Geräte, Leuchten und Anlagen des
Gewerkes "Elektro" sind in der jeweiligen Position
enthalten und können nicht über Montageleistung
abgerechnet werden.
Mauer und Wanddurchbrüche, sofern nicht im LV explizit
angegeben sind in den Verlegepreisen der
Kabel/Leitungen/Rohre enthalten und können nicht über
Montageleistung abgerechnet werden.
Leitungsinstallation
Es sind die Verlegevorschriften der VDE und der
Hersteller zu beachten (Biegeradien; Verlegetemperatur
etc.)
Die Massenangaben im LV verstehen sich als Summe aller
Teillängen vom Anschlusspunkt zu
Anschlusspunkt.
Die Leitungen sind abzusetzen und in Verteiler; Dosen
etc. einzuführen.
Bei Häufungen ist die max. thermische Belastung der
Leitungen und Kabel bei Nennlast zu berücksichtigen.
Wandauslässe sind mit "Schiffchen" auszuführen.
Die Installation ist, soweit wie möglich,
abzweigdosenlos auszuführen.
Alle Leitungszu- und -abgänge müssen dauerhaft und
eindeutig beschriftet werden. Die Beschriftung ist so
anzubringen, dass sie nicht verloren gehen kann oder
durch Umwelteinflüsse nicht mehr lesbar ist.
Verlegesysteme müssen allen VDE-Vorschriften und
Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen.
In den Einheitspreisen der Verlegesysteme sind, wenn
nicht separat im LV aufgeführt, folgende Leistungen
enthalten:
- Sämtliches erforderliches Systemzubehör wie z.B.
Verbinder, Muffen, Bögen,
Leitungsinstallation für Fremdgewerke
Leitungen und Kabel für den Anschluss von Fremdgeräten
(Z.B. H/L/S) sind nach Angabe der jeweiligen
Fachbaufirma zu verlegen. Leistungsgrenze ist das
eingeführte Kabel inkl. Leitungsplus.
Leitungen müssen unverlierbar gekennzeichnet sein.
Installationsgeräte
Alle Teile müssen das VDE Zeichen besitzen.
Alle Teile sind mittels Dosenschrauben zu befestigen.
Schutzart und Ausführung müssen der zu
erwartenden Beanspruchung standhalten. Zur Vermeidung
von Spannungsverschleppungen sind alle Dosen
wandbündig
einzubauen. Bei Montage auf brennbare Baustoffe sind
feuersichere Unterlagen einzubauen.
Gemeinsame Dosen/Abdeckungen für Fernmelde- /
Antennendosen und Starkstromdosen sind unzulässig.
In den Einheitspreisen enthalten ist die unverlierbare
Stromkreiskennzeichnung an den einzelnen Geräten.
Schwachstromanlagen
Alle Schwachstromdosen sind in Form und Farbe dem
Schalterprogramm anzupassen.
Mindestlohnklausel nachTarifautonomiestärkungsgesetz
Artikel1
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift,
dass er die Regelungen zum allgemeinen Mindestlohn,
im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG - gültig seit
01.01.2015) anerkennt und einhält. Dies gilt auch
für seine Subunternehmer, zu deren Kontrolle auf
Einhaltung er verpflichtet ist. Falls
Branchenmindestlöhne
höher als der allgemeine Mindestlohn sind, ersetzen
diese den allgemeinen Mindestlohn (§1 Abs. 3 MiLog).
Quelle: Tarifautonomiestärkungsgesetz Artikel 1 (MiLoG)
Die Brandmeldeanlage wird in einer separaten
Ausschreibung vergeben.
Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD :
02.01 Kabel und Leitungen
02.01
Kabel und Leitungen
02.02 Stundenlohnarbeiten
02.02
Stundenlohnarbeiten
02.03 Verlegesysteme
02.03
Verlegesysteme
02.04 Potentialausgleich
02.04
Potentialausgleich
02.05 Wandlermessungen
02.05
Wandlermessungen
02.06 Sonnenschutz
02.06
Sonnenschutz
02.07 Sonstiges und Dokumentation
02.07
Sonstiges und Dokumentation
02.08 Baustelleneinrichtung
02.08
Baustelleneinrichtung